Einwanderungsvisa (GreenCards) Kapitel 14.1 14 Gültigkeit von GreenCard und Visum 14.1 Gültigkeit von Nichteinwanderungsvisa Die US-Behörden unterscheiden zwischen dem genehmigten US-Visum durch die US-Konsulate weltweit und dem erteilten Aufenthaltsstatus an der Grenze. Zuständig für die Visaerteilung ist das U.S. State Department mit seinen angeschlossenen konsularischen Abteilungen weltweit. Visa werden also immer außerhalb der Vereinigten Staaten ausgestellt. Der Gültigkeitszeitraum auf Ihrem Visum legt lediglich fest, in welchem Zeitraum Sie dieses Reisedokument nutzen dürfen. Ein Visum garantiert Ihnen allerdings keine Einreise und auch keinen bestimmten Aufenthaltszeitraum. Ob Sie mit Ihrem Visum einreisen dürfen und für wie lange, entscheidet der Beamte an der Grenze. Zuständig für den aufenthaltsrechtlichen Status ist also das Department of Homeland Security (DHS) mit seinen angeschlossenen Behörden (USCIS, CBP). Wenn Sie mit Ihrem Visum einreisen, wird auf dem Einreiseformular I-94 der Aufenthaltsstatus vermerkt. Der Grenzbeamte stempelt dieses Dokument ab und trägt ein, unter welchem Status (also mit welcher Visakategorie), Sie wann eingereist sind. Darüber hinaus wird in der Regel handschriftlich vermerkt, wie lange man Ihnen den Aufenthaltsstatus gewährt. Der Aufenthaltsstatus entspricht folglich nicht immer der Gültigkeit des Visums. Das heißt, der Status kann länger oder kürzer gültig sein als Ihr US-Visum. Entscheidend für die Tatsache, wie lange Sie sich tatsächlich im Land aufhalten dürfen, ist immer der eingetragene Aufenthaltsstatus im I-94 (nicht die Gültigkeit Ihres Visums). Überprüfen Sie deshalb immer sorgfältig nach der Einreise, wie lange Ihr Aufenthalt gewährt wurde. Bei bestimmten Visakategorien wird kein bestimmtes Ausreisedatum, sondern „D/S“ für duration of status vermerkt. Ausschließlich das I-94 Formular, in Kombination mit Ihrem US-Visum, dokumentiert Ihren legalen Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten. Sie müssen die USA spätestens am Tag des im I-94 vermerkten Ausreisedatums verlassen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, so ist das nur durch eine Statusverlängerung innerhalb der USA möglich (bei bestimmten Kategorien). Falls Ihr Visum ausläuft, müssen Sie dieses im US-Konsulat außerhalb der USA neu beantragen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Beantragungswege bei unterschiedlichen Behörden. Ein typisches Visum für Einreiseprobleme aller Art stellt das B-Visum dar, das als längerfristige Besuchserlaubnis über die visumfreie 90-Tage-Regelung hin bekannt sein dürfte. Als noch die generelle Visumpflicht für die meisten EUBürger bestand, war das B-Visum das am häufigsten genutzte Visum. Heute wird es trotz der Möglichkeit der visumfreien Einreise (siehe auch „Visa Waiver Programm“, Kapitel 6.2) immer noch von vielen Personen benutzt, insbesondere von solchen, welche regelmäßiger in die USA aus geschäftlichen Gründen einreisen müssen oder längere Zeit touristisch vor Ort verbleiben wollen. Die Voraussetzungen für das B-Visum finden Sie in Kapitel 6. 427 Kapitel 14.1 Das B-Visum wird von Seiten des US-Konsulats in der Regel auf zehn Jahre erteilt und erlaubt einen maximalen Aufenthaltsstatus von bis zu 180 Tagen pro Einreise. Es ist allerdings anfällig für genaue Nachfragen bei der Visumbeantragung als auch später bei der Einreise an der Grenze. Das B-Visum bietet zwar zunächst einige Vorteile, wie z. B. die Möglichkeit sich über die regulären 90 Tage hinaus in den USA aufzuhalten oder sogar in den USA einen Statuswechsel vorzunehmen. Die benannten Vorteile kehren sich allerdings schnell in Nachteile um, insbesondere dann, wenn die US-Beamten im US-Konsulat oder an der Grenze einen sogenannten immigration intent (also eine Einwanderungsabsicht) vermuten. So kann es entweder schon bei der Visumerteilung durch das US-Konsulat oder später bei der Einreise zu unangenehmen Nachfragen bis hin zur Ablehnung des Visums bzw. zur Einreiseverweigerung kommen. Wichtig ist, dass Sie verstehen, dass die Möglichkeit und Ihr Wunsch, längerfristig in den USA zu verbleiben, Sie nicht dazu verleiten sollten: – zu versuchen, solche Visa bzw. Aufenthaltszeiten mit dem Visum aneinanderzureihen, in der vagen Hoffnung durch eine „Hintertür“ dauerhaft in den USA verbleiben zu können, – die gesetzliche Möglichkeit, längerfristig in den USA zu verbleiben, „zu wörtlich“ zu nehmen, weil die Maximalformulierung im Gesetz nicht unbedingt heißt, dass Sie die gesamte Aufenthaltsdauer auch in Anspruch nehmen sollten. Der Grenzbeamte entscheidet letztlich Bei der Einreise ist leider weniger relevant, ob Ihnen ein Konsularbeamter im Gespräch bestätigt hat, dass Sie sechs Monate oder länger in den USA bleiben können. Obwohl der Beamte im Konsulat derjenige ist, welcher das Visum ausstellen wird, ist er nicht derjenige, welcher vor Ort „das letzte Wort“ hat. Das Konsulat entscheidet nur, ob und für wie lange das Visum erteilt wird. Der Grenzbeamte entscheidet, ob er Sie mit diesem Visum einreisen lässt und wenn ja, für wie lange (siehe hierzu auch die Ausführungen zum B-1/B-2 Visum, Kapitel 6.1). Oft günstiger: Defensive Nutzung des Visums Das B-Visum sollte im Rahmen des Gesetzes und nicht zu intensiv genutzt werden. Obwohl der Gesetzgeber eine maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen mit dem Visum eröffnet, beweist die Praxis, dass es immer wieder zu Missverständnissen und Problemen an den Grenzen zwischen Touristen/Geschäftsreisenden und den Beamten kommt. Grund hierfür ist, dass die Grenzbeamten B-1/B-2 Inhabern gelegentlich unterstellen, dass ihre eigentliche Intention der dauerhafte Verbleib in den USA oder die zeitweise Arbeitsaufnahme dort sei. Leider liegen sie damit oft gar nicht so falsch, denn das B-Visum wird tatsächlich sehr häufig für illegale Aufenthaltszwecke missbraucht. Planen Sie Ihre Aufenthalte! 428 Obwohl es für eine Dauer von insgesamt zehn Jahren ausgestellt wird, heißt es nicht, dass Sie innerhalb des erlaubten Zeitraums immer jeweils sechs Monate am Stück bleiben sollten bzw. auch dürfen.
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