ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DR. SCHÄR AG 1. Bestellungen des Kunden, welche schriftlich mittels Post, Fax und/oder E-mail erfolgen müssen und vom Kunden an das Unternehmen Dr. Schär AG (nachfolgend kurz „Schär“ genannt) übermittelt werden, stellen bei Erhalt derselben durch Schär ein unwiderrufliches Kaufangebot dar und gelten als angenommen, sofern sie nicht seitens Schär innerhalb der Frist von einer Woche nach Erhalt, schriftlich abgelehnt werden. Besagte Ablehnung durch Schär erfolgt mittels Post, Fax und/oder EMail. 2. Alle Preise sind in der jeweils bei Erhalt der Bestellung gültigen Preisliste von Schär enthalten und verstehen sich vorbehaltlich anderstlautender Vereinbarungen in Euro und ohne MwSt. 3. Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen muss die Zahlung innerhalb und spätestens der von den Parteien vereinbarten Fristen, welche als taxativ und fix zugunsten von Schär anzusehen sind, und ohne jeglichen Abzug erfolgen. Die Zahlungen müssen am Sitz von Schär erfolgen. Die event. Übergabe von Wechsel und/oder anderen Titeln ist nicht als weder gänzliche noch teilweise Neuerung der Zahlung anzusehen. 4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Zinsen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2000/35/EG zu entrichten (Euribor + 7 %), zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten und Spesen. 5. Es steht Schär frei, in jedem Moment die Bestellung auszusetzen oder zu annullieren oder auch die Zahlungsbedingungen abzuändern, wenn, nach deren freiem Ermessen, sich die Umstände der Zahlungsfähigkeit des Kunden verschlechtern sollten. Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sein sollte (vorzeitige Zahlung des Preises, vorhergehende Lieferungen, vertragliche Sicherstellungen), steht Schär die Möglichkeit zu - ohne dass dies die Bezahlung von irgendwelchen Beträgen oder Schadenersatzsummen an den Kunden mit sich bringt - die Übergabe der Ware der Bezahlung jeder noch offenen Rechnung unterzuordnen. 6. Die in der Bestellung angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend. Im Besonderen wird die Haftung von Schär für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf Zufall, höhere Gewalt und nicht Schär anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind. Dazu zählen auch Fälle, die Dritten anlastbar sind, wobei dem Kunden in diesem Zusammenhang bekannt ist, dass einige Rohstoffe, welche für die Produktion und Vertrieb von Schär verwendet werden, von Drittlieferanten bezogen werden. Auf jeden Fall ist die Haftung von Schär im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 3 % des Lieferwertes begrenzt. Kann die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, weil die von Schär beauftragten Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig liefern, haftet Schär nicht. Schär behält sich weiters die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung für noch nicht übergebene Produkte ausgeschlossen ist. Die Lieferungen von Schär erfolgen in Europaletten, welche zum gängigen Marktpreis in Rechnung gestellt werden. 7. Unbeschadet besonderer Vereinbarungen erfolgt die Übergabe laut Incoterms 2010, wobei der Incoterm 2010 Code DAP (Delivered at Place) am jeweils zu vereinbarten Bestimmungsort zur Anwenung kommt. 8. Die von Schär gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen, sowie aller sich aus einer laufenden Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen in deren Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Schär sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Schär ist außerdem berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Schär unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 2 9. Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht, die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Falle Einwände oder Klagen gegenüber Schär erheben, solange er nicht jeder ausgesetzten Zahlung nachkommt, einschließlich Zahlung der Ware, auf welche sich die Beanstandung bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware gleichzeitig bei Abladen derselben von den Transportmitteln zu überprüfen und Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware zu beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument und eine konkrete Beschreibung der Art der Mängel beizuschließen ist. Für nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Schär keinerlei Haftung. Aufgrund der erfolgten Mängelrüge kann Schär nach ihrem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit den Mangel anzuerkennen, entweder den Umtausch der Waren oder eine Preisreduzierung vornehmen. Schär steht es außerdem ausschließlich zu, die mangelhafte Ware einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen, oder zu beantragen, dass dieselbe retourniert wird. Die beanstandete Ware kann an Schär nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung zurückgeschickt werden. Die Gewährleistung von Schär beschränkt sich je nach Wahl von derselben auf den Umtausch des Produktes, Preisreduzierung oder auf die Rückgabe des Preises, jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist auch jegliche Haftung für Beschwerden bezüglich des subjektiven Geschmacks ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 10. Der Kunde anerkennt ausdrücklich die Rechte von Schär an den eingetragenen internationalen Warenzeichen SCHÄR/DS/GLUTAFIN/GLUTANO/TRUFREE/BASIS/CERES/BEIKER und verpflichtet sich, vorbehaltlich etwaiger anderslautender Absprachen, diese Marken weder für eigene Zwecke zu verwenden noch Registrierungen, welcher Art auch immer, dieser Marke vorzunehmen. Bei Verletzung des gegenständlichen Verbotes ist der Kunde verpflichtet, eine Pönale in Höhe von € 100.000,00 zu bezahlen. 11. Jegliche Abweichung und Abänderung zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedarf der Schriftform. 12. Jeder einzelne Auftrag stellt den Abschluss eines eigenen Kaufvertrages dar. 13. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Schär und dem Kunden gilt ausschließlich italienisches/deutsches Recht für alle im Rahmen dieses Vertrages nicht geregelten Bereiche. 14. Die Parteien vereinbaren, das am Geschäftsitz der Schär zuständige Gericht als ausschließlichen Gerichtsstand für jedewede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend. Durch ausdrückliche Annahme der obigen allgemeinen Verkaufsbedingungen erklärt der Kunde hiermit, die oben festgesetzten Bestimmungen gelesen zu haben und sie ausdrücklich anzuerkennen. Datum ________________ Kunde
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