Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen Dr. Schär AG

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DR. SCHÄR AG
1. Bestellungen des Kunden, welche schriftlich mittels Post, Fax und/oder E-mail erfolgen müssen und
vom Kunden an das Unternehmen Dr. Schär AG (nachfolgend kurz „Schär“ genannt) übermittelt
werden, stellen bei Erhalt derselben durch Schär ein unwiderrufliches Kaufangebot dar und gelten
als angenommen, sofern sie nicht seitens Schär innerhalb der Frist von einer Woche nach Erhalt,
schriftlich abgelehnt werden. Besagte Ablehnung durch Schär erfolgt mittels Post, Fax und/oder EMail.
2. Alle Preise sind in der jeweils bei Erhalt der Bestellung gültigen Preisliste von Schär enthalten und
verstehen sich vorbehaltlich anderstlautender Vereinbarungen in Euro und ohne MwSt.
3. Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen muss die Zahlung innerhalb und spätestens der von
den Parteien vereinbarten Fristen, welche als taxativ und fix zugunsten von Schär anzusehen sind,
und ohne jeglichen Abzug erfolgen. Die Zahlungen müssen am Sitz von Schär erfolgen. Die event.
Übergabe von Wechsel und/oder anderen Titeln ist nicht als weder gänzliche noch teilweise
Neuerung der Zahlung anzusehen.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Zinsen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2000/35/EG
zu entrichten (Euribor + 7 %), zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten und
Spesen.
5. Es steht Schär frei, in jedem Moment die Bestellung auszusetzen oder zu annullieren oder auch die
Zahlungsbedingungen abzuändern, wenn, nach deren freiem Ermessen, sich die Umstände der
Zahlungsfähigkeit des Kunden verschlechtern sollten. Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der
Übergabe der Waren seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sein sollte
(vorzeitige Zahlung des Preises, vorhergehende Lieferungen, vertragliche Sicherstellungen), steht
Schär die Möglichkeit zu - ohne dass dies die Bezahlung von irgendwelchen Beträgen oder
Schadenersatzsummen an den Kunden mit sich bringt - die Übergabe der Ware der Bezahlung jeder
noch offenen Rechnung unterzuordnen.
6. Die in der Bestellung angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht
bindend. Im Besonderen wird die Haftung von Schär für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf
Zufall, höhere Gewalt und nicht Schär anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind. Dazu zählen auch
Fälle, die Dritten anlastbar sind, wobei dem Kunden in diesem Zusammenhang bekannt ist, dass
einige Rohstoffe, welche für die Produktion und Vertrieb von Schär verwendet werden, von
Drittlieferanten bezogen werden.
Auf jeden Fall ist die Haftung von Schär im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung auf 3 % des Lieferwertes begrenzt. Kann die Lieferung nicht oder nicht
rechtzeitig erfolgen, weil die von Schär beauftragten Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig liefern,
haftet Schär nicht.
Schär behält sich weiters die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle
die Haftung für verspätete Lieferung für noch nicht übergebene Produkte ausgeschlossen ist. Die
Lieferungen von Schär erfolgen in Europaletten, welche zum gängigen Marktpreis in Rechnung
gestellt werden.
7. Unbeschadet besonderer Vereinbarungen erfolgt die Übergabe laut Incoterms 2010, wobei der
Incoterm 2010 Code DAP (Delivered at Place) am jeweils zu vereinbarten Bestimmungsort zur
Anwenung kommt.
8. Die von Schär gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen, sowie aller sich aus einer laufenden Geschäftsverbindung
ergebenden Forderungen in deren Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch
wenn Schär sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Schär ist außerdem berechtigt, die Ware
zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Schär unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn
die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
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9. Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht, die vereinbarten
Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Falle Einwände oder Klagen
gegenüber Schär erheben, solange er nicht jeder ausgesetzten Zahlung nachkommt, einschließlich
Zahlung der Ware, auf welche sich die Beanstandung bezieht.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware gleichzeitig bei Abladen derselben von den Transportmitteln
zu überprüfen und Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware zu
beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei
das Transportdokument und eine konkrete Beschreibung der Art der Mängel beizuschließen ist. Für
nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Schär keinerlei Haftung.
Aufgrund der erfolgten Mängelrüge kann Schär nach ihrem freien Ermessen und unbeschadet der
Notwendigkeit den Mangel anzuerkennen, entweder den Umtausch der Waren oder eine
Preisreduzierung vornehmen. Schär steht es außerdem ausschließlich zu, die mangelhafte Ware
einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen, oder zu beantragen, dass dieselbe retourniert wird. Die
beanstandete Ware kann an Schär nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung zurückgeschickt
werden. Die Gewährleistung von Schär beschränkt sich je nach Wahl von derselben auf den
Umtausch des Produktes, Preisreduzierung oder auf die Rückgabe des Preises, jede weitere
Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist auch jegliche Haftung für Beschwerden bezüglich des
subjektiven Geschmacks ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von
der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10. Der Kunde anerkennt ausdrücklich die Rechte von Schär an den eingetragenen internationalen
Warenzeichen
SCHÄR/DS/GLUTAFIN/GLUTANO/TRUFREE/BASIS/CERES/BEIKER
und
verpflichtet sich, vorbehaltlich etwaiger anderslautender Absprachen, diese Marken weder für eigene
Zwecke zu verwenden noch Registrierungen, welcher Art auch immer, dieser Marke vorzunehmen.
Bei Verletzung des gegenständlichen Verbotes ist der Kunde verpflichtet, eine Pönale in Höhe von €
100.000,00 zu bezahlen.
11. Jegliche Abweichung und Abänderung zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen
bedarf der Schriftform.
12. Jeder einzelne Auftrag stellt den Abschluss eines eigenen Kaufvertrages dar.
13. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Schär
und dem Kunden gilt ausschließlich italienisches/deutsches Recht für alle im Rahmen dieses
Vertrages nicht geregelten Bereiche.
14. Die Parteien vereinbaren, das am Geschäftsitz der Schär zuständige Gericht als ausschließlichen
Gerichtsstand für jedewede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend.
Durch ausdrückliche Annahme der obigen allgemeinen Verkaufsbedingungen erklärt der Kunde
hiermit, die oben festgesetzten Bestimmungen gelesen zu haben und sie ausdrücklich anzuerkennen.
Datum
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Kunde