zum - Fachgruppe BAG

Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode - 100. Plenarsitzung am 9. Juni 2016
Die ehrenamtlichen Beauftragten sind im Denkmalschutz unentbehrlich. Ihre Rolle ist im Denkmalschutzgesetz aber geregelt. Dazu gehört auch
die Erstattung der ihnen entstehenden Kosten.
Der Monumentendienst im Nordwesten Niedersachsens ist - das will ich hier noch einmal deutlich
sagen - unbestritten ein Erfolgsmodell. Er wird vom
Land mit jährlich 100 000 Euro gefördert. Über
1 000 Denkmaleigentümer und die beteiligten
kommunalen Gebietskörperschaften leisten in
diesem Rahmen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt regionaler Kulturdenkmale. Eine Ausdehnung
dieser Monumentendienste auf das Land wäre, so
finde ich, wünschenswert, würde aber voraussetzen, dass sich in vergleichbarer Weise dann auch
staatsferne Träger finden, die die hohe wissenschaftliche und denkmalfachliche Qualität der Beratung gewährleisten. Das kann man eben nicht
einfach von oben verordnen.
Das NLD arbeitet wirklich nach neuestem Stand.
Die dortigen Restaurierungswerkstätten haben
höchstes Niveau. Ich kann nur jedem empfehlen,
sie sich einmal anzuschauen. Und die Förderung
durch EU-Mittel hat schon jetzt eine große, eine
gestiegene Bedeutung für die Denkmalpflege. Wir
sind jetzt bei einer Förderung von 15 Millionen
Euro über das ELER-Programm für die Förderperiode 2014 bis 2020 angelangt.
Zudem ist die öffentlichkeitswirksame Vermarktung
aller drei Welterbestätten - auch sie ist ja dem
Grunde nach eine absolut richtige Forderung bereits ein zentraler Baustein des Landestourismusmarketings, der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH.
Ich glaube, im Ausschuss ist deutlich geworden,
dass die Landesregierung der Denkmalpflege und
dem Denkmalschutz eine große Bedeutung beimisst und dass wir vor allen Dingen immer wieder
versuchen, nationale und internationale Entwicklungen aufzugreifen. Daher glaube ich wirklich,
dass es dieses Antrages nicht bedurfte.
Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der
SPD)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, dass
weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 46 nicht vorliegen und wir damit die Beratung abschließen können.
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Wir kommen zur Abstimmung. - Hier gilt das Gleiche: Wer mitwirken will, sitzt auf seinem Platz, Herr
Kollege Siebels! - Wir stimmen ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und
damit den Antrag der Fraktion der CDU in der
Drucksache 17/4174 ablehnen will, den bitte ich
um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Haus hat
mit Mehrheit so beschlossen, wie empfohlen.
Ich rufe den für heute letzten Tagesordnungspunkt
auf, also den
Tagesordnungspunkt 47:
Abschließende Beratung:
Aufnahme des Bundesamtes für Güterverkehr
in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4961 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/5796
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in
geänderter Fassung anzunehmen.
Ich darf an die drastisch reduzierten Redezeiten
erinnern und darum bitten, sich an diese auch zu
halten.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir treten in die Beratung ein. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Karl-Heinz Bley das Wort.
Karl-Heinz Bley (CDU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Arbeit der Bediensteten des Bundesamtes für Güterverkehr darf nicht durch Gesetze und Verordnungen behindert werden. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich deswegen mit diesem Arbeitsfeld auseinandergesetzt.
Das Bundesamt für Güterverkehr leistet einen
wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in
Deutschland und insbesondere im Transitland
Niedersachsen.
(Zustimmung bei der CDU)
Die tägliche Arbeit der Angestellten und Beamten
des Bundesamtes wird gegenwärtig durch eine
fehlende Gleichstellung mit den Kompetenzen der
Bediensteten vergleichbarer Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beeinträchtigt; denn
das BAG verfügt leider nicht über hoheitliche Befugnisse wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr,
Katastrophenschutz, Bundeswehr und Zollamt. Die
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Fahrzeuge des BAG haben zwar die gleiche Farbe
wie die Dienstfahrzeuge der Polizei; aber seine
Rechte, die sicherlich nicht in Gänze gleichgestellt
sein müssen, sind derzeit absolut nicht ausreichend.
(Beifall bei der CDU)
Bei den Kontrollen der Mautabgabe und der Einhaltung der Sozialvorschriften nach dem Fahrpersonalgesetz wird die Möglichkeit benötigt, die sich
aus § 35 der Straßenverkehrsordnung ergebenden
Rechte zu nutzen. Deswegen muss das BAG dort
mit aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, unser aller Lob gilt den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG für ihre
Arbeit zu Tage und in der Nacht, die nicht gerade
familienfreundlich ist. Auch fehlt es an einer besseren Bezahlung und an Beförderungsmöglichkeiten.
Aber darum geht es heute nicht.
Mit unserem Antrag fordern wir als Landtag die
Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund
dafür einzusetzen, dass erstens das BAG in den
§ 35 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen
wird, um so von Vorschriften und Verordnungen
befreit zu werden, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist. Dazu zählen z. B. das
Halten auf der Autobahn, das Überfahren des Seitenstreifens, das Betreten und Überqueren der
Autobahn und vieles mehr.
Zweitens wird gefordert, dass der Sicherheit der
Angestellten und Beamten des BAG eine größere
Bedeutung beigemessen wird. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben sollen überprüft werden.
Entsprechende Trainings und Fortbildungen sollen
angeboten werden; „Eigensicherung“ ist das Stichwort.
An dieser Stelle darf ich den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei recht herzlich dafür danken,
dass sie sich unermüdlich für diese Berufskollegen
eingesetzt haben. Die Sicherheit der Berufskollegen steht hier im Vordergrund. Ich darf hierzu
Herrn Mario Märgner, der Vorsitzende der GdPFachgruppe BAG, sowie Herrn Andreas Uhlhorn
und Herrn Alexander Haimerl nennen. Beide sind
stellvertretende Vorsitzende der GdP-Fachgruppe
BAG. Seit Jahren bemüht man sich bei der Gewerkschaft der Polizei und setzt sich für die Belange des BAG ein. Diese Vertreter sind heute auch
anwesend. Ein herzliches Willkommen!
(Beifall)
Mein Dank gilt aber auch den anderen Fraktionen ich darf hier auch den Namen Gerd Will erwähnen - für die konstruktive und gute Zusammenarbeit.
(Zurufe: Oh!)
Wir haben auf der Grundlage des CDU-Antrags
einen gemeinsamen Änderungsvorschlag erarbeitet. Zum Schluss gilt mein Dank aber auch unserem Staatssekretär Enak Ferlemann im Bundesverkehrsministerium, der den Antrag positiv begleitet hat.
Ich danke fürs Zuhören und bitte um Zustimmung
zum Antrag.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Jetzt hat für die
SPD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Ludwig Will
das Wort.
(Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Gerd Ludwig Will (SPD):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tag
fing so gut an - und dann kam das Lob. Karl-Heinz,
das machst du nicht noch einmal!
(Heiterkeit)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Landtagsfraktionen legen heute nach intensiver Beratung im
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen
gemeinsam getragenen Änderungsvorschlag vor.
Dem ist eine Anregung der Fachgruppe der Gewerkschaft der Polizei zum § 35 der Straßenverkehrsordnung vorangegangen. Mit diesem Antrag
wird die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, das Bundesamt für Güterverkehr aufgabengerecht in den § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung aufzunehmen. Hierbei geht es um die Ermöglichung hoheitlicher Tätigkeiten, z. B. das Halten
auf der Autobahn einschließlich des Seitenstreifens sowie das Ein- und Ausfahren außerhalb der
vorgesehenen Anschlussstellen, das Betreten der
Autobahn, das Überfahren von Fahrstreifen- und
Fahrbahnbegrenzungen, das Halten und Parken
auf Sperrflächen usw., wenn und soweit es die
jeweilige Einsatzsituation zwingend erfordert.
Ein weiterer Komplex in diesem Antrag beschäftigt
sich mit der Sicherheit der Angestellten und Beamten des Bundesamtes. Wegen ihrer besonderen
Aufgaben im öffentlichen Verkehrsraum sollen die
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rechtlichen Vorgaben überprüft und entsprechende
Trainings und Fortbildungsmaßnahmen angeboten
werden.
Das BAG als selbstständige Bundesbehörde im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt die
Überwachung verschiedener Rechtsbereiche. Diese umfassen u. a. auch Mautkontrollen, die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie die
Einhaltung von Sozialvorschriften nach dem Fahrpersonalgesetz, der Fahrpersonalverordnung und
auch die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Sollte darüber hinaus eine Pkw-Maut eingeführt werden, so kämen zukünftig weitergehende Aufgaben
auch auf das BAG zu.
Daher unterstützen wir gemeinsam die Aufnahme
des Bundesamtes für Güterverkehr in die Aufzählung des § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung.
Dieser Schritt ermöglicht eine Ausweitung der Verkehrskontrollen und soll eine verstärkte Eigensicherung des Kontrollpersonals im Dienst ermöglichen.
In diesem Zusammenhang - ich darf das ebenfalls
tun - darf ich mich abschließend noch einmal bei
der Gewerkschaft der Polizei für ihre wichtige Initiative und ihre Unterstützung bei der Beratung dieses Antrags bedanken.
Wir bitten den Landtag, entsprechend zu beschließen und der gemeinsamen Vorlage zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung
bei der CDU)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Das Wort hat die
Kollegin Susanne Menge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Susanne Menge (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen
meiner Vorredner an. Auch wir teilen die Einschätzung, dass sich die Aufgaben, die das Bundesamt
für Güterverkehr wahrzunehmen hat, in den vergangenen Jahren verändert haben und dass sie
zugenommen haben. Die Mauteinführung, der
quasi grenzenlose Güterverkehr innerhalb der EU
und die Zunahme der Gütertransporte stellen das
BAG vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig ist
der Kompetenzzuwachs der Beamten und Angestellten rechtlich nicht vernünftig ausgestaltet.
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Ich will an dieser Stelle nicht wiederholen, was
meine Vorredner gerade im Einzelnen aufgelistet
haben. Deshalb fasse ich zusammen, dass das
BAG einen wertvollen Beitrag leistet, die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Das
greift die vorliegende Initiative auf.
Ich denke, wir haben gegenüber dem zuerst vorgelegten Antrag gut daran getan, mit unseren Änderungen genauer zu formulieren, um welche rechtlichen Befugnisse es uns konkret geht. Karl-Heinz
hat eben vergessen, sich dabei auch bei mir zu
bedanken.
(Heiterkeit - Beifall bei den GRÜNEN
und bei der SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, anders als in
den Jahren zuvor soll Berlin nun die Aufnahme in
die Straßenverkehrsordnung offener gestalten.
Dazu tragen wir gerne bei und stimmen dem geänderten Antrag mit seinen ausdifferenzierten
Punkten zu.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und bei den
GRÜNEN sowie Zustimmung bei der
CDU)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Frau Kollegin Menge, trotz der außergewöhnlichen
Redeinhalte haben Sie kürzer geredet als bei einer
Kurzintervention.
Mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung der Landesregierung vor. Herr Verkehrsminister Olaf Lies hat
das Wort. Bitte schön!
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte beginnen mit einem herzlichen Dank
an alle Fraktionen für die wirklich außerordentlich
kooperative Arbeit und dafür, dass es gelungen ist,
aus dem Antrag der CDU einen gemeinsamen
Antrag zu machen. Danke schön dafür!
(Beifall)
Wir haben gerade gehört, worum es in § 35 geht.
Uns geht es heute um das Bundesamt für Güterverkehr. Das Bundesamt für Güterverkehr übernimmt neben seiner Aufgabe als Verwaltungsbehörde auch intensiv Straßenkontrollen und trägt
damit intensiv zur Verkehrssicherheit bei.
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Deswegen möchte auch mich ganz herzlich bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr bedanken, namentlich
bei Mario Märgner, dem Vorsitzenden der GdPFachgruppe BAG, sowie den stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Uhlhorn und Alexander Haimerl, die heute hier sind. Wir bitten Sie, diesen
Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.
Ansonsten sehen wir uns morgen früh um 9 Uhr
wieder.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.52 Uhr.
(Beifall)
Nicht zuletzt die jüngsten schweren Unfälle auf der
A 2 haben gezeigt, wie wichtig Kontrollen sind. Sie
machen genau diese Kontrollen. Neben der Frage
der Ladungssicherung und der Verkehrssicherheit
geht es vor allem auch um die Kontrolle der Lenkund Ruhezeiten. Das ist ganz entscheidend, um
Unfälle zu vermeiden. Insofern sind wir Ihnen für
Ihre Tätigkeit sehr dankbar.
Uns geht es darum, die Rahmenbedingungen für
Sie zu verbessern. Dabei spielt das Thema Sicherheit eine besonders große Rolle. Ich bin den
Fraktionen sehr dankbar und werde mich selbstverständlich intensiv in Berlin dafür einsetzen, dass
wir die Aufnahme dieser Punkte in die Straßenverkehrsordnung hinbekommen.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Kein weiterer Kommentar. Ich stelle nur fest: Das
war für Sie auch außergewöhnlich kurz, Herr Minister.
Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.
Es steht noch die Abstimmung an.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses
zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der
CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung
ergebenden geänderten Fassung annehmen will,
den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach
Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das war ein
einstimmiger Beschluss des Hauses.
(Beifall)
Ich weise darauf hin, dass die Kolleginnen und
Kollegen, die jetzt der Einladung des Niedersächsischen Städtetags folgen wollen, nach meiner
Information auf einen Busshuttle auf der Leinstraße zurückgreifen können.
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