Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode - 100. Plenarsitzung am 9. Juni 2016 Die ehrenamtlichen Beauftragten sind im Denkmalschutz unentbehrlich. Ihre Rolle ist im Denkmalschutzgesetz aber geregelt. Dazu gehört auch die Erstattung der ihnen entstehenden Kosten. Der Monumentendienst im Nordwesten Niedersachsens ist - das will ich hier noch einmal deutlich sagen - unbestritten ein Erfolgsmodell. Er wird vom Land mit jährlich 100 000 Euro gefördert. Über 1 000 Denkmaleigentümer und die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften leisten in diesem Rahmen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt regionaler Kulturdenkmale. Eine Ausdehnung dieser Monumentendienste auf das Land wäre, so finde ich, wünschenswert, würde aber voraussetzen, dass sich in vergleichbarer Weise dann auch staatsferne Träger finden, die die hohe wissenschaftliche und denkmalfachliche Qualität der Beratung gewährleisten. Das kann man eben nicht einfach von oben verordnen. Das NLD arbeitet wirklich nach neuestem Stand. Die dortigen Restaurierungswerkstätten haben höchstes Niveau. Ich kann nur jedem empfehlen, sie sich einmal anzuschauen. Und die Förderung durch EU-Mittel hat schon jetzt eine große, eine gestiegene Bedeutung für die Denkmalpflege. Wir sind jetzt bei einer Förderung von 15 Millionen Euro über das ELER-Programm für die Förderperiode 2014 bis 2020 angelangt. Zudem ist die öffentlichkeitswirksame Vermarktung aller drei Welterbestätten - auch sie ist ja dem Grunde nach eine absolut richtige Forderung bereits ein zentraler Baustein des Landestourismusmarketings, der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH. Ich glaube, im Ausschuss ist deutlich geworden, dass die Landesregierung der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz eine große Bedeutung beimisst und dass wir vor allen Dingen immer wieder versuchen, nationale und internationale Entwicklungen aufzugreifen. Daher glaube ich wirklich, dass es dieses Antrages nicht bedurfte. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, dass weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 46 nicht vorliegen und wir damit die Beratung abschließen können. 10130 Wir kommen zur Abstimmung. - Hier gilt das Gleiche: Wer mitwirken will, sitzt auf seinem Platz, Herr Kollege Siebels! - Wir stimmen ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4174 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Haus hat mit Mehrheit so beschlossen, wie empfohlen. Ich rufe den für heute letzten Tagesordnungspunkt auf, also den Tagesordnungspunkt 47: Abschließende Beratung: Aufnahme des Bundesamtes für Güterverkehr in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4961 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/5796 Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Ich darf an die drastisch reduzierten Redezeiten erinnern und darum bitten, sich an diese auch zu halten. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Wir treten in die Beratung ein. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Karl-Heinz Bley das Wort. Karl-Heinz Bley (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit der Bediensteten des Bundesamtes für Güterverkehr darf nicht durch Gesetze und Verordnungen behindert werden. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich deswegen mit diesem Arbeitsfeld auseinandergesetzt. Das Bundesamt für Güterverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Deutschland und insbesondere im Transitland Niedersachsen. (Zustimmung bei der CDU) Die tägliche Arbeit der Angestellten und Beamten des Bundesamtes wird gegenwärtig durch eine fehlende Gleichstellung mit den Kompetenzen der Bediensteten vergleichbarer Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beeinträchtigt; denn das BAG verfügt leider nicht über hoheitliche Befugnisse wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Zollamt. Die Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode - 100. Plenarsitzung am 9. Juni 2016 Fahrzeuge des BAG haben zwar die gleiche Farbe wie die Dienstfahrzeuge der Polizei; aber seine Rechte, die sicherlich nicht in Gänze gleichgestellt sein müssen, sind derzeit absolut nicht ausreichend. (Beifall bei der CDU) Bei den Kontrollen der Mautabgabe und der Einhaltung der Sozialvorschriften nach dem Fahrpersonalgesetz wird die Möglichkeit benötigt, die sich aus § 35 der Straßenverkehrsordnung ergebenden Rechte zu nutzen. Deswegen muss das BAG dort mit aufgenommen werden. Meine Damen und Herren, unser aller Lob gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAG für ihre Arbeit zu Tage und in der Nacht, die nicht gerade familienfreundlich ist. Auch fehlt es an einer besseren Bezahlung und an Beförderungsmöglichkeiten. Aber darum geht es heute nicht. Mit unserem Antrag fordern wir als Landtag die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass erstens das BAG in den § 35 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird, um so von Vorschriften und Verordnungen befreit zu werden, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist. Dazu zählen z. B. das Halten auf der Autobahn, das Überfahren des Seitenstreifens, das Betreten und Überqueren der Autobahn und vieles mehr. Zweitens wird gefordert, dass der Sicherheit der Angestellten und Beamten des BAG eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben sollen überprüft werden. Entsprechende Trainings und Fortbildungen sollen angeboten werden; „Eigensicherung“ ist das Stichwort. An dieser Stelle darf ich den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei recht herzlich dafür danken, dass sie sich unermüdlich für diese Berufskollegen eingesetzt haben. Die Sicherheit der Berufskollegen steht hier im Vordergrund. Ich darf hierzu Herrn Mario Märgner, der Vorsitzende der GdPFachgruppe BAG, sowie Herrn Andreas Uhlhorn und Herrn Alexander Haimerl nennen. Beide sind stellvertretende Vorsitzende der GdP-Fachgruppe BAG. Seit Jahren bemüht man sich bei der Gewerkschaft der Polizei und setzt sich für die Belange des BAG ein. Diese Vertreter sind heute auch anwesend. Ein herzliches Willkommen! (Beifall) Mein Dank gilt aber auch den anderen Fraktionen ich darf hier auch den Namen Gerd Will erwähnen - für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. (Zurufe: Oh!) Wir haben auf der Grundlage des CDU-Antrags einen gemeinsamen Änderungsvorschlag erarbeitet. Zum Schluss gilt mein Dank aber auch unserem Staatssekretär Enak Ferlemann im Bundesverkehrsministerium, der den Antrag positiv begleitet hat. Ich danke fürs Zuhören und bitte um Zustimmung zum Antrag. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Jetzt hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Ludwig Will das Wort. (Unruhe - Glocke des Präsidenten) Gerd Ludwig Will (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tag fing so gut an - und dann kam das Lob. Karl-Heinz, das machst du nicht noch einmal! (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Landtagsfraktionen legen heute nach intensiver Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen gemeinsam getragenen Änderungsvorschlag vor. Dem ist eine Anregung der Fachgruppe der Gewerkschaft der Polizei zum § 35 der Straßenverkehrsordnung vorangegangen. Mit diesem Antrag wird die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, das Bundesamt für Güterverkehr aufgabengerecht in den § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung aufzunehmen. Hierbei geht es um die Ermöglichung hoheitlicher Tätigkeiten, z. B. das Halten auf der Autobahn einschließlich des Seitenstreifens sowie das Ein- und Ausfahren außerhalb der vorgesehenen Anschlussstellen, das Betreten der Autobahn, das Überfahren von Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzungen, das Halten und Parken auf Sperrflächen usw., wenn und soweit es die jeweilige Einsatzsituation zwingend erfordert. Ein weiterer Komplex in diesem Antrag beschäftigt sich mit der Sicherheit der Angestellten und Beamten des Bundesamtes. Wegen ihrer besonderen Aufgaben im öffentlichen Verkehrsraum sollen die 10131 Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode - 100. Plenarsitzung am 9. Juni 2016 rechtlichen Vorgaben überprüft und entsprechende Trainings und Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden. Das BAG als selbstständige Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt die Überwachung verschiedener Rechtsbereiche. Diese umfassen u. a. auch Mautkontrollen, die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie die Einhaltung von Sozialvorschriften nach dem Fahrpersonalgesetz, der Fahrpersonalverordnung und auch die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Sollte darüber hinaus eine Pkw-Maut eingeführt werden, so kämen zukünftig weitergehende Aufgaben auch auf das BAG zu. Daher unterstützen wir gemeinsam die Aufnahme des Bundesamtes für Güterverkehr in die Aufzählung des § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Schritt ermöglicht eine Ausweitung der Verkehrskontrollen und soll eine verstärkte Eigensicherung des Kontrollpersonals im Dienst ermöglichen. In diesem Zusammenhang - ich darf das ebenfalls tun - darf ich mich abschließend noch einmal bei der Gewerkschaft der Polizei für ihre wichtige Initiative und ihre Unterstützung bei der Beratung dieses Antrags bedanken. Wir bitten den Landtag, entsprechend zu beschließen und der gemeinsamen Vorlage zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU) Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Das Wort hat die Kollegin Susanne Menge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Susanne Menge (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner an. Auch wir teilen die Einschätzung, dass sich die Aufgaben, die das Bundesamt für Güterverkehr wahrzunehmen hat, in den vergangenen Jahren verändert haben und dass sie zugenommen haben. Die Mauteinführung, der quasi grenzenlose Güterverkehr innerhalb der EU und die Zunahme der Gütertransporte stellen das BAG vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig ist der Kompetenzzuwachs der Beamten und Angestellten rechtlich nicht vernünftig ausgestaltet. 10132 Ich will an dieser Stelle nicht wiederholen, was meine Vorredner gerade im Einzelnen aufgelistet haben. Deshalb fasse ich zusammen, dass das BAG einen wertvollen Beitrag leistet, die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Das greift die vorliegende Initiative auf. Ich denke, wir haben gegenüber dem zuerst vorgelegten Antrag gut daran getan, mit unseren Änderungen genauer zu formulieren, um welche rechtlichen Befugnisse es uns konkret geht. Karl-Heinz hat eben vergessen, sich dabei auch bei mir zu bedanken. (Heiterkeit - Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, anders als in den Jahren zuvor soll Berlin nun die Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung offener gestalten. Dazu tragen wir gerne bei und stimmen dem geänderten Antrag mit seinen ausdifferenzierten Punkten zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU) Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Frau Kollegin Menge, trotz der außergewöhnlichen Redeinhalte haben Sie kürzer geredet als bei einer Kurzintervention. Mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung der Landesregierung vor. Herr Verkehrsminister Olaf Lies hat das Wort. Bitte schön! Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit einem herzlichen Dank an alle Fraktionen für die wirklich außerordentlich kooperative Arbeit und dafür, dass es gelungen ist, aus dem Antrag der CDU einen gemeinsamen Antrag zu machen. Danke schön dafür! (Beifall) Wir haben gerade gehört, worum es in § 35 geht. Uns geht es heute um das Bundesamt für Güterverkehr. Das Bundesamt für Güterverkehr übernimmt neben seiner Aufgabe als Verwaltungsbehörde auch intensiv Straßenkontrollen und trägt damit intensiv zur Verkehrssicherheit bei. Niedersächsischer Landtag - 17. Wahlperiode - 100. Plenarsitzung am 9. Juni 2016 Deswegen möchte auch mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr bedanken, namentlich bei Mario Märgner, dem Vorsitzenden der GdPFachgruppe BAG, sowie den stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Uhlhorn und Alexander Haimerl, die heute hier sind. Wir bitten Sie, diesen Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben. Ansonsten sehen wir uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss der Sitzung: 19.52 Uhr. (Beifall) Nicht zuletzt die jüngsten schweren Unfälle auf der A 2 haben gezeigt, wie wichtig Kontrollen sind. Sie machen genau diese Kontrollen. Neben der Frage der Ladungssicherung und der Verkehrssicherheit geht es vor allem auch um die Kontrolle der Lenkund Ruhezeiten. Das ist ganz entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Insofern sind wir Ihnen für Ihre Tätigkeit sehr dankbar. Uns geht es darum, die Rahmenbedingungen für Sie zu verbessern. Dabei spielt das Thema Sicherheit eine besonders große Rolle. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar und werde mich selbstverständlich intensiv in Berlin dafür einsetzen, dass wir die Aufnahme dieser Punkte in die Straßenverkehrsordnung hinbekommen. Herzlichen Dank. (Beifall) Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Kein weiterer Kommentar. Ich stelle nur fest: Das war für Sie auch außergewöhnlich kurz, Herr Minister. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Es steht noch die Abstimmung an. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das war ein einstimmiger Beschluss des Hauses. (Beifall) Ich weise darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt der Einladung des Niedersächsischen Städtetags folgen wollen, nach meiner Information auf einen Busshuttle auf der Leinstraße zurückgreifen können. 10133
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