Steinbruch Schiefling Schotterwerk Ferlach

Baun&Wohnen
Holen Sie sich Ihren Handwerkerbonus 2016
ie haben einige Reno­vie­
rungsarbeiten geplant?
Die Bundesregierung
hat die Verlängerung des Hand­
werkerbonus für das Jahr 2016
beschlossen.
Gefördert werden Leistungen,
die ab dem 01. Juni 2016 er­
bracht werden. Eine Antrag­
stellung ist ab Anfang Juli 2016
bei den Bausparkassen mög­
lich.
S
Der Handwerkerbonus fördert
handwerkliche Tätigkeiten für
Renovierungs­,
Erhaltungs­
und Modernisierungsmaßnah­
men von Wohnraum in Öster­
reich (z.B. Malerarbeiten,
Austausch von Fenstern, Elekt­
ro­, Gas­ und Wasserinstalla­
tionen etc.).
Mit dem Handwerkerbonus
werden 20 % der Kosten für
Arbeitsleistungen und Fahrt­
kosten (keine Materialkosten) in
der Höhe von max. € 3.000,­
Netto (ohne Umsatzsteuer)
gefördert. Die Förderung be­
trägt somit pro Person, Wohn­
einheit und Jahr max. € 600,­.
Nicht gefördert werden Neu­
baumaßnahmen, die Erweite­
rung von bestehendem Wohn­
raum und Arbeiten an Gebäu­
deteilen, die nicht zu Wohn­
zwecken genutzt werden (z.B.
Garagen, Pools etc.).
Die leistenden Unternehmen
müssen über eine entsprechen­
de Gewerbeberechtigung verfü­
gen.
Förderungsfähige Arbeitsleis­
tungen und Fahrtkosten müs­
sen in der Endrechnung geson­
dert ausgewiesen werden.
Nur natürliche Personen kön­
nen einen Förderantrag stellen.
Förderbar sind nur Arbeitsleis­
tungen in Zusammenhang mit
dem vom Förderungswerber für
eigene Wohnzwecke genutzten
Wohnraum.
Pro Kalenderjahr, Förderungs­
werber und Wohneinheit kann
grundsätzlich nur ein Antrag
gestellt werden – auch dann,
wenn der maximale Förder­
betrag von € 600,­ noch nicht
ausgeschöpft wurde.
Es können mehrere Rechnun­
gen (über mindestens € 200,­
Netto für die Arbeitsleistungen)
in einem Förderantrag zusam­
mengefasst werden.
Es können keine sonstigen
Förderungen (z.B. geförderte
Darlehen, steuerfreie Zuschüs­
se, Steuerbegünstigungen etc.)
zusätzlich in Anspruch genom­
men werden.
Die Vergabe der Förderungen
erfolgt in der Reihenfolge der
einlangenden Förderansuchen
(„first­come­first­serve“).
Es
besteht kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung.
Die Förderaktion läuft bis
31.Dezember 2017, ausge­
schüttet wird insgesamt eine
Fördersumme von 40 Mio. Euro
u
Steinbruch Schiefling u
u Schotterwerk Ferlach u
Kies-Splitt-Schotter ab Werk oder zugestellt
u Baggerarbeiten u
u Natursteinmauern u
Unterglainach 6, 9170 Ferlach tel. 04227/2551 [email protected]
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