Budget für Arbeit - Landesbeauftragte für Menschen mit

Landesbeauftragte
für Menschen mit Behinderungen
Budget
für Arbeit
Wege in den ersten Arbeitsmarkt
In leichter
Sprache
Petra Wontorra
Niedersächsische Landesbeauftragte
für Menschen mit Behinderungen
Arbeiten gehört zum Leben
Auch für Menschen mit Behinderungen
Jeder Mensch hat das Recht, sich seine Arbeit selber
suchen zu können. Deshalb kann man sich auch
seine Arbeitsstelle selbst aussuchen. Niemand darf
einem anderen Menschen vorschreiben, wo er
arbeiten muss. Das darf jeder selbst entscheiden.
Informieren Sie sich, welche Hilfen es bei der Suche
nach Arbeit gibt. Eine Möglichkeit ist das „Budget
für Arbeit“. Mit dem „Budget für Arbeit“ kann man
sich notwendige Hilfe am Arbeitsplatz einkaufen.
Man kann auch das Budget an den Arbeitgeber
weitergeben, damit er Sie dann in seinem Betrieb
beschäftigt. Dann können Sie vielleicht auch dort
arbeiten, wo Menschen ohne Behinderungen
arbeiten. Und Sie verdienen so viel Geld, wie die
anderen Arbeiterinnen oder Arbeiter in ihrem
Betrieb, die eine ähnliche Arbeit wie Sie machen.
Für wen ist das
Budget für Arbeit ?
Das Budget für Arbeit hilft Menschen mit
Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt.
Sie können das Budget für Arbeit
nutzen, wenn Sie jetzt in einer
Werkstatt für Behinderte arbeiten.
Sie können das Budget für Arbeit auch
nutzen, wenn Sie nur eine Empfehlung
für die Werkstatt für Behinderte haben.
Das Geld, das die Werkstatt für Sie
bekommt, kann auch ein zukünftiger
Arbeitgeber für Sie bekommen.
Das Budget für Arbeit ist freiwillig
und Sie selbst können das entscheiden.
Wie bekomme ich
das Budget für Arbeit ?
Wenn Sie das Budget für Arbeit
beantragen wollen, bekommen Sie Hilfe
von der Werkstatt oder dem Sozialamt.
Wichtig ist, dass Sie einen Arbeitgeber
finden, der Ihnen einen Arbeitsplatz
auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt.
Wenn Sie noch keinen Arbeitgeber
gefunden haben, können Sie für die
Suche Hilfe bekommen.
Einen Arbeitsplatz zu finden, der zu
Ihnen passt ist nicht einfach. Vielleicht
werden Sie einige Zeit dafür brauchen.
Das Wichtigste ist dieser Arbeitsplatz.
Was passiert später
am neuen Arbeitsplatz ?
Der neue Arbeitsplatz muss ihnen
gefallen und Sie werden dort wie alle
anderen Kollegen arbeiten.
Wie alle anderen Kollegen erhalten
Sie Geld für Ihre geleistete Arbeit.
Wie viel Geld Sie für Ihre Arbeit erhalten,
richtet sich nach Ihrer Arbeitsleistung.
Sie erhalten persönliche Unterstützung
an Ihrem neuen Arbeitsplatz und
Probleme werden gemeinsam gelöst.
Wenn Sie es doch nicht am neuen
Arbeitsplatz schaffen, können Sie auch
wieder in die Werkstatt zurück gehen.
Weitere Informationen
über Hilfemöglichkeiten erhalten Sie u.a. bei
Detlev Jähnert: [email protected]
Jörg Klingebiel: [email protected]
Wolfgang Wegener: [email protected]
und in der unten abgebildeten Broschüre, erhältlich bei
der Landesbauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Herausgeberin:
Landesbauftragte für Menschen mit Behinderungen
Postfach 141, 30001 Hannover
www.Behindertenbeauftragte-Niedersachsen.de
Redaktion: Detlev Jähnert, Jörg Klingbiel, Jürgen Hartig,
Wolfgang Wegener, Grafik: Anne Rosemann