Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Budget für Arbeit Wege in den ersten Arbeitsmarkt In leichter Sprache Petra Wontorra Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Arbeiten gehört zum Leben Auch für Menschen mit Behinderungen Jeder Mensch hat das Recht, sich seine Arbeit selber suchen zu können. Deshalb kann man sich auch seine Arbeitsstelle selbst aussuchen. Niemand darf einem anderen Menschen vorschreiben, wo er arbeiten muss. Das darf jeder selbst entscheiden. Informieren Sie sich, welche Hilfen es bei der Suche nach Arbeit gibt. Eine Möglichkeit ist das „Budget für Arbeit“. Mit dem „Budget für Arbeit“ kann man sich notwendige Hilfe am Arbeitsplatz einkaufen. Man kann auch das Budget an den Arbeitgeber weitergeben, damit er Sie dann in seinem Betrieb beschäftigt. Dann können Sie vielleicht auch dort arbeiten, wo Menschen ohne Behinderungen arbeiten. Und Sie verdienen so viel Geld, wie die anderen Arbeiterinnen oder Arbeiter in ihrem Betrieb, die eine ähnliche Arbeit wie Sie machen. Für wen ist das Budget für Arbeit ? Das Budget für Arbeit hilft Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt. Sie können das Budget für Arbeit nutzen, wenn Sie jetzt in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten. Sie können das Budget für Arbeit auch nutzen, wenn Sie nur eine Empfehlung für die Werkstatt für Behinderte haben. Das Geld, das die Werkstatt für Sie bekommt, kann auch ein zukünftiger Arbeitgeber für Sie bekommen. Das Budget für Arbeit ist freiwillig und Sie selbst können das entscheiden. Wie bekomme ich das Budget für Arbeit ? Wenn Sie das Budget für Arbeit beantragen wollen, bekommen Sie Hilfe von der Werkstatt oder dem Sozialamt. Wichtig ist, dass Sie einen Arbeitgeber finden, der Ihnen einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt. Wenn Sie noch keinen Arbeitgeber gefunden haben, können Sie für die Suche Hilfe bekommen. Einen Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihnen passt ist nicht einfach. Vielleicht werden Sie einige Zeit dafür brauchen. Das Wichtigste ist dieser Arbeitsplatz. Was passiert später am neuen Arbeitsplatz ? Der neue Arbeitsplatz muss ihnen gefallen und Sie werden dort wie alle anderen Kollegen arbeiten. Wie alle anderen Kollegen erhalten Sie Geld für Ihre geleistete Arbeit. Wie viel Geld Sie für Ihre Arbeit erhalten, richtet sich nach Ihrer Arbeitsleistung. Sie erhalten persönliche Unterstützung an Ihrem neuen Arbeitsplatz und Probleme werden gemeinsam gelöst. Wenn Sie es doch nicht am neuen Arbeitsplatz schaffen, können Sie auch wieder in die Werkstatt zurück gehen. Weitere Informationen über Hilfemöglichkeiten erhalten Sie u.a. bei Detlev Jähnert: [email protected] Jörg Klingebiel: [email protected] Wolfgang Wegener: [email protected] und in der unten abgebildeten Broschüre, erhältlich bei der Landesbauftragten für Menschen mit Behinderungen. Herausgeberin: Landesbauftragte für Menschen mit Behinderungen Postfach 141, 30001 Hannover www.Behindertenbeauftragte-Niedersachsen.de Redaktion: Detlev Jähnert, Jörg Klingbiel, Jürgen Hartig, Wolfgang Wegener, Grafik: Anne Rosemann
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