Teilnahmebedingungen Wettbewerb #hoppSWISS

Teilnahmebedingungen
Wettbewerb #hoppSWISS
1/4
Der Wettbewerb #hoppSWISS ist eine befristete Aktion und wird von Swiss International Air Lines AG
(nachfolgend „SWISS“) durchgeführt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die NutzerIn
ausdrücklich mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Was kann man gewinnen?
Verlost werden 150 Tickets für den 1.-August-Event am 1. August 2016 auf der Zuschauerterrasse im Dock B des
Flughafen Zürich. Die Gewinner erhalten zwischen 1 und 6 Tickets (nach freier Wahl) für sich, Familie und
Freunde.
2. Wann kann man mitmachen?
Der Wettbewerb findet vom 20. Juli 2016 um 09:00 Uhr bis zum 26. Juli 2016 um 23:00 Uhr MESZ statt.
3. Wie kann man mitmachen?
Während des unter Punkt 2 aufgeführten Zeitraums können die Teilnehmenden Text-, Foto- und/oder Videoposts
mit Glückwünschen, unterstützenden Worte mit Bild- oder Videobotschaften für das Swiss Olympic Team an den
Olympischen Sommerspielen in Rio, für den Wettbewerb einreichen und entweder auf Instagram, Twitter oder als
Kommentar auf die Facebook-Aktivierungsposts von SWISS mit dem Hashtag #hoppSWISS posten. Teilnehmer
der mobilen Fotowand-Events nehmen an der Verlosung teil, indem sie das auf der Facebook-Seite von SWISS
veröffentlichte Bild in der Fotogalerie suchen und dieses mit dem Hashtag #hoppSWISS kommentieren. Auf den
Social Media Plattformen können nur Bilder berücksichtigt werden, welche wie oben erwähnt kommentiert
werden. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden alle Rechte am Bild/Video haben. Die
Anzahl eingesendeter/veröffentlichter Posts pro Person beeinflusst die Gewinnchance nicht. Mehrere Posts pro
Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.
4. Wie wird der Wettbewerb abgewickelt?
Der oder die GewinnerIn werden am Mittwoch, den 27. Juli 2016 nach 18:00 Uhr per Zufallsgenerator
ausgewählt und benachrichtigt.
SWISS wird innerhalb von 48 Stunden nach Teilnahmeschluss die GewinnerInnen per Kommentar auf Facebook,
Instagram oder Twitter kontaktieren. Wenn die GewinnerInnen sich nach Sendung dieser Benachrichtigung nicht
innerhalb der nächsten 24 Stunden unter Angabe der Email- und Wohnadresse sowie der Anzahl gewünschten
Tickets (1 bis 6) zurückmelden, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird per Zufallsgenerator ein/e
Teilnahmebedingungen
Wettbewerb #hoppSWISS
2/4
neue/r GewinnerIn gezogen. Der Versand der Tickets erfolgt am 29. Juli 2016 oder 30. Juli 2016 per Email oder
als Eintrag auf der Gästeliste. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
5. Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb, sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen.
Mitarbeitende der SWISS, ihrer Tochtergesellschaften sowie der Lufthansa-Gruppe und deren Angehörige sowie
andere, an der Umsetzung der Kampagne beteiligte Personen sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Die Teilnahme
am Wettbewerb ist kostenlos und mit keinem Kaufzwang verbunden. Alle den Teilnehmern durch die Teilnahme
entstehenden eventuellen Kosten, welche sich ausserhalb des Einflussbereiches von SWISS befinden (wie
beispielsweise der persönliche Onlinezugang der Teilnehmenden), trägt ausschliesslich der/die TeilnehmerIn. Bei
minderjährigen Teilnehmenden setzt SWISS das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
6. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass SWISS alle für
die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlichen Daten erhebt und für den Zeitraum des
Wettbewerbs speichert. Ausserdem erklärt er/sie sich einverstanden, dass seine/ihre Fotos von SWISS für
Marketingzwecke auf diversen Social Media Plattformen verwendet werden dürfen. Alle Daten werden absolut
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Jeder Teilnehmende hat das Recht auf Auskunft und
Nutzung seiner personenbezogenen Daten. Jedem Teilnehmenden steht es frei, seine Einwilligung in die Nutzung
und Speicherung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch SWISS zu widerrufen. Hierzu genügt eine
formlose Email an [email protected] mit dem Vermerk „Widerruf Teilnahme #hoppSWISS“. Auf gleichem
Wege kann auch eine Berichtigung der Daten veranlasst werden. Im Falle eines Widerrufs werden die Daten
unverzüglich gelöscht. Der Widerruf und die erfolgte Löschung werden auf Wunsch per Email bestätigt. Erfolgt
der Widerruf vor Gewinnspielende, wird damit die Teilnahme annulliert.
7. Sonstige Bestimmungen
SWISS behalt sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Posts von der SWISS Facebook-Seite
(Chronik) zu löschen. Es wird insbesondere nicht toleriert, wenn Teilnehmende:

anstössige, obszöne, pornografische, bedrohende, zu Gewalt auffordernde, diskriminierende, rassistische,
beleidigende, Dritte herabsetzende, irreführende oder gesetzeswidrige Inhalte sowie Inhalte, die gegen
Teilnahmebedingungen
Wettbewerb #hoppSWISS
3/4
die Rechte Dritter (inkl. ihrer Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verstossen, auf die SWISS FacebookSeite (Chronik) hochladen;

Inhalte hochladen, die direkte oder indirekte Werbung für Drittprodukte enthalten;

Handlungen durchführen, die das einwandfreie Funktionieren der SWISS Facebook-Seite beeinträchtigen,
sowie Dateien hochladen, die schädliche Viren oder ähnliches enthalten.
Es dürfen nur Inhalte hochgeladen werden, für die der/die Teilnehmende die notwendigen Rechte besitzt. Die
Angaben der GewinnerInnen werden nach der Verlosung überprüft. SWISS behält sich das Recht vor, bei
Verdacht auf Manipulation oder Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Teilnehmende vom Gewinnspiel
auszuschliessen. SWISS ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen des Wettbewerbsmodus
vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen,
bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb zu pausieren oder vorzeitig
zu beenden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von SWISS ausgeschlossen.
Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist über die entsprechenden Apps von Facebook, Instagram, oder Twitter
kostenlos möglich. Für eine Teilnahme über Facebook, Instagram oder Twitter benötigt der Teilnehmende ein
kostenloses Profil auf einer der Plattformen. Hier gelten die jeweiligen Richtlinien und Geschäftsbedingungen der
anbietenden Unternehmen.
SWISS behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsregeln, Teilnahmebedingungen usw. jederzeit zu ändern.
Zudem hat SWISS das Recht, den Wettbewerb jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere
im Fall von Gründen, die den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen oder verhindern.
8. Abstandserklärung
Diese Promotion steht in keiner Verbindung mit Facebook, Instagram oder Twitter und wird in keiner Weise von
Facebook, Instagram oder Twitter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Teilnehmende stellt Facebook,
Instagram oder Twitter hiermit vollumfänglich frei von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dieser
Promotion. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind nicht an Facebook, Instagram oder Twitter zu
richten, sondern direkt an SWISS: [email protected]
Teilnahmebedingungen
Wettbewerb #hoppSWISS
4/4
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der
Zielsetzung am nächsten kommen, welche SWISS verfolgt hat.
Gerichtsstand ist Basel. Es gilt das Schweizer Recht.
Basel, 12.7.2016