Teilnahmebedingungen Schwetzinger Ferienprogramm 2016 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Ferienprogramms erfolgt auf eigene Verantwortung. Alle teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Helfer sind unfallversichert. Eine weitergehende Haftung der Stadtverwaltung Schwetzingen, bzw. der veranstaltenden Vereine, Organisationen oder Unternehmen, wird ausgeschlossen. Grundsätzlich können sich auch Kinder mit Behinderung anmelden. In Rücksprache mit dem Anbieter und den Eltern wird geklärt, ob eine Teilnahme möglich ist. Kinder und Jugendliche, die sich nicht an die W eisungen des Aufsichtspersonals halten, den Ablauf der Veranstaltung massiv stören oder andere gefährden, können von der Teilnahme an einzelnen oder allen Veranstaltungen des Ferienprogramms ausgeschlossen werden. Jedes Kind kann sich für maximal 10 Veranstaltungen anmelden. Die Anmeldung kann mit dem Formular im Heft oder online erfolgen. Dabei bestimmt die Reihenfolge der Angaben die Priorität. (1: „Möchte ich unbedingt mitmachen“; 10: „W äre schön, ist mir aber nicht so wichtig.“). Schriftliche Anmeldungen senden Sie bitte an: Stadtverwaltung Schwetzingen, Manfred Dams, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen oder per Fax an: 06202-87138. Wenn mehrere Kinder zusammen an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, bitte entweder die Anmeldungen schriftlich zusammen einreichen und dies gegenseitig vermerken oder auf der Ferienprogramm-Homepage www.schwetzingen.ferienprogramm-online.de eine Gruppennummer zuteilen lassen und bei allen anderen Kindern diese Gruppennummer dann eingeben. Wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann, wenden Sie sich bitte auch an die Stadtverwaltung Schwetzingen, Manfred Dams, Tel. 06202-87134 oder [email protected] und melden Ihr Kind ab. Dann kann ein anderes Kind nachrücken. W ir behalten uns vor, Kinder, die trotz Anmeldung unentschuldigt fern bleiben, im Folgejahr von der Teilnahme am Ferienprogramm auszuschließen. Anmeldeschluss ist Dienstag, der 12. Juli 2016. Die Ausgabe der Ferienpässe erfolgt ab Montag, den 18. Juli 2016 in der RathausEingangshalle/an der Rathauspforte (Mo. – Mi. 8-12 und 14-16 Uhr; Do. 8-12 und 14-18 Uhr; Fr. 8-12 Uhr) gegen Bezahlung der Teilnahmegebühr. Es ist nur Barzahlung möglich. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Schwetzinger Familienpass mit. (falls vorhanden). Dann sind Sie von der Zahlung der Teilnahmegebühr befreit. Wir behalten uns vor, gebuchte Veranstaltungen aus Ferienpässen, die bis Mi. 27. Juli 2016, 16 Uhr nicht abgeholt worden sind, an andere Kinder zu vergeben. Erstattung bei Krankheit, etc.: Die Teilnahmegebühr kann nur gegen Vorlage des Ferienpasses an der Rathauspforte erstattet werden, wenn Sie Ihr Kind spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin abmelden. Beträge unter 5 Euro werden nicht erstattet. Der Ferienpass ist der Berechtigungsausweis für die Teilnahme. Bitte füllen Sie die Rückseite („Wichtige Angaben der Eltern/Gesundheitsfragebogen„) vollständig aus und geben Sie ihn Ihrem Kind zu allen Veranstaltungen mit. Mit der Teilnahme Ihres Kindes erklären Sie sich damit einverstanden, das Ihr Kind bei den Veranstaltungen evtl. fotografiert/gefilmt wird und die Bilder/Filme in den Medien abgedruckt, bzw. gezeigt werden dürfen.
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