Teilnahmebedingungen Schwetzinger Ferienprogramm 2012

Teilnahmebedingungen Schwetzinger Ferienprogramm 2016
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Ferienprogramms erfolgt auf eigene Verantwortung.
 Alle teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Helfer sind unfallversichert. Eine weitergehende Haftung der Stadtverwaltung Schwetzingen, bzw. der veranstaltenden Vereine, Organisationen oder Unternehmen, wird ausgeschlossen.
 Grundsätzlich können sich auch Kinder mit Behinderung anmelden. In Rücksprache
mit dem Anbieter und den Eltern wird geklärt, ob eine Teilnahme möglich ist.
 Kinder und Jugendliche, die sich nicht an die W eisungen des Aufsichtspersonals halten, den
Ablauf der Veranstaltung massiv stören oder andere gefährden, können von der Teilnahme
an einzelnen oder allen Veranstaltungen des Ferienprogramms ausgeschlossen werden.
 Jedes Kind kann sich für maximal 10 Veranstaltungen anmelden. Die Anmeldung kann mit
dem Formular im Heft oder online erfolgen. Dabei bestimmt die Reihenfolge der Angaben die
Priorität. (1: „Möchte ich unbedingt mitmachen“; 10: „W äre schön, ist mir aber nicht so wichtig.“).
 Schriftliche Anmeldungen senden Sie bitte an: Stadtverwaltung Schwetzingen, Manfred
Dams, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen oder per Fax an: 06202-87138.
 Wenn mehrere Kinder zusammen an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, bitte entweder
die Anmeldungen schriftlich zusammen einreichen und dies gegenseitig vermerken oder auf
der Ferienprogramm-Homepage www.schwetzingen.ferienprogramm-online.de eine Gruppennummer zuteilen lassen und bei allen anderen Kindern diese Gruppennummer dann eingeben.
 Wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann, wenden
Sie sich bitte auch an die Stadtverwaltung Schwetzingen, Manfred Dams, Tel. 06202-87134
oder [email protected] und melden Ihr Kind ab. Dann kann ein anderes Kind
nachrücken. W ir behalten uns vor, Kinder, die trotz Anmeldung unentschuldigt fern bleiben,
im Folgejahr von der Teilnahme am Ferienprogramm auszuschließen.
 Anmeldeschluss ist Dienstag, der 12. Juli 2016.
 Die Ausgabe der Ferienpässe erfolgt ab Montag, den 18. Juli 2016 in der RathausEingangshalle/an der Rathauspforte (Mo. – Mi. 8-12 und 14-16 Uhr; Do. 8-12 und 14-18 Uhr;
Fr. 8-12 Uhr) gegen Bezahlung der Teilnahmegebühr. Es ist nur Barzahlung möglich. Bitte
bringen Sie Ihren aktuellen Schwetzinger Familienpass mit. (falls vorhanden). Dann sind Sie
von der Zahlung der Teilnahmegebühr befreit.
 Wir behalten uns vor, gebuchte Veranstaltungen aus Ferienpässen, die bis Mi. 27. Juli
2016, 16 Uhr nicht abgeholt worden sind, an andere Kinder zu vergeben.
 Erstattung bei Krankheit, etc.: Die Teilnahmegebühr kann nur gegen Vorlage des
Ferienpasses an der Rathauspforte erstattet werden, wenn Sie Ihr Kind spätestens 10 Tage
vor dem Veranstaltungstermin abmelden. Beträge unter 5 Euro werden nicht erstattet.
 Der Ferienpass ist der Berechtigungsausweis für die Teilnahme. Bitte füllen Sie die Rückseite
(„Wichtige Angaben der Eltern/Gesundheitsfragebogen„) vollständig aus und geben Sie
ihn Ihrem Kind zu allen Veranstaltungen mit.
 Mit der Teilnahme Ihres Kindes erklären Sie sich damit einverstanden, das Ihr Kind bei den
Veranstaltungen evtl. fotografiert/gefilmt wird und die Bilder/Filme in den Medien abgedruckt,
bzw. gezeigt werden dürfen.