Drucksache 6/2440

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der AfD
Keine "Stasi 2.0" für Thüringen - gegen die Überwachung
und Archivierung von Meinungsäußerungen Thüringer
Bürger unter der Leitung einer ehemaligen informellen
Mitarbeiterin der Staatssicherheit - keine Kooperation
mit der Amadeu-Antonio-Stiftung in Thüringen
Die Landesregierung wird aufgefordert, jegliche Zusammenarbeit mit
der Amadeu-Antonio Stiftung unverzüglich einzustellen.
Begründung:
In Thüringen soll eine "Dokumentationsstelle für Menschenrechte,
Grundrechte und Demokratie" errichtet werden, wie es im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung festgelegt ist. Zum Termin der
Antragsfrist für die Förderung von Projekten im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" am
1. Mai 2016 lag der Landesregierung zum Gegenstand der Dokumentationsstelle nur ein entsprechender Antrag vor. Auf Grundlage dieses
einzigen Projektantrags hat die Landesregierung entschieden, die Amadeu-Antonio Stiftung als Trägerin der geplanten Dokumentationsstelle
zu fördern. Aktuell werden die Mitarbeiter für die Dokumentationsstelle
gesucht. Schwerpunktmäßig soll diese Dokumentationsstelle "neonazistische und andere gegen die Grundsätze der Verfassung gerichtete Aktivitäten in Thüringen" dokumentieren und "Inhalt, Wirkungsweise
und Verbreitung neonazistischer, rassistischer, antisemitischer, homophober und antiziganistischer Einstellungen" erforschen sowie geeignete Gegenkonzepte entwickeln. Schon an dieser Stelle wird deutlich,
dass die geplante Dokumentationsstelle einseitig ausgerichtet sein soll
und somit völlig an den aktuellen extremistischen Gefahren für unsere
Gesellschaft vorbei zielt.
Eine Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung durch das "Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" muss schon deshalb
ausgeschlossen werden, weil die Stiftung von einer ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin der Staatssicherheit geleitet wird. Dass ausgerechnet
die ehemalige "IM Victoria" mit der Überwachung und Dokumentation
von Meinungsäußerungen Thüringer Bürger beschäftigt werden soll, ist
ein Skandal und Beleg für die fehlende historische Sensibilität der rotrot-grünen Landesregierung.
Aber auch andere Personen, die ebenfalls nicht im Sinne und Geiste eines ernsthaften "Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" handeln und bereits selbst durch extremistische Hass-KomDruck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2016
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Drucksache 6/
22.07.2016
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Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
mentare in sozialen Medien aufgefallen sind, zählen zum Personal der
Amadeu-Antonio-Stiftung. Zu nennen wäre hier beispielhaft die sogenannte "Fachreferentin für Hatespeech" der Stiftung. Diese Mitarbeiterin twitterte anlässlich des Jahrestages der Bombardierung von Dresden unter anderem "Bomber-Harris, Flächenbrand - Deutschland wieder
Ackerland!". Die Postings dieser Mitarbeiterin enthalten neben abgrundtiefem Deutschenhass auch eine äußerst vulgäre, verrohte und mit Beleidigungen durchsetzte Sprache. Trotzdem war ausgerechnet diese Mitarbeiterin an der Anfertigung der jüngst vorgestellten Broschüre "Hetze
gegen Flüchtlinge in Sozialen Medien" der Stiftung beteiligt.
Die Aussagen in der Broschüre lassen stark bezweifeln, ob die Stiftung
selber auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung
steht. Die Broschüre verdeutlicht, dass viele Aktivitäten der Stiftung explizit gegen nicht extremistische Parteien und Gruppierungen, Meinungen und Weltanschauungen gerichtet sind. Formen der Satire, aber auch
berechtigte Sorgen vieler Bürger und die bloße Nennung von Tatsachen
werden bereits als Nachweis für das Vorhandensein rechtsextremistischen Gedankenguts angesehen. In der Broschüre fordert die Stiftung
unter anderem zum Denunzieren vermeintlich häufiger Formen "rassistischer Hetze gegen Flüchtlinge" auf. Hierzu zählen laut der Stiftung
auch schon die "Gegenüberstellungen 'Wir' und 'Die'", Verallgemeinerungen wie "alle Flüchtlinge...", der Begriff des "Wirtschaftsflüchtlings"
oder die in dem Zusammenhang mit der Asylkrise häufig gestellte Frage "Was ist mit 'unseren' Kindern/Obdachlosen?".
Die in der Broschüre klar zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung
gegenüber Grundrechten, wie der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und
weiteren Grundrechten, aber auch die Besetzung mehrerer Schlüsselpositionen mit Personen aus dem extrem linken Spektrum beweisen,
dass eine neutrale und objektive Erfassung extremistischen Verhaltens
durch die Amadeu-Antonio-Stiftung in Thüringen niemals gelingen kann
und offenkundig von der Landesregierung auch gar nicht beabsichtigt ist.
Die geplante "Dokumentationsstelle" soll vielmehr als Propagandainstrument und Geheimdienstersatz für die Bekämpfung und Verunglimpfung liberaler, patriotischer und konservativer Strömungen des bürgerlichen Lagers missbraucht werden und der faktischen Umgehung des
Landesamts für Verfassungsschutzes dienen. Nur das Landesamt für
Verfassungsschutz hat vom Gesetzgeber die Aufgabe und Pflicht übertragen bekommen, extremistische Gefahren neutral zu beobachten und
zu erfassen.
Dass die regierungstragenden Fraktionen allerdings bereits länger an
der Beseitigung dieses Amtes arbeiten, zeigt bereits eine Äußerung des
damaligen innenpolitischen Sprechers der Fraktion der Linken in einer
Pressemitteilung vom 11. April 2014: "Dies war heute hoffentlich der letzte Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission an den Thüringer
Landtag, weil der Verfassungsschutz nach der Landtagswahl von einer
Linken in Regierungsverantwortung durch eine Informations- und Dokumentationsstelle ersetzt werden wird."
Für die Überwachung und Verfolgung unbotmäßiger Meinungen plant
die Landesregierung der im extremen linken Spektrum verorteten Amadeu-Antonio-Stiftung nun jährlich 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Da das Projekt in der Gesamtschau aus den politisch-extremen Einstellungen der in der Stiftung handelnden Personen einerseits und dem
exemplarisch in der vorgenannten Broschüre zum Ausdruck kommen2
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den Weltbild andererseits offenkundig eine im Hinblick auf die Geltung
der Grundrechte als integraler Bestandteil unserer verfassungsmäßigen
Grundordnung höchst bedenkliche Ausrichtung haben wird, sind derartige Aufwendungen nicht vertretbar.
Für die Fraktion
Möller
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