Raser werden vom Versicherer künftig sofort bestraft

9. Aug. 2016
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05.08.16
Telematik-Verträge
Raser werden vom Versicherer künftig sofort bestraft
Moderne Autos sammeln jede Menge Daten über unser Fahrverhalten.
Doch wer hat Zugriff auf das Material, das bei einem Unfall entscheidend
sein kann? Der Fahrer, die Versicherung oder die Polizei? Von Benedikt Fuest ,
Adrian Lobe
Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto auf einem Parkplatz gegen eine Hauswand,
da Sie das Gaspedal mit der Bremse verwechselt haben. Die Airbags werden ausgelöst, die
Karosserie ist verbeult. Es entsteht ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro. Hinterher
könnten Sie versucht sein, den Unfallhergang bei der Versicherung so zu deklarieren, als
hätte das Auto von selbst beschleunigt. Das funktioniert jedoch nicht, wenn das Auto vom
Elektroautohersteller Tesla stammt.
Tesla widersprach der Darstellung eines Kunden, der seinen Model X SUV gegen ein
Gebäude setzte. Sein Fahrzeug habe "plötzlich und unerwartet" von selbst beschleunigt. Der
Vorfall ging in der Aufregung um den fatalen Tesla-Crash (Link: http://www.welt.de/156727084) , bei
dem ein Fahrer im Autopilotmodus auf einen Sattelschlepper krachte und tödlich
verunglückte, beinahe unter.
Die Daten zeigen laut dem Hersteller, dass das "Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von
sechs Meilen pro Stunde fuhr, als das Beschleunigungspedal zu 100 Prozent durchgetreten
wurde". Der Fahrer war demaskiert. Daten lügen nicht. Die Technik wird zum
Sachverständigen. Immer mehr Autobauer sammeln Daten über das Fahrverhalten. Das
digitale Fahrtenbuch ist insbesondere für Hersteller, deren Fahrzeuge bereits teilautonomes
Fahren beherrschen, essenziell wichtig – nur mittels der Daten können sie nach Unfällen
Haftungsfragen klären.
Kfz-Versicherungen können in sogenannten Telematiktarifen Rabatte geben, wenn Kunden in
ihren Autos Geräte installieren, die ihren Fahrstil überwachen.
Angenommen, Herr Müller fährt mit seinem Sportwagen auf einer Landstraße. Um seiner
Freundin zu demonstrieren, welche Fahrkünste in ihm stecken, beschleunigt er, schneidet ein
paar Kurven und überholt langsame Kleinwagen. Kurz darauf zeigt das Display auf seinem
Bordcomputer an, dass die Prämie für die Kfz-Versicherung um 40 Prozent gestiegen ist.
Was nach einem Science-Fiction-Szenario klingt, ist bereits Realität. Sogenannte Smart
Contracts sorgen dafür, dass die Vertragsabwicklung – in diesem Fall die Anpassung der
Versicherungsprämie – vollautomatisch abläuft.
Daten erlauben Rückschlüsse auf den Fahrstil
Die Allianz-Versicherung hat im Frühjahr einen eigenen Telematiktarif namens BonusDrive
auf den Markt gebracht, bei dem eine Smartphone-App (Link: http://www.welt.de/themen/apps/) den
Fahrer überwacht – wenn der langsam und vorsichtig fährt, sinkt die Versicherungsprämie
um bis zu 40 Prozent. Wer die Kontrolle übers Gaspedal verliert, verliert auch den Bonus.
Noch kommuniziert der Versicherer den Tarif vor allem als Sparmöglichkeit für Fahranfänger
– doch was, wenn künftig Tarife teurer werden, wenn die Versicherungsnehmer die
Telematiküberwachung verweigern? Und was passiert, wenn Hacker auf die Daten zugreifen
– entweder um Bewegungsprofile der Nutzer abzugreifen oder um die Tarifdaten zu
manipulieren?
Dass sich die Daten an Bord des Fahrzeugs manipulieren lassen und etwa falsche
Tachodaten abgespeichert werden können, bewiesen Hacker der Universität Saarbrücken
bereits im vergangenen Jahr. Künftig könnten Technologien aus dem Digital-Finance-Bereich
wie die Bitcoin-Transaktionsabsicherungstechnik Blockchain dazu eingesetzt werden, die
Daten gegen Manipulation und Diebstahl abzusichern.
Eine Untersuchung des ADAC (Link: http://www.welt.de/themen/adac/) zeigt anhand eines BMW
320d, welche Daten von modernen Fahrzeugen ermittelt und
gespeichert werden. Unter Überwachung steht die maximal erreichte Drehzahl des Motors
mit jeweiligem Kilometerstand, ebenso wie die Dauer der Fahrzeit in den verschiedenen Modi
(Link: http://www.welt.de/themen/bmw/)
des Automatikgetriebes (Dauer/Manuell/Sport), die Zahl der Verstellvorgänge des
elektrischen Fahrersitzes und sogar wie oft der Gurt durch einen Elektromotor bei starken
Bremsvorgängen straffer gespannt wurde.
All diese Daten erlauben Rückschlüsse auf den Fahrstil und könnten als Beweismittel gegen
den Fahrer verwendet werden: Der Carsharing-Anbieter Car2Go warnt bereits jetzt Nutzer,
die zu schnell fahren, dass unangepasste Fahrweise zum Nutzungsausschluss führen
könnte. Und in einem aktuellen Verkehrsstrafrechtsverfahren in Köln lieferte die
BMW-Tochterfirma DriveNow Daten aus dem Carsharing-Fahrzeug, die dem Gericht
Anhaltspunkte zur Fahrweise des angeklagten Fahrers sowie zu dessen Bewegungsprofil
gaben.
Automobilindustrie verweigert Zugang zum Computerprogrammen
In der ADAC-Studie heißt es: "Das Crash-Sicherheits-Modul speichert in der US-Ausführung
einige Sekunden an Ereignissen wie Beschleunigung, Geschwindigkeit, Gas- und
Bremspedalstellung, bevor es zur Auslösung eines Airbags kommt. Diese Daten können
dann mit entsprechender Software von Gutachtern ausgelesen werden." Käufer von
Fahrzeugen mit Telematikfunktionen wie BMW (Link: http://www.welt.de/themen/bmw/) s
ConnectedDrive müssen bereits jetzt beim Kauf mit der Unterschrift unter einen
Nutzungsvertrag der Datensammlung und Übermittlung zustimmen.
Dürfen diese Daten in zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen oder für eine Partei verwendet
werden? Und wer hat Zugriff auf die Daten? Laut der Sicherheitsstudie "Deutschland sicher
im Netz" (DsiN) sorgen sich zwei Drittel aller Deutschen vor dem Datenabfluss im Auto.
Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, schreibt in einem Gutachten: "Die
Bordelektronik von Fahrzeugen, mit deren Hilfe die Fahrzeughersteller problemlos
Geschwindigkeit, Lenkrichtung, Straßenlage und Bremsverhalten in den entscheidenden
Sekunden vor einem Unfall auslesen können, ist sowohl für den Fahrzeughalter als auch für
die Verfolgungsbehörden in der Regel nicht auslesbar." Die Daten würden verschlüsselt
gespeichert und könnten nur mit entsprechender Software durch die Hersteller
beziehungsweise Systemlieferanten ausgelesen werden.
Die Automobilindustrie habe hier in der Vergangenheit "extrem gemauert" und selbst nach
tödlichen Verkehrsunfällen den Zugang zu den Computerprogrammen verweigert, die eine
Auswertung der Bordelektronik möglich machen würde. Das macht deutlich, dass es bei der
Diskussion nicht nur um Datenschutz, sondern um jede Menge Macht und Geld geht.
Die Frage, wem die Daten im Ernstfall tatsächlich zur Verfügung stehen und wem sie
gehören, ist hoch umstritten und führt zu komplexen haftungsrechtlichen Problemen. Das
illustriert folgender Fall, den Mielchen in ihrem Gutachten schildert: "A begibt sich in ihren am
Straßenrand abgestellten Pkw mit Automatikgetriebe. Sie schiebt den Schalthebel in die
Position D und löst langsam die Bremse. Der Pkw beschleunigt daraufhin mit erheblicher
Geschwindigkeit und fährt gegen eine Hauswand, wobei eine Person zwischen Hauswand
und Pkw eingequetscht wird. A beteuert, dass sie das Gaspedal nicht betätigt hat und für das
Fahrverhalten des Pkw nicht verantwortlich ist."
Hersteller rief das Pkw-Modell später zurück
Nur weigerte sich der Hersteller, die essenziellen Daten herauszugeben, um den Unfall zu
analysieren. Also beauftragte das Gericht einen Sachverständigen, um den Unfall zu
untersuchen. Doch auch dieser konnte die Daten wegen der fehlenden Herstellersoftware
nicht entschlüsseln. Da das Fahrzeug keine technischen Mängel aufwies, wurde die
Verursacherin vor Gericht verurteilt. Zwei Jahre später rief der Hersteller das Pkw-Modell
allerdings wegen "unmotivierten Hochdrehens des Motors" in die Werkstätten zurück.
Der Fall zeigt die "Waffenungleichheit" zwischen den Parteien. Die Verursacherin hätte sich
durch die Daten ihres Fahrzeugs entlasten können. Doch ohne Einwilligung des Herstellers
bleibt dieser Weg nur Wunschdenken. Er sitzt am längeren Hebel und wollte sich womöglich
mit seinem Handeln einem Produkthaftungsprozess entziehen.
Die Datenverwertung in zivilrechtlichen Haftungsprozessen ist umstritten – anders ist das
bereits jetzt in Strafrechtsverfahren. Hier kann das Gericht die Hersteller zur Herausgabe von
allen vorhandenen Daten verpflichten, wie der DriveNow-Fall in Köln zeigt: "Ein Strafrichter
darf alle Daten vor Gericht verwenden – unabhängig davon, ob etwa Dritte wie der
Autohersteller einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze begehen, indem sie die Daten
erheben", erklärt der Düsseldorfer Verkehrs- und Strafrechtsexperte Udo Vetter.
"Auch eine Versicherung, die einen Telematiktarif anbietet, könnte vom Gericht zur
Herausgabe von Fahrerdaten verpflichtet werden. Jeder Staatsanwalt ist dankbar, wenn er
nachweisen kann, dass der angeklagte Fahrer bereits in der halben Stunde vor dem Unfall
extrem risikoreich gefahren ist." Verkehrsrechtsexpertin Mielchen fordert darüber hinaus,
dass die erhobenen Daten auch dem Fahrzeugführer respektive -halter zugänglich gemacht
werden müssen. "Anderenfalls ließen sich etwaige Konstruktions- oder Fabrikationsfehler
nicht nachweisen."
Mielchen warnt: "Es muss befürchtet werden, dass Sicherstellungen/Beschlagnahmen bei
Unfällen zukünftig möglicherweise routinemäßig und flächendeckend durchgeführt werden."
Quelle: Die Welt (http://www.welt.de/157508357)
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