Reglement Schulische Tagesbetreuung (STB) § 1 Organisation Die schulische Tagesbetreuung umfasst das Hort- und Mittagstischangebot für die Kindergarten-, Unter- und Mittelstufe der Primarschule Dänikon-Hüttikon. Die schulische Tagesbetreuung wird von der Leitung schulische Tagesbetreuung (STB) geführt. Die vorgesetzte Stelle der Leitung STB ist die Schulleitung. § 2 Angebot Mittagstisch Modul MT Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen Hort Modul F Modul M Modul N1 Modul N2 Modul H Modul G Frühbetreuung inkl. Frühstück Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen Nachmittagsbetreuung 1. Teil inkl. Hausaufgabenbetreuung Nachmittagsbetreuung 2. Teil inkl. Zvieri und Hausaufgabenbetreuung Halber Schulfreier Tag (ohne Ferien) vormittags inkl. Mittagessen oder nachmittags inkl. Mittagessen Ganzer Ferientag, ganzer schulfreier Tag 12:00 bis 13:30 Uhr 07:00 bis 08:00 Uhr 12:00 bis 13:30 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr 15:30 bis 18:00 Uhr 07:00 bis 13:00 Uhr 12:00 bis 18:00 Uhr 07:00 bis 18:00 Uhr An schulfreien Tagen ausserhalb der Ferien können die Module H oder G im Sinne eines zusätzlichen Angebotes gebucht werden. Für Ferienbetreuung kann nur das Modul G gebucht werden. Neben der fixen Buchung für ein Schuljahr können bei freier Kapazität einzelne zusätzliche Module gegen separate Verrechnung belegt werden. Dazu ist eine rechtzeitige schriftliche Buchung bzw. Anfrage notwendig (vgl. § 4 Abs. 4). § 3 Öffnungszeiten Während der Schulwochen ist der Hort werktags von 07:00 bis 08:00 Uhr und von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. An schulfreien Tagen ist der Hort von 07:00 bis 18:00 Uhr geöffnet; der Besuch ist halbtags oder ganztags möglich. Während der Ferien ist der Hort von 07:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, dabei bestehen Blockzeiten für die Präsenz der Kinder von 09:30 bis 16:30 Uhr. Vor Karfreitag und Auffahrt schliesst der Hort um 16:30 Uhr, am 24. Dezember um 13:00 Uhr. Der Hort bleibt jeweils zwischen Weihnachten und 2. Januar, in der zweiten und dritten Sommerferienwoche sowie am Freitag nach Auffahrt geschlossen. § 4 Aufnahme und Anmeldung In den Angeboten Hort und Mittagstisch werden in 1. Priorität Kinder der Kindergarten- und Primarschulstufe der Primarschule Dänikon-Hüttikon aufgenommen, in 2. Priorität übrige schulpflichtige Kinder, die in Dänikon oder Hüttikon wohnen. Andere Kinder können aufgenommen werden, wenn freie Plätze vorhanden sind. Die Aufnahme erfolgt durch die Leitung Betreuung. Nach der erstmaligen Anmeldung in den Hort findet ein Eintrittsgespräch mit der Leitung STB statt. Die Anmeldung muss schriftlich mit einem Anmeldeformular erfolgen und jährlich erneuert werden. Auf die termingerechte Anmeldung bis vor den Frühlingsferien folgt jeweils bis Ende Mai für das folgende Schuljahr eine Buchungsbestätigung. Bis zum 20. August können für Buchungsänderungen im folgenden Schuljahr schriftliche Gesuche an die Schulverwaltung gestellt werden. Ab dem 21. August wird während des laufenden Schuljahres für jede Buchungsänderung bei den Dauerbelegungen über das Schuljahr eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Alle Begehren um Reduktion oder Erhöhung der Buchungen müssen schriftlich erfolgen. Betreffend Reduktion der Dauerbelegung oder Kündigung unter dem Schuljahr gilt § 8. Reglement_Schulische_Tagesbetreuung_neu_Inkraftsetzung 01.08.16 Seite 1 Verbindliche Anmeldungen für Betreuung an Ferientagen müssen bis Montag vier Wochen vor Ferienbeginn erfolgen. Danach gelten die Buchungen als definitiv und fliessen in die nächste Monatsrechnung ein. Bei kurzfristigen Anfragen innerhalb dieser vier Wochen kann die Durchführung einzelner Betreuungstage aufgrund der abgeschlossenen Personalplanung nicht mehr garantiert werden. Verbindliche Anmeldungen für einzelne zusätzliche Module oder für schulfreie Tage müssen 14 Tage im Voraus erfolgen. Danach gelten diese sowie kurzfristigere Buchungen als definitiv und fliessen in die nächste Monatsrechnung ein. Bei kurzfristigen Anfragen innerhalb dieser 14 Tage kann die Durchführung der Betreuung an schulfreien Tagen aufgrund der abgeschlossenen Personalplanung nicht mehr garantiert werden. § 5 Hausaufgaben Die Kinder werden vom Betreuungspersonal im Hort angehalten, ihre Aufgaben zu erledigen. Die Betreuung wird wie zu Hause angeboten, jedoch nicht im Sinne einer Aufgabenhilfe. Die Schlusskontrolle der Hausaufgaben liegt bei den Eltern. § 6 Krankheit und Unfall Wenn der Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, darf der Hort nicht besucht werden. Aus organisatorischen Gründen muss analog zur Schule eine Abmeldung erfolgen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall während der Betreuungszeit werden die Eltern oder eine bezeichnete Kontaktperson informiert, damit das betroffene Kind möglichst rasch abgeholt werden kann. Bei Abwesenheit im Einzelfall unter einem Monat erfolgt keine Rückerstattung. § 7 Meldewesen Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen für ihre Kinder, die vom Hort aus allein an sportliche Anlässe, private Geburtstagsfeiern usw. gehen dürfen, eine schriftliche oder mündliche Erlaubnis erteilen. Die gleiche Bestimmung gilt auch, wenn Kinder von Personen abgeholt werden, welche nicht das Sorgerecht haben. § 8 Austritt Der Austritt aus dem Hort oder Mittagstisch, beziehungsweise die Kürzung der Buchungen können schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Monatsende erfolgen. § 9 Ausschluss Kinder, die im Hort oder Mittagstisch nicht tragbar sind, können nach Gesprächen mit der Leitung Betreuung und Schulleitung ausgeschlossen werden. § 10 Taxen und Sonderaufwendungen Dauerbuchungen werden als 12 gleich hohe Monatsraten berechnet. Die Summe der Monatsraten für alle gebuchten Module wird jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres zwölfmal monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Zusätzlich belegte Module, insbesondere die Module G und H, werden von der Periode des 21. des Vormonats bis zum 20. des laufenden Monats separat ausgewiesen und mitverrechnet. Für das erste Kind einer Familie gilt der volle Tarif, jedes weitere Kind erhält 25% Geschwisterrabatt (reduzierter Tarif). Massgebend für die Tarifeinstufung sind das steuerbare Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens über dem Freibetrag von 200'000 Franken. Die Tarifeinstufung basiert auf den jeweils aktuellsten Steuerdaten und wird von Gemeindesteuerämtern Dänikon und Hüttikon auf Beginn eines Semesters vorgenommen. Dazu erklären die Eltern bei der Anmeldung schriftlich ihr Einverständnis. Bei Bezahlung des Normaltarifs (Stufe 15) brauchen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht abgeklärt zu werden. Die steuerbaren Einkommen und das steuerbare Vermögen werden auch addiert bei unverheirateten Paaren im gemeinsamen Haushalt. Reglement_Schulische_Tagesbetreuung_neu_Inkraftsetzung 01.08.16 Seite 2 Für auswärtige Familien mit Kindern in der schulischen Tagesbetreuung wird immer die Stufe 15 verrechnet. Für auswärtige Familien mit Kindern, welche den Ferienhort der schulischen Tagesbetreuung besuchen, wird immer die Stufe 16 verrechnet. Für auswärtige Familien ist keine Tarifreduktion durch die Primarschule Dänikon-Hüttikon möglich. Die effektiven Kosten für Ausflüge etc. werden separat verrechnet, wenn diese zehn Franken übersteigen. § 11 Genehmigung Dieses Reglement wurde von der Schulpflege der Primarschule Dänikon-Hüttikon am 17. März 2016 genehmigt und tritt auf den 1. August 2016 in Kraft. Es ersetzt das bisherige Reglement vom 12. März 2015. Dänikon, 17. März 2016 PRI MARSCHULE DÄNIKON-HÜTTIKON Fabiano Marchica Präsident Daniela Hug Leiterin Schulverwaltung Reglement_Schulische_Tagesbetreuung_neu_Inkraftsetzung 01.08.16 Seite 3
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