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Kinder-/Jugendfreizeit 2016
Stocksee-Zeltlager 1 vom 22.07. bis 03.08.2016
oder Zeltlager 2 vom 03.08 bis 13.08.2016
Anmeldung/Einverständniserklärung
Zeltlager 1
Zeltlager 2
Name des Kindes:_______________________________ männlich
weiblich
Geb.-Datum:______________________________ Vereinsmitglied: ja
nein
Name und Anschrift des/der Personensorgeberechtigten bzw. gesetzlichen
Vertreters/in:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Telefon/Handy (bitte die Telefonnummer(n) angeben, unter der die
Erziehungsberechtigten ständig während der Freizeit zu erreichen
sind):_______________________________________________________________
Krankenkasse:________________________________________________________
Mein/Unser Kind muss folgende Medikamente nehmen (bitte mit Dosierung ggf. extra
Zettel verwenden):
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Bei meinem/unserem Kind ist Folgendes zu beachten (Zahnspange, Bettnässer,
Allergien, Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Hitzeempfindlichkeit, Verhalten,
etc.):_______________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Name, Anschrift, Telefonnummer des Hausarztes:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Ich bin/ wir sind damit einverstanden, dass ärztliche Maßnahmen, wie lebensrettende
Operationen oder Schutzimpfungen, die von einem hinzugezogenen Arzt für
dringend erforderlich gehalten werden, an meinem/unserem Kind vorgenommen
werden dürfen. Ja
Nein
Mein/Unser Kind hatte schon oder ist geimpft gegen (falls unbekannt, bitte nein
ankreuzen):
Masern
Ja
Nein
Keuchhusten
Ja
Nein
Mumps
Ja
Nein
Röteln
Ja
Nein
Scharlach
Ja
Nein
Diphtherie
Ja
Nein
Windpocken
Ja
Nein
Sonstige ansteckende Krankheiten:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Die letzte Wundstarrkrampfimpfung (Tetanus) war: ___________________________
Hiermit erkläre(n) ich mich/ wir uns damit einverstanden, dass mein/unser Kind unter
Aufsicht eines/r Betreuers/in baden darf.
ja
nein
Mein/Unser Kind ist Schwimmer/in:
ja
nein
und besitzt folgendes Schwimmabzeichen: __________________
Mein/Unser Kind wünscht sich folgenden Zeltmitbewohner:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Mein/Unser Kind ist angewiesen worden, den Anweisungen der Betreuer
und Betreuerinnen der Freizeitmaßnahme Folge zu leisten. Haftung bei
selbständigen Unternehmungen, die nicht von den Betreuern/Betreuerinnen
angesetzt sind und grob fahrlässig verursachte Schäden
übernimmt/übernehmen der/die Personensorgeberechtigte/r/n bzw.
gesetzlichen Vertreter/in selbst.
Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass sich die Betreuer/
Betreuerinnen bei nicht zu verantwortenden Verstößen vorhalten, mein/
unser Kind von der Freizeit auszuschließen. In diesem Fall muss ich/
müssen wir für den Rücktransport meines/ unseres Kindes sorgen bzw. für
diesen aufkommen.
Impfpass, Krankenversicherungskarte und Taschengeld für mein/unser
Kind sowie ggf. benötigte Medikamente in ausreichender Menge
übergebe/n ich/ wir den Betreuern/Betreuerinnen bei der Abfahrt.
Die Teilnahmegebühr in Höhe von ________________ € überweise ich/ überweisen
wir bis spätestens 01.07.2016 auf das Konto der Sparkasse Elmshorn, BIC:
NOLADE21ELH, IBAN: DE84221500000100389843, mit dem Verwendungszweck:
„Zeltlager 1/ Zeltlager 2 und dem Namen des Kindes“.
___________________________________________________________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter
Information für die Personensorgeberechtigte/r bzw. gesetzliche/r
Vertreter/in zu den Verfahrensweisen bei Ferienfreizeiten
Ihr Kind nimmt an der Ferienfreizeit in/ am _______________ vom ________________ bis zum
_______________ teil.
Wir benötigen einige Zustimmungen für die Verfahrensweise auf der Freizeit.
Freiwillige Zustimmungen:
1. Verletzung und Krankheit: Beim Aufenthalt kann es zu kleineren Verletzungen und/oder
Krankheiten kommen, die einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt notwendig machen. In der
Regel werden wir Sie erst nach einer Diagnose in der Zeit von 8:00 —22:00 Uhr informieren. Dies
betrifft sowohl den Aufenthaltsort Ihres Kindes (z B. über Nacht im Krankenhaus) als auch
medizinische Informationen. Sollten Sie dieser Regelung nicht zustimmen, werden Sie bei jedem
Kontakt mit einem diensthabenden Arzt sofort informiert. (So würden Sie beispielsweise bei einer
einfachen Schürfwunde auch nachts um 3:00 Uhr sofort durch uns bzw. den Arzt informiert werden.)
Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen werden Sie selbstverständlich sofort informiert.
2. Umgang mit Fotos: Im Rahmen der Ferienfreizeiten wird von uns Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
Neben Presseartikeln werden evtl. auch Bilder von den Kindern veröffentlicht. Als
Personensorgeberechtigte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in können Sie einer Veröffentlichung von
Bildern, auf dem Ihr Kind abgelichtet ist, zustimmen oder die Veröffentlichung ablehnen. Die
Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Notwendige Zustimmungen/Bestätigungen:
3. Ausflüge und Transport: Zu Tagesausflügen in Kleingruppen und zum Transport zum Arzt wird Ihr
Kind eventuell von Betreuer/innen in Privatfahrzeugen mitgenommen. Die Mitfahrt geschieht auf
eigenes Risiko und unter Verzicht auf Ersatz etwaiger Unfallschäden gegenüber Fahrer und Halter des
Kfz, soweit die Schäden nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Dieser
Verzicht gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fahrers/Halters. Ist eine dritte
Person neben Fahrer/Halter schadensersatzpflichtig, beschränkt sich eine eventuelle
Schadensersatzforderung gegen den Dritten auf denjenigen Betrag, der dem Haftungsanteil des
Dritten entspricht. Für den Fall einer Nebenklage verzichte ich/verzichten wir gegenüber
Fahrer/Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine
Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.
4. Zecken: Wir weisen wir Sie darauf hin, dass sich am Aufenthaltsort Zecken aufhalten können. Da
sehr viele Freizeitangebote im Freien stattfinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr Kind/
Ihre Kinder einen Zeckenbiss erleidet/erleiden bzw. von einer Zecke befallen wird/werden. Die Kinder
werden von ihren Betreuer/innen regelmäßig nach Zecken abgesucht und auch aufgefordert, bei
selbst festgestellten Insektenstichen/-bissen die Betreuer/innen zu informieren. Sollte bei Ihrem
Kind/Ihren Kindern eine Zecke gefunden werden, wird ein Arzt aufgesucht, der die Zecke entfernen
wird.
5. Ärztliche Schweigepflicht: Damit wir medizinischen Informationen vom diensthabenden Arzt
erhalten können, benötigen wir von Ihnen eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die
Zeit der Ferienfreizeit. Selbstverständlich werden die Daten auch über die Freizeit hinaus streng
vertraulich behandelt und nur an Sie, an von Ihnen angegebene Personen oder innerhalb des
Veranstalters weitergegeben.
6. lnfektionsschutzgesetz: Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat oder der Verdacht
besteht diese zu haben und dann eine Gemeinschaftseinrichtung (Jugendherberge, Zeltlager usw.)
besucht, kann es andere Kinder und Betreuer/innen anstecken. Die Bestimmungen des
Infektionsschutzgesetzes schreiben vor, wann Kinder und Jugendliche nicht in die Schule oder in
Gemeinschaftseinrichtungen gehen dürfen. Bitte lesen Sie das anliegende Merkblatt sorgfältig durch.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Ihr Kind kann/Ihre Kinder können nur unter der Voraussetzung Ihrer Zustimmung/Bestätigung zu
den in Punkt 3. bis 6. beschriebenen Verfahrensweise mitfahren.
(Es folgt ein Formular zum Ausfüllen und Bestätigen der Informationen und Verfahrensweisen.)
Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken an: Herbert Krüger
Käthe- Mensing- Straße 8
25336 Elmshorn
BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH
Belehrung
für
Eltern
und
S. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfSG)
sonstige
Sorgeberechtigte
gern.
§34
Abs.
5
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat oder dafür Anhaltspunkte bestehen und das Kind
dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen
werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade
Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort
noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen
und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem
Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder
Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist oder der Verdacht besteht die durch geringe
Erregermenge verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus,
Paratyphus, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Außerdem
nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. (Alle diese
Krankheiten kommen in der Regel eher selten vor);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HibBakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, Hepatitis B,
bakterielle Ruhr und sonstige StreptocoQcus pyogenes- Infektionen. Letztere können auch durch
Mandelentzündungen hervorgerufen werden bzw. sich so äußern.
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein
entsprechender Verdacht besteht.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde
Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher,
Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps.
Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse
und ansteckende Borkenflechte übertragen.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine
Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen
Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem
Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen langer als einen Tag und
anderen besorgniserregenden Symptomen).
Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden
konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem
Infektionsschutzgesetz verbietet.
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie
uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem
Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der
Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische
Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder
Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss.
In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer
ansteckenden Krankheit informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in
einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang
ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch
besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im
Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-,
EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung
des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden
Infektionskrankheit leidet oder dessen auf Grund einer ärztlichen Beurteilung verdächtigt ist, können
weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann
ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Dies
betrifft hier die Krankheiten Cholera, Diphtherie, Durchfall durch EHEC-Baktehen, virusbedingtes
hämorrhagisches Fieber, ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Hirnhautentzündung durch
HibBakterien, Masern, Mumps, Meningokokken- Infektionen, Paratyphus, Typhus, Pest,
Kinderlähmung, Bakterienruhr, Virushepatitis A und E.
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise
infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr
Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen
Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in
Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz
jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an
Ihr Gesundheitsamt.
Formular zu den Verfahrensweisen auf der Ferienfreizeit
Vorname und Nachname (des Kindes): _________________________________________
Ferienfreizeit und Datum: in/ am ____________ vom ____________ bis ____________ 2016.
Freiwillige Zustimmungen:
zu 1.
Die Information über die Verfahrensweise bei ärztlicher Versorgung liegt mir/uns vor. Ich stimme/Wir
stimmen der beschriebenen Verfahrensweise bei Verletzungen und Krankheiten zu.
(bitte zutreffendes ankreuzen!)  Ja
 Nein
zu 2.
Einer Veröffentlichung von Bildern, auf dem mein/unser Kind abgelichtet ist, stimme ich/stimmen wir
zu.
(bitte zutreffendes ankreuzen!) Ja Nein
____________________ _____________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Notwendige Zustimmungen/Bestätigungen:
zu 3.
Die Informationen über die beschriebene Verfahrensweise bei Fahrten zum Arzt oder Tagesausflügen
in Kleingruppen liegen mir/uns vor. Ich stimme/Wir stimmen der beschriebenen Verfahrensweise zu.
zu 4.
Die Informationen über die Verfahrensweise bei Zeckenbissen liegen mir/uns vor. Ich stimme/Wir
stimmen der beschriebenen Verfahrensweise zu.
zu 5.
Ich entbinde den diensthabenden Arzt/die diensthabende Ärztin während der Ferienfreizeit (Datum
siehe oben) gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern und dem Veranstalter der ärztlichen
Schweigepflicht bei Verletzungen und/oder Krankheiten meines Kindes.
zu 6.
Das Merkblatt über die Bestimmungen des lnfektionsschutzgesetzes liegt mir/liegen uns vor. Ich
versichere/wir versichern, dass mein/unser Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet und nicht
im Verdacht steht, an einer ansteckenden Krankheit zu leiden. Ich bin über das lnfektionsschutzgesetz
und die Meldepflicht bezüglich der dort aufgeführten Krankheiten informiert und belehrt worden
(Merkblatt).
____________________ _____________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Personensorgeberechtigte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in
(Die Bestätigung/Zustimmung zu den Punkten 3. bis 6. ist verpflichtend!)