Bootsplatzausschuss Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez Tel. 033 655 33 84, Fax 033 655 33 85 [email protected] BEWERBUNG UM EINEN FREIEN SCHIFFSLIEGEPLATZ in der Gemeinde Spiez per 1. Januar 2017 Name, Vorname ___________________________________________________________ Strasse, PLZ + Ort ___________________________________________________________ Tel.-Nr. Privat __________________ Natel-Nummer __________________ E-Mail-Adresse ___________________________________________________________ Tel.-Nr. Geschäft __________________ _ Eingabetermin: 15. September 2016 beim Bootsplatzausschuss, c/o Abteilung Finanzen, Sonnenfelsstr. 4, 3700 Spiez Nachträglich eingereichte Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden Ausgeschriebene Schiffsliegeplätze Ort Bucht Anlage und Schiffsplatz-Nr. Städtli 3. Steg, Bootsplatz Nr. 242 (Kat. mittel) Weidli ** Steg, Bootsplatz Nr. 22 (Kat. mittel) Trockenplatz Nr. 6 Surfgestelle, Surfgestellplatz Nummern 2, 6, 7, 9, 10 Ghei *** * Bojenfeld, Boje Nr. 8 Bojenfeld, Boje Nr. 12 Bojenfeld, Boje Nr. 24 Bojenfeld, Boje Nr. 31 Bojenfeld, Boje Nr. 33 Mietzinse in CHF pro Jahr ohne MWSt. * Gemeinde Kanton Total Auswärtige 570.-- 314.-- 884.-- 1‘454.-- 570.-- 314.-- 884.-- 1‘454.-- 220.-- --- 220.-- 440.-- 55.-- --- 55.-- 110.-- 803.-803.-803.-803.-803.-- 1'253.-1'253.-1'253.-1'253.-1'253.-- 450.-450.-450.-450.-450.-- 353.-353.-353.-353.-353.-- Die Mehrwertsteuer wird auf der Grundmiete und der Kantonsabgabe berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt. ** Weidli, Hafenanlage (BKW-Zentrale): Den Mietern/innen stehen keine öffentlichen Autoabstellplätze zur Verfügung. *** Ghei, Bojenfeld: Die Mieter/innen sind verpflichtet, dem Beibootverein Ghei beizutreten (Eintrittsgeld und Jahresbeitrag). Falls die Mieter/innen keinen privaten Parkplatz nachweisen können, müssen sie sich an den Kosten des Gemeinschaftsparkplatzes beteiligen. ./. Gewünschter Schiffsliegeplatz Erste Wahl Zweite Wahl Dritte Wahl Vierte Wahl Fünfte Wahl Ort Anlage und Platz-Nr. Kontrollschild-Nr. BE Länge: Breite: Ich besitze kein Boot (Bitte bei Neukauf Grösse beachten) Zuteilungsordnung Ich gehöre der nachfolgend angekreuzten Zuteilungsordnung an: a.) Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), die über keinen Schiffsliegeplatz verfügen oder deren Schiffsliegeplatz im Bewerbungsjahr gekündigt wurde (Kopie der Kündigung muss beigelegt werden); b.) Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), welche über einen Schiffsliegeplatz in einem anderen Kanton verfügen; c.) Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), welche bereits über einen nicht von der Gemeinde verwalteten Schiffsliegeplatz in bernischen Gewässern verfügen (Wasserplatz); d.) übrige Einwohner des Kantons Bern; e.) Einwohner anderer Kantone. Die Zuteilung erfolgt innerhalb der Zuteilungsordnung nach folgenden Kriterien: a.) Die Zeitdauer des Besitzes eines Schiffsführerausweises (pro Tag 1 Punkt); b.) Die Zeitdauer der nachgewiesenen Immatrikulation eines Schiffes auf den Namen des Bewerbers (pro Tag 1 Punkt); P.S. Gemäss den oben erwähnten Kriterien werden die freien Schiffsliegeplätze in erster Linie an Einwohner der Gemeinde Spiez zugeteilt! Angaben über die Beziehung zur Schifffahrt Schiffsführerausweis seit: _________________ Schiffsausweis seit: __________________ (bei mehreren Schiffen Schiffshaltergeschichte) Für Neubewerber sind dieser Bewerbung unbedingt beizulegen - Kopie Schiffsführerausweis - Kopie(n) Schiffsausweis(e) oder Schiffshaltergeschichte (Anforderung für Kanton Bern schriftlich beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Schermenweg 5, 3014 Bern, Fax 031 634 22 67 / Daten erfasst seit 1.10.1985 / Gebühr CHF 50.--) Ort und Datum: _________________________ Unterschrift: ________________________
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