BEWERBUNG UM EINEN FREIEN SCHIFFSLIEGEPLATZ in der

Bootsplatzausschuss
Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez
Tel. 033 655 33 84, Fax 033 655 33 85
[email protected]
BEWERBUNG UM EINEN FREIEN SCHIFFSLIEGEPLATZ
in der Gemeinde Spiez
per 1. Januar 2017
Name, Vorname
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Strasse, PLZ + Ort
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Tel.-Nr. Privat
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Natel-Nummer
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E-Mail-Adresse
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Tel.-Nr. Geschäft __________________
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Eingabetermin: 15. September 2016
beim Bootsplatzausschuss, c/o Abteilung Finanzen, Sonnenfelsstr. 4, 3700 Spiez
Nachträglich eingereichte Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden
Ausgeschriebene Schiffsliegeplätze
Ort
Bucht
Anlage und Schiffsplatz-Nr.
Städtli 3. Steg, Bootsplatz Nr. 242 (Kat. mittel)
Weidli ** Steg, Bootsplatz Nr. 22 (Kat. mittel)
Trockenplatz Nr. 6
Surfgestelle, Surfgestellplatz
Nummern 2, 6, 7, 9, 10
Ghei ***
*
Bojenfeld, Boje Nr. 8
Bojenfeld, Boje Nr. 12
Bojenfeld, Boje Nr. 24
Bojenfeld, Boje Nr. 31
Bojenfeld, Boje Nr. 33
Mietzinse in CHF pro Jahr ohne MWSt. *
Gemeinde Kanton
Total
Auswärtige
570.--
314.--
884.--
1‘454.--
570.--
314.--
884.--
1‘454.--
220.--
---
220.--
440.--
55.--
---
55.--
110.--
803.-803.-803.-803.-803.--
1'253.-1'253.-1'253.-1'253.-1'253.--
450.-450.-450.-450.-450.--
353.-353.-353.-353.-353.--
Die Mehrwertsteuer wird auf der Grundmiete und der Kantonsabgabe berechnet und zusätzlich in
Rechnung gestellt.
** Weidli, Hafenanlage (BKW-Zentrale):
Den Mietern/innen stehen keine öffentlichen Autoabstellplätze zur Verfügung.
*** Ghei, Bojenfeld:
Die Mieter/innen sind verpflichtet, dem Beibootverein Ghei beizutreten (Eintrittsgeld und Jahresbeitrag).
Falls die Mieter/innen keinen privaten Parkplatz nachweisen können, müssen sie sich an den Kosten des
Gemeinschaftsparkplatzes beteiligen.
./.
Gewünschter Schiffsliegeplatz
Erste Wahl
Zweite Wahl
Dritte Wahl
Vierte Wahl
Fünfte Wahl
Ort
Anlage und
Platz-Nr.
Kontrollschild-Nr.
BE
Länge:
Breite:
Ich besitze kein Boot
(Bitte bei Neukauf Grösse beachten)
Zuteilungsordnung
Ich gehöre der nachfolgend angekreuzten Zuteilungsordnung an:
a.)
Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), die über keinen Schiffsliegeplatz verfügen oder deren
Schiffsliegeplatz im Bewerbungsjahr gekündigt wurde (Kopie der Kündigung
muss beigelegt werden);
b.)
Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), welche über einen Schiffsliegeplatz in einem anderen Kanton verfügen;
c.)
Gemeindeeinwohner (in Gemeinde wohnhafte Schweizerbürger oder Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C), welche bereits über einen nicht von der Gemeinde verwalteten Schiffsliegeplatz in bernischen Gewässern verfügen (Wasserplatz);
d.)
übrige Einwohner des Kantons Bern;
e.)
Einwohner anderer Kantone.
Die Zuteilung erfolgt innerhalb der Zuteilungsordnung nach folgenden Kriterien:
a.)
Die Zeitdauer des Besitzes eines Schiffsführerausweises (pro Tag 1 Punkt);
b.)
Die Zeitdauer der nachgewiesenen Immatrikulation eines Schiffes auf den Namen des
Bewerbers (pro Tag 1 Punkt);
P.S. Gemäss den oben erwähnten Kriterien werden die freien Schiffsliegeplätze in erster
Linie an Einwohner der Gemeinde Spiez zugeteilt!
Angaben über die Beziehung zur Schifffahrt
Schiffsführerausweis seit: _________________
Schiffsausweis seit: __________________
(bei mehreren Schiffen Schiffshaltergeschichte)
Für Neubewerber sind dieser Bewerbung unbedingt beizulegen
- Kopie Schiffsführerausweis
- Kopie(n) Schiffsausweis(e) oder Schiffshaltergeschichte (Anforderung für Kanton Bern schriftlich beim
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Schermenweg 5, 3014 Bern, Fax 031 634 22 67 / Daten erfasst seit 1.10.1985 / Gebühr
CHF 50.--)
Ort und Datum: _________________________
Unterschrift: ________________________