Reglement Tegerfelder Wykönigin

Reglement Tegerfelder Wykönigin
1. Zweck
In diesem Reglement werden nachfolgende Punkte im Zusammenhang mit der Wahl und dem Amt
der Tegerfelder Wykönigin geregelt.
Das Reglement oder einzelne Punkte davon kann jederzeit nach Bedarf und Erfahrungen durch das
amtierende OK Wysonntig mittels Mehrheitsbeschluss geändert oder angepasst werden.
2. Anforderungsprofil
Die Wykönigin soll den folgenden Anforderungen entsprechen:
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Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren
Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl in Tegerfelden oder in einer Surbtaler Gemeinde
Charmante Persönlichkeit mit Ausstrahlung
Selbstsicheres Auftreten und kontaktfreudig
Affinität zu Tegerfelden und dem Tegerfeldner Wein
Grundwissen zum Thema Weinbau von Vorteil
Freude an der Aufgabe, das Weinbaudorf Tegerfelden zu repräsentieren
Das OK Wysonntig behält sich vor, aufgrund der Anmeldung eine Vorselektion für die Wahl
durchzuführen.
3. Wahl
Ausschreibung
Die Ausschreibung für die Wykönigin wird im Surbtaler, auf der Website des Wysonntigs sowie in
Facebook kommuniziert.
Wahlkomittee
Das Wahlkomittee umfasst fünf Personen. Diese fünf Personen setzen sich wie folgt zusammen:
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3 Vertreter aus dem OK Wysonntig
1 Vertreter dem Gemeinderat Tegerfelden
1 Vertreter aus dem Weinbauverein
Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden
Bei Abwesenheit eines Vertreters/einer Vertreterin muss für Ersatz gesorgt werden.
Wahlmodus
Jeder der fünf Vertreter aus dem Wahlkomitee darf eine Stimme abgeben.
Falls nach der Wahl keine eindeutige Mehrheit vorliegt, entscheidet das Los zwischen den
bestplatzierten Kandidatinnen.
Eine Vizekönigin wird nicht gewählt.
Titel
Während der Amtsdauer darf die gewählte Kandidatin den Titel „Tegerfelder Wykönigin“ tragen.
Zeitpunkt der Wahl
Der Zeitpunkt der Wahl wird durch das OK Wysonntig festgelegt und frühzeitig kommuniziert.
Die Wahl findet innerhalb der vier Wochen vor dem Wysonntig statt. Über die Wahl wird keine
Korrespondenz geführt.
4. Amtsdauer
Die Amtsdauer beginnt mit der Wahl und endet am Tag der Wahl der nachfolgenden Wykönigin.
Falls keine neue Wykönigin gewählt wird, beschränkt sich die Amtsdauer auf zwei Jahre.
5. Pflichten
Die oberste Pflicht der Wykönigin ist die Repräsentation des Tegerfeldner Weins und des
Weinbaudorfs Tegerfelden. Die Wykönigin soll als Werbeträgerin für den Wysonntig auch mit Name
und Bild agieren.
Während der gesamten Amtsdauer soll stets für Firmen- und Privatgönner geworben werden.
Obligatorische Anlässe
Bei diesen Anlässen wird Anwesenheit erwartet
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Das ganzen Wysonntig-Wochenende, Einsätze nach Absprache – keine 24h Präsenz
Gönneranlass im Folgejahr des Wysonntigs
Winzerfest 2015 in Absprache mit der Gemeinde
Überregionale Weinbauanlässe im Dorf und Ähnliches
Gemeindeinterne Anlässe
Bei gemeindeinternen Anlässen, bei denen die politische Gemeinde Tegerfelden oder ein Tegerfelder
Verein eine Anfrage stellt, wird erwartet, dass während der Amtszeit mindestens zwei Anlässe
wahrgenommen werden.
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Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden
Externe Anlässe
Anfragen von Parteien, welche nicht unter den Punkten „obligatorische Anlässe“ oder
„Gemeindeinterne Anlässe“ aufgeführt werden, sollen wenn möglich im Rahmen der Zumutbarkeit
wahrgenommen werden.
Diese Anlässe werden mit einer Umtriebsentschädigung entlöhnt. Die Entschädigung beträgt 200.CHF für Einsätze von 3 Stunden, 400.- CHF für einen Tag.
Die Wykönigin soll keinerlei Anfragen annehmen, die nicht mit dem OK Wysonntig abgesprochen
sind.
6. Preisgeld
Auf das Amt der Wykönigin ist ein Preisgeld von 1000.- CHF wahlweise in Form eines Reise- oder
Einkaufsgutscheins ausgeschrieben.
Dieser Gutschein wird nach dem Wysonntig ausgehändigt.
7. Betreuung
Während der Amtszeit wird aus dem OK Wysonntig eine Ansprechsperson bereit gestellt.
8. Rücktritt vom Amt/Auflösung der Zusammenarbeit
Bei Rücktritt vor dem Wysonntig
Die Kandidatin verliert bei einem Rücktritt vor dem Wysonntig den Anspruch auf das Preisgeld sowie
alle Forderungen für Leistungen aus dem Abschnitt „Dresscode“.
Wenn möglich, wird aus den verbleibenden Kandidatinnen eine neue Wykönigin erkoren.
Bei Rücktritt nach dem Wysonntig
Bei einem Rücktritt nach dem Wysonntig ist dem OK Wysonntig 50% des Preisgeldes zu erstatten.
Bei schwerwiegenden Gründen für einen Rücktritt (Krankheit, familiäre Umstände, Chance des
Lebens) wird das OK Wysonntig zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob von der Erstattung
abgesehen wird.
Die Wykönigin kann jederzeit vom OK Wysonntig von ihren Pflichten entbunden werden und verliert
damit den Titel „Tegerfelder Wykönigin“.
9. Dresscode
Repräsentative Anlässe sollen in angemessen festlicher bis traditioneller Kleidung wahrgenommen
werden. Dies kann sich von Abend-/Cocktailkleid bis hin zu Dirndl oder Tracht gestalten.
Eine Wykönigin-Schärpe wird vom OK Wysonnfig bereitgestellt.
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Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden
Für die Erstausstattung für den Wysonntig wird für Kleider, Schuhe und Coiffeur in Absprache mit
dem OK Wysonntig ein Budget von 750.- CHF bereitgestellt. Dieses kann gegen Quittungen bezogen
werden. Eine Auszahlung bei Nichtverwendung des Budgets ist nicht möglich.
Die Erstausstattung kann nach dem Wysonntig behalten werden.
10.
Weitere Bestimmungen
Wegzug aus dem Surbtal
Bei Wegzug innerhalb der Amtszeit kann das Amt weitergeführt werden, sofern die Pflichten
wahrgenommen werden können.
Über alle in diesem Reglement nicht festgelegten Vorkomnisse entscheidet das amtierende OK
Wysonntig.
Versicherung ist Sache der Teilnehmerin.
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