Reglement Tegerfelder Wykönigin 1. Zweck In diesem Reglement werden nachfolgende Punkte im Zusammenhang mit der Wahl und dem Amt der Tegerfelder Wykönigin geregelt. Das Reglement oder einzelne Punkte davon kann jederzeit nach Bedarf und Erfahrungen durch das amtierende OK Wysonntig mittels Mehrheitsbeschluss geändert oder angepasst werden. 2. Anforderungsprofil Die Wykönigin soll den folgenden Anforderungen entsprechen: - Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl in Tegerfelden oder in einer Surbtaler Gemeinde Charmante Persönlichkeit mit Ausstrahlung Selbstsicheres Auftreten und kontaktfreudig Affinität zu Tegerfelden und dem Tegerfeldner Wein Grundwissen zum Thema Weinbau von Vorteil Freude an der Aufgabe, das Weinbaudorf Tegerfelden zu repräsentieren Das OK Wysonntig behält sich vor, aufgrund der Anmeldung eine Vorselektion für die Wahl durchzuführen. 3. Wahl Ausschreibung Die Ausschreibung für die Wykönigin wird im Surbtaler, auf der Website des Wysonntigs sowie in Facebook kommuniziert. Wahlkomittee Das Wahlkomittee umfasst fünf Personen. Diese fünf Personen setzen sich wie folgt zusammen: - 3 Vertreter aus dem OK Wysonntig 1 Vertreter dem Gemeinderat Tegerfelden 1 Vertreter aus dem Weinbauverein Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden Bei Abwesenheit eines Vertreters/einer Vertreterin muss für Ersatz gesorgt werden. Wahlmodus Jeder der fünf Vertreter aus dem Wahlkomitee darf eine Stimme abgeben. Falls nach der Wahl keine eindeutige Mehrheit vorliegt, entscheidet das Los zwischen den bestplatzierten Kandidatinnen. Eine Vizekönigin wird nicht gewählt. Titel Während der Amtsdauer darf die gewählte Kandidatin den Titel „Tegerfelder Wykönigin“ tragen. Zeitpunkt der Wahl Der Zeitpunkt der Wahl wird durch das OK Wysonntig festgelegt und frühzeitig kommuniziert. Die Wahl findet innerhalb der vier Wochen vor dem Wysonntig statt. Über die Wahl wird keine Korrespondenz geführt. 4. Amtsdauer Die Amtsdauer beginnt mit der Wahl und endet am Tag der Wahl der nachfolgenden Wykönigin. Falls keine neue Wykönigin gewählt wird, beschränkt sich die Amtsdauer auf zwei Jahre. 5. Pflichten Die oberste Pflicht der Wykönigin ist die Repräsentation des Tegerfeldner Weins und des Weinbaudorfs Tegerfelden. Die Wykönigin soll als Werbeträgerin für den Wysonntig auch mit Name und Bild agieren. Während der gesamten Amtsdauer soll stets für Firmen- und Privatgönner geworben werden. Obligatorische Anlässe Bei diesen Anlässen wird Anwesenheit erwartet - Das ganzen Wysonntig-Wochenende, Einsätze nach Absprache – keine 24h Präsenz Gönneranlass im Folgejahr des Wysonntigs Winzerfest 2015 in Absprache mit der Gemeinde Überregionale Weinbauanlässe im Dorf und Ähnliches Gemeindeinterne Anlässe Bei gemeindeinternen Anlässen, bei denen die politische Gemeinde Tegerfelden oder ein Tegerfelder Verein eine Anfrage stellt, wird erwartet, dass während der Amtszeit mindestens zwei Anlässe wahrgenommen werden. 2/4 Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden Externe Anlässe Anfragen von Parteien, welche nicht unter den Punkten „obligatorische Anlässe“ oder „Gemeindeinterne Anlässe“ aufgeführt werden, sollen wenn möglich im Rahmen der Zumutbarkeit wahrgenommen werden. Diese Anlässe werden mit einer Umtriebsentschädigung entlöhnt. Die Entschädigung beträgt 200.CHF für Einsätze von 3 Stunden, 400.- CHF für einen Tag. Die Wykönigin soll keinerlei Anfragen annehmen, die nicht mit dem OK Wysonntig abgesprochen sind. 6. Preisgeld Auf das Amt der Wykönigin ist ein Preisgeld von 1000.- CHF wahlweise in Form eines Reise- oder Einkaufsgutscheins ausgeschrieben. Dieser Gutschein wird nach dem Wysonntig ausgehändigt. 7. Betreuung Während der Amtszeit wird aus dem OK Wysonntig eine Ansprechsperson bereit gestellt. 8. Rücktritt vom Amt/Auflösung der Zusammenarbeit Bei Rücktritt vor dem Wysonntig Die Kandidatin verliert bei einem Rücktritt vor dem Wysonntig den Anspruch auf das Preisgeld sowie alle Forderungen für Leistungen aus dem Abschnitt „Dresscode“. Wenn möglich, wird aus den verbleibenden Kandidatinnen eine neue Wykönigin erkoren. Bei Rücktritt nach dem Wysonntig Bei einem Rücktritt nach dem Wysonntig ist dem OK Wysonntig 50% des Preisgeldes zu erstatten. Bei schwerwiegenden Gründen für einen Rücktritt (Krankheit, familiäre Umstände, Chance des Lebens) wird das OK Wysonntig zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob von der Erstattung abgesehen wird. Die Wykönigin kann jederzeit vom OK Wysonntig von ihren Pflichten entbunden werden und verliert damit den Titel „Tegerfelder Wykönigin“. 9. Dresscode Repräsentative Anlässe sollen in angemessen festlicher bis traditioneller Kleidung wahrgenommen werden. Dies kann sich von Abend-/Cocktailkleid bis hin zu Dirndl oder Tracht gestalten. Eine Wykönigin-Schärpe wird vom OK Wysonnfig bereitgestellt. 3/4 Reglement Weinkönigin Wysonntig Tegerfelden Für die Erstausstattung für den Wysonntig wird für Kleider, Schuhe und Coiffeur in Absprache mit dem OK Wysonntig ein Budget von 750.- CHF bereitgestellt. Dieses kann gegen Quittungen bezogen werden. Eine Auszahlung bei Nichtverwendung des Budgets ist nicht möglich. Die Erstausstattung kann nach dem Wysonntig behalten werden. 10. Weitere Bestimmungen Wegzug aus dem Surbtal Bei Wegzug innerhalb der Amtszeit kann das Amt weitergeführt werden, sofern die Pflichten wahrgenommen werden können. Über alle in diesem Reglement nicht festgelegten Vorkomnisse entscheidet das amtierende OK Wysonntig. Versicherung ist Sache der Teilnehmerin. 4/4
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