Umsatzsteuer auf die Inkasso-Gebühr Hinweise zur Inkassoabrechnung für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden Warum zahlt der Schuldner den Verzugsschaden, aber nicht die Umsatzsteuer? Prinzipiell muss der Schuldner jeden Schaden des Gläubigers ersetzen, den er aufgrund seiner nicht fristgerechten Zahlung verursacht. Hierunter fallen insbesondere Verzugszinsen, Mahnspesen und die Inkasso-Vergütung. Der Bundesgerichtshof hat jedoch eine Ausnahme festgelegt: Die Umsatzsteuer auf den Verzugsschaden, sofern der Gläubiger für bezogene Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Da der Gläubiger im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer auf die von Creditreform erbrachten Leistungen vom Finanzamt zurückerstatten lassen kann, entsteht in Höhe des Vorsteuerbetrages kein Verzugsschaden, der vom Schuldner zu erstatten wäre. Welche Auswirkungen hat dies auf die Abrechnung des Inkasso-Verfahrens? Es gibt bei der Abrechnung eines Inkasso-Falles zwei grundsätzliche Abrechnungsarten: Im ersten Fall verrechnet Creditreform angefallene Umsatzsteuer aus der Inkasso-Leistung mit dem auszuschüttenden Guthaben und zahlt Ihnen den Differenzbetrag aus. Beispiel* Für Sie erlöste Hauptforderung 500,00 € Zinsen 20,00 € Mahnspesen 10,00 € Guthaben (Fremdgeld) abzüglich Umsatzsteuer auf Inkassoleistungen i.H.v. 71,05 € = Auszahlungsbetrag 530,00 € 13,50 € 516,50 € Sofern die erlösten Zinsen und Mahnspesen als Erfolgsprovision an Creditreform abgetreten wurden, kann es vereinzelt vorkommen, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ist als die für Sie erlöste Hauptforderung. Durch den Abzug der Umsatzsteuer entsteht der Eindruck, als würde Creditreform auch bei garantierter Auszahlung Teile der erlösten Hauptforderung einbehalten. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung können Sie sich den Umsatzsteuerbetrag – in diesem Fall 13,50 € – vom Finanzamt erstatten lassen. Im zweiten Fall wird das oben beschriebene Prinzip auch bei einer Direktzahlung angewendet, also bei Zahlungen, die der Gläubiger direkt vom Schuldner erhält. Splittet der Schuldner die Zahlungen auf, in dem er die Hauptforderung an den Gläubiger und die Nebenkosten an Creditreform zahlt, erstellt Creditreform eine Abrechnung, die mit einer Belastung der Umsatzsteuer auf Inkassoleistungen für den Gläubiger endet. In beiden Fällen stellt die Umsatzsteuer buchhalterisch lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Insofern unterscheidet sich die Inkasso-Abrechnung nicht von anderen Dienstleistungsrechnungen, wie beispielsweise einer Honorarrechnung Ihres Steuerberaters, der Service-Rechnung für Wartungsarbeiten am betrieblichen Maschinenpark oder einer Schadenersatzrechnung Ihrer Versicherung. Gibt es keine einfachere Lösung? Leider nein. Creditreform führt alle Dienstleistungen stets entsprechend geltendem Recht aus. Das beinhaltet auch die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der Inkasso-Fälle gegenüber dem jeweiligen Schuldner und gegenüber dem Gläubiger der Forderung. Soweit es uns möglich ist, vereinfachen wir die Arbeitsschritte auf Ihrer Seite durch transparente Informationen und Hilfestellungen. Haben Sie noch Fragen? Sofern Sie weitere Erläuterungen zur Umsatzsteuer oder zu anderen Themen wünschen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne! Beispielrechnung bei Vollzahlung des Schuldners* Sie reichen Ihre Forderung wie gewohnt bei Creditreform ein. Creditreform führt das vorgerichtliche Mahnverfahren durch und macht die Inkasso-Vergütung sowie die angefallenen Auslagen geltend. Hauptforderung Forderung: 300,00 € Mahngebühr: 10,00 € Hauptforderung Forderung: 300,00 € Mahngebühr: 10,00 € Schuldner zahlt auf das Mahnschreiben von Creditreform. Zahlungseingang bei Creditreform Zahlung: 353,00 € Nebenforderung Inkassovergütung: 33,00 € Auslagen: 10,00 € Die abgezogene Umsatzsteuer erhalten Sie vollständig als Vorsteuerabzug vom Finanzamt erstattet – Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten. Auszahlung Creditreform Zahlung 289,93 € Vorsteuererstattung durch das Finanzamt Zahlung 10,07 € Insgesamt erhaltener Betrag: 300,00 € Sie haben Ihre Forderung vollständig erhalten. Ihre Creditreform verrechnet den Zahlungseingang wie vertraglich vereinbart auf Haupt- und Nebenforderung. Die von der Creditreform abzuführende Umsatzsteuer auf Inkassovergütung und Auslagen bringt Creditreform beim an Sie auszuschüttenden Betrag in Abzug und schüttet die Differenz an Sie aus. Die von Creditreform einbehaltene Umsatzsteuer auf die Inkassovergütung und die entstandenen Auslagen ist auf Ihrer Abrechnung separat ausgewiesen. Zahlungseingang bei Creditreform Verrechnung gemäß Vereinbarung: 353,00 € 43,00 € auf die Inkasso300,00 € auf die Hauptforderung Vergütung/Ausl. # 10,00 € auf Mahngebühr/ Abzüglich der USt auf Provision die Nebenforderung von 53,00 € 10,07 € (19% von 53,00 €) Auszahlung durch Creditreform 289,93 € * Alle Kostenpositionen sind Beispielwerte und dienen lediglich der Veranschaulichung. Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram KG Berlin: Tel. 030-21294 666 | [email protected] Brandenburg an der Havel: Tel. 03381-7686 30 | [email protected] Frankfurt (Oder): Tel. 0335-68309 30 | [email protected] www.creditreform-bb.de
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