Warum zahlt der Schuldner den Verzugsschaden, aber nicht die

Umsatzsteuer auf
die Inkasso-Gebühr
Hinweise zur Inkassoabrechnung für
vorsteuerabzugsberechtigte Kunden
Warum zahlt der Schuldner den Verzugsschaden, aber nicht die Umsatzsteuer?
Prinzipiell muss der Schuldner jeden Schaden des Gläubigers ersetzen, den er aufgrund seiner nicht fristgerechten
Zahlung verursacht. Hierunter fallen insbesondere Verzugszinsen, Mahnspesen und die Inkasso-Vergütung. Der Bundesgerichtshof hat jedoch eine Ausnahme festgelegt: Die Umsatzsteuer auf den Verzugsschaden, sofern der Gläubiger
für bezogene Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Da der Gläubiger im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer auf die von Creditreform erbrachten Leistungen vom Finanzamt
zurückerstatten lassen kann, entsteht in Höhe des Vorsteuerbetrages kein Verzugsschaden, der vom Schuldner zu
erstatten wäre.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Abrechnung des Inkasso-Verfahrens?
Es gibt bei der Abrechnung eines Inkasso-Falles zwei
grundsätzliche Abrechnungsarten:
Im ersten Fall verrechnet Creditreform angefallene
Umsatzsteuer aus der Inkasso-Leistung mit dem auszuschüttenden Guthaben und zahlt Ihnen den Differenzbetrag aus.
Beispiel*
Für Sie erlöste Hauptforderung
500,00 €
Zinsen
20,00 €
Mahnspesen
10,00 €
Guthaben (Fremdgeld)
abzüglich Umsatzsteuer auf
Inkassoleistungen i.H.v. 71,05 €
= Auszahlungsbetrag
530,00 €
13,50 €
516,50 €
Sofern die erlösten Zinsen und Mahnspesen als Erfolgsprovision an Creditreform abgetreten wurden,
kann es vereinzelt vorkommen, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ist als die für Sie erlöste
Hauptforderung. Durch den Abzug der Umsatzsteuer
entsteht der Eindruck, als würde Creditreform auch
bei garantierter Auszahlung Teile der erlösten Hauptforderung einbehalten. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung können Sie sich den Umsatzsteuerbetrag – in diesem Fall 13,50 € – vom Finanzamt
erstatten lassen.
Im zweiten Fall wird das oben beschriebene Prinzip
auch bei einer Direktzahlung angewendet, also bei
Zahlungen, die der Gläubiger direkt vom Schuldner
erhält.
Splittet der Schuldner die Zahlungen auf, in dem er die
Hauptforderung an den Gläubiger und die Nebenkosten an Creditreform zahlt, erstellt Creditreform eine
Abrechnung, die mit einer Belastung der Umsatzsteuer
auf Inkassoleistungen für den Gläubiger endet.
In beiden Fällen stellt die Umsatzsteuer buchhalterisch
lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Insofern
unterscheidet sich die Inkasso-Abrechnung nicht von
anderen Dienstleistungsrechnungen, wie beispielsweise
einer Honorarrechnung Ihres Steuerberaters, der
Service-Rechnung für Wartungsarbeiten am betrieblichen Maschinenpark oder einer Schadenersatzrechnung Ihrer Versicherung.
Gibt es keine einfachere Lösung?
Leider nein. Creditreform führt alle Dienstleistungen stets entsprechend geltendem Recht aus. Das beinhaltet auch
die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der Inkasso-Fälle gegenüber dem jeweiligen Schuldner und gegenüber dem
Gläubiger der Forderung. Soweit es uns möglich ist, vereinfachen wir die Arbeitsschritte auf Ihrer Seite durch transparente Informationen und Hilfestellungen.
Haben Sie noch Fragen?
Sofern Sie weitere Erläuterungen zur Umsatzsteuer oder zu anderen Themen wünschen, zögern Sie bitte nicht uns
anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne!
Beispielrechnung bei Vollzahlung des Schuldners*
Sie reichen Ihre Forderung wie
gewohnt bei Creditreform ein.
Creditreform führt das vorgerichtliche Mahnverfahren durch
und macht die Inkasso-Vergütung
sowie die angefallenen Auslagen
geltend.
Hauptforderung
Forderung:
300,00 €
Mahngebühr:
10,00 €
Hauptforderung
Forderung:
300,00 €
Mahngebühr:
10,00 €
Schuldner zahlt auf das Mahnschreiben von Creditreform.
Zahlungseingang bei
Creditreform
Zahlung:
353,00 €
Nebenforderung
Inkassovergütung: 33,00 €
Auslagen:
10,00 €
Die abgezogene Umsatzsteuer
erhalten Sie vollständig als Vorsteuerabzug vom Finanzamt
erstattet – Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.
Auszahlung Creditreform
Zahlung
289,93 €
Vorsteuererstattung
durch das Finanzamt
Zahlung
10,07 €
Insgesamt erhaltener
Betrag:
300,00 €
Sie haben Ihre Forderung
vollständig erhalten.
Ihre Creditreform verrechnet den Zahlungseingang wie vertraglich
vereinbart auf Haupt- und Nebenforderung. Die von der Creditreform
abzuführende Umsatzsteuer auf Inkassovergütung und Auslagen bringt Creditreform beim an Sie auszuschüttenden Betrag in Abzug und schüttet die
Differenz an Sie aus.
Die von Creditreform einbehaltene
Umsatzsteuer auf
die Inkassovergütung und die entstandenen Auslagen ist auf Ihrer
Abrechnung separat ausgewiesen.
Zahlungseingang bei Creditreform
Verrechnung gemäß Vereinbarung:
353,00 €
43,00 € auf die Inkasso300,00 € auf die Hauptforderung
Vergütung/Ausl.
#
10,00 € auf Mahngebühr/ Abzüglich der USt auf
Provision
die Nebenforderung von
53,00 €
10,07 € (19% von 53,00 €)
Auszahlung durch Creditreform 289,93 €
* Alle Kostenpositionen sind Beispielwerte und dienen lediglich der Veranschaulichung.
Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram KG
Berlin: Tel. 030-21294 666 | [email protected]
Brandenburg an der Havel: Tel. 03381-7686 30 | [email protected]
Frankfurt (Oder): Tel. 0335-68309 30 | [email protected]
www.creditreform-bb.de