Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bücherbörse der FV Jus Regeln für Verkäuferinnen und Verkäufer (Kommittentinnen und Kommittenten) 1. In jedem Buch, das du verkaufen möchtest, muss auf der ersten Seite a) dein Nachname, b) deine Matrikelnummer sowie c) der Preis, um den du dein Buch verkaufen möchtest, vermerkt werden. Bitte trage deinen Namen und deine Matrikelnummer bereits zuhause ein, damit es bei uns zu keinen Verzögerungen kommt. Das Buch, das du verkaufen möchtest, muss aus der aktuellen Auflage stammen. Bitte prüfe vorab, ob zu deinem Buch in der Zwischenzeit eine überarbeitete Neuauflage erschienen ist. 2. Wenn du noch nie etwas bei uns verkauft hast, wird bei deinem ersten Besuch ein Profil, mit deinem Namen, deiner Matrikelnummer und deiner E-Mail-Adresse, in unserem System angelegt. 3. Der Verkaufspreis, den du wählst, muss mindestens 20% unter dem Hörerscheinpreis liegen. Wie hoch der maximale Verkaufspreis bei deinem Buch ist, kann dir eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bücherbörse mitteilen. 4. Das Geld für dein Buch erhältst du, wenn jemand dein Buch gekauft hat. Ob dein Buch gekauft wurde, erfährst du persönlich auf Anfrage während den Öffnungszeiten der Bücherbörse. Bei der Abholung des dir zustehenden Geldes musst du deinen Studierenden- oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Durch Dritte (Bevollmächtigte) kann das Geld nur abgeholt werden, wenn eine Vollmacht vorliegt. Dazu benötigen wir die Kopie des Ausweises der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers, die Vollmacht in Originalausfertigung sowie einen Ausweis der oder des Bevollmächtigten. 5. Geldforderungen gegen die Bücherbörse verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Entstehen der Forderung. Bitte informiere dich regelmäßig, ob dein Buch bereits verkauft wurde und du somit einen offenen Geldanspruch hast! 6. Ist zu deinem Buch nach Übergabe an die Bücherbörse eine Neuauflage erschienen, kann dieses von uns nicht mehr verkauft werden. Du wirst von uns darüber per E-Mail informiert. Ab dieser Verständigung hast du 4 Monate Zeit, dein Buch während den Öffnungszeiten der Bücherbörse abzuholen. Da veraltete Bücher in einem Archiv verwahrt werden ist eine Sofortabholung leider nicht immer möglich. Bitte informiere uns daher vorab von deinem Wunsch, entweder persönlich während den Öffnungszeiten oder per Email an [email protected]. Nach Verstreichen der Frist erlischt dein Eigentum an dem Buch und es kann von der Bücherbörse auf eigene Rechnung verwertet werden. Dein Eigentumsrecht an übergeben Büchern erlischt jedenfalls spätestens 3 Jahre nach Übergabe an die Bücherbörse. 7. Möchtest du ein noch nicht verkauftes Buch vom Verkauf zurückziehen, kannst du dieses während den Öffnungszeiten der Bücherbörse abholen. Da veraltete Bücher in einem Archiv verwahrt werden ist eine Sofortabholung leider nicht immer möglich. Bitte informiere uns daher vorab von deinem Wunsch, entweder persönlich während den Öffnungszeiten oder per Email an [email protected]. Wir benachrichtigen dich sobald dein Buch abholbereit ist. Bücher werden ausschließlich nach Vorlage eines Studierenden- oder anderen amtlichen Lichtbildausweises herausgegeben. Durch Dritte (Bevollmächtigte) kann dein Buch nur abgeholt werden, wenn eine Vollmacht vorliegt. Dazu benötigen wir die Kopie des Ausweises der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers, die Vollmacht in Originalausfertigung sowie einen Ausweis der oder des Bevollmächtigten. 8. Gespendete Bücher können wir nur unter der Annahme, dass wir dieses Buch auf eigene Rechnung verwerten dürfen, entgegennehmen. 9. Wir können ausschließlich gängige Literatur akzeptieren; das heißt Bücher, die einer starken Nachfrage am Juridicum unterliegen und aus der aktuellen Auflage stammen. Bist du der Meinung, dass dein Buch dennoch akzeptiert werden sollte, wende dich bitte persönlich oder per E-Mail an die Leiterin oder den Leiter der Bücherbörse ([email protected]). 10. Mit der Abgabe eines Buches zum Verkauf stimmst du der elektronischen Datenverarbeitung der von dir bereitgestellten personenbezogenen Daten zu. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder für betriebsfremde Zwecke verwendet. Regeln für Käuferinnen und Käufer 11. Wenn du mit deinem Kauf unzufrieden bist, kannst du nur innerhalb desselben Tages das erworbene Buch, sofern du für die Rückgabe wichtige Gründe geltend machen kannst, wieder zurückbringen. Wurde dem Verkäufer das ihm gebührende Geld bereits ausgezahlt, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht mehr möglich. Du kannst in diesem Fall das Buch allerdings wieder der Bücherbörse übergeben und selbst als Verkäuferin oder Verkäufer dieses Buches auftreten. 12. Wir können leider keine 200 und 500 Euro Scheine annehmen. 13. Wir akzeptieren ausschließlich Barzahlungen. Da die Bücherbörse keinen Gewinn erzielt, ist eine Kredit- oder Bankomatkartenzahlung nicht möglich. 14. Rechnungen können dir nur beim Kauf ausgestellt werden. Nachträglich können keine Rechnungen ausgehändigt werden. 15. Buchreservierungen sind nur für denselben Tag unter Angabe deines Namens möglich. 16. Das Ausborgen von Büchern ist unter keinen Umständen möglich. 17. Wir informieren uns regelmäßig über aktuelle Neuauflagen. Dennoch kann keine Gewähr übernommen werden, dass die Bücher, die in der Bücherbörse zum Verkauf stehen, aus der aktuellsten Auflage stammen. Bitte informiere dich vor dem Kauf über die aktuellste Auflage deines gewünschten Buches/Skripts. 18. Unsere Mitarbeiter dürfen dir maximal drei Bücher gleichzeitig zur Inaugenscheinnahme herausgeben. Möchtest du weitere Bücher begutachten, musst du diese drei Bücher zurückgeben und kannst dir drei andere Bücher aushändigen lassen. Die Räumlichkeiten der FV Jus darfst du mit nicht erworbenen Büchern nicht verlassen. Bitte beachte, dass es sich bei den Büchern um gebrauchte Gegenstände handelt und der Zustand dieser somit variieren kann. Du bist selbst dafür verantwortlich, dir über den Zustand der Bücher vor dem Kauf ein Bild zu machen. Sonstige Bedingungen 19. Kundinnen und Kunden der Bücherbörse ist es nicht gestattet, selbstständig Bücher aus dem Kasten zu entfernen oder hinzuzufügen. 20. Aus Datenschutzgründen ist unseren Kundinnen und Kunden eine Einsicht in das elektronische System der Bücherbörse nicht möglich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben dir während den Öffnungszeiten, unter Vorlage deines Studierenden- oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises, gerne Auskunft über Daten deines persönlichen Accounts. 21. Geldauszahlungen und die Annahme von Büchern kann nur während den Öffnungszeiten der Bücherbörse durchgeführt werden. 22. Telefonische Auskünfte zu deinem Account oder über den aktuellen Bücherbestand der Bücherbörse sind aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen ausgeschlossen. 23. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam. 24. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01. September 2016 in Kraft und können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Änderungen müssen zu ihrer Wirksamkeit mindestens 4 Wochen vor in Kraft treten per Aushang im Büro der FV Jus veröffentlicht werden.
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