Vergleich der Arbeitsbedingungen nach Gesetz, GAV & CCT Arbeitsbedingungen Gesetz / ohne GAV GAV 2000 (in Kraft bis 2004) CCT (GAV Romandie) Mindestlohn Feste Gesetz kennt keine Mindestlöhne Fr. 5'590.- Einstiegslohn in den Städten Zürich, Bern & Basel (Stand 1.1.2004) Fr. 5'863.- Einstiegslohn Mindesthonorar Freie Gesetz kennt keine Mindesthonorare Fr. 487.- pro Tag für die Städte Zürich, Bern & Basel (Stand 1.1.2004) Fr. 563.90.- pro Tag 13. Monatslohn nein ja ja Stellenabbau (Sozialplan) nur obligatorisch in Betrieben mit mindestens 250 Angestellten bei einer Entlassung von mindestens 30 bei Stellenabbau ist vom Medienunternehmen mit den betroffenen Verbänden und mit festgelegten Mitteln ein Sozialplan auszuhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln bei kollektiven Entlassungen (ab 10% des Personals) einen Sozialplan aus Aus- und Weiterbildung nichts Ausbildung: Arbeitgeber trägt Kurs- und Lohnkosten während Volontariat / Stage Weiterbildung: Arbeitgeber finanziert einen Weiterbildungsfonds (1% der Lohnsumme) Weiterbildung: paritätische Finanzierung, Anspruch auf mind. 2 Tage Weiterbildungsurlaub pro Jahr Ferienanspruch 4 Wochen 5 Wochen, 6 Wochen ab 50. Altersjahr 5 Wochen, 6 Wochen ab 50. Altersjahr Nacht- und Sonntagsarbeit vorübergehende Nachtarbeit: Lohnzuschlag 25% regelmässige Nachtarbeit: Zeitzuschlag 10% vorübergehende Sonntagsarbeit: Lohnzuschlag von 50% dauernde oder regelmässige Sonntagsarbeit: nichts regelmässige Nacht- und/oder Sonntagsarbeit: zusätzlich 6 arbeitsfreie Tage regelmässige Nachtarbeit: 1 Woche Ferien zusätzlich vorübergehende Sonntagsarbeit: Lohnzuschlag von 50% dauernde oder regelmässige Sonntagsarbeit: nichts Mutterschaftsurlaub 14 Wochen zu 80% bezahlt (max. Fr. 196.- pro Tag) 16 Wochen zu 100% bezahlt, zusätzlich auf Wunsch 3 Monate unbezahlt 16 Wochen zu 100% bezahlt, zusätzlich auf Wunsch 12 Wochen unbezahlt Vaterschaftsurlaub gesetzlich nicht geregelt, i.d.R. 1 Tag 2 Tage 5 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit & Unfall bei Krankheit & bei Unfall: min. 21 Tage, max. 322 Tage (je nach Dienstalter und Kanton) bei Krankheit: 720 Tage à 100% bei Unfall: solange die Unfallversicherung die Arbeitsunfähigkeit anerkennt bei Krankheit: 120 Tage à 100% + 245 Tage à 80% bei Unfall: min. 21 Tage, max. 322 Tage
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