Vergleich der Arbeitsbedingungen nach Gesetz, GAV

Vergleich der Arbeitsbedingungen nach Gesetz, GAV & CCT
Arbeitsbedingungen
Gesetz / ohne GAV
GAV 2000 (in Kraft bis 2004)
CCT (GAV Romandie)
Mindestlohn Feste
Gesetz kennt keine Mindestlöhne
Fr. 5'590.- Einstiegslohn in den Städten
Zürich, Bern & Basel (Stand 1.1.2004)
Fr. 5'863.- Einstiegslohn
Mindesthonorar Freie
Gesetz kennt keine Mindesthonorare
Fr. 487.- pro Tag für die Städte Zürich,
Bern & Basel (Stand 1.1.2004)
Fr. 563.90.- pro Tag
13. Monatslohn
nein
ja
ja
Stellenabbau
(Sozialplan)
nur obligatorisch in Betrieben mit
mindestens 250 Angestellten bei einer
Entlassung von mindestens 30
bei Stellenabbau ist vom
Medienunternehmen mit den betroffenen
Verbänden und mit festgelegten Mitteln
ein Sozialplan auszuhandeln
Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln
bei kollektiven Entlassungen (ab 10%
des Personals) einen Sozialplan aus
Aus- und Weiterbildung
nichts
Ausbildung: Arbeitgeber trägt Kurs- und
Lohnkosten während Volontariat / Stage
Weiterbildung: Arbeitgeber finanziert
einen Weiterbildungsfonds (1% der
Lohnsumme)
Weiterbildung: paritätische Finanzierung,
Anspruch auf mind. 2 Tage
Weiterbildungsurlaub pro Jahr
Ferienanspruch
4 Wochen
5 Wochen, 6 Wochen ab 50. Altersjahr
5 Wochen, 6 Wochen ab 50. Altersjahr
Nacht- und
Sonntagsarbeit
vorübergehende Nachtarbeit:
Lohnzuschlag 25%
regelmässige Nachtarbeit:
Zeitzuschlag 10%
vorübergehende Sonntagsarbeit:
Lohnzuschlag von 50%
dauernde oder regelmässige
Sonntagsarbeit: nichts
regelmässige Nacht- und/oder
Sonntagsarbeit:
zusätzlich 6 arbeitsfreie Tage
regelmässige Nachtarbeit:
1 Woche Ferien zusätzlich
vorübergehende Sonntagsarbeit:
Lohnzuschlag von 50%
dauernde oder regelmässige
Sonntagsarbeit: nichts
Mutterschaftsurlaub
14 Wochen zu 80% bezahlt (max. Fr.
196.- pro Tag)
16 Wochen zu 100% bezahlt, zusätzlich
auf Wunsch 3 Monate unbezahlt
16 Wochen zu 100% bezahlt, zusätzlich
auf Wunsch 12 Wochen unbezahlt
Vaterschaftsurlaub
gesetzlich nicht geregelt, i.d.R. 1 Tag
2 Tage
5 Tage
Lohnfortzahlung bei
Krankheit & Unfall
bei Krankheit & bei Unfall:
min. 21 Tage, max. 322 Tage
(je nach Dienstalter und Kanton)
bei Krankheit: 720 Tage à 100%
bei Unfall: solange die Unfallversicherung
die Arbeitsunfähigkeit anerkennt
bei Krankheit: 120 Tage à 100% + 245
Tage à 80%
bei Unfall: min. 21 Tage, max. 322 Tage