ERASMUS+ 2016/17 (Projekt 2016) – Checkliste zum Ablauf Nach

Akademisches Auslandsamt
ERASMUS+ 2016/17 (Projekt 2016) – Checkliste zum Ablauf
Bitte veranlassen Sie, dass die während des Aufenthalts an die Heimat- bzw. Korrespondenzadresse
gehende Post an Sie weitergeleitet wird und informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre E-MailAdresse ändert (Mitteilung an Frau Kröner bzw. Frau Hauer-Schuster, [email protected]).
 bis 8. August 2016 / bei Studienbeginn im 2. Semester: bis 5. Dezember 2016:
o
Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zuwendungsvertrag (zweifach) an das
Akademische Auslandsamt senden;
o
OLS - Online-Sprachtest absolvieren (nach Erhalt des Links per E-Mail; muss vor der
Abreise abgeschlossen sein)
 bis 31. Juli 2016 (Romanistik: 15. September 2016) / bei Studienbeginn im 2.
Semester: bis 15. Januar 2017:
Scan des mit dem/der Fachkoordinator/in und der Gasthochschule abzuschließenden learning
agreements ans Akademische Auslandsamt senden (an Frau Kröner, [email protected] ,
Formular und Merkblatt unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355 )
Änderungen des learning agreements müssen spätestens 7 Wochen nach dem jeweiligen
Semesterbeginn mit allen Vertragsparteien schriftlich vereinbart sein, hierzu ist der 2. Teil des
Formulars – Changes – zu verwenden. Bitte senden Sie unmittelbar nach der Unterzeichnung
auch hiervon einen Scan an Frau Kröner (Näheres s. Merkblatt learning agreement).
 bis 15. Oktober 2016:
Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2016/17 an das Akademische
Auslandsamt senden (per E-Mail an [email protected] oder per Post, Adresse s.u.)
 bis 15. April 2017:
Immatrikulationsbescheinigung
Auslandsamt senden (s.o.)
für
das
Sommersemester
2017
an
das
Akademische
Nach Ihrer Rückkehr:
 Online-Sprachtest absolvieren (nach Erhalt des Links per E-Mail)
 bis 28. Februar 2017 (bei Ende des Aufenthalts nach dem 1. Semester) bzw. bis
31. Juli 2017:
Bescheinigung der Gasthochschule über Ihre dortige Studiendauer (im Original oder als
beglaubigte Fotokopie mit genauem Anfangs- und Enddatum und Stempel der Hochschule –
keine unbestätigten Kopien, Scans o. Ä.) ans Akademische Auslandsamt senden. Wenn die
Bescheinigung früher als 2-3 Tage vor der Beendigung des Studienaufenthalts ausgestellt
wurde, gilt das Ausstellungsdatum als Enddatum für den finanziellen Zuschuss, d.h. die
Zeit nach dem Ausstellungsdatum kann dann bei der Berechnung der Laufzeit der
finanziellen Förderung nicht berücksichtigt werden. Daher die Bestätigung bitte erst am
Ende des Aufenthalts einholen!
Wenn Sie im Gastland einen vorbereitenden Sprachkurs absolviert haben und dessen Zeit in
die Förderdauer einbezogen werden soll, reichen Sie außerdem bitte eine
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Stand: 20.07.2016
Teilnahmebescheinigung im Original mit den genauen Kursdaten ein (Näheres s. Hinweise zum
Zuwendungsvertrag).
Bitte beachten Sie: Die Förderung kann generell nur gezahlt werden, wenn Ihr Aufenthalt an der
Gasthochschule mindestens 90 Tage gedauert hat, bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer muss der
Zuschuss vollständig zurückgezahlt werden (Ausnahme: Aufenthalte für ein Trimester /term in
Großbritannien).
 Bericht:
Sie werden nach Beendigung Ihres Aufenthalts per E-Mail die Aufforderung erhalten, einen
Online-Fragebogen der EU auszufüllen. Bitte achten Sie hierbei insbesondere darauf, dass die
Aufenthaltsdaten, die Sie eingeben, genau mit denen übereinstimmen, die Ihnen Ihre
Gasthochschule bestätigt hat (s.o.).
Bitte fertigen Sie zusätzlich bis zum 15. September 2017 einen ausführlichen Erfahrungsbericht
an, der - im Gegensatz zum Online-Fragebogen - zur Weitergabe an die nachfolgenden Teilnehmer,
an Ihre/n Fachkoordinator/in an der U. Trier und zur Veröffentlichung im Internet gedacht ist (Zugriff
nur für Studierende und Mitarbeiter der U. Trier).

Wenn Sie am ERASMUS-Austausch in den Fächern BWL/VWL/Soziologie teilgenommen haben, gibt es
ein Formular für einen ausführlichen Bericht, das Sie unter
https://www.uni-trier.de/index.php?id=12686 abrufen können (Zeile „Erfahrungsbericht“).

Für alle anderen Fächer: Verfassen Sie frei einen Erfahrungsbericht; dieser sollte etwa ein bis zwei Seiten
umfassen (bei Bedarf gerne auch mehr) und vor allem die Informationen enthalten, die Sie vor dem
Aufenthalt selbst gerne gehabt hätten bzw. die im Vorfeld sehr wichtig waren.
Machen Sie bitte insbesondere Angaben zu:
 Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule)
 Unterkunft
 Studium an der Gasthochschule
 Alltag und Freizeit
 Fazit (z. B. beste und schlechteste Erfahrung)
Bitte schicken Sie Ihren Bericht als Datei an [email protected] (bitte legen Sie den Dateinamen
wie folgt an: IhrNachname_Vorname_201617_NameGasthochschule).
 bis 31. Oktober 2017 (bei vor/im März 2017 beendeten Aufenthalten bis 31.5.2017)
Scan der Bescheinigung der im Ausland erbrachten Studienergebnisse (transcript of records) und
des 3. Teils des learning agreements.) ans Akademische Auslandsamt senden (an Frau Kröner,
[email protected], Formular und Merkblatt unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355 )
Adressen
Postanschrift:
Universität Trier
Akademisches Auslandsamt
D – 54286 Trier
Tel.: (+49) *651/201-2806 (Frau Hauer-Schuster/Frau Kröner, Sekretariat)
Tel.: (+49) *651/201-2809 (Anne Freihoff)
Fax : (+49) *651/201-3914
E-Mail: [email protected] (Anne Freihoff)
E-Mail: [email protected] (Sarah Wirtz)
E-Mail: [email protected] (Frau Hauer-Schuster/Frau Kröner, Sekretariat)
Internet:
https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355
(alle wichtigen Informationen und Formulare für ERASMUS-Teilnehmer 2016/17)
ERASMUS+ – Förderung für Praktika in Europa (Mindestdauer 60 Tage, kann nur im Anschluss
an die ERASMUS+ - Studienförderung in Anspruch genommen werden, nicht gleichzeitig!):
Leonardo-Kontakt Hochschule-Wirtschaft Rheinland-Pfalz
c/o Hochschule Trier, Postfach 1826, D-54208 Trier
E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.leonardopraktika-rlp.de
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Stand: 20.07.2016