Akademisches Auslandsamt ERASMUS+ 2016/17 (Projekt 2016) – Checkliste zum Ablauf Bitte veranlassen Sie, dass die während des Aufenthalts an die Heimat- bzw. Korrespondenzadresse gehende Post an Sie weitergeleitet wird und informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre E-MailAdresse ändert (Mitteilung an Frau Kröner bzw. Frau Hauer-Schuster, [email protected]). bis 8. August 2016 / bei Studienbeginn im 2. Semester: bis 5. Dezember 2016: o Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zuwendungsvertrag (zweifach) an das Akademische Auslandsamt senden; o OLS - Online-Sprachtest absolvieren (nach Erhalt des Links per E-Mail; muss vor der Abreise abgeschlossen sein) bis 31. Juli 2016 (Romanistik: 15. September 2016) / bei Studienbeginn im 2. Semester: bis 15. Januar 2017: Scan des mit dem/der Fachkoordinator/in und der Gasthochschule abzuschließenden learning agreements ans Akademische Auslandsamt senden (an Frau Kröner, [email protected] , Formular und Merkblatt unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355 ) Änderungen des learning agreements müssen spätestens 7 Wochen nach dem jeweiligen Semesterbeginn mit allen Vertragsparteien schriftlich vereinbart sein, hierzu ist der 2. Teil des Formulars – Changes – zu verwenden. Bitte senden Sie unmittelbar nach der Unterzeichnung auch hiervon einen Scan an Frau Kröner (Näheres s. Merkblatt learning agreement). bis 15. Oktober 2016: Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2016/17 an das Akademische Auslandsamt senden (per E-Mail an [email protected] oder per Post, Adresse s.u.) bis 15. April 2017: Immatrikulationsbescheinigung Auslandsamt senden (s.o.) für das Sommersemester 2017 an das Akademische Nach Ihrer Rückkehr: Online-Sprachtest absolvieren (nach Erhalt des Links per E-Mail) bis 28. Februar 2017 (bei Ende des Aufenthalts nach dem 1. Semester) bzw. bis 31. Juli 2017: Bescheinigung der Gasthochschule über Ihre dortige Studiendauer (im Original oder als beglaubigte Fotokopie mit genauem Anfangs- und Enddatum und Stempel der Hochschule – keine unbestätigten Kopien, Scans o. Ä.) ans Akademische Auslandsamt senden. Wenn die Bescheinigung früher als 2-3 Tage vor der Beendigung des Studienaufenthalts ausgestellt wurde, gilt das Ausstellungsdatum als Enddatum für den finanziellen Zuschuss, d.h. die Zeit nach dem Ausstellungsdatum kann dann bei der Berechnung der Laufzeit der finanziellen Förderung nicht berücksichtigt werden. Daher die Bestätigung bitte erst am Ende des Aufenthalts einholen! Wenn Sie im Gastland einen vorbereitenden Sprachkurs absolviert haben und dessen Zeit in die Förderdauer einbezogen werden soll, reichen Sie außerdem bitte eine 1/2 Stand: 20.07.2016 Teilnahmebescheinigung im Original mit den genauen Kursdaten ein (Näheres s. Hinweise zum Zuwendungsvertrag). Bitte beachten Sie: Die Förderung kann generell nur gezahlt werden, wenn Ihr Aufenthalt an der Gasthochschule mindestens 90 Tage gedauert hat, bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer muss der Zuschuss vollständig zurückgezahlt werden (Ausnahme: Aufenthalte für ein Trimester /term in Großbritannien). Bericht: Sie werden nach Beendigung Ihres Aufenthalts per E-Mail die Aufforderung erhalten, einen Online-Fragebogen der EU auszufüllen. Bitte achten Sie hierbei insbesondere darauf, dass die Aufenthaltsdaten, die Sie eingeben, genau mit denen übereinstimmen, die Ihnen Ihre Gasthochschule bestätigt hat (s.o.). Bitte fertigen Sie zusätzlich bis zum 15. September 2017 einen ausführlichen Erfahrungsbericht an, der - im Gegensatz zum Online-Fragebogen - zur Weitergabe an die nachfolgenden Teilnehmer, an Ihre/n Fachkoordinator/in an der U. Trier und zur Veröffentlichung im Internet gedacht ist (Zugriff nur für Studierende und Mitarbeiter der U. Trier). Wenn Sie am ERASMUS-Austausch in den Fächern BWL/VWL/Soziologie teilgenommen haben, gibt es ein Formular für einen ausführlichen Bericht, das Sie unter https://www.uni-trier.de/index.php?id=12686 abrufen können (Zeile „Erfahrungsbericht“). Für alle anderen Fächer: Verfassen Sie frei einen Erfahrungsbericht; dieser sollte etwa ein bis zwei Seiten umfassen (bei Bedarf gerne auch mehr) und vor allem die Informationen enthalten, die Sie vor dem Aufenthalt selbst gerne gehabt hätten bzw. die im Vorfeld sehr wichtig waren. Machen Sie bitte insbesondere Angaben zu: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule) Unterkunft Studium an der Gasthochschule Alltag und Freizeit Fazit (z. B. beste und schlechteste Erfahrung) Bitte schicken Sie Ihren Bericht als Datei an [email protected] (bitte legen Sie den Dateinamen wie folgt an: IhrNachname_Vorname_201617_NameGasthochschule). bis 31. Oktober 2017 (bei vor/im März 2017 beendeten Aufenthalten bis 31.5.2017) Scan der Bescheinigung der im Ausland erbrachten Studienergebnisse (transcript of records) und des 3. Teils des learning agreements.) ans Akademische Auslandsamt senden (an Frau Kröner, [email protected], Formular und Merkblatt unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355 ) Adressen Postanschrift: Universität Trier Akademisches Auslandsamt D – 54286 Trier Tel.: (+49) *651/201-2806 (Frau Hauer-Schuster/Frau Kröner, Sekretariat) Tel.: (+49) *651/201-2809 (Anne Freihoff) Fax : (+49) *651/201-3914 E-Mail: [email protected] (Anne Freihoff) E-Mail: [email protected] (Sarah Wirtz) E-Mail: [email protected] (Frau Hauer-Schuster/Frau Kröner, Sekretariat) Internet: https://www.uni-trier.de/index.php?id=59355 (alle wichtigen Informationen und Formulare für ERASMUS-Teilnehmer 2016/17) ERASMUS+ – Förderung für Praktika in Europa (Mindestdauer 60 Tage, kann nur im Anschluss an die ERASMUS+ - Studienförderung in Anspruch genommen werden, nicht gleichzeitig!): Leonardo-Kontakt Hochschule-Wirtschaft Rheinland-Pfalz c/o Hochschule Trier, Postfach 1826, D-54208 Trier E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.leonardopraktika-rlp.de 2/2 Stand: 20.07.2016
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