DR. UWE BLOCK Verhaltensregeln nach zahnärztlicher Behandlung Zur Vermeidung von Wundheilungsstörungen und anderen Komplikationen BETÄUBUNGSSPRITZEN (LOKALANÄSTHESIE): und damit zu Nachblutungen führen können. Insbesondere während der ersten zwei Tage, nach Möglichkeit aber länger, sollte auf Rauchen, Kaffeegenuß, Cola, schwarzen Tee und Alkohol verzichtet werden. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer schnelleren Wundheilung bei. Es gilt zu beachten, daß je nach Art und Menge des verwendeten Lokalanästhetikums das Reaktionsvermögen und Treten einige Tage nach dem Eingriff plötzlich wieder (stärdie Fahrtüchtigkeit eingeschränkt bzw. herabgesetzt sein kere) Schmerzen auf, sollte mit dem Zahnarzt Kontakt aufgekann insbesondere, wenn zusätzliche Medikamente einge- nommen werden. nommen werden. Eine eingeschränkte Mundöffnung nach operativen Eingriffen ist häufig anzutreffen und kein Grund zur Beunruhigung. EINE AKTIVE TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR IST DES- Bei starker Kieferklemme, anhaltenden Gefühlsstörungen HALB NICHT MÖGLICH. oder stärker werdenden Schmerzen kommen Sie bitte sofort Am besten lassen sie sich von einer Begleitperson nach zu uns. Hause fahren oder benützen öffentliche Verkehrsmittel. Insbesondere nach längeren und/oder operativen Eingriffen PUTZEN SIE REGELMÄSSIG (3 X TÄGLICH) IHRE ZÄHNE sollte das Fahren mit dem eigenen PKW vermieden werden. UND AUCH EVTL. VORHANDENE PROTHESEN. Solange die Anästhesie wirkt - das können vor allem im Unterkiefer mehrere Stunden sein - sollte nach Möglichkeit nichts bzw. nur sehr vorsichtig gegessen bzw. heiß getrunken werden, da es aufgrund des Taubheitsgefühls leicht zu unbemerkten Bißverletzungen und Verbrennungen kommen kann. Nehmen Sie dabei jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden heftiges Spülen. Die Benutzung von elektrischen Zahnbürsten außerhalb des Operationsbereiches ist möglich, die Anwendung von Mundduschen setzen Sie bis zur weitgehend abgeschlossenen Abheilung besser aus. Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich Läßt das Taubheitsgefühl bis zum folgenden Tag nicht nach bitte exakt an die Einnahmevorschriften. oder ergibt sich eine schmerzhafte Kieferklemme ggf. auch mit Fieber, sollte mit dem behandelnden Zahnarzt Kontakt Insbesondere bei Schmerztabletten ist auf die Höchstdosis aufgenommen werden. zu achten! Nehmen Sie keine zusätzlichen Medikamente nach eigenem Ermessen! ALLGEMEINES: Nach chirurgischen Eingriffen sollten für einige Tage körperliche Anstrengungen (z.B. Sport, schwere körperliche Arbeit) vermieden werden, insbesondere, wenn aufgrund der Schwere des Eingriffes eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Sonnenbäder und Saunabesuche sind zu unterlassen, da sie die Durchblutung stark anregen NAHRUNG Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich nehmen und auf Belagbildende Milchprodukte und Suppen verzichten. Schonen Sie beim Kauen die behandelte Seite. BLUTUNGEN SCHMERZEN Nach einer Zahnextraktion oder einem operativen Eingriff wird die entstandene Wunde entweder mit einem Tupfer abgedeckt und/oder mit einer Naht verschlossen, damit sich ein Blutpfropf (Blutkoagulum) bilden kann. Während der Tupfer nach 30 bis 45 Minuten vom Patienten selbst herausgenommen werden kann, müssen die Nähte in aller Regel nach 7 bis 14 Tagen durch den Behandler entfernt werden. Nach operativen Eingriffen sind leichte bis mäßige Schmerzen innerhalb der ersten Tage eher die Regel als die Ausnahme. Dies ist vollkommen normal und harmlos und mit Schmerzmitteln gut zu beherrschen. Aspirin sollte jedoch nicht eingenommen werden, da es zur Blutverdünnung führt und damit Nachblutungen bewirken kann. Treten allerdings starke, mit Schmerzmitteln nicht in den Griff Sobald die Betäubung nachläßt, kann es in manchen Fäl- zu bekommende Schmerzen auf, sollte unverzüglich mit len zu meist leichten Nachblutungen kommen. In einem dem Behandler Kontakt aufgenommen werden, damit die solchen Fall sollte nochmals für 30 bis 45 Minuten auf einen Ursache für diese Schmerzen festgestellt werden kann. Tupfer oder ein sauberes, frisch gebügeltes (aber normale Temperatur) Stofftaschentuch (kein Tempotaschentuch) SCHWELLUNGEN gebissen werden. Kommt die Blutung auch dadurch nicht Insbesondere nach längeren chirurgischen Behandlungen zum Stehen, sollte unverzüglich mit dem Behandler oder oder Eingriffen, bei denen Knochen abgetragen werden ggf. dem zahnärztlichen Notdienst Kontakt aufgenommen muß (z.B. operative Weisheitszahnentfernung im Unterkiefer), werden. ist mit Schwellungen zu rechnen. Um Schwellungen zu verhindern oder zu reduzieren kann das Operationsgebiet von Allgemein gilt, daß insbesondere während der ersten zwei außen gekühlt werden. Es ist dabei darauf zu achten, daß Tage nach dem Eingriff im Wundbereich keine mechani- kein Eis oder Kühlakku direkt mit der Haut in Kontakt kommt, sche Reizung mit einer Zahnbürste, Munddusche o.ä. erfol- sondern in ein Handtuch o.ä. eingewickelt wird. Meist ist die gen sollte, damit der Blutpfropf nicht geschädigt wird. Aus Kühlung mit einem kalten, feuchten Handtuch oder Waschdem selben Grund sollte nur sehr vorsichtig ausgespült wer- lappen ausreichend. den. Die nicht betroffenen Zähne sollten wie üblich gereinigt werden. Beim Schlafen hilft es, den Kopf durch ein zusätzliches Kopfkissen hochzulagern, damit nicht zusätzlich Blut in das Treten nach einem chirurgischen Eingriff Schmerzen auf, soll- Wundgebiet fließt und damit die Schwellung weiter verstärkt. ten Medikamente, die Aspirin enthalten, nicht zur Schmerzstillung eingenommen werden, da die Inhaltsstoffe einen Wir wünschen Ihnen gute Besserung ! blutverdünnenden Effekt haben. Dadurch können Nachblutungen provoziert oder verstärkt werden. Patienten die ASS zur Blutverdünnung nehmen, sprechen mit ihrem Zahnarzt oder Hausarzt über die Einnahme. Erschrecken Sie sich bitte nicht, wenn Ihr Kopfkissen morgens „rote Flecken“ aufweist. Schlafen Sie in den ersten Tagen mit hoch gelagertem Kopf. Nicht an der Wunde saugen. In keinem Fall fortgesetzt spülen oder spucken! DR. UWE BLOCK Lindenstraße 8 48369 Saerbeck Fon 02574 88 81 50 Fax 02574 88 79 90 [email protected]
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