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Anlage zum Trägerrundschreiben 14/16
Höhe des Kostenbeitrags nach § 9 Abs. 1 S.1 Integrationskursverordnung
Die Höhe des Kostenbeitrags für einen Teilnehmer bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der
Anmeldung zum Integrationskurs durch den Teilnehmer beim Träger. Der sich danach bestimmende Kostenbeitrag gilt für den gesamten Kursbesuch dieses Teilnehmers, unabhängig davon, wann die besuchten Kursabschnitte im Einzelnen beginnen.
Somit gelten aktuell folgende Kostenbeiträge (auch für Kursabschnitte, die erst nach dem
01.07.2016 beginnen):
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1,00 Euro pro Unterrichtsstunde für Teilnehmer, die sich vor dem 01.07.2012 beim
Träger angemeldet haben,
1,20 Euro pro Unterrichtsstunde für Teilnehmer, die sich ab dem 01.07.2012 und vor
dem 01.01.2016 bei einem Träger angemeldet haben,
1,55 Euro pro Unterrichtsstunde für Teilnehmer, die sich ab dem 01.01.2016 und vor
dem 01.07.2016 beim Träger angemeldet haben,
1,95 Euro pro Unterrichtsstunde für Teilnehmer, die sich ab dem 01.07.2016 beim
Träger angemeldet haben.
Lediglich bei Teilnehmern, die sich ab dem 01.07.2016 zu einem Träger angemeldet haben
und damit grundsätzlich zur Zahlung eines Kostenbeitrags in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde verpflichtet sind, gilt folgende Ausnahme:
Soweit die Anmeldung beim Träger zwischen dem 01.07.2016 und dem Datum der Bekanntmachung des Trägerrundschreibens 12/16 (entspricht dem 12.07.2016) erfolgte und in
diesem Zeitraum auch tatsächlich mit dem individuellen Kursbesuch begonnen wurde, ist der
Teilnehmer für diesen Kursabschnitt aus Gründen des Vertrauensschutzes lediglich zu einem Kostenbeitrag von 1,55 Euro verpflichtet. Ab dem darauffolgenden Kursabschnitt gilt
jedoch auch für diesen Teilnehmer die Grundregel, d.h. entsprechend dem Zeitpunkt seiner
Anmeldung beim Träger (welche nach dem 01.07.2016 war), gilt für ihn der reguläre Kostenbeitrag von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde.
Hinweis:
Der Kostenerstattungssatz in Höhe von 3,90 Euro pro Unterrichtseinheit und Teilnehmer mit
einer Degression ab dem 21. Teilnehmer (wie im Trägerrundschreiben 12/16 beschrieben)
gilt für alle Kursabschnitte, die ab dem 01.07.2016 beginnen, unabhängig von der Höhe des
Kostenbeitrags des einzelnen Teilnehmers. Soweit Teilnehmer einen Kostenbeitrag von weniger als 1,95 Euro pro Unterrichtseinheit bezahlen, wird der Differenzbetrag zu dem geltenden Kostenerstattungssatz von 3,90 Euro pro Unterrichtseinheit und Teilnehmer im Rahmen
des Abrechnungsverfahrens erstattet. Durch unterschiedliche Kostenbeiträge von Teilnehmern werden demzufolge keine finanziellen Nachteile für einen Träger verursacht.