Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH ein regionales Netzwerk zur Fachkräftesicherung Personalvermittlung Personal- und Organisationsentwicklung Innovative Projekte www.fachkraefte-oberlausitz.de Vermittlungsvertrag für Firmen Auftraggeber: Firma Straße, Hausnr. PLZ, Ort vertreten durch Inhaber/in: (nachstehend Auftraggeber genannt) und Auftragnehmer: vertreten durch Geschäftsführer: Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH Neusalzaer Straße 5 02625 Bautzen Jens Gerlinghoff (nachstehend Auftragnehmer genannt) 1. Gegenstand des Vermittlungsvertrages – Aufgaben und Pflichten Der Auftragnehmer bemüht sich, dem Auftraggeber passende Bewerber laut den besprochenen Anforderungen zu vermitteln. Der Auftragnehmer ist bestrebt, alle Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind. Insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des zu Vermittelnden qualitativ hochwertig durchzuführen. Die Stellengesuche werden gem. Anlagen „Stellenbeschreibung“ ermittelt. Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH Neusalzaer Straße 5, 02625 Bautzen Tel.: 03591 5953120 Fax: 03591 5953082 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Gerichtsstand: Registriergericht: Umsatzsteuer ID-Nr.: Jens Gerlinghoff Amtsgericht Dresden Dresden HRB 2725 DE262585106 Vermittlungsvertrag für Firmen_PV_01_Rev00_2016_05_18 Bankverbindung: Kreissparkasse Bautzen Konto-Nr.: 1000 02 3660 BLZ: 855 500 00 2. Dauer des Vermittlungsvertrages Wenn in Folge der Vermittlung des Auftragnehmers ein Arbeitsvertrag zustande kommt, ist der Vermittlungsvertrag erfüllt. Die Gültigkeit des Vermittlungsvertrages endet mit der Besetzung der Stelle oder der Mitteilung des Auftraggebers, dass keine Vermittlungsleistung mehr gewünscht wird. Dies muss schriftlich erfolgen. 3. Vermittlungsgebühr Nach erfolgter Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eines vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Bewerbers beim Auftraggeber ist ein Vermittlungshonorar von 500,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Anforderung des Honorars erfolgt durch Rechnungsstellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitteilung des Vermittlungserfolges an den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Die Vermittlungsgebühr gilt pro zu besetztender Arbeitsstelle. 4. Datenschutzerklärung Alle Daten werden gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Für die Erbringung unserer Dienstleistung benötigen wir sämtliche Daten für die erfolgreiche Vermittlung. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt. Für den tatsächlichen Prozess der Datenübertragung im Internet kann die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH keine Haftung übernehmen. Unsere Mitarbeiter sind über den Umgang mit sensiblen Daten aufgeklärt und geschult. Mit der Akzeptanz der Datenschutzerklärung willigen Sie ein, dass Ihre Daten im zur erfolgreichen Vermittlung nötigen Umfang an Bewerber weitergegeben zu werden. Ort, Datum Stempel/Unterschrift Auftraggeber Gegenzeichnung Auftragnehmer: Ort, Datum Stempel/Unterschrift Auftragnehmer Seite 2 Vermittlungsvertrag für Firmen_PV_01_Rev00_2016_05_18
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