Vermittlungsvertrag für Firmen - Fachkräftenetzwerk Oberlausitz

Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
ein regionales Netzwerk zur Fachkräftesicherung
Personalvermittlung
Personal- und Organisationsentwicklung
Innovative Projekte
www.fachkraefte-oberlausitz.de
Vermittlungsvertrag für Firmen
Auftraggeber:
Firma
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
vertreten durch Inhaber/in:
(nachstehend Auftraggeber genannt)
und Auftragnehmer:
vertreten durch Geschäftsführer:
Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
Neusalzaer Straße 5
02625 Bautzen
Jens Gerlinghoff
(nachstehend Auftragnehmer genannt)
1. Gegenstand des Vermittlungsvertrages – Aufgaben und Pflichten
Der Auftragnehmer bemüht sich, dem Auftraggeber passende Bewerber laut den
besprochenen Anforderungen zu vermitteln. Der Auftragnehmer ist bestrebt, alle Leistungen
zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Vermittlung
erforderlich sind. Insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des zu Vermittelnden
qualitativ hochwertig durchzuführen. Die Stellengesuche werden gem. Anlagen
„Stellenbeschreibung“ ermittelt.
Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
Neusalzaer Straße 5, 02625 Bautzen
Tel.: 03591 5953120
Fax: 03591 5953082
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Gerichtsstand:
Registriergericht:
Umsatzsteuer ID-Nr.:
Jens Gerlinghoff
Amtsgericht Dresden
Dresden HRB 2725
DE262585106
Vermittlungsvertrag für Firmen_PV_01_Rev00_2016_05_18
Bankverbindung:
Kreissparkasse Bautzen
Konto-Nr.: 1000 02 3660
BLZ:
855 500 00
2. Dauer des Vermittlungsvertrages
Wenn in Folge der Vermittlung des Auftragnehmers ein Arbeitsvertrag zustande kommt, ist
der Vermittlungsvertrag erfüllt. Die Gültigkeit des Vermittlungsvertrages endet mit der
Besetzung der Stelle oder der Mitteilung des Auftraggebers, dass keine Vermittlungsleistung
mehr gewünscht wird. Dies muss schriftlich erfolgen.
3. Vermittlungsgebühr
Nach erfolgter Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eines vom
Auftragnehmer vorgeschlagenen Bewerbers beim Auftraggeber ist ein Vermittlungshonorar
von 500,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Die
Anforderung des Honorars erfolgt durch Rechnungsstellung. Der Auftraggeber verpflichtet
sich zur Mitteilung des Vermittlungserfolges an den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen
nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Die Vermittlungsgebühr gilt pro zu besetztender
Arbeitsstelle.
4. Datenschutzerklärung
Alle Daten werden gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und
verarbeitet.
Für die Erbringung unserer Dienstleistung benötigen wir sämtliche Daten für die erfolgreiche
Vermittlung.
Diese Daten werden streng vertraulich behandelt. Für den tatsächlichen Prozess der
Datenübertragung im Internet kann die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH keine Haftung
übernehmen. Unsere Mitarbeiter sind über den Umgang mit sensiblen Daten aufgeklärt und
geschult.
Mit der Akzeptanz der Datenschutzerklärung willigen Sie ein, dass Ihre Daten im zur
erfolgreichen Vermittlung nötigen Umfang an Bewerber weitergegeben zu werden.
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift Auftraggeber
Gegenzeichnung Auftragnehmer:
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift Auftragnehmer
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