Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH ein regionales Netzwerk zur Fachkräftesicherung Personalvermittlung Personal- und Organisationsentwicklung Innovative Projekte www.fachkraefte-oberlausitz.de Vermittlungsvertrag für Privatpersonen Auftraggeber: Name, Vorname Straße, Hausnr. PLZ, Ort und Auftragnehmer: Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH Neusalzaer Straße 5 02625 Bautzen vertreten durch Geschäftsführer: Jens Gerlinghoff (nachstehend Auftragnehmer genannt) 1. Gegenstand des Vermittlungsvertrages – Aufgaben und Pflichten Der Auftragnehmer bemüht sich, dem Auftraggeber eine Arbeitsstelle zu vermitteln, die den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers entspricht. Der Auftragnehmer ist bestrebt, alle Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle hierfür notwendigen Zuarbeiten zu leisten. 2. Dauer des Vermittlungsvertrages Ein geschlossener Vermittlungsvertrag ist gültig, bis a) in Folge der Vermittlung des Auftragnehmers ein Arbeitsvertrag zustande kommt b) eine schriftliche Kündigung eines Vertragspartners beim Auftragnehmer vorliegt Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. _____________________________________________________________________________________________________________________________ __________ Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH Neusalzaer Straße 5, 02625 Bautzen Tel.: 03591 5953120 Fax: 03591 5953082 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer Gerichtsstand: Registriergericht: Umsatzsteuer ID-Nr.: Jens Gerlinghoff: Amtsgericht Dresden Dresden HRB 2725 DE262585106 Vermittlungsvertrag für Privatpersonen_PV_02_Rev00_2016_05_18 Bankverbindung: Kreissparkasse Bautzen IBAN: DE81 8555 0000 1000 0236 60 BIC: SOLADES1BAT 3. Informationspflicht Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angaben zur Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten wahrheitsgemäß anzugeben. Ist ein Arbeitsvertrag im Rahmen des Vermittlungsauftrages zustande gekommen und wird der Auftraggeber innerhalb der nächsten 6 Monate gekündigt, verpflichtet er sich, diese Information sofort an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittlungsgutschein (falls vorhanden) in Kopie, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss, an den Auftragnehmer auszuhändigen. 4. Vermittlungsgebühr a) Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein: Nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder nach zustande kommen von 3 Vorstellungsgesprächen durch Vermittlungsvorschläge des Auftragnehmers erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachten Leistungen in Höhe von 250,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer durch die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH. b) Vermittlung mit Vermittlungsgutschein Bei Vorliegen eines gültigen Vermittlungsgutscheins, über die für den Auftraggeber zuständige Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune, ist dieser im Original innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Arbeitsvertrages beim Auftragnehmer einzureichen. Bei Nichtvorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines wird dem Auftraggeber bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar von 250,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer durch die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird fällig mit erfolgreichem Abschluss des Arbeitsvertrages. Der Auftragnehmer darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen. 5. Datenschutzerklärung Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Für den tatsächlichen Prozess der Datenübertragung im Internet kann die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH keine Haftung übernehmen. Die Mitarbeiter der Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH sind im Umgang mit sensiblen Daten aufgeklärt und geschult. Mit der Akzeptanz der Datenschutzerklärung willigt der Auftraggeber ein, dass die Daten im Rahmen des Vermittlungsauftrages an Unternehmen weitergegeben und gespeichert werden. Nach Beendigung des Vermittlungsvertrags werden die Bewerbungsunterlagen für weitere 12 Wochen gespeichert / gelagert. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Unterlagen des Auftraggebers vernichtet; welche nicht gemäß Abgabenordnung und HGB in der Seite 2 Vermittlungsvertrag für Privatpersonen_PV_02_Rev00_2016_05_18 entsprechenden Frist aufzubewahren sind. Der Auftraggeber hat das Recht eines Widerspruchs gegen die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen, innerhalb der genannten Frist von 12 Wochen. Dieser muss schriftlich (per Fax oder postalisch) beim Auftragnehmer erfolgen. In diesem Fall sind die Unterlagen nach Terminvereinbarung abzuholen. 6. Sonstiges Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ort, Datum Stempel/Unterschrift Auftraggeber Gegenzeichnung Auftragnehmer: Ort, Datum Stempel/Unterschrift Auftragnehmer Seite 3 Vermittlungsvertrag für Privatpersonen_PV_02_Rev00_2016_05_18
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