Vermittlungsvertrag für Privatpersonen

Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
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www.fachkraefte-oberlausitz.de
Vermittlungsvertrag für Privatpersonen
Auftraggeber:
Name, Vorname
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
und Auftragnehmer:
Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
Neusalzaer Straße 5
02625 Bautzen
vertreten durch Geschäftsführer:
Jens Gerlinghoff
(nachstehend Auftragnehmer genannt)
1. Gegenstand des Vermittlungsvertrages – Aufgaben und Pflichten
Der Auftragnehmer bemüht sich, dem Auftraggeber eine Arbeitsstelle zu vermitteln, die den
Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers entspricht. Der Auftragnehmer ist bestrebt,
alle Leistungen zu erbringen, welche zur Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen
Vermittlung erforderlich sind.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle hierfür notwendigen Zuarbeiten zu leisten.
2. Dauer des Vermittlungsvertrages
Ein geschlossener Vermittlungsvertrag ist gültig, bis
a) in Folge der Vermittlung des Auftragnehmers ein Arbeitsvertrag zustande kommt
b) eine schriftliche Kündigung eines Vertragspartners beim Auftragnehmer vorliegt
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen
fristlos gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform.
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Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH
Neusalzaer Straße 5, 02625 Bautzen
Tel.: 03591 5953120
Fax: 03591 5953082
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
Gerichtsstand:
Registriergericht:
Umsatzsteuer ID-Nr.:
Jens Gerlinghoff:
Amtsgericht Dresden
Dresden HRB 2725
DE262585106
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Bankverbindung:
Kreissparkasse Bautzen
IBAN: DE81 8555 0000 1000 0236 60
BIC: SOLADES1BAT
3. Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angaben zur Feststellung der Kenntnisse und
Fähigkeiten wahrheitsgemäß anzugeben. Ist ein Arbeitsvertrag im Rahmen des
Vermittlungsauftrages zustande gekommen und wird der Auftraggeber innerhalb der
nächsten 6 Monate gekündigt, verpflichtet er sich, diese Information sofort an den
Auftragnehmer weiterzuleiten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittlungsgutschein (falls vorhanden) in Kopie,
innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss, an den Auftragnehmer auszuhändigen.
4. Vermittlungsgebühr
a) Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein:
Nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder
nach zustande kommen von 3 Vorstellungsgesprächen durch Vermittlungsvorschläge des
Auftragnehmers erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachten Leistungen in Höhe von
250,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer durch die Fachkräftenetzwerk
Oberlausitz GmbH.
b) Vermittlung mit Vermittlungsgutschein
Bei Vorliegen eines gültigen Vermittlungsgutscheins, über die für den Auftraggeber
zuständige Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune, ist dieser im
Original innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Arbeitsvertrages beim
Auftragnehmer einzureichen.
Bei Nichtvorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines wird dem Auftraggeber bei
erfolgreicher Vermittlung ein Honorar von 250,00 Euro zuzüglich 19% gesetzlicher
Mehrwertsteuer durch die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH in Rechnung gestellt.
Die Gebühr wird fällig mit erfolgreichem Abschluss des Arbeitsvertrages.
Der Auftragnehmer darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen.
5. Datenschutzerklärung
Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden gemäß den deutschen
Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet.
Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Für den tatsächlichen Prozess der
Datenübertragung im Internet kann die Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH keine Haftung
übernehmen.
Die Mitarbeiter der Fachkräftenetzwerk Oberlausitz GmbH sind im Umgang mit sensiblen
Daten aufgeklärt und geschult.
Mit der Akzeptanz der Datenschutzerklärung willigt der Auftraggeber ein, dass die Daten im
Rahmen des Vermittlungsauftrages an Unternehmen weitergegeben und gespeichert
werden.
Nach Beendigung des Vermittlungsvertrags werden die Bewerbungsunterlagen für weitere
12 Wochen gespeichert / gelagert. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Unterlagen
des Auftraggebers vernichtet; welche nicht gemäß Abgabenordnung und HGB in der
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entsprechenden Frist aufzubewahren sind. Der Auftraggeber hat das Recht eines
Widerspruchs gegen die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen, innerhalb der genannten
Frist von 12 Wochen. Dieser muss schriftlich (per Fax oder postalisch) beim Auftragnehmer
erfolgen. In diesem Fall sind die Unterlagen nach Terminvereinbarung abzuholen.
6. Sonstiges
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag niedergelegt. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift Auftraggeber
Gegenzeichnung Auftragnehmer:
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift Auftragnehmer
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