BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS DAV-KLETTERZENTRUM SÜDOSTBAYERN Träger: Sektion Burghausen des DAV e.V. 1. Berechtigung 3. Haftung 1.1 3.1 Nur Befugte dürfen die Kletteranlage zum Klettern und Bouldern nutzen: Personen, die im Besitz einer gültigen Jahres- oder Familienkarte sind und sich mit dem DAV-Mitgliedsausweis oder Personalausweis ausweisen können. Personen, die eine auf den Tag ausgestellte Eintrittskarte vorweisen können. 1.2 Nicht klettern oder bouldern dürfen: 3.2 3.3 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten. Ausgenommen sind DAV- und OEAV-Veranstaltungen. 3.4 3.5 Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen, soweit keine ausdrückliche Genehmigung hierfür vorliegt. 2. Zutritt 2.1 Die Anlage kann täglich von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr benutzt werden. 2.2 Der Träger oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Zugangsberechtigung der Benutzer zu kontrollieren. 3.6 Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und benutzt die Kletteranlage auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Zur Sicherung müssen alle Zwischensicherungen / Umlenkeinrichtungen benutzt werden. Insbesondere müssen ausreichende Sicherungspunkte zur Vermeidung von Pendelstürzen beim Klettern mittels Toprope verwendet werden. Das Sicherungsseil soll direkt in die Anseilschlaufe am Klettergurt eingebunden werden. Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Schränken untergebrachten Gegenstände oder Wertsachen. 4.4 Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist verboten. 4.5 Das Benutzen von Tonwiedergabegeräten ist nicht gestattet. 4.6 Das Mitbringen und Benutzen von Glasflaschen ist verboten. 4.7 In der gesamten Kletteranlage besteht Rauchverbot. 4.8 In der Kletterhalle dürfen nur Chalkballs verwendet werden. An der Außenanlage kann Magnesia verwendet werden. 5. Hausrecht 5.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage übt die Sektion Burghausen des DAV e.V. als Träger oder eine von ihm beauftragte Person aus. 5.2 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. 4. Veränderungen, Beschädigungen, Sauberkeit Wer in der Kletteranlage ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, muss eine Strafe von 40,00 € bezahlen und wird, bei wiederholtem Verstoß, mit einem Hallenverbot belegt. 4.1 Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe / Tritte sind unverzüglich zu melden. 2.4 Der Zutritt wird durch eine elektronische Zugangskontrollanlage geregelt und mit Schlüsselkarte bedient. Die Kletteranlage ist außerhalb des Kletterbetriebs verschlossen zu halten. 4.2 Ohne Genehmigung des Vorstandes oder deren Beauftragte ist es nicht erlaubt in der Kletteranlage Sportgeräte (Schaukel, Slackline) aufzubauen und zu nutzen. Ausgenommen ist der Aufbau und die Nutzung der Slackline an den vorhergesehenen Verankerungen im Therapieraum. Das Aufbauen und Nutzen einer Slackline im Außenbereich ist grundsätzlich verboten. Bei Gewitter / Blitzgefahr muss die Außenkletteranlage verlassen, bzw. darf nicht betreten werden. Die Kletteranlage, die Sanitär- und Umkleideräume und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt. 2.3 2.5 4.3 Burghausen, Juli 2010 gez. Heiner Biermann ( 1. Vorsitzender )
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