Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Błonia

Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau
Błonia-Wiese 24-29.07.2016.
1. Die auf der Błonia-Wiese anwesenden Personen sind dazu verpflichtet sich würdevoll zu verhalten
(mit Achtung auf den sakralen Ortscharakter), die anderen Teilnehmer des Treffens nicht in Gefahr
zu bringen und besonders die folgenden Ordnungsvorschriften zu beachten.
2. Es ist untersagt Waffen, gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Materialien, alkoholische
Getränke, Rauschmittel, psychotrope Substanzen, Glasverpackungen und Gasflaschen auf die
Błonia-Wiese mitzubringen und während der Treffen zu nutzen.
3. Die Ordnungsdienste, die sich an einer sichtbaren Stelle mit einem Organisationsausweis
ausweisen, sind zu folgendem berechtigt:
a. Personen bitten sich auszuweisen, um ihre Identität festzustellen,
b. den Gepäckinhalt und die Kleidung von verdächtigen Personen zu prüfen, wenn sie
verdächtigt werden die Gegenstände aus Punkt 2 mitzuhaben.
c. Ordnungsbefehle an die Personen zu erteilen, welche die öffentliche Ordnung stören oder
sich nicht an die Ordnungsvorschriften des Treffens halten und im Falle des Ungehorsams
folgende Personen zu bitten den Bereich der Błonia-Wiese zu verlassen,
d. Personen, die das menschliche Leben, die Gesundheit oder das Gut gefährden direkt an die
Polizei zu übergeben.
4. Die Ordnungsdienste des Organisators der Treffen sind zu folgendem verpflichtet:
a. Personen, welche die in Punkt 3 aufgelisteten Anweisungen nicht befolgen, den Eintritt des
Bereichs der Błonia-Wiese zu verweigern,
b. In Bezug auf die ordnungsstörenden Personen, diese vom Veranstaltungsort entfernen zu
lassen.
5. Unbefugten Personen ist es nicht erlaubt sich im „0” Bereich und an für die Teilnehmer
geschlossenen Orten aufzuhalten.
6. Es ist nicht erlaubt in den Sektoren Zelte aufzuschlagen.
7. Im Falle von Verletzungen gehört es sich an einen der Erste-Hilfe-Punkte zu wenden, welche mit
einem roten Kreuz gekennzeichnet sind, und eventuell einen Freiwilligen um Hilfe bitten.
8. Zwischen den Sektoren und an den gekennzeichneten Orten befinden sich Notausgänge, die von
den Ordnungs- und Rettungsdiensten genutzt werden – wir bitten diese während des Treffens
nicht zu beanspruchen und bei dem Verlassen des Bereichs der Błonia-Wiese nicht zu blockieren.
9. Die allgemein verfügbaren Sanitäranlagen befinden sich an den gekennzeichneten Orten, es gibt
keine Möglichkeit andere zu nutzen.
10. Im Falle eines unerwarteten Ereignisses ist den Anweisungen der Organisationsdienste Folge zu
leisten.
11. Im Falle vermisster Personen oder im Moment der Entfernung von der Gruppe und dem Fehlen der
Möglichkeit sie zu finden, wie auch bei anderen wichtigen Gründen, sollte man diese Nachricht den
Freiwilligen melden.
12. Der Organisator des Treffens ist dazu berechtigt dessen Verlauf mit Film- und Tongeräten
aufzuzeichnen, zu verarbeiten und zu behalten.
13. Die Interpretation der Ordnungsvorschriften ist dem Organisator überlassen.