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Wohngemeinschaft Schwandengut
Schwanden 68, 3054 Schüpfen, tel: 031 879 22 07, fax: 031 879 03 67, [email protected]
Hausordnung
1. Alle achten Persönlichkeit und Privatsphäre der MitbewohnerInnen.
2. Die BewohnerInnen nehmen die Mittagsmahlzeiten gemeinsam in der WG ein. Abwesenheiten
müssen am Tag vorher der Hausleitung gemeldet werden.
Das Abwaschen, Aufräumen und Reinigen der Küche nach den Mahlzeiten ist Sache der
BewohnerInnen.
3. Stereoanlagen, Radios und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Nach 22.00
Uhr sind Kopfhörer zu verwenden.
4. Damit die gemeinsamen Räume sauber und ordentlich sind, werden Verantwortungsbereiche
( Ämtlis ) zugeteilt. Das Zimmer muss wöchentlich gereinigt werden. Aus hygienischen Gründen
dürfen im Zimmer weder verderbliche Ware noch Kehricht gelagert werden.
5. BesucherInnen sind willkommen. Diese können im Einverständnis mit der Hausleitung über
Nacht bleiben. Eine BesucherIn pro BewohnerIn darf sich während insgesamt 1 Tag/ Nacht pro
Woche kostenfrei bei uns aufhalten.
Ansonsten ist der “Aufenthaltsvertrag” mit Gästen auszufüllen.
6. Der Konsum, der Handel oder die Aufbewahrung illegaler Drogen, Medikamente und Alkohol ist
im Haus und auf dem dazugehörenden Grundstück untersagt.
Rauchen ist im Aufenthaltszimmer und auf der Veranda gestattet.
In allen anderen Räumen ist das Rauchen verboten.
7. Das Anwenden von Gewalt, Aufbewahren von Waffen, Diebstahl im Haus und in der Gemeinde
Schüpfen führt zur fristlosen Kündigung .
8. Über das Halten von Haustieren entscheidet die Hausleitung.
9. Bei Materialschäden haftet der Verursacher. Diese sind erst nach Absprache mit der
Hausleitung und eventuell unter Beizug einer Fachkraft zu beheben.
10. Die Teilnahme am Morgen- und Haushöck sowie an Sitzungen mit der Betriebskommission ist
für BewohnerInnen obligatorisch. Abwesenheit ist der Hausleitung im voraus zu begründen.
Verhalten im Brandfall:
-BewohnerInnen alarmieren
-Feuerwehr alarmieren: Tel. Nr. 118
-Retten und Löschen
-Hausleitung/Betriebskommission
informieren
Schüpfen,
Verhalten im Notfall:
-Lebensrettende Sofortmassnahmen durchführen
-Arzt informieren: Kurzwahltaste Dr.Blunier
-Sanitätsnotruf: Tel. Nr. 144
-Polizei: Tel. Nr. 117
-Hausleitung/Betriebskommission informieren
Datum und Unterschrift BewohnerIn: