Landesverband für Schafzucht und —haltung in 0ö. Auf der Gugl 3,4021 Linz; ZVR: 073518850 Tel. 050/6902-1472 Fax 050/6902-91472 Mail [email protected] Homepage www.schafe-ooe.at UID: ATU 37770505 191. Zuchtschafversteigerung in Wels (Rennbahnstraße 15, 4600 Wels) Samstag, 30. Juli 2016 11.30 Uhr LAN DESVER BAN D FÜR SCHAFE Pee OBERÖSTERREICH Reihenfolge: Versteigerungen 2015/16: Samstag5. Nov. 2016 Samstag, 11. März 2017 Samstag 29. Juli 2017 • • • • • • • • • Merinolandschaf-Widder Jura-Widder Ile de France-Widder Suffolk-Widder Texel-Widder Merinolandschafe Ostfr. Milchschafe Lacaune-Widder Ostfr. Milchschaf-Widder Auftreiberverzeichnis Züchter Beiskammer Rupert, jun., Birihub 16, 4644, Scharnstein Berger Manuel, Rosenau 44, 4581 Rosenau Berger Manuela, Tröpolach 79, 9631 Tröpolach Ebetsberger Stefan, Wies 3, 4870 Vöcklamarkt Ecker Sandra u. Markus, Moosgraben 40, 4443 Maria Neustift Grübler Jutta, Brunnenstr. 2, 4421 Aschach/Steyr Standnr. Rasse 12, 15 Merinolandschaf 17, 22 Merinolandschaf 45, 46 Merinolandschaf 1 Merinolandschaf Suffolk 33, 34 35 2 50 3, 4 Suffolk Merinolandschaf Lacaune (Milchschaf) Merinolandschaf Hageneder Karl, Enzendorf 8, 4713 Gallspach 6 40, 41 Texel Hunger Josef, Oberweng 157, 4582 Spital/P. 5, 10 Merinolandschaf Kraushofer Hermann, Rosenöd 1, 3153 Eschenau 60, 65 66 Ostfriesisches Milchschaf Krennmair Maria & Volker, Schnellersdorf 15, 4074 Stroheim 13, 14 8, 18 Merinolandschaf Merinolandschaf 20 Merinolandschaf 67 Ostfriesisches Milchschaf 63, 64 Ostfriesisches Milchschaf 68, 69 Ostfriesisches Milchschaf 53, 54 Ostfriesisches Milchschaf 58, 59 7, 11 Ostfriesisches Milchschaf Merinolandschaf 16, 23 Merinolandschaf 26 Merinolandschaf 21 Merinolandschaf Kröll Hildegard, Schattenberg 55, 8960 Öblarn Landwirtschaftliche Fachschule Stiegerhof, Stiegerhofstraße 20, 9585 Gödersdorf Mössl Günther und Karin, Sonnenweg 8, 4655 Vorchdorf Oberreiter Anni u. Adalbert, Falkendorf 29, 8862 Stadl/Mur Ferner Johann und Birgit, Schmidham 2, 4841 Pilsbach Petereder Günter, Holzing 5, 4674 Altenhof Pinsel Andrea, Hochegg 6, 4596 Steinbach/St. Scheibelberger Günter, Eppenberg 3, 3613 Albrechtsberg Merinolandschaf Ostfriesisches Milchschaf 47, 48 Ostfriesisches Milchschaf 49, 51 52, 55 Ostfriesisches Milchschaf Ostfriesisches Milchschaf 19, 24 Merinolandschaf 25 Merinolandschaf Schierl Martina, Grünburgerstraße 8, 4595 Waldneukirchen 27 Juraschaf / SBS Schrefler-Berger Gudula, Dietmannsdorf 1, 8784 Trieben 9 Merinolandschaf Schütz Hermann, Hilkering 3, 4175 Herzogsdorf Schwarz Rudolf u. Carsten, Oberschnadterstr. 3, 4055 Pucking Stahrl Ferdinand, Aigen 18, 4682 Geboltskirchen Wakolbinger Josef, Obernort 16, 4132 Lembach Wald! Johann, jun., In der Klamm 15, 4810 Gmunden 31, 36 Suffolk 37 Suffolk 38, 39 42, 43 Texel 44 Texel Texel 32 28, 29 Suffolk Ile de France 30 Ile de France 56, 57 Ostfriesisches Milchschaf 61, 62 Ostfriesisches Milchschaf Versteigerungsbestimmungen A) Allgemeines: 1. Die Absatzveranstaltung wird vom Landesverband für Schafzucht und Schaffialtung CoÖ durchgeführt. Sie kann daher nur von Mitgliedern des Landesverbandes die Züchter sind, beschickt werden. Zuchtbetriebe aus anderen Bundesländern können nach Absprache des oberösterreichischen Verbandes eine Auftriebserlaubnis erhalten. 2. Rechtsbeziehungen finden nur zwischen dem Verkäufer und Käufer statt. Der Landesverband stellt für die Durchführung der Absatzveranstaltung nur seine Einrichtungen zur Verfügung. Bei Geltendmachung von Ansprüchen haftet das Mitglied. 3. Jeder Besucher und Teilnehmer der Versteigerung haftet fiir Schäden, die er, seine Gehilfen oder Tiere verursachen. Eine Haftung des Verbandes entfällt. Der Verband übernimmt auch keinerlei Haftung hinsichtlich des Verkaufes oder der Bezahlung der Tiere. 4. Von den gesetzlichen Gewährsmängeln abgesehen, werden die Tiere seitens des Verbandes ohne Gewähr für sonstige innere und äußere, sichtbare und unsichtbare Fehler und Mängel angeboten. Für Decken und Befruchten der Widder sowie für Maedi-Visna Freiheit gelten besondere Regelungen. 5. Das verkaufte Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers. B) Zulassung und Beschickung: 1. Die Beschickung der Zuchtschafe-Absatzveranstaltung darf nur durch Mitglieder des Landesverbandes, die anerkannte Zuchtbetriebe sind, erfolgen. Es werden nur Tiere zur Versteigerung zugelassen, die aus MV-unverdächtigen Betrieben stammen. Zuchttiere aus anderen Bundesländern können nach Absprache des oberösterreichischen Verbandes für die Absatzveranstaltung zugelassen werden. 2. Die zur Absatzveranstaltung gemeldeten Tiere dürfen nur auf Grund einer ausdrücklichen Bewilligung des Landesverbandes aufgetrieben werden. Es werden grundsätzlich nur Tiere zugelassen, welche vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, für die ein einwandfreier und vollständiger Abstammungs- und Leistungsnachweis beigebracht werden kann und die den jeweils festgesetzten Mindestanforderungen hinsichtlich Alter, Entwicklung, Abstammung und Leistung genügen. 3. Die für die Absatzveranstaltung vom Landesverband zugelassenen Tiere müssen zur vorgesehenen Versteigerung zur festgesetzten Zeit gebracht werden. Der An- und Abtransport hat tiergerecht und ordnungsgemäß zu erfolgen. 4. Der Verkäufer hat fiir die Verwahrung, Beaufsichtigung, Wartung sowie für die Vorfiihrung zur Körung, Bewertung und Versteigerung der Tiere von der Anlieferung bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an den Käufer zu sorgen. 5. Sämtliche nach dem Zuschlag der Tiere auflaufenden Kosten fur Einstellung, Betreuung, Fütterung, Transport etc. gehen zu Lasten des Käufers. C) Exterieurbewertung der Widder und Schafe: 1. Vor dem Verkauf werden die Widder nach den Bestimmungen der genehmigten Zuchtprogramme bewertet und in Zuchtwertklassen eingeteilt. Die in Zuchtwertklassela, lb und ha beurteilten Widder gelten fir den Bereich des Landesverbandes als zuchtfähig. Die Zuchtbescheinigung mit dem Bewertungsergebnis wird durch den Landesverband dem Käufer zugestellt. Das Bewertungsergebnis gilt fir die gesamte Dauer der Zuchtverwendung eines Vatertieres bzw. bis zu einer neuerlichen Bewertung. 2. Die Kosten der Bewertung der Widder trägt der Verkäufer. 3. Die angebotenen weiblichen Tiere werden ebenso vor dem Verkauf bewertet und eine Zuchtwertklassen vergeben. D) Durchführung der Absatzveranstaltung 1. Alle auf die Absatzveranstaltung aufgetriebenen Tiere dürfen nur mittels Versteigerung verkauft werden. Unverkaufte Tiere können nach Beendigung der Absatzveranstaltung mit Zustimmung der Verbandsleitung veräußert werden. Der Verkauf unter dem jeweiligen Ausrufpreis ist nicht gestattet. 2. Alle aufgetriebenen Tiere werden vor der Bewertung bzw. Versteigerung vom anwesenden Amtstierarzt untersucht und sind daher als gesundheitlich einwandfrei zu betrachten. Bei der Untersuchung festgestellte Mängel, die aber keinen Anlass geben, das Tier vom Verkauf auszuschließen, müssen vor der Versteigerung bekannt gegeben werden. 3. Wer die Tiere anlässlich der Versteigerung erwerben will, hat dies bei der Vorführung der Tiere durch deutliches Erheben des hierfür ausgegebenen Winkers anzuzeigen. Der meist Bietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden. Bei doppeltem Gebot ist die Versteigerung fortzusetzen oder das Tier ist infolge von Unklarheiten über den Zuschlag nach Ermessen der Geschäftsleitung von Neuem auszurufen. Bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises darf der Käufer das erworbene Tier nicht weiterveräußem oder verpfänden. 4. Der Käufer hat unmittelbar nach erfolgtem Zuschlag im Versteigerungsbüro die Bezahlung des vollen Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und Gebühren mittels Lastschriftauftrag oder Barerlag vorzunehmen. 5. Mit erfolgtem Zuschlag geht das Tier in den Besitz des Käufers über. Ab der Übergabe des Tieres geht dasselbe auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentumsrecht geht erst mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Der Verkäufer bzw. sein Beauftragter hat beim Abtransport des Tieres mitzuwirken. Die Verladung erfolgt unter Kontrolle und Mithilfe des Verbandes. E) Gebührenordnung 1. Vom Käufer zu zahlen: fiir Widder: Zuschlagpreis + 6 % Käufergebühr vom Zuschlagpreis Nettobetrag + 13 % Ust für Schafe: Zuschlagpreis + € 20,35 (Stammschein -gebühr, Marktgebühr, Versicherung) Nettobetrag + 13% Ust. 2. Vom Verkäufer zu zahlen (Brutto): 7% Verkaufsgebühr v. Zuschlagpreis + € 5,60 Versteigerungsanmeldegebühr + € 7,99 Körgebühr + € 1,60 Parasitenkontrollgebühr 3. Die Verkaufsgebühr ist auch für solche Tiere zu bezahlen, die nach dem Schluss der Absatzveranstaltung verkauft werden. F) Gewährleistungsbestimmungen 1. Der Verkäufer leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, insoweit durch diese Bestimmungen nicht zusätzliche Festlegungen getroffen sind. 2. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Tag der Versteigerung bzw. des Verkaufes. 3. Vom Käufer festgestellte oder angenommene Gewährsmängel sind bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsansprüche innerhalb der festgesetzten Frist dem Verkäufer mittels eingeschriebenen Briefes, oder mündlich vor Zeugen, oder über Vermittlung des Zuchtverbandes unter gleichzeitiger Vorlage ausreichender Nachweise zu melden. 4. Der Verkäufer hat das Recht, sich vorn Bestehen der behaupteten Gewährsmängel selbst oder durch Beauftragte zu überzeugen. 5. Für deck- und zeugungsunfähige Widder leistet der Verkäufer Ersatz, wenn der Nachweis darüber innerhalb von 3 Monaten (bei Nichtbefruchten innerhalb 6 Monaten) durch ein amtstierärztliches Zeugnis erbracht wird. Der Verkäufer behält sich jedoch eine Nachprüfung vor und ist berechtigt, bei Beanstandungen wegen mangelnder Deckfähigkeit eines Widders, diesen in seinen Stall zurückzunehmen. Deckt er hier (vor Zeugen), so muss der Käufer die Frachtkosten zahlen und den Widder wieder zurücknehmen. Der Anzeige wegen mangelnder Befruchtungsfähigkeit ist vom Käufer stets ein vom zuständigen Amtstierarzt ausgestelltes Zeugnis über die mikroskopische Untersuchung der Samenflüssigkeit beizuftigen. In oben genannten Fällen muss der Verkäufer den Widder zurücknehmen oder der Käufer übernimmt das Tier zum jeweils von der Verbandsleitung festgelegten Schlachtpreis. 6. Für Zuchtschafe, die als trächtig angeboten werden, garantiert der Verkäufer den Belegzeitpunkt und die Abstammung. Für Zuchtschafe, die als nichtträchtig angeboten werden, garantiert der Verkäufer für die Nichtträchtigkeit. Der Verkäufer verpflichtet sich in beiden Fällen, den Differenzbetrag zwischen Zuschlagpreis und Schlachtpreis zu ersetzen. Weiters besteht auch die Möglichkeit der Kaufwandlung. Bei falschen Angaben über den Deckwidder bei trächtigen Schafen muss der Verkäufer einen Preisnachlass von 30% vorn Bruttopreis gewähren oder das beanstandete Tier zurücknehmen. In diesem Fall hat der Verkäufer das beanstandete Tier selbst beim Käufer abzuholen. Weiters hat der Käufer noch Anspruch auf€ 0,36 Futtergeld pro Tag. G) Schiedsgericht I. Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die anlässlich eines Ankaufes bei einer Absatzveranstaltung bzw. bei genehmigten Stallverkäufen entstehen, sind grundsätzlich zwischen den Parteien direkt auszutragen. 2. Ist ein direkter Ausgleich nicht möglich, kann von der Verbandsleitung (nachdem sie beide Parteien gehört hat) ein Ausgleichsvorschlag gemacht werden. 3. Wird dieser Ausgleichsvorschlag nicht angenommen, werden alle Streitigkeiten unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden. Mindestgewichte zur Bewertung der Zuchtwidder (Wirtschaftsrassen) II A ll B Alter 6-7 Mon. 50 kg 47 kg 7-8 Mon. 56 kg 53 kg 62 kg 58 kg 8-9 Mon. 69 kg 64 kg 9-10 Mon. 75 kg 70 kg 10-11 Mon. 11-12 Mon. 79 kg 74 kg Widder über 1 Jahr müssen für die Körklasse II A mindestens 80 kg haben! Mindestgewichte zur Bewertung der Zuchtschafe (Wirtschaftsrassen) Alter Einling Mehrling 40 kg 45 kg ab 6 Mon. 60 kg 60 kg ab 12 Mon. Ausrufungspreise Widder: ZWKL Ia, lb € 400,00 ZWKL ha, lib € 300,00 Schafe: Zuchttauglich Zuschlag pro Lamm € 200,00 € 40,00 Steigerungsbetrag € 20,-- pro Gebot Zeichenerklärung EEinling = Z Zwilling = D Drilling = V Vierling = Blutlinie N I/1 = Blutlinie N I in 1. Generation N /4 = Blutlinie N in4. Generation Diese Blutlinien sind nicht verwandt! Exterieurbeurteilung: T Typ = R = Rahmen Fo = Form Fu = Fundament B Bemuskelung = W Wolle = E = Euter 9= ausgezeichnet 8= sehr gut 7= überdurchschnittlich gut 6= gut 5= durchschnittlich 4= ausreichend 3= mangelhaft 2= schlecht 1= sehr schlecht ZWKL=Zuchtwertklasse P= Prämierungen Fr= Fruchtbarkeit Beispiele:Al 132 Das Tier liegt in der der Fruchtbarkeit um 32 Punkte über dem österreichischen Rassedurchschnitt. ELA 380 Das Tier hatte mit 380 Tagen die erste Ablammung. ZLZ 210 Die durchschnittliche Zwischenlammzeit beträgt 210 Tage Z 80 % 80 % der Ablammungen waren Zwillingsgeburten. Fr 3.3/5/9/9 Das Tier hatte bis zu einem Aller von 3,3 Jahren 5 Ablammungen dabei 9 Lämmer geboren und 9 Lämmer aufgezogen. Ultraschall-Prüfung Beispiel: US102/102/124/112Index 114 102 102 124 112 114 Zunahmeindex Fettindex Muskelindex Körperindex Gesamtindex 100 ist der Durchschnitt über 100 sind die Werte besser als der Durchschnitt unter 100 sind die Werte schlechter als der Durchschnitt Milchleistungskontrolle: DL: 4/3 551 - 5,70 - 31,4 - 4,99 - 27,5 - 58,9 HL: 3. 647 - 5,77 - 37,3 - 5,07 - 32,8 - 70,1 Durchschnittsleistung im Alter von 4 Jahren mit 3 Laktationen. 551 kg Milch, 5,7% Fett, 31,4 kg Fett, 4,99% Eiweiß, 27,5 kg Eiweiß, 58,9 kg Fett + Eiweiß Höchstleistung in der 3. Laktation: 647 kg Milch, 5,77% Fett, 37,3 kg Fett, 5,07% Eiweiß, 32,8 kg Eiweiß, 70,1 kg Fett + Eiweiß
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