Katalog - Allgemeiner Teil

Landesverband für Schafzucht und —haltung in 0ö.
Auf der Gugl 3,4021 Linz; ZVR: 073518850
Tel. 050/6902-1472 Fax 050/6902-91472
Mail [email protected] Homepage www.schafe-ooe.at UID: ATU 37770505
191. Zuchtschafversteigerung
in Wels
(Rennbahnstraße 15, 4600 Wels)
Samstag, 30. Juli 2016
11.30 Uhr
LAN DESVER BAN D
FÜR SCHAFE Pee
OBERÖSTERREICH
Reihenfolge:
Versteigerungen 2015/16:
Samstag5. Nov. 2016
Samstag, 11. März 2017
Samstag 29. Juli 2017
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Merinolandschaf-Widder
Jura-Widder
Ile de France-Widder
Suffolk-Widder
Texel-Widder
Merinolandschafe
Ostfr. Milchschafe
Lacaune-Widder
Ostfr. Milchschaf-Widder
Auftreiberverzeichnis
Züchter
Beiskammer Rupert, jun., Birihub 16, 4644, Scharnstein
Berger Manuel, Rosenau 44, 4581 Rosenau
Berger Manuela, Tröpolach 79, 9631 Tröpolach
Ebetsberger Stefan, Wies 3, 4870 Vöcklamarkt
Ecker Sandra u. Markus, Moosgraben 40, 4443 Maria Neustift
Grübler Jutta, Brunnenstr. 2, 4421 Aschach/Steyr
Standnr.
Rasse
12, 15
Merinolandschaf
17, 22
Merinolandschaf
45, 46
Merinolandschaf
1
Merinolandschaf
Suffolk
33, 34
35
2
50
3, 4
Suffolk
Merinolandschaf
Lacaune (Milchschaf)
Merinolandschaf
Hageneder Karl, Enzendorf 8, 4713 Gallspach
6
40, 41
Texel
Hunger Josef, Oberweng 157, 4582 Spital/P.
5, 10
Merinolandschaf
Kraushofer Hermann, Rosenöd 1, 3153 Eschenau
60, 65
66
Ostfriesisches Milchschaf
Krennmair Maria & Volker, Schnellersdorf 15, 4074 Stroheim
13, 14
8, 18
Merinolandschaf
Merinolandschaf
20
Merinolandschaf
67
Ostfriesisches Milchschaf
63, 64
Ostfriesisches Milchschaf
68, 69
Ostfriesisches Milchschaf
53, 54
Ostfriesisches Milchschaf
58, 59
7, 11
Ostfriesisches Milchschaf
Merinolandschaf
16, 23
Merinolandschaf
26
Merinolandschaf
21
Merinolandschaf
Kröll Hildegard, Schattenberg 55, 8960 Öblarn
Landwirtschaftliche Fachschule Stiegerhof,
Stiegerhofstraße 20, 9585 Gödersdorf
Mössl Günther und Karin, Sonnenweg 8, 4655 Vorchdorf
Oberreiter Anni u. Adalbert, Falkendorf 29, 8862 Stadl/Mur
Ferner Johann und Birgit, Schmidham 2, 4841 Pilsbach
Petereder Günter, Holzing 5, 4674 Altenhof
Pinsel Andrea, Hochegg 6, 4596 Steinbach/St.
Scheibelberger Günter, Eppenberg 3, 3613 Albrechtsberg
Merinolandschaf
Ostfriesisches Milchschaf
47, 48
Ostfriesisches Milchschaf
49, 51
52, 55
Ostfriesisches Milchschaf
Ostfriesisches Milchschaf
19, 24
Merinolandschaf
25
Merinolandschaf
Schierl Martina, Grünburgerstraße 8, 4595 Waldneukirchen
27
Juraschaf / SBS
Schrefler-Berger Gudula, Dietmannsdorf 1, 8784 Trieben
9
Merinolandschaf
Schütz Hermann, Hilkering 3, 4175 Herzogsdorf
Schwarz Rudolf u. Carsten, Oberschnadterstr. 3, 4055 Pucking
Stahrl Ferdinand, Aigen 18, 4682 Geboltskirchen
Wakolbinger Josef, Obernort 16, 4132 Lembach
Wald! Johann, jun., In der Klamm 15, 4810 Gmunden
31, 36
Suffolk
37
Suffolk
38, 39
42, 43
Texel
44
Texel
Texel
32
28, 29
Suffolk
Ile de France
30
Ile de France
56, 57
Ostfriesisches Milchschaf
61, 62
Ostfriesisches Milchschaf
Versteigerungsbestimmungen
A) Allgemeines:
1. Die Absatzveranstaltung wird vom Landesverband für Schafzucht und Schaffialtung CoÖ
durchgeführt. Sie kann daher nur von Mitgliedern des Landesverbandes die
Züchter sind, beschickt werden. Zuchtbetriebe aus anderen Bundesländern
können nach Absprache des oberösterreichischen Verbandes eine Auftriebserlaubnis
erhalten.
2. Rechtsbeziehungen finden nur zwischen dem Verkäufer und Käufer statt.
Der Landesverband stellt für die Durchführung der Absatzveranstaltung nur seine
Einrichtungen zur Verfügung. Bei Geltendmachung von Ansprüchen haftet das Mitglied.
3. Jeder Besucher und Teilnehmer der Versteigerung haftet fiir Schäden, die er, seine Gehilfen
oder Tiere verursachen. Eine Haftung des Verbandes entfällt. Der Verband übernimmt auch
keinerlei Haftung hinsichtlich des Verkaufes oder der Bezahlung der Tiere.
4. Von den gesetzlichen Gewährsmängeln abgesehen, werden die Tiere seitens des Verbandes
ohne Gewähr für sonstige innere und äußere, sichtbare und unsichtbare Fehler und Mängel
angeboten. Für Decken und Befruchten der Widder sowie für Maedi-Visna Freiheit gelten
besondere Regelungen.
5. Das verkaufte Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum
des Verkäufers.
B) Zulassung und Beschickung:
1. Die Beschickung der Zuchtschafe-Absatzveranstaltung darf nur durch Mitglieder des
Landesverbandes, die anerkannte Zuchtbetriebe sind, erfolgen. Es werden nur Tiere zur
Versteigerung zugelassen, die aus MV-unverdächtigen Betrieben stammen. Zuchttiere aus
anderen Bundesländern können nach Absprache des oberösterreichischen Verbandes für die
Absatzveranstaltung zugelassen werden.
2. Die zur Absatzveranstaltung gemeldeten Tiere dürfen nur auf Grund einer ausdrücklichen
Bewilligung des Landesverbandes aufgetrieben werden. Es werden grundsätzlich nur
Tiere zugelassen, welche vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, für die ein einwandfreier
und vollständiger Abstammungs- und Leistungsnachweis beigebracht werden kann und
die den jeweils festgesetzten Mindestanforderungen hinsichtlich Alter, Entwicklung,
Abstammung und Leistung genügen.
3. Die für die Absatzveranstaltung vom Landesverband zugelassenen Tiere müssen zur
vorgesehenen Versteigerung zur festgesetzten Zeit gebracht werden.
Der An- und Abtransport hat tiergerecht und ordnungsgemäß zu erfolgen.
4. Der Verkäufer hat fiir die Verwahrung, Beaufsichtigung, Wartung sowie für die Vorfiihrung zur Körung, Bewertung und Versteigerung der Tiere von der Anlieferung bis zur
ordnungsgemäßen Übergabe an den Käufer zu sorgen.
5. Sämtliche nach dem Zuschlag der Tiere auflaufenden Kosten fur
Einstellung, Betreuung, Fütterung, Transport etc. gehen zu Lasten des Käufers.
C) Exterieurbewertung der Widder und Schafe:
1. Vor dem Verkauf werden die Widder nach den Bestimmungen der genehmigten
Zuchtprogramme bewertet und in Zuchtwertklassen eingeteilt. Die in Zuchtwertklassela,
lb und ha beurteilten Widder gelten fir den Bereich des Landesverbandes als zuchtfähig. Die
Zuchtbescheinigung mit dem Bewertungsergebnis wird durch den Landesverband dem Käufer
zugestellt. Das Bewertungsergebnis gilt fir die gesamte Dauer der Zuchtverwendung eines
Vatertieres bzw. bis zu einer neuerlichen Bewertung.
2. Die Kosten der Bewertung der Widder trägt der Verkäufer.
3. Die angebotenen weiblichen Tiere werden ebenso vor dem Verkauf bewertet und eine
Zuchtwertklassen vergeben.
D) Durchführung der Absatzveranstaltung
1. Alle auf die Absatzveranstaltung aufgetriebenen Tiere dürfen nur mittels Versteigerung
verkauft werden. Unverkaufte Tiere können nach Beendigung der Absatzveranstaltung
mit Zustimmung der Verbandsleitung veräußert werden. Der Verkauf unter dem
jeweiligen Ausrufpreis ist nicht gestattet.
2. Alle aufgetriebenen Tiere werden vor der Bewertung bzw. Versteigerung vom anwesenden
Amtstierarzt untersucht und sind daher als gesundheitlich einwandfrei zu betrachten. Bei der
Untersuchung festgestellte Mängel, die aber keinen Anlass geben, das Tier vom Verkauf
auszuschließen, müssen vor der Versteigerung bekannt gegeben werden.
3. Wer die Tiere anlässlich der Versteigerung erwerben will, hat dies bei der Vorführung der
Tiere durch deutliches Erheben des hierfür ausgegebenen Winkers anzuzeigen. Der meist
Bietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden.
Bei doppeltem Gebot ist die Versteigerung fortzusetzen oder das Tier ist infolge von Unklarheiten über den Zuschlag nach Ermessen der Geschäftsleitung von Neuem auszurufen. Bis
zur Bezahlung des vollen Kaufpreises darf der Käufer das erworbene Tier nicht
weiterveräußem oder verpfänden.
4. Der Käufer hat unmittelbar nach erfolgtem Zuschlag im Versteigerungsbüro die Bezahlung
des vollen Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und Gebühren mittels Lastschriftauftrag
oder Barerlag vorzunehmen.
5. Mit erfolgtem Zuschlag geht das Tier in den Besitz des Käufers über. Ab der Übergabe
des Tieres geht dasselbe auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentumsrecht geht
erst mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Der Verkäufer bzw.
sein Beauftragter hat beim Abtransport des Tieres mitzuwirken. Die Verladung erfolgt
unter Kontrolle und Mithilfe des Verbandes.
E) Gebührenordnung
1. Vom Käufer zu zahlen:
fiir Widder:
Zuschlagpreis
+ 6 % Käufergebühr vom Zuschlagpreis
Nettobetrag + 13 % Ust
für Schafe:
Zuschlagpreis
+ € 20,35 (Stammschein
-gebühr, Marktgebühr,
Versicherung)
Nettobetrag + 13% Ust.
2. Vom Verkäufer zu zahlen (Brutto):
7% Verkaufsgebühr v. Zuschlagpreis
+ € 5,60 Versteigerungsanmeldegebühr
+ € 7,99 Körgebühr
+ € 1,60 Parasitenkontrollgebühr
3. Die Verkaufsgebühr ist auch für solche Tiere zu bezahlen, die nach dem Schluss der
Absatzveranstaltung verkauft werden.
F) Gewährleistungsbestimmungen
1. Der Verkäufer leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, insoweit durch diese Bestimmungen nicht
zusätzliche Festlegungen getroffen sind.
2. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Tag der Versteigerung bzw. des Verkaufes.
3. Vom Käufer festgestellte oder angenommene Gewährsmängel sind bei sonstigem Verlust
seiner Gewährleistungsansprüche innerhalb der festgesetzten Frist dem Verkäufer mittels
eingeschriebenen Briefes, oder mündlich vor Zeugen, oder über Vermittlung des Zuchtverbandes unter gleichzeitiger Vorlage ausreichender Nachweise zu melden.
4. Der Verkäufer hat das Recht, sich vorn Bestehen der behaupteten Gewährsmängel selbst
oder durch Beauftragte zu überzeugen.
5. Für deck- und zeugungsunfähige Widder leistet der Verkäufer Ersatz, wenn der Nachweis
darüber innerhalb von 3 Monaten (bei Nichtbefruchten innerhalb 6 Monaten) durch ein
amtstierärztliches Zeugnis erbracht wird. Der Verkäufer behält sich jedoch eine Nachprüfung
vor und ist berechtigt, bei Beanstandungen wegen mangelnder Deckfähigkeit eines Widders,
diesen in seinen Stall zurückzunehmen. Deckt er hier (vor Zeugen), so muss der Käufer die
Frachtkosten zahlen und den Widder wieder zurücknehmen.
Der Anzeige wegen mangelnder Befruchtungsfähigkeit ist vom Käufer stets ein vom
zuständigen Amtstierarzt ausgestelltes Zeugnis über die mikroskopische Untersuchung der
Samenflüssigkeit beizuftigen. In oben genannten Fällen muss der Verkäufer den Widder
zurücknehmen oder der Käufer übernimmt das Tier zum jeweils von der Verbandsleitung
festgelegten Schlachtpreis.
6. Für Zuchtschafe, die als trächtig angeboten werden, garantiert der Verkäufer den
Belegzeitpunkt und die Abstammung. Für Zuchtschafe, die als nichtträchtig angeboten
werden, garantiert der Verkäufer für die Nichtträchtigkeit.
Der Verkäufer verpflichtet sich in beiden Fällen, den Differenzbetrag zwischen
Zuschlagpreis und Schlachtpreis zu ersetzen. Weiters besteht auch die Möglichkeit
der Kaufwandlung.
Bei falschen Angaben über den Deckwidder bei trächtigen Schafen muss der Verkäufer
einen Preisnachlass von 30% vorn Bruttopreis gewähren oder das beanstandete Tier
zurücknehmen. In diesem Fall hat der Verkäufer das beanstandete Tier selbst beim
Käufer abzuholen. Weiters hat der Käufer noch Anspruch auf€ 0,36 Futtergeld pro Tag.
G) Schiedsgericht
I. Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die anlässlich eines Ankaufes bei einer
Absatzveranstaltung bzw. bei genehmigten Stallverkäufen entstehen, sind
grundsätzlich zwischen den Parteien direkt auszutragen.
2. Ist ein direkter Ausgleich nicht möglich, kann von der Verbandsleitung (nachdem sie
beide Parteien gehört hat) ein Ausgleichsvorschlag gemacht werden.
3. Wird dieser Ausgleichsvorschlag nicht angenommen, werden alle Streitigkeiten unter
Ausschluss der ordentlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden.
Mindestgewichte zur Bewertung der Zuchtwidder (Wirtschaftsrassen)
II A
ll B
Alter
6-7 Mon.
50 kg 47 kg
7-8 Mon.
56 kg 53 kg
62 kg 58 kg
8-9 Mon.
69 kg 64 kg
9-10 Mon.
75 kg 70 kg
10-11 Mon.
11-12 Mon.
79 kg 74 kg
Widder über 1 Jahr müssen für die Körklasse II A mindestens 80 kg haben!
Mindestgewichte zur Bewertung der Zuchtschafe (Wirtschaftsrassen)
Alter
Einling Mehrling
40 kg
45 kg
ab 6 Mon.
60 kg
60 kg
ab 12 Mon.
Ausrufungspreise
Widder:
ZWKL Ia, lb
€ 400,00
ZWKL ha, lib
€ 300,00
Schafe: Zuchttauglich
Zuschlag pro Lamm
€ 200,00
€ 40,00
Steigerungsbetrag € 20,-- pro Gebot
Zeichenerklärung
EEinling
= Z Zwilling
=
D Drilling
=
V Vierling
=
Blutlinie
N I/1 = Blutlinie N I in 1.
Generation
N /4 = Blutlinie N in4.
Generation
Diese Blutlinien sind nicht
verwandt!
Exterieurbeurteilung:
T Typ
=
R = Rahmen
Fo = Form
Fu = Fundament
B Bemuskelung
=
W Wolle
=
E = Euter
9=
ausgezeichnet
8=
sehr gut
7= überdurchschnittlich gut
6=
gut
5=
durchschnittlich
4=
ausreichend
3=
mangelhaft
2=
schlecht
1=
sehr schlecht
ZWKL=Zuchtwertklasse
P= Prämierungen
Fr= Fruchtbarkeit
Beispiele:Al 132
Das Tier liegt in der der Fruchtbarkeit um 32 Punkte über
dem österreichischen Rassedurchschnitt.
ELA 380
Das Tier hatte mit 380 Tagen die erste Ablammung.
ZLZ 210
Die durchschnittliche Zwischenlammzeit beträgt 210 Tage
Z 80 %
80 % der Ablammungen waren Zwillingsgeburten.
Fr 3.3/5/9/9
Das Tier hatte bis zu einem Aller von 3,3 Jahren 5
Ablammungen dabei 9 Lämmer geboren und 9 Lämmer
aufgezogen.
Ultraschall-Prüfung
Beispiel:
US102/102/124/112Index 114
102
102
124
112
114
Zunahmeindex
Fettindex
Muskelindex
Körperindex
Gesamtindex
100 ist der Durchschnitt
über 100 sind die Werte besser als der Durchschnitt
unter 100 sind die Werte schlechter als der Durchschnitt
Milchleistungskontrolle:
DL: 4/3 551 - 5,70 - 31,4 - 4,99 - 27,5 - 58,9
HL: 3. 647 - 5,77 - 37,3 - 5,07 - 32,8 - 70,1
Durchschnittsleistung im Alter von 4 Jahren mit 3 Laktationen.
551 kg Milch, 5,7% Fett, 31,4 kg Fett, 4,99% Eiweiß, 27,5 kg Eiweiß, 58,9 kg Fett +
Eiweiß
Höchstleistung in der 3. Laktation:
647 kg Milch, 5,77% Fett, 37,3 kg Fett, 5,07% Eiweiß, 32,8 kg Eiweiß, 70,1 kg Fett +
Eiweiß