Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Az.: 123-02.05-20.0170/16-II-K „Entwicklung eines BfR-Markenklangs (Soundbranding)“ 1 Auftraggeber Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Max-Dohrn-Str. 8-10 10589 Berlin 2 Vergabestelle Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 123 (ZV-BMEL) Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Kontaktperson: Marina El Harrouni E-Mail: [email protected] Fax: 0228 / 6845-3379 3 Angaben zur Leistung a) Art der Leistung: Dienstleistung b) Umfang/Beschreibung der Leistung: Entwicklung und Implementierung eines BfR-Markenklanges (Soundbranding). c) Orte der Leistung: Beim Auftragnehmer und beim Auftraggeber in 10589 Berlin d) Ausführungsfrist: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungen erfolgen innerhalb von drei Monaten nach dem in den Vergabeunterlagen aufgeführten Zeitplan. 4 Losaufteilung Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt. SEITE 1 VON 4 BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung „Entwicklung eines BfR-Markenklangs (Soundbranding)“ Az.: 123-02.05-20.0170/16-II-K 5 Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. 6 Vergabeunterlagen/Auskünfte • Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter Punkt 2 genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. • Frist für die Anforderung des Zugangspasswortes: 22.08.2016 • Anforderung des Zugangspasswortes, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos. • Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax, ausschließlich an die unter Punkt 2 benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern. 7 Einreichen der Angebote a) Angebotsfrist: 24.08.2016, 12:00 Uhr b) Form: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. c) Anschrift: siehe Punkt 2 (Vergabestelle) und Vergabeunterlagen d) Bindefrist: 31.10.2016 8 Wesentliche Zahlungsbedingungen/Sicherheitsleistungen Wesentliche Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen genannt. Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert. 9 Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen a) Eignung: – Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 SEITE 2 VON 4 BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung „Entwicklung eines BfR-Markenklangs (Soundbranding)“ Az.: 123-02.05-20.0170/16-II-K VOL/A vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. – Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen. – Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen. – Referenzen Der Bieter gibt mindestens drei Referenzprojekte an, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden und Erfahrungen in vergleichbaren SoundbrandingProjekten belegen, wobei mindestens ein Projekt für eine Institution aus dem Forschungs- oder Verwaltungsbereich erbracht worden sein muss. – Fachliche Qualifikationen des eingesetzten Personals des Bieters insgesamt Nachweise über die Erfüllung von mindestens zwei der drei folgenden fachlichen Qualifikationen: o o o Dozententätigkeit (Universität oder Fachuniversität) im Bereich Soundbranding innerhalb der letzten acht Jahre Autoren- oder Publikationstätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre Gewinn eines Branchenawards oder Jurorentätigkeit bei Branchenawards innerhalb der letzten fünf Jahre b) Sonstiges: – Angebotsvordruck (siehe Vergabeunterlagen) Mit Angebotsabgabe ist der Angebotsvordruck (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben einzureichen. – Angebotskonzept Der Bieter legt in seinem Angebotskonzept ausführlich und nachvollziehbar dar, wie die einzelnen Arbeitspakete der Leistungsbeschreibung umgesetzt werden sollen. Mindestinhalt: o o o Darstellung der üblichen Arbeitsprozesse und Arbeitsweise des Bieters entsprechend den Prozess-Vorgaben des Auftraggebers (siehe § 4 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1). Bezugnahme vergleichbarer Leistungsbeispiele (Soundbeispiele) aus der Vergangenheit zu den gewünschten Markenklang-Elementen (siehe § 4 Abs. 3, AP 6 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1). Darstellung, wie Markenwerte und Prinzipien einer Institution in akustische Strukturmerkmale wie beispielsweise Klangfarbe, Rhythmus oder Musikstil übersetzt werden, z. B. anhand der Prinzipien des Auftraggebers (Transparenz, wissenschaftliche Exzellenz, Unabhängigkeit, Vertrauen). Die Darstellung SEITE 3 VON 4 BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung „Entwicklung eines BfR-Markenklangs (Soundbranding)“ Az.: 123-02.05-20.0170/16-II-K o o muss ebenfalls anhand von eigenen Leistungsbeispielen (Soundbeispielen) verstärkt werden. Detaillierter Kostenplan. vorläufiger Projektzeitplan. Das Angebotskonzept ist in Papierform ausgedruckt und als Power-PointPräsentation auf einem Datenträger (USB-Stick oder CD-ROM) mit dem Angebot einzureichen. 10 Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 11 Sonstiges • Angebotspräsentation Voraussichtlich in der 37. Kalenderwoche 2016 findet eine Angebotspräsentation statt. Zur Präsentation werden alle Bieter eingeladen, für deren Angebot nach vorläufiger Wertung unter Berücksichtigung der ohne die Präsentation erreichten Punktzahl zusammen mit den maximal 30 Punkten für die Präsentation (Gewichtung 20 %) noch die Aussicht besteht, den Zuschlag zu erhalten. Weitere Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A. • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. • Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. • Bietergemeinschaften Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu § 6 Abs. 5 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise [vgl. Punkt 9a)] sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. • Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. SEITE 4 VON 4
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