DeutscherAnwaltVerein Arbeitsgemeinschaft Erbrecht Dresden, 23. und 24. September 2016 Freitag, 23. September Die Haftung des Erben aus der Sicht des Rechtsberaters Referent: Walter Krug, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Fragen nach der Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten stellen sich dem Rechtsberater nahezu täglich. Deshalb sollten dem Praktiker die nicht ganz einfachen gesetzlichen Regelungen vertraut sein. Im Seminar werden materiellrechtliche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten aufgezeigt, ihre Durchsetzung im Prozess sowie in der Zwangsvollstreckung. Außer der aktuellen Rechtsprechung zur Erbenhaftung werden schwerpunktmäßig behandelt: Die Rechtsposition des Nachlassgläubigers - Beschaffung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses durch den Nachlassgläubiger Die Nachlassverbindlichkeiten Erblasserschulden Erbfallschulden Nachlasserbenschulden Steuerforderungen - Schuldnerschaft und Haftungsmasse - Die Überschuldung des Nachlasses als Motivirrtum i.S.v. § 119 II BGB - Erbenhaftung bei bestehender Testamentsvollstreckung - Rangfolge der Nachlassverbindlichkeiten - Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses Prozessrecht - Rechtsstreit gegen den Erblasser - Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem gegen den Erblasser ergangenen Urteil - Der Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO - Haftungsbeschränkungsvorbehalt in anderen Vollstreckungstiteln - Die Kompetenzverteilung zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsrecht Seminartermin Freitag, 23. September 2016 10.00 bis 18.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Veranstaltungsort Hotel Westin Bellevue Grosse Meissner Str. 15, 01097 Dresden - Ab welchem Zeitpunkt haftet der Erbe? Schonfristen: Aufschiebende Einreden, §§ 2014, 2015 BGB - Aufschiebende Einreden im Prozess: Vorbehalt nach § 305 ZPO - Durchsetzung der aufschiebenden Einreden in der Zwangsvollstreckung, § 782 ZPO Der Schutz des Eigenvermögens des Alleinerben - Haftungsbeschränkungsmaßnahmen - Die Dürftigkeitseinrede - Die Überschwerungseinrede - Gläubigeraufgebot - Ausschließung und Verschweigung, §§ 1973, 1974 BGB Sonderregeln für die Erbengemeinschaft - Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung - Schutz des Eigenvermögens des Miterben vor den Nachlassgläubigern - Die Einrede des ungeteilten Nachlasses, § 2059 BGB - Gesamtschuldklage - Gesamthandsklage - Die Haftung der Miterben nach der Erbteilung Der Stoff wird an Hand von Fällen vertieft, deren Lösungen die Teilnehmer erhalten. Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO für Erbrecht! Seminargebühr EUR 245,- für Mitglieder der AG Erbrecht, der AG Familienrecht und der AG Steuerrecht; EUR 285,- für Nichtmitglieder(gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit), jeweils inkl. umfangeichen Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung. Ermäßigung in Höhe von insgesamt € 40,- bei Buchung beider Seminare! Beachten Sie unsere Sonderkonditionen bei Einzelbuchungen. Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht im DAV conventionpartnersgmbh tel. 0228– 391 797 0 aennchenstraße 19 fax0228 – 391 797 29 53177 bonn e-mail [email protected] Neueste Informationen unter www.dav-erbrecht.de und www.cp-bonn.de DeutscherAnwaltVerein Arbeitsgemeinschaft Erbrecht Dresden, 23. und 24. September 2016 Samstag, 24. September Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht Referent: Walter Krug, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. - Aufgrund der seminarbedingtenAktualität werden die Themenschwerpunkte kurzfristig bekannt gegeben Der Referent, Walter Krug,war 30 Jahre im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg - zwölf Jahre als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht beim OLG Stuttgart und zuletzt 15 Jahre Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart, die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlasssachen, Grundbuchsachen und Internationales Adoptionsrecht. Darüber hinaus war er 15 Jahre notaraufsichtsführender Richter. Vor seiner richterlichen Tätigkeit war er Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. Er ist Dozent für Erbrecht an der Deutschen Richterakademie; Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen. Seminargebühren EUR 195,- für Mitglieder der AG Erbrecht, der AG Familienrecht und der AG Steuerrecht; EUR 235,- für Nichtmitglieder (gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit), inkl. Arbeitsunterlagen und Pausenverpflegung. Moderation(beide Seminare) Dr. Constanze Trilsch, Rechtsanwältin, Dresden Fachanwältin für Erbrecht Regionalbeauftragte für den OLG-Bezirk Dresden Seminartermin und Seminarort: Samstag, 24. September 2016 9.30 bis 14.00 Uhr (4 Vortragsstunden) Hotel Westin Bellevue Grosse Meissner Str. 15, 01097 Dresden Ermäßigung in Höhe von insgesamt € 40,bei Buchung beider Seminare! Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO für Erbrecht! Anmeldung für Seminar Nr. Erb1117-16 am 23. September Nr. Erb1118-16 am 24. September beide Seminare ermäßigt Ich bin Mitglied der AG Erbrecht/der AG Familienrecht Ich bin Mitglied der AG Steuerrecht Ich bin kein Mitglied __________________________________________ Name/Vorname Auch per Fax 0228 – 391 79 729 __________________________________________ Beruf/Kanzlei __________________________________________ Telefon/Fax __________________________________________ E-Mail AG Erbrecht im DAV conventionpartners Aennchenstraße 19 53177 Bonn __________________________________________ Straße __________________________________________ PLZ/Ort __________________________________________ Datum/Unterschrift Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht im DAV conventionpartnersgmbh tel. 0228– 391 797 0 aennchenstraße 19 fax0228 – 391 797 29 53177 bonn e-mail [email protected] Neueste Informationen unter www.dav-erbrecht.de und www.cp-bonn.de
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