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DeutscherAnwaltVerein
Arbeitsgemeinschaft
Erbrecht
Dresden, 23. und 24. September 2016
Freitag, 23. September
Die Haftung des Erben aus der Sicht des Rechtsberaters
Referent:
Walter Krug, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Fragen nach der Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten stellen sich dem Rechtsberater nahezu täglich.
Deshalb sollten dem Praktiker die nicht ganz einfachen gesetzlichen Regelungen vertraut sein. Im Seminar werden
materiellrechtliche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten aufgezeigt, ihre Durchsetzung im Prozess sowie in der
Zwangsvollstreckung. Außer der aktuellen Rechtsprechung zur Erbenhaftung werden schwerpunktmäßig behandelt:
Die Rechtsposition des Nachlassgläubigers
- Beschaffung eines Erbscheins und eines Europäischen
Nachlasszeugnisses durch den Nachlassgläubiger
Die Nachlassverbindlichkeiten
 Erblasserschulden
 Erbfallschulden
 Nachlasserbenschulden
 Steuerforderungen
- Schuldnerschaft und Haftungsmasse
- Die Überschuldung des Nachlasses als Motivirrtum
i.S.v. § 119 II BGB
- Erbenhaftung bei bestehender Testamentsvollstreckung
- Rangfolge der Nachlassverbindlichkeiten
- Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern
für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses
Prozessrecht
- Rechtsstreit gegen den Erblasser
- Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem
gegen den Erblasser ergangenen Urteil
- Der Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO
- Haftungsbeschränkungsvorbehalt in anderen Vollstreckungstiteln
- Die Kompetenzverteilung zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsrecht
Seminartermin
Freitag, 23. September 2016
10.00 bis 18.00 Uhr (6 Vortragsstunden)
Veranstaltungsort
Hotel Westin Bellevue
Grosse Meissner Str. 15, 01097 Dresden
-
Ab welchem Zeitpunkt haftet der Erbe?
Schonfristen: Aufschiebende Einreden, §§ 2014,
2015 BGB
- Aufschiebende Einreden im Prozess: Vorbehalt nach
§ 305 ZPO
- Durchsetzung der aufschiebenden Einreden in der
Zwangsvollstreckung, § 782 ZPO
Der Schutz des Eigenvermögens des Alleinerben
- Haftungsbeschränkungsmaßnahmen
- Die Dürftigkeitseinrede
- Die Überschwerungseinrede
- Gläubigeraufgebot - Ausschließung und Verschweigung, §§ 1973, 1974 BGB
Sonderregeln für die Erbengemeinschaft
- Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung
- Schutz des Eigenvermögens des Miterben vor den
Nachlassgläubigern
- Die Einrede des ungeteilten Nachlasses, § 2059 BGB
- Gesamtschuldklage - Gesamthandsklage
- Die Haftung der Miterben nach der Erbteilung
Der Stoff wird an Hand von Fällen vertieft, deren Lösungen die Teilnehmer erhalten.
Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO für Erbrecht!
Seminargebühr
EUR 245,- für Mitglieder der AG Erbrecht, der AG
Familienrecht und der AG Steuerrecht; EUR 285,- für
Nichtmitglieder(gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit), jeweils inkl. umfangeichen Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung.
Ermäßigung in Höhe von insgesamt € 40,- bei Buchung beider Seminare!
Beachten Sie unsere Sonderkonditionen bei Einzelbuchungen.
Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht im DAV
conventionpartnersgmbh
tel. 0228– 391 797 0
aennchenstraße 19
fax0228 – 391 797 29
53177 bonn
e-mail [email protected]
Neueste Informationen unter
www.dav-erbrecht.de und
www.cp-bonn.de
DeutscherAnwaltVerein
Arbeitsgemeinschaft
Erbrecht
Dresden, 23. und 24. September 2016
Samstag, 24. September
Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
Referent:
Walter Krug, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
- Aufgrund der seminarbedingtenAktualität werden die Themenschwerpunkte kurzfristig
bekannt gegeben Der Referent, Walter Krug,war 30 Jahre im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg - zwölf Jahre als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht beim OLG Stuttgart und zuletzt 15 Jahre Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart,
die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlasssachen, Grundbuchsachen und Internationales Adoptionsrecht.
Darüber hinaus war er 15 Jahre notaraufsichtsführender Richter. Vor seiner richterlichen Tätigkeit war er Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. Er ist Dozent für Erbrecht an der Deutschen Richterakademie; Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen.
Seminargebühren
EUR 195,- für Mitglieder der AG Erbrecht, der AG Familienrecht und der AG Steuerrecht;
EUR 235,- für Nichtmitglieder (gemäß § 4 Nr. 22a UStG
von der Umsatzsteuer befreit), inkl. Arbeitsunterlagen
und Pausenverpflegung.
Moderation(beide Seminare)
Dr. Constanze Trilsch, Rechtsanwältin, Dresden
Fachanwältin für Erbrecht
Regionalbeauftragte für den OLG-Bezirk Dresden
Seminartermin und Seminarort:
Samstag, 24. September 2016
9.30 bis 14.00 Uhr (4 Vortragsstunden)
Hotel Westin Bellevue
Grosse Meissner Str. 15, 01097 Dresden
Ermäßigung in Höhe von insgesamt € 40,bei Buchung beider Seminare!
Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO für Erbrecht!
Anmeldung für Seminar
Nr. Erb1117-16 am 23. September
Nr. Erb1118-16 am 24. September
beide Seminare ermäßigt
Ich bin Mitglied der AG Erbrecht/der AG Familienrecht
Ich bin Mitglied der AG Steuerrecht
Ich bin kein Mitglied
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Name/Vorname
Auch per Fax
0228 – 391 79 729
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Beruf/Kanzlei
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Telefon/Fax
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E-Mail
AG Erbrecht im DAV
conventionpartners
Aennchenstraße 19
53177 Bonn
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Straße
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PLZ/Ort
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Datum/Unterschrift
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Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht im DAV
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tel. 0228– 391 797 0
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53177 bonn
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Neueste Informationen unter
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