014/8V/0454928/2016PK143-StVB City VORSORGLICHE VERKEHRSMELDUNG In Hamburg Innenstadt wird für den öffentlichen Weg siehe unten zwischen siehe unten und siehe unten eine Straßenvollsperrung eine halbseitige Straßensperrung eine Verkehrsbeschränkung für die Zeit von 29.08.16 bis voraussichtlich 05.09.16 wegen Volksfest "Alster & Vergnügen 2016" Ameisen In der Hamburger Innenstadt findet rund um die Binnenalster von Donnerstag den 01.09.16 bis zum Sonntag den 04.09.16 das Volksfest „Alster & Vergnügen 2016“ statt. Die Veranstaltungsflächen erstrecken sich auf nachfolgende Bereiche: - Ballindamm (Gehwegbereich und wasserseitige Fahrbahn), Lombardsbrücke (Grünanlage), Neuer Jungfernstieg (wasserseitiger Gehwegbereich und Seitenstreifen) sowie Jungfernstieg (wasserseitiger Gehwegbereich). Anlässlich des Aufbaus, der Durchführung und des Abbaus der Veranstaltung sind dennoch Straßensperrungen, Verkehrsableitungen und Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Ableitungen erfolgen örtlich durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, stellenweise können anlassbezogen Verkehrsregelungskräfte eingesetzt werden. I. Aufbau Ab Montag den 29.08.16 bis Mittwoch den 31.08.16 finden täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des nächsten Tages bereits Aufbautätigkeiten im Gehwegbereich des Jungfernstieges, in der Grünanlage Lombardsbrücke (Süd), in den wasserseitigen Fahrbahnen und Gehwegbereichen des Neuen Jungfernstieges sowie in den wasserseitigen Fahrbahnen und Gehwegbereichen des Ballindamms statt. Hierfür werden zu den o.a. Zeiten - die wasserseitige Fahrbahn im Neuen Jungfernstieg voll - die wasserseitigen Fahrbahnen im Ballindamm voll - Teile der wasserseitigen Fahrbahnen im Jungfernstieg gesperrt. Im Umkehrschluss sind somit aber sämtliche häuserseitigen Fahrstreifen rund um die Binnenalster - auf der PK143-StVB City Az.: 014/8V/0454928/2016 Seite 2 Lombardsbrücke sogar beide Fahrtrichtungen - befahrbar. Der wasserseitige Aufbaubereich im Jungfernstieg kann passiert werden, so dass auch die Achse Bergstraße – Jungfernstieg – Gänsemarkt frei befahrbar bleibt. II. Sperrung eines Fahrstreifens Lombardsbrücke bei erhöhtem Besucheraufkommen Für den Veranstaltungszeitraum Donnerstag den 01.09.16 bis einschließlich Sonntag den 04.09.16 wird auf der Lombardsbrücke zeitweise und lageabhängig aus Gründen der Verkehrssicherheit täglich die rechte der - Fortsetzung nächste Seite beiden Fahrspuren in Richtung Hauptbahnhof gesperrt. Somit kann es auf der Achse Gorch-Fock-Wall / Esplanade / Lombardsbrücke zu Behinderungen kommen. Die Richtzeiten für die Sperrungen stellen sich erfahrungsgemäß in etwa wie folgt dar - Donnerstag den - Freitag den - Samstag den - Sonntag den 01.09.16, 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr 02.09.16, 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 03.09.16 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr 04.09.16 lagebedingt III. Weitere Sperrungen bei erhöhtem Besucheraufkommen Während der Veranstaltungszeiten wird bei einem sehr hohen Besucheraufkommen und nicht mehr kanalisierbaren Fußgängerströmen der Ballindamm und/oder der Jungfernstieg und/oder ggf. der Neue Jungfernstieg lageabhängig voll gesperrt werden. Die direkte Fahrbeziehung zwischen Gänsemarkt bzw. Neuer Jungfernstieg über Jungfernstieg, Ballindamm zum Ferdinandstor kann dann aufgehoben sein. Die Richtzeiten für diese Sperrungen und weiterführenden Maßnahmen stellen sich erfahrungsgemäß in etwa wie folgt dar: - Donnerstag den - Freitag den - Samstag den - Sonntag den 01.09.16, 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr 02.09.16, 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 03.09.16 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr 04.09.16 lagebedingt IV. Sperrungen zu den Feuerwerken Anlässlich der Durchführung von 3 Höhenfeuerwerken wird die Lombardsbrücke lagebedingt für den Fahrverkehr an drei Veranstaltungstagen vollständig für beide Fahrtrichtungen gesperrt werden, so dass es im Umfeld dieser Sperrungen zu Stauungen kommen kann. Die Richtzeiten für die Sperrungen stellen sich erfahrungsgemäß in etwa wie folgt dar: - Donnerstag - Freitag - Samstag den 01.09.16, 21.00 Uhr bis ca. 24.00 Uhr den 02.09.16, 21.00 Uhr bis ca. 24.00 Uhr den 03.09.16, 21.00 Uhr bis ca. 24.00 Uhr V. Schwerbehindertenparkplätze Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde wird ab Donnerstag den 01.09.16 bis Sonntag den 04.09.16, jeweils zwischen 12.00 Uhr und 24.00 Uhr im Alstertor ein Sonderparkplatz eingerichtet. VI. ÖPNV Die Fahrbeziehung Reesendammbrücke – Jungfernstieg - Gänsemarkt wird auch während der Veranstaltungszeiten vom ÖPNV genutzt werden können. Die Bushaltestelle Jungfernstieg (Nordseite) wird jedoch von Dienstag den 30.08.16, 08.00 Uhr bis Montag den 05.09.16, 06.00 Uhr vom HVV nicht angefahren werden können – der HVV wird auf die Haltestellen Gänsemarkt und Rathausmarkt verweisen. Anlässlich der o.a. Zusatzmaßnahmen bei erhöhtem Besucheraufkommen und den damit verbundenen P / C - S140a - 02 / 2015 PK143-StVB City Az.: 014/8V/0454928/2016 Seite 3 Straßensperrungen für die Fahrtrichtung Gänsemarkt – Rathausmarkt muss der HVV mit einem zeitweiligen Aussetzen hier entlang führender Linien rechnen, so dass der HVV ggf. grundsätzlich mit Ersatzstrecken für den hier geschilderten Fall planen sollte. Der HVV darf 2016 für den o.a. Zeitraum eine Ersatzbushaltestelle in der Domstraße zwischen Große Reichenstraße und Alter Fischmarkt einrichten, da der sonst übliche Stellplatz in der Rathausstraße zwischen Pelzerstraße und Kleiner Johannisstraße im Jahr 2016 aufgrund von Baumaßnahmen in der Großen Johannisstraße nicht erreichbar ist. VII. Radwege Sämtliche in Richtung Veranstaltungsfläche führende Radwege werden aus Gründen der Sicherheit für Radverkehr gesperrt. Selbst das bloße Mitführen von Fahrrädern auf den Veranstaltungsflächen ist aufgrund von erlassenen Verordnungen nicht zulässig. Radverkehr kann auf die freien Fahrbahnen rund um die Veranstaltungsfläche ausweichen und parallel zum Kfz-Verkehr fahren. Zur Umfahrung der für Radverkehr gesperrten Lombardsbrücke ist eine Umleitungsbeschilderung installiert. VIII. Behinderungen In den Straßen rund um die Binnenalster und in den Peripheriestraßen muss mit erheblichem Parkplatzsuchverkehr und entsprechenden Behinderungen gerechnet werden. Veranstaltungsbesucher werden dringend gebeten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die Veranstaltungsflächen sind mit Öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Für VD 53/VLZ: Verkehrsmeldungen/Verkehrsdurchsagen sind erforderlich. P / C - S140a - 02 / 2015
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