Ausgabe 13/2016 als PDF ansehen - Villingen

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen
26. Juli 2016 Nr. 13 Jahrgang 3
Kulturelle Vielfalt
Ein offenes Ohr
Umfangreiche Agenda
Klangerlebnisse
Helene-Mauthe-Kindertagesstätte feiert Sommerfest mit
besonderem Programm
Seite 5
Zwölf neue qualifizierte Interkulturelle Elternmentoren unterstützen ab sofort Familien in VS
Seite 6
Gemeinderat befasst sich in
letzter Sitzung vor der Sommerpause mit wichtigen Themen
Seite 7
Meisterkonzert-Saison
2016/17 wartet mit hoher
Star-Dichte auf
Seite 12
Mitreden, Mitgestalten, Mitentscheiden!
Kandidaten für Jugendgemeinderat gesucht / Wahl findet im Herbst statt / Bewerbungen sind ab sofort möglich
Politik für Jugendliche zu machen heißt, Politik mit Jugendlichen zu machen. Darum geht
es, wenn im Oktober der erste
Jugendgemeinderat für Villingen-Schwenningen gewählt
wird. Ab sofort können sich
Jugendliche und junge
Erwachsene im Alter von
14 bis 21 Jahren für eine
Kandidatur bewerben.
Bis zum 29. September können sich Interessierte ins
Wählerverzeichnis eintragen
und sich so als mögliches Mitglied für das Gremium aufstellen lassen. Dies gilt auch
für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht in Villingen-Schwenningen gemeldet
sind, aber hier die Schule oder
Hochschule besuchen. »Wählen und gewählt werden können
Jugendliche auch unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit –
das war uns ein wichtiges Anliegen«, betont Julia Heinsen, Mitarbeiterin für
den Bereich Kinder- und
Jugendbeteiligung im
Amt für Familie,
Jugend und Soziales.
Anfang Oktober bekommen dann über
7.500 Jugendliche in
VS ihre Wahlbenach-
richtigung für die Online-Wahl
sowie Informationen zu den
Kandidatinnen und Kandidaten
per Post zugeschickt. Jugendliche, die ihren Wohnsitz nicht im
Stadtgebiet haben, können ei-
ringen
n, sich einb
»Mitmache
nlichen
äh
it
Leute m
und neue
chem
is
lit
o
p
und
Interessen
lernen.
en
nn
ke
t
en
t
Engagem
mehr steh
für vieles
Dafür und
eindem
ge
nd
r Juge
für mich de
ommund in der (K
ge
Ju
er
D
rat!
ben.
ge
e
m
eine Stim
nal-)Politik
hen
ac
m
,
ie erleben
Demokrat
.«
und lernen
ler
Sascha Kel
nen Antrag auf Ausübung ihres
Wahlrechts stellen.
Gewählt werden kann dann
»Der Jug
endgem
einderat
ermöglic
ht Jugen
d
lichen
einfache
und dire
kte Mög
keiten zu
lichr Mitgest
altung d
Kommun
er
alpolitik
und mac
Demokrat
ht
ie hautn
ah
erlebbar.
«
Michael
Nikolski
© creatarka/fo
tolia.com
von Donnerstag, 13. Oktober, bis
Samstag, 22. Oktober. Entweder
ganz bequem online via Smartphone und PC von zu Hause aus,
unter jugendbeteiligung-vs.de
oder in den beiden städtischen
Jugendhäusern im Jugend- und
Kulturzentrum K3 (Kalkofenstraße 3a, Stadtbezirk Villingen) und
im Jugend- und Familienzentrum Spektrum (Alleenstraße 16,
Stadtbezirk Schwenningen).
Der Jugendgemeinderat wird
aus 20 Jugendlichen bestehen,
die für ein Jahr im Amt sein werden. Das Gremium tagt dann
mindestens vier Mal im Jahr und
vertritt die Interessen der jungen
Bevölkerung gegenüber dem
Gemeinderat und dem Oberbürgermeister von VS – und erhält
auch ein jährliches Budget zur
Durchführung von Veranstaltungen und Projekten.
Alle notwendigen Formulare
sowie weitere Informationen
zur Jugendgemeinderatswahl
gibt es im Internet unter
jugendbeteiligung-vs.de. Die
Bewerbungsfrist endet am
29. September. Für Fragen steht Julia Heinsen
vom FJS unter Tel. 822172 oder per E-Mail an
[email protected]
gerne zur Verfügung.
Sprechstunde: Beirat bietet Beratung und Austausch Neue Heimat: Bibliothek richtet Themenbereich ein
Vor der Sommerpause lädt der Beirat für
Menschen mit Behinderung alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal zu seiner
Sprechstunde am Donnerstag, 28. Juli, ins
Liegenschaftsamt in der Schwenninger
Winkelstraße 9 (Raum 410) ein. Von 17 bis
18 Uhr stehen die Beiratsmitglieder Menschen mit und ohne Handicap für Fragen
zur Barrierefreiheit in der Stadt oder auch in
ganz persönlichen Anliegen zur Verfügung.
Mit der Einrichtung des neuen Themenbereichs 'Ankommen in Deutschland' richtet
sich die Stadtbibliothek an Flüchtlinge sowie
ehren- und hauptamtliche Helfer. Die Bereiche 'Sprache', 'Land und Leute', 'Hilfe', 'Begleiten' und 'Auf dem Weg' bieten Medien
zum Spracherwerb, Informationen zur neuen Heimat sowie Hilfestellungen und Gesetzestexte an. Auch informative Broschüren
zum kostenlosen Mitnehmen liegen aus.
Aus den Fraktionen und Gruppierungen
Seite 2
Stadtratsfraktion
Villingen-Schwenningen
Ortsentwicklungsstudien in
den Ortschaften
Mit Blick auf den immer höheren
Landschaftsverbrauch durch Bebauung, rückt für die Gestaltung
der zukünftigen Stadtentwicklung das Thema Innenentwicklung, d.h. die Nutzung innerörtlicher, bereits erschlossener
Flächen, verstärkt in den Fokus.
Durch den Neubau des Klinikums und des städtischen Bauhofes auf der grünen Wiese sowie der zukünftigen Nutzung des
Kasernenareals in Villingen für
die Wohnbebauung, gibt es erfreulicherweise genügend Innenentwicklungsmöglichkeiten
in den beiden großen Stadtbezirken.
Aber auch für unsere kleineren
Teilorte muss über zukunftsfähige Konzepte für die weitere Entwicklung nachgedacht werden.
Nachdem die Verwaltung vergeblich zwei Jahren versuchte, Fördergelder für eine Ortsentwicklungsstudie zu erhalten, werden
diese schon längst überfälligen
Untersuchungen nun endlich in
unseren Teilorten durchgeführt.
Den Anfang machten hierbei
Pfaffenweiler und Rietheim. In
den beiden Ortschaften wurden
der interessierten Bevölkerung
bereits erste Zwischenergebnisse der Studie vorgestellt. Ob die
dabei aufgezeigten Innenentwicklungsmöglichkeiten zu
verwirklichen sind, ist jedoch
fraglich. Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen befinden
sich in privater Hand und seitens
der Eigentümer besteht häufig
kein Interesse, diese einer Bebauung zuzuführen. Dennoch
muss auch den Ortschaften die
Möglichkeit geboten werden,
sich weiterentwickeln zu können, wie dies auch in anderen
Gemeinden der Fall ist. Nur so
können wir unsere Infrastruktur
mit Blick auf bevorstehende demographische Veränderungen
nachhaltig bewahren und das attraktive Lebensumfeld unserer
Ortschaften erhalten.
Daher muss für die zukünftige
Entwicklung unserer Teilorte
über alternative Konzepte nachgedacht werden. Das Förderprogramm der Stadt, welches junge
Familien beim Erwerb von Bestandsgebäuden unterstützt,
ist hierbei ein erster richtiger
Schritt. Um den Kauf der oftmals
schon älteren Gebäude für die
Zielgruppe attraktiv zu gestalten
und somit den Erfolg des Programmes zu garantieren, sollte
die Verwaltung jedoch mit Blick
auf oft nicht mehr zeitgemäße
Bauvorschriften flexibel und unbürokratisch handeln. Zudem
sollte für alle Ortschaften auch
in Zukunft die Erschließung neuer Wohngebiete als Mittel der
Ortsentwicklung erhalten bleiben. Wir sollten auch weiterhin
das Potential unserer Stadt nutzen, um den Menschen die Vorteile und Vielfalt von Stadt- und
Landleben bieten zu können.
Gudrun Furtwängler
�� cdu-vs.de
Ist Schulentwicklung in Schwenningen nur Auflösung der Hirschbergschule und der Werkrealschule an der Friedensschule?
Nachdem eine Gemeinderatsmehrheit unseren Antrag auf umfassende, vorbereitende Diskussion des Themas mit allen
Beteiligten abgelehnt hatte, ergab das Nachhaken bei Regierungspräsidium und Kultusministerium: Schulentwicklung ist
mehr. Was der Gemeinderat beschlossen hat, ist nur ein Vorschlag. Der hätte nach unserer
Forderung vorab mit allen Betroffenen abgestimmt werden sollen.
Jetzt muss er abgestimmt werden bevor das Regierungspräsidium zustimmt. Vielleicht zustimmt. Denn es gibt gute
Gründe dagegen. Vor allem gibt
es konstruktive Alternativen, die
der Gesamtelternbeirat einbringen konnte, nachdem seiner Beteiligung der Weg geebnet war.
Wir appellieren an alle Beteiligten, die Chancen des Dialogs zu
nutzen: Forcieren Sie nicht in typischer VS-Manier ein schlechtes Provisorium, sondern nutzen
Sie die gewonnene Zeit, im Konsens ein solides Gesamtkonzept
zu entwickeln.
Was ist bspw. mit Rinelenschule und Schulverbund am
Deutenberg? Spätestens, wenn
dort absehbare Gebäudesanierungen anstehen, wird auch darüber geredet werden müssen.
Bis zum Abschluss der jetzt angestoßenen Diskussion – hoffentlich im Konsens – muss jedenfalls alles beim Alten bleiben.
Es ist bedenklich, wenn doch
voreilig Fakten geschaffen werden. Wenn eine Werkrealschulklasse der Friedensschule unbesetzt bleibt oder Eltern von
neuen Hirschbergschülern im
Ungewissen gelassen werden.
Schlimm, dass dort sogar Nachmittags-/Hausaufgaben-Betreuung abgesagt wird, bloß weil
ganz plötzlich die städtische Unterstützung zur Koordination
der ehrenamtlichen Helfer fehlt.
Das darf nicht sein! Das schadet
Schülern, Eltern und Schule. Hier
muss die Verwaltung umgehend
aktiv werden und korrigieren.
Denn noch ist nichts entschieden. Im Interesse einer Klarstellung muss der OB zu gegebener
Zeit im Amtsblatt über die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde berichten.
Rudolf Nenno,
FW-Fraktion
13/2016
wie außen. Für Wirtschaft, Kultur
und gesellschaftliche Veranstaltungen hat sie eine ideale Größe. Ein Ausbau würde nicht nur
Baukosten jenseits der fünf Mio.
Euro verursachen, auch das jährliche Defizit würde steigen. Und
die Großveranstaltungen, die
Kongresse, die sich manche erträumen? Ohne leistungsfähiges
Hotel in der Nähe läuft das nicht.
Angesichts der großen Aufgaben der Stadt – Schulen, Straßen und eine Teil-Zusammenführung der Verwaltung – ist aus
Sicht der SPD der Wunsch nach
Erweiterung der Tonhalle Traumtänzerei.
Nach den Zeitungsberichten
zum Tonhallen-Thema sprach
uns ein Bürger an: Wäre es nicht
besser, statt Geld in die Tonhalle und eine Stadtteilhalle in
Schwenningen zu stecken, eine
Stadthalle im Zentralbereich zu
bauen, die allen Wünschen gerecht würde? Eine gute Überlegung – aber 25 Jahre zu spät.
OB Gebauer hatte sich vergeblich um eine solche Lösung bemüht. Die Mehrheitsfraktionen
blockierten damals. Das Klinikum
im Zentralbereich hat gezeigt,
wie man‘s besser machen kann.
Ihre SPD-Fraktion
�� spd-vs.de
Villingen-Schwenningen
Liebe Mitbürger/innen,
soll die Tonhalle erweitert werden? Der Gemeinderat landete in seiner letzten Sitzung bei
diesem Thema. Eigentlich ging
es um den Jahresabschluss der
WTVS – der Wirtschafts- und
Tourismus GmbH. Etwa eine
Mio. Euro Defizit fällt bei dieser
städtischen GmbH jährlich an,
und doch bestand die Mehrheit
des Gemeinderats darauf, sie
solle Rücklagen bilden. Die SPD
hält dieses Vorgehen für widersinnig. Von den Mehrheitsfraktionen kam aber die Antwort, man
müsse Geld ansparen für eine
Erweiterung der Tonhalle.
Der Betrieb der Neuen Tonhalle verursacht ein jährliches Defizit von etwa einer Mio. Euro. Sie
ist eine schöne Halle – von innen
Vor der Sommerpause fand ein
weiterer Bürgerdialog im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses statt. Das Ziel des Stadtchecks unter Beteiligung von
Bürgern ist es, die gemeinsame
Stadt fit zu machen für die Zukunft. Zum einen erhalten wir
ein Feedback zu Themen, wo
wir als Stadtrat und Verwaltung
in Zukunft eher weniger Energie und Geld investieren, aber
auch wo Bedarf besteht, zukünftig genauer hinzuschauen oder
zu investieren. Als die Ergebnisse aus der ersten Runde vorgestellt wurden, hat sich die grüne Gemeinderatsfraktion über
die Wertschätzung gegenüber
den angrenzenden Naturräumen,
Parks und Plätzen gefreut. Insgesamt werden die Freizeitmöglichkeiten gut und die Lebensqualität
Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet.
Aktuelles
13/2016
als hoch wahrgenommen. Andererseits fehlen aber auch durchgängige Radwege und Musikund Kulturangebote für alle Altersklassen. Beides sind Themen, für welche wir uns im
Gemeinderat einsetzen. Als Fraktion sehen wir auf der Grundlage
der vorliegenden Daten darüber
hinaus in unserer Stadt noch Potential, uns zu einem Oberzentrum zu entwickeln. Der Stadtentwicklungsprozess wird uns
hierzu eine Grundlage liefern.
FDP: 'Rössle' neu denken
Das Rössle in der Schwenninger
Innenstadt steht seit Jahren leer.
Nun kommt aber Bewegung in
die Sache. Ein Investor möchte
das Einkaufs-Areal komplett umgestalten. Das beinhaltet auch,
dass das aktuelle Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt wird. Für uns ein schmerzhafter Schritt – immerhin ist das
Einkaufszentrum etwas über 16
Jahre alt – aber auch ein notwendiger Befreiungsschlag.
Denn klar ist: Bei der Konzeption
des Rössle wurden Fehler gemacht, die dazu führten, dass
das Ganze einfach nicht funktioniert. Für uns Freie Demokraten
steht daher fest: Wir müssen
das Rössle neu denken.
�� facebook.de/fdpvs
�� fdp-vs.de/#vs2025
»Die Hütte brennt«, meinte der
Herr Oberbürgermeister zum
Thema Obdachlosenheim. Dann
wäre es doch auch mal an der
Zeit, ein paar Notgroschen aus
der Tasche zu ziehen und die
Feuerwehr zu rufen! Oder? �� facebook.com/AfDStadtrat-VS
DEUTSCHE LIGA
FÜR VOLK
UND
HEIMAT (DLVH)
Verwaltungskonzentration: Ja –
wenn kosten- und somit stellensparend sowie der gute BürgerKundendienst (Ortsverwaltungen/
Bürgerbüros) weiterhin vor Ort
schnell, freundlich, kompetent u.
bürgernah gewährleistet bleibt.
Info: �� j-schuetzinger.de
Seite 3
Weichenstellung für s' Rössle
Firmenverbund Newport/HBB stellt erste Planungen im Gemeinderat vor
Morgen, am 27. Juli, kommt der
Gemeinderat ab 16.45 Uhr zu
seiner nächsten Sitzung in der
Neuen Tonhalle (Bertholdstr. 7,
Stbz. Villingen) zusammen.
Im Jahr 2000 wurde das Einkaufszentrum s'Rössle in der
Schwenninger Innenstadt eröffnet. Nach einem guten Start
zeigten sich relativ schnell die
funktionalen und organisatorischen Mängel des Projektes.
Nach jahrelangem Leerstand des
Rössles steht nun ein Konzept
des Firmenverbunds Newport/
HBB zur Debatte, das den vollständigen Abriss des Bestandsgebäudes inklusive der Brücke
zur Fußgängerzone vorsieht und
eine komplette, städtebauliche
Neuordnung dieses Bereiches
möglich macht.
Die Jahresabschlussberichte
städtischer Gesellschaften sowie
verschiedene Vergaben zum
Neubau des Krematoriums Villingen-Schwenningen stehen ebenso auf der Tagesordnung der anstehenden Sitzung.
Ferner werden die Fortschritte
sowie die Vergabe weiterer Arbeiten zur Erweiterung des
Gymnasiums am Deutenberg
thematisiert.
Die Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im
Neckarstadtteil ist in vollem Gange. Den Stadträten werden
heuer weitere Planungen vorgestellt, über die Ausschreibung
des Bauabschnitts 4a (Platz des
Uhrmacherbrunnens) noch im
Herbst dieses Jahres wird dabei
explizit abgestimmt.
Nach dem gemeinderätlichen
Beschluss, im Stadtbezirk
Schwenningen als Ersatz für das
Beethovenhaus eine Veranstaltungshalle auf dem Jäckle-Areal
zu bauen, wurde im April ein Namenswettbewerb für die neue
Stadtteilhalle ausgelobt. Bis zum
Fristende am 10. Mai 2016 gingen bei der Kultur- und Tagungsräume VS GmbH insgesamt 121
Namensvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern ein. Der Gemeinderat sucht in der morgigen
Sitzung aus einer Vorauswahl
den Favoriten aus.
Neben verschiedenen Bebauungsplänen steht zudem der Ausbau des Nordrings im Bereich
Salzgrube/ehemaliger Freizeitpark
sowie das mittelfristige Arbeitsprogramm machbarer Straßensanierungen auf der Agenda.
Die Fragestunde der Bürgerschaft ist für circa 20 Uhr vorgesehen, die vollständige Tagesordnung ist auf Seite 7 einsehbar.
Was haben das Fest '9 am Münster' vor zehn Tagen und das Zukunftscamp zu unserem Stadtentwicklungsprozess am vergangenen Wochenende gemeinsam? Ich finde, eine ganze Menge.
Hier wie dort geht und ging es um Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem lebendigen Gemeinwesen. Diese Beteiligung kann ja in ganz unterschiedlicher Weise erfolgen, als Organisator oder Helfer an einem Stadtfest ebenso, wie als Mitdiskutant und Ideengeber für das
Leitbild unserer Stadt. Beides ist unverzichtbar. Wichtig ist, dass dem Einzelnen über den eigenen Vorgarten hinaus unsere Stadt am Herzen liegt. Ich freue mich und bin sehr dankbar, dass
es Menschen gibt, die gemeinsam mit anderen in Vereinen ein großes Fest veranstalten, und
dass andere aktiv darüber nachdenken, wie man manches in unserer Stadt besser machen
könnte. Gleichzeitig erlebe ich aber auch Menschen, die sich nur punktuell melden, genau dann,
wenn eben der eigene Vorgarten betroffen ist. Gerade nach zwei Wochenenden, an denen bürgerschaftliches Engagement in ganz unterschiedlicher Weise gefragt war, will ich daran erinnern,
dass auch in unserer Stadt keiner für sich allein leben kann und letztlich jeder auf seine Stadt
und das Zusammenleben ihrer Menschen angewiesen ist. Das auch persönlich zu erfahren kann
sehr motivierend sein, ob beim Stadtfest oder bei der Erarbeitung eines Neuen Leitbildes.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Seite 4
Aus dem Gemeinderat
Standort Mangin unter der Lupe
Studie zum neuen Verwaltungsstandort in Auftrag / Gute Chancen auf Fördergelder
die Durchführung von
sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen aus. Diese sollen
Beurteilungsgrundlagen und Anhaltspunkte
über die »Notwendigkeit der städtebaulichen Sanierung, die
sozialen, strukturellen
und städtebaulichen
Verhältnisse und Zusammenhänge sowie
die anzustrebenden
allgemeinen Ziele« liefern (ausführliche Vorlage unter ris.villingenschwenningen.de).
Der Gemeinderat geDas an der Villinger Kirnacher- und Richthofenstraße gelegene ehemalige Kasernengelände
nehmigte zudem eine
Mangin könnte künftig als neuer Standort für die Unterbringung der Verwaltung dienen.
außerplanmäßige AusNachnutzung. Die Stadt VS übte
gabe in Höhe von 140.000 Euro
In seiner jüngsten Sitzung am
für eine Machbarkeitsstudie zur
6. Juli sprach sich der Gemein- bereits Anfang 2015 ihr kommunales Erstzugriffsrecht beim EiNeuordnung der Verwaltung auf
derat für die Durchführung
gentümer, der Bundesanstalt für
dem Mangin-Gelände.
von Vorbereitenden UntersuEin Antrag auf Aufnahme bei
Immobilienaufgaben (BImA), aus.
chungen und für eine Studie
Das innenstadtnahe Gelände
der Städtebauförderung soll noch
zur Prüfung des ehemaligen
bietet eine große Chance für die in diesem Jahr gestellt werden.
Kasernenareals Mangin als
Entwicklung der Stadt. Sowohl
Wie die Verwaltung in der VorVerwaltungsstandort aus.
lage berichtet, bestehen nach
attraktiver, moderner Wohnraum
ersten Aussagen des RegieDie bis dahin militärisch genutzte als auch die Unterbringung von
rungspräsidiums Freiburg gute
Verwaltungseinrichtungen könnKasernenfläche im Stadtbezirk
Chancen auf eine Förderung, da
ten hier verwirklicht werden.
Villingen wurde im Jahr 2014
Konversionsflächensanierungen
Um die zukünftige Weiterentdurch den Abzug der franzöwicklung zu konkretisieren, spra- einen Schwerpunkt der Städtesischen Streitkräfte geräumt
und steht damit vor ihrer zivilen
chen sich die Räte zum einen für bauförderung des Landes bilden.
Sozialpass bietet Vergünstigungen Schuldenstand
Flüchtlingsfamilien mit vielen Kindern sind ab sofort berechtigt
Mit dem 1986 eingeführten Sozialpass der Stadt VillingenSchwenningen erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem
Einkommen und
Personen, die
bestimmte
Sozialleistungen
beziehen,
Vergünstigungen.
Mit Vorlage des Sozialpasses gewähren
verschiedene Einrichtungen wie
die Volkshochschule, die Kunsteisbahn oder das Kulturamt ermäßigte Preise. In der Stadtbibliothek beispielsweise entfällt
die Jahresgebühr und im öffent-
lichen Nahverkehr erhalten Berechtigte 50 Prozent Ermäßigung auf zwei Monats- oder
Wochenkarten jährlich.
Anspruch auf einen
Sozialpass haben nach
der jetzigen
Zustimmung
des
Gemeinderates ab
sofort auch
Flüchtlingsfamilien
mit mehreren Kindern, die seit
mindestens drei Monaten in Villingen-Schwenningen wohnen.
Diese Teilhabemöglichkeit stellt
einen wichtigen Brückenpfeiler
zur Integration der Familien dar.
Mit einem Schuldenstand von
über 60 Millionen Euro legte die
Verwaltung den Jahresabschluss
des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vor. Dies und die jährliche
Neuverschuldung von circa 1,3
Millionen Euro führte zu einer
ausgiebigen Debatte im Gemeinderat. Eine Kostensenkung könne
nur über eine Gebührenerhöhung
für die Bürger umgesetzt werden, erklärte Erster Bürgermeister Detlev Bührer. Eine hierfür
notwenige Änderung des Gebührenrechts sei vom Städtetag bislang jedoch nicht vorgesehen.
Hoher Gewinn
Mit einer fast kompletten Vollvermietung schreibt die Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von
1.010.756 Euro aus. Für dieses
gute Ergebnis sprach der Gemeinderat sein Lob aus.
13/2016
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen besteht
aus dem Oberbürgermeister
als Vorsitzenden und 40 ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten. Sie werden direkt von den
Bürgern für eine fünfjährige
Amtszeit gewählt. Die letzte
Wahl fand im Mai 2014 statt.
Die aktuelle Sitzverteilung
im Gemeinderat der Stadt
Villingen-Schwenningen sieht
folgendermaßen aus:
1 Mitglied 1 Mitglied
3 Mitglieder
5 Mitglieder
13 Mitglieder
8 Mitglieder
9 Mitglieder
Christlich Demokratische Union
Freie Wähler
Sozialdemokratische Partei Deutschland
Bündnis 90/Die Grünen
Freie Demokraten FDP
Deutsche Liga für Volk und Heimat
Alternative für Deutschland
Der Gemeinderat ist das
Hauptorgan der Gemeinde. Er
legt im Sinne einer Gesamtsteuerung die Ziele und die
Rahmenbedingungen des
kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet
über alle wichtigen kommunalen Angelegenheiten, soweit
nicht der Oberbürgermeister
kraft Gesetzes zuständig ist
oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen
hat. Das Gremium bestimmt
und kontrolliert die Arbeit der
Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Der
Gemeinderat als oberstes Organ der städtischen Selbstverwaltung initiiert auch selbst
zahlreiche Vorgehen und Maßnahmen für die kommunale
Gemeinschaft.
Ratsinformationssystem
Wer sitzt im Gemeinderat von
Villingen-Schwenningen und
in den Ausschüssen? Wann
und wo finden die Sitzungen
statt? Welche Themen stehen
auf der Tagesordnung? Welche Anträge und Anfragen
wurden gestellt und welche
Beschlüsse gefasst? Infos zu
all diesen Fragen finden Bürger mit wenigen Maus-Klicks
im städtischen Ratsinformationssystem (RIS) unter ris.villingen-schwenningen.de.
13/2016
Aktuelles
Kinder feiern 'Fest der Kulturen'
Großes Sommerfest in der städtischen Helene-Mauthe-Kindertagesstätte
Unter dem Motto: 'Fest der
Kulturen' fand in der städtischen Helene-Mauthe-Kindertagesstätte kürzlich das obligatorische Sommerfest statt.
Das Thema 'Vielfalt' und die
Herkunft von jedem Einzelnen
hat die Kinder, Familien und Erzieherinnen der
im Stadtbezirk
Schwenningen
gelegenen Einrichtung in den
letzten Wochen sehr beschäftigt.
Dementsprechend
bekam das
diesjährige
Sommerfest
sein Motto und auch ein spezielles Programm. In verschiedenen
Workshops konnte etwa türkisch
gekocht werden, die berühmten
Matroschkas aus Russland wurden gebastelt und Spiele aus
verschiedenen Ländern ausprobiert. Eine professionelle Mär-
chenerzählerin entführte die großen und kleinen Gäste in ferne
Länder und berichtete von fantastischen Abenteuern. Kinder
und Erzieherinnen hatten außerdem Lieder aus verschiedenen
Nationen und in deren Sprachen
einstudiert und gaben diese zum
Besten. Ein Buffet mit vielfältigen kulinarischen Köstlichkeiten
aus den unterschiedlichsten Teilen der Erde sorgte für das leibliche Wohl aller Anwesenden.
�� weitere Informationen
Die Helene-Mauthe-Kindertagesstätte wurde im Jahr 1974 gegründet. 100 Kinder gehen hier
täglich ein und aus. Familiengruppen, eine verlängerte Vormittagsgruppe und der Kinderhort für Schüler erfüllen dabei
die unterschiedlichsten Betreuungsbedürfnisse.
Geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien
Die wöchentlichen Vorlesestunden in der Stadtbibliothek finden am heutigen Dienstag, 26.
Juli, um 15.30 Uhr zum letzten
Mal vor den Ferien statt. Die
nächste Vorlesestunde ist am
Dienstag, 13. September. Vom 1.
bis 31. August gelten außerdem
andere Öffnungszeiten: Dienstags, donnerstags und freitags
hat die Stadtbibliothek von 12
bis 18 Uhr geöffnet, mittwochs
von 10 bis 13 Uhr und samstags
von 9 bis 13 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kultur- und Tagungsräume VS GmbH sind im
Zeitraum von Montag, 1. August,
bis Freitag, 2. September, montags bis freitags zwischen 9 und
13 Uhr erreichbar.
Wegen Renovierungsarbeiten
Recht auf Wohngeld wahrnehmen
Die Wohngeldbehörde der Stadt
Villingen-Schwenningen ermuntert Bürgerinnen und Bürger, von
ihrem Rechtsanspruch auf Wohngeld Gebrauch zu machen.
Am 1. Januar dieses Jahres trat
die Wohngeldreform in Kraft. Sie
bedeutet eine deutliche Verbesserung für viele Menschen, die
ein geringes Erwerbseinkommen
oder eine geringe Rente haben.
Gerade in Anbetracht der in den
letzten Jahren vielerorts stark gestiegenen Mieten brauchen diese Menschen die Unterstützung
der Gemeinschaft. Denn Wohnen ist kein Luxus, sondern eine Frage der Existenz. Das Ziel
ist, dass guter und bezahlbarer
Wohnraum für alle Menschen zur
Verfügung steht. Die Reform des
Wohngeldes stellt dabei einen
wichtigen Baustein dar.
bleibt das Bürgerservicezentrum im Stadtbezirk Schwenningen, Marktplatz 1, von
Mittwoch, 3. August, ab dem
Nachmittag bis einschließlich
Dienstag, 16. August geschlossen. Das Servicezentrum in Villingen (Rathausgasse 1) übernimmt in diesem Zeitraum die
Vertretung und hat zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Seite 5
Stadt-(Ver)führungen
Historischen Frauen
auf der Spur
Eine Stadtführung durch die
Jahrhunderte: Von adligen
Frauen, Äbtissinnen, FrauenWohngemeinschaften, Badesitten, Heiratskonsens und
Ehevormundschaften, wie
man »eyn teutsches Mannsbild bey Kräfften hält«, Hexen
und vielem mehr, erfahren die
Teilnehmer bei diesem Rundgang durch Villingen am Freitag, 29. Juli, ab 18 Uhr. Treffpunkt ist auf dem Villinger
Münsterplatz.
Nachtwächterführung
durch Zähringerstadt
Beim abendlichen Rundgang
mit dem Stadtführer Gunther
Schwarz als Nachtwächter
wird manch interessantes Kapitel der Stadtgeschichte aufgeschlagen: Hygiene, Huren,
Beleuchtung, Juden und Belagerung. Der nächste Rundgang findet am Mittwoch, 3.
August, ab 18 Uhr statt. Treffpunkt ist am Brunnen des
Franziskaner Kulturzentrums.
�� weitere Informationen
und Anmeldung:
Tourist-Info und Ticket-Service
Villingen, Tel. 82-2340, E-Mail:
[email protected]
Professionelle Tonaufnahme
Im Zentrum der Wohngeldreform
2016 steht die Anpassung des
Wohngeldes an die Mieten- und
Einkommensentwicklung seit
der letzten Wohngeldreform im
Jahre 2009.
Der Anspruch auf Wohngeld
hängt von der Zahl der Personen
in einem Haushalt, von deren
Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab.
�� weitere Informationen
Wohngeldbehörde VillingenSchwenningen im Amt für Familie, Jugend und Soziales, Großherzog-Karl-Straße 6, Stadtbezirk
Villingen. Tel. 82-2149, E-Mail
[email protected].
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
von 8.30 bis 11.30 Uhr und mittwochs von 14 bis 17.15 Uhr.
© Fein
Gemeinsam mit dem Leiter des Jugend- und Kulturzentrums K3, Daniel
Leguy-Madžar, und den Erzieherinnen der Kindertagesstätten Johanna-Schwer
und Schwalbenhaag waren kürzlich zwölf Hort-Mädchen im Villinger Tonstudio
'Die Klangschärferei' zu Gast. Vier Monate hatten sie zwei Songs aus der Serie 'Bibi und Tina' einstudiert, die dann an diesem Studionachmittag produziert
wurden. Das Resultat bekamen alle als MP3-Datei zugeschickt. Die professionelle Tonaufnahme ist das Ergebnis des vom Jugendhaus initiierten Workshops 'Sing dein Ding!'. Auch im nächsten Schuljahr steht das Projekt wieder
auf dem Plan, dann mit einem neu zusammengestellten Chor.
Aktuelles
Seite 6
13/2016
Zertifikate für Interkulturelle Elternmentoren
Zwölf Ehrenamtliche aus VS bereichern Mentoren-Team mit kulturellem und sprachlichem Erfahrungsschatz
Mit großer Freude nahmen die neuen Interkulturellen Elternmentoren aus VS sowie deren Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis ihre
Zertifikate von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (vorne rechts) entgegen.
Villingen-Schwenningen ist
um zwölf neue ausgebildete
Interkulturelle Elternmentoren
reicher! Für die erfolgreiche
Schulungsteilnahme bekamen
die engagieren Frauen und
Männer kürzlich ihre Zertifikate überreicht.
Rasha Algeify, Andrea Christine
Horne, Dursun Ali Dayi, Güler
Gökoglan, Nada Horri, Christine Lieb, Hubert Jeyabalan Ray-
mond, Stefania Schindelar, Tatjana Sept, Aleksandar Turk,
Kathiravelu Udaykumar und Albera Yacoub-Msso stehen künftig in verschiedenen Schulen und
Kindergärten in VS den Eltern als
neutrale Ansprechpersonen, Vermittler und Unterstützer in Fragen rund um die Themen Erziehung, Bildung und Schule zur
Seite und schaffen so eine wichtige Brücke zwischen Elternhaus
und Kindergarten bzw. Schule.
Im Gegensatz zu gewählten Elternvertretern, die meist die
ganze Klasse im Blick haben,
widmen sich die Mentoren den
individuellen Anliegen der Eltern.
Alle Anfragen werden dabei vertraulich behandelt. Ein Großteil
der Ehrenamtlichen ist mehrsprachig und kann so auch bei
Sprachbarrieren und kulturellen
Unterschieden vermitteln.
Für diese Tätigkeit wurden die
Elternmentoren von der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen sowie
dem Bildungsbüro des Landratsamtes Schwarzwald-BaarKreis in Kooperation mit der Elternstiftung Baden-Württemberg
unterstützt und gefördert. Die
Ausbildung erfolgte an vier Terminen. Themen waren etwa das Schulsystem
in Baden-Württemberg und
die Übergänge zwischen
den einzelnen
Schularten,
die Stärkung
und Reflexion
der Erziehungskompetenzen,
Erkenntnisse und Anregun-
gen zur ein- und mehrsprachigen Erziehung sowie Unterstützung und Motivation der Schüler
durch ihre Eltern. Zudem wurden motivierende Faktoren für
eine konstruktive Zusammenarbeit und eine gelungene Kommunikation zwischen Eltern und
Schule sowie innerhalb der Familie thematisiert. Weitere Aspekte waren der Umgang mit
Konflikten sowie die Rolle als
Vermittler und Elternmentor.
Eltern, Elternbeiräte, Erzieher,
Lehrer oder Leiter von Schulen
bzw. Kindertageseinrichtungen,
die Unterstützung der Interkulturellen Elternmentoren benötigen
oder sich selbst als Elternmentor engagieren möchten, können
sich an Konstanze Messner und
Annette Hug-Kalisch
von der Integrationsförderung
der Stadt Villingen-Schwenningen unter
Tel. 82-2151,
oder an Andreas Meßmer
vom Bildungsbüro des Schwarzwald-Baar-Kreises unter Tel. 913-7800 wenden.
Es ist soweit, endlich Ferien!
'Monopoly' des Rätsels Lösung
Sommerverlosung: Zwei Freikarten für VS-Bäder zu gewinnen
Spieleklassiker als Vilingen-Schwenningen-Edition erhältlich
© WTVS
RÄTSEL
Für Kinder und Erwachsene gleichermaßen ist die Ferien- und
Urlaubszeit wohl die schönste
Zeit im Jahr. Egal ob in der Ferne oder zu Hause – es gibt viele
tolle Möglichkeiten, fernab von
Schule und Arbeitsplatz die
freien Tage und Wochen
zu verbringen und die
???
Freizeit attraktiv zu
ECKE
gestalten.
Wann beginnen die Sommerferien in
Baden-Württemberg?
Wenn Sie die
richtige Antwort wissen,
senden Sie
diese bis spätestens Sonntag, 31. Juli,
per E-Mail an
raetsel@
villingenschwenningen.de. Nennen Sie
darin die Lösung und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift.
Zu gewinnen gibt es zwei Freikarten für die Bäder in VillingenSchwenningen. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der
nächsten Amtsblatt-Ausgabe am
9. August. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Wir wünschen
allen Rätselfreunden viel Glück!
Die Rietstraße
steht zum Verkauf, der Muslenplatz wird
privatisiert und
der Bahnhof
Schwenningen wechselt
den Besitzer:
An heimischen
Wohnzimmertischen können
Spielefans mit
dem VillingenSchwenningenMonopoly die Immobilienszene
der Doppelstadt kräftig durcheinanderwirbeln. Bilder von Straßen,
Plätzen und Sehenswürdigkeiten
in der Baden-Württemberg-Stadt
steigern dabei die Spielfreude.
Das Gesellschaftsspiel ist in
den beiden Tourist-Infos der
Stadt in Villingen, Rietgasse 2
(Franziskaner Kulturzentrum) und
Schwenningen, Erzbergerstra-
ße 20 (Bahnhof) sowie in ausgewählten Geschäften zum Preis
von 39,95 Euro erhältlich.
Karl-Heinz Muckle wusste die
richtige Antwort auf unsere Quizfrage in der letzten AmtsblattAusgabe und darf sich über eine
tolle VS-Tasse freuen.
Das kleine Päckchen wird in
den nächsten Tagen versandt.
Herzlichen Glückwunsch!
Tagesordnung Gemeinderat
13/2016
Einladung
zur
30. Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, dem 27. Juli 2016
in der Neuen Tonhalle¹, Stadtbezirk Villingen
Beginn: 16.45 Uhr
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
1. Beschlussvorlagen
1.1 N
achrücken von Herrn Dominik Beha in den Gemeinderat
– Einführung und Verpflichtung
1.2 J ahresabschlussbericht der Bäder Villingen-Schwenningen
GmbH (BVS) für das Geschäftsjahr 2015
1.3 J ahresabschlussbericht der SVS Thüga Beteiligungsgesellschaft
mbH für das Geschäftsjahr 2015
1.4 J ahresabschlussbericht der Stadtwerke Villingen-Schwenningen
GmbH (SVS) für das Geschäftsjahr 2015
1.5 K
onzernabschlussbericht der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) für das Geschäftsjahr 2015
1.6 S
chwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Jahresabschluss 2015
1.7 E
KZ Rössle
– Vorstellung des Firmenverbundes Newport/HBB und des
geplanten Vorhabens
1.8 N
eubau Krematorium Villingen-Schwenningen
– Vergabe der Ofentechnik
1.9 N
eubau Krematorium Villingen-Schwenningen
– Vergabe von Rohbauarbeiten
1.10 Ausbau Nordring, Bereich Salzgrube/ehemaliger Freizeitpark,
Straßenbauarbeiten
1.11 Kanalsanierung Tannenweg im Stadtbezirk Schwenningen
1.12 Lieferung von Auftausalz
1.13 Gymnasium am Deutenberg
– Aktueller Sachstand/Aktuelle Kostenübersicht
1.14 Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg
– Vergabe von Tischlerarbeiten
1.15 Bebauungsplan 'Herdenen, 3. Änderung', Zentralbereich
– Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
– Satzungsbeschluss
1.16 Bebauungsplan 'Gassenäcker', Stadtbezirk Pfaffenweiler
– Aufstellungsbeschluss
– Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
1.17 2
. Änderung des 'Einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplans Niederwiesen' im Stadtbezirk Villingen
– Anpassung an das Vergnügungsstättenkonzept, Offenlage
1.18 2. Änderung des Bebauungsplans 'Goldener Bühl' im Stadtbezirk Villingen
– Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung eines Baugesuchs
1.19 Bebauungsplanverfahren 'Eschelen'
– Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden
– Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger
– Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
– Satzungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften
1.20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Großer Brühl', Teilbereich
Seite 7
Am Vorderen See II im Stbz. Schwenningen
– Beschluss zur öffentlichen Auslegung
1.21 Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im Stadtbezirk Schwenningen
– Vorstellung der Planung Bauabschnitte 3-5 mit Projektbeschluss für den Bauabschnitt 4a
1.22 Mittelfristiges Arbeitsprogramm machbarer Straßensanierungen
in unserer Stadt
– Sachstandsbericht und Vorgaben für die Haushaltsplanung
2017/2018
1.23 Änderung der Honorar- und der Entgeltordnung für Dozent/
-innen der vhs Villingen-Schwenningen ab dem Frühjahr 2017
1.24 Honorarerhöhung für Dozent/-innen der vhs Villingen-Schwenningen ab dem Frühjahr 2017
1.25 Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH
– Feststellung des Jahresabschlusses 2015
1.26 Benennung der neuen Stadtteilhalle im Stadtbezirk
Schwenningen
1.27 Benennung von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss
2. Informationsvorlage
2.1 Rechnungsabschluss 2015
3.
4.
5.
Bericht/Information der Verwaltung
Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates
Fragestunde der Bürgerschaft um circa 20 Uhr
Villingen-Schwenningen, den 19. Juli 2016
Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister
– Änderungen der Tagesordnung bleiben vorbehalten –
¹ Sitzungssaal ist barrierefrei zu erreichen
Anzeige
SICHERHEITSZENTRUM
SCHWARZWALD-BAAR
VILLINGEN
Partner im Netzwerk:
Fenster und Türen
Neue Fenster & Türen sowie Umrüstung bestehender
Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen
Planung, Installation & Wartung
Videoüberwachung
Projektierung, Installation & Wartung
KEINBRUCH® Sicherheitszentrum Villingen
Niedere Str. 41
78050 Villingen-Schwenningen
www.keinbruch.com
[email protected]
07721 - 6970040
Ämter und Einrichtungen
Seite 8
13/2016
Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen
Auskunft / Zentrale  82-0
(alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden)
(V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen
Amt für Archiv und Dokumentenmanagement
Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V)  82-1810
) [email protected]
Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S)  82-1809
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V)  82-2170
Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement  82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften  82-2149, Sozialpädagogischer
Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe  82-2221
) [email protected]
 Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V)  82-1300
Stadtkasse  82-1331, Steuerverwaltung  82-1316
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S)  82-2551
Kommunales Energiemanagement  82-2554, Gebäudewirtschaft  82-2553,
Hochbau  82-2552
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V)  82-2314
Theater und Konzerte
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr
Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V)  82-1201
Schulen  82-1205, Sport  82-1204, Kindertageseinrichtungen  82-1181,
Zentrale Vormerkstelle Kindertageseinrichtungen  82-1185, Stadtbibliothek
 82-2246, Volkshochschule  82-2272
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S)  82-2821
Umweltentwicklung und nachhaltige Planung  82-2740, Flächennutzungsplanung  82-2825, Baurecht  82-2841, Planung  82-2821,
Verwaltung und Statistik  82-2811
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V)  82-2180
) [email protected]
 Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr
Bürgeramt Josefsgasse 7 (V)  82-1401
Ausländerwesen  82-1412, Bußgeldstelle  82-1438, Feuerwehr- und
Zivilschutz  82-1121, Gemeindevollzugsdienst  82-1448, Gewerbe- und
Gaststättenwesen  82-1403, Polizeiwesen  82-1433,
Standesamt  82-1510, Verkehrswesen  82-1431
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Servicezentren  82-3333  Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr
Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V)  82-2001
Geschäftsstelle Gemeinderat  82-2006,
Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit  82-2020
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S)  82-2011
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr
Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V)  82-2351
) [email protected]
 Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V)  82-2031
Personalservice  82-2128, Ausbildung  82-2130
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S)  82-2371
) [email protected]
 Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V)  82-2390
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2790
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V)  82-2081
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Rufbus  82-8282
Seniorenrat  07721/82-1070
) [email protected]
Spitalfonds Schulgasse 23 (V)  82-1080
) [email protected]
 Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr
Stadtbauamt Marktplatz 1 (S)  82-2601
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V)  82-2262
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S)  82-2246
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S)  82-1098
) [email protected]
 Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr
Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S)  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S)
Wirtschaftsförderung  82-1051, Marketing  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V)  82-2340
) [email protected]
 Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S)  82-1208
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
) [email protected]
Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2860
Grundbucheinsichtsstelle  82-2892, Gutachterausschuss  82-2863
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V)  82-2401
und Friedhofsverwaltung
) [email protected]
 Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr
) [email protected]
Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S)  82-2660
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Forstamt Waldstraße 10 (V)  82-1501
) [email protected]
 Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr
Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V)  82-2293
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S)  82-2272
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
KULTURZEIT
13/2016
Seite 9
Angefangen bei Kit Armstrong
bis hin zu Frank Peter Zimmermann: Die Meisterkonzert-Saison 2016/17 im Franziskaner
Konzerthaus kann herausragende Künstler von A bis Z
aufweisen. Gemeinsam mit
Orchestern wie der Camerata
Salzburg, dem neuen SWR
Symphonieorchester und den
Nürnberger Symphonikern entfalten sich Klangerlebnisse der
Extraklasse.
Im Großen Zyklus startet die Spielzeit mit einem jungen Tastenmagier erster Güte: Kit Armstrong
ist mit der Camerata Salzburg zu
Gast. Der 24-Jährige spielt das
Klavierkonzert F-Dur KV 459 von
Mozart (25. Oktober). Ein weiteres Solokonzert von Mozart steht
im Mittelpunkt, wenn SpitzenKlarinettistin Sharon Kam und die
Slowakische Philharmonie Bratislava sich dem zauberhaften A-DurSpätwerk widmen (23. November).
Die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz interpretiert
Brahms' 3. Sinfonie und Mozarts
'Figaro'-Ouvertüre unter der Leitung von Chefdirigent Karl-Heinz
Steffens, und Meistercellist Julian
Steckel lässt das 1. Cellokonzert
von Saint-Saëns leuchten (15.
Januar). Den Rahmen für Violinkunst unerhörter Klasse bereitet
das Kammerorchester Heilbronn:
Frank Peter Zimmermann brilliert
bei einem reinen Bach-Programm,
unter anderem an der Seite seines Sohnes Serge Zimmermann
(17. Februar).
Das Festkonzert zum Stadtjubiläum '1.200 Jahre urkundliche
Ersterwähnung von Schwenningen, Tannheim und Villingen' bereitet die Capella della Torre vor:
Die Auftragsarbeit 'Zeitbrücken –
Von der Herkunft zur Zukunft'
schlägt mit den Sängerinnen des
Tiburtina Ensembles aus Prag
und dem Akkordeonist Lelo Nika
Bögen über die Epochen. Als
'Wegweiser' dienen historische
Ereignisse aus der Geschichte
Villingen-Schwenningens (18.
März).
Sie gehören zu den Spitzenkünstlern im
Großen Zyklus: Frank Peter Zimmermann, Sharon Kam, Julian Steckel und
Maria Vacatello (von oben nach unten).
(Fotos: Harald Hoffmann, Maike Helbig,
Marco Borggreve, Stephen Eastwood)
Seinen Einstand feiert das
neue SWR Symphonieorchester,
und das mit niemand Geringerem als Fazil Say: Der türkische
Ausnahmepianist spielt SaintSaëns' 2. Klavierkonzert (7. April).
Ergänzt wird das Programm
um Auszüge aus Mendelssohn
Bartholdys Schauspielmusik 'Ein
Sommernachtstraum' und Nielsens Sinfonie Nr. 5. Eine Reise
durch die Musikgeschichte, von
Paganini bis Holst, unternimmt
das Hungarian Chamber Orchestra. Leonard Elschenbroich entfaltet am Violoncello seine Kunst
(10. Mai).
Zum Abschluss des Großen
Zyklus legen die berühmten Nürnberger Philharmoniker einen Zwischenstopp auf dem Weg nach
Mailand ein: Tschaikowskys 6. Sinfonie 'Pathétique', Kodálys 'Tänze
aus Galanta' und Liszts 1. Klavierkonzert, dem sich Mariangela
Vacatello mit Verve hingibt, stehen
auf dem Programm (20. Juni).
Die acht Konzerte im Großen
Zyklus können als Festabonnement oder einzeln in einem Wahlabo gebucht werden. Weitere
Informationen und Beratung gibt
es im Amt für Kultur unter Tel.
07721 82-2312, oder per E-Mail
tickets@villingen-schwenningen.
de. Karten im freien Verkauf sind
ab dem 15. August erhältlich.
■ Drei Generationen
musizieren gemeinsam
Am Dienstag, 26. Juli, lebt 'Die
Sage vom Mummelsee' in Klang
und Wort auf: Um 16 Uhr geben
drei Generationen in der Benediktinerkirche ein 'sagenhaftes'
Konzert. Das Projekt des Kompetenzzentrums für Musik im 3. Lebensabschnitt der Musikakademie VS bindet Schüler der Klosterringschule Villingen, Senioren
des Heilig-Geist-Spitals, Schüler
der Musikschule am Franziskaner,
das Mandolinenorchester Villingen-Schwenningen und Solisten
der Musikakademie ein. Sprecher
ist Wilfried Coenen; die Leitung
hat Gerhard Schempp inne.
Der Große Zyklus 2016/17 wartet mit einer hohen Star-Dichte auf
Tipps & Termine
■ Der Sommer und
sein Brauchtum
Im dritten Teil der Schwarzwälder
Bräuche-Reihe mit Sabine Dietzig-Schicht geht es am Sonntag,
7. August um 15 Uhr im Franziskanermuseum um die Sommerzeit,
genauer gesagt um Bewegung
im Schwarzwald: Wann und wie
kam eigentlich der Tourismus in
unsere Region? Welche Stellung
nimmt er heute ein? Gibt es gar
Verbindung zwischen ihm und den
bekannten Wallfahrten? Wie entstanden diese überhaupt und welche Bedeutung nehmen sie heute
noch im Leben der Schwarzwälder Bevölkerung ein? Essen und
Trinken sind eng mit dem Tourismus verbunden, deshalb gilt es
im Rahmen dieser Führung zu klären, »wo der Barthel den Most
holt« und was es mit den Kräuterbüscheln zu Mariä Himmelfahrt
auf sich hat. Selbstverständlich
wird dieser sogenannte 'große
Frauentag' anhand einzelner Museumsobjekte genauer erläutert.
Doch wer weiß schon, dass es zu
dieser Jahreszeit noch einen 'kleinen Frauentag' gibt? Und wie war
das noch gleich mit den 'Nothelfern', gibt es davon nun 13, 14
oder vielleicht sogar 15? Mit diesen und weiteren Fragen rund um
alte und neue Schwarzwälder
Bräuche begeben sich die Kulturwissenschaftlerin und ihre Besucher auf Spurensuche im Franziskanermuseum.
Von Armstrong bis Zimmermann
Veranstalter: Landjugend
Mönchweiler.
20 Uhr · Stadtwerke Villingen,
Pforzheimer Str. 1
mit Franz Müller. Veranstalter:
Umweltzentrum/Moosführer.
Moosführung
19 Uhr · Kirchenpavillon
Möglingshöhe
'Klassik trifft Folk'
mit dem Männer-Vokalquintett
Cantus Firmus.
Mo
© Veranstalter
13 Uhr · Busbahnhof Villingen,
H 11
Von Löffingen
nach Friedenweiler
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch
Ixcanul
Spielfilm von Jayro Bustamente
(Guatemala 2015).
Do
28
15 Uhr · Seniorenresidenz
Am Kaiserring
Spazieren im Städtle
mit Henry Greif und Christa
Lörcher. Veranstalter: Villinger
Bündnis für Familie und Senioren
e.V.
Uriger Jazz mit dem
'Schlurff-Quintett'.
20.15 Uhr · Vortragssaal Wohnanlage Hammerhalde, Villingen
Philosophie im Gespräch
Fr
'Die Integration von Fremdwörtern in die deutsche Sprache'.
29
17 Uhr · Johanneskirche
Villingen
Sommerliche
Orgelmusiken 2016
18.30 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg, Spittelstr. 51
Ein Lied zu meiner Saite
Klassisches Konzert.
20 Uhr · Kneippbad Villingen
Kultur im Kneippbad
Lesung und Musik mit
Stefan Ummenhofer, Alexander
Rieckhoff und den Dörr-Brüdern.
So
Mittwochswanderung des
Schwarzwaldvereins Villingen.
Anmeldung: Tel. 07721 21027
(Maier-Reisen).
31
August
27
1
16 Uhr · Ortsmitte Nordstetten
14. Nordstetter Dorffest
Veranstalter: Landjugend
Mönchweiler.
Mi
Mi
Benefizkonzert deutschisraelischer Mädchenchöre
Finissage zur Ausstellung 'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt
Geschichte'.
Villinger Sommertheater.
Komödie von Peter Turrini/Carlo
Goldoni. Weiterer Termin: 27.07.
Kultur im Kneippbad
26.07. – 7.08.
14. Nordstetter Dorffest
14 Uhr · Umweltzentrum
Schwarzwald-Baar-Neckar
20 Uhr · Kneippbad Villingen
2016
14 Uhr · Ortsmitte Nordstetten
Projekt des Kompetenzzentrums
für Musik im 3. Lebensabschnitt.
Eintritt frei.
Die Wirtin
17 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
30
3
6.30 Uhr · BSV-Parkplatz,
Schwenningen
5.30 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Outdoor-Tour des Schwarzwaldvereins Schwenningen.
Abfahrt: 6 Uhr, Busbahnhof
Villingen. Anmeldung unter Tel.
07720 82-1209. Wanderung
des Schwäbischen Albvereins,
Ortsgruppe Schwenningen.
Grandioses Bergpanorama Zur Appenzeller
im Glarner Land
Felsenkrone
8 Uhr · Bahnhof Villingen
Wanderung
zum Schluchsee
Sonntagswanderung des
Schwarzwaldvereins Villingen mit
dem Club Vosgien Mulhouse.
8 Uhr · Bahnhof Schwenningen
Aussichtsreiche Felsen
Wanderung bei Gremmelsbach.
Abfahrt: 8.30 Uhr, Busbahnhof
Villingen. Anmeldung unter Tel.
07720 82-1209. Wanderung des
Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen.
9 Uhr · Bahnhof Schwenningen
Unterwegs
im Hochschwarzwald
Anmeldung bis 29.07., 16 Uhr
unter Tel. 07720 1741.
Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen.
10 Uhr · Ortsmitte Nordstetten
14. Nordstetter Dorffest
Veranstalter: Landjugend
Mönchweiler.
15 Uhr · Franziskanermuseum
'Deine Anne. Ein Mädchen
schreibt Geschichte'
Führung durch die Sonderausstellung.
13 Uhr · Busbahnhof Villingen,
H 11
Aussicht in Sulgen
Mittwochswanderung des
Schwarzwaldvereins Villingen.
Anmeldung bis 02.08., 12 Uhr
unter Tel. 07721 21027 (MaierReisen).
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch
Hello I am David
Dokumentarfilm von Cosima
Lange (Deutschland 2015).
Fr
5
16 Uhr · Benediktinerkirche
Die Sage vom Mummelsee
Sa
17 Uhr · Johanneskirche
Villingen
Sommerliche
Orgelmusiken 2016
Romantische Musik mit
Robert Schlegl (Posaune) und
Peter Hastedt (Orgel).
So
26
Di
Kultur und Freizeit in VS
ZEITRAUMKOMPAKT
Juli
7
15 Uhr · Franziskanermuseum
Schwarzwälder Bräuche
jenseits von Bollenhut und
Kuckucksuhr
Führung mit Kulturwissenschaftlerin Sabine Dietzig-Schicht.
KULTURZEIT 13/2016
Seite 11
'Gemeinsam sind wir bunt': In der 11. Langen Schwenninger Kulturnacht spiegelte sich einmal mehr die Vielfalt und der Facettenreichtum
der Stadt wider. Die Sazerac Swingers eröffneten den Reigen; Los Pantolores sowie Phil Bates und das Berlin String Ensemble setzten weitere
Glanzlichter auf das internationale Programm.
Das Amt für Kultur bedankt sich bei allen Sponsoren, Gönnern und Mitwirkenden für ihre Unterstützung – ohne sie wäre ein Fest in dieser
(Fotos: Meinrad Kempf: 1, 7 | Joachim Ritter: 2-6, 8, 9)
Größenordnung undenkbar.
➋
➍
➊
➌
➎
➐
➏
➑
➒
KULTURZEIT Seite 12
13/2016
Ebenso bewegte wie bewegende Momente
© Yohann Trepanier
schen Tanzszene. Das Ensemble
zeigt mit dem Programm 'Monumentaal' wahrlich großartige Momente des europäischen Modern
Dance (1. Juni).
Die Veranstaltungen der Tanztheaterreihe können als Festabonnement oder einzeln in ei-
© Basil Childers
Mit der ästhetischen Verbindung
von Tanz und Videoprojektionen
hat sich die David Middendorp
Dance Company aus den Niederlanden einen Namen gemacht –
reale und virtuelle Welt gehen in
der Bewegung eine Symbiose ein
(22. Oktober). 'Breakin' Mozart'
ist ein Großprojekt, das den berühmten Salzburger ins Hier und
Jetzt hebt: Breakdance und HipHop geben den Werken eine neue
Prägung – begleitet von Originalkompositionen und live gesungenen Arien (3. Dezember). Aus Südfrankreich reist das Malandain
Ballet Biarritz an. Die Choreografien von Namensgeber Thierry
Malandain setzen die Ästhetik des
klassischen Balletts mit einer modernen Tanzsprache in Szene (7.
Februar). Ebenfalls gibt es ein Wiedersehen mit Rioult Dance aus
dem US-Bundesstaat New York –
das junge Ensemble sprüht vor Leidenschaft und Humor (16. März).
'Introdans' zählt zu den einflussreichsten Größen der niederländi-
© Olivier Houeix
Die Schönheit und Ausdruckskraft des menschlichen Körpers
vereint die Tanztheater-Reihe
'VS eMotion': Zu der Spielzeit
2016/17 sind wieder viele bewegte und bewegende Momente im Theater am Ring zu erleben.
© DPS-Photography
Modern-Dance-Compagnien aus den Niederlanden, Frankreich und den USA bereiten ästhetischen Genuss
nem Wahlabo gebucht werden.
Weitere Informationen und Beratung gibt es im Amt für Kultur
unter Telefon 07721 82-2312
oder per E-Mail [email protected]. Karten
im freien Verkauf sind ab dem
15. August erhältlich.
David Middendorp Dance (von oben
links im Uhrzeigersinn) eröffnet die
Tanztheater-Reihe – gefolgt von 'Breakin' Mozart', Rioult Dance und dem
Malandain Ballet Biarritz.
Stimmen erheben sich gegen das Vergessen
Deutsch-israelische Mädchenchöre gestalten Finnisage der Anne-Frank-Ausstellung mit Werken von Ilse Werner
Zur Finissage der Ausstellung
'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt
Geschichte' lädt das Franziskanermuseum am Sonntag, 31. Juli, um
17 Uhr zu einem deutsch-israelischen Chorkonzert ein.
Unter der Leitung von Andreas
Puttkammer treten der Mädchenchor aus Rottweil, der Junge Chor
St. Ursula Villingen und der israelische Mädchenchor Nuffar aus
der Stadt Karmiel auf. Sie pflegen zurzeit einen Austausch, bei
dem neben gemeinsamen Proben auch das gegenseitige Kennenlernen und die Beschäftigung
mit der geschichtlichen Vergangenheit im Mittelpunkt stehen.
Bei der Finissage werden verschiedene Chorstücke in hebräischer, arabischer und deutscher
Sprache von den klaren und aus-
Der Junge Chor St. Ursula Villingen und
der Mädchenchor Rottweil treten gemeinsam mit dem israelischen Mädchenchor Nuffar auf.
(Foto: Köchling)
drucksstarken Mädchenstimmen
zu hören sein. Dabei haben Lieder der jüdischen Komponistin
Ilse Weber einen besonderen Stellenwert. 1903 geboren, schrieb
sie bereits mit 14 Jahren eigene
Gedichte, Lieder und Geschichten. Ilse Weber wurde 1942 nach
Theresienstadt deportiert und
arbeitete dort als Kinderkrankenschwester. In den oft schlaflosen
Nächten versuchte sie durch Dichten und Komponieren der erdrückenden Wirklichkeit zu entfliehen. 1944 wurde Ilse Weber in
den Gaskammern von Auschwitz
ermordet. Nach Kriegsende
konnte ihr Mann Willy Weber,
der das KZ schwer krank überlebt hatte, die Gedichte und Lieder sammeln. Veröffentlicht wurden die Werke erst 1991.
Der Eintritt zum Benefizkonzert ist frei. Spenden kommen
der Ausstellung 'Deine Anne' mit
dem Konzept der Ausbildung
von Schülern zu Ausstellungsbegleitern zugute.
Stellenanzeigen
13/2016
�� Wir suchen Sie.
Seite 13
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum 01.10.2016 im
Haupt- und Personalamt, Abteilung Datenverarbeitung, Stadtbezirk Villingen, einen
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Schule,
Bildung und Sport, Gartenschule, Stadtbezirk
Schwenningen, einen
EDV-System- und Netzwerkadministrator (m/w)
Schulsekretär (m/w)
unbefristet, Vollzeit, EG 11 TVöD
Ihre Aufgaben
� alle anfallenden Sekretariatsaufgaben
� Verwaltung einer gebundenen Ganztagsschule mit Halbtagsschule
Rinelen als Außenstelle
� Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften im Ganztagsbereich
� Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und externe Träger sowie in der
Flüchtlingsthematik
� Haushalts- und Rechnungswesen
� Organisation und Mitarbeit bei Schulveranstaltungen (Einschulung,
Elternsprechtag etc.)
� Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Wahrnehmung von Dienstbesprechungen im Amt für Schule, Bildung und
Sport
Ihre Aufgaben
� eigenverantwortliche Mitarbeit bei der Betreuung der bei der Stadtverwaltung im Einsatz befindlichen Rechner und Software
� Betrieb und Weiterentwicklung des städtischen Geoinformationssystems
� Administration von Datenbanken und Datenbankanwendungen
� Optimierung der IuK-Systeme und Komponenten, Security
� Überwachung des Netzwerkes
Unser Angebot
� Arbeiten in einer interessanten und extrem vielfältigen Netzwerkumgebung
� abwechslungreiches Betätigungsfeld
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium der Informatik oder eine vergleichbare
Qualifikation
� Berufserfahrung sowie Zertifizierungen von Microsoft, Oracle und
CISCO und Kenntnisse im Bereich VMWare sind von Vorteil
� hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie flexibler Arbeitseinsatz
� Fähigkeit zur Erarbeitung und Umsetzung kreativer Lösungen
� überzeugendes Auftreten und sicheres Kommunikationsverhalten
� Bereitschaft zur Teamarbeit
� Führerschein Klasse B
unbefristet, Vollzeit, EG 5 TVöD
Unser Angebot
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r
� wünschenswert ist Berufserfahrung im Schulsekretariat
� Erfahrungen im Umgang mit Schulkindern sind von Vorteil
� gute EDV-Kenntnisse in gängigen MS-Office Programmen
� selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Teamarbeit
� Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten
� Flexibilität sowie Konfliktfähigkeit
� Belastbarkeit
� ausgeprägtes Organisationstalent und Kooperationsbereitschaft
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.08.2016.
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 25.08.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Ralf Dreier, Tel. 82-2035
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Andrea Breinlinger-Müller, Tel. 82-1201
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 84.000 Einwohnern ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber
im Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken
wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der
Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen
Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute,
die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten
möchten.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher
Eignung bevorzugt.
�� Impressum
Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr.
Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard,
Liandra Fluck (Praktikantin), Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Fotos
Stellenanzeigen Picture-Factory, Rido, contrastwerkstatt, D. Ott, Kurhan, Dan
Race/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf.
gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14
Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3,
79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 VillingenSchwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar unter villingenschwenningen.de
Stellenanzeigen
Seite 14
�� Wir suchen Sie.
13/2016
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, Abteilung Hochbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen
Architekt bzw. Bauingenieur als
Sachgebietsleiter (m/w)
unbefristet, Vollzeit, EG 12 TVöD
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, Abteilung Hochbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen
Architekt bzw. Bauingenieur,
Fachrichtung Hochbau/Technische
Gebäudeausrüstung (m/w)
Ihre Aufgaben
� Leitung des Sachgebiets Baudurchführung und Gebäudeunterhaltung
mit sechs Mitarbeiter/-innen
� Bauleitung für ausgewählte Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und
Sanierungsprojekte
� Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben inklusive Projektleitung und
-steuerung
� Budgetverantwortung
unbefristet, Vollzeit, EG 11 TVöD
Unser Angebot
� interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
� Villingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln
� einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als
Herausforderung kennenlernen
� Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km
� Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden
� zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken
� moderne Arbeitsmittel einsetzen
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Unser Angebot
� interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
� Villingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln
� einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als
Herausforderung kennenlernen
� Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km
� Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden
� zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken
� moderne Arbeitsmittel einsetzen
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen, Schwerpunkt Hochbau
� Führungserfahrung und Organisationsgeschick
� gute Kenntnisse im baurechtlich relevanten Regelwerk wie HOAI,
VOB, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften etc.
� Erfahrung in Bauleitungsaufgaben, Bauen im Bestand sowie einschlägige Erfahrungen in der Umsetzung von brandschutzrechtlichen
Vorgaben
� gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016.
Ihre Aufgaben
� Bauleitung und Projektverantwortung für die Abwicklung von Neubau-,
Umbau- und Erweiterungsprojekten sowie Modernisierungen und
Sanierungen
� Überwachung der Bauausführung als Fachbauleitung und Bauherrenvertretung (Bau + TGA)
� Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach HOAI/VOB/VOL
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen, Schwerpunkt Hochbau oder Technische Gebäudeausrüstung
� Berufserfahrung im klassischen Hochbau und in der Technischen
Gebäudeausrüstung
� gute Kenntnisse im baurechtlich relevanten Regelwerk wie HOAI,
VOB, DIN-Normen, Gefahrenstoff-VO (PCB, Asbest), Unfallverhütungsvorschriften etc.
� gewissenhafte und selbstständige Arbeitsweise
� ausgeprägte Teamfähigkeit
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Dieter Kleinhans, Tel. 82-2550
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Dieter Kleinhans, Tel. 82-2550
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
�� Zuständig für die Verteilung
Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in
die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG.
Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de
Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag, 9.
August. Das Amtsblatt online gibt es unter villingen-schwenningen.de
Immer aktuell – die städtische Website
villingen-schwenningen.de
�� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus
und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr
Besuchen Sie uns bei
facebook.com/StadtVS
Folgen Sie uns auf Twitter
twitter.com/stadt_vs
Stellenanzeigen
13/2016
�� Wir suchen Sie.
Seite 15
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Vermessungsamt,
Stadtbezirk Schwenningen, einen
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Technischen
Diensten Villingen-Schwenningen (TDVS),
Stadtbildpflege, einen
Messgehilfen (m/w)
Gärtner/Forstwirt/Landwirt (m/w)
unbefristet, Vollzeit, EG 5 TVöD
befristet (Krankheitsvertretung), Vollzeit, EG 5 TVöD
Ihre Aufgaben
� Strecken- und Winkelmessungen mit Messband bzw. elektrooptischem Theodolit
� Fertigung einfacher Aufschriebe und Messskizzen
� selbstständiges Auffinden und Setzen von Grenz- und Vermessungspunkten anhand von Planauszügen und Maßen
� selbstständige Durchführung der Straßenkontrolle inkl. eigenständiger
Erfassung der Straßenschäden
� Bedienung von Navigationsgerät, GPS-Kamera, iPad sowie einfache
Tätigkeiten am PC
Ihre Aufgaben
� sämtliche Arbeiten im Bereich der Grünpflege
� sämtliche Arbeiten im Bereich der Friedhofspflege
� Neubaumaßnahmen im Bereich Grün
� Arbeiten mit verschiedenen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen
� Mitarbeit in der Stadtreinigung
� Mitarbeit im Winterdienst
Unser Angebot
� Einsatz von modernen Arbeitsmitteln
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen bzw.
technischen Bereich
� Führerschein Klasse B (möglichst BE)
� selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
� Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
� Teamfähigkeit
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016.
Unser Angebot
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossene Ausbildung zum Gärtner, Forstwirt oder Landwirt
� Maschinenkenntnisse (Baumaschinenkenntnisse)
� selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
� Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
� Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen
� schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes
� Führerschein Klasse BE
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 05.08.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Ulrich Götz, Tel. 82-2860
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Roland Pfaff, Tel. 82-2402
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Nachruf
Aus dem Kreis unserer Rentnerinnen und Rentner
ist verstorben
Katharina Lang
* 09.12.1936 † 17.06.2016
Katharina Lang war 22 Jahre als Kindergartenhelferin in
der Helene-Mauthe-Kindertagesstätte beschäftigt.
Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen
ein ehrendes Gedenken bewahren.
Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
Brigitte Quattländer
Personalvertretung
Wichtige Rufnummern
Notrufe/Notdienste
Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
Krankentransport (DRK) 1 92 22
Ärztlicher
Notdienst 116 117
Kinderärztlicher
Notdienst 0180/6074611
Zahnärztlicher
Notdienst 01803/22255565
Augenärztlicher
Notdienst 0180/6077212
HNO
Notdienst 0180/6077211
Giftnotruf Freiburg 07 61/1 92 40
Tierklinik
Villingen 0 77 21/8 87 83 90
Besondere Einrichtungen
Amtsgericht 0 77 21/2 03-0
Bäder 0 77 21/40 50-43 50
Bundesagentur
für Arbeit 0 77 21/2 09-0
Finanzamt 0 77 21/9 23-0
Gewerbeaufsicht 0 77 21/9 13-0
Grundbuchamt 0 77 21/68 11-0
Landratsamt SBK 0 77 21/9 13-0
Notariat Villingen 0 77 21/87 18-0
Notariat
Schwenningen 0 77 20/99 56-60
Schwarzwald-Baar
Klinikum 0 77 21/93-0
(alle Apparate im Klinikum können Sie mit
den Vorwahlen 0 77 20 o. 0 77 21 erreichen)
Stadtwerke/
Störungsfälle
0 77 21/40 50-44 44
Stellenanzeigen
Seite 16
�� Wir suchen Sie.
13/2016
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, in Kooperation mit dem
Bürgeramt für die Unterkunft für Wohnungslose, Stadtbezirk Schwenningen, einen
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Technischen
Diensten Villingen-Schwenningen (TDVS),
Stadtreinigung, einen
Stadtreiniger (m/w)
Hausmeister (m/w)
unbefristet, Vollzeit, EG 3 TVöD
befristet (Krankheitsvertretung), Vollzeit, EG 5 TVöD
Ihre Aufgaben
� Reinigung der Straßen, Wege und Plätze
� Reinigung der Grünflächen
� Mitarbeit im Winterdienst
� Arbeiten mit verschiedenen Geräten und Fahrzeugen
Ihre Aufgaben
� allgemeine Hausmeistertätigkeiten
� Betreuung der Haustechnik
� Kontrollgänge, Funktionskontrolle und Durchführung von Wartungen
� Beaufsichtigung von Handwerkern bei kleineren Reparaturen
� Schlüsselverwaltung
� Verwaltung und Organisation sowie ordnungsrechtliche Betreuung der
städtischen Unterkunft für Wohnungslose (in enger Zusammenarbeit
und auf Anweisung des Bürgeramts)
Unser Angebot
� zukunftssichere Beschäftigung
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� gute Maschinenkenntnisse
� selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
� Belastbarkeit und Teamfähigkeit
� schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes
� Führerschein Klasse BE
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 05.08.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Roland Pfaff, Tel. 82-2402
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Nachruf
Gemeinderat und Verwaltung der Stadt VillingenSchwenningen trauern um den Altstadtrat
Josef Zieglwalner
der am 30. Juni im Alter von 89 Jahren verstarb.
Josef Zieglwalner war von 1965 bis 1971 als CDUMitglied im Gemeinderat tätig. Er hat sich stets mit
ganzer Kraft für die Belange und vielfachen Anliegen
der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eingesetzt.
Dem Verstorbenen wurde für sein großes politisches
und soziales Engagement im Jahre 1991 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Mit seinem Wirken hat er
einen großen Beitrag für die Entwicklung VillingenSchwenningens geleistet, wofür wir ihm
zutiefst dankbar sind.
Unser Angebot
� im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung
und leistungsorientierte Bezahlung
� attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene
'Work-Life-Balance'
Ihr Profil
� abgeschlossene Berufsausbildung im Fachhandwerk oder vergleichbare Qualifikation
� möglichst Erfahrung im Bereich einer Verwaltung
� Hilfsbereitschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
� hohe soziale Kompetenz und Engagement bei der Betreuung von
Wohnungslosen
� Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeit
� Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Lösung von konfliktträchtigen
Situationen
� sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
� Kommunikationsfähigkeit
� Belastbarkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
� gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
� Führerschein Klasse B
� gute EDV-Kenntnisse (MS Office)
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 15.08.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Fachamt
Tobias Reuter, Tel. 82-2553
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Villingen-Schwenningen, die Stadt-App
Die ganze Stadt in
klein, zum Mitnehmen
und Entdecken!
Wir verlieren mit Josef Zieglwalner eine beliebte
Persönlichkeit und werden ihm ein ehrendes
Gedenken bewahren.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
© WTVS
villingen-schwenningen.de/stadt-app
Amtliche Bekanntmachungen
13/2016
Seite 17
Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates
vom 15.06.2016
Aufgrund der §§ 4 und 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581 ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.10.2015 (GBl. 2016 S. 870) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 15.06.2016 folgende Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates
beschlossen:
Präambel
Politik für Jugendliche zu machen heißt, Politik mit Jugendlichen zu machen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird in Villingen-Schwenningen ein Jugendgemeinderat gemäß
§ 41a GemO eingerichtet. Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen
gegenüber der kommunalen Politik. Die Jugendgemeinderäte sind einzig ihrem Gewissen
verpflichtet, arbeiten parteiunabhängig und übernehmen selbst politische Verantwortung, um
die Interessen der Jugendlichen zu vertreten. Der Jugendgemeinderat bestimmt selbst, bei
welchen politischen, stadtbezogenen Themen er mitreden will.
Rechte und Pflichten
§ 1 Zusammensetzung, Allgemeines
(1) Der Jugendgemeinderat ist ein Gremium der Stadt Villingen-Schwenningen, das die Interessen der Jugendlichen vertritt.
(2) Der Jugendgemeinderat wird von gewählten Jugendlichen gebildet.
(3) Der Oberbürgermeister der Stadt Villingen-Schwenningen ist Schirmherr des Jugendgemeinderats.
(4) Über seine Organisation und Arbeitsformen bestimmt der Jugendgemeinderat selbst.
§ 2 Rechtsstellung und Mitwirkung im Gemeinderat
(1) Ein Beschluss des Jugendgemeinderates soll vom Gemeinderat bzw. den zuständigen
Ausschüssen in der nächsten, spätestens jedoch in der übernächsten ordentlichen Sitzung als Beschlussvorlage beraten werden.
(2) Dem Jugendgemeinderat wird gemäß GemO § 41a das Recht eingeräumt, sich in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seinen Ausschüssen bei Themen, die die Interessen der Jugendlichen berühren, zu beteiligen. Der Jugendgemeinderat besitzt ein
Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Hierzu benennt der Jugendgemeinderat jeweils
zwei (Gemeinderat, Jugendhilfeausschuss) bzw. eine/n Vertreter/in (übrige Ausschüsse).
(3) Der Jugendgemeinderat wird über das Ergebnis der Beratung und die Entscheidung seiner Anträge im Gemeinderat oder der Ausschüsse in Kenntnis gesetzt.
§ 3 Pflichten
(1) Die Mitglieder des Jugendgemeinderates sind analog § 17 Abs. 2 GemO zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Die Mitglieder des Jugendgemeinderates sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
(3) Alles Weitere regelt der Jugendgemeinderat in seiner Geschäftsordnung.
§ 4 Aufwandsentschädigung
Die Jugendgemeinderäte erhalten nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung.
§ 5 Externe Unterstützung
(1) Der Jugendgemeinderat wird von der Stadtverwaltung fachlich wie methodisch unterstützt.
(2) Der/Die Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Villingen-Schwenningen fungiert als Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats und unterstützt den Jugendgemeinderat bei seiner Tätigkeit.
(3) Der Jugendgemeinderat arbeitet eng mit den Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit in Villingen-Schwenningen zusammen.
(4) Der Oberbürgermeister übernimmt den Vorsitz in der konstituierenden Sitzung des
Jugendgemeinderates und nimmt an mindestens einer weiteren Sitzung innerhalb der
Amtszeit des Jugendgemeinderates teil.
(5) Die Fraktionen des Gemeinderates benennen jeweils eine/n Vertreter/in, die den Jugendgemeinderat in seiner Arbeit unterstützten und auf Einladung an den Sitzungen teilnehmen.
§ 6 Etat
(1) Der Jugendgemeinderat erhält jährlich einen festgelegten Etat der im Haushalt der Stadt
Villingen-Schwenningen ausgewiesen ist. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen der
Haushaltsberatungen über die Höhe des Etats.
(2) Über die Verwendung des Geldes verfügt der Jugendgemeinderat. Über die Verwendung
der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
Wahlen
§ 7 Zusammensetzung, Amtszeit, Wahltag
(1) Der Jugendgemeinderat besteht aus 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.
(2) Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Die Amtszeit beginnt mit dem Zusammentreten zu der ersten Sitzung und endet nach einem Jahr. Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten
Jugendgemeinderates führt der bisherige Jugendgemeinderat die Geschäfte weiter.
(3) Der Jugendgemeinderat legt Zeitpunkt der Wahl in Absprache mit seiner Geschäftsstelle
fest. Dieser soll in seine Amtszeit fallen. Hat er den Wahltag nicht spätestens bis 4 Monate vor Ablauf der Amtszeit festgelegt, wir der Termin von der Stadtverwaltung bestimmt.
§ 8 Wahlrecht
(1) Das aktive und passive Wahlrecht besitzt, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit jedermann, der am Wahltag das 14., jedoch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Villingen-Schwenningen hat.
(2) Auf Antrag können Jugendliche, die nicht in Villingen-Schwenningen wohnen, jedoch eine Schule oder Hochschule in Villingen-Schwenningen besuchen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
§ 9 Bewerbung
(1) B
ewerbungen um die Wahl in den Jugendgemeinderat können frühestens am Tage nach
Bekanntmachung der Wahl abgegeben werden und müssen spätestens 10 Tage vor dem
Wahltag schriftlich bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Geschäftsstelle Gemeinderat, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein. Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt mittels eines offiziellen
Schreibens durch den Oberbürgermeister.
(2) G
ehen weniger gültige Bewerbungen ein als 25, können innerhalb einer Notfrist von 5 Tagen weitere Bewerbungen eingereicht werden. Auf die Nachfrist ist unverzüglich auf geeignete Weise (z. B. im Rahmen des städtischen Internetauftritts) öffentlich hinzuweisen.
D
ie Nachfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Nachfrist und endet am letzten
Tag der Nachfrist um 24.00 Uhr.
(3) Die Bewerbung muss enthalten:
•
•
•
•
•
Vor- und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Name der besuchten Schule oder Berufsbezeichnung
eigenhändige Unterschrift
(4) Der Bewerbung soll für die Kandidatenvorstellung ein Lichtbild beigefügt sein.
(5) Bewerbungen sind ungültig, wenn sie – nicht innerhalb der Einreichungsfrist bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen eingegangen sind oder – nicht die nach Absatz 3 erforderlichen Angaben enthalten oder Angaben nicht lesbar sind.
B
ei mängelbehafteten Bewerbungen ist, soweit möglich, innerhalb der Bewerbungsfrist
Gelegenheit zur Behebung der Mängel einzuräumen.
(6) N
ach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet die Stadtverwaltung über die Zulassung der
eingegangenen Bewerbungen. Im Fall der Zurückweisung eines Bewerbers oder einer Bewerberin wird die Entscheidung unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Die zugelassenen
Bewerber werden schriftlich benachrichtigt und unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt und Anschrift in alphabetischer Reihenfolge unverzüglich bekannt gemacht.
§ 10 Wahlverfahren und Stimmabgabe
(1) Die Wahl wird als reine Online-Wahl durchgeführt.
(2) J eder Wahlberechtigte erhält spätestens 10 Tage vor dem Wahltag eine Wahlinformation
mit einem alphanumerischen Code (TAN) entgeltfrei zugesandt. Wählen kann nur, wer in
das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen alphanumerischen Code erhalten hat. Bei
Verlust des alphanumerischen Codes gibt es keinen Ersatz.
(3) Ab dem 10. Tag vor dem Wahltag und einschließlich am Wahltag bis 24 Uhr kann sich jeder
Wahlberechtigte jederzeit mit seinem alphanumerischen Code über das Internet (Zugang
über die Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen) an der Wahlanwendung anmelden
und seine Stimmen auf die Kandidaten/innen vergeben. Jeder alphanumerische Code ist
nach Benutzung verbraucht und kann dann nicht mehr verwendet werden.
(4) E
s können nur so viele Stimmen abgegeben werden wie Vertreter/innen zu wählen sind.
Pro Bewerber/in können höchstens drei Stimmen vergeben werden (kumulieren). Es gilt
die positive Kennzeichnungspflicht. Gewählt wird, indem der Wähler auf dem OnlineStimmzettel hinter den gewünschten Kandidaten die Zahlen 1 bis 3 eingibt.
(5) Bei Stimmengleichheit entsteht ein zusätzlicher Sitz.
(6) D
as Ergebnis wird nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und Feststellung des
Ergebnisses zeitnah von der Stadtverwaltung, Beauftragte/r für Kinder- und Jugendbeteiligung, festgestellt und bekannt gemacht.
E
rsatzpersonen werden hierbei nur in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen genannt. Ersatzpersonen, für die weniger als zehn Stimmen abgegeben worden
sind, werden nicht namentlich aufgeführt; die auf sie entfallenen Stimmen werden in einer Summe genannt. Der/Die Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung informiert die
gewählten Bewerber/innen.
§ 11 Sitzverteilung, Nachrücken, Ausscheiden
(1) D
ie Hälfte der Sitze (10) wird durch eine Mehrheitswahl über Schullisten vergeben, um eine möglichst breite Vertretung von Jugendlichen zu erreichen. Jeweils zwei Sitze entfallen
dabei auf die Allgemeinbildenden Gymnasien, die Beruflichen Schulen, die Realschulen
und Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen. Jeweils ein Sitz ist für Schulen in privater Trägerschaft und für die Förderschulen reserviert. Gibt es für eine Schulart keine oder nicht
mindestens zwei Kandidaten, so steigt die Zahl der nach Mehrheitswahl zu vergebenden
Sitze entsprechend.
(2) Des Weiteren wird eine Liste mit Kandidaten unabhängig von der Schulbindung erstellt.
(3) Tritt ein Gewählter nicht in den Jugendgemeinderat ein oder scheidet er im Laufe seiner
Amtszeit aus, rückt der erste nicht gewählte Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach. Falls eine solche Ersatzperson nicht vorhanden ist, bleibt der Sitz für die restliche Amtszeit unbesetzt.
(4) Wird die Mitgliederzahl von 20 Jugendgemeinderäten trotz Nachrücker unterschritten, findet keine Nachwahl statt.
(5) Aus dem Jugendgemeinderat scheidet aus, wer seinen Hauptwohnsitz in VillingenSchwenningen aufgibt und auch nicht mehr Schüler einer Schule in Villingen-Schwenningen ist.
(6) E
in Mitglied des Jugendgemeinderates kann aus wichtigem Grund sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt entscheidet der Jugendgemeinderat und orientiert
sich dabei an § 16 GemO.
(7) E
rreicht ein Mitglied des Jugendgemeinderates während seiner Amtszeit die Altersgrenze, bleibt er bis zum Ablauf seiner Amtszeit im Amt.
(8) P
olitische Mandatsträger in anderen kommunalen Organen der Städte und Gemeinden
dürfen kein Mitglied im Jugendgemeinderat sein.
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 18
Sitzungen, Arbeitsablauf
§ 12 Vorstand
(1) Der Jugendgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Der Vorstand wird auf ein
Jahr gewählt.
(2) Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden und drei Stellvertretern/Stellvertreterinnen.
(3) Der Vorstand koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb des Jugendgemeinderats und legt
die Tagesordnung fest. Er muss mindestens einmal im Jahr Rechenschaft über seine Aktivitäten ablegen.
(4) Der bzw. die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstands und des Jugendgemeinderats ein und leitet diese. Die Zusendung der Tagesordnung gilt als Einberufung.
§ 13 Sitzungen und Beschlüsse
(1) Der Jugendgemeinderat tagt mindestens 4 Mal im Jahr, die Sitzungen sind in der Regel
öffentlich.
(2) Der Jugendgemeinderat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordentlich zur Sitzung
geladen wurden und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
(3) Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Wahlen erfolgen geheim mit Stimmzetteln. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Ist dies nicht der Fall, findet bei mehreren
Bewerbern oder Bewerberinnen zwischen den beiden Bewerbern oder Bewerberinnen
mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit genügt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Abweichungen zu diesem Verfahren kann der
Jugendgemeinderat in seiner Geschäftsordnung festlegen.
(4) Der Jugendgemeinderat kann in seinen Sitzungen Zuhörern/Zuhörerinnen, die das aktive
oder passive Wahlrecht für den Jugendgemeinderat besitzen, auf deren Antrag oder auf
Antrag eines Mitglieds das Wort erteilen.
§ 14 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Der Jugendgemeinderat, insbesondere der Vorstand, betreibt in Kooperation mit der Pressestelle der Stadt Villingen-Schwenningen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, um die Unterstützung und Mitarbeit der Jugendlichen zu sichern.
(2) Alle Protokolle und Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung sowie Aktivitäten des Jugendgemeinderats und seiner Untergremien sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Schlussbestimmungen
§ 15 Geltung anderer Rechtsvorschriften
(1) Der Jugendgemeinderat kann sich zu folgenden Themen Regeln schaffen, die den Vorschriften der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie der Gemeindeordnung in analoger Anwendung entsprechen müssen.
1. Sitzungstag, Sitzungszeit
(2) B
ezirksbeiräte und Ortschaftsräte, die nicht Mitglied des Gemeinderates sind, erhalten
eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro.
(3) S
tadträte erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und
Beiräte eine Entschädigung von 40 Euro. Gleiches gilt für Stadträte bei Teilnahme an Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen bzw. Gemeinderatsgruppierungen und als entsandte Vertreter in Zweckverbandsversammlungen und im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen.
(4) O
rtschaftsräte und Bezirksbeiräte erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung des Ortschaftsrates und des Bezirksbeirates eine Entschädigung von 40 Euro.
(5) V
om Gemeinderat für die Gremien bestellte sachkundige Bürger erhalten je Sitzung eine
Entschädigung von 40 Euro.
(6) D
ie Jugendgemeinderäte erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendgemeinderates eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro je Sitzung. Die vom Jugendgemeinderat
bestellten Vertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse eine Entschädigung gemäß Satz 1.
(7) N
otwendige Kinderbetreuungskosten und Kosten für die Pflege von pflegebedürftigen
nahen Angehörigen werden den Mitgliedern des Gemeinderats auf Nachweis ersetzt.
§ 3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher
(1) E
hrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung.
(2) D
ie Aufwandsentschädigung richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der dienstlichen Inanspruchnahme. Die Aufwandsentschädigung beträgt grundsätzlich 53 Prozent
des für ehrenamtliche Bürgermeister gültigen Höchstbetrags der entsprechenden Gemeindegrößengruppe. In den Stadtbezirken mit mehr als 2.000 Einwohnern beträgt die
Aufwandsentschädigung grundsätzlich 66 Prozent des Höchstbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe 1.000 bis
2.000 Einwohner.
(3) F
ällt der ehrenamtliche Ortsvorsteher aufgrund von Krankheit für mindestens zwanzig
Arbeitstage (5-Tage-Woche, Mo – Fr) aus, erhält der stellvertretende ehrenamtliche Ortsvorsteher auf Antrag für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers je angefangene Woche.
§ 4 Wahlen
Für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Mitwirkung und Durchführung von Wahlen wird je Tag eine
Entschädigung von 50 Euro gewährt.
§ 5 Ruhen der Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit.
§ 6 Reisekostenvergütung
2. Amtsführung (Teilnahmepflicht, Entschuldigung)
3. Beschlussfassung/Abstimmung
4. Wahlen innerhalb des Jugendgemeinderates
5. Verhandlungsablauf
6. Schriftführung
7. Beteiligung jugendlicher Einwohner/innen
8. Ausschussbildung
(2) Soweit nicht diese Satzung oder die Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Näheres bestimmt, finden auf den Jugendgemeinderat die Vorschriften der Gemeindeordnung,
des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Anwendung.
§ 16 Übergangsbestimmung
Solange der Jugendgemeinderat sich keine eigene Geschäftsordnung gegeben hat (§ 16
Abs.1) richtet er sich an der Geschäftsordnung für den Gemeinderat aus.
§ 17 Inkrafttreten
13/2016
(1) B
ei Dienstverrichtungen außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 2 und § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender
Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen
Fassung. Maßgebend für die Fahrtkostenerstattung ist die für die Besoldungsgruppen A
8 bis A 16 geltende Regelung.
(2) E
hrenamtliche Ortsvorsteher erhalten bei Dienstverrichtungen innerhalb des Stadtgebietes neben der Entschädigung nach § 3 und § 6 Abs. 1 Fahrtkostenersatz in entsprechender Anwendung der §§ 5 und 6 des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen
Fassung.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Villingen-Schwenningen, 26.07.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Villingen-Schwenningen, 26.07.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
vom 20.03.1985, geändert am 14.03.1990, 31.03.1999, 24.10.2001, 28.01.2009, 25.04.2012,
22.10.2014 und 15.06.2016.
Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 14.10.2015 (GBl. S. 870), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.06.2016 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung regelt die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte, Jugendgemeinderäte, der sonstigen ehrenamtlich Tätigen,
sofern die Entschädigung nicht durch Gesetz besonders geregelt ist, sowie die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher.
§ 2 Entschädigung der Stadträte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte
(1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 130 Euro, mit der alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Stadtrat entstehenden
Aufwendungen abgegolten sind. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro.
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
06.07.2016 den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung VillingenSchwenningen festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresgewinn vom
57.033,28 EUR ab, der wie folgt verwendet wird:
a) Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
30.403,24 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung
26.630,04 EUR
Das Amt für Innenrevision hat mit Bericht vom 31.05.2016 folgenden Bestätigungsvermerk
erteilt: »Es kann festgestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen eingehalten wurden. Dem Gemeinderat
wird empfohlen, den Jahresabschluss 2013 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen.«
Der Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung VillingenSchwenningen liegt gemäß § 95 Abs. 3 GemO bzw. § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 27. Juli 2016 bis einschließlich 4. August 2016 beim Amt für Finanzen und Controlling, Stadtbezirk
Villingen, Obere Straße 4, Zimmer 203 und beim Bürgeramt, Rathaus Stadtbezirk Schwenningen, zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten aus.
Villingen-Schwenningen, den 26.07.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
13/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Geplantes Sanierungsgebiet 'Mangin' im Stadtbezirk Villingen
Seite 19
Anzeigen
– Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
06.07.2016 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S
1722) geändert wurde, für den Bereich der ehemaligen Kasernenfläche Mangin im Stadtbezirk Villingen beschlossen.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes folgt der Richthofenstraße, dem Bereich des
Sägebachs, der Pontarlierstraße mit dem Goetheplatz, der Lorettostraße, Pictoriusstraße,
Födererstraße und Dattenbergstraße. Der nördlich gelegene Teilbereich (TB 1) des Untersuchungsgebiets umfasst im Wesentlichen den Bereich der ehemaligen Kaserne, des Sägebachs sowie den öffentlichen Straßen- und Platzraum. Der südlich der Kirnacher Straße
gelegene Teilbereich (TB 2) des Untersuchungsgebietes wird insbesondere durch mehrgeschossige Wohnbauten ehemaliger Unterkünfte der Französischen Armee geprägt.
Mit der Einleitung der VU sollen Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und
Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der
Sanierung.
Auf § 138 BauGB (Auskunftspflicht) wird hingewiesen. Insbesondere wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet sind, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu
erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur
Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Villingen-Schwenningen, den 26.07.2016
Amt für Stadtentwicklung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 101/2016
Maßnahme: Umgestaltung ehem. LGS-Gelände, Neckarpark
Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Ort der Leistung: Stadtbezirk Schwenningen, Neckarpark, Bereich Stellwerk
Ausführungszeitraum: 7.11.2016 – 28.4.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.9.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 6.9.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel: 07720/82-2601, Fax: 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84, E-Mail: [email protected].
Öffentliche Bekanntgabe der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH gemäß § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
I. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat am 06.07.2016 und die Gesellschafterversammlung am 07.07.2016 folgenden Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH getroffen:
1. D
er Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 563.376,24 EUR festgestellt.
2. Der Verlust des Geschäftsjahres 2014 wird mit 678.600,86 EUR festgestellt.
3. Der Jahresverlust in Höhe von 678.600,86 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
II. Dipl.-Vwt. Christian Schienle – Wirtschaftsprüfer –, St. Nepomuk-Str. 4, 78048 VillingenSchwenningen, hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit Datum
vom 31.05.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
III. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird in den Geschäftsräumen der Wirtschaft- und
Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen
öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 27. Juli 2016 bis einschließlich 4. August
2016, montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH
Beate Behrens
Shuttlebus-Verkehr ab IHK-Parkplatz
PFLEGEFAMILIEN DRINGEND GESUCHT!
 Wohnsitz in VS
 Erziehungserfahrung
 Verständnis
 Belastbarkeit
 Zeit
 Platz
 Flexibilität
 Gesundheit
 Einfühlungsvermögen
Der Pflegekinderdienst sucht Personen und Familien mit diesen Eigenschaften, die
sich vorstellen können, Kinder in Notlagen kurzfristig und für einen begrenzten
Zeitraum aufzunehmen.
Wir freuen uns auf ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen!
Amt für Familie, Jugend und Soziales
Pflegekinderdienst
Justinus-Kerner-Str. 7
78048 Villingen-Schwenningen
Lydia Kaltenbacher
Telefon 07721/82 2168
[email protected]
Stephanie Gaigl
Telefon 07721/82 2184
[email protected]