Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 26. Juli 2016 Nr. 13 Jahrgang 3 Kulturelle Vielfalt Ein offenes Ohr Umfangreiche Agenda Klangerlebnisse Helene-Mauthe-Kindertagesstätte feiert Sommerfest mit besonderem Programm Seite 5 Zwölf neue qualifizierte Interkulturelle Elternmentoren unterstützen ab sofort Familien in VS Seite 6 Gemeinderat befasst sich in letzter Sitzung vor der Sommerpause mit wichtigen Themen Seite 7 Meisterkonzert-Saison 2016/17 wartet mit hoher Star-Dichte auf Seite 12 Mitreden, Mitgestalten, Mitentscheiden! Kandidaten für Jugendgemeinderat gesucht / Wahl findet im Herbst statt / Bewerbungen sind ab sofort möglich Politik für Jugendliche zu machen heißt, Politik mit Jugendlichen zu machen. Darum geht es, wenn im Oktober der erste Jugendgemeinderat für Villingen-Schwenningen gewählt wird. Ab sofort können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren für eine Kandidatur bewerben. Bis zum 29. September können sich Interessierte ins Wählerverzeichnis eintragen und sich so als mögliches Mitglied für das Gremium aufstellen lassen. Dies gilt auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht in Villingen-Schwenningen gemeldet sind, aber hier die Schule oder Hochschule besuchen. »Wählen und gewählt werden können Jugendliche auch unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – das war uns ein wichtiges Anliegen«, betont Julia Heinsen, Mitarbeiterin für den Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung im Amt für Familie, Jugend und Soziales. Anfang Oktober bekommen dann über 7.500 Jugendliche in VS ihre Wahlbenach- richtigung für die Online-Wahl sowie Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten per Post zugeschickt. Jugendliche, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet haben, können ei- ringen n, sich einb »Mitmache nlichen äh it Leute m und neue chem is lit o p und Interessen lernen. en nn ke t en t Engagem mehr steh für vieles Dafür und eindem ge nd r Juge für mich de ommund in der (K ge Ju er D rat! ben. ge e m eine Stim nal-)Politik hen ac m , ie erleben Demokrat .« und lernen ler Sascha Kel nen Antrag auf Ausübung ihres Wahlrechts stellen. Gewählt werden kann dann »Der Jug endgem einderat ermöglic ht Jugen d lichen einfache und dire kte Mög keiten zu lichr Mitgest altung d Kommun er alpolitik und mac Demokrat ht ie hautn ah erlebbar. « Michael Nikolski © creatarka/fo tolia.com von Donnerstag, 13. Oktober, bis Samstag, 22. Oktober. Entweder ganz bequem online via Smartphone und PC von zu Hause aus, unter jugendbeteiligung-vs.de oder in den beiden städtischen Jugendhäusern im Jugend- und Kulturzentrum K3 (Kalkofenstraße 3a, Stadtbezirk Villingen) und im Jugend- und Familienzentrum Spektrum (Alleenstraße 16, Stadtbezirk Schwenningen). Der Jugendgemeinderat wird aus 20 Jugendlichen bestehen, die für ein Jahr im Amt sein werden. Das Gremium tagt dann mindestens vier Mal im Jahr und vertritt die Interessen der jungen Bevölkerung gegenüber dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister von VS – und erhält auch ein jährliches Budget zur Durchführung von Veranstaltungen und Projekten. Alle notwendigen Formulare sowie weitere Informationen zur Jugendgemeinderatswahl gibt es im Internet unter jugendbeteiligung-vs.de. Die Bewerbungsfrist endet am 29. September. Für Fragen steht Julia Heinsen vom FJS unter Tel. 822172 oder per E-Mail an [email protected] gerne zur Verfügung. Sprechstunde: Beirat bietet Beratung und Austausch Neue Heimat: Bibliothek richtet Themenbereich ein Vor der Sommerpause lädt der Beirat für Menschen mit Behinderung alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal zu seiner Sprechstunde am Donnerstag, 28. Juli, ins Liegenschaftsamt in der Schwenninger Winkelstraße 9 (Raum 410) ein. Von 17 bis 18 Uhr stehen die Beiratsmitglieder Menschen mit und ohne Handicap für Fragen zur Barrierefreiheit in der Stadt oder auch in ganz persönlichen Anliegen zur Verfügung. Mit der Einrichtung des neuen Themenbereichs 'Ankommen in Deutschland' richtet sich die Stadtbibliothek an Flüchtlinge sowie ehren- und hauptamtliche Helfer. Die Bereiche 'Sprache', 'Land und Leute', 'Hilfe', 'Begleiten' und 'Auf dem Weg' bieten Medien zum Spracherwerb, Informationen zur neuen Heimat sowie Hilfestellungen und Gesetzestexte an. Auch informative Broschüren zum kostenlosen Mitnehmen liegen aus. Aus den Fraktionen und Gruppierungen Seite 2 Stadtratsfraktion Villingen-Schwenningen Ortsentwicklungsstudien in den Ortschaften Mit Blick auf den immer höheren Landschaftsverbrauch durch Bebauung, rückt für die Gestaltung der zukünftigen Stadtentwicklung das Thema Innenentwicklung, d.h. die Nutzung innerörtlicher, bereits erschlossener Flächen, verstärkt in den Fokus. Durch den Neubau des Klinikums und des städtischen Bauhofes auf der grünen Wiese sowie der zukünftigen Nutzung des Kasernenareals in Villingen für die Wohnbebauung, gibt es erfreulicherweise genügend Innenentwicklungsmöglichkeiten in den beiden großen Stadtbezirken. Aber auch für unsere kleineren Teilorte muss über zukunftsfähige Konzepte für die weitere Entwicklung nachgedacht werden. Nachdem die Verwaltung vergeblich zwei Jahren versuchte, Fördergelder für eine Ortsentwicklungsstudie zu erhalten, werden diese schon längst überfälligen Untersuchungen nun endlich in unseren Teilorten durchgeführt. Den Anfang machten hierbei Pfaffenweiler und Rietheim. In den beiden Ortschaften wurden der interessierten Bevölkerung bereits erste Zwischenergebnisse der Studie vorgestellt. Ob die dabei aufgezeigten Innenentwicklungsmöglichkeiten zu verwirklichen sind, ist jedoch fraglich. Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen befinden sich in privater Hand und seitens der Eigentümer besteht häufig kein Interesse, diese einer Bebauung zuzuführen. Dennoch muss auch den Ortschaften die Möglichkeit geboten werden, sich weiterentwickeln zu können, wie dies auch in anderen Gemeinden der Fall ist. Nur so können wir unsere Infrastruktur mit Blick auf bevorstehende demographische Veränderungen nachhaltig bewahren und das attraktive Lebensumfeld unserer Ortschaften erhalten. Daher muss für die zukünftige Entwicklung unserer Teilorte über alternative Konzepte nachgedacht werden. Das Förderprogramm der Stadt, welches junge Familien beim Erwerb von Bestandsgebäuden unterstützt, ist hierbei ein erster richtiger Schritt. Um den Kauf der oftmals schon älteren Gebäude für die Zielgruppe attraktiv zu gestalten und somit den Erfolg des Programmes zu garantieren, sollte die Verwaltung jedoch mit Blick auf oft nicht mehr zeitgemäße Bauvorschriften flexibel und unbürokratisch handeln. Zudem sollte für alle Ortschaften auch in Zukunft die Erschließung neuer Wohngebiete als Mittel der Ortsentwicklung erhalten bleiben. Wir sollten auch weiterhin das Potential unserer Stadt nutzen, um den Menschen die Vorteile und Vielfalt von Stadt- und Landleben bieten zu können. Gudrun Furtwängler �� cdu-vs.de Ist Schulentwicklung in Schwenningen nur Auflösung der Hirschbergschule und der Werkrealschule an der Friedensschule? Nachdem eine Gemeinderatsmehrheit unseren Antrag auf umfassende, vorbereitende Diskussion des Themas mit allen Beteiligten abgelehnt hatte, ergab das Nachhaken bei Regierungspräsidium und Kultusministerium: Schulentwicklung ist mehr. Was der Gemeinderat beschlossen hat, ist nur ein Vorschlag. Der hätte nach unserer Forderung vorab mit allen Betroffenen abgestimmt werden sollen. Jetzt muss er abgestimmt werden bevor das Regierungspräsidium zustimmt. Vielleicht zustimmt. Denn es gibt gute Gründe dagegen. Vor allem gibt es konstruktive Alternativen, die der Gesamtelternbeirat einbringen konnte, nachdem seiner Beteiligung der Weg geebnet war. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Chancen des Dialogs zu nutzen: Forcieren Sie nicht in typischer VS-Manier ein schlechtes Provisorium, sondern nutzen Sie die gewonnene Zeit, im Konsens ein solides Gesamtkonzept zu entwickeln. Was ist bspw. mit Rinelenschule und Schulverbund am Deutenberg? Spätestens, wenn dort absehbare Gebäudesanierungen anstehen, wird auch darüber geredet werden müssen. Bis zum Abschluss der jetzt angestoßenen Diskussion – hoffentlich im Konsens – muss jedenfalls alles beim Alten bleiben. Es ist bedenklich, wenn doch voreilig Fakten geschaffen werden. Wenn eine Werkrealschulklasse der Friedensschule unbesetzt bleibt oder Eltern von neuen Hirschbergschülern im Ungewissen gelassen werden. Schlimm, dass dort sogar Nachmittags-/Hausaufgaben-Betreuung abgesagt wird, bloß weil ganz plötzlich die städtische Unterstützung zur Koordination der ehrenamtlichen Helfer fehlt. Das darf nicht sein! Das schadet Schülern, Eltern und Schule. Hier muss die Verwaltung umgehend aktiv werden und korrigieren. Denn noch ist nichts entschieden. Im Interesse einer Klarstellung muss der OB zu gegebener Zeit im Amtsblatt über die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde berichten. Rudolf Nenno, FW-Fraktion 13/2016 wie außen. Für Wirtschaft, Kultur und gesellschaftliche Veranstaltungen hat sie eine ideale Größe. Ein Ausbau würde nicht nur Baukosten jenseits der fünf Mio. Euro verursachen, auch das jährliche Defizit würde steigen. Und die Großveranstaltungen, die Kongresse, die sich manche erträumen? Ohne leistungsfähiges Hotel in der Nähe läuft das nicht. Angesichts der großen Aufgaben der Stadt – Schulen, Straßen und eine Teil-Zusammenführung der Verwaltung – ist aus Sicht der SPD der Wunsch nach Erweiterung der Tonhalle Traumtänzerei. Nach den Zeitungsberichten zum Tonhallen-Thema sprach uns ein Bürger an: Wäre es nicht besser, statt Geld in die Tonhalle und eine Stadtteilhalle in Schwenningen zu stecken, eine Stadthalle im Zentralbereich zu bauen, die allen Wünschen gerecht würde? Eine gute Überlegung – aber 25 Jahre zu spät. OB Gebauer hatte sich vergeblich um eine solche Lösung bemüht. Die Mehrheitsfraktionen blockierten damals. Das Klinikum im Zentralbereich hat gezeigt, wie man‘s besser machen kann. Ihre SPD-Fraktion �� spd-vs.de Villingen-Schwenningen Liebe Mitbürger/innen, soll die Tonhalle erweitert werden? Der Gemeinderat landete in seiner letzten Sitzung bei diesem Thema. Eigentlich ging es um den Jahresabschluss der WTVS – der Wirtschafts- und Tourismus GmbH. Etwa eine Mio. Euro Defizit fällt bei dieser städtischen GmbH jährlich an, und doch bestand die Mehrheit des Gemeinderats darauf, sie solle Rücklagen bilden. Die SPD hält dieses Vorgehen für widersinnig. Von den Mehrheitsfraktionen kam aber die Antwort, man müsse Geld ansparen für eine Erweiterung der Tonhalle. Der Betrieb der Neuen Tonhalle verursacht ein jährliches Defizit von etwa einer Mio. Euro. Sie ist eine schöne Halle – von innen Vor der Sommerpause fand ein weiterer Bürgerdialog im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses statt. Das Ziel des Stadtchecks unter Beteiligung von Bürgern ist es, die gemeinsame Stadt fit zu machen für die Zukunft. Zum einen erhalten wir ein Feedback zu Themen, wo wir als Stadtrat und Verwaltung in Zukunft eher weniger Energie und Geld investieren, aber auch wo Bedarf besteht, zukünftig genauer hinzuschauen oder zu investieren. Als die Ergebnisse aus der ersten Runde vorgestellt wurden, hat sich die grüne Gemeinderatsfraktion über die Wertschätzung gegenüber den angrenzenden Naturräumen, Parks und Plätzen gefreut. Insgesamt werden die Freizeitmöglichkeiten gut und die Lebensqualität Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet. Aktuelles 13/2016 als hoch wahrgenommen. Andererseits fehlen aber auch durchgängige Radwege und Musikund Kulturangebote für alle Altersklassen. Beides sind Themen, für welche wir uns im Gemeinderat einsetzen. Als Fraktion sehen wir auf der Grundlage der vorliegenden Daten darüber hinaus in unserer Stadt noch Potential, uns zu einem Oberzentrum zu entwickeln. Der Stadtentwicklungsprozess wird uns hierzu eine Grundlage liefern. FDP: 'Rössle' neu denken Das Rössle in der Schwenninger Innenstadt steht seit Jahren leer. Nun kommt aber Bewegung in die Sache. Ein Investor möchte das Einkaufs-Areal komplett umgestalten. Das beinhaltet auch, dass das aktuelle Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt wird. Für uns ein schmerzhafter Schritt – immerhin ist das Einkaufszentrum etwas über 16 Jahre alt – aber auch ein notwendiger Befreiungsschlag. Denn klar ist: Bei der Konzeption des Rössle wurden Fehler gemacht, die dazu führten, dass das Ganze einfach nicht funktioniert. Für uns Freie Demokraten steht daher fest: Wir müssen das Rössle neu denken. �� facebook.de/fdpvs �� fdp-vs.de/#vs2025 »Die Hütte brennt«, meinte der Herr Oberbürgermeister zum Thema Obdachlosenheim. Dann wäre es doch auch mal an der Zeit, ein paar Notgroschen aus der Tasche zu ziehen und die Feuerwehr zu rufen! Oder? �� facebook.com/AfDStadtrat-VS DEUTSCHE LIGA FÜR VOLK UND HEIMAT (DLVH) Verwaltungskonzentration: Ja – wenn kosten- und somit stellensparend sowie der gute BürgerKundendienst (Ortsverwaltungen/ Bürgerbüros) weiterhin vor Ort schnell, freundlich, kompetent u. bürgernah gewährleistet bleibt. Info: �� j-schuetzinger.de Seite 3 Weichenstellung für s' Rössle Firmenverbund Newport/HBB stellt erste Planungen im Gemeinderat vor Morgen, am 27. Juli, kommt der Gemeinderat ab 16.45 Uhr zu seiner nächsten Sitzung in der Neuen Tonhalle (Bertholdstr. 7, Stbz. Villingen) zusammen. Im Jahr 2000 wurde das Einkaufszentrum s'Rössle in der Schwenninger Innenstadt eröffnet. Nach einem guten Start zeigten sich relativ schnell die funktionalen und organisatorischen Mängel des Projektes. Nach jahrelangem Leerstand des Rössles steht nun ein Konzept des Firmenverbunds Newport/ HBB zur Debatte, das den vollständigen Abriss des Bestandsgebäudes inklusive der Brücke zur Fußgängerzone vorsieht und eine komplette, städtebauliche Neuordnung dieses Bereiches möglich macht. Die Jahresabschlussberichte städtischer Gesellschaften sowie verschiedene Vergaben zum Neubau des Krematoriums Villingen-Schwenningen stehen ebenso auf der Tagesordnung der anstehenden Sitzung. Ferner werden die Fortschritte sowie die Vergabe weiterer Arbeiten zur Erweiterung des Gymnasiums am Deutenberg thematisiert. Die Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im Neckarstadtteil ist in vollem Gange. Den Stadträten werden heuer weitere Planungen vorgestellt, über die Ausschreibung des Bauabschnitts 4a (Platz des Uhrmacherbrunnens) noch im Herbst dieses Jahres wird dabei explizit abgestimmt. Nach dem gemeinderätlichen Beschluss, im Stadtbezirk Schwenningen als Ersatz für das Beethovenhaus eine Veranstaltungshalle auf dem Jäckle-Areal zu bauen, wurde im April ein Namenswettbewerb für die neue Stadtteilhalle ausgelobt. Bis zum Fristende am 10. Mai 2016 gingen bei der Kultur- und Tagungsräume VS GmbH insgesamt 121 Namensvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern ein. Der Gemeinderat sucht in der morgigen Sitzung aus einer Vorauswahl den Favoriten aus. Neben verschiedenen Bebauungsplänen steht zudem der Ausbau des Nordrings im Bereich Salzgrube/ehemaliger Freizeitpark sowie das mittelfristige Arbeitsprogramm machbarer Straßensanierungen auf der Agenda. Die Fragestunde der Bürgerschaft ist für circa 20 Uhr vorgesehen, die vollständige Tagesordnung ist auf Seite 7 einsehbar. Was haben das Fest '9 am Münster' vor zehn Tagen und das Zukunftscamp zu unserem Stadtentwicklungsprozess am vergangenen Wochenende gemeinsam? Ich finde, eine ganze Menge. Hier wie dort geht und ging es um Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem lebendigen Gemeinwesen. Diese Beteiligung kann ja in ganz unterschiedlicher Weise erfolgen, als Organisator oder Helfer an einem Stadtfest ebenso, wie als Mitdiskutant und Ideengeber für das Leitbild unserer Stadt. Beides ist unverzichtbar. Wichtig ist, dass dem Einzelnen über den eigenen Vorgarten hinaus unsere Stadt am Herzen liegt. Ich freue mich und bin sehr dankbar, dass es Menschen gibt, die gemeinsam mit anderen in Vereinen ein großes Fest veranstalten, und dass andere aktiv darüber nachdenken, wie man manches in unserer Stadt besser machen könnte. Gleichzeitig erlebe ich aber auch Menschen, die sich nur punktuell melden, genau dann, wenn eben der eigene Vorgarten betroffen ist. Gerade nach zwei Wochenenden, an denen bürgerschaftliches Engagement in ganz unterschiedlicher Weise gefragt war, will ich daran erinnern, dass auch in unserer Stadt keiner für sich allein leben kann und letztlich jeder auf seine Stadt und das Zusammenleben ihrer Menschen angewiesen ist. Das auch persönlich zu erfahren kann sehr motivierend sein, ob beim Stadtfest oder bei der Erarbeitung eines Neuen Leitbildes. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Seite 4 Aus dem Gemeinderat Standort Mangin unter der Lupe Studie zum neuen Verwaltungsstandort in Auftrag / Gute Chancen auf Fördergelder die Durchführung von sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen aus. Diese sollen Beurteilungsgrundlagen und Anhaltspunkte über die »Notwendigkeit der städtebaulichen Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele« liefern (ausführliche Vorlage unter ris.villingenschwenningen.de). Der Gemeinderat geDas an der Villinger Kirnacher- und Richthofenstraße gelegene ehemalige Kasernengelände nehmigte zudem eine Mangin könnte künftig als neuer Standort für die Unterbringung der Verwaltung dienen. außerplanmäßige AusNachnutzung. Die Stadt VS übte gabe in Höhe von 140.000 Euro In seiner jüngsten Sitzung am für eine Machbarkeitsstudie zur 6. Juli sprach sich der Gemein- bereits Anfang 2015 ihr kommunales Erstzugriffsrecht beim EiNeuordnung der Verwaltung auf derat für die Durchführung gentümer, der Bundesanstalt für dem Mangin-Gelände. von Vorbereitenden UntersuEin Antrag auf Aufnahme bei Immobilienaufgaben (BImA), aus. chungen und für eine Studie Das innenstadtnahe Gelände der Städtebauförderung soll noch zur Prüfung des ehemaligen bietet eine große Chance für die in diesem Jahr gestellt werden. Kasernenareals Mangin als Entwicklung der Stadt. Sowohl Wie die Verwaltung in der VorVerwaltungsstandort aus. lage berichtet, bestehen nach attraktiver, moderner Wohnraum ersten Aussagen des RegieDie bis dahin militärisch genutzte als auch die Unterbringung von rungspräsidiums Freiburg gute Verwaltungseinrichtungen könnKasernenfläche im Stadtbezirk Chancen auf eine Förderung, da ten hier verwirklicht werden. Villingen wurde im Jahr 2014 Konversionsflächensanierungen Um die zukünftige Weiterentdurch den Abzug der franzöwicklung zu konkretisieren, spra- einen Schwerpunkt der Städtesischen Streitkräfte geräumt und steht damit vor ihrer zivilen chen sich die Räte zum einen für bauförderung des Landes bilden. Sozialpass bietet Vergünstigungen Schuldenstand Flüchtlingsfamilien mit vielen Kindern sind ab sofort berechtigt Mit dem 1986 eingeführten Sozialpass der Stadt VillingenSchwenningen erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen und Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, Vergünstigungen. Mit Vorlage des Sozialpasses gewähren verschiedene Einrichtungen wie die Volkshochschule, die Kunsteisbahn oder das Kulturamt ermäßigte Preise. In der Stadtbibliothek beispielsweise entfällt die Jahresgebühr und im öffent- lichen Nahverkehr erhalten Berechtigte 50 Prozent Ermäßigung auf zwei Monats- oder Wochenkarten jährlich. Anspruch auf einen Sozialpass haben nach der jetzigen Zustimmung des Gemeinderates ab sofort auch Flüchtlingsfamilien mit mehreren Kindern, die seit mindestens drei Monaten in Villingen-Schwenningen wohnen. Diese Teilhabemöglichkeit stellt einen wichtigen Brückenpfeiler zur Integration der Familien dar. Mit einem Schuldenstand von über 60 Millionen Euro legte die Verwaltung den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vor. Dies und die jährliche Neuverschuldung von circa 1,3 Millionen Euro führte zu einer ausgiebigen Debatte im Gemeinderat. Eine Kostensenkung könne nur über eine Gebührenerhöhung für die Bürger umgesetzt werden, erklärte Erster Bürgermeister Detlev Bührer. Eine hierfür notwenige Änderung des Gebührenrechts sei vom Städtetag bislang jedoch nicht vorgesehen. Hoher Gewinn Mit einer fast kompletten Vollvermietung schreibt die Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.010.756 Euro aus. Für dieses gute Ergebnis sprach der Gemeinderat sein Lob aus. 13/2016 Der Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 40 ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten. Sie werden direkt von den Bürgern für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Die letzte Wahl fand im Mai 2014 statt. Die aktuelle Sitzverteilung im Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen sieht folgendermaßen aus: 1 Mitglied 1 Mitglied 3 Mitglieder 5 Mitglieder 13 Mitglieder 8 Mitglieder 9 Mitglieder Christlich Demokratische Union Freie Wähler Sozialdemokratische Partei Deutschland Bündnis 90/Die Grünen Freie Demokraten FDP Deutsche Liga für Volk und Heimat Alternative für Deutschland Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt im Sinne einer Gesamtsteuerung die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen kommunalen Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Das Gremium bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Gemeinderat als oberstes Organ der städtischen Selbstverwaltung initiiert auch selbst zahlreiche Vorgehen und Maßnahmen für die kommunale Gemeinschaft. Ratsinformationssystem Wer sitzt im Gemeinderat von Villingen-Schwenningen und in den Ausschüssen? Wann und wo finden die Sitzungen statt? Welche Themen stehen auf der Tagesordnung? Welche Anträge und Anfragen wurden gestellt und welche Beschlüsse gefasst? Infos zu all diesen Fragen finden Bürger mit wenigen Maus-Klicks im städtischen Ratsinformationssystem (RIS) unter ris.villingen-schwenningen.de. 13/2016 Aktuelles Kinder feiern 'Fest der Kulturen' Großes Sommerfest in der städtischen Helene-Mauthe-Kindertagesstätte Unter dem Motto: 'Fest der Kulturen' fand in der städtischen Helene-Mauthe-Kindertagesstätte kürzlich das obligatorische Sommerfest statt. Das Thema 'Vielfalt' und die Herkunft von jedem Einzelnen hat die Kinder, Familien und Erzieherinnen der im Stadtbezirk Schwenningen gelegenen Einrichtung in den letzten Wochen sehr beschäftigt. Dementsprechend bekam das diesjährige Sommerfest sein Motto und auch ein spezielles Programm. In verschiedenen Workshops konnte etwa türkisch gekocht werden, die berühmten Matroschkas aus Russland wurden gebastelt und Spiele aus verschiedenen Ländern ausprobiert. Eine professionelle Mär- chenerzählerin entführte die großen und kleinen Gäste in ferne Länder und berichtete von fantastischen Abenteuern. Kinder und Erzieherinnen hatten außerdem Lieder aus verschiedenen Nationen und in deren Sprachen einstudiert und gaben diese zum Besten. Ein Buffet mit vielfältigen kulinarischen Köstlichkeiten aus den unterschiedlichsten Teilen der Erde sorgte für das leibliche Wohl aller Anwesenden. �� weitere Informationen Die Helene-Mauthe-Kindertagesstätte wurde im Jahr 1974 gegründet. 100 Kinder gehen hier täglich ein und aus. Familiengruppen, eine verlängerte Vormittagsgruppe und der Kinderhort für Schüler erfüllen dabei die unterschiedlichsten Betreuungsbedürfnisse. Geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien Die wöchentlichen Vorlesestunden in der Stadtbibliothek finden am heutigen Dienstag, 26. Juli, um 15.30 Uhr zum letzten Mal vor den Ferien statt. Die nächste Vorlesestunde ist am Dienstag, 13. September. Vom 1. bis 31. August gelten außerdem andere Öffnungszeiten: Dienstags, donnerstags und freitags hat die Stadtbibliothek von 12 bis 18 Uhr geöffnet, mittwochs von 10 bis 13 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kultur- und Tagungsräume VS GmbH sind im Zeitraum von Montag, 1. August, bis Freitag, 2. September, montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar. Wegen Renovierungsarbeiten Recht auf Wohngeld wahrnehmen Die Wohngeldbehörde der Stadt Villingen-Schwenningen ermuntert Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Rechtsanspruch auf Wohngeld Gebrauch zu machen. Am 1. Januar dieses Jahres trat die Wohngeldreform in Kraft. Sie bedeutet eine deutliche Verbesserung für viele Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente haben. Gerade in Anbetracht der in den letzten Jahren vielerorts stark gestiegenen Mieten brauchen diese Menschen die Unterstützung der Gemeinschaft. Denn Wohnen ist kein Luxus, sondern eine Frage der Existenz. Das Ziel ist, dass guter und bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen zur Verfügung steht. Die Reform des Wohngeldes stellt dabei einen wichtigen Baustein dar. bleibt das Bürgerservicezentrum im Stadtbezirk Schwenningen, Marktplatz 1, von Mittwoch, 3. August, ab dem Nachmittag bis einschließlich Dienstag, 16. August geschlossen. Das Servicezentrum in Villingen (Rathausgasse 1) übernimmt in diesem Zeitraum die Vertretung und hat zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Seite 5 Stadt-(Ver)führungen Historischen Frauen auf der Spur Eine Stadtführung durch die Jahrhunderte: Von adligen Frauen, Äbtissinnen, FrauenWohngemeinschaften, Badesitten, Heiratskonsens und Ehevormundschaften, wie man »eyn teutsches Mannsbild bey Kräfften hält«, Hexen und vielem mehr, erfahren die Teilnehmer bei diesem Rundgang durch Villingen am Freitag, 29. Juli, ab 18 Uhr. Treffpunkt ist auf dem Villinger Münsterplatz. Nachtwächterführung durch Zähringerstadt Beim abendlichen Rundgang mit dem Stadtführer Gunther Schwarz als Nachtwächter wird manch interessantes Kapitel der Stadtgeschichte aufgeschlagen: Hygiene, Huren, Beleuchtung, Juden und Belagerung. Der nächste Rundgang findet am Mittwoch, 3. August, ab 18 Uhr statt. Treffpunkt ist am Brunnen des Franziskaner Kulturzentrums. �� weitere Informationen und Anmeldung: Tourist-Info und Ticket-Service Villingen, Tel. 82-2340, E-Mail: [email protected] Professionelle Tonaufnahme Im Zentrum der Wohngeldreform 2016 steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform im Jahre 2009. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von der Zahl der Personen in einem Haushalt, von deren Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. �� weitere Informationen Wohngeldbehörde VillingenSchwenningen im Amt für Familie, Jugend und Soziales, Großherzog-Karl-Straße 6, Stadtbezirk Villingen. Tel. 82-2149, E-Mail [email protected]. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und mittwochs von 14 bis 17.15 Uhr. © Fein Gemeinsam mit dem Leiter des Jugend- und Kulturzentrums K3, Daniel Leguy-Madžar, und den Erzieherinnen der Kindertagesstätten Johanna-Schwer und Schwalbenhaag waren kürzlich zwölf Hort-Mädchen im Villinger Tonstudio 'Die Klangschärferei' zu Gast. Vier Monate hatten sie zwei Songs aus der Serie 'Bibi und Tina' einstudiert, die dann an diesem Studionachmittag produziert wurden. Das Resultat bekamen alle als MP3-Datei zugeschickt. Die professionelle Tonaufnahme ist das Ergebnis des vom Jugendhaus initiierten Workshops 'Sing dein Ding!'. Auch im nächsten Schuljahr steht das Projekt wieder auf dem Plan, dann mit einem neu zusammengestellten Chor. Aktuelles Seite 6 13/2016 Zertifikate für Interkulturelle Elternmentoren Zwölf Ehrenamtliche aus VS bereichern Mentoren-Team mit kulturellem und sprachlichem Erfahrungsschatz Mit großer Freude nahmen die neuen Interkulturellen Elternmentoren aus VS sowie deren Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis ihre Zertifikate von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (vorne rechts) entgegen. Villingen-Schwenningen ist um zwölf neue ausgebildete Interkulturelle Elternmentoren reicher! Für die erfolgreiche Schulungsteilnahme bekamen die engagieren Frauen und Männer kürzlich ihre Zertifikate überreicht. Rasha Algeify, Andrea Christine Horne, Dursun Ali Dayi, Güler Gökoglan, Nada Horri, Christine Lieb, Hubert Jeyabalan Ray- mond, Stefania Schindelar, Tatjana Sept, Aleksandar Turk, Kathiravelu Udaykumar und Albera Yacoub-Msso stehen künftig in verschiedenen Schulen und Kindergärten in VS den Eltern als neutrale Ansprechpersonen, Vermittler und Unterstützer in Fragen rund um die Themen Erziehung, Bildung und Schule zur Seite und schaffen so eine wichtige Brücke zwischen Elternhaus und Kindergarten bzw. Schule. Im Gegensatz zu gewählten Elternvertretern, die meist die ganze Klasse im Blick haben, widmen sich die Mentoren den individuellen Anliegen der Eltern. Alle Anfragen werden dabei vertraulich behandelt. Ein Großteil der Ehrenamtlichen ist mehrsprachig und kann so auch bei Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden vermitteln. Für diese Tätigkeit wurden die Elternmentoren von der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen sowie dem Bildungsbüro des Landratsamtes Schwarzwald-BaarKreis in Kooperation mit der Elternstiftung Baden-Württemberg unterstützt und gefördert. Die Ausbildung erfolgte an vier Terminen. Themen waren etwa das Schulsystem in Baden-Württemberg und die Übergänge zwischen den einzelnen Schularten, die Stärkung und Reflexion der Erziehungskompetenzen, Erkenntnisse und Anregun- gen zur ein- und mehrsprachigen Erziehung sowie Unterstützung und Motivation der Schüler durch ihre Eltern. Zudem wurden motivierende Faktoren für eine konstruktive Zusammenarbeit und eine gelungene Kommunikation zwischen Eltern und Schule sowie innerhalb der Familie thematisiert. Weitere Aspekte waren der Umgang mit Konflikten sowie die Rolle als Vermittler und Elternmentor. Eltern, Elternbeiräte, Erzieher, Lehrer oder Leiter von Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen, die Unterstützung der Interkulturellen Elternmentoren benötigen oder sich selbst als Elternmentor engagieren möchten, können sich an Konstanze Messner und Annette Hug-Kalisch von der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen unter Tel. 82-2151, oder an Andreas Meßmer vom Bildungsbüro des Schwarzwald-Baar-Kreises unter Tel. 913-7800 wenden. Es ist soweit, endlich Ferien! 'Monopoly' des Rätsels Lösung Sommerverlosung: Zwei Freikarten für VS-Bäder zu gewinnen Spieleklassiker als Vilingen-Schwenningen-Edition erhältlich © WTVS RÄTSEL Für Kinder und Erwachsene gleichermaßen ist die Ferien- und Urlaubszeit wohl die schönste Zeit im Jahr. Egal ob in der Ferne oder zu Hause – es gibt viele tolle Möglichkeiten, fernab von Schule und Arbeitsplatz die freien Tage und Wochen zu verbringen und die ??? Freizeit attraktiv zu ECKE gestalten. Wann beginnen die Sommerferien in Baden-Württemberg? Wenn Sie die richtige Antwort wissen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 31. Juli, per E-Mail an raetsel@ villingenschwenningen.de. Nennen Sie darin die Lösung und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift. Zu gewinnen gibt es zwei Freikarten für die Bäder in VillingenSchwenningen. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 9. August. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück! Die Rietstraße steht zum Verkauf, der Muslenplatz wird privatisiert und der Bahnhof Schwenningen wechselt den Besitzer: An heimischen Wohnzimmertischen können Spielefans mit dem VillingenSchwenningenMonopoly die Immobilienszene der Doppelstadt kräftig durcheinanderwirbeln. Bilder von Straßen, Plätzen und Sehenswürdigkeiten in der Baden-Württemberg-Stadt steigern dabei die Spielfreude. Das Gesellschaftsspiel ist in den beiden Tourist-Infos der Stadt in Villingen, Rietgasse 2 (Franziskaner Kulturzentrum) und Schwenningen, Erzbergerstra- ße 20 (Bahnhof) sowie in ausgewählten Geschäften zum Preis von 39,95 Euro erhältlich. Karl-Heinz Muckle wusste die richtige Antwort auf unsere Quizfrage in der letzten AmtsblattAusgabe und darf sich über eine tolle VS-Tasse freuen. Das kleine Päckchen wird in den nächsten Tagen versandt. Herzlichen Glückwunsch! Tagesordnung Gemeinderat 13/2016 Einladung zur 30. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 27. Juli 2016 in der Neuen Tonhalle¹, Stadtbezirk Villingen Beginn: 16.45 Uhr TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Beschlussvorlagen 1.1 N achrücken von Herrn Dominik Beha in den Gemeinderat – Einführung und Verpflichtung 1.2 J ahresabschlussbericht der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH (BVS) für das Geschäftsjahr 2015 1.3 J ahresabschlussbericht der SVS Thüga Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2015 1.4 J ahresabschlussbericht der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) für das Geschäftsjahr 2015 1.5 K onzernabschlussbericht der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) für das Geschäftsjahr 2015 1.6 S chwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH Jahresabschluss 2015 1.7 E KZ Rössle – Vorstellung des Firmenverbundes Newport/HBB und des geplanten Vorhabens 1.8 N eubau Krematorium Villingen-Schwenningen – Vergabe der Ofentechnik 1.9 N eubau Krematorium Villingen-Schwenningen – Vergabe von Rohbauarbeiten 1.10 Ausbau Nordring, Bereich Salzgrube/ehemaliger Freizeitpark, Straßenbauarbeiten 1.11 Kanalsanierung Tannenweg im Stadtbezirk Schwenningen 1.12 Lieferung von Auftausalz 1.13 Gymnasium am Deutenberg – Aktueller Sachstand/Aktuelle Kostenübersicht 1.14 Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg – Vergabe von Tischlerarbeiten 1.15 Bebauungsplan 'Herdenen, 3. Änderung', Zentralbereich – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss 1.16 Bebauungsplan 'Gassenäcker', Stadtbezirk Pfaffenweiler – Aufstellungsbeschluss – Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung 1.17 2 . Änderung des 'Einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplans Niederwiesen' im Stadtbezirk Villingen – Anpassung an das Vergnügungsstättenkonzept, Offenlage 1.18 2. Änderung des Bebauungsplans 'Goldener Bühl' im Stadtbezirk Villingen – Aufstellungsbeschluss, Zurückstellung eines Baugesuchs 1.19 Bebauungsplanverfahren 'Eschelen' – Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden – Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Bürger – Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes – Satzungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften 1.20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Großer Brühl', Teilbereich Seite 7 Am Vorderen See II im Stbz. Schwenningen – Beschluss zur öffentlichen Auslegung 1.21 Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im Stadtbezirk Schwenningen – Vorstellung der Planung Bauabschnitte 3-5 mit Projektbeschluss für den Bauabschnitt 4a 1.22 Mittelfristiges Arbeitsprogramm machbarer Straßensanierungen in unserer Stadt – Sachstandsbericht und Vorgaben für die Haushaltsplanung 2017/2018 1.23 Änderung der Honorar- und der Entgeltordnung für Dozent/ -innen der vhs Villingen-Schwenningen ab dem Frühjahr 2017 1.24 Honorarerhöhung für Dozent/-innen der vhs Villingen-Schwenningen ab dem Frühjahr 2017 1.25 Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH – Feststellung des Jahresabschlusses 2015 1.26 Benennung der neuen Stadtteilhalle im Stadtbezirk Schwenningen 1.27 Benennung von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss 2. Informationsvorlage 2.1 Rechnungsabschluss 2015 3. 4. 5. Bericht/Information der Verwaltung Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates Fragestunde der Bürgerschaft um circa 20 Uhr Villingen-Schwenningen, den 19. Juli 2016 Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister – Änderungen der Tagesordnung bleiben vorbehalten – ¹ Sitzungssaal ist barrierefrei zu erreichen Anzeige SICHERHEITSZENTRUM SCHWARZWALD-BAAR VILLINGEN Partner im Netzwerk: Fenster und Türen Neue Fenster & Türen sowie Umrüstung bestehender Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen Planung, Installation & Wartung Videoüberwachung Projektierung, Installation & Wartung KEINBRUCH® Sicherheitszentrum Villingen Niedere Str. 41 78050 Villingen-Schwenningen www.keinbruch.com [email protected] 07721 - 6970040 Ämter und Einrichtungen Seite 8 13/2016 Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen Auskunft / Zentrale 82-0 (alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden) (V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen Amt für Archiv und Dokumentenmanagement Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V) 82-1810 ) [email protected] Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S) 82-1809 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V) 82-2170 Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement 82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften 82-2149, Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe 82-2221 ) [email protected] Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V) 82-1300 Stadtkasse 82-1331, Steuerverwaltung 82-1316 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S) 82-2551 Kommunales Energiemanagement 82-2554, Gebäudewirtschaft 82-2553, Hochbau 82-2552 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V) 82-2314 Theater und Konzerte ) [email protected] Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V) 82-1201 Schulen 82-1205, Sport 82-1204, Kindertageseinrichtungen 82-1181, Zentrale Vormerkstelle Kindertageseinrichtungen 82-1185, Stadtbibliothek 82-2246, Volkshochschule 82-2272 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S) 82-2821 Umweltentwicklung und nachhaltige Planung 82-2740, Flächennutzungsplanung 82-2825, Baurecht 82-2841, Planung 82-2821, Verwaltung und Statistik 82-2811 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V) 82-2180 ) [email protected] Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr Bürgeramt Josefsgasse 7 (V) 82-1401 Ausländerwesen 82-1412, Bußgeldstelle 82-1438, Feuerwehr- und Zivilschutz 82-1121, Gemeindevollzugsdienst 82-1448, Gewerbe- und Gaststättenwesen 82-1403, Polizeiwesen 82-1433, Standesamt 82-1510, Verkehrswesen 82-1431 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Servicezentren 82-3333 Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V) 82-2001 Geschäftsstelle Gemeinderat 82-2006, Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit 82-2020 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S) 82-2011 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V) 82-2351 ) [email protected] Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V) 82-2031 Personalservice 82-2128, Ausbildung 82-2130 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S) 82-2371 ) [email protected] Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V) 82-2390 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2790 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V) 82-2081 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Rufbus 82-8282 Seniorenrat 07721/82-1070 ) [email protected] Spitalfonds Schulgasse 23 (V) 82-1080 ) [email protected] Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr Stadtbauamt Marktplatz 1 (S) 82-2601 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V) 82-2262 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S) 82-2246 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S) 82-1098 ) [email protected] Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S) 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S) Wirtschaftsförderung 82-1051, Marketing 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V) 82-2340 ) [email protected] Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S) 82-1208 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr ) [email protected] Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2860 Grundbucheinsichtsstelle 82-2892, Gutachterausschuss 82-2863 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V) 82-2401 und Friedhofsverwaltung ) [email protected] Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr ) [email protected] Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S) 82-2660 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Forstamt Waldstraße 10 (V) 82-1501 ) [email protected] Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V) 82-2293 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S) 82-2272 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr KULTURZEIT 13/2016 Seite 9 Angefangen bei Kit Armstrong bis hin zu Frank Peter Zimmermann: Die Meisterkonzert-Saison 2016/17 im Franziskaner Konzerthaus kann herausragende Künstler von A bis Z aufweisen. Gemeinsam mit Orchestern wie der Camerata Salzburg, dem neuen SWR Symphonieorchester und den Nürnberger Symphonikern entfalten sich Klangerlebnisse der Extraklasse. Im Großen Zyklus startet die Spielzeit mit einem jungen Tastenmagier erster Güte: Kit Armstrong ist mit der Camerata Salzburg zu Gast. Der 24-Jährige spielt das Klavierkonzert F-Dur KV 459 von Mozart (25. Oktober). Ein weiteres Solokonzert von Mozart steht im Mittelpunkt, wenn SpitzenKlarinettistin Sharon Kam und die Slowakische Philharmonie Bratislava sich dem zauberhaften A-DurSpätwerk widmen (23. November). Die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz interpretiert Brahms' 3. Sinfonie und Mozarts 'Figaro'-Ouvertüre unter der Leitung von Chefdirigent Karl-Heinz Steffens, und Meistercellist Julian Steckel lässt das 1. Cellokonzert von Saint-Saëns leuchten (15. Januar). Den Rahmen für Violinkunst unerhörter Klasse bereitet das Kammerorchester Heilbronn: Frank Peter Zimmermann brilliert bei einem reinen Bach-Programm, unter anderem an der Seite seines Sohnes Serge Zimmermann (17. Februar). Das Festkonzert zum Stadtjubiläum '1.200 Jahre urkundliche Ersterwähnung von Schwenningen, Tannheim und Villingen' bereitet die Capella della Torre vor: Die Auftragsarbeit 'Zeitbrücken – Von der Herkunft zur Zukunft' schlägt mit den Sängerinnen des Tiburtina Ensembles aus Prag und dem Akkordeonist Lelo Nika Bögen über die Epochen. Als 'Wegweiser' dienen historische Ereignisse aus der Geschichte Villingen-Schwenningens (18. März). Sie gehören zu den Spitzenkünstlern im Großen Zyklus: Frank Peter Zimmermann, Sharon Kam, Julian Steckel und Maria Vacatello (von oben nach unten). (Fotos: Harald Hoffmann, Maike Helbig, Marco Borggreve, Stephen Eastwood) Seinen Einstand feiert das neue SWR Symphonieorchester, und das mit niemand Geringerem als Fazil Say: Der türkische Ausnahmepianist spielt SaintSaëns' 2. Klavierkonzert (7. April). Ergänzt wird das Programm um Auszüge aus Mendelssohn Bartholdys Schauspielmusik 'Ein Sommernachtstraum' und Nielsens Sinfonie Nr. 5. Eine Reise durch die Musikgeschichte, von Paganini bis Holst, unternimmt das Hungarian Chamber Orchestra. Leonard Elschenbroich entfaltet am Violoncello seine Kunst (10. Mai). Zum Abschluss des Großen Zyklus legen die berühmten Nürnberger Philharmoniker einen Zwischenstopp auf dem Weg nach Mailand ein: Tschaikowskys 6. Sinfonie 'Pathétique', Kodálys 'Tänze aus Galanta' und Liszts 1. Klavierkonzert, dem sich Mariangela Vacatello mit Verve hingibt, stehen auf dem Programm (20. Juni). Die acht Konzerte im Großen Zyklus können als Festabonnement oder einzeln in einem Wahlabo gebucht werden. Weitere Informationen und Beratung gibt es im Amt für Kultur unter Tel. 07721 82-2312, oder per E-Mail tickets@villingen-schwenningen. de. Karten im freien Verkauf sind ab dem 15. August erhältlich. ■ Drei Generationen musizieren gemeinsam Am Dienstag, 26. Juli, lebt 'Die Sage vom Mummelsee' in Klang und Wort auf: Um 16 Uhr geben drei Generationen in der Benediktinerkirche ein 'sagenhaftes' Konzert. Das Projekt des Kompetenzzentrums für Musik im 3. Lebensabschnitt der Musikakademie VS bindet Schüler der Klosterringschule Villingen, Senioren des Heilig-Geist-Spitals, Schüler der Musikschule am Franziskaner, das Mandolinenorchester Villingen-Schwenningen und Solisten der Musikakademie ein. Sprecher ist Wilfried Coenen; die Leitung hat Gerhard Schempp inne. Der Große Zyklus 2016/17 wartet mit einer hohen Star-Dichte auf Tipps & Termine ■ Der Sommer und sein Brauchtum Im dritten Teil der Schwarzwälder Bräuche-Reihe mit Sabine Dietzig-Schicht geht es am Sonntag, 7. August um 15 Uhr im Franziskanermuseum um die Sommerzeit, genauer gesagt um Bewegung im Schwarzwald: Wann und wie kam eigentlich der Tourismus in unsere Region? Welche Stellung nimmt er heute ein? Gibt es gar Verbindung zwischen ihm und den bekannten Wallfahrten? Wie entstanden diese überhaupt und welche Bedeutung nehmen sie heute noch im Leben der Schwarzwälder Bevölkerung ein? Essen und Trinken sind eng mit dem Tourismus verbunden, deshalb gilt es im Rahmen dieser Führung zu klären, »wo der Barthel den Most holt« und was es mit den Kräuterbüscheln zu Mariä Himmelfahrt auf sich hat. Selbstverständlich wird dieser sogenannte 'große Frauentag' anhand einzelner Museumsobjekte genauer erläutert. Doch wer weiß schon, dass es zu dieser Jahreszeit noch einen 'kleinen Frauentag' gibt? Und wie war das noch gleich mit den 'Nothelfern', gibt es davon nun 13, 14 oder vielleicht sogar 15? Mit diesen und weiteren Fragen rund um alte und neue Schwarzwälder Bräuche begeben sich die Kulturwissenschaftlerin und ihre Besucher auf Spurensuche im Franziskanermuseum. Von Armstrong bis Zimmermann Veranstalter: Landjugend Mönchweiler. 20 Uhr · Stadtwerke Villingen, Pforzheimer Str. 1 mit Franz Müller. Veranstalter: Umweltzentrum/Moosführer. Moosführung 19 Uhr · Kirchenpavillon Möglingshöhe 'Klassik trifft Folk' mit dem Männer-Vokalquintett Cantus Firmus. Mo © Veranstalter 13 Uhr · Busbahnhof Villingen, H 11 Von Löffingen nach Friedenweiler 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Ixcanul Spielfilm von Jayro Bustamente (Guatemala 2015). Do 28 15 Uhr · Seniorenresidenz Am Kaiserring Spazieren im Städtle mit Henry Greif und Christa Lörcher. Veranstalter: Villinger Bündnis für Familie und Senioren e.V. Uriger Jazz mit dem 'Schlurff-Quintett'. 20.15 Uhr · Vortragssaal Wohnanlage Hammerhalde, Villingen Philosophie im Gespräch Fr 'Die Integration von Fremdwörtern in die deutsche Sprache'. 29 17 Uhr · Johanneskirche Villingen Sommerliche Orgelmusiken 2016 18.30 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg, Spittelstr. 51 Ein Lied zu meiner Saite Klassisches Konzert. 20 Uhr · Kneippbad Villingen Kultur im Kneippbad Lesung und Musik mit Stefan Ummenhofer, Alexander Rieckhoff und den Dörr-Brüdern. So Mittwochswanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung: Tel. 07721 21027 (Maier-Reisen). 31 August 27 1 16 Uhr · Ortsmitte Nordstetten 14. Nordstetter Dorffest Veranstalter: Landjugend Mönchweiler. Mi Mi Benefizkonzert deutschisraelischer Mädchenchöre Finissage zur Ausstellung 'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte'. Villinger Sommertheater. Komödie von Peter Turrini/Carlo Goldoni. Weiterer Termin: 27.07. Kultur im Kneippbad 26.07. – 7.08. 14. Nordstetter Dorffest 14 Uhr · Umweltzentrum Schwarzwald-Baar-Neckar 20 Uhr · Kneippbad Villingen 2016 14 Uhr · Ortsmitte Nordstetten Projekt des Kompetenzzentrums für Musik im 3. Lebensabschnitt. Eintritt frei. Die Wirtin 17 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 30 3 6.30 Uhr · BSV-Parkplatz, Schwenningen 5.30 Uhr · Bahnhof Schwenningen Outdoor-Tour des Schwarzwaldvereins Schwenningen. Abfahrt: 6 Uhr, Busbahnhof Villingen. Anmeldung unter Tel. 07720 82-1209. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. Grandioses Bergpanorama Zur Appenzeller im Glarner Land Felsenkrone 8 Uhr · Bahnhof Villingen Wanderung zum Schluchsee Sonntagswanderung des Schwarzwaldvereins Villingen mit dem Club Vosgien Mulhouse. 8 Uhr · Bahnhof Schwenningen Aussichtsreiche Felsen Wanderung bei Gremmelsbach. Abfahrt: 8.30 Uhr, Busbahnhof Villingen. Anmeldung unter Tel. 07720 82-1209. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 9 Uhr · Bahnhof Schwenningen Unterwegs im Hochschwarzwald Anmeldung bis 29.07., 16 Uhr unter Tel. 07720 1741. Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen. 10 Uhr · Ortsmitte Nordstetten 14. Nordstetter Dorffest Veranstalter: Landjugend Mönchweiler. 15 Uhr · Franziskanermuseum 'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte' Führung durch die Sonderausstellung. 13 Uhr · Busbahnhof Villingen, H 11 Aussicht in Sulgen Mittwochswanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis 02.08., 12 Uhr unter Tel. 07721 21027 (MaierReisen). 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Hello I am David Dokumentarfilm von Cosima Lange (Deutschland 2015). Fr 5 16 Uhr · Benediktinerkirche Die Sage vom Mummelsee Sa 17 Uhr · Johanneskirche Villingen Sommerliche Orgelmusiken 2016 Romantische Musik mit Robert Schlegl (Posaune) und Peter Hastedt (Orgel). So 26 Di Kultur und Freizeit in VS ZEITRAUMKOMPAKT Juli 7 15 Uhr · Franziskanermuseum Schwarzwälder Bräuche jenseits von Bollenhut und Kuckucksuhr Führung mit Kulturwissenschaftlerin Sabine Dietzig-Schicht. KULTURZEIT 13/2016 Seite 11 'Gemeinsam sind wir bunt': In der 11. Langen Schwenninger Kulturnacht spiegelte sich einmal mehr die Vielfalt und der Facettenreichtum der Stadt wider. Die Sazerac Swingers eröffneten den Reigen; Los Pantolores sowie Phil Bates und das Berlin String Ensemble setzten weitere Glanzlichter auf das internationale Programm. Das Amt für Kultur bedankt sich bei allen Sponsoren, Gönnern und Mitwirkenden für ihre Unterstützung – ohne sie wäre ein Fest in dieser (Fotos: Meinrad Kempf: 1, 7 | Joachim Ritter: 2-6, 8, 9) Größenordnung undenkbar. ➋ ➍ ➊ ➌ ➎ ➐ ➏ ➑ ➒ KULTURZEIT Seite 12 13/2016 Ebenso bewegte wie bewegende Momente © Yohann Trepanier schen Tanzszene. Das Ensemble zeigt mit dem Programm 'Monumentaal' wahrlich großartige Momente des europäischen Modern Dance (1. Juni). Die Veranstaltungen der Tanztheaterreihe können als Festabonnement oder einzeln in ei- © Basil Childers Mit der ästhetischen Verbindung von Tanz und Videoprojektionen hat sich die David Middendorp Dance Company aus den Niederlanden einen Namen gemacht – reale und virtuelle Welt gehen in der Bewegung eine Symbiose ein (22. Oktober). 'Breakin' Mozart' ist ein Großprojekt, das den berühmten Salzburger ins Hier und Jetzt hebt: Breakdance und HipHop geben den Werken eine neue Prägung – begleitet von Originalkompositionen und live gesungenen Arien (3. Dezember). Aus Südfrankreich reist das Malandain Ballet Biarritz an. Die Choreografien von Namensgeber Thierry Malandain setzen die Ästhetik des klassischen Balletts mit einer modernen Tanzsprache in Szene (7. Februar). Ebenfalls gibt es ein Wiedersehen mit Rioult Dance aus dem US-Bundesstaat New York – das junge Ensemble sprüht vor Leidenschaft und Humor (16. März). 'Introdans' zählt zu den einflussreichsten Größen der niederländi- © Olivier Houeix Die Schönheit und Ausdruckskraft des menschlichen Körpers vereint die Tanztheater-Reihe 'VS eMotion': Zu der Spielzeit 2016/17 sind wieder viele bewegte und bewegende Momente im Theater am Ring zu erleben. © DPS-Photography Modern-Dance-Compagnien aus den Niederlanden, Frankreich und den USA bereiten ästhetischen Genuss nem Wahlabo gebucht werden. Weitere Informationen und Beratung gibt es im Amt für Kultur unter Telefon 07721 82-2312 oder per E-Mail [email protected]. Karten im freien Verkauf sind ab dem 15. August erhältlich. David Middendorp Dance (von oben links im Uhrzeigersinn) eröffnet die Tanztheater-Reihe – gefolgt von 'Breakin' Mozart', Rioult Dance und dem Malandain Ballet Biarritz. Stimmen erheben sich gegen das Vergessen Deutsch-israelische Mädchenchöre gestalten Finnisage der Anne-Frank-Ausstellung mit Werken von Ilse Werner Zur Finissage der Ausstellung 'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte' lädt das Franziskanermuseum am Sonntag, 31. Juli, um 17 Uhr zu einem deutsch-israelischen Chorkonzert ein. Unter der Leitung von Andreas Puttkammer treten der Mädchenchor aus Rottweil, der Junge Chor St. Ursula Villingen und der israelische Mädchenchor Nuffar aus der Stadt Karmiel auf. Sie pflegen zurzeit einen Austausch, bei dem neben gemeinsamen Proben auch das gegenseitige Kennenlernen und die Beschäftigung mit der geschichtlichen Vergangenheit im Mittelpunkt stehen. Bei der Finissage werden verschiedene Chorstücke in hebräischer, arabischer und deutscher Sprache von den klaren und aus- Der Junge Chor St. Ursula Villingen und der Mädchenchor Rottweil treten gemeinsam mit dem israelischen Mädchenchor Nuffar auf. (Foto: Köchling) drucksstarken Mädchenstimmen zu hören sein. Dabei haben Lieder der jüdischen Komponistin Ilse Weber einen besonderen Stellenwert. 1903 geboren, schrieb sie bereits mit 14 Jahren eigene Gedichte, Lieder und Geschichten. Ilse Weber wurde 1942 nach Theresienstadt deportiert und arbeitete dort als Kinderkrankenschwester. In den oft schlaflosen Nächten versuchte sie durch Dichten und Komponieren der erdrückenden Wirklichkeit zu entfliehen. 1944 wurde Ilse Weber in den Gaskammern von Auschwitz ermordet. Nach Kriegsende konnte ihr Mann Willy Weber, der das KZ schwer krank überlebt hatte, die Gedichte und Lieder sammeln. Veröffentlicht wurden die Werke erst 1991. Der Eintritt zum Benefizkonzert ist frei. Spenden kommen der Ausstellung 'Deine Anne' mit dem Konzept der Ausbildung von Schülern zu Ausstellungsbegleitern zugute. Stellenanzeigen 13/2016 �� Wir suchen Sie. Seite 13 �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum 01.10.2016 im Haupt- und Personalamt, Abteilung Datenverarbeitung, Stadtbezirk Villingen, einen Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Schule, Bildung und Sport, Gartenschule, Stadtbezirk Schwenningen, einen EDV-System- und Netzwerkadministrator (m/w) Schulsekretär (m/w) unbefristet, Vollzeit, EG 11 TVöD Ihre Aufgaben � alle anfallenden Sekretariatsaufgaben � Verwaltung einer gebundenen Ganztagsschule mit Halbtagsschule Rinelen als Außenstelle � Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften im Ganztagsbereich � Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und externe Träger sowie in der Flüchtlingsthematik � Haushalts- und Rechnungswesen � Organisation und Mitarbeit bei Schulveranstaltungen (Einschulung, Elternsprechtag etc.) � Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Wahrnehmung von Dienstbesprechungen im Amt für Schule, Bildung und Sport Ihre Aufgaben � eigenverantwortliche Mitarbeit bei der Betreuung der bei der Stadtverwaltung im Einsatz befindlichen Rechner und Software � Betrieb und Weiterentwicklung des städtischen Geoinformationssystems � Administration von Datenbanken und Datenbankanwendungen � Optimierung der IuK-Systeme und Komponenten, Security � Überwachung des Netzwerkes Unser Angebot � Arbeiten in einer interessanten und extrem vielfältigen Netzwerkumgebung � abwechslungreiches Betätigungsfeld � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossenes Studium der Informatik oder eine vergleichbare Qualifikation � Berufserfahrung sowie Zertifizierungen von Microsoft, Oracle und CISCO und Kenntnisse im Bereich VMWare sind von Vorteil � hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie flexibler Arbeitseinsatz � Fähigkeit zur Erarbeitung und Umsetzung kreativer Lösungen � überzeugendes Auftreten und sicheres Kommunikationsverhalten � Bereitschaft zur Teamarbeit � Führerschein Klasse B unbefristet, Vollzeit, EG 5 TVöD Unser Angebot � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r � wünschenswert ist Berufserfahrung im Schulsekretariat � Erfahrungen im Umgang mit Schulkindern sind von Vorteil � gute EDV-Kenntnisse in gängigen MS-Office Programmen � selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Teamarbeit � Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten � Flexibilität sowie Konfliktfähigkeit � Belastbarkeit � ausgeprägtes Organisationstalent und Kooperationsbereitschaft Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.08.2016. Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 25.08.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Ralf Dreier, Tel. 82-2035 Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Andrea Breinlinger-Müller, Tel. 82-1201 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 84.000 Einwohnern ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber im Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute, die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. �� Impressum Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Liandra Fluck (Praktikantin), Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Fotos Stellenanzeigen Picture-Factory, Rido, contrastwerkstatt, D. Ott, Kurhan, Dan Race/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 VillingenSchwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar unter villingenschwenningen.de Stellenanzeigen Seite 14 �� Wir suchen Sie. 13/2016 �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, Abteilung Hochbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen Architekt bzw. Bauingenieur als Sachgebietsleiter (m/w) unbefristet, Vollzeit, EG 12 TVöD Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, Abteilung Hochbau, Stadtbezirk Schwenningen, einen Architekt bzw. Bauingenieur, Fachrichtung Hochbau/Technische Gebäudeausrüstung (m/w) Ihre Aufgaben � Leitung des Sachgebiets Baudurchführung und Gebäudeunterhaltung mit sechs Mitarbeiter/-innen � Bauleitung für ausgewählte Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsprojekte � Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben inklusive Projektleitung und -steuerung � Budgetverantwortung unbefristet, Vollzeit, EG 11 TVöD Unser Angebot � interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet � Villingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln � einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als Herausforderung kennenlernen � Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km � Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden � zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken � moderne Arbeitsmittel einsetzen � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Unser Angebot � interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet � Villingen-Schwenningen mitgestalten und entscheidend weiterentwickeln � einzigartige Infrastrukturen aufgrund unserer Doppelstadtfunktion als Herausforderung kennenlernen � Bauprojekte im Umkreis von maximal 15 km � Mitglied in einem Team mit starkem Zusammenhalt werden � zu jeder Zeit Ihr Fachwissen durch Weiterbildungen stärken � moderne Arbeitsmittel einsetzen � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen, Schwerpunkt Hochbau � Führungserfahrung und Organisationsgeschick � gute Kenntnisse im baurechtlich relevanten Regelwerk wie HOAI, VOB, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften etc. � Erfahrung in Bauleitungsaufgaben, Bauen im Bestand sowie einschlägige Erfahrungen in der Umsetzung von brandschutzrechtlichen Vorgaben � gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016. Ihre Aufgaben � Bauleitung und Projektverantwortung für die Abwicklung von Neubau-, Umbau- und Erweiterungsprojekten sowie Modernisierungen und Sanierungen � Überwachung der Bauausführung als Fachbauleitung und Bauherrenvertretung (Bau + TGA) � Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach HOAI/VOB/VOL Ihr Profil � abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen, Schwerpunkt Hochbau oder Technische Gebäudeausrüstung � Berufserfahrung im klassischen Hochbau und in der Technischen Gebäudeausrüstung � gute Kenntnisse im baurechtlich relevanten Regelwerk wie HOAI, VOB, DIN-Normen, Gefahrenstoff-VO (PCB, Asbest), Unfallverhütungsvorschriften etc. � gewissenhafte und selbstständige Arbeitsweise � ausgeprägte Teamfähigkeit Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Dieter Kleinhans, Tel. 82-2550 Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Dieter Kleinhans, Tel. 82-2550 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de �� Zuständig für die Verteilung Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG. Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag, 9. August. Das Amtsblatt online gibt es unter villingen-schwenningen.de Immer aktuell – die städtische Website villingen-schwenningen.de �� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr Besuchen Sie uns bei facebook.com/StadtVS Folgen Sie uns auf Twitter twitter.com/stadt_vs Stellenanzeigen 13/2016 �� Wir suchen Sie. Seite 15 �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Vermessungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, einen Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Technischen Diensten Villingen-Schwenningen (TDVS), Stadtbildpflege, einen Messgehilfen (m/w) Gärtner/Forstwirt/Landwirt (m/w) unbefristet, Vollzeit, EG 5 TVöD befristet (Krankheitsvertretung), Vollzeit, EG 5 TVöD Ihre Aufgaben � Strecken- und Winkelmessungen mit Messband bzw. elektrooptischem Theodolit � Fertigung einfacher Aufschriebe und Messskizzen � selbstständiges Auffinden und Setzen von Grenz- und Vermessungspunkten anhand von Planauszügen und Maßen � selbstständige Durchführung der Straßenkontrolle inkl. eigenständiger Erfassung der Straßenschäden � Bedienung von Navigationsgerät, GPS-Kamera, iPad sowie einfache Tätigkeiten am PC Ihre Aufgaben � sämtliche Arbeiten im Bereich der Grünpflege � sämtliche Arbeiten im Bereich der Friedhofspflege � Neubaumaßnahmen im Bereich Grün � Arbeiten mit verschiedenen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen � Mitarbeit in der Stadtreinigung � Mitarbeit im Winterdienst Unser Angebot � Einsatz von modernen Arbeitsmitteln � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen bzw. technischen Bereich � Führerschein Klasse B (möglichst BE) � selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten � Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit � Teamfähigkeit Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.08.2016. Unser Angebot � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossene Ausbildung zum Gärtner, Forstwirt oder Landwirt � Maschinenkenntnisse (Baumaschinenkenntnisse) � selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten � Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit � Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen � schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes � Führerschein Klasse BE Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 05.08.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Ulrich Götz, Tel. 82-2860 Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Roland Pfaff, Tel. 82-2402 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Nachruf Aus dem Kreis unserer Rentnerinnen und Rentner ist verstorben Katharina Lang * 09.12.1936 † 17.06.2016 Katharina Lang war 22 Jahre als Kindergartenhelferin in der Helene-Mauthe-Kindertagesstätte beschäftigt. Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Brigitte Quattländer Personalvertretung Wichtige Rufnummern Notrufe/Notdienste Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 Krankentransport (DRK) 1 92 22 Ärztlicher Notdienst 116 117 Kinderärztlicher Notdienst 0180/6074611 Zahnärztlicher Notdienst 01803/22255565 Augenärztlicher Notdienst 0180/6077212 HNO Notdienst 0180/6077211 Giftnotruf Freiburg 07 61/1 92 40 Tierklinik Villingen 0 77 21/8 87 83 90 Besondere Einrichtungen Amtsgericht 0 77 21/2 03-0 Bäder 0 77 21/40 50-43 50 Bundesagentur für Arbeit 0 77 21/2 09-0 Finanzamt 0 77 21/9 23-0 Gewerbeaufsicht 0 77 21/9 13-0 Grundbuchamt 0 77 21/68 11-0 Landratsamt SBK 0 77 21/9 13-0 Notariat Villingen 0 77 21/87 18-0 Notariat Schwenningen 0 77 20/99 56-60 Schwarzwald-Baar Klinikum 0 77 21/93-0 (alle Apparate im Klinikum können Sie mit den Vorwahlen 0 77 20 o. 0 77 21 erreichen) Stadtwerke/ Störungsfälle 0 77 21/40 50-44 44 Stellenanzeigen Seite 16 �� Wir suchen Sie. 13/2016 �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau, in Kooperation mit dem Bürgeramt für die Unterkunft für Wohnungslose, Stadtbezirk Schwenningen, einen Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Technischen Diensten Villingen-Schwenningen (TDVS), Stadtreinigung, einen Stadtreiniger (m/w) Hausmeister (m/w) unbefristet, Vollzeit, EG 3 TVöD befristet (Krankheitsvertretung), Vollzeit, EG 5 TVöD Ihre Aufgaben � Reinigung der Straßen, Wege und Plätze � Reinigung der Grünflächen � Mitarbeit im Winterdienst � Arbeiten mit verschiedenen Geräten und Fahrzeugen Ihre Aufgaben � allgemeine Hausmeistertätigkeiten � Betreuung der Haustechnik � Kontrollgänge, Funktionskontrolle und Durchführung von Wartungen � Beaufsichtigung von Handwerkern bei kleineren Reparaturen � Schlüsselverwaltung � Verwaltung und Organisation sowie ordnungsrechtliche Betreuung der städtischen Unterkunft für Wohnungslose (in enger Zusammenarbeit und auf Anweisung des Bürgeramts) Unser Angebot � zukunftssichere Beschäftigung � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � gute Maschinenkenntnisse � selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten � Belastbarkeit und Teamfähigkeit � schnelle Verfügbarkeit im Rahmen des Bereitschafts- und Winterdienstes � Führerschein Klasse BE Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 05.08.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Roland Pfaff, Tel. 82-2402 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Nachruf Gemeinderat und Verwaltung der Stadt VillingenSchwenningen trauern um den Altstadtrat Josef Zieglwalner der am 30. Juni im Alter von 89 Jahren verstarb. Josef Zieglwalner war von 1965 bis 1971 als CDUMitglied im Gemeinderat tätig. Er hat sich stets mit ganzer Kraft für die Belange und vielfachen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eingesetzt. Dem Verstorbenen wurde für sein großes politisches und soziales Engagement im Jahre 1991 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Mit seinem Wirken hat er einen großen Beitrag für die Entwicklung VillingenSchwenningens geleistet, wofür wir ihm zutiefst dankbar sind. Unser Angebot � im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, wie z. B. Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung � attraktiver Arbeitsplatz und sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für eine ausgeglichene 'Work-Life-Balance' Ihr Profil � abgeschlossene Berufsausbildung im Fachhandwerk oder vergleichbare Qualifikation � möglichst Erfahrung im Bereich einer Verwaltung � Hilfsbereitschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern � hohe soziale Kompetenz und Engagement bei der Betreuung von Wohnungslosen � Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeit � Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Lösung von konfliktträchtigen Situationen � sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen � Kommunikationsfähigkeit � Belastbarkeit, Engagement und Zuverlässigkeit � gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit � Führerschein Klasse B � gute EDV-Kenntnisse (MS Office) Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 15.08.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Fragen beantwortet Ihnen gerne: Fachamt Tobias Reuter, Tel. 82-2553 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Villingen-Schwenningen, die Stadt-App Die ganze Stadt in klein, zum Mitnehmen und Entdecken! Wir verlieren mit Josef Zieglwalner eine beliebte Persönlichkeit und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister © WTVS villingen-schwenningen.de/stadt-app Amtliche Bekanntmachungen 13/2016 Seite 17 Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates vom 15.06.2016 Aufgrund der §§ 4 und 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581 ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.10.2015 (GBl. 2016 S. 870) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 15.06.2016 folgende Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates beschlossen: Präambel Politik für Jugendliche zu machen heißt, Politik mit Jugendlichen zu machen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird in Villingen-Schwenningen ein Jugendgemeinderat gemäß § 41a GemO eingerichtet. Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der kommunalen Politik. Die Jugendgemeinderäte sind einzig ihrem Gewissen verpflichtet, arbeiten parteiunabhängig und übernehmen selbst politische Verantwortung, um die Interessen der Jugendlichen zu vertreten. Der Jugendgemeinderat bestimmt selbst, bei welchen politischen, stadtbezogenen Themen er mitreden will. Rechte und Pflichten § 1 Zusammensetzung, Allgemeines (1) Der Jugendgemeinderat ist ein Gremium der Stadt Villingen-Schwenningen, das die Interessen der Jugendlichen vertritt. (2) Der Jugendgemeinderat wird von gewählten Jugendlichen gebildet. (3) Der Oberbürgermeister der Stadt Villingen-Schwenningen ist Schirmherr des Jugendgemeinderats. (4) Über seine Organisation und Arbeitsformen bestimmt der Jugendgemeinderat selbst. § 2 Rechtsstellung und Mitwirkung im Gemeinderat (1) Ein Beschluss des Jugendgemeinderates soll vom Gemeinderat bzw. den zuständigen Ausschüssen in der nächsten, spätestens jedoch in der übernächsten ordentlichen Sitzung als Beschlussvorlage beraten werden. (2) Dem Jugendgemeinderat wird gemäß GemO § 41a das Recht eingeräumt, sich in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seinen Ausschüssen bei Themen, die die Interessen der Jugendlichen berühren, zu beteiligen. Der Jugendgemeinderat besitzt ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Hierzu benennt der Jugendgemeinderat jeweils zwei (Gemeinderat, Jugendhilfeausschuss) bzw. eine/n Vertreter/in (übrige Ausschüsse). (3) Der Jugendgemeinderat wird über das Ergebnis der Beratung und die Entscheidung seiner Anträge im Gemeinderat oder der Ausschüsse in Kenntnis gesetzt. § 3 Pflichten (1) Die Mitglieder des Jugendgemeinderates sind analog § 17 Abs. 2 GemO zur Verschwiegenheit verpflichtet. (2) Die Mitglieder des Jugendgemeinderates sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. (3) Alles Weitere regelt der Jugendgemeinderat in seiner Geschäftsordnung. § 4 Aufwandsentschädigung Die Jugendgemeinderäte erhalten nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung. § 5 Externe Unterstützung (1) Der Jugendgemeinderat wird von der Stadtverwaltung fachlich wie methodisch unterstützt. (2) Der/Die Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Villingen-Schwenningen fungiert als Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats und unterstützt den Jugendgemeinderat bei seiner Tätigkeit. (3) Der Jugendgemeinderat arbeitet eng mit den Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit in Villingen-Schwenningen zusammen. (4) Der Oberbürgermeister übernimmt den Vorsitz in der konstituierenden Sitzung des Jugendgemeinderates und nimmt an mindestens einer weiteren Sitzung innerhalb der Amtszeit des Jugendgemeinderates teil. (5) Die Fraktionen des Gemeinderates benennen jeweils eine/n Vertreter/in, die den Jugendgemeinderat in seiner Arbeit unterstützten und auf Einladung an den Sitzungen teilnehmen. § 6 Etat (1) Der Jugendgemeinderat erhält jährlich einen festgelegten Etat der im Haushalt der Stadt Villingen-Schwenningen ausgewiesen ist. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Höhe des Etats. (2) Über die Verwendung des Geldes verfügt der Jugendgemeinderat. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen. Wahlen § 7 Zusammensetzung, Amtszeit, Wahltag (1) Der Jugendgemeinderat besteht aus 20 ehrenamtlichen Mitgliedern. (2) Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Die Amtszeit beginnt mit dem Zusammentreten zu der ersten Sitzung und endet nach einem Jahr. Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Jugendgemeinderates führt der bisherige Jugendgemeinderat die Geschäfte weiter. (3) Der Jugendgemeinderat legt Zeitpunkt der Wahl in Absprache mit seiner Geschäftsstelle fest. Dieser soll in seine Amtszeit fallen. Hat er den Wahltag nicht spätestens bis 4 Monate vor Ablauf der Amtszeit festgelegt, wir der Termin von der Stadtverwaltung bestimmt. § 8 Wahlrecht (1) Das aktive und passive Wahlrecht besitzt, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit jedermann, der am Wahltag das 14., jedoch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Villingen-Schwenningen hat. (2) Auf Antrag können Jugendliche, die nicht in Villingen-Schwenningen wohnen, jedoch eine Schule oder Hochschule in Villingen-Schwenningen besuchen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. § 9 Bewerbung (1) B ewerbungen um die Wahl in den Jugendgemeinderat können frühestens am Tage nach Bekanntmachung der Wahl abgegeben werden und müssen spätestens 10 Tage vor dem Wahltag schriftlich bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Geschäftsstelle Gemeinderat, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen eingegangen sein. Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt mittels eines offiziellen Schreibens durch den Oberbürgermeister. (2) G ehen weniger gültige Bewerbungen ein als 25, können innerhalb einer Notfrist von 5 Tagen weitere Bewerbungen eingereicht werden. Auf die Nachfrist ist unverzüglich auf geeignete Weise (z. B. im Rahmen des städtischen Internetauftritts) öffentlich hinzuweisen. D ie Nachfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Nachfrist und endet am letzten Tag der Nachfrist um 24.00 Uhr. (3) Die Bewerbung muss enthalten: • • • • • Vor- und Nachname Anschrift Geburtsdatum Name der besuchten Schule oder Berufsbezeichnung eigenhändige Unterschrift (4) Der Bewerbung soll für die Kandidatenvorstellung ein Lichtbild beigefügt sein. (5) Bewerbungen sind ungültig, wenn sie – nicht innerhalb der Einreichungsfrist bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen eingegangen sind oder – nicht die nach Absatz 3 erforderlichen Angaben enthalten oder Angaben nicht lesbar sind. B ei mängelbehafteten Bewerbungen ist, soweit möglich, innerhalb der Bewerbungsfrist Gelegenheit zur Behebung der Mängel einzuräumen. (6) N ach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet die Stadtverwaltung über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen. Im Fall der Zurückweisung eines Bewerbers oder einer Bewerberin wird die Entscheidung unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Die zugelassenen Bewerber werden schriftlich benachrichtigt und unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt und Anschrift in alphabetischer Reihenfolge unverzüglich bekannt gemacht. § 10 Wahlverfahren und Stimmabgabe (1) Die Wahl wird als reine Online-Wahl durchgeführt. (2) J eder Wahlberechtigte erhält spätestens 10 Tage vor dem Wahltag eine Wahlinformation mit einem alphanumerischen Code (TAN) entgeltfrei zugesandt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen alphanumerischen Code erhalten hat. Bei Verlust des alphanumerischen Codes gibt es keinen Ersatz. (3) Ab dem 10. Tag vor dem Wahltag und einschließlich am Wahltag bis 24 Uhr kann sich jeder Wahlberechtigte jederzeit mit seinem alphanumerischen Code über das Internet (Zugang über die Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen) an der Wahlanwendung anmelden und seine Stimmen auf die Kandidaten/innen vergeben. Jeder alphanumerische Code ist nach Benutzung verbraucht und kann dann nicht mehr verwendet werden. (4) E s können nur so viele Stimmen abgegeben werden wie Vertreter/innen zu wählen sind. Pro Bewerber/in können höchstens drei Stimmen vergeben werden (kumulieren). Es gilt die positive Kennzeichnungspflicht. Gewählt wird, indem der Wähler auf dem OnlineStimmzettel hinter den gewünschten Kandidaten die Zahlen 1 bis 3 eingibt. (5) Bei Stimmengleichheit entsteht ein zusätzlicher Sitz. (6) D as Ergebnis wird nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und Feststellung des Ergebnisses zeitnah von der Stadtverwaltung, Beauftragte/r für Kinder- und Jugendbeteiligung, festgestellt und bekannt gemacht. E rsatzpersonen werden hierbei nur in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen genannt. Ersatzpersonen, für die weniger als zehn Stimmen abgegeben worden sind, werden nicht namentlich aufgeführt; die auf sie entfallenen Stimmen werden in einer Summe genannt. Der/Die Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung informiert die gewählten Bewerber/innen. § 11 Sitzverteilung, Nachrücken, Ausscheiden (1) D ie Hälfte der Sitze (10) wird durch eine Mehrheitswahl über Schullisten vergeben, um eine möglichst breite Vertretung von Jugendlichen zu erreichen. Jeweils zwei Sitze entfallen dabei auf die Allgemeinbildenden Gymnasien, die Beruflichen Schulen, die Realschulen und Werkrealschulen/Gemeinschaftsschulen. Jeweils ein Sitz ist für Schulen in privater Trägerschaft und für die Förderschulen reserviert. Gibt es für eine Schulart keine oder nicht mindestens zwei Kandidaten, so steigt die Zahl der nach Mehrheitswahl zu vergebenden Sitze entsprechend. (2) Des Weiteren wird eine Liste mit Kandidaten unabhängig von der Schulbindung erstellt. (3) Tritt ein Gewählter nicht in den Jugendgemeinderat ein oder scheidet er im Laufe seiner Amtszeit aus, rückt der erste nicht gewählte Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach. Falls eine solche Ersatzperson nicht vorhanden ist, bleibt der Sitz für die restliche Amtszeit unbesetzt. (4) Wird die Mitgliederzahl von 20 Jugendgemeinderäten trotz Nachrücker unterschritten, findet keine Nachwahl statt. (5) Aus dem Jugendgemeinderat scheidet aus, wer seinen Hauptwohnsitz in VillingenSchwenningen aufgibt und auch nicht mehr Schüler einer Schule in Villingen-Schwenningen ist. (6) E in Mitglied des Jugendgemeinderates kann aus wichtigem Grund sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt entscheidet der Jugendgemeinderat und orientiert sich dabei an § 16 GemO. (7) E rreicht ein Mitglied des Jugendgemeinderates während seiner Amtszeit die Altersgrenze, bleibt er bis zum Ablauf seiner Amtszeit im Amt. (8) P olitische Mandatsträger in anderen kommunalen Organen der Städte und Gemeinden dürfen kein Mitglied im Jugendgemeinderat sein. Amtliche Bekanntmachungen Seite 18 Sitzungen, Arbeitsablauf § 12 Vorstand (1) Der Jugendgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt. (2) Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden und drei Stellvertretern/Stellvertreterinnen. (3) Der Vorstand koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb des Jugendgemeinderats und legt die Tagesordnung fest. Er muss mindestens einmal im Jahr Rechenschaft über seine Aktivitäten ablegen. (4) Der bzw. die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstands und des Jugendgemeinderats ein und leitet diese. Die Zusendung der Tagesordnung gilt als Einberufung. § 13 Sitzungen und Beschlüsse (1) Der Jugendgemeinderat tagt mindestens 4 Mal im Jahr, die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. (2) Der Jugendgemeinderat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordentlich zur Sitzung geladen wurden und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. (3) Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Wahlen erfolgen geheim mit Stimmzetteln. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Ist dies nicht der Fall, findet bei mehreren Bewerbern oder Bewerberinnen zwischen den beiden Bewerbern oder Bewerberinnen mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit genügt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Abweichungen zu diesem Verfahren kann der Jugendgemeinderat in seiner Geschäftsordnung festlegen. (4) Der Jugendgemeinderat kann in seinen Sitzungen Zuhörern/Zuhörerinnen, die das aktive oder passive Wahlrecht für den Jugendgemeinderat besitzen, auf deren Antrag oder auf Antrag eines Mitglieds das Wort erteilen. § 14 Öffentlichkeitsarbeit (1) Der Jugendgemeinderat, insbesondere der Vorstand, betreibt in Kooperation mit der Pressestelle der Stadt Villingen-Schwenningen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, um die Unterstützung und Mitarbeit der Jugendlichen zu sichern. (2) Alle Protokolle und Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung sowie Aktivitäten des Jugendgemeinderats und seiner Untergremien sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schlussbestimmungen § 15 Geltung anderer Rechtsvorschriften (1) Der Jugendgemeinderat kann sich zu folgenden Themen Regeln schaffen, die den Vorschriften der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie der Gemeindeordnung in analoger Anwendung entsprechen müssen. 1. Sitzungstag, Sitzungszeit (2) B ezirksbeiräte und Ortschaftsräte, die nicht Mitglied des Gemeinderates sind, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro. (3) S tadträte erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und Beiräte eine Entschädigung von 40 Euro. Gleiches gilt für Stadträte bei Teilnahme an Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen bzw. Gemeinderatsgruppierungen und als entsandte Vertreter in Zweckverbandsversammlungen und im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen. (4) O rtschaftsräte und Bezirksbeiräte erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung des Ortschaftsrates und des Bezirksbeirates eine Entschädigung von 40 Euro. (5) V om Gemeinderat für die Gremien bestellte sachkundige Bürger erhalten je Sitzung eine Entschädigung von 40 Euro. (6) D ie Jugendgemeinderäte erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendgemeinderates eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro je Sitzung. Die vom Jugendgemeinderat bestellten Vertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse eine Entschädigung gemäß Satz 1. (7) N otwendige Kinderbetreuungskosten und Kosten für die Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen werden den Mitgliedern des Gemeinderats auf Nachweis ersetzt. § 3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher (1) E hrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. (2) D ie Aufwandsentschädigung richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der dienstlichen Inanspruchnahme. Die Aufwandsentschädigung beträgt grundsätzlich 53 Prozent des für ehrenamtliche Bürgermeister gültigen Höchstbetrags der entsprechenden Gemeindegrößengruppe. In den Stadtbezirken mit mehr als 2.000 Einwohnern beträgt die Aufwandsentschädigung grundsätzlich 66 Prozent des Höchstbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe 1.000 bis 2.000 Einwohner. (3) F ällt der ehrenamtliche Ortsvorsteher aufgrund von Krankheit für mindestens zwanzig Arbeitstage (5-Tage-Woche, Mo – Fr) aus, erhält der stellvertretende ehrenamtliche Ortsvorsteher auf Antrag für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers je angefangene Woche. § 4 Wahlen Für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Mitwirkung und Durchführung von Wahlen wird je Tag eine Entschädigung von 50 Euro gewährt. § 5 Ruhen der Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit. § 6 Reisekostenvergütung 2. Amtsführung (Teilnahmepflicht, Entschuldigung) 3. Beschlussfassung/Abstimmung 4. Wahlen innerhalb des Jugendgemeinderates 5. Verhandlungsablauf 6. Schriftführung 7. Beteiligung jugendlicher Einwohner/innen 8. Ausschussbildung (2) Soweit nicht diese Satzung oder die Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Näheres bestimmt, finden auf den Jugendgemeinderat die Vorschriften der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Anwendung. § 16 Übergangsbestimmung Solange der Jugendgemeinderat sich keine eigene Geschäftsordnung gegeben hat (§ 16 Abs.1) richtet er sich an der Geschäftsordnung für den Gemeinderat aus. § 17 Inkrafttreten 13/2016 (1) B ei Dienstverrichtungen außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 2 und § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Maßgebend für die Fahrtkostenerstattung ist die für die Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Regelung. (2) E hrenamtliche Ortsvorsteher erhalten bei Dienstverrichtungen innerhalb des Stadtgebietes neben der Entschädigung nach § 3 und § 6 Abs. 1 Fahrtkostenersatz in entsprechender Anwendung der §§ 5 und 6 des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Villingen-Schwenningen, 26.07.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Villingen-Schwenningen, 26.07.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 20.03.1985, geändert am 14.03.1990, 31.03.1999, 24.10.2001, 28.01.2009, 25.04.2012, 22.10.2014 und 15.06.2016. Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2015 (GBl. S. 870), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.06.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte, Jugendgemeinderäte, der sonstigen ehrenamtlich Tätigen, sofern die Entschädigung nicht durch Gesetz besonders geregelt ist, sowie die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher. § 2 Entschädigung der Stadträte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte (1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 130 Euro, mit der alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Stadtrat entstehenden Aufwendungen abgegolten sind. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2016 den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung VillingenSchwenningen festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresgewinn vom 57.033,28 EUR ab, der wie folgt verwendet wird: a) Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren 30.403,24 EUR b) Vortrag auf neue Rechnung 26.630,04 EUR Das Amt für Innenrevision hat mit Bericht vom 31.05.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: »Es kann festgestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen eingehalten wurden. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2013 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen.« Der Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung VillingenSchwenningen liegt gemäß § 95 Abs. 3 GemO bzw. § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 27. Juli 2016 bis einschließlich 4. August 2016 beim Amt für Finanzen und Controlling, Stadtbezirk Villingen, Obere Straße 4, Zimmer 203 und beim Bürgeramt, Rathaus Stadtbezirk Schwenningen, zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten aus. Villingen-Schwenningen, den 26.07.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 13/2016 Amtliche Bekanntmachungen Geplantes Sanierungsgebiet 'Mangin' im Stadtbezirk Villingen Seite 19 Anzeigen – Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2016 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S 1722) geändert wurde, für den Bereich der ehemaligen Kasernenfläche Mangin im Stadtbezirk Villingen beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes folgt der Richthofenstraße, dem Bereich des Sägebachs, der Pontarlierstraße mit dem Goetheplatz, der Lorettostraße, Pictoriusstraße, Födererstraße und Dattenbergstraße. Der nördlich gelegene Teilbereich (TB 1) des Untersuchungsgebiets umfasst im Wesentlichen den Bereich der ehemaligen Kaserne, des Sägebachs sowie den öffentlichen Straßen- und Platzraum. Der südlich der Kirnacher Straße gelegene Teilbereich (TB 2) des Untersuchungsgebietes wird insbesondere durch mehrgeschossige Wohnbauten ehemaliger Unterkünfte der Französischen Armee geprägt. Mit der Einleitung der VU sollen Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung. Auf § 138 BauGB (Auskunftspflicht) wird hingewiesen. Insbesondere wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet sind, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Villingen-Schwenningen, den 26.07.2016 Amt für Stadtentwicklung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 101/2016 Maßnahme: Umgestaltung ehem. LGS-Gelände, Neckarpark Leistung: Landschaftsbauarbeiten Ort der Leistung: Stadtbezirk Schwenningen, Neckarpark, Bereich Stellwerk Ausführungszeitraum: 7.11.2016 – 28.4.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.9.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 6.9.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel: 07720/82-2601, Fax: 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84, E-Mail: [email protected]. Öffentliche Bekanntgabe der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH gemäß § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg I. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat am 06.07.2016 und die Gesellschafterversammlung am 07.07.2016 folgenden Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH getroffen: 1. D er Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 563.376,24 EUR festgestellt. 2. Der Verlust des Geschäftsjahres 2014 wird mit 678.600,86 EUR festgestellt. 3. Der Jahresverlust in Höhe von 678.600,86 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. II. Dipl.-Vwt. Christian Schienle – Wirtschaftsprüfer –, St. Nepomuk-Str. 4, 78048 VillingenSchwenningen, hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit Datum vom 31.05.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. III. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird in den Geschäftsräumen der Wirtschaft- und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 27. Juli 2016 bis einschließlich 4. August 2016, montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Beate Behrens Shuttlebus-Verkehr ab IHK-Parkplatz PFLEGEFAMILIEN DRINGEND GESUCHT! Wohnsitz in VS Erziehungserfahrung Verständnis Belastbarkeit Zeit Platz Flexibilität Gesundheit Einfühlungsvermögen Der Pflegekinderdienst sucht Personen und Familien mit diesen Eigenschaften, die sich vorstellen können, Kinder in Notlagen kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum aufzunehmen. Wir freuen uns auf ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen! Amt für Familie, Jugend und Soziales Pflegekinderdienst Justinus-Kerner-Str. 7 78048 Villingen-Schwenningen Lydia Kaltenbacher Telefon 07721/82 2168 [email protected] Stephanie Gaigl Telefon 07721/82 2184 [email protected]
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