Teilnahmebedingungen ZACK - Sportamt

Kanton Zürich
Sportamt
ZACK: Zürcher Adipositas Camp für Kinder, 16.-23. Juli 2016 in Zweisimmen
Teilnahmebedingungen ZACK 2016
Teilnahmeberechtigung
- Mädchen und Knaben der Jahrgänge 2000-2003.
-
BMI über der 90. Perzentil, siehe Rechner auf www.gesundheitsfoerderung.ch
-
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Teilnahme der Erziehungsberechtigten / Fragebogen
Obligatorische Teilnahme der Eltern und Teilnehmenden am Vorgespräch (Termin wird vereinbart) und am
Familienevent (16. Juli 2016, 09:00-16:00 in Zürich).
Die Teilnehmenden verpflichten sich, einen Fragebogen unmittelbar nach dem ZACK sowie ein Jahr danach
auszufüllen.
Teilnahmegebühr
CHF 400 Inklusive Reise vom Familienevent (Zürich) nach Zweisimmen und zurück nach Zürich sowie Vollpension. Nicht inbegriffen sind die Anreise zum Familienevent und das Mittagessen für die Begleitpersonen am
Familienevent (CHF 10/Person). Teilnehmende welche ein ZKB Jugendkonto besitzen, erhalten eine Ermässigung von 20% auf den Lagerbeitrag. Inhaber/innen einer KulturLegi erhalten 50% Vergünstigung.
Das ZACK wird finanziell unterstützt durch den Sportfonds und das Sportamt des Kantons Zürich.
Abmeldung
Eine allfällige Abmeldung hat bis drei Wochen vor Campbeginn an das Sportamt des Kantons Zürich zu erfolgen. Für spätere Abmeldungen ohne Arztzeugnis muss ein Unkostenbeitrag von CHF 100 verrechnet werden.
Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung gegen Unfall und Krankheit sowie die Privathaftplicht
ist Sache der Teilnehmenden.
Informationen für Teilnehmende
Etwa drei Wochen vor Beginn des Jugendsportcamps erhalten die Teilnehmenden ein Informationsblatt mit allen nötigen Angaben (Fahrplan, Packliste, Programm, Lagerregeln usw.). Für weitere Auskünfte über das Jugendsportcamp ZACK steht das Sportamt des Kantons Zürich zur Verfügung.
Campregeln
Wer gegen die Lagerregeln verstösst, wird durch die Lagerleitung nach Hause geschickt.
Medienberichte
Es können Pressetexte verfasst, sowie Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, die in Publikationen der
Kantone, ihrer Partner oder in Medienberichten sowie im Internet veröffentlicht werden. Teilnehmende, welche dies nicht wünschen, haben das vorgängig schriftlich dem Sportamt des Kantons Zürich mitzuteilen.
Sportamt Kanton Zürich
Michèle Wägeli / Angela Batschelet
Neumühlequai 8
8090 Zürich
Tel. 043 259 52 72, Fax 043 259 52 80
Mail [email protected], Web www.sport.zh.ch/zack