ı nƒ o Juli 2016 für die Beschäftigten der Ameos-Kliniken Am Bürgerpark, St. Joseph und Seepark Geestland Eine Veröffentlichung des ver.di-Bezirks Bremen-Nordniedersachsen, FB 3, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen. V.i.S.d.P.: Kerstin Bringmann, Tel. 0421 / 3301–138, [email protected] Titelfotos: Kristoffer Borrmann, Herstellung: freeStyle grafik, Hannover + Eigendruck ver.di erhebt Einspruch gegen Kündigungen und Repressalien Den folgenden offenen Brief haben wir am 25. Juli 2016 an die Ameos-Geschäftsführung gesandt. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bestürzung haben wir erfahren, dass Sie aus Ihren Drohungen in Geestland erneut Ernst gemacht haben. Zwanzig Kolleginnen und Kollegen haben ihre Kündigung erhalten, weil sie keinen Aufhebungsvertrag und neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wollten. Diese Kolleginnen und Kollegen sehen genausowenig wie die Gewerkschaft ver.di einen Grund für einen Aufhebungsvertrag. Daher weigern sie sich auch aus gutem Grund, diesen zu unterschreiben. Im deutschen Recht gibt es für Unternehmer die Möglichkeit Ausgliederungen vorzunehmen. Wie solche Ausgliederungen gestaltet werden können, dazu gibt es im BGB mit § 613a Regeln. Diese Regeln bieten den Arbeitnehmern den notwendigen Schutz vor Arbeitgeberwillkür. Diese Regeln werden bei Ihnen nicht eingehalten. Dagegen protestieren wir aufs Schärfste! Sie als Geschäftsführung von Ameos in Bremerhaven und Geestland haben der Willkür in den Krankenhäusern Seepark, Bürgerpark und St. Joseph Tür und Tor geöffnet! Zum Beispiel haben Sie alleine in Geestland mittlerweile 36 Kolleginnen und Kollegen gekündigt. 8 Kollegen aus dem Bereich Technik und Bau, die zusammen 143 Jahre im Krankenhaus tätig waren (im Durchschnitt sind das 17,88 Jahre). 3 Kolleginnen und Kollegen aus der Personalabteilung, die zusammen 74 Jahre im Krankenhaus tätig waren (im Durchschnitt sind das 24,67 Jahre). 11 Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Hygiene, Qualitätsmanagement, Fallmanagement, Archiv, Sozialdienst, Aufnahme und EDV, die zusammen 186 Jahre im Krankenhaus tätig waren (im Durchschnitt sind das 16,90 Jahre). 6 Kolleginnen und Kollegen aus der Physikalischen Abteilung, die zusammen 102 Jahre im Krankenhaus tätig waren (im Durchschnitt sind das 17 Jahre). 8 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Ergotherapie, die zusammen 182 Jahre im Krankenhaus tätig waren (im Durchschnitt sind das 30,33 Jahre). Sie vernichten auf einem Schlag die Existenzen von 36 Menschen, die Kinder zu versorgen haben und Häuser finanzieren müssen. Außerdem meinen Sie, auf 687 Jahre Berufserfahrung verzichten zu können. Und das in einem Bereich, in dem Fachkräftemangel herrscht und Erfahrung besonders wichtig ist. Nur wenn wir uns bewegen, bewegt sich was! www.macht-immer-sinn.de Kolleginnen und Kollegen berichten uns von unhaltbaren Zuständen, die aufgrund von Personalknappheit entstehen, die bewusst durch die Dienstplanung in Kauf genommen wird. Beschwerden und Überlastungsanzeigen werden nicht ernst genommen, auf einer Betriebsversammlung wurden Patientenbeschwerden angesprochen. Eine der Antworten war: Es kommen doch trotzdem noch Patienten zu uns. Wenn sich Kolleginnen wehren und ihre Rechte einklagen, werden sie von der Arbeit vorübergehend oder dauerhaft freigestellt. Im St. Joseph wurde 1 Arzt aufgrund von despektierlichen Äußerungen (er prangerte die Missstände an) freigestellt, 2 weitere Kolleginnen klagten die Lohnerhöhung von 3,4% ein, die den Kolleginnen und Kollegen im St. Joseph widerrechtlich nicht gezahlt werden, ein. Sie wurden vorübergehend frei- gestellt. Unter den gekündigten Kolleginnen und Kollegen befinden sich auch Betriebsräte, auch diese wurden von der Arbeit bis auf weiteres freigestellt. Mit diesen Methoden: Kündigungen, Freistellungen und Drohungen versuchen Sie, sich die Kolleginnen und Kollegen gefügig zu machen. Das verurteilen wir und fordern Sie, auch entsprechend ihrem Leitbild, auf: die Kündigungen zurückzunehmen, Drohungen zu unterlassen, die Rechte der Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sie diese einklagen oder ein Mandat als Betriebsrat einnehmen, zu akzeptieren und von Freistellungen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Bringmann, ver.di-Gewerkschaftssekretärin Mitgliedsnummer Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer PLZ 1 Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 E-Mail Wohnort Geschlecht Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift
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