An der Universität Potsdam sind folgende Professuren zur besetzen: 1. An der Philosophischen Fakultät, Institut für Slavistik möglichst zum Sommersemester 2017 eine W 3-Professur Ostslavische Literaturen und Kulturen Von der künftigen Stelleninhaberin/dem künftigen Stelleninhaber werden durch eigene Forschung nachgewiesene Kompetenzen in der vollen Breite der russistischen Literatur- und Kulturwissenschaft erwartet. Die Professur Ostslavische Literaturen und Kulturen ist für den binationalen Bachelorstudiengang Interdisziplinäre Russlandstudien sowie für andere russistische Bachelor- und Masterstudiengänge verantwortlich, erbringt ihre Lehre aber auch im interdisziplinären Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien am Institut für Slavistik. Vorausgesetzt wird die Anschlussfähigkeit zu den aktuellen inhaltlichen Forschungsschwerpunkten der Philosophischen Fakultät und die Bereitschaft zu interdisziplinären Forschungs- und Lehrkooperationen innerhalb der Fakultät sowie zu regionalen und überregionalen Fachkooperationen. Erwünscht ist eine medienwissenschaftliche Konturierung der Forschung und Lehre (Literatur sowie andere Künste und Medien in Osteuropa) sowie eine weitere ostslavistische Forschungs- und Lehrkompetenz (Ukrainistik oder Belarussistik, ggfs. auch osteuropäisch-jüdische Studien). Aktives Engagement für die weitere Internationalisierung der slavistischen Forschung und Lehre sowie Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln, der Organisation von Forschungsvorhaben und der akademischen Selbstverwaltung werden ebenfalls erwartet. 2. An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät möglichst zum Wintersemester 2017/18 eine W 2-Professur für ökomisch-technische Bildung und ihre Didaktik Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber soll das o.g. Fach unter besonderer Berücksichtigung seiner fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Bezüge vertreten und durch theoretisch wie empirisch fundierte Forschungsarbeiten ausgewiesen sein. Es wird vorausgesetzt, dass die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber mit der Praxis der schu- lischen Bildung vertraut ist und am Ausbau einer bildungswissenschaftlichfachdidaktischen Forschung auf nationaler wie internationaler Ebene interessiert ist. Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht. Im Studiums- und Lehrbereich ist die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber für das Studienfach „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ verantwortlich. Zu 1.: Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation, im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht oder nachgewiesen werden. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Zu 2.: Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation, im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht oder nachgewiesen werden. Eine dreijährige Schulpraxis ist nachzuweisen. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Zu 1. und 2.: Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual Career-Service und Coachingangebote: www.unipotsdam.de/neue-beschaeftigte/neuberufene.html Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lis- te der Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per Email (in einer zusammengefassten pdf-Datei) an [email protected] zu richten. Veröffentlichung: ZEIT: Forschung & Lehre: 28.07.2016 29.07.2016
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