(Bewerbungsschluss: 25.08.2016)

An der Universität Potsdam sind folgende Professuren zur besetzen:
1.
An der Philosophischen Fakultät, Institut für Slavistik möglichst zum
Sommersemester 2017 eine
W 3-Professur Ostslavische Literaturen und Kulturen
Von der künftigen Stelleninhaberin/dem künftigen Stelleninhaber werden
durch eigene Forschung nachgewiesene Kompetenzen in der vollen Breite
der russistischen Literatur- und Kulturwissenschaft erwartet. Die Professur
Ostslavische Literaturen und Kulturen ist für den binationalen Bachelorstudiengang Interdisziplinäre Russlandstudien sowie für andere russistische Bachelor- und Masterstudiengänge verantwortlich, erbringt ihre Lehre aber
auch im interdisziplinären Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien
am Institut für Slavistik. Vorausgesetzt wird die Anschlussfähigkeit zu den
aktuellen inhaltlichen Forschungsschwerpunkten der Philosophischen Fakultät und die Bereitschaft zu interdisziplinären Forschungs- und Lehrkooperationen innerhalb der Fakultät sowie zu regionalen und überregionalen Fachkooperationen. Erwünscht ist eine medienwissenschaftliche Konturierung der
Forschung und Lehre (Literatur sowie andere Künste und Medien in Osteuropa) sowie eine weitere ostslavistische Forschungs- und Lehrkompetenz
(Ukrainistik oder Belarussistik, ggfs. auch osteuropäisch-jüdische Studien).
Aktives Engagement für die weitere Internationalisierung der slavistischen
Forschung und Lehre sowie Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln,
der Organisation von Forschungsvorhaben und der akademischen Selbstverwaltung werden ebenfalls erwartet.
2.
An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät möglichst
zum Wintersemester 2017/18 eine
W 2-Professur für ökomisch-technische Bildung und ihre Didaktik
Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber soll das o.g. Fach
unter besonderer Berücksichtigung seiner fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Bezüge vertreten und durch theoretisch wie empirisch fundierte
Forschungsarbeiten ausgewiesen sein. Es wird vorausgesetzt, dass die
künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber mit der Praxis der schu-
lischen Bildung vertraut ist und am Ausbau einer bildungswissenschaftlichfachdidaktischen Forschung auf nationaler wie internationaler Ebene interessiert ist. Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht.
Im Studiums- und Lehrbereich ist die künftige Stelleninhaberin/der künftige
Stelleninhaber für das Studienfach „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ verantwortlich.
Zu 1.:
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind
nach § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation, im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder
in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht oder
nachgewiesen werden. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt.
Zu 2.:
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind
nach § 41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation, im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder
in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht oder
nachgewiesen werden. Eine dreijährige Schulpraxis ist nachzuweisen. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt.
Zu 1. und 2.:
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren durch einen Dual Career-Service und Coachingangebote: www.unipotsdam.de/neue-beschaeftigte/neuberufene.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen
und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lis-
te der Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per Email (in einer zusammengefassten pdf-Datei) an [email protected] zu richten.
Veröffentlichung:
ZEIT:
Forschung & Lehre:
28.07.2016
29.07.2016