1. Mädels Nachtflohmarkt

1. Mädels Nachtflohmarkt
1. Mädels Nachtflohmarkt
am 23.07.2016 in der Congresshalle Saarbrücken
Name ________________________
Straße ________________________
Telefon /Handy__________________
1 Tisch
(1,20 x 0,70 m )
15€
Vorname _____________________________
Postleitzahl_________Ort________________
E-Mail _______________________________
2 Tische
je (1,20 x 0,70 m)
25 €
zusätzliche Person als Begleitung bzw. Helfer/in
3,50 €
zusätzliche Person als Begleitung bzw.
Helfer/in:
Anmeldeschluss ist der 13.07.2016
Name,Vorname___________________
Sobald du deine Anmeldung an [email protected] verschickt hast , erhältst du per Email
eine Rechnung von uns. Diese muss innerhalb von 7 Tagen beglichen werden, andernfalls wird die
Standreservierung hinfällig.
Wenn die Standmiete bei uns eingegangen ist, bekommst du abschließend eine Teilnahme-/
Zahlungsbestätigung.
Bitte bedenke, dass wir nur eine gewisse Standflächenkapazität haben und eine hohe Nachfrage
besteht.
Wir erheben vor Ort eine (Kaution)-Müllgebühr von 5 €. Die Kaution bekommt ihr jedoch wieder zurück,
wenn ihr euren Standplatz sauber hinterlasst.
Hiermit bestätigen ich, dass alles wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und erkenne die beiliegende
Teilnahmebedingungen an.
Datum ________Ort___________________
Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unterschrift_______________________
Teilnahmebedingungen Mädchen-Nachtflohmarkt
§ 1 Veranstalter
Veranstalter: Congress-Centrum Saar GmbH, An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken (im
Nachfolgenden CCS genannt).
§ 2 Veranstaltungsort
Congress-Centrum Saar; Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken.
§ 3 Anmeldung
Das Anmeldeformular steht online (für private Marktteilnehmer) zur Verfügung. Das ausgefüllte
Formular bitte an [email protected] senden. Je nach Kapazitätsauslastung wird dem
potentiellen Marktteilnehmer eine Rechnung bezüglich der Standvermietung durch die CCS per
Email zugeschickt. Danach hat der potentielle Marktteilnehmer 7 Tage Zeit die Standgebühr an
das angegebene Konto zu überweisen. Wenn die Standmiete bei CCS eingegangen ist, bekommt
der Marktteilnehmer abschließend eine Teilnahme-/ Zahlungsbestätigung. Diese
Bestätigungsemail bitte am Tag des „1. Mädels-Nachtflohmarkt“ mitbringen. Sind die
Standkapazitäten überschritten, erfolgt eine Infos, dass die Anmeldung auf Warteliste gesetzt
wurde.
Die CCS entscheidet über die Zulassung der Marktteilnehmer und ist berechtigt, Anmeldungen
zurückzuweisen. Die Marktteilnehmer müssen das 16. Lebensjahr erreicht haben. Eine
zusätzliche Person als Begleitung bzw. Helfer/in darf pro Stand eingesetzt werden (kostet
zusätzlich 3,50€ und ist über das Anmeldeformular direkt mit zu bestellen). Die Haftung für den
Standplatz verbleibt jedoch bei der Marktteilnehmer/in.
Zum Zwecke der automatischen Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert
und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an das Ordnungsamt weitergegeben.
Anmeldungen, die nach offiziellem Anmeldeschluss eingehen, müssen separat geprüft werden.
§ 4 Waren
Auf dem Flohmarkt dürfen nur Damenober- und Unterbekleidung, Schuhe, Taschen, modische
Accessoires und Schmuck verkauft werden. Für Gewerbetreibende gilt eine Sonderregelung.
Die CCS ist berechtigt, vor und während des Flohmarkts einzelne Artikel auszuschließen.
§ 5 Stände/Tisch
Die georderten Tische werden beim Aufbau bereits an den entsprechenden Ständen
bereitstehen. Mängel des Mietgegenstandes hat der Marktteilnehmer unverzüglich beim Aufbau
an die CCS anzuzeigen. Die aufgebauten Stände dürfen nicht über die angegeben Standmaße
hinausragen. Standfläche und Mietmobiliar müssen im selben Zustand zurückgegeben werden,
wie sie übernommen wurden. Eventuelle Schäden am Mietgegenstand nach der Benutzung
gehen zu Lasten des betreffenden Marktteilnehmer.
Musik am Stand ist nicht gestattet.
§ 6 Standzuweisung
Die Standzuweisung erfolgt nach Vorlage der Anmeldung und Zahlungsbestätigung durch die CCS
am Markttag. Das Eingangsdatum ist für die Einteilung nicht maßgebend. Bei Ankunft wird von
jedem privaten Aussteller 5 € und Gewerbetreibenden 20 € erhoben, um die Rückgabe der
Standfläche und des Mietmobiliars in einem ordnungsgemäßen Zustand garantieren zu können.
§ 7 Zahlung/Stornierung
Die Standgebühr muss nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen auf das darauf
angegebene Bankkonto überwiesen werden. Wird die Rechnung nicht innerhalb der Frist
beglichen, verfällt die Standreservierung. Bereits beglichene Standgebühren können bei Rücktritt
nicht erstattet werden. Der Marktteilnehmer kann eine Ersatzperson benennen, dieser
Rücktrittsantrag/ Benennung der Ersatzperson hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen.
§ 8 Auf-und Abbau
Der Aufbau kann am Veranstaltungstag ab 17.00 Uhr erfolgen und muss bis 18.30 Uhr
abgeschlossen sein. Sollte der Marktteilnehmer bis spätestens 18.30 Uhr nicht eingetroffen sein,
so behält sich der Veranstalter vor, die Standfläche anderweitig zu vergeben. Der Abbau vor 00.00
Uhr ist nicht gestattet. Der Abbau muss bis spätesten 01.00 Uhr erfolgt sein.
§ 9 Müllentsorgung
Für die Entsorgung der entstehenden Abfälle am Stand ist der Marktteilnehmer selbst
verantwortlich. Die entrichtete Kaution (siehe § 6 Standzuweisung) wird erst nach Kontrolle der
Standfläche/Mietmobiliar durch die CCS zurückerstattet. Sollte der Marktteilnehmer nach
Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist die CCS
berechtigt, diesen bzw. auf Kosten des Marktteilnehmer zu beseitigen oder vernichten zu lassen.
§ 10 Bewachung /Haftung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Marktteilnehmer selbst
verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf-und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der
Veranstaltung. Die CCS übernimmt keine Garantie für die Besucherzahlen oder den Umsatz der
Verkäuferin.
§ 11 Verkauf von Speisen und Getränke
Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken sowie Genussmittel jeder Art, steht nur den
Caterern bzw. den Verkäufern zu, die von der CCS ermächtigt sind.
Congress-Centrum Saar GmbH
Stand:08.06.2016