1. Mädels Nachtflohmarkt 1. Mädels Nachtflohmarkt am 23.07.2016 in der Congresshalle Saarbrücken Name ________________________ Straße ________________________ Telefon /Handy__________________ 1 Tisch (1,20 x 0,70 m ) 15€ Vorname _____________________________ Postleitzahl_________Ort________________ E-Mail _______________________________ 2 Tische je (1,20 x 0,70 m) 25 € zusätzliche Person als Begleitung bzw. Helfer/in 3,50 € zusätzliche Person als Begleitung bzw. Helfer/in: Anmeldeschluss ist der 13.07.2016 Name,Vorname___________________ Sobald du deine Anmeldung an [email protected] verschickt hast , erhältst du per Email eine Rechnung von uns. Diese muss innerhalb von 7 Tagen beglichen werden, andernfalls wird die Standreservierung hinfällig. Wenn die Standmiete bei uns eingegangen ist, bekommst du abschließend eine Teilnahme-/ Zahlungsbestätigung. Bitte bedenke, dass wir nur eine gewisse Standflächenkapazität haben und eine hohe Nachfrage besteht. Wir erheben vor Ort eine (Kaution)-Müllgebühr von 5 €. Die Kaution bekommt ihr jedoch wieder zurück, wenn ihr euren Standplatz sauber hinterlasst. Hiermit bestätigen ich, dass alles wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und erkenne die beiliegende Teilnahmebedingungen an. Datum ________Ort___________________ Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unterschrift_______________________ Teilnahmebedingungen Mädchen-Nachtflohmarkt § 1 Veranstalter Veranstalter: Congress-Centrum Saar GmbH, An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken (im Nachfolgenden CCS genannt). § 2 Veranstaltungsort Congress-Centrum Saar; Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken. § 3 Anmeldung Das Anmeldeformular steht online (für private Marktteilnehmer) zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular bitte an [email protected] senden. Je nach Kapazitätsauslastung wird dem potentiellen Marktteilnehmer eine Rechnung bezüglich der Standvermietung durch die CCS per Email zugeschickt. Danach hat der potentielle Marktteilnehmer 7 Tage Zeit die Standgebühr an das angegebene Konto zu überweisen. Wenn die Standmiete bei CCS eingegangen ist, bekommt der Marktteilnehmer abschließend eine Teilnahme-/ Zahlungsbestätigung. Diese Bestätigungsemail bitte am Tag des „1. Mädels-Nachtflohmarkt“ mitbringen. Sind die Standkapazitäten überschritten, erfolgt eine Infos, dass die Anmeldung auf Warteliste gesetzt wurde. Die CCS entscheidet über die Zulassung der Marktteilnehmer und ist berechtigt, Anmeldungen zurückzuweisen. Die Marktteilnehmer müssen das 16. Lebensjahr erreicht haben. Eine zusätzliche Person als Begleitung bzw. Helfer/in darf pro Stand eingesetzt werden (kostet zusätzlich 3,50€ und ist über das Anmeldeformular direkt mit zu bestellen). Die Haftung für den Standplatz verbleibt jedoch bei der Marktteilnehmer/in. Zum Zwecke der automatischen Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an das Ordnungsamt weitergegeben. Anmeldungen, die nach offiziellem Anmeldeschluss eingehen, müssen separat geprüft werden. § 4 Waren Auf dem Flohmarkt dürfen nur Damenober- und Unterbekleidung, Schuhe, Taschen, modische Accessoires und Schmuck verkauft werden. Für Gewerbetreibende gilt eine Sonderregelung. Die CCS ist berechtigt, vor und während des Flohmarkts einzelne Artikel auszuschließen. § 5 Stände/Tisch Die georderten Tische werden beim Aufbau bereits an den entsprechenden Ständen bereitstehen. Mängel des Mietgegenstandes hat der Marktteilnehmer unverzüglich beim Aufbau an die CCS anzuzeigen. Die aufgebauten Stände dürfen nicht über die angegeben Standmaße hinausragen. Standfläche und Mietmobiliar müssen im selben Zustand zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurden. Eventuelle Schäden am Mietgegenstand nach der Benutzung gehen zu Lasten des betreffenden Marktteilnehmer. Musik am Stand ist nicht gestattet. § 6 Standzuweisung Die Standzuweisung erfolgt nach Vorlage der Anmeldung und Zahlungsbestätigung durch die CCS am Markttag. Das Eingangsdatum ist für die Einteilung nicht maßgebend. Bei Ankunft wird von jedem privaten Aussteller 5 € und Gewerbetreibenden 20 € erhoben, um die Rückgabe der Standfläche und des Mietmobiliars in einem ordnungsgemäßen Zustand garantieren zu können. § 7 Zahlung/Stornierung Die Standgebühr muss nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen auf das darauf angegebene Bankkonto überwiesen werden. Wird die Rechnung nicht innerhalb der Frist beglichen, verfällt die Standreservierung. Bereits beglichene Standgebühren können bei Rücktritt nicht erstattet werden. Der Marktteilnehmer kann eine Ersatzperson benennen, dieser Rücktrittsantrag/ Benennung der Ersatzperson hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen. § 8 Auf-und Abbau Der Aufbau kann am Veranstaltungstag ab 17.00 Uhr erfolgen und muss bis 18.30 Uhr abgeschlossen sein. Sollte der Marktteilnehmer bis spätestens 18.30 Uhr nicht eingetroffen sein, so behält sich der Veranstalter vor, die Standfläche anderweitig zu vergeben. Der Abbau vor 00.00 Uhr ist nicht gestattet. Der Abbau muss bis spätesten 01.00 Uhr erfolgt sein. § 9 Müllentsorgung Für die Entsorgung der entstehenden Abfälle am Stand ist der Marktteilnehmer selbst verantwortlich. Die entrichtete Kaution (siehe § 6 Standzuweisung) wird erst nach Kontrolle der Standfläche/Mietmobiliar durch die CCS zurückerstattet. Sollte der Marktteilnehmer nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist die CCS berechtigt, diesen bzw. auf Kosten des Marktteilnehmer zu beseitigen oder vernichten zu lassen. § 10 Bewachung /Haftung Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Marktteilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf-und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung. Die CCS übernimmt keine Garantie für die Besucherzahlen oder den Umsatz der Verkäuferin. § 11 Verkauf von Speisen und Getränke Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken sowie Genussmittel jeder Art, steht nur den Caterern bzw. den Verkäufern zu, die von der CCS ermächtigt sind. Congress-Centrum Saar GmbH Stand:08.06.2016
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