Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Abteilung für studentische

An der Fachhochschule Kiel – Hochschule für Angewandte Wissenschaften / University of Applied Sciences –
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters
in der Abteilung für studentische Angelegenheiten
in Vollzeit zu besetzten. Die Position ist befristet nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für
zwei Jahre ab Vertragsbeginn in Vollzeit (zzt. 38,7 Stunden) zu besetzen.
Aufgrund der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG richtet sich diese Ausschreibung ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht bzw. nicht innerhalb der letzten drei Jahre im Dienst des Landes Schleswig-Holstein gestanden haben.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L). Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen und persönlichen Voraussetzungen und
kann bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L gewährt werden. Eine endgültige Stellenbewertung bleibt vorbehalten.
Das Aufgabengebiet:
Sie unterstützen die Abteilungsleitung bei den mit der Umsetzung einer neuen Prüfungsverfahrensordnung
verbundenen Aufgaben. Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
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Erstellung, Änderung und rechtliche Prüfung von Satzungen im Zuge der Anpassung an die neue Prüfungsverfahrensordnung für alle Studiengänge der Fachhochschule Kiel (z. Zt. 37)
Entwicklung von Handreichungen und Informationsmaterialien zum neuen Prüfungsrecht
Beratung der Fachbereiche und anderer Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung des neuen Prüfungsrechts
Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Zentralen Studienausschusses
Ihre Qualifikation:
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägten analytischen Fähigkeiten, besonderer Gründlichkeit und Eigeninitiative; Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in spezielle rechtliche
Rahmenbedingungen und Verwaltungsvorgänge setzen wir voraus. Die Aufgaben erfordern exakte Detailarbeit, Abstimmung im Team sowie selbstständiges Arbeiten und sind in enger Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen der Fachhochschule Kiel und deren Einrichtungen wahrzunehmen. Sie sollten daher über sehr
gute kommunikative Fähigkeiten, Sozialkompetenz und Kooperations- und Teamfähigkeit verfügen.
Voraussetzungen:
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Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ (DiplomVerwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration (FH)) oder eine vergleichbare Ausbildung/Qualifikation (z. B. Abschluss des Qualifizierungslehrganges II)
Sicherer Umgang mit MS Office und Power Point
Erfahrungen in der Erstellung und Anwendung von Rechtsvorschriften
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Wünschenswert sind zusätzlich:
Kenntnisse der Hochschulstrukturen/-verwaltung
Kenntnisse des CMS-Systems Typo 3
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Die Fachhochschule Kiel ist im „audit familiengerechte hochschule“ erfolgreich zertifiziert worden.
Die Fachhochschule Kiel setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden
schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Die Fachhochschule Kiel ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in
der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei
uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir
ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen
Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen (bitte nicht per E-Mail) bis zum
19.08.2016 an die
Personalabteilung der Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an den Leiterin der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Frau Sabine Cornils unter der Telefonnummer 0431/ 210-1330; allgemeinen Fragen richten Sie
bitte an die Personalabteilung der Fachhochschule Kiel unter der Tel.-Nr. 0431/210-1341 bzw. -1342.
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht
erfolgen. Wir bitten deshalb ausdrücklich, keine Originale, sondern Kopien Ihrer Unterlagen einzureichen. Sollten Sie nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens dennoch eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte
einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.