An der Fachhochschule Kiel – Hochschule für Angewandte Wissenschaften / University of Applied Sciences – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Abteilung für studentische Angelegenheiten in Vollzeit zu besetzten. Die Position ist befristet nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für zwei Jahre ab Vertragsbeginn in Vollzeit (zzt. 38,7 Stunden) zu besetzen. Aufgrund der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG richtet sich diese Ausschreibung ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht bzw. nicht innerhalb der letzten drei Jahre im Dienst des Landes Schleswig-Holstein gestanden haben. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen und persönlichen Voraussetzungen und kann bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L gewährt werden. Eine endgültige Stellenbewertung bleibt vorbehalten. Das Aufgabengebiet: Sie unterstützen die Abteilungsleitung bei den mit der Umsetzung einer neuen Prüfungsverfahrensordnung verbundenen Aufgaben. Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören: • • • • Erstellung, Änderung und rechtliche Prüfung von Satzungen im Zuge der Anpassung an die neue Prüfungsverfahrensordnung für alle Studiengänge der Fachhochschule Kiel (z. Zt. 37) Entwicklung von Handreichungen und Informationsmaterialien zum neuen Prüfungsrecht Beratung der Fachbereiche und anderer Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung des neuen Prüfungsrechts Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Zentralen Studienausschusses Ihre Qualifikation: Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägten analytischen Fähigkeiten, besonderer Gründlichkeit und Eigeninitiative; Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in spezielle rechtliche Rahmenbedingungen und Verwaltungsvorgänge setzen wir voraus. Die Aufgaben erfordern exakte Detailarbeit, Abstimmung im Team sowie selbstständiges Arbeiten und sind in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Fachhochschule Kiel und deren Einrichtungen wahrzunehmen. Sie sollten daher über sehr gute kommunikative Fähigkeiten, Sozialkompetenz und Kooperations- und Teamfähigkeit verfügen. Voraussetzungen: • • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ (DiplomVerwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration (FH)) oder eine vergleichbare Ausbildung/Qualifikation (z. B. Abschluss des Qualifizierungslehrganges II) Sicherer Umgang mit MS Office und Power Point Erfahrungen in der Erstellung und Anwendung von Rechtsvorschriften • • Wünschenswert sind zusätzlich: Kenntnisse der Hochschulstrukturen/-verwaltung Kenntnisse des CMS-Systems Typo 3 • Die Fachhochschule Kiel ist im „audit familiengerechte hochschule“ erfolgreich zertifiziert worden. Die Fachhochschule Kiel setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Fachhochschule Kiel ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen (bitte nicht per E-Mail) bis zum 19.08.2016 an die Personalabteilung der Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an den Leiterin der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Frau Sabine Cornils unter der Telefonnummer 0431/ 210-1330; allgemeinen Fragen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Fachhochschule Kiel unter der Tel.-Nr. 0431/210-1341 bzw. -1342. Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht erfolgen. Wir bitten deshalb ausdrücklich, keine Originale, sondern Kopien Ihrer Unterlagen einzureichen. Sollten Sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens dennoch eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
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