Wegleitung - ETH Zürich

WEGLEITUNG
Bachelor-Studiengang Umweltnaturwissenschaften
2016/2017
WEGLEITUNG
2016/2017
Bachelor-Studiengang
Umweltnaturwissenschaften
i
Für den Bachelorstudiengang Umweltnaturwissenschaften (Studienbeginn Herbstsemester (HS) 2015 oder früher) ist das Studienreglement 2011 (Ausgabe 20.08.2013 – 1)1
das massgebende und rechtsverbindliche Reglement. Für Studierende mit Studienbeginn HS 2016 (und später) ist das Studienreglement 2016 (Ausgabe 12.01.2016)2
das massgebende und rechtsverbindliche Reglement. Das jeweils gültige Reglement
legt den Rahmen des Studiums fest und ist in der Rechtssammlung der ETH Zürich
aufgeführt. Details zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind im Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich (www.vvz.ethz.ch) verbindlich festgehalten. Die Wegleitung
enthält das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen und die Detailbestimmungen. Wo
nötig sind diese für das Reglement 2011 und 2016 je in getrennten Kapiteln aufgeführt.
INHALTSVERZEICHNIS
1
UMWELTNATURWISSENSCHAFTEN AN DER ETH ZÜRICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1 Warum Umweltnaturwissenschaften?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.2 Die Ausbildung in Umweltnaturwissenschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.3 Qualifikationsprofil und berufliche Möglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1.4 Ein Studiengang wie kein anderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2
BESCHREIBUNG DER SYSTEMVERTIEFUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2.1Biogeochemie
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Studiensekretariat für Bachelorstudierende
ETH Zürich
Departement Umweltnaturwissenschaften (D-USYS)
CHN H 42.1
Universitätstrasse 8
8092 Zürich
2.2 Atmosphäre und Klima. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
E-Mail: [email protected]
Tel.: +41 44 633 60 82
3.1 Gliederung und Ablauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3Umweltbiologie
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.4 Mensch-Umwelt Systeme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2.5 Wald und Landschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3
BACHELOR-STUDIUM – REGLEMENT 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.2 Grundlagenfächer I und II. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.3Systemvertiefungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.4 Sozial- und Geisteswissenschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.5 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.6Bachelor-Arbeit
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
www.usys.ethz.ch
Impressum
Text und Redaktion: Susanne Lambrecht
Gestaltung:
Karin Frauenfelder
Graphik:
Katharina Stoll
Titelbild: Sarah Kew, ETH Zürich
Auflage:950
Ausgabe:
Juli 2016
4
4.1 Erstes Studienjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
4.2 Zweites Studienjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
4.3 Zweites und drittes Studienjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
5
https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/323.1.1002.24.pdf
2
https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/323.1.1002.25.pdf
ii
LEISTUNGSKONTROLLEN NACH REGLEMENT 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5.1Grundsätzliches
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5.2 Leistungskontrollen im ersten Studienjahr (Basisprüfung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
5.3 Leistungskontrollen im zweiten und dritten Studienjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
6
1
STUDIENPLAN NACH REGLEMENT 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
BACHELOR-STUDIUM – REGLEMENT 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
6.1 Gliederung und Ablauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
iii
6.2 Grundlagenfächer I und II. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
6.3Systemvertiefungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
6.4 Sozial- und geisteswissenschaftliche Module. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
6.5 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
6.6Bachelor-Arbeit
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
7
STUDIENPLAN NACH REGLEMENT 2011. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
7.1 Zweites und drittes Studienjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
7.1.1 Grundlagenfächer II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
7.1.2 Sozial- und geisteswissenschaftliche Module. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
7.1.3 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
7.1.4 Systemvertiefungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
7.1.5 Bachelor-Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
8
LEISTUNGSKONTROLLEN NACH REGLEMENT 2011. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
8.1Grundsätzliches
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
8.2 Leistungskontrollen im zweiten und dritten Studienjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
9
EIN SEMESTER AN EINER ANDEREN HOCHSCHULE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
10BACHELOR-DIPLOM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Erläuterungen und Abkürzungen
Bei den Studienplänen (ab Kapitel 4) sind bei jeder Lerneinheit Nummer, Titel,
Semester (Herbst- oder Frühjahrssemester), Umfang (Anzahl der Semesterwochenstunden und Typ) und Anzahl der Kreditpunkte angegeben.
Es werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
Abb. = Abbildung
D-USYS = Departement Umweltsystemwissenschaften
DZ
=Didaktik-Zertifikat
EW
=Erziehungswissenschaften
FS
=Frühjahrssemester
G
= Vorlesung mit Übung
HS
=Herbstsemester
IP
= Integriertes Praktikum
K
=Kolloquium
KP
=Kreditpunkte
LV
=Lehrveranstaltung
P
= Praktikum
S
= Seminar
Std
=Stunden
Tab.
=Tabelle
U
= Übung
V
= Vorlesung
10.1 Antrag auf Diplomerteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
10.2 Schlusszeugnis und Bachelor-Urkunde nach Reglement 2016. . . . . . . . . . . . . . . . 46
10.3 Schlusszeugnis und Bachelor-Urkunde nach Reglement 2011. . . . . . . . . . . . . . . . 47
11
WEITERFÜHRENDE AUSBILDUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
11.1Master-Studium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
11.2Doktorat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
11.3 Didaktische Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
12
WISSENSWERTES ÜBER DAS DEPARTEMENT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
13
AKTUELLE INFORMATIONEN UND BERATUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
→
ANHANG: BESTIMMUNGEN ÜBER DEN ÜBERGANG VOM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . STUDIENREGLEMENT 2011 ZUM STUDIENREGLEMENT 2016 . . . . . . . . . . . . . . 53
iv
v
1Umweltnaturwissenschaften
an der ETH Zürich
1.1 Warum Umweltnaturwissenschaften?
«Ideen können nur nützen, wenn sie in vielen Köpfen lebendig werden.»
Alexander von Humboldt (1769–1859)
Die Welt ist mit bedeutenden Umweltproblemen konfrontiert, die ihren Ursprung in
der Übernutzung von natürlichen Ressourcen und der Belastung von Umweltsystemen haben. Dazu gehören der Klimawandel, die Entwertung von Land und Boden,
die Verschmutzung von Süss- und Salzwassersystemen, der Rückgang der Biodiversität und die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch von der Umwelt
beeinflusste Krankheiten. Diese Probleme stehen meist im Zusammenhang mit
menschlichen Aktivitäten, die nicht nachhaltig sind, sondern die Lebensgrundlagen
zukünftiger Generationen gefährden.
Obwohl das Konzept der nachhaltigen Entwicklung heute weitgehend akzeptiert ist,
stellt seine Umsetzung nach wie vor eine enorme Herausforderung dar. Die Schwierigkeiten sind nicht nur politischer Art, sondern hängen mit der hohen Komplexität
von Umweltsystemen zusammen, mit der grossen räumlichen und zeitlichen Heterogenität einzelner Prozesse und Zustände und den vielfältigen Wechselwirkungen
innerhalb von Umweltsystemen. Um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen,
sind vertiefte Kenntnisse über das Funktionieren natürlicher Umweltsysteme und die
Auswirkungen menschlichen Handelns auf Umweltprozesse notwendig. Systemwissen muss mit Zielvorstellungen über nachhaltige Problemlösungen verbunden und
Wissen mit Handeln verknüpft werden.
Mit dem Studium in Umweltnaturwissenschaften bietet die ETH Zürich als Schweizer
Hochschule von Weltrang eine Ausbildung an, in welcher neben einer fundierten interdisziplinären naturwissenschaftlichen Grundlage auch der gesellschaftliche Wandel in Richtung Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert hat. Die Studierenden
lernen, wie sie das Konzept der Nachhaltigkeit auch in ihre zukünftige berufliche
Tätigkeit einbeziehen können.
1.2 Die Ausbildung in Umweltnaturwissenschaften
Leitbild
Die Bachelor- und Master-Ausbildung in Umweltnaturwissenschaften an der ETH
Zürich vermittelt Wissen und Verständnis darüber, wie die natürliche Umwelt funktioniert und wie die Wechselwirkungen zwischen dem Menschen und seiner belebten
und unbelebten Umwelt beschaffen sind. Die Studierenden lernen, Umweltfragen mit
wissenschaftlichen Methoden zu analysieren, daraus Lösungen zu entwickeln sowie
diese zu bewerten und umzusetzen. Besonderes Gewicht wird auf interdisziplinäres
Arbeiten gelegt, das neben den Naturwissenschaften die Sozial- und Geisteswissenschaften sowie die Umwelttechnik einschliesst. Wo immer möglich wird auf allen
Stufen der Ausbildung schriftliche und mündliche Kommunikation geübt.
Das Studium in Umweltnaturwissenschaften eröffnet ein weites Feld von beruflichen
Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen befassen sich beispielsweise mit
Fragen des Naturschutzes, dem Management von Naturgefahren, der Energie- und
Wasserversorgung, nachhaltigen Finanzprodukten oder Umweltbildung.
Die Ausbildungsziele und ihre Umsetzung im Unterricht werden in enger Kooperation
mit den Studierenden entwickelt. Diese als Partnerschaft verstandene Zusammenarbeit garantiert eine Ausbildung, die den Bedürfnissen der Studierenden gerecht
wird und ständiger Qualitätskontrolle unterliegt.
Bachelor-Ausbildung (drei Jahre)
In den ersten zwei Jahren erwerben die Studierenden ein breit vernetztes wissenschaftliches Basiswissen. Dieses umfasst naturwissenschaftliche und mathmatische
Grundlagen in den Fächern Chemie, Physik, Biologie, Mathematik und Umweltsysteme und wird ergänzt durch Fächer aus den Sozial- und Geisteswissenschaften.
Aufbauend auf den disziplinären Grundkenntnissen lernen die Studierenden in Vorlesungen, Praktika und Exkursionen die Umweltsysteme Erde, Atmosphäre (Luft),
Hydrosphäre (Wasser), Pedosphäre (Boden) und Biosphäre (Leben) sowie den Wald
kennen.
Die naturwissenschaftlichen Grundlagenvorlesungen werden von den Studierenden
der Ausbildungsgänge Agrar-, Erd-, Lebensmittel- und Umweltnaturwissenschaften grösstenteils gemeinsam besucht. Daher kann die Studienrichtung nach zwei
Semestern ohne grossen Aufwand gewechselt werden.
Im dritten Studienjahr wählen die Studierenden eine der folgenden fünf Systemvertiefungen:
·Biogeochemie,
· Atmosphäre und Klima,
·Umweltbiologie,
· Mensch-Umwelt Systeme sowie
· Wald und Landschaft.
1
2
Die Studierenden lernen in diesem vertiefenden Studienteil, ein Thema systemorientiert und interdisziplinär zu betrachten und zu bearbeiten. Zur Bearbeitung von
Umweltproblemen werden sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte miteinbezogen. Ein breites Wahlfachangebot gibt die Möglichkeit, nach eigenen Interessen
zusätzliche naturwissenschaftliche und technische Kenntnisse zu erwerben.
Mit der Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit) lernen die Studierenden das Handwerk
des selbständigen, methodengeleiteten und der wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichteten Arbeitens.
Master-Ausbildung (zwei Jahre)
Ein Bachelor-Abschluss ermöglicht den direkten Zugang zum Master-Studium in
Umweltnaturwissenschaften. Der Master-Abschluss legt die Basis für eine wissenschaftliche Tätigkeit auf einem hohen akademischen Niveau und qualifiziert für die
Bearbeitung komplexer Probleme. Während des Studiums werden auch allgemein
berufsrelevante Fähigkeiten gefördert.
Der Master-Studiengang bietet Vertiefungen (Majors) in
· Atmosphäre und Klima,
· Biogeochemie und Schadstoffdynamik,
· Ökologie und Evolution,
· Umweltsysteme und Politikanalyse,
· Wald- und Landschaftsmanagement sowie
· Gesundheit, Ernährung und Umwelt an.
Der Major kann unabhängig von der im Bachelor gewählten Systemvertiefung und
den übrigen Wahlpräferenzen erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, Studienwahlen
im Bachelor auch im Hinblick auf die Master-Vertiefung zu bedenken. Wahlfächer
und Ergänzungen (Minors) bieten die Möglichkeit, Fachkenntnisse zu erweitern und
zu vertiefen. Mindestens 18 Wochen Berufspraxis geben die Gelegenheit, durch eigene praktische Tätigkeiten Umweltprobleme in ihrer Komplexität zu analysieren und
Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Das Studium wird durch eine Master-Arbeit abgeschlossen. Diese vermittelt Erfahrungen, wie das Erlernte zur Bearbeitung einer konkreten naturwissenschaftlichen
Fragestellung einzusetzen ist.
3
1.3 Qualifikationsprofil und berufliche Möglichkeiten
Das Qualifikationsprofil konkretisiert die Leitideen der Ausbildung in einer Reihe von
fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, über welche die Absolventinnen und
Absolventen nach Abschluss des Studiums verfügen. Das Bachelor-Curriculum ermöglicht über geeignete Formen von Lehrveranstaltungen den Erwerb dieser Kompetenzen bis zum geforderten Fertigkeitsniveau.
Fachbezogenes Wissen und Verständnis
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs in Umweltnaturwissenschaften verfügen über
· Grundlagenwissen in Mathematik, Chemie, Physik, Biologie, Statistik und Informa tik, um Umweltsysteme und ihre Prozesse beschreiben und analysieren zu können,
· vernetztes Wissen in den Umweltsystemen Erde, Atmosphäre, Hydrosphäre, Pedo sphäre und Biosphäre,
· Grundlagenwissen in Wirtschafts-, Politik- und Rechtswissenschaften,
· praktische Kenntnisse in den grundlegenden Methoden verschiedener Grundla gen- und Umweltsystemfächer,
· exemplarische Kenntnisse der theoretischen Konzepte und quantitativen Metho den in einem ausgewählten Gebiet der Umweltwissenschaften.
Fertigkeiten in Analyse
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs in Umweltnaturwissenschaften können
· Daten systematisch erfassen und mit quantitativen Methoden bearbeiten und analysieren,
· Probleme aus der Umweltpraxis beschreiben und systematisch analysieren,
· sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte bei der Analyse integrieren.
Fertigkeiten in Entwicklung
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs in Umweltnaturwissenschaften können
· Systemmodelle aufgrund von vorgegebenen oder selber erarbeiteten Informatio nen erstellen und für Analysen und Prognosen verwenden,
· Lösungsmöglichkeiten für Teilaspekte von Umweltproblemen entwickeln und die se bewerten,
· eine einfache wissenschaftliche Fragestellung eingrenzen und ein mögliches Vor gehen zu deren Beantwortung erarbeiten, planen und durchführen.
4
Selbst- und Sozialkompetenz
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs in Umweltnaturwissenschaften können
· selbständig, mit offener und kritischer Haltung lernen,
· disziplinäres Wissen in einer interdisziplinären Denk- und Arbeitsweise verwenden,
· mündlich und schriftlich zielgruppenorientiert kommunizieren,
· die eigenen Fähigkeiten reflektieren und in die Teamarbeit einbringen.
Berufliche Möglichkeiten
Das Bundesamt für Statistik untersucht die Berufschancen der Studienabgängerinnen und Studienabgänger aller schweizerischen Hochschulen laufend. Die Ergebnisse für die Umweltnaturwissenschaften sind jeweils auf der Webseite des D-USYS
(www.usys.ethz.ch > Studium > Umweltnaturwissenschaften > Studieninteressierte >
Berufsaussichten) veröffentlicht.
Nach diesen Untersuchungen sind die Absolventinnen und Absolventen mit einem
Master-Abschluss auf dem Stellenmarkt sehr gefragt und haben viele Möglichkeiten
für berufliche Tätigkeiten. Das Spektrum der Tätigkeiten sieht folgendermassen aus:
· Forschung: Etwa ein Drittel der Absolventinnen und Absolventen arbeiten in der
Forschung, zum grossen Teil als Doktorierende an Hochschulen. Sie bearbeiten
naturwissenschaftliche Forschungsprojekte, wirken aber auch in inter- und trans disziplinären Forschungsprogrammen mit.
· Privatwirtschaft: Etwas mehr als 50 % der Absolventinnen und Absolventen finden
eine Anstellung in privaten Dienstleistungssektor, vor allem in Umwelt- und Pla nungsbüros, aber auch bei Banken, Versicherungen, Medien, im Handel usw. Sie
setzen das erworbene fachspezifische Wissen aus dem Studium zur Lösung von
Umweltproblemen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleis tungen ein.
· Staatliche Stellen: Etwa 10 % der Absolventinnen und Absolventen sind in der öffen tlichen Verwaltung – bei Bund, Kantonen oder Gemeinden – tätig. Meist arbeiten
sie an Stellen, wo sie für die Umsetzung der Umweltschutzgesetzgebung zuständig
sind. Mit einer didaktischen Zusatzausbildung (siehe Kapitel 11.3) sind auch Lehr tätigkeiten möglich.
· Nicht-staatliche (Umwelt-)Organisationen: Rund 5 % wählen eine Stelle bei einer
Umweltorganisation wie WWF, Pro Natura oder ähnlichen Vereinigungen. Ihre Tä tigkeit ist damit stark auf den anwaltschaftlichen Schutz der Umwelt ausgerichtet.
1.4 Ein Studiengang wie kein anderer
Das Studium in Umweltnaturwissenschaften vermittelt den Zugang zu Umweltfragen und -problemen über die Auseinandersetzung mit Umweltsystemen. Dieser
systemorientierte Ansatz weist breite Berührungsflächen zu Technik, Sozial- und
Geisteswissenschaften auf, stützt sich aber weitgehend auf naturwissenschaftliche
Grundlagen. Ein starkes Interesse an Mathematik und Naturwissenschaften ist daher für diesen Studiengang unentbehrlich. Besonders anspruchsvoll ist die Vielfalt
an Fächern, die es zu bewältigen gilt. Und es ist eine grosse Herausforderung, die
wissenschaftlichen Kenntnisse zur Lösung von realen, komplexen Umweltproblemen
einzusetzen.
Das Maturitätsprofil, welches die Studierenden mitbringen, spielt keine massgebliche Rolle: Die naturwissenschaftliche Ausrichtung ist mit etwa 50 % am häufigsten
bei den Neueintretenden. Studierende mit einem sprachlichen oder einem wirtschaftlichen Schwerpunkt sind ebenfalls gut vertreten und nicht signifikant weniger
erfolgreich.
Pro Jahr schreiben sich zwischen 110 und 130 Studierende in das erste Semester
ein. Der Studiengang ist für beide Geschlechter gleichermassen attraktiv und beide
Geschlechter sind im Studium auch gleich erfolgreich. Daher ist das Verhältnis zwischen Studentinnen und Studenten auch ziemlich ausgeglichen.
Trotz der hohen Zahl an Neueintretenden entsteht schnell eine familiäre Studienatmosphäre. Ein Einführungswochenende, Studentinnen und Studenten höherer Semester, die als «Paten» und «Patinnen» zur Seite stehen, sowie zahlreiche praktische
Unterrichtselemente wie eine Seminarwoche, Praktika und Exkursionen helfen, unter den Studierenden wie auch zu den Lehrpersonen rasch Kontakte zu knüpfen.
Wer sich den Anforderungen des Bachelor-Studienganges Umweltnaturwissenschaften stellt, erhält eine einzigartige wissenschaftliche Ausbildung, die viele individuelle Wege zulässt und eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzt.
Der Bachelor-Abschluss dient in erster Linie als Qualifikation für einen Master-Studiengang. Die meisten Bachelor-Studierenden entschliessen sich daher, eine MasterAusbildung in Angriff zu nehmen, und nur einzelne streben nach dem Bachelor
bereits eine berufliche Tätigkeit an.
5
6
2 Beschreibung der Systemvertiefungen
Mit der Systemvertiefung im dritten Studienjahr wird das individuelle Ausbildungsprofil massgeblich geprägt. Es lohnt sich daher bereits frühzeitig zu überlegen, welche Richtung dem persönlichen Interesse und den persönlichen Fähigkeiten besonders gut entspricht. Die Systemvertiefungen sind für beide Reglemente gleich.
2.1Biogeochemie
Die Systemvertiefung Biogeochemie befasst sich mit natürlichen und anthropogen
beeinflussten Stoffkreisläufen in terrestrischen und aquatischen Ökosystemen sowie mit dem Verhalten relevanter anorganischer und organischer Schadstoffe in der
Umwelt. Menschliche Aktivitäten beeinflussen die natürlichen Kreisläufe vieler Elemente (z.B. C, N, S, Hg) auf regionaler und globaler Skala und führen zu Emissionen
toxischer Stoffe, zum Teil auch neuartiger Stoffe, die natürlicherweise in der Umwelt
nicht vorkommen (z.B. bestimmte Chemikalien oder Nanopartikel). Diese anthropogenen Einflüsse auf Stoffkreisläufe können bedeutende Folgen für die Umwelt haben (z.B. Klimawandel, Eutrophierung, Kontamination von Böden und Gewässern).
Das Verhalten von Stoffen in der Umwelt (z.B. deren Ausbreitung, Abbau, Sorption,
Bioverfügbarkeit) wird von einem komplexen Zusammenspiel physikalischer, chemischer und (mikro-) biologischer Prozesse beeinflusst. In den Kernfächern der Vertiefung werden die wichtigsten biogeochemischen Prozesse behandelt und an Hand
konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie sie das Verhalten verschiedener Stoffe in
der Umwelt kontrollieren. Die Kopplung chemischer, mikrobiologischer und physikalischer Prozesse steht dann im Vordergrund, wenn Stoffkreisläufe auf regionaler
oder globaler Skala diskutiert oder modelliert werden. Im Seminar Biogeochemie
werden aktuelle wissenschaftliche Studien vorgestellt und kritisch hinterfragt. Im
Praktikum Biogeochemie werden wichtige analytische Labor- und Feldmethoden
vorgestellt, die man benötigt, um Stoffe in der Umwelt nachzuweisen und um deren
Kreisläufe zu quantifizieren. Die Systemvertiefung Biogeochemie bietet damit eine
ideale Vorbereitung für die Master-Vertiefung Biogeochemie und Schadstoffdynamik.
2.2 Atmosphäre und Klima
Das Studium des Systems Atmosphäre und Klima widmet sich dem Verständnis der
atmosphärischen Prozesse und ihres Zusammenspiels – von der molekularen bis
zur globalen Ebene. Die Skala der Zeitperioden reicht dabei von Millisekunden in der
Turbulenzforschung bis zu Jahrhunderten oder sogar Jahrmillionen in Fragen des
Klimawandels und paläoklimatischer Klimaschwankungen.
7
Die Systemvertiefung vermittelt ein quantitatives Verständnis atmosphärischer
Prozesse, die die Grundlage für die Berechnung physikalischer und chemischer
Austauschvorgänge und Kreisläufe sowie für die Vorhersage des Wetters und Klimas bilden. Dazu werden neben mathematischen Kenntnissen vor allem Wissen
und Methoden der Physik und Chemie benötigt. Zur Beschreibung der Land-KlimaWechselwirkung kommen ferner Kenntnisse aus der Biologie hinzu. Da Wasser in
der Atmosphäre eine zentrale Rolle spielt, bestehen wichtige Querverbindungen zur
Hydrologie und Pedologie.
Das Prozessverständnis im System Atmosphäre und Klima basiert auf Feldmessungen und Laborexperimenten. Für die Analyse, Simulation und Vorhersage atmosphärischer Abläufe müssen oft sehr grosse Datenmengen bearbeitet werden. Dabei
kommen neueste Methoden der Informatik und komplexe numerische Modelle zur
Anwendung. Nur so kann ein präzises Verständnis der vielfältigen atmosphärischen
Prozesse erlangt und eine Vorhersage des Wetters und Klimas ermöglicht werden.
Das in dieser Systemvertiefung erlangte Wissen stellt eine ideale Vorbereitung für
die Master-Vertiefung in Atmosphäre und Klima dar.
2.3Umweltbiologie
Der Hauptfokus der Systemvertiefung liegt auf konzeptuellen Grundlagen der modernen Ökologie und Evolutionsbiologie sowie der Verknüpfung dieser wissenschaftlichen Konzepte mit den vielfältigen Anwendungsbereichen im Umweltforschung.
Die Systemvertiefung befasst sich daher primär nicht mit einem physisch abgrenzbaren Bereich der Biosphäre, sondern thematisiert die genetischen, evolutiven und
ökologischen Prozesse, die dem Wandel der Populationen, Arten und Lebensgemeinschaften zugrunde liegen. Diese Prozesse können auf verschiedensten Ebenen organismischer Komplexität wirken: z.B. bei Mutationen in den Keimzellen einzelner
Organismen, bei der Ausbildung von bakterieller Resistenz gegen spezifische Antibiotika oder bei Anpassungen und Arealveränderungen von Tier- und Pflanzenarten
im Zuge des Klimawandels. Letzteres hätte sicher auch Auswirkungen auf regionale
Stoffkreisläufe und die Zusammensetzung ganzer Lebensgemeinschaften.
Die Systemvertiefung Umweltbiologie vermittelt grundlegende Kenntnisse und Arbeitsweisen hochaktueller und weitgehend interdisziplinärer Gebiete, u.a. der Populationsgenetik, der ökologischen Genetik, der angewandten Systemökologie und
der Epidemiologie von Infektionskrankheiten. Diese breite wissenschaftliche Grundlage wird auch durch die Methodenvielfalt in der Umweltbiologie reflektiert. Je nach
Fragestellung kommen experimentelle Freiland- oder Laborarbeiten zum Einsatz,
oft unter Anwendung molekularer Marker und/oder mathematischer Modellierung.
Zumindest ein Teil dieses Repertoires wird im Systempraktikum vermittelt, das beispielhaft eine konkrete Studiensituation widerspiegelt, von der Fragestellung über
die Datenerhebung und -analyse bis zur Darstellung der Ergebnisse.
8
Die durch die Systemvertiefung in Umweltbiologie erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten sollten idealerweise durch Kurse aus den naturwissenschaftlichen Themenbereichen «Ökologie und Naturschutz», «Methoden der statistischen Datenanalyse»
sowie ggf. «Umweltbiomedizin» ergänzt werden.
Die Systemvertiefung in Umweltbiologie wurde als Unterstützung und Vorbereitung
derjenigen Studierenden konzipiert, die später eine Master-Vertiefung in Ökologie
und Evolution bzw. in Gesundheit, Ernährung und Umwelt anstreben.
2.4 Mensch-Umwelt Systeme
In dieser Systemvertiefung geht es um Themen wie Energie, Ernährung, Mobilität,
Tourismus, Abfallwirtschaft, Raumplanung oder auch Ressourcennutzung in sensitiven Ökosystemen. Diese Themen stellen gesellschaftliche Systeme dar, in denen
die Umwelt eine wichtige Rolle spielt.
Die Studierenden lernen, solche Systeme zu beschreiben, Interaktionen zwischen
verschiedenen Einflussgrössen und Akteuren zu verstehen und die jeweils systemspezifische Dynamik qualitativ und quantitativ zu erfassen. Mit diesen Systemkenntnissen sollten Ansätze für das nachhaltige Management formuliert werden können.
Fragen können auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene behandelt werden. In der
Regel werden natur-, sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte betrachtet und
mit den entsprechenden Methoden analysiert.
Mensch-Umwelt Systeme sind sehr komplex und unterschiedlichste Methoden kommen bei ihrer Analyse zur Anwendung. Es wird deshalb oft mit Beispielen gearbeitet,
die jedoch im Rahmen der Vertiefung in einen grösseren Kontext eingebettet sind.
Die an spezifischen Beispielen erlernten Methoden und Herangehensweisen können
dann für andere Situationen angepasst und darauf angewendet werden.
Die Absolventinnen und Absolventen können Mensch-Umwelt Systeme und Probleme, die sich in ihnen manifestieren, systematisch analysieren und die relevanten
Einflussfaktoren erkennen. Sie verstehen die Politikinstrumente und andere institutionelle Lösungen zur Einflussnahme und können die Instrumente und Lösungen
unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bewerten.
Die Systemvertiefung Mensch-Umwelt Systeme setzt ein grosses Interesse am
Umgang mit komplexen Systemen und an inter- und transdisziplinären Methoden
voraus. Sie bereitet bestens auf eine Master-Vertiefung in Umweltsysteme und Politikanalyse oder in Gesundheit, Ernährung und Umwelt vor.
9
2.5 Wald und Landschaft
Die Systemvertiefung Wald und Landschaft führt die Studierenden in die Methoden
und Denkweisen ein, die es erlauben, den Zustand und die künftige Entwicklung von
Wäldern und Landschaften abzuschätzen. Grundlegende Prozesse ökologischer,
aber auch gesellschaftlicher Art werden im Detail untersucht und Möglichkeiten zur
gezielten und bewussten Beeinflussung dieser Prozesse erkundet.
Die Systemvertiefung vermittelt das Verständnis der zentralen Komponenten, welche
die Landschaftssysteme prägen:
· Strukturen und Funktionen der natürlichen Umwelt (naturwissenschaftlicher Fokus),
· Technologien der Landnutzung (ingenieurwissenschaftlicher Fokus),
· Gesellschaftliche Strukturen und Funktionen, z.B. gesellschaftliche und politische
Rahmenbedingungen sowie ökonomische Mechanismen (staats- und gesell schaftswissenschaftlicher Fokus).
Die Systemvertiefung verbindet verschiedene räumliche wie auch zeitliche Massstabsebenen, deckt also die Spannweite von einzelnen Organismen (z.B. Bäumen)
über Lebensräume und hydrologische Einzugsgebiete bis hin zu Landschaften ab und
betrachtet Zeiträume von Sekunden bis Jahrtausenden. Um mit der damit verbundenen Komplexität umgehen zu können, benötigen Studierende ein solides Verständnis moderner Methoden der Ökosystemforschung sowie der Analyse und Darstellung
von Raumdaten. Auch themenspezifische Einsichten aus den Sozialwissenschaften
sind erforderlich. All diese Qualifikationen werden in dieser Systemvertiefung vermittelt.
Die Systemvertiefung Wald und Landschaft ermöglicht eine einführende Auseinandersetzung mit der Analyse, Funktionsweise und Gestaltung von Waldökosystemen
und Landschaften. Sie bietet die ideale Vorbereitung auf die anschliessende MasterVertiefung Wald- und Landschaftsmanagement, die Wissen und Methoden weiter
vertieft. Die Systemvertiefung Wald und Landschaft weist wie die nachfolgende Vertiefung im Master einen starken Fokus auf umsetzungsorientiertem Wissen auf.
10
3 Bachelor-Studium – Reglement 2016
3.2 Grundlagenfächer I und II
In den ersten beiden Jahren werden mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagenfächer gelehrt. Der disziplinäre Grundlagenunterricht besteht aus Lehrveran3.1 Gliederung und Ablauf
staltungen in Mathematik, Chemie, Mikrobiologie, Physik, Biologie und Informatik. In
Mathematik und Informatik wird die Theorie in Übungen vertieft. In den anderen FäFür den Erwerb des Bachelor-Diploms sind Studienleistungen im Umfang von 180
chern helfen Praktika, die Theorie zu veranschaulichen und vertiefen. Die Abbildung
Kreditpunkten (KP) erforderlich. Die Ausbildung besteht dabei aus den folgenden Ka(Abb.) 1 gibt einen Überblick über die Prozentanteile der einzelnen Fächer an den
tegorien und Unterkategorien:
gesamthaft 103 KP in den Grundlagenfächern I und II.
Die Lehrveranstaltungen Umweltproblemlösen I und II sind stark praxisorientiert
Kategorien und Unterkategorien
Mindestanzahl KP
und beinhalten eine Fallstudie. Dabei wird ein Problem aus dem Nachhaltigkeitsbereich analysiert und es werden Lösungen für dieses Problem vorgeschlagen. Weitere
Grundlagenfächer I
57
Lehrveranstaltungen wie z.B. Umweltsysteme I und II, Atmosphäre, Hydrosphäre und
Grundlagenfächer II
46
Pedosphäre ermöglichen erste Einblicke in die Beschaffenheit und die Prozesse von
Systemvertiefung
25
Umweltsystemen. Die Lehrveranstaltungen der Grundlagenfächer I und II werden in
1. Kernfächer (12 KP)
den Kapiteln 4.1 und 4.2 aufgeführt.
2. Obligatorisches Praktikum (7 KP)
3. Seminar (6 KP)
Sozial- und Geisteswissenschaften
19
Mathematik (23 %)
1. Pflichtfächer (12 KP)
2. Kompensationsfächer (0 KP)
Systemfächer (24 %)
3. Wahlfächer (7 KP)
Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer23
Chemie/Mikrobiologie (15 %)
Bachelor-Arbeit10
1. Eine grosse Bachelor-Arbeit (10 KP) oder
Biologie (12 %)
2. Zwei kleine Bachelor-Arbeiten (je 5 KP)
Die Fächer aus der Kategorie der Grundlagenfächer I, welche als Basisprüfung geprüft werden, müssen innerhalb von zwei Jahren3 abgeschlossen sein. Die maximale
Studiendauer beträgt fünf Jahre.
Physik (12 %)
Informatik (4 %)
Umweltproblemlösen (10 %)
Abb. 1: Anteile der einzelnen Fächer an den gesamthaft 103 KP Grundlagenfächer I und II.
Nach Normstudienplan dauert das Bachelor-Studium (untere drei Blätter) drei Jahre und das
Master-Studium (obere beide Blätter) zwei Jahre. Die Grundlagenfächer I und II füllen im
Wesentlichen die (schwarz eingefärbten) unteren beiden Blätter. Die Überlappung soll zum
Ausdruck bringen, dass Lehrinhalte aus dem ersten oder zweiten Studienjahr im zweiten oder
dritten Studienjahr vertieft behandelt werden.
Eine freiwillige Wiederholung des Basisjahrs, ohne dass die Basisprüfung abgelegt wurde, kann zu einer
Verlängerung dieser Frist führen. Vgl. Leistungskontrollverordnung der ETH. 3. Kapitel, Art. 24,7 https://
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121393/index.html
3
11
Feldkurse (im zweiten Semester) und Integrierte Praktika (IP; im vierten Semester)
führen ins umweltnaturwissenschaftliche Arbeiten im Labor und im Feld ein. In diesen Blockveranstaltungen wird das Gelernte der vergangenen Semester zur Bearbeitung verschiedener Fragestellungen angewendet.
12
3.3Systemvertiefungen
3.4 Sozial- und Geisteswissenschaften
Die Studierenden müssen sich für eine der folgenden Systemvertiefungen entscheiden:
·Biogeochemie
· Atmosphäre und Klima
·Umweltbiologie
· Mensch-Umwelt Systeme
· Wald und Landschaft
Bei der sozial- und geisteswissenschaftlichen Ausbildung geht es darum, theoretische und methodische Grundkenntnisse aus verschiedenen Wissensgebieten für den
gesellschaftlichen Umgang mit Umweltsystemen zu erwerben und exemplarisch anzuwenden. Die Studierenden werden so auch befähigt, mit Fachleuten aus diesen
Gebieten konstruktiv zusammenzuarbeiten.
In diesem Bereich müssen 19 KP erworben werden. 12 KP sind Pflichtfächer, 7 KP
Wahlfächer. Die folgenden fünf Fächer sind Pflichtfächer:
· Ökonomie (3 KP)
· Umweltrecht (2 KP)
· Umweltpolitik der Schweiz (3 KP)
· Methoden des Argumentierens in Wissenschaft und Ethik (2 KP)
· Methoden der empirischen Sozialforschung (2 KP)
Der Stundenplan ist so angelegt, dass im ersten Semester Ökonomie, im zweiten
oder dritten Semester Umweltrecht, im dritten Semester Umweltpolitik der Schweiz
und Methoden des Argumentierens in Wissenschaft und Ethik sowie im dritten oder
vierten Semester Methoden der empirischen Sozialforschung ohne Überschneidungen mit anderen Fächern belegt werden können.
Weitere sieben KP werden aus einem breiten Angebot an Wahlfächern erworben, die
nach den Themenbereichen Wirtschaftswissenschaften, Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Individualwissenschaften sowie Geisteswissenschaften geordnet
sind (vgl. Kapitel 3.1). Diese Wahlfächer werden zwischen dem dritten und sechsten
Semester – entsprechend den Möglichkeiten im Stundenplan – belegt (vgl. Kapitel
7.1.2). Ebenfalls zur Auswahl stehen Lehrveranstaltungen aus den Abschnitten «Geschichte», «Ökonomie», «Philosophie», «Politologie», «Soziologie», «Recht», «Wissenschaftsforschung» aus dem Angebot «GESS Wissenschaft im Kontext» (Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften, D-GESS). Die Lehrveranstaltungen
des Themenbereichs «Psychologie, Pädagogik» dürfen ebenfalls gewählt werden mit
Ausnahme von Erziehungswissenschaften (EW) EW1, EW3 und EW4 (851-0240-00,
851-0238-01, 851-0242-01).
Eine ausführliche Beschreibung der Systemvertiefungen befindet sich in Kapitel 2.
Die für die jeweilige Systemvertiefung relevanten Lehrveranstaltungen werden in der
Wegleitung 2017/18 aufgeführt. Als Orientierung dienen die jeweiligen Lehrveranstaltungen in Kapitel 7.1.4.
Die Systemvertiefung vermittelt einen Einblick in ein bestimmtes Umweltgebiet und
bildet im dritten Studienjahr den Schwerpunkt der Ausbildung. Abb. 2 zeigt ihren
Prozentanteil an den 77 KP der vertiefenden Ausbildungselemente. Diese setzen sich
aus der Systemvertiefung, den Sozial- und Geisteswissenschaften, den naturwissenschaftlich und technischen Wahlfächern und der Bachelor-Arbeit zusammen.
Systemvertiefung (32 %)
Sozial- und Geisteswissenschaften (25 %)
Naturwissenschaftliche und
technische Wahlfächer (30 %)
Bachelor-Arbeit (13 %)
3.5 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer
Abb. 2: Prozentanteil der Systemvertiefung, Sozial- und Geisteswissenschaften, naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern und der Bachelor-Arbeit an den vertiefenden Ausbildungselementen. Nach Normstudienplan dauert das Bachelor-Studium (untere drei Blätter)
drei Jahre und das Master-Studium (obere beide Blätter) zwei Jahre. Die vertiefenden Ausbildungselemente füllen das (schwarz eingefärbte) dritte Blatt und Teile des zweiten Blattes. Die
Überlappung macht sichtbar, dass die vertiefenden Fächer auf einer fundierten Grundlagenausbildung in den ersten zwei Jahren basieren.
In der Kategorie Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer sind insgesamt
23 KP zu erwerben. Es wird sehr empfohlen, bereits im zweiten Studienjahr zur Vorbereitung der Systemvertiefung eine Reihe von Wahlfächern aus dieser Kategorie
zu besuchen. Zur Auswahl stehen die in Kapitel 4.3 genannten Wahlfächer, die auf
die jeweilige Systemvertiefung vorbereiten. Darüber hinaus können die naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächer von Kapitel 7.1.34 belegt werden. In diesem
Nach Reglement 2016 muss keine bestimmte Anzahl KP in einem Themenbereich
(im Reglement 2011Modul genannt) erfüllt werden im Unterschied zu Reglement 2011.
4
13
14
Kapitel sind die Wahlfächer zu Themenbereichen zusammengefasst, die eine sehr
enge Verknüpfung zu den Vertiefungen im Master-Studium darstellen. Untenstehende Tabelle zeigt, welche Themenbereiche eine gute Vorbereitung auf eine bestimmte
Vertiefung sind. Kapitel 11.1 gibt weitere Informationen zu den Voraussetzungen für
die Master-Ausbildung. Des Weiteren können Fächer aus der Kategorie «Systemvertiefungen» (vgl. Kapitel 7.1.4) gewählt werden. Auf Gesuch hin kann die Studienkoordinatorin auch Fächer aus dem übrigen Lehrangebot der ETH Zürich oder der Universität Zürich bewilligen. Die erforderlichen Studienleistungen können im zweiten
und dritten Jahr erbracht werden.
Tab. 1: Übersicht zur Vorbereitung der Vertiefung im Master-Studium
Vertiefung Atmoim Master sphäre &
Klima
Themenbereich
BiogeoÖkologie &
chemie & Evolution
Schadstoffdynamik
Umweltsysteme
& Politikanalyse
Wald &
Gesund-
Management
Ernährung
& Umwelt
Landschafts- heit,
Biomedizin

Bodenwissenschaften
Methoden der
statistischen
Datenanalyse





Ökologie &
Naturschutz


Umweltchemie
& Ökotoxikologie


Umweltphysik




Technik und
Planung

 = sehr passend







 = passend
3.6Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit ist für das dritte Studienjahr vorgesehen. Die Studierenden
verfassen entweder eine grosse Bachelor-Arbeit (10 KP) oder zwei kleine BachelorArbeiten (je 5 KP). Die grosse Bachelor-Arbeit kann im Bereich Naturwissenschaften und Technik oder Sozial- und Geisteswissenschaften gewählt werden oder auch
interdisziplinär ausgerichtet sein. Wer sich für zwei kleine Bachelor-Arbeiten entscheidet, führt die eine im Bereich Naturwissenschaften und Technik und die andere
im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften durch.
15
4 Studienplan nach Reglement 2016
In diesem Kapitel werden die Lehrveranstaltungen aufgelistet, die im ersten Studienjahr nach Reglement 2016 besucht werden müssen. Die Lehrveranstaltungen
des zweiten Studienjahres sind nach Wissensstand zum Zeitpunkt der Drucklegung
aufgeführt. Die Lehrveranstaltungen für das dritte Studienjahr werden in der Wegleitung 2017/18 ergänzt.
Erläuterungen zu den Grundlagenfächern I und II, den Systemvertiefungen, den Sozial- und Geisteswissenschaften, den naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern sowie zur Bachelor-Arbeit für das Reglement 2016 sind im vorangegangen
Kapitel beschrieben. Weitere Informationen bietet die Webseite www.usys.ethz.ch >
Studium > Umweltnaturwissenschaften > Bachelor > Gliederung des Studiums Reglement 2016. Die Grafik «Struktur des Bachelors in Umweltnaturwissenschaften, Reglement 2016» auf dieser Webseite bietet aufgrund der farblichen Hinterlegung eine
gute Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den verschiedenen Kategorien.
Die nachfolgend aufgeführten Lehrveranstaltungen sind nach Herbst- und Frühjahrssemester getrennt aufgelistet. Die Sortierung innerhalb eines Semesters ist wie
folgt: Die Angebote aus dem eigenen Studiengang beginnen mit der Nummer 701
und sind zuerst genannt, danach folgen Lehrveranstaltungen aus anderen Departementen wie Chemie beginnend mit der Nummer 529. Das Vorlesungsverzeichnis
www.vvz.ethz.ch gibt weitere Informationen zu den einzelnen Lerneinheiten wie z.B.
Zeit und Ort, Angaben zu den Lernzielen, zum Inhalt, zu der Leistungskontrolle etc.
Während im ersten Studienjahr der Studienplan durch die Grundlagenfächer praktisch vollständig vorgegeben ist, bestehen im zweiten und dritten Jahr individuelle
Wahlmöglichkeiten u.a. durch die Wahl einer Systemvertiefung.
Das Studium ist auf eine Studiendauer von drei Jahren (ca. 60 KP pro Jahr) ausgerichtet. Die maximal mögliche Studienzeit beträgt fünf Jahre. Ein Teilzeitstudium als
Werkstudent/in oder als Spitzensportler/in ist daher möglich, allerdings lässt im
Basisjahr die Intensität des Studiums paralleles Studieren und Arbeiten kaum zu.
Spitzensportler/innen können bereits im Basisjahr von speziellen Bedingungen profitieren (vgl. www.ethz.ch/de > Studium > Bachelor > Studienberatung > Studium und
Spitzensport). Ab dem vierten Semester kann der Besuch einzelner Studienelemente
flexibler geplant werden. Für einzelne Lehrveranstaltungen werden jedoch Kenntnisse aus anderen Lehrveranstaltungen vorausgesetzt. Im Vorlesungsverzeichnis
sind diese unter Voraussetzungen/Besonderes in der Rubrik Katalogdaten vermerkt.
Pläne, Arbeiten mit Studieren zu verbinden, sollten frühzeitig mit der Studienkoordinatorin abgesprochen werden.
Militär- oder Zivildienst können mit dem Studium in Einklang gebracht werden.
Dienstverschiebungsgesuche im ersten und zweiten Studienjahr werden in der Regel
bewilligt.
16
Im folgenden Studienplan – getrennt nach Herbst- und Frühjahrssemester – sind
bei jeder Lehrveranstaltung Nummer, Titel, Anzahl Semesterwochenstunden, Typ
und Anzahl KP angegeben. Die verwendeten Abkürzungen werden am Anfang dieser
Wegleitung erklärt.
4.1 Erstes Studienjahr
Das erste Studienjahr (Basisjahr) beinhaltet die Grundlagenfächer I. Zusätzlich sind
die Fächer Ökonomie (im HS) und Umweltrecht (im FS oder im HS des 2. Studienjahres; Sozial- und Geisteswissenschaften, Pflichtfächer) vorgesehen sowie Physik I
(im FS, Grundlagenfächer II).
Lehrveranstaltungen im Herbstsemester 2016
701-0007-00 Umweltproblemlösen I
701-0027-00 Umweltsysteme I
701-0029-00 Umweltsysteme II
701-0243-01 Biologie III: Ökologie
701-0757-00 Ökonomie
252-0839-00 Einsatz von Informatikmitteln
401-0251-00 Mathematik I: Analysis I und Lineare Algebra
529-0030-00 Praktikum Chemie
529-2001-02 Chemie I
551-0001-00 Allgemeine Biologie I
751-0801-00 Biologie I: Übungen
4 G
2 V
2 V
2 V
2 G
2 G
4 V + 2 U
6 P
2 V + 2 U
3 V
2 U
5 KP
2 KP
3 KP
3 KP
3 KP
2 KP
6 KP
3 KP
4 KP
3 KP
1 KP
Lehrveranstaltungen im Frühjahrssemester 2017
701-0008-00 Umweltproblemlösen II
701-0026-00 Integrierte Exkursionen
701-0038-01 Feldkurs Ökologie5 701-0038-02 Feldkurs Chemie und Umwelt5
Neu
Übungen zur Biodiversität und Systematik
Neu
Umweltrecht I6
401-0252-00 Mathematik II: Analysis II 402-0062-00 Physik I7
529-2002-02 Chemie II
551-0002-00 Allgemeine Biologie II
2 V + 2 P
2 P
2 U
2 U
2 P
2 V
5 V + 2 U
3 V + 1 U
2 V + 2 U
4 G
5 KP
1 KP
1 KP
1 KP
2 KP
2 KP
7 KP
5 KP
5 KP
4 KP
4.2 Zweites Studienjahr
Die Grundlagenfächer II werden im zweiten Studienjahr gelehrt. Des Weiteren sind
Fächer der Sozial- und Geisteswissenschaften im Stundenplan vorgesehen.
Lehrveranstaltungen im Herbstsemester 2017
Neu
Umweltrecht II8
701-0023-00 Atmosphäre
701-0033-00 Praktikum Physik für Studierende in
Umweltnaturwissenschaften
701-0071-00 Mathematik III: Systemanalyse
701-0501-00 Pedosphäre
Neu
Methoden des Argumentierens in Wissenschaft
und Ethik
701-0729-00/ Methoden der empirischen Sozialforschung/ 701-0729-01 Empirical Social Research Methods
701-0747-00 Umweltpolitik der Schweiz I
401-0624-00 Mathematik IV: Statistik
402-0063-00 Physik II
752-4001-00 Mikrobiologie
Lehrveranstaltungen im Frühjahrssemester 2018
701-0105-00 Mathematik VI: Angewandte Statistik für
Umweltnaturwissenschaften
701-0220-00 Praktikum Mikrobiologie
701-0245-00 Introduction to Evolutionary Biology
701-0401-00 Hydrosphäre
701-0729-00/ Methoden der empirischen Sozialforschung/ 701-0729-01 Empirical Social Research Methods
252-0840-01 Anwendungsnahes Programmieren mit MATLAB
2 V
2 V
4 P
2 KP
3 KP
2 KP
2 V+ 1 U 4 KP
2 V
3 KP
2 G
2 KP
2 G
2 KP
2 V
2 V + 1 U
3 V + 1 U
2V
3 KP
4 KP
5 KP
2 KP
2 G
3 KP
3 P
2 V
2 V
2 G
2 KP
2 KP
3 KP
2 KP
2 G
2 KP
5
Einen Feldkurs auswählen: entweder Ökologie oder Chemie und Umwelt
In Sozial- und Geisteswissenschaften müssen entweder für das Pflichtfach Umweltrecht I oder für das
Pflichtfach Umweltrecht II KP erworben werden.
7
Physik I zählt zu den Grundlagenfächern II. Physik I wird zusammen mit Physik II im Rahmen des Prü fungsblocks 1 geprüft (frühestmöglich im dritten Semester).
6
17
In Sozial- und Geisteswissenschaften müssen entweder für das Pflichtfach Umweltrecht I oder für das
Pflichtfach Umweltrecht II KP erworben werden.
8
18
Integrierte Praktika im Frühjahrssemester 2018
Aus den elf angebotenen Lehrveranstaltungen mit den Nummern 701-0034-06 bis
701-0034-16 und 701-0035-00 (Integrierte Praktika) sind drei auszuwählen. Die LV
701-0034-17 ist obligatorisch.
701-0034-06
701-0034-07
701-0034-08
701-0034-09
701-0034-10
701-0034-12
701-0034-13
701-0034-14
701-0034-15
701-0034-16
701-0035-00
701-0034-17
Boden
Elektromagnetische Felder: von Messungen
bis zu Gesundheitsrisikoabschätzungen
Waldökosysteme
Konflikte im Artenschutz verstehen
Risikoabschätzung am Beispiel von GMO
Pflanzenökologie: von der Theorie zur Praxis
Tropical Diseases in the North-South Context
Analyse Städtischer Ernährungssysteme
Aquatic Ecology
Neuartige Ökosysteme in der Stadt
Beobachtungsnetze
Schlusstage Integrierte Praktika: Nachhaltige
Nutzung der Kulturlandschaft
3 P
3 P
1.5 KP
1.5 KP
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
2 P
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
4.3 Zweites und drittes Studienjahr
Zusätzlich zu den obengenannten Lehrveranstaltungen sollen/können aus den nachfolgend genannten Lehrveranstaltungen mehrere Wahlfächer belegt werden.
Es wird sehr empfohlen, bereits im zweiten Studienjahr zur Vorbereitung der Systemvertiefung eine Reihe von Wahlfächern aus dieser Kategorie zu besuchen. Bezogen auf die Systemvertiefungen sind dies die folgenden Fächer:
Atmosphäre und Klima
701-0106-00 Mathematics V: Applied Deepening of
Mathematics I–III
402-0048-00 Fortgeschrittene Physik für Umwelt-
und ErdwissenschaftlerInnen
Biogeochemie
701-0225-00 Organic Chemistry
701-0255-00 Biochemie
701-0612-01 Grundlagen in der Ökotoxikologie
Umweltbiologie
227-0399-10 Physiology and Anatomy for Biomedical
Engineers I9
551-0435-00 Systematische Biologie: Zoologie
701-0360-00 Systematische Biologie: Pflanzen
227-0398-10 Physiology and Anatomy for Biomedical
Engineers II9
Wald und Landschaft
701-0266-00 Einführung in die Dendrologie
551-0435-00 Systematische Biologie: Zoologie
701-0360-00 Systematische Biologie: Pflanzen
FS
FS
2 G
3 KP
4 V + 2 U 6 KP
HS
HS
FS
2 V
2 V
2 V
2 KP
2 KP
3 KP
HS
2 G
3 KP
HS
FS
FS
2 V + 2 P 3 KP
2 V + 5 U 5 KP
2 G
3 KP
HS
HS
FS
2G
2 KP
2 V + 2 P 3 KP
2 V + 5 U 5 KP
Mensch-Umwelt Systeme
Für diese Vertiefung sind keine Fächer besonders empfohlen.
Das detaillierte Studienangebot zu den sozial- und geisteswissenschaftlichen Wahlfächern, den naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern sowie den fünf
Systemvertiefungen wird in der Wegleitung 2017/2018 aufgeführt. Es wird sich an das
Angebot anlehnen, das in den Kapiteln 7.1.2 bis 7.1.4 dieser Wegleitung aufgelistet
ist.
9
19
als Vorbereitung für die Master-Vertiefung Gesundheit, Ernährung und Umwelt
20
5 Leistungskontrollen nach Reglement 2016
5.2 Leistungskontrollen im ersten Studienjahr
(Basisprüfung)
5.1Grundsätzliches
Basisprüfung
In der Basisprüfung werden die meisten Grundlagenfächer I geprüft. Sie ist ein Prüfungsblock aus mehreren Sessionsprüfungen, die in der Regel im Sommer nach dem
ersten Studienjahr absolviert werden (Sommersession). Es ist möglich, die Prüfung
erst in der nachfolgenden Wintersession abzulegen.
Leistungen der Studierenden werden mit verschiedenen Formen von Leistungskontrollen überprüft. In der Regel erfolgen die Leistungskontrollen in Sessionsprüfungen. Aber auch Semesterendprüfungen und Semesterleistungen wie aktive Teilnahme an Praktika und Exkursionen, schriftliche Arbeiten sowie Referate können als
Leistungskontrollen dienen. Modus und Dauer der Prüfungen sind im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. Die Dozierenden sind verpflichtet die Studierenden zu Beginn
einer LV schriftlich über den genauen Prüfungsstoff, die genaue Form und die erlaubten Hilfsmittel zu orientieren.
Lerneinheiten und die dazugehörenden Leistungskontrollen des Studiengangs werden in der Regel auf Deutsch oder Englisch durchgeführt. Für die Unterrichtssprache
gelten die diesbezüglichen Weisungen der Rektorin.10
Die in Leistungskontrollen erbrachten Leistungen können entweder mit Noten oder
mit bestanden/nicht bestanden bewertet werden. Eine nicht bestandene Leistungskontrolle kann einmal wiederholt werden. Die Basisprüfung und andere Prüfungsblöcke aus mehreren Fächern müssen im Falle des Nichtbestehens gesamthaft wiederholt werden.
Sobald eine Prüfung, ein Prüfungsblock oder eine andere Leistungskontrolle bestanden ist, werden die erbrachten Studienleistungen in Form von KP für den Erwerb
des Bachelor-Diploms gutgeschrieben und sind für die Studierenden über myStudies
einsehbar. KP werden nur für genügende Leistungen und immer in vollem Umfang
erteilt. Eine Aufteilung der KP auf verschiedene Kategorien ist nicht möglich.
Die Studierenden erhalten periodisch per Mail Mitteilungen über die bewerteten Studienleistungen und die erworbenen KP (Zwischenzeugnisse). Dabei wird auch darauf
hingewiesen, wie bei allfälligen Unstimmigkeiten vorzugehen ist.
Prüfungsfächer, Gewichtung und Prüfungsmodalitäten
Die Basisprüfung umfasst je eine schriftliche Prüfung in den nachfolgenden Prüfungsfächern.
Prüfungsfächer
Chemie I und II
Mathematik I und II
Umweltproblemlösen
Biologie I und II
Biologie III
Umweltsysteme I
Umweltsysteme II
Notengewicht
12
12
12
8
4
3
3
Prüfungsergebnis, Prüfungswiederholung
Die Basisprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der gewichteten Noten aller
zugehörigen Prüfungen mindestens 4.0 beträgt.
Die Wiederholung umfasst die gesamte Basisprüfung. Die Wiederholung muss spätestens zwei Jahre nach Studienbeginn absolviert sein. Im Falle der Prüfungswiederholung gelten immer die Noten des zweiten Versuchs.
Sonderregelung: Eine freiwillige Wiederholung des Basisjahrs, ohne dass die Basisprüfung abgelegt wurde, kann zu einer Verlängerung dieser Frist führen
(vgl. Leistungskontrollverordnung der ETH 3, Kapitel, Art. 24,7
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121393/index.html).
Leistungskontrollen weiterer obligatorischer Fächer
Alle Lerneinheiten der Kategorie Grundlagenfächer I, die nicht in der Basisprüfung
geprüft werden, werden mit Semesterendprüfungen oder Semesterleistungen während des Semesters abgeschlossen.
Für das Fach 252-0893-00 Einsatz von Informatikmitteln gibt es unter bestimmten
Bedingungen eine Kompensationsmöglichkeit, vgl. Kapitel 5.3, Abschnitt: Kompensationsmöglichkeiten obligatorische Informatikfächer.
Zu finden unter: www.rektorat.ethz.ch/directives
10
21
22
5.3 Leistungskontrollen im zweiten und dritten
Studienjahr
Leistungskontrollen in den Grundlagenfächern II
Ein großer Teil der Lerneinheiten der Grundlagenfächer II werden in drei Blöcken zusammengefasst geprüft. Die zu einem Prüfungsblock gehörenden Prüfungen müssen gesamthaft in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Die Prüfungsblöcke
1 und 2 können nach dem dritten Semester, Prüfungsblock 3 kann nach dem vierten
Semester absolviert werden. Es ist auch möglich, zuerst Prüfungsblock 3 und zu
einem späteren Zeitpunkt die Prüfungsblöcke 1 und 2 abzulegen.
Prüfungsblöcke der Kategorie Grundlagenfächer II
Die Prüfungsblöcke 1 bis 3 umfassen je eine schriftliche Prüfung in den nachfolgenden Prüfungsfächern:
Prüfungsblock 1
Notengewicht
Physik I11 und II
3
Mikrobiologie1
Mathematik IV
1
Prüfungsblock 2
Notengewicht
Mathematik III
4
Atmosphäre3
Pedosphäre3
Prüfungsblock 3
Notengewicht
Hydrosphäre3
Evolutionsbiologie2
Prüfungsergebnisse
Jeder Prüfungsblock aus der Kategorie der Grundlagenfacher II ist bestanden, wenn
der Durchschnitt der gewichteten Noten aller zugehörigen Prüfungen mindestens
4.0 beträgt.
Wenn ein Prüfungsblock bestanden ist, werden die KP für die erbrachten Studienleistungen gesamthaft gutgeschrieben.
Leistungskontrollen weiterer obligatorischer Fächer
Alle Lerneinheiten der Kategorie Grundlagenfächer II, die nicht in einem Prüfungsblock geprüft werden, werden mit Semesterendprüfungen oder Semesterleistungen
während des Semesters abgeschlossen.
Für das Fach 252-0840-01 Anwendungsnahes Programmieren mit MATLAB gibt es
unter bestimmten Bedingungen eine Kompensationsmöglichkeit, vgl. Kapitel 5.3,
Abschnitt: Kompensationsmöglichkeiten obligatorische Informatikfächer.
Prüfungswiederholung
Die Wiederholung umfasst jeweils den gesamten Prüfungsblock. Im Falle der Prüfungswiederholung gelten immer die Noten des zweiten Versuchs.
Kompensationsmöglichkeiten obligatorische Informatikfächer
In den Kategorien «Grundlagenfächer I» und «Grundlagenfächer II» müssen Informatikfächer absolviert werden, die nicht Bestandteil der Basisprüfung oder eines
Prüfungsblocks sind. Wird eines dieser Informatikfächer endgültig, d.h. zweimal
nicht bestanden, besteht folgende Kompensationsmöglichkeit:
252-0842-00 Programmieren und Problemlösen
FS
2 V + 0.5 U 3 KP
Leistungskontrollen in der Systemvertiefung, in Sozial- und Geisteswissenschaften sowie in den naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern
Zu jeder Lerneinheit der Kategorien «Systemvertiefung», «Sozial- und Geisteswissenschaften» sowie «Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer» gehört
eine Leistungskontrolle. Die Modalitäten der Leistungskontrollen werden im Vorlesungsverzeichnis festgelegt, falls die Lerneinheit aus dem Lehrangebot der ETH
Zürich stammt. Stammt eine Lerneinheit aus dem Lehrangebot einer anderen Hochschule, so legt die betreffende Hochschule die Modalitäten der Leistungskontrolle
fest. Eine Leistungskontrolle ist bestanden, wenn die Leistung mit einer Note von
mindestens 4.0 oder mit dem Prädikat «bestanden» bewertet wird.
Werden in der Kategorie Sozial- und Geisteswissenschaften die erforderlichen
12 KP im Pflichtteil wegen endgültigen Nichtbestehens von Leistungskontrollen
nicht erreicht, bieten die in der Tabelle aufgeführten korrespondierenden Fächer
eine Kompensationsmöglichkeit für maximal 3 KP (vgl. Reglement 2016, Art. 38,4,
siehe https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/323.1.1002.25.pdf).
Physik I aus dem Studienplan des ersten Jahres
11
23
24
PflichtfachKompensationsfach
701-0757-00 Ökonomie
751-1551-00 Ressourcen- und
Umweltökonomie
neu Umweltrecht I / Umweltrecht II
Umweltrecht II / Umweltrecht I
701-0747-00 Umweltpolitik der Schweiz I
851-0594-00 International
Environmental Politics
701-0729-00 Methoden der empirischen
701-0729-01 Empirical Social
Sozialforschung
Research Methods
neu Methoden des Argumentierens in
701-0701-00 WissenschaftsWissenschaft und Ethik
philosophie
6 Bachelor-Studium – Reglement 2011
Bachelor-Arbeit
Die Leiterin/der Leiter bewertet die Bachelor-Arbeit mit einer Note. Die grosse
Bachelor-Arbeit ist bestanden, wenn die Note mindestens 4.0 beträgt. Die kleinen
Bachelor-Arbeiten sind bestanden, wenn bei jeder der beiden Arbeiten die Note mindestens 4.0 beträgt.
Für die Wiederholung einer nicht bestanden Bachelor-Arbeit gilt:
· Eine nicht bestandene grosse Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Im Falle einer Wiederholung muss ein neues Thema bearbeitet werden.
· Eine nicht bestandene kleine Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden;
dies gilt für jede der beiden Arbeiten gleichermassen. Im Falle einer Wiederholung
muss innerhalb des jeweiligen Themenbereichs ein neues Thema bearbeitet
werden.
· Wer die grosse Bachelor-Arbeit nicht bestanden hat, kann als Wiederholung zwei
kleine Bachelor-Arbeiten verfassen, wobei jedoch für jede der beiden kleinen
Arbeiten nur noch ein Versuch zur Verfügung steht.
· Wer eine der kleinen Bachelor-Arbeiten oder auch beide nicht bestanden hat, kann
als Wiederholung eine grosse Bachelor-Arbeit verfassen, wobei jedoch nur noch
ein Versuch für die grosse Arbeit zur Verfügung steht.
· Wer die Wiederholung einer Bachelor-Arbeit nicht besteht, kann die erforderlichen
KP für das Bachelor-Diplom definitiv nicht mehr erreichen und wird aus dem
Studiengang ausgeschlossen.
Grundlagenfächer I 60
Grundlagenfächer II
52
Systemvertiefung21
1. Kernfächer (12 KP)
2. Obligatorisches Praktikum (7 KP)
3. Seminar (2 KP)
Sozial- und geisteswissenschaftliches Modul
14
1. Obligatorische Fächer (7 KP)
2. Wahlfächer
Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer
23
1. Modul (9 KP)
2. Einzelfächer
Bachelor-Arbeit10
1. Eine grosse Bachelor-Arbeit (10 KP) oder
2. Zwei kleine Bachelor-Arbeiten (je 5 KP)
25
6.1 Gliederung und Ablauf
Für den Erwerb des Bachelor-Diploms sind Studienleistungen im Umfang von 180
KP erforderlich. Die Ausbildung besteht dabei aus den folgenden Kategorien und Unterkategorien:
Kategorien und Unterkategorien
Mindestanzahl KP
Die Fächer aus der Kategorie der Grundlagenfächer I, welche als Basisprüfung geprüft werden, müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die maximale
Studiendauer beträgt fünf Jahre.
26
6.2 Grundlagenfächer I und II
6.3Systemvertiefungen
Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahrs nach Reglement 2011 werden nur noch
teilweise angeboten.
In den ersten beiden Jahren werden mathematisch-naturwissenschaftliche, technische und sozialwissenschaftliche Grundlagenfächer belegt.
Der disziplinäre Grundlagenunterricht besteht aus Lehrveranstaltungen in Mathematik, Chemie, Mikrobiologie, Physik, Biologie, Informatik und Einführungen in
Recht und Ökonomie. In Chemie, Physik, Biologie und Mikrobiologie wird die Theorie jeweils durch Praktika veranschaulicht und vertieft. Die jeweiligen Anteile sind in
Abb. 3 dargestellt.
Die Ausbildung im Bereich Technik ist stark praxisorientiert und vermittelt Grundkenntnisse in der Analyse und Bewertung umweltverträglicher Technologien.
Einführungen in die Systeme Atmosphäre, Hydrosphäre und Pedosphäre ermöglichen erste Einblicke in die Beschaffenheit und die Prozesse von Umweltsystemen.
Integrierte Praktika führen ins umweltnaturwissenschaftliche Arbeiten im Labor und
im Feld ein. Sie finden als Blockveranstaltung im vierten Semester statt, in denen
das Gelernte der vergangenen Semester zur Bearbeitung verschiedener Fragestellungen angewendet werden kann.
Die Studierenden müssen sich für eine der folgenden Systemvertiefungen entscheiden:
·Biogeochemie
· Atmosphäre und Klima
·Umweltbiologie
· Mensch-Umwelt Systeme
· Wald und Landschaft
Die Systemvertiefung vermittelt einen systemorientierten Einblick in ein bestimmtes
Umweltgebiet und bildet im dritten Studienjahr den Schwerpunkt der Ausbildung.
Abb. 4 zeigt den Anteil der Systemvertiefung an den vertiefenden Ausbildungselementen.
Mathematik (19 %)
Systemvertiefung (31 %)
Sozial- und geisteswissenschaftliches
Modul (21 %)
Physik (11 %)
Naturwissenschaftliche und technische
Wahlfächer (33 %)
Informatik (4 %)
Bachelor-Arbeit (15 %)
Chemie/Mikrobiologie (16 %)
Biologie (16 %)
Sozialwissenschaften/Technik (13 %)
Systemfächer (21 %)
Abb. 4: Prozentanteil der Systemvertiefung, dem sozial- und geisteswissenschaftlichen Modul, den naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern sowie der Bachelor-Arbeit an
den vertiefenden Ausbildungselementen. Nach Normstudienplan dauert das Bachelor-Studium
(untere drei Blätter) drei Jahre und das Master-Studium (obere beide Blätter) zwei Jahre. Die
vertiefenden Ausbildungselemente füllen das (schwarz eingefärbte) dritte Blatt und Teile des
zweiten Blattes. Die Überlappung macht sichtbar, dass die vertiefenden Fächer auf einer fundierten Grundlagenausbildung in den ersten zwei Jahren basieren.
Abb. 3: Prozentanteil der einzelnen Fächer an den gesamthaft 112 KP Grundlagenfächer I und
II. Nach Normstudienplan dauert das Bachelor-Studium (untere drei Blätter) drei Jahre und
das Master-Studium (obere beide Blätter) zwei Jahre. Die Grundlagenfächer I und II füllen im
Wesentlichen die (schwarz eingefärbten) unteren beiden Blätter. Die Überlappung soll zum
Ausdruck bringen, dass Lehrinhalte aus dem ersten oder zweiten Studienjahr im zweiten oder
dritten Studienjahr vertieft behandelt werden.
27
28
6.4 Sozial- und geisteswissenschaftliche Module
Den Studierenden stehen vier sozial- und geisteswissenschaftliche Module zur Wahl:
·Wirtschaftswissenschaften
· Staats- und Gesellschaftswissenschaften (Politik, Recht, Soziologie u.a.)
· Individualwissenschaften (Psychologie, Kommunikation u.a.)
· Geisteswissenschaften (Philosophie, Ethik, Geschichte u.a.)
Das Modul wird im zweiten und dritten Studienjahr belegt. Es ermöglicht den Studierenden einen exemplarischen Einblick in ein sozial- oder geisteswissenschaftliches
Gebiet mit dem Ziel, Forschungsergebnisse aus diesem Gebiet zu verstehen und in
die eigene Arbeit einbeziehen zu können. Die Studierenden werden so befähigt mit
Fachleuten aus diesem Gebiet konstruktiv zusammenzuarbeiten.
6.5 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer
Die naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächer umfassen ein breites Angebot. Sie ermöglichen es, im naturwissenschaftlichen und/oder technischen Bereich Schwerpunkte zu setzen. Die entsprechenden Lerneinheiten werden den Studierenden im zweiten und dritten Studienjahr zur individuellen Auswahl angeboten.
Ein Grossteil der Lehrveranstaltungen ist in thematische Module zusammengefasst.
6.6 Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit ist für das dritte Studienjahr vorgesehen. Die Studierenden
verfassen entweder eine grosse Bachelor-Arbeit (10 KP) oder zwei kleine BachelorArbeiten (je 5 KP). Die grosse Bachelor-Arbeit kann im Bereich Naturwissenschaften und Technik oder Sozial- und Geisteswissenschaften gewählt werden oder auch
interdisziplinär ausgerichtet sein. Wer sich für zwei kleine Bachelor-Arbeiten entscheidet, führt die eine im Bereich Naturwissenschaften und Technik und die andere
im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften durch.
29
7 Studienplan nach Reglement 2011
Studierende, die sich im HS 2015 oder früher ins Bachelor-Studium im Studiengang
Umweltnaturwissenschaften eingeschrieben haben, können in der Regel noch nach
dem Reglement 2011 abschliessen. In diesem Kapitel sind die Studienbedingungen
(ohne das Basisjahr) zusammengestellt.
Die Bestimmungen, wann ein Wechsel vom Studienreglement 2011 zum Studienreglement 2016 möglich, nicht möglich oder sogar obligatorisch ist, sind im Anhang
dieser Wegleitung aufgeführt.
7.1 Zweites und drittes Studienjahr
Grundsätzlich ist die Abfolge des Studiums nach dem Basisjahr von den Studierenden frei wählbar. Nach dem Basisjahr muss das Studium innerhalb von maximal
vier Jahren abgeschlossen werden. Falls durchschnittlich etwa 30 KP pro Semester
erworben werden, ist die Dauer grosszügig bemessen. Inhaltliche und stundenplantechnische Gegebenheiten führen zum im Folgenden beschriebenen «Normablauf» des Studiums. Im folgenden Studienplan sind bei jeder Lehrveranstaltung
Nummer, Titel, Semester (HS oder FS), Anzahl Semesterwochenstunden, Typ und
Anzahl KP angegeben. Die verwendeten Abkürzungen werden am Anfang dieser
Wegleitung erklärt.
7.1.1 Grundlagenfächer II
Die Grundlagenfächer II werden in der Regel im zweiten Studienjahr besucht.
Physik II
701-0033-00 Praktikum Physik für Studierende in
HS
4 P
2 KP
Umweltnaturwissenschaften
402-0063-00 Physik II
HS 3 V + 1 U 5 KP
Biologie
701-0245-00 Introduction to Evolutionary Biology
HS
2 V
2 KP
701-0255-00 Biochemie
HS
2 V
2 KP
752-4001-00 Mikrobiologie
HS
2V
2 KP
701-0220-00 Praktikum Mikrobiologie
FS
3 P
2 KP
30
Umweltsysteme
701-0023-00 Atmosphäre
701-0401-00 Hydrosphäre
701-0501-00 Pedosphäre
HS
HS
HS
2 V
2 V
2 V
3 KP
3 KP
3 KP
Mathematik
701-0071-00 Mathematik III: Systemanalyse
HS 2 V + 1 U 4 KP
401-0624-00 Mathematik IV: Statistik
FS 2 V + 1 U 4 KP
Technik
701-0352-00 Analyse und Beurteilung der FS
4 G
Umweltverträglichkeit12
6 KP
Informatik
252-0840-01 Anwendungsnahes Programmieren
mit MATLAB
2 KP
FS
2 G
Integrierte Praktika
701-0035-00 Beobachtungsnetze
HS
4 P 1.5 KP
701-0034-17 Schlusstage Int. Praktika: Nachhaltige
FS
2 P
1 KP
Nutzung der Kulturlandschaft
Aus den folgenden zehn Integrierten Praktika sind drei auszuwählen:
701-0034-06 Boden
FS
701-0034-07 Elektromagnetische Felder: von Messungen FS
bis zu Gesundheitsrisikoabschätzungen
701-0034-08 Waldökosysteme
FS
701-0034-09 Konflikte im Artenschutz verstehen
FS
701-0034-10 Risikoabschätzung am Beispiel von GMO
FS
701-0034-12 Pflanzenökologie: von der Theorie zur Praxis FS
701-0034-13 Tropical Diseases in the North-South Context FS
701-0034-14 Analyse Städtischer Ernährungssysteme
FS
701-0034-15 Aquatic Ecology
FS
701-0034-16 Neuartige Ökosysteme in der Stadt
FS
3 P
3 P
1.5 KP
1.5 KP
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
3 P
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
1.5 KP
7.1.2 Sozial- und geisteswissenschaftliche Module
Aus der Kategorie Sozial- und geisteswissenschaftliche Module (14 KP) wird eines
der vier Module gewählt. In jedem Modul sind mindestens 7 KP obligatorisch vorgegeben. Die restlichen KP können aus allen Modulen ausgesucht und im gewählten Modul angerechnet werden. Ebenfalls zur Auswahl stehen Lehrveranstaltungen
aus den Modulen «Geschichte», «Ökonomie», «Philosophie», «Politologie», «Soziologie», «Recht», «Wissenschaftsforschung» aus dem Angebot «GESS Wissenschaft
im Kontext» des Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften (D-GESS).
Die Lehrveranstaltungen des Moduls «Psychologie, Pädagogik» dürfen ebenfalls
gewählt werden mit Ausnahme von Erziehungswissenschaften (EW) EW1, EW3 und
EW4 (851-0240-00, 851-0238-01, 851-0242-01).
Die erforderlichen Studienleistungen können im zweiten Jahr und/oder im dritten
Jahr erbracht werden.
Modul Wirtschaftswissenschaften
Obligatorische Veranstaltungen
363-0387-00 Corporate Sustainability
HS
2 G
3 KP
751-1551-00 Ressourcen- und Umweltökonomie
HS
2 V
3 KP
701-0729-00/ Methoden der empirischen Sozialforschung/ FS
2 G
2 KP
701-0729-01 Empirical Social Research Methods
Wählbare Veranstaltungen
701-0763-00 Grundbegriffe des Managements
151-0757-00 Umwelt-Management
351-0778-00 Discovering Management
351-0778-01 Discovering Management (Exercises)
363-0503-00 Principles of Microeconomics
751-1101-00 Finanz- und Rechnungswesen
851-0626-01 International Aid and Development
701-0758-00 Ökologische Ökonomik: Grundlagen und
Wachstumskritik
363-0532-00 Ökonomische Theorie der Nachhaltigkeit
363-1038-00 Sustainability Start-Up Seminar
851-0609-04 The Energy Challenge – The Role of
Technology, Business and Society
Modul Staats- und Gesellschaftswissenschaften
Obligatorische Veranstaltungen
701-0747-00 Umweltpolitik der Schweiz I
851-0577-00 Politikwissenschaft: Grundlagen
HS
HS
HS
HS
HS
HS
HS
FS
2 V
2 G
3 G
1 U
2 G
2 G
2 V
2 V
2 KP
2 KP
3 KP
1 KP
3 KP
2 KP
2 KP
2 KP
FS
FS
FS
2 V
2 G
2 G
3 KP
3 KP
2 KP
HS
2 V
3 KP
HS 2 V + 1 U 4 KP
Wird im FS17 zum letzten Mal angeboten.
12
31
32
701-0707-00
oder
701-0729-00/
701-0729-01
Methoden der Textanalyse13
FS
2 G
2 KP
Methoden der empirischen Sozialforschung/ FS
Empirical Social Research Methods
2 G
2 KP
HS
2 G
2 KP
HS
2 S
2 KP
HS
1 V
1 KP
HS
2 V
2 KP
HS
2 V
2 KP
HS
FS
2 V
2 V
3 KP
2 KP
FS
2 G
2 KP
FS
2 V
3 KP
2 V
2 V
2 G
3 KP
2 KP
2 KP
2 G
2 V
1 G
2 KP
4 KP
21 KP
Wählbare Veranstaltungen
701-0727-00 Politics of Environmental Problem Solving
in Developing Countries
701-0731-00 Umweltverhalten im gesellschaftlichen Kontext
701-0985-00 Gesellschaftlicher Umgang mit aktuellen
Umweltrisiken
227-0802-02 Soziologie. Eine Einführung anhand
ausgewählter Themen
851-0591-00 Digitale Nachhaltigkeit in der
Wissensgesellschaft
851-0594-00 International Environmental Politics 701-0712-00 Naturbeziehungen in aussereuropäischen Gesellschaften14
701-0786-00 Mediationsverfahren in der Umweltplanung: Grundlagen und Anwendungen
851-0705-01 Umweltrecht: Konzepte und Rechtsgebiete
Modul Individualwissenschaften
Obligatorische Veranstaltungen
701-0721-00 Psychologie HS
752-2120-00 Consumer Behaviour I
HS
701-0729-00/ Methoden der empirischen Sozialforschung/ FS
701-0729-01 Empirical Social Research Methods
Wählbare Veranstaltungen
701-0771-00 Integrale Umweltkommunikation
HS
701-0785-00 Umwelt- und Wissenschaftskommunikation HS
701-0782-00 Praxissicht und Forscherblick: Lernprozesse FS
für eine gelungene Zusammenarbeit15
Diese LV wird im FS17 zum letzten Mal angeboten. Ab HS17 (Achtung Semesterwechsel) wird diese LV unter
einem neuen Titel (voraussichtlich: Methoden des Argumentierens in Wissenschaft und Ethik) und einer
neuen LV-Nummer angeboten.
14
Die LV findet alle zwei Jahre statt. Nächstes voraussichtliches Angebot im FS18.
15
Die LV findet alle zwei Jahre statt. Voraussichtliches Angebot FS 18.
701-0784-00 Marketing für Nachhaltigkeit: Konzepte, Technik und Fallbeispiele
701-0788-00 Medienproduktion, Mediennutzung und
Medienwirkung
Modul Geisteswissenschaften
Obligatorische Veranstaltungen
701-0701-00 Wissenschaftsphilosophie
701-0703-00 Ethik und Umwelt
701-0707-00 Methoden der Textanalyse16
FS
2 G
2 KP
FS
1 V
1 KP
HS
HS
FS
2 V
2 G
2 G
3 KP
2 KP
2 KP
Wählbare Veranstaltungen
701-0701-01 Wissenschaftsphilosophie (Übungen)
HS
1 U
1 KP
701-0791-00 Umweltgeschichte – Einführung und
HS
2 V
2 KP
ausgewählte Probleme
851-0101-01 Einführung in die praktische Philosophie
FS
2 G
3 KP
In Absprache mit der Fachberaterin in Sozial- und Geisteswissenschaften können für
das Modul Geisteswissenschaften auch Angebote an der Universität Zürich ausgewählt werden.
Sprachkurse
Von den untenstehenden englischen Sprachkursen können maximal 2 KP angerechnet werden. Werden mehr KP erworben, können diese auf dem Beiblatt zum Diplomzeugnis ausgewiesen, nicht aber für die 180 KP des Bachelor-Studiums angerechnet
werden.
Auch von weiteren, themenbezogenen Sprachkursen im Angebot der ETH können in
Absprache mit der Fachberaterin in Sozial- und Geisteswissenschaften 2 KP angerechnet werden, insgesamt jedoch nicht mehr als 2 KP aus Sprachkursen.
Für alle Sprachkurse braucht es eine Einschreibung am Sprachenzentrum.
Academic Reading, Speaking and Vocabulary (B2)
Academic Reading, Speaking and Vocabulary (C1)
Understanding Lectures and Participating in Discussions (B2)
Basic Academic Writing Skills – Natural Science and Engineering (B2)
Developing Presentations Skills – Science and Engineering (B2.2 - C1)
HS/FS 2 G
HS/FS 2 U
HS/FS 1 U
HS/FS 2 U
2 KP
2 KP
1 KP
2 KP
HS/FS 1 U
1 KP
13
33
Diese LV wird im FS17 zum letzten Mal angeboten. Ab HS 17 (Achtung Semesterwechsel) wird diese LV unter
einem neuen Titel (voraussichtlich: Methoden des Argumentierens in Wissenschaft und Ethik) und einer
neuen LV-Nummer angeboten.
16
34
7.1.3 Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer
Die Kategorie Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer umfasst Module
und Einzelfächer. Insgesamt sind 23 KP zu erwerben. In den Modulen sind thematisch verwandte Lerneinheiten zusammengefasst. In einem gewählten Modul müssen minimal 9 KP erworben werden. Es ist mindestens ein Modul zu wählen. Einzelfächer dürfen aus allen Modulen und aus der Kategorie «Systemvertiefungen»
gewählt werden. Auf Gesuch hin kann die Studienkoordinatorin auch Fächer aus dem
übrigen Lehrangebot der ETH Zürich oder der Universität Zürich bewilligen. Die erforderlichen Studienleistungen können im zweiten und dritten Jahr erbracht werden.
Die Wahl von Modul und Einzelfächern sollte auch vor dem Hintergrund der Präferenz
für eine Vertiefung (Major) auf der Master-Stufe überlegt werden. Untenstehende
Tabelle zeigt, wie die Module auf einen bestimmten Major vorbereiten. Betreffend
Voraussetzungen zur Master-Ausbildung gibt Kapitel 11.1 weitere Informationen.
Module
Major Atmosphere &
Climate
Biogeochemistry
& Pollutant
Ecology &
Evolution
Dynamics
HumanEnvironment
Systems
Forest &
Landscape
Management
Human
Health,
Nutrition &
Environment
Biomedizin

Bodenwissenschaften
Methoden der
statistischen
Datenanalyse





Ökologie &
Naturschutz


Umweltphysik




 = sehr passend
Module
Biomedizin
227-0399-10
551-0317-00


Umweltchemie
& Ökotoxikologie
Technik und
Planung








 = passend
Physiology and Anatomy for Biomedical Engineers I17
Immunology I
HS
2G
3 KP
HS
2 V
3 KP
752-6001-00
701-0612-01
701-0614-00
227-0398-10
Introduction to Nutritional Science
Grundlagen in der Ökotoxikologie
Allergie und Umwelt
Physiology and Anatomy for Biomedical Engineers II19
Bodenwissenschaften
701-0533-00 Bodenchemie
701-0535-00 Environmental Soil Physics/Vadose Zone
Hydrology
651-3525-00 Ingenieurgeologie
701-0362-00 Böden und Vegetation der Alpen
701-0518-00 Bodenschutz und Landnutzung
701-0522-01 Angewandte Bodenökologie
701-0524-00 Bodenbiologie
701-1802-00 Ökologie von Waldböden
Methoden der statistischen Datenanalyse
701-0105-00 Mathematik VI: Angewandte Statistik für Umweltnaturwissenschaften18
701-1671-00 Sampling Techniques for Forest Inventories20
401-0625-01 Applied Analysis of Variance and Experimental Design19
401-0649-00 Applied Statistical Regression18
401-6215-00 Using R for Data Analysis and Graphics
(Part I)18
401-6217-00 Using R for Data Analysis and Graphics
(Part II)18
701-0104-00 Statistical Modelling of Spatial Data20
401-0102-00 Multivariate Statistics19, 21
401-6624-11 Applied Time Series Analysis19, 21
HS
FS
FS
FS 2 V
2 V
1 V
2 G
3 KP
3 KP
1 KP
3 KP
HS
2 G
3 KP
HS 2 G + 2 U 3 KP
HS
FS
FS
FS
FS
FS
2 G
2 G
2 G
2 G
2 G
2 G
3 KP
2 KP
3 KP
2 KP
3 KP
3 KP
HS
2 G
3 KP
HS
2 G
3 KP
HS 2 V+1 U 5 KP
HS 2 V+1 U 5KP
HS
1 G
1 KP
HS
1 G
1 KP
FS
FS
FS
2 G
2 G
2 G
3 KP
5 KP
5 KP
Ökologie und Naturschutz 701-0305-00 Ökologie der Wirbeltiere
HS
2 G
701-0405-00 Binnengewässer: Konzepte und Methoden
HS
2 G
für ein nachhaltiges Management
2 KP
3 KP
Grundlagenveranstaltungen
Vertiefende Veranstaltungen
20
Spezialveranstaltung
21
Die LV findet nur alle 2 Jahre statt (voraussichtlich nächstes Angebot im FS 18)
18
19
als Vorbereitung für die Master-Vertiefung Gesundheit, Ernährung und Umwelt
17
35
36
701-1663-00 Exploring Resilience of Tropical Forest
Landscapes
701-0303-00 Waldvegetation und Waldstandorte
701-0310-00 Naturschutz und Naturschutzbiologie
701-0314-00 Pflanzendiversität: kollin/montan
701-0314-01 Pflanzendiversität: subalpin/alpin
701-0322-00 Praxisseminar Naturschutz
701-0324-00 Rain Forest Ecology
701-0364-00 Flora, Vegetation und Böden der Alpen
Umweltchemie/Ökotoxikologie
701-0201-00 Introduction to Environmental Organic
Chemistry
701-0225-00 Organic Chemistry
701-0297-00 Angewandte Ökotoxikologie
529-0051-00 Analytische Chemie I22
701-0206-00 Ausgewählte Kapitel der physikalischen
Chemie
701-0208-00 Einführung in die Umweltchemie und
Umweltmikrobiologie
701-0252-00 Molekularbiologie
701-0612-01 Grundlagen in der Ökotoxikologie
701-0996-00 Stofforientierte Risikoanalyse
529-0289-00 Instrumentalanalyse organischer
Verbindungen22
HS
Block
4 KP
FS
1 G
FS
2 G
FS 90 Std P
FS 90 Std P
FS
2 S
FS
2 G
FS 1 V + 2 P
2 KP
2 KP
3 KP
3 KP
2 KP
2 KP
3 KP
HS
4 G
5 KP
HS
HS
HS
FS
2 V
2 V
3 V
2 V
2 KP
2 KP
3 KP
2 KP
FS
1 P
1 KP
FS
FS
FS
FS
2 G
2 V
3 G
2 G
2 KP
3 KP
4 KP
2 KP
Umweltphysik
701-0479-00 Umwelt-Fluiddynamik
HS
2 G
3 KP
101-0203-01 Hydraulik I
HS 3 V + 1 U 5 KP
102-0455-01 Grundwasser I
HS
2 G
3 KP
651-3561-00 Kryosphäre
HS
2 V
3 KP
701-0106-00 Mathematics V: Applied Deepening of
FS
2 G
3 KP
Mathematics I–III
701-0234-00 Messmethoden in der Atmosphärenchemie
FS
1 V
1 KP
701-1236-00 Messmethoden in der Meteorologie und
FS
1 V
1 KP
Klimaforschung
402-0048-00 Fortgeschrittene Physik für Umwelt- und
FS 4 V + 2 U 6 KP
ErdwissenschaftlerInnen
Technik und Planung
Raum- und Verkehrsplanung
701-0951-00 GIST – Einführung in die räumlichen Infor-
HS
4 G
5 KP
mationswissenschaften und -technologien
101-0415-01 Bahninfrastrukturen (Verkehr II)
HS
2 G
3 KP
701-0953-00 GIS Fallstudie
FS
2 A
2 KP
101-0408-00 Praktikum Siedlung und Verkehr
FS
2 P
2 KP
101-0414-00 Verkehrsplanung (Verkehr I)
FS
2 G
3 KP
102-0516-01 Umweltverträglichkeitsprüfung
FS
2 G
3 KP
103-0357-00 Umweltplanung
FS
2 G
3 KP
Erneuerbare Energien
701-0967-00 Projektentwicklung im Bereich erneuerbare HS
2 G
2 KP
Energien
529-0193-00 Renewable Energy Technologies I
HS 2 V + 1 U 4 KP
701-0962-02 Energietechnik und Umwelt
FS 2 V + 1 K 3 KP
Weitere wählbare Lehrveranstaltungen (als Einzelfächer)
701-0317-00 Gehölzbestimmung im Winter23
701-0901-00 ETH Week 2016: Challenging Water
051-0159-00 Urban Design I
751-3401-00 Pflanzenernährung I24
751-4801-00 Systembezogene Bekämpfung herbivorer
Insekten I
701-0316-00 Gehölzpflanzen Mitteleuropas
701-0972-00 Einführung in biologische Landbausysteme
701-0974-00 Vergleich von Landbausystemen
701-1638-00 Mountain Forest Ecology (Field Course)
102-0214-02 Siedlungswasserwirtschaft GZ
252-0842-00 Programmieren und Problemlösen
751-3402-00 Pflanzenernährung II – Integriertes Nährstoffmanagement24
751-4802-00 Systembezogene Bekämpfung herbivorer
Insekten II
HS
HS
HS
HS
HS
1 G
50 S
2 V
2 V
2 G
1 KP
1 KP
1 KP
2 KP
2 KP
FS
2 G
FS
2 V
FS
3 G
FS
4 P
FS
4 G
FS 2 V + 0.5 U
FS
2 V
2 KP
3 KP
3 KP
2 KP
5 KP
3 KP
2 KP
FS
2 KP
2 G
wird ab HS17 in die LV Einführung in die Dendrologie integriert
Die Belegung dieses Faches wird stark empfohlen, wenn im
23
24
Voraussetzung für den Minor Analytische Chemie in der Master-Ausbildung
22
37
Master-Studium die Ergänzung «Boden Pflanzen Beziehungen und Raumnutzung» gewählt wird. Das Fach ist Voraussetzung für die Fächer
751-5123-00 Rhizosphere Ecology und 751-3404-00 Nutrient Fluxes in Soil-Plant Systems.
38
7.1.4Systemvertiefungen
Die Studierenden wählen eine der fünf Systemvertiefungen. Mit den LV der Kernfächer25 werden 12 KP erworben. Aus den genannten fünf bis sieben Kernfächern
der gewählten Vertiefung besuchen die Studierenden im Allgemeinen vier, um die
erforderlichen 12 KP zu erwerben. In der Systemvertiefung Atmosphäre und Klima
können alternativ aus diesen Kernfächern nur drei gewählt werden und zusätzlich
ein Fach aus der Liste der obligatorischen Vorlesungen der Master-Vertiefung Atmosphäre und Klima oder ein Kernfach aus einer der vier nicht gewählten Systemvertiefungen. Das Seminar mit 2 KP und das Praktikum mit 7 KP sind obligatorisch.
Die Systemvertiefung wird im dritten Studienjahr besucht.
Biogeochemie
701-0216-00 Biogeochemische Kreisläufe
701-0419-01 Seminar für Bachelor-Studierende: Biogeochemie
701-0423-00 Chemie aquatischer Systeme26
701-0533-00 Bodenchemie
701-0535-00 Environmental Soil Physics/Vadose Zone
Hydrology
701-0420-01 Praktikum Biogeochemie
701-0426-00 Modelling Aquatic Ecosystems
701-0478-00 Introduction to Physical Oceanography
701-0524-00 Bodenbiologie
HS
HS
2 G
2 G
3 KP
2 KP
HS
2 G
3 KP
HS
2 G
3 KP
HS 2 G + 2 U 3 KP
FS
14 P
FS
2 G
FS 2 V + 1U
FS
2 V
7 KP
3 KP
3 KP
3 KP
Atmosphäre und Klima
701-0459-00 Seminar für Bachelor-Studierende: HS
2 S
2 KP
Atmosphäre und Klima
701-0461-00 Numerische Methoden in der Umweltphysik HS
2 G
3 KP
701-0471-01 Atmosphärenchemie
HS
2 G
3 KP
701-0473-00 Wettersysteme
HS
2 G
3 KP
701-0475-00 Atmosphärenphysik
HS
2 G
3 KP
701-0412-00 Klimasysteme
FS
2 G
3 KP
701-0460-00 Praktikum Atmosphäre und Klima
FS
14 P
7 KP
Umweltbiologie
701-0301-00 Angewandte Systemökologie
HS
701-0320-00 Seminar für Bachelor-Studierende: HS
Umweltbiologie
701-0323-00 Plant Ecology
HS
701-1413-00 Population and Quantitative Genetics
HS
701-1413-01 Ecological Genetics
HS
701-0326-00 Ecological and Evolutionary Applications
FS
701-0330-00 Evolutive Epidemiologie von Infektions-
FS
krankheiten
701-0340-00 Praktikum Umweltbiologie
FS
2 V
2 S
3 KP
2 KP
2 V
2 V
2 V
2V
2 V
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
14 P
7 KP
Mensch-Umwelt Systeme
701-0301-00 Angewandte Systemökologie
HS
2 V
3 KP
701-0651-00 Koevolution zwischen Gesellschaft und HS
2 V
3 KP
Umwelt: Analyse und Einflussnahme
701-0659-00 Tropical Forests, Agroforestry and Complex
HS
2 G
3 KP
Socio-Ecological Systems
701-0791-00 Umweltgeschichte – Einführung und
HS
2 V
2 KP
ausgewählte Probleme
701-0963-00 Energy and Mobility
HS
2 G
3 KP
701-0552-00 Umweltpolitik der Schweiz II
FS
2 V
3 KP
701-0650-00 Risikoanalyse und -management
FS
2 V
3 KP
701-0658-00 Seminar für Bachelor-Studierende: FS
2 S
2 KP
Anthroposphäre
701-0660-00 Praktikum Anthroposphäre
FS
14 P
7 KP
701-0791-01 Umweltgeschichte – Seminar
FS
1 S
1 KP
Wald und Landschaft
701-0553-00 Landschaftsökologie
HS
2 G
3 KP
701-0559-00 Seminar für Bachelor-Studierende: HS
2 S
2 KP
Wald und Landschaft
701-0561-00 Waldökologie
HS
2 V
3 KP
701-0563-00 Wald- und Baumkrankheiten
HS
3 G
3 KP
701-0565-00 Grundzüge des Naturgefahrenmanagements HS
2 G
3 KP
701-0552-00 Umweltpolitik der Schweiz II
FS
2 V
3 KP
701-0554-00 Entwicklung und Lenkung ländlicher
FS
2 G
3 KP
Raumnutzungssysteme
701-0560-00 Praktikum Wald und Landschaft
FS
14 P
7 KP
701-0582-00 Waldnutzungskonzepte
FS
2 G
3 KP
In jeder Vertiefung werden fünf bis sieben Lehrveranstaltungen angeboten, die nicht Seminar oder Prak tikum der jeweiligen Vertiefung sind. Dies sind die sogenannten Kernfächer.
26
wird im HS16 angeboten. Ab dem FS18 findet die LV im FS statt.
25
39
40
7.1.5Bachelor-Arbeit
Als Bachelor-Arbeit können entweder eine grosse Arbeit (10 KP) oder zwei kleine
Arbeiten (je 5 KP) verfasst werden. Die grosse Bachelor-Arbeit kann im Bereich Naturwissenschaften und Technik oder im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften
verfasst werden oder auch interdisziplinär ausgerichtet sein. Wer sich für zwei kleine
Bachelor-Arbeiten entscheidet, muss die eine im Bereich Naturwissenschaften und
Technik und die andere im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften verfassen.
Zur Leitung einer grossen Bachelor-Arbeit sind Professorinnen und Professoren des
D-USYS berechtigt, einschliesslich der am D-USYS assoziierten Professorinnen und
Professoren, sowie Dozentinnen und Dozenten, die am Unterricht im Studiengang
beteiligt sind. Für die Leitung einer kleinen Bachelor-Arbeit im Bereich der Sozialund Geisteswissenschaften sind Dozentinnen und Dozenten berechtigt, die am Unterricht im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften beteiligt sind. Im Bereich
der Naturwissenschaften und Technik sind Dozentinnen und Dozenten berechtigt, die
am Unterricht der naturwissenschaftlichen Fächer bzw. der System- oder Technikfächer beteiligt sind. Die zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater entscheiden über Ausnahmen.
Die Leiterin/der Leiter der Bachelor-Arbeit legt in Absprache mit der/dem Studierenden das Thema und den Abgabetermin fest. Die Arbeit kann als Gruppenarbeit
verfasst werden, sofern die Leiterin/der Leiter damit einverstanden ist. Weitere
Bestimmungen sind in einem Merkblatt festgehalten, das von der Webseite
www.usys.ethz.ch > Studium > Umweltnaturwissenschaften > Bachelor > BachelorArbeit heruntergeladen werden kann. Diese Webseite enthält zusätzliche Hilfen und
Links für Bachelor-Arbeiten.
Integraler Bestandteil jeder Bachelor-Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung.
Das Formular kann von der obengenannten Webseite herunter geladen werden.
701-0010-02 Kleine Bachelor-Arbeit in Sozial- HS/FS 150 Std. 5 KP
und Geisteswissenschaften
701-0010-03 Kleine Bachelor-Arbeit in
HS/FS 150 Std. 5 KP
Naturwissenschaften und Technik
701-0010-10 Bachelor-Arbeit HS/FS 300 Std. 10 KP
8 Leistungskontrollen nach Reglement 2011
8.1Grundsätzliches
Leistungen der Studierenden werden mit verschiedenen Formen von Leistungskontrollen überprüft. In der Regel erfolgen die Leistungskontrollen in Sessionsprüfungen. Aber auch Semesterendprüfungen und Semesterleistungen wie aktive Teilnahme an Praktika und Exkursionen, schriftliche Arbeiten sowie Referate können als
Leistungskontrollen dienen. Modus und Dauer der Prüfungen sind im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. Die Dozierenden sind verpflichtet die Studierenden zu Beginn
einer Lehrveranstaltung schriftlich über den genauen Prüfungsstoff, die genaue
Form und die erlaubten Hilfsmittel zu orientieren.
Lerneinheiten und die dazugehörenden Leistungskontrollen des Studiengangs werden in der Regel auf Deutsch oder Englisch durchgeführt. Für die Unterrichtssprache
gelten die diesbezüglichen Weisungen27 der Rektorin.
Die in Leistungskontrollen erbrachten Leistungen können entweder mit Noten oder
mit bestanden/nicht bestanden bewertet werden. Eine nicht bestandene Leistungskontrolle kann einmal wiederholt werden. Prüfungsblöcke aus mehreren Fächern
müssen im Falle des Nichtbestehens gesamthaft wiederholt werden.
Sobald eine Prüfung, ein Prüfungsblock oder eine andere Leistungskontrolle bestanden ist, werden die erbrachten Studienleistungen in Form von KP für den Erwerb
des Bachelor-Diploms gutgeschrieben und sind für die Studierenden über myStudies
einsehbar. KP werden nur für genügende Leistungen und immer in vollem Umfang
erteilt. Eine Aufteilung der KP auf verschiedene Kategorien ist nicht möglich.
Die Studierenden erhalten periodisch per Mail Mitteilungen über die bewerteten Studienleistungen und die erworbenen KP (Zwischenzeugnisse). Dabei wird auch darauf
hingewiesen, wie bei allfälligen Unstimmigkeiten vorzugehen ist.
8.2 Leistungskontrollen im zweiten und dritten
Studienjahr
Leistungskontrollen in den Grundlagenfächern II
Ein großer Teil der Lerneinheiten der Grundlagenfächer II werden in zwei Blöcken
zusammengefasst geprüft. Die zu einem Prüfungsblock gehörenden Prüfungen
müssen gesamthaft in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Die beiden Prüfungsblöcke werden für gewöhnlich in unterschiedlichen Prüfungssessionen absolviert.
Zu finden unter: www.rektorat.ethz.ch/directives
27
41
42
Alle Lerneinheiten der Kategorie Grundlagenfächer II, die nicht in einem Prüfungsblock geprüft werden, werden mit Semesterendprüfungen oder Semesterleistungen
während des Semesters abgeschlossen.
Prüfungsblöcke der Kategorie Grundlagenfächer II
Die Prüfungsblöcke 1 und 2 umfassen je eine schriftliche Prüfung in den nachfolgenden Prüfungsfächern:
Prüfungsblock 1
Notengewicht
Physik I28 und II
12
Mikrobiologie4
Biochemie4
Introduction to Evolutionary Biology
4
Prüfungsblock 2
Notengewicht
Atmosphäre 3
Hydrosphäre3
Pedosphäre3
Mathematik III
4
Mathematik IV: Statistik
4
Technik6
Prüfungsblock 1 kann frühestens nach dem dritten, Prüfungsblock 2 frühestens
nach dem vierten Semester absolviert werden.
Prüfungsergebnisse
Jeder Prüfungsblock aus der Kategorie der Grundlagenfacher II ist bestanden, wenn
der Durchschnitt der gewichteten Noten aller zugehörigen Prüfungen mindestens
4.0 beträgt.
Wenn ein Prüfungsblock bestanden ist, werden die KP für die erbrachten Studienleistungen gesamthaft gutgeschrieben.
Prüfungswiederholung
Die Wiederholung umfasst jeweils den gesamten Prüfungsblock. Im Falle der Prüfungswiederholung gelten immer die Noten des zweiten Versuchs.
Leistungskontrollen in der Systemvertiefung, im sozial- und geisteswissenschaftlichen Modul sowie in den naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächern
Zu jeder Lerneinheit der Kategorien «Systemvertiefung», «Sozial- und geisteswissenschaftliches Modul» sowie «Naturwissenschaftliche und technische Wahlfächer»
gehört eine Leistungskontrolle. Die Modalitäten der Leistungskontrollen werden im
Vorlesungsverzeichnis festgelegt, falls die Lerneinheit aus dem Lehrangebot der
ETH Zürich stammt. Stammt eine Lerneinheit aus dem Lehrangebot einer anderen
Hochschule, so legt die betreffende Hochschule die Modalitäten der Leistungskontrolle fest. Eine Leistungskontrolle ist bestanden, wenn die Leistung mit einer Note
von mindestens 4.0 oder mit dem Prädikat «bestanden» bewertet wird.
Bachelor-Arbeit
Die Leiterin/der Leiter bewertet die Bachelor-Arbeit mit einer Note. Die grosse
Bachelor-Arbeit ist bestanden, wenn die Note mindestens 4.0 beträgt. Die kleinen
Bachelor-Arbeiten sind bestanden, wenn bei jeder der beiden Arbeiten die Note mindestens 4.0 beträgt.
Für die Wiederholung einer nicht bestanden Bachelor-Arbeit gilt:
· Eine nicht bestandene grosse Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Im Falle einer Wiederholung muss ein neues Thema bearbeitet werden.
· Eine nicht bestandene kleine Bachelor-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden;
dies gilt für jede der beiden Arbeiten gleichermassen. Im Falle einer Wiederholung
muss innerhalb des jeweiligen Themenbereichs ein neues Thema bearbeitet
werden.
· Wer die grosse Bachelor-Arbeit nicht bestanden hat, kann als Wiederholung zwei
kleine Bachelor-Arbeiten verfassen, wobei jedoch für jede der beiden kleinen
Arbeiten nur noch ein Versuch zur Verfügung steht.
· Wer eine der kleinen Bachelor-Arbeiten oder auch beide nicht bestanden hat, kann
als Wiederholung eine grosse Bachelor-Arbeit verfassen, wobei jedoch nur noch
ein Versuch für die grosse Arbeit zur Verfügung steht.
· Wer die Wiederholung einer Bachelor-Arbeit nicht besteht, kann die erforderlichen
KP für das Bachelor-Diplom definitiv nicht mehr erreichen und wird aus dem
Studiengang ausgeschlossen.
Physik I aus dem Studienplan des ersten Jahres
28
43
44
9 Ein Semester an einer anderen Hochschule
Möchten Sie eine andere Hochschule in der Schweiz oder im Ausland kennen lernen?
Viele Studierende spielen mit dem Gedanken, ein Auslandssemester einzulegen. Die
Organisation erfordert einiges an Engagement, doch sind Auslandsaufenthalte eine
besondere persönliche und fachliche Bereicherung. An europäischen und aussereuropäischen Hochschulen gibt es eine Vielzahl interessanter Studiengänge. Das
Spektrum umfasst allgemeine Umweltstudiengänge, aber auch spezialisierte Ausbildungen, wie beispielsweise Ökologischer Landbau, Forstwissenschaften, Umweltmedizin, Umweltmanagement oder Ökotourismus.
Voraussetzungen
Für das Bachelor-Diplom Umweltnaturwissenschaften können im dritten Studienjahr maximal 30 KP an einer anderen Hochschule erworben werden. Zulassungsbedingung im Rahmen von Mobilitätsprogrammen ist die bestandene Basisprüfung
mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4.5. Bei einzelnen Programmen (z.B.
weltweite Abkommen) können weitere Anforderungen gelten. Der Prüfungsblock 1
muss vor Antritt des Mobilitätsstudiums bestanden sein.
In Zusammenarbeit mit den Fachberatern oder der Fachberaterin sowie der Mobilitätsverantwortlichen für den Studiengang Umweltnaturwissenschaften ist im Voraus
ein Studienprogramm (Learning Agreement) zusammenzustellen. Darin werden die
KP festgehalten, welche an der Gastgeber-Hochschule erarbeitet werden. Das Studienprogramm muss von dem Berater der Systemvertiefung und/oder von der Fachberaterin für Sozial- und Geisteswissenschaften und der Mobilitätsverantwortlichen
genehmigt werden.
Informationen
Informationen zu den einzelnen Austauschprogrammen (Swiss European Mobility
Programme, weltweite Abkommen, Schweizer Mobilität usw.) sind auf der Seite der
Mobilitätsstelle der ETHZ unter www.mobilitaet.ethz.ch verfügbar. Weitere Informationen und Formulare sind unter www.usys.ethz.ch > Studium > Umweltnaturwissenschaften > Studierendenaustausch > Auswärts studieren abrufbar.
10Bachelor-Diplom
10.1 Antrag auf Diplomerteilung
Für den Erwerb des Bachelor-Diploms ist in jeder Kategorie bzw. Unterkategorie
die in Kapitel 3.1 (für Reglement 2016) bzw. 6.1 (für Reglement 2011) angegebene
Mindestanzahl von KP zu erwerben. Nach Erfüllung dieser Anforderungen können
die Studierenden innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des Bachelor-Studiums die
Erteilung des Bachelor-Diploms beantragen. Im Antrag sind die Studienleistungen
aus den Kategorien bzw. Unterkategorien anzugeben, die in das Schlusszeugnis
aufgenommen werden sollen. Maximal können 190 KP aufgeführt werden. Mit dem
Antrag muss/müssen zudem die Kopie(n) des Deckblatts/der Deckblätter der Bachelor-Arbeit(en) abgegeben werden.
10.2 Schlusszeugnis und Bachelor-Urkunde
nach Reglement 2016
Im Schlusszeugnis werden die Noten und die weiteren Leistungsbewertungen gemäss dem Antrag auf Diplomerteilung sowie der Notendurchschnitt aufgeführt.
Die Abschlussnote errechnet sich als gewichteter Durchschnitt der im Diplomantrag
aufgeführten Noten mit den dazugehörenden KP als Gewichten.
Wer das Bachelor-Diplom erwirbt, erhält eine Bachelor-Urkunde und ein Diploma
Supplement. Im Diploma Supplement werden die besuchten Lerneinheiten mit Kurzbeschreibungen und die erworbenen KP aufgeführt.
Das Bachelor-Diplom berechtigt zur Führung des folgenden akademischen Titels:
Bachelor of Science ETH in Umweltnaturwissenschaften
(Abgekürzter Titel: BSc ETH Umwelt-Natw.)
Die englische Bezeichnung des Titels lautet:
Bachelor of Science ETH in Environmental Sciences
(Abgekürzter Titel: BSc ETH Environ. Sc.)
45
46
11 Weiterführende Ausbildungen
10.3 Schlusszeugnis und Bachelor-Urkunde
nach Reglement 2011
Im Schlusszeugnis werden die Noten und die weiteren Leistungsbewertungen
gemäss dem Antrag auf Diplomerteilung sowie der Notendurchschnitt aufgeführt.
Dieser errechnet sich als gewichtetes Mittel aus folgenden Noten:
Die Note der Basisprüfung
Die Noten der beiden Prüfungsblöcke in der
Kategorie Grundlagenfächer II
Notengewicht 8
je Notengewicht 4
Der Durchschnitt der in der Kategorie «Naturwissenschaftliche
und technische Wahlfächer» erreichten Noten
Notengewicht 4
Der gewichtete Durchschnitt der in der Kategorie
«Systemvertiefung» erreichten Noten
Notengewicht 4
Der gewichtete Durchschnitt der in der Kategorie «Sozial- und
geisteswissenschaftliches Modul» erreichten Noten
Notengewicht 3
Die Note der grossen Bachelor-Arbeit oder der Durchschnitt
der in den beiden kleinen Bachelor-Arbeiten erreichten Noten
Notengewicht 1
Die Durchschnittsnoten errechnen sich als gewichtetes Mittel aus den zugehörigen
Einzelnoten. Das Gewicht einer Einzelnote entspricht der Anzahl KP, die der Lerneinheit jeweils zugrunde liegen.
Wer das Bachelor-Diplom erwirbt, erhält eine Bachelor-Urkunde und ein Diploma
Supplement. Im Diploma Supplement werden die besuchten Lerneinheiten mit Kurzbeschreibungen und die erworbenen KP aufgeführt.
Das Bachelor-Diplom berechtigt zur Führung des folgenden akademischen Titels:
Bachelor of Science ETH in Umweltnaturwissenschaften
(Abgekürzter Titel: BSc ETH Umwelt-Natw.)
Die englische Bezeichnung des Titels lautet:
Bachelor of Science ETH in Environmental Sciences
(Abgekürzter Titel: BSc ETH Environ. Sc.)
47
11.1Master-Studium
Ein Bachelor-Abschluss in Umweltnaturwissenschaften ermöglicht den direkten
Antritt eines zweijährigen Master-Studiums in Umweltnaturwissenschaften oder in
Umweltingenieurwissenschaften der ETH Zürich. Er ermöglicht aber auch den Zugang zu weiteren Master-Ausbildungen an der ETH Zürich und anderen Universitäten
des In- und Auslands. Ein solcher Übertritt kann mit der Auflage des Besuchs von
vorbereitenden Lehrveranstaltungen und des Erwerbs von zusätzlichen Kreditpunkten verbunden sein.
Unabhängig von der im dritten Studienjahr gewählten Systemvertiefung gilt die
Zulassung für alle Vertiefungen (Majors) des Master-Studienganges in Umweltnaturwissenschaften. Es ist allerdings empfehlenswert, im dritten Jahr des Bachelor-Studiums die Systemvertiefungsfächer zu wählen, die auf die bevorzugte MasterVertiefung vorbereiten. Weitere Information bietet die Website www.usys.ethz.ch >
Studium > Umweltnaturwissenschaften > Bachelor > Master-Vorbereitung.
Die Master-Ausbildung kann im Herbst- oder Frühjahrssemester begonnen werden,
sobald im Bachelor-Studium insgesamt weniger als 30 KP fehlen. Umfangreiches
Informationsmaterial wird auf der Webseite www.usys.ethz.ch > Studium > Umweltnaturwissenschaften > Master zur Verfügung gestellt. In der Wegleitung für den
Master-Studiengang Umweltnaturwissenschaften (Study Guide www.usys.ethz.ch >
Studium > Umweltnaturwissenschaften > Dokumente > Master «Wegleitung, auf
Englisch») ist das Lehrangebot mit einem Verzeichnis der Lehrveranstaltungen
detailliert beschrieben.
11.2Doktorat
Die Professoren und Professorinnen des Departements Umweltsystemwissenschaften bieten erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen des Master-Studienganges
die Gelegenheit, eine Dissertation auszuarbeiten. Diese dritte Ausbildungsstufe
schliesst mit dem Titel Dr. sc. nat. ab und bereitet gezielt auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im universitären wie auch im ausseruniversitären Bereich vor. Für die
prüfungsfreie Zulassung wird ein Master-Diplom der ETH Zürich oder ein gleichwertiges Diplom einer anderen Hochschule verlangt. Die Bestimmungen zum Doktoratsstudium können unter www.usys.ethz.ch > Doktorat eingesehen werden.
48
11.3 Didaktische Ausbildung
Die nachfolgend beschriebenen didaktischen Ausbildungsgänge können nach dem
Erwerb des Bachelor-Diploms begonnen werden.
Didaktik-Zertifikat Umweltlehre
Das Didaktik-Zertifikat (DZ) Umweltlehre bescheinigt den erfolgreichen Abschluss
einer didaktischen Grundausbildung in Umweltnaturwissenschaften und qualifiziert für die Lehrtätigkeit in Ökologie und Umweltlehre an Berufsschulen, Höheren
Fachschulen und Fachhochschulen sowie in der ausserschulischen Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Die Didaktik-Ausbildung befähigt
dazu, umweltspezifisches Wissen an ein breites Publikum zu vermitteln. Fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist ein universitärer Master- oder Diplomabschluss in Umweltnaturwissenschaften oder eine gleichwertige
Ausbildung. Die Ausbildung zum DZ umfasst 24 KP. Das Didaktik-Zertifikat Umweltlehre der ETH Zürich ist schweizerisch anerkannt. Das Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation (SBFI) hat am 14. November 2014 die Anerkennung verfügt. Die Webseite www.ethz.ch/de/studium/didaktische-ausbildung.html gibt weitere Informationen.
Lehrdiplom für Maturitätsschulen in Biologie oder Chemie oder Physik
Mit einem Master in Umweltnaturwissenschaften ist es möglich, ein Lehrdiplom für
Maturitätsschulen in Biologie oder Chemie oder Physik zu erwerben. Das Lehrdiplom bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung für die Lehrtätigkeit an Maturitätsschulen (Kurz- und Langzeitgymnasien).
Der Ausbildungsumfang beträgt 60 KP.
Die Zulassung ist allerdings mit einer fachwissenschaftlichen Zusatzausbildung im
Umfang von einem halben Jahr bis anderthalb Jahren (je nach Fach und individuellem Studienplan) verbunden. Die Auflagenfächer können während der Master-Ausbildung als Wahlfächer belegt und geprüft werden.
Unter www.ethz.ch/de/studium/didaktische-ausbildung.html sind genauere Informationen zu finden, insbesondere auch bezüglich der Zusatzausbildung.
49
12 Wissenswertes über das Departement
Das Departement Umweltsystemwissenschaften (D-USYS) organisiert den Lehrbetrieb und die Prüfungen seiner Bachelor- und Master-Studiengänge, wacht über
die Einhaltung der Reglemente und passt die Studiengänge an neue Entwicklungen
und Erkenntnisse an. Das D-USYS bietet die beiden Studienrichtungen Umweltnaturwissenschaften und Agrarwissenschaften (je mit einem Bachelor- und einem konsekutiven Master-Studiengang) an.
An der Spitze des D-USYS steht der Departementsvorsteher. Er vertritt das D-USYS
nach aussen und präsidiert die Departementskonferenz. Sie ist das wichtigste beschlussfassende Gremium des Departements und wird durch alle Professorinnen
und Professoren des Departements, Vertreterinnen und Vertreter der Assistierenden,
des technischen und administrativen Personals sowie der Studierenden gebildet. Die
Departementskonferenz wählt die Studiendirektoren, die für die Belange der Ausbildung verantwortlich sind.
Alle Fragen des Unterrichts werden in den beiden Unterrichtskommissionen behandelt. Diese Gremien überprüfen die Studiengänge laufend auf ihre Qualität, sind
darum besorgt, dass die Ausbildung stetig an neue Entwicklungen angepasst wird,
und sind auch Diskussionsorte für die grösseren und kleineren Schwierigkeiten im
täglichen Unterricht. In der Unterrichtskommission sind die Studierenden gleichgewichtig wie die Assistierenden und Dozierenden vertreten. Das grosse Gewicht der
Studierenden drückt die Überzeugung aus, dass eine starke Mitverantwortung den
Erfolg der Ausbildung verbessern hilft.
Das Studiensekretariat ist die Anlaufstelle für die administrativen Fragen zum Studium.
50
13 Aktuelle Informationen und Beratung
Aktuelle Informationen zum Studienbetrieb
Für allgemeine Informationen zum Studienbetrieb an der ETH Zürich und für die Studienplangestaltung werden auch folgende Informationsquellen empfohlen:
· Akademischer Kalender: Unter folgendem Link sind alle wichtigen Semester- und
Prüfungsdaten zusammengestellt:
www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/akademischer-kalender.html
· Vorlesungsverzeichnis: Unter www.vvz.ethz.ch kann ein laufend aktualisiertes Vor lesungsverzeichnis mit Informationen zu Inhalten und Zielen etc. aller an der ETH
Zürich angebotenen Lehrveranstaltungen abgerufen werden.
· Homepage des D-USYS: Verschiedene generelle Informationen zum Studium und
Studienbetrieb u.a.m. werden unter www.usys.ethz.ch bekannt gegeben.
· Anschlagbrett: Im D-Stock des CHN-Gebäudes ist ein Anschlagbrett mit verschie denen Informationen.
Auskünfte und Beratung in Studienfragen
Folgende Kontaktstellen und Kontaktpersonen sind für Auskünfte, Gesuche und spezifische Beratung zuständig:
Studiendirektor
Spezielle Anliegen und Gesuche im Zusammenhang mit dem Studium,
Abweichungen vom Studienreglement
Prof. Dr. Jukka Jokela, Institut für Integrative Biologie, Eawag, BU G 16,
Ueberlandstrasse 133, CH-8600 Dübendorf, Tel.: 058 765 51 71,
E-Mail: [email protected]
Studienkoordinatorin, Studiensekretariat Bachelor, Mobilitätsberatung
Allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Studium und Beruf, Anliegen für den
Stundenplan, administrative Fragen zum Bachelor-Studium, verfügen von Leistungskontrollen, ausstellen von Bachelor-Zeugnissen, Dienstverschiebungsgesuche, Fragen im Zusammenhang mit Studiensemestern an einer anderen Hochschule
Dr. Susanne Lambrecht, CHN H 42.1, 8092 Zürich, Tel.: 044 633 60 82,
E-Mail: [email protected]
51
Berater für die Systemvertiefungen
Sie geben Auskunft über die einzelnen Lehrgebiete und Fächer und beraten die
Studierenden im Hinblick auf die Master-Ausbildung.
Biogeochemie
Prof. Dr. Ruben Kretzschmar, CHN F 23.1, 8092 Zürich, Tel.: 044 633 60 03,
E-Mail: [email protected]
Atmosphäre
Prof. Dr. Reto Knutti – bitte per E-mail kontaktieren
E-Mail: [email protected]
Umweltbiologie
Dr. Thomas Städler, CHN G 29, 8092 Zürich, Tel.: 044 632 74 29,
E-Mail: [email protected]
Mensch-Umwelt Systeme
Dr. Adrian Müller, SOL F 7, 8092 Zürich, Tel.: 044 632 25 13,
E-Mail: [email protected]
Wald und Landschaft
Florian Knaus, CHN G 75.1, 8092 Zürich, Tel.: 044 632 39 87,
E-Mail: [email protected]
Fachberaterin für die Sozial- und Geisteswissenschaften
Prof. Dr. Gertrude Hirsch, CHN H 73.2, 8092 Zürich, Tel.: 044 632 58 93,
E-Mail: [email protected]
Fachberater für die naturwissenschaftlichen und technischen Wahlfächer
Dr. Christian Pohl, CHN K 78, 8092 Zürich, Tel.: 044 632 63 10,
E-Mail: [email protected]
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Anhang:
Bestimmungen über den Übergang vom Studienreglement 2011 zum Studienreglement 2016
1.Studierende, die vor dem Herbstsemester 2016 eingetreten sind.
· Studierende, welche die Basisprüfung gemäss Reglement 2011 abgelegt und min destens bereits einen ersten Versuch eines Prüfungsblocks gemäss Reglement
2011 gemacht haben, müssen das Studium gemäss den Bestimmungen des Stu dienreglements 2011 zu Ende führen (Reglementswechsel ausgeschlossen).
· Studierende, die im Herbstsemester 2015 eingetreten sind und, ohne die Basis prüfung abgelegt zu haben, das Basisjahr nach Massgabe von Art. 24 Abs. 7 der
Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich29 freiwillig wiederholen, müssen das
Studium ab Herbstsemester 2016 gemäss den Bestimmungen des Studienreg lements 2016 fortsetzen (Reglementswechsel obligatorisch).
· Studierende, die im Herbstsemester 2015 in diesen Studiengang eingetreten sind
und in der Prüfungssession Sommer 2016 die Basisprüfung im ersten Versuch
nicht bestanden haben, können auf Gesuch hin das Studium ab Herbstsemester
2016 gemäss den Bestimmungen des Studienreglements 2016 fortsetzen. Die Ba sisprüfung des Studienreglements 2016 wird erstmals in der Prüfungssession
Sommer 2017 durchgeführt. Über entsprechende Gesuche um Reglementswech sel entscheidet der Studiendirektor.
· Studierende, die im Herbstsemester 2015 oder früher in diesen Studiengang einge treten sind, können auf Gesuch hin das Studium ab Herbstsemester 2017 gemäss
den Bestimmungen des Studienreglements 2016 fortsetzen, sofern sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
· sie haben die Basisprüfung bestanden;
· sie haben bis und mit Prüfungssession Sommer 2017 noch keinen Prüfungs block des zweiten Studienjahres abgelegt (ein nicht bestandener Versuch gilt
auch als abgelegt);
· sie können das Bachelor-Studium rechnerisch innerhalb der maximal zulässi gen Studiendauer abschliessen (Berechnungsgrundlage: 30 KP pro Semes ter); ein Reglementswechsel berechtigt nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer; und
· der Studiendirektor genehmigt das Gesuch um Reglementswechsel.
· Weiter gilt:
· Wer die Basisprüfung gemäss Reglement 2011 ablegen wird oder bereits abge legt hat und danach ins Reglement 2016 wechselt (sofern die Voraussetzungen
dafür gegeben sind), dem werden die Fächer Recht (2 KP) und Ökonomie (3 KP)
aus dem Pflichtteil der Kategorie Sozial- und Geisteswissenschaften (vgl. Art.
20 Abs. 1 lit. d Ziff. 1 des Studienreglement 2016) erlassen.
· Das zweite Studienjahr gemäss Reglement 2016 wird ab Herbstsemester 2017,
das dritte ab Herbstsemester 2018 angeboten.
· Die Lehrveranstaltung Analyse und Beurteilung der Umweltverträglichkeit
(701-0352-00L) wird letztmalig im FS17, der Prüfungsblock 2 letztmals im
Winter 2018 angeboten.
2. Studierende, die ab dem Herbstsemester 2016 eintreten
· Studierende, die ab dem Herbstsemester 2016 eintreten, studieren gemäss den
Bestimmungen des Studienreglements 2016.
· Der Studiendirektor entscheidet unter Berücksichtigung der bereits erbrachten
Studienleistungen und in Absprache mit den Akademischen Diensten des Rekto rats über sämtliche Sonderfälle. Hierzu gehören insbesondere Wiedereintritte und
Studiengangwechsel in diesen Studiengang ab Herbstsemester 2016.
SR 414.135.1, RSETHZ 322.021https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121393/index.html
29
53
54
Auskunft
ETH Zürich
Departement Umweltsystemwissenschaften (D-USYS)
Studienkoordination
CHN H 42.1
Universitätstrasse 8
8092 Zürich
[email protected]
Phone +41 44 633 60 82
www.usys.ethz.ch
Beratungen nach Vereinbarung
© ETH Zürich, Juli 2016