Ausschreibung Juli 2016

Sie sind motiviert, haben großes Interesse an
einer abwechslungsreichen Berufsausbildung
im öffentlichen Dienst, empfinden viel Freude
beim Kontakt und der Arbeit mit Menschen und
suchen eine krisensichere berufliche Zukunft?
Dann sind S I E beim Landkreis Hildesheim genau richtig!
Wir bieten Ihnen die Chance, zum 01. August 2017
eine 3-jährige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
oder
ein 3-jähriges duales Bachelorstudium - Allgemeine Verwaltung (Public Administration) als Kreisinspektoranwärter/in
zu beginnen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie unter anderem mitbringen?
Für die Ausbildung benötigen Sie bis zum Einstellungstermin (01.08.2017) den
erlangten Sekundarabschluss I an einer allgemeinbildenden Schule. Im geforderten
Bewerbungszeugnis (1. entweder über die bereits erfolgreich abgeschlossene Klasse 9,
sofern Sie aktuell noch die Klasse 10 besuchen oder 2. im Falle eines bereits erlangten
Abschlusses sodann die Vorlage des Zeugnisses der Klasse 10) muss in den Fächern
Mathematik, Deutsch und Politik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht
worden sein (beim Besuch der Hauptschule oder des Gymnasiums gelten entsprechend
höhere bzw. niedrigere Notenstufen).
Für das duale Studium müssen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung nach
dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) verfügen.
Was bietet Ihnen der Landkreis Hildesheim:
Flexible Arbeitszeiten, ein gutes Betriebsklima, die Möglichkeit zu einer Ausbildung in
Teilzeit aus familiären Gründen und sehr gute Übernahmechancen bei entsprechenden
Leistungen während der Ausbildung.
Der Landkreis Hildesheim bietet Ihnen viele Möglichkeiten, sich persönlich
weiterzuentwickeln und im Anschluss an die Ausbildung bzw. an das Studium den
richtigen Arbeitsplatz in dem breiten Aufgabenspektrum einer Kommunalverwaltung zu
finden.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein;
bezüglich der Ausbildungsstellen im Verwaltungsbereich werden Männer deshalb besonders
aufgefordert sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationen sind willkommen.
Für die Bewerbung als Kreisinspektoranwärter/in gelten die gesetzlichen Bestimmungen von
§ 7 (1) des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden
Bestimmungen berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, geforderte Zeugnisse) bis zum 17.08.2016 an den Landkreis
Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31 in 31134 Hildesheim.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitergehende Informationen unter www.landkreishildesheim.de/Ausbildung