Sie sind motiviert, haben großes Interesse an einer abwechslungsreichen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst, empfinden viel Freude beim Kontakt und der Arbeit mit Menschen und suchen eine krisensichere berufliche Zukunft? Dann sind S I E beim Landkreis Hildesheim genau richtig! Wir bieten Ihnen die Chance, zum 01. August 2017 eine 3-jährige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein 3-jähriges duales Bachelorstudium - Allgemeine Verwaltung (Public Administration) als Kreisinspektoranwärter/in zu beginnen. Welche Voraussetzungen müssen Sie unter anderem mitbringen? Für die Ausbildung benötigen Sie bis zum Einstellungstermin (01.08.2017) den erlangten Sekundarabschluss I an einer allgemeinbildenden Schule. Im geforderten Bewerbungszeugnis (1. entweder über die bereits erfolgreich abgeschlossene Klasse 9, sofern Sie aktuell noch die Klasse 10 besuchen oder 2. im Falle eines bereits erlangten Abschlusses sodann die Vorlage des Zeugnisses der Klasse 10) muss in den Fächern Mathematik, Deutsch und Politik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht worden sein (beim Besuch der Hauptschule oder des Gymnasiums gelten entsprechend höhere bzw. niedrigere Notenstufen). Für das duale Studium müssen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) verfügen. Was bietet Ihnen der Landkreis Hildesheim: Flexible Arbeitszeiten, ein gutes Betriebsklima, die Möglichkeit zu einer Ausbildung in Teilzeit aus familiären Gründen und sehr gute Übernahmechancen bei entsprechenden Leistungen während der Ausbildung. Der Landkreis Hildesheim bietet Ihnen viele Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln und im Anschluss an die Ausbildung bzw. an das Studium den richtigen Arbeitsplatz in dem breiten Aufgabenspektrum einer Kommunalverwaltung zu finden. Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein; bezüglich der Ausbildungsstellen im Verwaltungsbereich werden Männer deshalb besonders aufgefordert sich zu bewerben. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationen sind willkommen. Für die Bewerbung als Kreisinspektoranwärter/in gelten die gesetzlichen Bestimmungen von § 7 (1) des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, geforderte Zeugnisse) bis zum 17.08.2016 an den Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31 in 31134 Hildesheim. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitergehende Informationen unter www.landkreishildesheim.de/Ausbildung
© Copyright 2024 ExpyDoc