Dok-Nr 01 Version 01 | PVI-Prüfungsordnung VCA-Prüfungen Basis: TC-K 2011-44 20, July 2016 Seite 1 von 4 Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA PVI-Prüfungsordnung 1. Anmeldungsmodalitäten a. Geschlossene VCA-Prüfung i. Der Kunde schließt die Online-Anfrage (Zeitpunkt – Ort – Teilnehmerzahl – Art der Prüfung usw.). ii. Es wird ein konkreter Termin vereinbart. b. Offene Prüfung i. Anmeldung von Kandidaten durch eine Organisation/ein Unternehmen: Online Anmeldung ii. Individuelle Anmeldung: an dem Empfangsschalter des PVI möglich (der/die Kandidat(in) muss die fällige Prüfungsgebühr zahlen, bevor er/sie an der Prüfung teilnehmen kann. Der/die Kandidat(in) erhält einen Zahlungsnachweis). 2. Zulassungsbedingungen Die einzigen Voraussetzungen des PVI für die Teilnahme an VCA-Prüfungen sind finanzieller Art: a. Bei privaten Anmeldungen wird eine Vorauszahlung verlangt. b. Bei "Gruppenanmeldungen" erhält der Kunde die Zertifikate erst nach Zahlung der Rechnung. Außerdem erwarten wir, dass der/die Prüfungskandidat(in) die Prüfungsordnung akzeptiert. 3. Prüfungsangebot, Kompetenzkatalog und Prüfungsbedingungen Das PVI verwendet ausschließlich die Fragenreihen, die von der VoG BeSaCC-VCA herausgegeben werden. Jede Fragenreihe hat eine eigene Farbe. Das PVI richtet die folgenden Prüfungen aus: Art der Prüfung / Prüfungssprache Basis-VCA Multiple Choice Niederländisch Französisch Englisch Deutsch x x x x Basis-VCA vorgelesene Prüfung VOL-VCA Multiple Choice x x x x x x x x VIL-VCU Multiple Choice x x x x Das PVI bietet keine Onlineprüfungen an. Kandidaten für eine mündliche Prüfung werden angemeldet bei der VoG. Diese Möglichkeit wird über die Website provant.be bekannt gegeben. Die Dauer der Prüfungen beträgt: Dok-Nr 01 Version 01 • • • • | PVI-Prüfungsordnung VCA-Prüfungen Basis: TC-K 2011-44 20, July 2016 Basis-VCA Multiple Choice: Basis-VCA vorgelesene Prüfung: VOL-VCA Multiple Choice: VIL-VCA Multiple Choice: Seite 2 von 4 Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA 1 1 1 1 Stunde Stunde 20 Minuten Stunde 15 Minuten Stunde 15 Minuten Das Zertifikat ist 10 Jahre ab Prüfungsdatum gültig. 4. Modalitäten für die Prüfungsteilnahme Die Identität jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin wird nach der Prüfung abgeglichen mit den Daten, die er/sie auf dem Prüfungsbogen angegeben hat. Wenn der/die Teilnehmer(in) keinen offiziellen Ausweis mit Foto (Personalausweis, Führerschein, Schulausweis usw.) vorlegen kann, ist die Prüfung ungültig. Die Teilnehmer haben einen Kugelschreiber mitzubringen. 5. Rechte und Pflichten des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin a. Die Teilnahme an einer Prüfung setzt voraus, dass man sich im Voraus angemeldet hat (bei privater Anmeldung: Zahlung vor der Prüfung) und eine Bestätigung des Prüfungsdatums/-zeitpunkts erhalten hat. Man hat auch anzugeben, ob es sich um eine Prüfungswiederholung handelt (d. h., dass die erste Prüfung weniger als drei Monate vor der zweiten Prüfung abgelegt wurde). b. Der/die Kandidat(in) muss sich anhand eines offiziellen Ausweises mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schulausweis) identifizieren können und Schreibgeräte mitbringen. Der/die Kandidat(in) hat für die Dauer der Prüfung das Mobiltelefon auszuschalten. c. Der/die Kandidat(in) befolgt die Richtlinien des Prüfers (und der Aufseher) ohne Widerrede. Sollte jemand die Anweisungen/Richtlinien nicht befolgen, Abschreiben oder Ähnliches, so kann seine/ihre Prüfung ungültig erklärt werden (in diesem Fall ist die Prüfung beendet). Der Prüfer entscheidet, ob der/die Kandidat(in) sofort ausgeschlossen wird oder ggf. eine Warnung erhält. d. Der/die Kandidat(in) hat das Recht, innerhalb von 5 Kalendertagen eine schriftliche Beschwerde beim Ingenieur-Direktor des PVI einzureichen, wenn er/sie der Meinung ist, dass das Verfahren in Bezug auf die Organisation der Prüfung nicht eingehalten wurde. Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Einreichung der Beschwerde erhält er/sie eine Antwort. Eine Beschwerde kann auch über die Website der Provinz eingereicht werden. e. Das PVI ist nicht befugt hinsichtlich Beschwerden, Anmerkungen usw. in Bezug auf die Prüfungsinhalte (Fragen und Antwortmöglichkeiten). Diese werden vom Prüfer im "Protokoll" gesammelt und umgehend an die VoG weitergeleitet. f. Bei Verlust kann der/die Kandidat(in) eine Kopie des Zertifikats beantragen. Das ausgegebene Zertifikat wird deutlich als "Duplikat" gekennzeichnet. Mehr Informationen über Vorgehensweise und Kosten (20€; 15 € bei Abholung) finden Sie auf www.provincieantwerpen.be/pvi. g. Das PVI stellt keine zusätzlichen Bedingungen (außer: Zahlung der Prüfungsgebühr) an den Kandidaten/die Kandidatin (z. B. Erwerb eines Dok-Nr 01 Version 01 | PVI-Prüfungsordnung VCA-Prüfungen Basis: TC-K 2011-44 20, July 2016 Seite 3 von 4 Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA Kursbuches). h. Der/die Kandidat(in) kann jederzeit eine Korrektur seiner im Zentralen Zertifikat-Register aufgenommenen Daten beantragen. 6. Rechte und Pflichten des PVI a. Wenn ein/eine Kandidat(in) sich weigert, die Anweisungen des Prüfers zu befolgen, oder im Falle eines Betrugs während der Prüfung, kann der Prüfer die entsprechende Prüfung beenden. Auf jeden Fall wird hiervon ein Vermerk im Protokoll gemacht (und wird der eventuelle Arbeitgeber des Kandidaten/der Kandidatin hierüber unterrichtet). b. Das PVI gibt dem Kandidaten/der Kandidatin (oder seinem/ihrem Arbeitgeber) innerhalb von 10 Arbeitstagen Auskunft über das erreichte Ergebnis (bestanden oder durchgefallen). Der Bezahler der Prüfung erhält vom PVI ein Zertifikate im Original. Nach Zahlungseingang werden die Daten des/der Geprüften in das Zentrale Zertifikat-Register eingetragen. c. Das PVI sorgt dafür, dass der/die Kandidat(in) die Prüfung in einem dazu geeigneten Raum ablegen kann. Bei geschlossenen Prüfungen vor Ort werden diese Anforderungen mit dem Kunden besprochen. d. Das PVI informiert die Kandidaten vor Anfang der Prüfung über die Modalitäten, Dauer usw. der Prüfung in der Sprache, in der die Prüfung abgehalten wird. e. Wenn das PVI den vereinbarten Prüfungstermin nicht nachgekommen ist, hat der/die Kandidat(in) Anspruch auf einen (kostenlosen) neuen Prüfungstermin. 7. Anordnung der Teilnehmer und Infrastruktur des Prüfungsraums Anmerkung - Pro Prüfungssitzung werden verschiedene, farblich markierte Prüfungsreihen verwendet. - Der Prüfer sorgt dafür, dass die Reihen so verteilt werden, dass zwei nebeneinander sitzende Kandidaten stets unterschiedliche Fragenreihen erhalten. a. Allgemeine Bedingungen für Multiple-Choice- und vorgelesene Prüfungen: Die Prüfung kann stattfinden in einem Raum: iii. der ausreichend Platz bietet für alle Kandidaten (Mindestfläche: 1,5 m² pro Teilnehmer), iv. der gut belüftet und beleuchtet ist und im Winter geheizt wird, v. der behindertengerecht ist, falls erforderlich, vi. der sauber ist, vii. in dem die Tische in Reihen aufgestellt sind, wobei die Stühle hintereinander stehen, viii. in dem alle Teilnehmer über einen Stuhl, einen Tisch und Schreibgerät verfügen. b. Zusätzliche Anforderungen bei vorgelesenen Prüfungen: ix. Die Teilnehmer müssen mindestens 1,5 m auseinander sitzen können. x. Der Raum muss mit einer Leinwand und einem Overheadprojektor oder Beamer ausgestattet sein. Dok-Nr 01 Version 01 | PVI-Prüfungsordnung VCA-Prüfungen Basis: TC-K 2011-44 20, July 2016 Seite 4 von 4 Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA c. Wenn die obengenannten Bedingungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Prüfer über den weiteren Verlauf der Prüfung (z. B. Aufteilung in mehrere Gruppen, Absage der Prüfung). 8. Beurteilung und Bekanntgabe Eine Multiple-Choice-Frage besteht aus einer Frage und drei Antwortmöglichkeiten. Die richtige Antwort wird mit 1 Punkt bewertet, eine falsche Antwort mit 0 Punkten. Um die Prüfung zu bestehen, muss ein/eine Kandidat(in) mindestens • 28/40 erreichen für Basis-VCA • 49/70 erreichen für VOL-VCA und VIL-VCA. Die Prüfungsergebnisse können nicht angefochten werden. Nach der Prüfung werden Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, im Zentralen Zertifikat-Register aufgenommen. 9. Beschwerden – Anmerkungen – Verbesserungsvorschläge - Betrug a. Beschwerden in Bezug auf die Organisation der Prüfung müssen schriftlich innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Prüfungsdatum beim IngenieurDirektor des PVI eingereicht werden. Er/sie wird innerhalb von 10 Kalendertagen darüber urteilen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, und das Urteil schriftlich begründen. b. Das PVI informiert die VoG BeSaCC-VCA über Betrug in Bezug auf die VCAZertifikate. c. Das PVI leitet eventuelle Anmerkungen/Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Prüfungsfragen und/oder Modalitäten der Prüfung systematisch weiter an die VoG BeSaCC-VCA (siehe hierzu auch das Dokument "Protokoll VCAPrüfungen"). d. Falls es um einen Betrug in Bezug auf von der Provinzverwaltung (PVI) verliehene VCA-Zertifikate geht, wird die Akte systematisch weitergeleitet an den Ständigen Ausschuss mit der Empfehlung, eine Anklage gegen den Betrüger/die Betrüger zu erheben. e. Auf jeden Fall wird der Anzeiger des Betrugs informiert über die Maßnahmen des PVI und die eventuellen Ergebnisse.
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