PVIreglement VCAexamens DUITS 2016

Dok-Nr
01
Version
01
| PVI-Prüfungsordnung VCA-Prüfungen
Basis: TC-K 2011-44
20, July 2016
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Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA
PVI-Prüfungsordnung
1. Anmeldungsmodalitäten
a. Geschlossene VCA-Prüfung
i. Der Kunde schließt die Online-Anfrage
(Zeitpunkt – Ort – Teilnehmerzahl – Art der Prüfung usw.).
ii. Es wird ein konkreter Termin vereinbart.
b. Offene Prüfung
i. Anmeldung von Kandidaten durch eine Organisation/ein Unternehmen:
Online Anmeldung
ii. Individuelle Anmeldung: an dem Empfangsschalter des PVI möglich
(der/die Kandidat(in) muss die fällige Prüfungsgebühr zahlen, bevor
er/sie an der Prüfung teilnehmen kann. Der/die Kandidat(in) erhält
einen Zahlungsnachweis).
2. Zulassungsbedingungen
Die einzigen Voraussetzungen des PVI für die Teilnahme an VCA-Prüfungen sind
finanzieller Art:
a. Bei privaten Anmeldungen wird eine Vorauszahlung verlangt.
b. Bei "Gruppenanmeldungen" erhält der Kunde die Zertifikate erst nach Zahlung
der Rechnung.
Außerdem erwarten wir, dass der/die Prüfungskandidat(in) die Prüfungsordnung
akzeptiert.
3. Prüfungsangebot, Kompetenzkatalog und Prüfungsbedingungen
Das PVI verwendet ausschließlich die Fragenreihen, die von der VoG BeSaCC-VCA
herausgegeben werden. Jede Fragenreihe hat eine eigene Farbe.
Das PVI richtet die folgenden Prüfungen aus:
Art der Prüfung /
Prüfungssprache
Basis-VCA Multiple Choice
Niederländisch
Französisch
Englisch
Deutsch
x
x
x
x
Basis-VCA vorgelesene
Prüfung
VOL-VCA Multiple Choice
x
x
x
x
x
x
x
x
VIL-VCU Multiple Choice
x
x
x
x
Das PVI bietet keine Onlineprüfungen an.
Kandidaten für eine mündliche Prüfung werden angemeldet bei der VoG. Diese
Möglichkeit wird über die Website provant.be bekannt gegeben.
Die Dauer der Prüfungen beträgt:
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Basis: TC-K 2011-44
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Basis-VCA Multiple Choice:
Basis-VCA vorgelesene Prüfung:
VOL-VCA Multiple Choice:
VIL-VCA Multiple Choice:
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Stunde
Stunde 20 Minuten
Stunde 15 Minuten
Stunde 15 Minuten
Das Zertifikat ist 10 Jahre ab Prüfungsdatum gültig.
4. Modalitäten für die Prüfungsteilnahme
Die Identität jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin wird nach der Prüfung
abgeglichen mit den Daten, die er/sie auf dem Prüfungsbogen angegeben hat.
Wenn der/die Teilnehmer(in) keinen offiziellen Ausweis mit Foto (Personalausweis,
Führerschein, Schulausweis usw.) vorlegen kann, ist die Prüfung ungültig.
Die Teilnehmer haben einen Kugelschreiber mitzubringen.
5. Rechte und Pflichten des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin
a. Die Teilnahme an einer Prüfung setzt voraus, dass man sich im Voraus
angemeldet hat (bei privater Anmeldung: Zahlung vor der Prüfung) und eine
Bestätigung des Prüfungsdatums/-zeitpunkts erhalten hat.
Man hat auch anzugeben, ob es sich um eine Prüfungswiederholung handelt
(d. h., dass die erste Prüfung weniger als drei Monate vor der zweiten Prüfung
abgelegt wurde).
b. Der/die Kandidat(in) muss sich anhand eines offiziellen Ausweises mit Foto
(z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schulausweis) identifizieren
können und Schreibgeräte mitbringen. Der/die Kandidat(in) hat für die Dauer
der Prüfung das Mobiltelefon auszuschalten.
c. Der/die Kandidat(in) befolgt die Richtlinien des Prüfers (und der Aufseher)
ohne Widerrede. Sollte jemand die Anweisungen/Richtlinien nicht befolgen,
Abschreiben oder Ähnliches, so kann seine/ihre Prüfung ungültig erklärt
werden (in diesem Fall ist die Prüfung beendet). Der Prüfer entscheidet, ob
der/die Kandidat(in) sofort ausgeschlossen wird oder ggf. eine Warnung erhält.
d. Der/die Kandidat(in) hat das Recht, innerhalb von 5 Kalendertagen eine
schriftliche Beschwerde beim Ingenieur-Direktor des PVI einzureichen, wenn
er/sie der Meinung ist, dass das Verfahren in Bezug auf die Organisation der
Prüfung nicht eingehalten wurde. Innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Einreichung der Beschwerde erhält er/sie eine Antwort. Eine Beschwerde kann
auch über die Website der Provinz eingereicht werden.
e. Das PVI ist nicht befugt hinsichtlich Beschwerden, Anmerkungen usw. in Bezug
auf die Prüfungsinhalte (Fragen und Antwortmöglichkeiten). Diese werden vom
Prüfer im "Protokoll" gesammelt und umgehend an die VoG weitergeleitet.
f.
Bei Verlust kann der/die Kandidat(in) eine Kopie des Zertifikats beantragen.
Das ausgegebene Zertifikat wird deutlich als "Duplikat" gekennzeichnet. Mehr
Informationen über Vorgehensweise und Kosten (20€; 15 € bei Abholung)
finden Sie auf www.provincieantwerpen.be/pvi.
g. Das PVI stellt keine zusätzlichen Bedingungen (außer: Zahlung der
Prüfungsgebühr) an den Kandidaten/die Kandidatin (z. B. Erwerb eines
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Kursbuches).
h. Der/die Kandidat(in) kann jederzeit eine Korrektur seiner im Zentralen
Zertifikat-Register aufgenommenen Daten beantragen.
6. Rechte und Pflichten des PVI
a. Wenn ein/eine Kandidat(in) sich weigert, die Anweisungen des Prüfers zu
befolgen, oder im Falle eines Betrugs während der Prüfung, kann der Prüfer
die entsprechende Prüfung beenden. Auf jeden Fall wird hiervon ein Vermerk
im Protokoll gemacht (und wird der eventuelle Arbeitgeber des Kandidaten/der
Kandidatin hierüber unterrichtet).
b. Das PVI gibt dem Kandidaten/der Kandidatin (oder seinem/ihrem Arbeitgeber)
innerhalb von 10 Arbeitstagen Auskunft über das erreichte Ergebnis
(bestanden oder durchgefallen). Der Bezahler der Prüfung erhält vom PVI ein
Zertifikate im Original.
Nach Zahlungseingang werden die Daten des/der Geprüften in das Zentrale
Zertifikat-Register eingetragen.
c. Das PVI sorgt dafür, dass der/die Kandidat(in) die Prüfung in einem dazu
geeigneten Raum ablegen kann. Bei geschlossenen Prüfungen vor Ort werden
diese Anforderungen mit dem Kunden besprochen.
d. Das PVI informiert die Kandidaten vor Anfang der Prüfung über die Modalitäten,
Dauer usw. der Prüfung in der Sprache, in der die Prüfung abgehalten wird.
e. Wenn das PVI den vereinbarten Prüfungstermin nicht nachgekommen ist, hat
der/die Kandidat(in) Anspruch auf einen (kostenlosen) neuen Prüfungstermin.
7. Anordnung der Teilnehmer und Infrastruktur des Prüfungsraums
Anmerkung
- Pro Prüfungssitzung werden verschiedene, farblich markierte Prüfungsreihen verwendet.
- Der Prüfer sorgt dafür, dass die Reihen so verteilt werden, dass zwei nebeneinander sitzende
Kandidaten stets unterschiedliche Fragenreihen erhalten.
a. Allgemeine Bedingungen für Multiple-Choice- und vorgelesene Prüfungen:
Die Prüfung kann stattfinden in einem Raum:
iii. der ausreichend Platz bietet für alle Kandidaten (Mindestfläche: 1,5 m²
pro Teilnehmer),
iv. der gut belüftet und beleuchtet ist und im Winter geheizt wird,
v. der behindertengerecht ist, falls erforderlich,
vi. der sauber ist,
vii. in dem die Tische in Reihen aufgestellt sind, wobei die Stühle
hintereinander stehen,
viii. in dem alle Teilnehmer über einen Stuhl, einen Tisch und Schreibgerät
verfügen.
b. Zusätzliche Anforderungen bei vorgelesenen Prüfungen:
ix. Die Teilnehmer müssen mindestens 1,5 m auseinander sitzen können.
x. Der Raum muss mit einer Leinwand und einem Overheadprojektor oder
Beamer ausgestattet sein.
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Dienst Ausbildungen – Abteilung VCA
c. Wenn die obengenannten Bedingungen nicht erfüllt sind, entscheidet der
Prüfer über den weiteren Verlauf der Prüfung (z. B. Aufteilung in mehrere
Gruppen, Absage der Prüfung).
8. Beurteilung und Bekanntgabe
Eine Multiple-Choice-Frage besteht aus einer Frage und drei Antwortmöglichkeiten.
Die richtige Antwort wird mit 1 Punkt bewertet, eine falsche Antwort mit 0 Punkten.
Um die Prüfung zu bestehen, muss ein/eine Kandidat(in) mindestens
• 28/40 erreichen für Basis-VCA
• 49/70 erreichen für VOL-VCA und VIL-VCA.
Die Prüfungsergebnisse können nicht angefochten werden.
Nach der Prüfung werden Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, im Zentralen
Zertifikat-Register aufgenommen.
9.
Beschwerden – Anmerkungen – Verbesserungsvorschläge - Betrug
a. Beschwerden in Bezug auf die Organisation der Prüfung müssen schriftlich
innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Prüfungsdatum beim IngenieurDirektor des PVI eingereicht werden. Er/sie wird innerhalb von 10
Kalendertagen darüber urteilen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, und das
Urteil schriftlich begründen.
b. Das PVI informiert die VoG BeSaCC-VCA über Betrug in Bezug auf die VCAZertifikate.
c. Das PVI leitet eventuelle Anmerkungen/Verbesserungsvorschläge hinsichtlich
der Prüfungsfragen und/oder Modalitäten der Prüfung systematisch weiter an
die VoG BeSaCC-VCA (siehe hierzu auch das Dokument "Protokoll VCAPrüfungen").
d. Falls es um einen Betrug in Bezug auf von der Provinzverwaltung (PVI)
verliehene VCA-Zertifikate geht, wird die Akte systematisch weitergeleitet an
den Ständigen Ausschuss mit der Empfehlung, eine Anklage gegen den
Betrüger/die Betrüger zu erheben.
e. Auf jeden Fall wird der Anzeiger des Betrugs informiert über die Maßnahmen
des PVI und die eventuellen Ergebnisse.