MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SÄGEWERKSMEISTER(IN) Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines Sägewerksmeisters wahrzunehmen. In diesem Merkblatt informieren wir Sie über die Zulassungsvoraussetzungen, die Gliederung der Prüfung, sowie über die Prüfungstermine und Fristen. INFORMATIONEN ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG 1. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als „Sägewerker(in)“ oder Holzbearbeitungsmechaniker(in) und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblichtechnischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. 2. Gliederung der Prüfung / Prüfungsfächer Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Prüfungsfächer • Fachpraxis • Fachtheorie • Betriebsorganisation • Wirtschafts- und Rechtskunde • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Informationen hierzu entnehmen Sie dem gesonderten Merkblatt „Ausbildung der Ausbilder“). Ansprechpartner: Susanne Mußotter-Löffler Durchwahl: 08031 / 2308 330 Fax: 089 / 5116 81916 E-Mail: [email protected] Bearbeitet am: 01.08.2016 IHK-Service: Tel. 089 / 5116 - 0 Homepage:www.ihk-muenchen.de Seite 2 von 2 3. Prüfungstermine / Fristen Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten. Alle für die Prüfung wichtigen Termine können Sie dem Merkblatt „Prüfungstermine“ im Ordner „Informationen zu allen Prüfungen“ entnehmen. 4. Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 540,00 EURO (ohne AdA). 5. Lehrgangsträger Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Diese Liste enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren. Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie die Zulassung bei der IHK prüfen lassen. Lehrinstitut der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik e. V. Küpferlingstraße 66 83024 Rosenheim Tel. 08031 / 21 85 - 0 www.LHK.de [email protected]
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