Broschüre Freizeiten 2016

Gemeinsam Neues
entdecken
Kinder
Familien
Menschen mit Behinderungen
Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund
Gemeinsam Neues entdecken
Das Arbeitsfeld „Kuren und Erholung“ hat in
den Caritasverbänden eine lange Tradition.
Erholungsmaßnahmen für unterschiedliche
Zielgruppen wie Kinder, Familien und Menschen mit geistigen Behinderungen sind seit
vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil
caritativer Arbeit. Spezielle Reisen für diese
Gruppen werden hier nun gebündelt angeboten.
Reisen mit der Caritas bedeutet vor allem
sicher unterwegs zu sein, in Gemeinschaft
Neues zu entdecken, Spaß zu haben, neue
Kontakte zu knüpfen, sich vom Alltag zu
erholen und andere Länder und Kulturen
kennen zu lernen. Alle Reiseziele werden
sorgfältig nach den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe ausgesucht.
2 | Gemeinsam Neues entdecken
Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund
Die Kinderfreizeiten richten sich mit unterschiedlichen
Angeboten an Kinder der Altersgruppe von 7-12 Jahren. Während der erlebnisreichen Ferientage werden
Freundschaften geschlossen und ein Miteinander in
einer Gemeinschaft erlebt. Damit eine Teilnahme an
diesen Freizeiten für alle Kinder möglich ist, gibt es für
einkommensschwache Familien verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen
geprüft und der endgültige Reisepreis ermittelt. In der
Regel erfolgt eine deutliche Reduzierung der Kosten
aufgrund der verschiedenen Zuschussmöglichkeiten.
Im Jahr 2016 wird es drei gemeinsame Freizeiten
für Kinder mit und ohne geistige Behinderungen
geben – so können bereits Kinder lernen und verstehen, wie alle Menschen gleichberechtigt am Leben
teilnehmen können.
Das Angebot Familienfreizeit will Familien oder Alleinerziehenden eine Auszeit in Gemeinschaft mit anderen
Familien ermöglichen. Eltern und Kinder sollen sich als
Familie und in der Gruppe neu erleben und Kraft für
den Alltag tanken. Auch für die Familienfreizeiten sind
bei geringem Einkommen verschiedene Finanzierungsund Zuschussmöglichkeiten gegeben, die in einem
persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Für erwachsene Menschen mit geistiger
Behinderung gibt es das Angebot einer Flugreise,
die schnell den Alltag vergessen lässt. Für diese
Reise ist bei Vorliegen einer Pflegestufe eine
Finanzierung durch die Pflegekassen möglich.
Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund | 3
Übersicht
Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen
6 | Osterfreizeit „Heino“ in Holland 8 | Sommerfreizeit „Heino“ in Holland 10 | Herbstfreizeit „Heino“ in Holland 19.03. – 26.03.2016 (7 Tage)
13.08. – 20.08.2016 (7 Tage)
08.10. – 15.10.2016 (7 Tage)
Kinderfreizeiten
12 | „Ferienhaus Hof 7“ auf der Insel Ameland 14 | „Haus am Seedeich“ auf der Insel Langeoog 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage)
25.07. – 04.08.2016 (10 Tage)
Familienfreizeit
16 | „Haus Solingen“ auf der Insel Ameland 02.08. – 15.08.2016 (13 Tage)
Freizeit für Menschen mit einer geistigen Behinderung
18 | Hotel „Solimar“ in Colònia de Sant Pere, Mallorca 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage)
20 | Einige Reisebetreuer stellen sich vor
22 | Reisebedingungen (AGB)
24 | Kontakt
4 | Gemeinsam Neues entdecken
Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund | 5
Inklusion erleben
In der Freizeit können wir gemeinsam herausfinden, wie
alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilnehmen
können – egal ob mit oder ohne Behinderung.
6 | Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen
19.03. – 26.03.2016 (7 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
JJ
Summercamp „Heino“ in Holland
„Heino“ liegt in der Nähe von Zwolle und ist das
größte und schönste Summercamp der Niederlande –
umgeben von der wunderschönen Natur Sallands.
Der Park verfügt über Fahrräder, die man zum Erkunden der Umgebung mieten kann. Viele Freizeitangebote wie Schwimmbad, Sporthalle, Badesee,
Tierwiese, Ponytrail, Minigolf, Lagerfeuer, Disco
sowie Kino machen die Freizeit zu einem spannenden Erlebnis. Im gemütlichen Restaurant gibt es ein
schmackhaftes und täglich wechselndes Tagesmenü:
Suppe, Hauptgericht, eine Auswahl an frischem
Gemüse, Salat-Buffet und Nachspeisen.
Osterfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen
Vor- und Nachtreffen
Hin- und Rückfahrt
mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern
JJ
7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4)
JJ
Freizeitprogramm
JJ
JJ
JJ
Versicherungen
(Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
Sicherungsschein
Preis pro Kind: 555,00 €
(Zuschüsse möglich)
Osterferien | 7
Spiel, Sport & Abenteuer
Summercamp „Heino“ in Holland
„Heino“ liegt in der Nähe von Zwolle und ist das größte
und schönste Summercamp der Niederlande – umgeben von der wunderschönen Natur Sallands. Der
Park verfügt über Fahrräder, die man zum Erkunden
der Umgebung mieten kann. Viele Freizeitangebote wie
Schwimmbad, Sporthalle, Badesee, Tierwiese, Ponytrail, Minigolf, Lagerfeuer, Disco sowie Kino machen
die Freizeit zu einem spannenden Erlebnis. Im gemütlichen Restaurant gibt es ein schmackhaftes und
täglich wechselndes
Tagesmenü: Suppe,
Hauptgericht, eine
Auswahl an frischem
Gemüse, Salat-Buffet
und Nachspeisen.
8 | Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen
Sommerfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen
13.08. – 20.08.2016 (7 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
JJ
Vor- und Nachtreffen
Hin- und Rückfahrt
mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern
JJ
7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4)
JJ
Freizeitprogramm
JJ
JJ
JJ
Versicherungen
(Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
Sicherungsschein
Preis pro Kind: 555,00 €
(Zuschüsse möglich)
Sommerferien | 9
Bewährte Qualität seit
mehr als vier Generationen.
Lassen
Sie sich
von uns
überzeugen!
Herbstfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen
08.10. – 15.10.2016 (7 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
JJ
Vor- und Nachtreffen
Hin- und Rückfahrt
mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern
JJ
7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4)
JJ
Freizeitprogramm
JJ
JJ
JJ
Versicherungen
(Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
Sicherungsschein
Preis pro Kind: 555,00 €
(Zuschüsse möglich)
H. R. Libhöfer
Berggate 51, 44809 Bochum, Tel. 0234-52 25 24, Fax 0234-52 34 83
[email protected], www.libhoefer.com
Herbstferien | 11
Nordsee pur
Die holländische Nordseeinsel Ameland ist gerade
bei Kindern ein beliebtes Ferienziel. Eine aufregende Zeit mit Ausflügen zu den Seehundbänken, zum
Leuchtturm und nach Nes steht den Kindern bevor.
Die wunderschöne Insel mit endlosen Stränden und
wunderschöner Landschaft erwartet unsere Gruppe.
Ein erfahrenes Mitarbeiterteam sorgt für ein abwechslungsreiches Programm mit Spielen, Basteln, Disco,
Sport und vielem mehr.
Das „Ferienhaus Hof 7“
liegt im Zentrum des Ortes Ballum. Die Unterbringung
erfolgt in Doppel- oder Mehrbettzimmern. Auf dem
großen Gelände rund ums Haus erwartet die Gäste
ein Spiel- und Bolzplatz. Mit dem Fahrrad können die
Kinder die Insel auf gut ausgebauten Radwegen am
besten kennenlernen.
12 | Kinderfreizeit
Freizeit für Kinder auf der Insel Ameland
09.07. – 23.07.2016 (14 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
Vor- und Nachtreffen
JJ
Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour
JJ
14 Übernachtungen in Mehrbettzimmern
JJ
14x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4)
JJ
Freizeitprogramm
JJ
Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
JJ
Sicherungsschein
JJ
Preis pro Kind: 785,00 €
(Zuschüsse möglich)
Sommerferien | 13
Sonne & Seeluft genießen
Die Insel Langeoog gehört zum Nationalpark Niedersächsisches
Wattenmeer, einem insgesamt 240.000 Hektar großen Naturschutzgebiet. Langeoog ist ca. 15 km lang und besitzt einen
extra langen und breiten Bade- und Burgenstrand. Unzählige
Spiel-, Sport und Freizeitmöglichkeiten machen Langeoog so
interessant. Im Sand toben, Sandburgen bauen und im Meer
schwimmen – alles ist möglich auf der Insel. Mit Glück sind sogar
die Seehunde aus der Nähe zu sehen. Da auf der Insel keine
Autos fahren dürfen, ist auch für die nötige Sicherheit und eine
gesunde Luft gesorgt.
Das Haus „Seedeich“
liegt in den Dünen und verfügt über einen Essens-/Tagesraum
mit TV, Video, Beamer, DVD und Karaoke-Anlage. Zur Ausstattung gehören weiterhin Tischtennisplatte, Turnierkicker und
transportable Volleyballnetze für den Strand. Ein Fußballplatz
und die Sporthalle im Dorf stehen zur Verfügung.
Die Unterbringung erfolgt in 2- bis 6-Bettzimmern.
14 | Kinderfreizeit
Freizeit für Kinder auf der Insel Langeoog
25.07. – 04.08.2016 (10 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
Vor- und Nachtreffen
JJ
Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour
JJ
10 Übernachtungen in Mehrbettzimmern
JJ
10x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4)
JJ
Freizeitprogramm
JJ
Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
JJ
Sicherungsschein
JJ
Preis pro Kind: 895,00 €
(Zuschüsse möglich)
Sommerferien | 15
Zeit füreinander
16 | Familienfreizeit
Freizeit für Familien auf der Insel Ameland
02.08. – 15.08.2016 (13 Tage)
Ameland ist ein Paradies voller Abwechslung und Abenteuer für Kinder und
Familien. Da kommt garantiert keine Langeweile auf. Der 27 Kilometer lange,
feine Sandstrand bietet ideale Voraussetzungen für Ihren Urlaub. Egal ob Sie
nach dem Baden einfach in der Sonne entspannen wollen oder sich lieber als
Drachenlenker betätigen, hier ist genügend Platz für alle. Mit dem Fahrrad lernen Sie die Insel am besten kennen. Ungefähr 100 Kilometer Radwege führen durch abwechslungsreiche Landschaft wie das Naturschutzgebiet „Het
Oerd“ oder die flachen Polder an der Innenseite des Wattenmeerdeiches. Ein
besonderer Highlight ist der Ausflug zu den Robbenbänken.
Unsere Leistungen
Die Unterkunft „Solingen“
liegt im Zentrum des Ortes Ballum. In traditionell friesischer Atmosphäre fühlen sich die Gäste sofort heimisch. Die acht Ferienwohnungen für 2 bis 6 Personen sind mit kombinierten Wohn- und Schlafräumen, Küche sowie Dusche
und WC ausgestattet. Ein großer Aufenthaltsraum mit TV und die gemütliche
Zimmer lassen auch bei schlechtem Wetter keine Langeweile aufkommen.
Ein großzügiger Garten mit Terrasse und Liegewiese lädt ein zu Sport, Spiel
und Kennenlernen ein – hier lernen sich die Gäste schnell kennen.
JJ
Vortreffen
JJ
Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof
JJ
Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour
JJ
13 Übernachtungen
JJ
13x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen)
JJ
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung
JJ
Stundenweise Kinderbetreuung (max. 3 Std./Tag)
JJ
Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt)
JJ
Sicherungsschein
JJ
Preise: Erwachsene
765,00 €
Kinder 10-13 J. 715,00 €
Kinder 5-9 J.
675,00 €
Kinder 3-4 J.
625,00 €
(Zuschüsse möglich)
Sommerferien | 17
Der Sonne entgegen
Im Nordosten der Insel Mallorca, rund 60 km von der
Inselhauptstadt Palma entfernt liegt Colònia Sant Pere
an einem der schönsten Küstenabschnitte Mallorcas,
an der Ostseite der Bucht von Alcudia mit Blick auf das
Cap Formentor. Der Ortskern bietet landestypische
Restaurants an der Strandpromenade und zahlreiche
Einkaufsmöglichkeiten.
Das Hotel „Solimar“
lädt dazu ein, Ruhe und Sonne im
Wintergarten, auf der Sonnenterasse
und der großen Poollandschaft zu genießen. Die Zimmer verfügen über DU/
WC, Sat-TV und einen großen Balkon.
Am Morgen stärken sich die Gäste an
einem Frühstücksbuffet für den Tag,
am Abend stehen dann je nach Geschmack drei Menüs zur Auswahl.
18 | Freizeit für Menschen mit Behinderung
Freizeit für Menschen mit Behinderung auf Mallorca
09.07. – 23.07.2016 (14 Tage)
Unsere Leistungen
JJ
JJ
JJ
JJ
Vor- und Nachtreffen
Flug ab Flughafen Dortmund,
Düsseldorf oder Köln/Bonn
Transfer zum/ab Flughafen
(außer Flughafen Dortmund)
Flughafensteuern und
Sicherheitsgebühren
JJ
Transfer zum/vom Hotel
JJ
14 Übernachtungen
JJ
JJ
14x Halbpersion (Frühstücksund Abendbuffet)
JJ
JJ
JJ
JJ
Freizeitprogramm
Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Auslandskrankenversicherung)
Preis im DZ p.P.: 1.595,00 €
Zur Finanzierung der Freizeit
durch die Pflegekassen
beraten wir Sie gern.
Reiserücktrittskostenversicherung kann auf Wunsch
abgeschlossen werden.
Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 3)
Flugreise | 19
Einige Reisebetreuer stellen sich vor
Stephanie Ashauer
Stefanie, 26, ist nach ihrer Ausbildung
zur Erzieherin und mehreren Praktika
in einem Kindergarten tätig. Regelmäßig nimmt sie an Weiterbildungen als
Übungsleiterin im Breitensport für Kinder sowie an den Erste-Hilfe-Maßnahmen teil. Steffi
begleitet seit sechs Jahren unsere Kinderfreizeiten.
Jessica Kowalski
Jessica, 28, hat nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin in einem Kindergarten gearbeitet. Zurzeit studiert sie
Heilpädagogik in Bochum und begleitet
unsere Freizeiten für Menschen mit
geistigen Behinderungen bereits seit zehn Jahren.
Thorsten Bode
Thorsten, 40, hat Sozialpädagogik
studiert und war kurze Zeit in der stationären Jugendhilfe tätig. Zurzeit ist
Thorsten in einem Jugendheim in der
Kinder- und Jugendwohngruppe als
Dipl.-Sozialpädagoge beschäftigt. Thorsten begleitet
bereits seit 13 Jahren unsere Kinderfreizeiten.
Dorian Bojahra
Dorian, 29, studiert nach seiner
Ausbildung als Einzelhandelskaufmann Soziale Arbeit in Dortmund.
In seiner Freizeit engagiert er sich
eifrig bei verschiedenen Sozialverbänden. Dorian begleitet unsere Freizeiten für Menschen mit geistigen Behinderungen seit drei Jahren.
20 | Reisebetreuer
Wir brauchen Dich!
Betreuer gesucht!
Auch im Sommer 2016 brauchen wir wieder
viele neue Betreuer/innen. Wir werden Euch
im Frühjahr 2016 in unserer Betreuerschulung
intensiv auf Eure Tätigkeit vorbereiten.
Meldet Euch an, wir freuen uns auf Euch!
Wer Interesse hat setzt sich bitte telefonisch
oder per Mail mit uns in Verbindung:
Johanna Blacha
Silberstraße 28a, 44137 Dortmund
Tel. (0231)18 71 51-12
[email protected]
Reisebetreuer | 21
§ 1 Zustandekommen des Reisevertrages
(1) Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der
Teilnehmer (gilt gleichermaßen für Damen und
Herren) dem Veranstalter der Reise den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Voranfragen und Reservierungen über Telefon
und/oder Internet sind stets unverbindlich.
(2) Der Reisevertrag mit den Teilnehmern
kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters an den Teilnehmer zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
(3) Die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist.
Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht
gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgt durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, weil ihm über
eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung
nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter vor, aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
(1) Der Umfang der Leistungen des Veranstalters ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeit-
punkt der Reise gültigen Prospekt.
(2) Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter vertrieben werden sowie Erklärungen,
Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotelleitung, öffentliche Verkehrsmittel usw.) sind für den Veranstalter nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
§ 3 Zahlung, Anzahlung
(1) Auf den Reisepreis ist innerhalb einer Woche
nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung
und Aushändigung des Sicherungsscheins
(gem. § 651 k BGB) eine Anzahlung von 50,00
€ / Person fällig. Eine Nichtzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages.
(2) Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen
(1) Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstal-
22 | Reisebedingungen
ter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss dem Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt oh-
ne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung
(1) Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter folgende Entschädigung pro Person zu: bis 3 Monate vor
Reisebeginn: 50 €; bei Flug- und Schiffsreisen
ab Buchung bis 30 Tage vor Reisebeginn sofort
30% vom Reisepreis
ab 89. Tag bis inkl. 45. Tag vor
Reisebeginn: 20% v. Reisepreis
ab 44. Tag bis inkl. 30. Tag vor
Reisebeginn: 30% v. Reisepreis
ab 29. Tag bis inkl. 15. Tag vor
Reisebeginn: 50% v. Reisepreis
ab 14. Tag bis inkl. 7. Tag vor
Reisebeginn: 70% v. Reisepreis
ab 6. Tag bis inkl. 1. Tag vor
Reisebeginn: 80% v. Reisepreis
am Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der
Reise: 95% v. Reisepreis
Für bestimmte Reiseziele gelten besondere
Stornobedingungen, die Ihnen bei der Buchung
ausgehändigt werden.
(3) Storniert in einem Doppelzimmer nur eine Person, so trägt die verbleibende Person,
soweit sie das Doppelzimmer als Einzelzimmer weiterhin nutzen möchte, den dafür anfallenden Zuschlag.
(4) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen,
nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
§ 6 Obliegenheiten des Teilnehmers,
Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen.
(2) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere
bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.
(3) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,
wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter
bzw. die Reiseleitung eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstal-
ter oder seiner Reiseleitung verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Kündigt der Teilnehmer den Reisevertrag, so bestimmen sich
die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem
Gesetz.
§ 7 Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
§ 8 Kündigung oder Rücktritt durch den
Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann den Reisevertrag
nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
des Veranstalters oder der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich im erheblichen
Maße vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
Die Reiseleitung nimmt die Interessen des Veranstalters wahr. Die hierdurch entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
2) Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über
die Absage der Reise informieren. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Der Teilnehmer kann in diesem
Falle an einer anderen Reise des Veranstalters
teilnehmen.
b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei öffentlich
geförderten Reisen, wenn die Bewilligung der
beantragten Mittel nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Der Veranstalter wird
den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung der Bewilligung oder die eingeschränkte Bewilligung und den neuen Reisepreis informieren.
§ 9 Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
§ 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Veranstalter informiert im Reisekatalog
oder gesondert über die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
§ 11 Verjährung, Abtretungsverbot
(1) Eine Abtretung jedweder Ansprüche des
Teilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an
Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen.
(2) Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach
einem Jahr.
§ 12 Sonstiges
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, so behalten die
übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die
Wirksamkeit des Reisevertrages als solcher
bleibt unberührt.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Krankenversicherungskarte und / oder den Auslandskrankenschein (Anspruchsbehandlung E
111) mitzunehmen.
Genehmigung nach dem
Personenbeförderungsgesetz:
Die Beförderung wird nicht vom Caritasverband selbst, sondern von einem Unternehmen
durchgeführt, das Inhaber einer Genehmigung
nach dem Personenbeförderungsgesetz ist.
Reisebedingungen | 23
unterstützen beraten pflegen fördern
Silberstraße 28a, 44137 Dortmund
Ihre Ansprechpartnerin: Johanna Blacha
Tel. (0231) 18 71 51-12, Fax (0231) 18 71 51-15
[email protected]
www.caritas-dortmund.de
Sprechzeiten:
Mo 9-13 Uhr
Di 13-16 Uhr
Mi 9-16 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr
den Sie
und Bilder fin
Weitere Infos
und.de
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