Gemeinsam Neues entdecken Kinder Familien Menschen mit Behinderungen Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund Gemeinsam Neues entdecken Das Arbeitsfeld „Kuren und Erholung“ hat in den Caritasverbänden eine lange Tradition. Erholungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen wie Kinder, Familien und Menschen mit geistigen Behinderungen sind seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil caritativer Arbeit. Spezielle Reisen für diese Gruppen werden hier nun gebündelt angeboten. Reisen mit der Caritas bedeutet vor allem sicher unterwegs zu sein, in Gemeinschaft Neues zu entdecken, Spaß zu haben, neue Kontakte zu knüpfen, sich vom Alltag zu erholen und andere Länder und Kulturen kennen zu lernen. Alle Reiseziele werden sorgfältig nach den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe ausgesucht. 2 | Gemeinsam Neues entdecken Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund Die Kinderfreizeiten richten sich mit unterschiedlichen Angeboten an Kinder der Altersgruppe von 7-12 Jahren. Während der erlebnisreichen Ferientage werden Freundschaften geschlossen und ein Miteinander in einer Gemeinschaft erlebt. Damit eine Teilnahme an diesen Freizeiten für alle Kinder möglich ist, gibt es für einkommensschwache Familien verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen geprüft und der endgültige Reisepreis ermittelt. In der Regel erfolgt eine deutliche Reduzierung der Kosten aufgrund der verschiedenen Zuschussmöglichkeiten. Im Jahr 2016 wird es drei gemeinsame Freizeiten für Kinder mit und ohne geistige Behinderungen geben – so können bereits Kinder lernen und verstehen, wie alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Das Angebot Familienfreizeit will Familien oder Alleinerziehenden eine Auszeit in Gemeinschaft mit anderen Familien ermöglichen. Eltern und Kinder sollen sich als Familie und in der Gruppe neu erleben und Kraft für den Alltag tanken. Auch für die Familienfreizeiten sind bei geringem Einkommen verschiedene Finanzierungsund Zuschussmöglichkeiten gegeben, die in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung gibt es das Angebot einer Flugreise, die schnell den Alltag vergessen lässt. Für diese Reise ist bei Vorliegen einer Pflegestufe eine Finanzierung durch die Pflegekassen möglich. Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund | 3 Übersicht Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen 6 | Osterfreizeit „Heino“ in Holland 8 | Sommerfreizeit „Heino“ in Holland 10 | Herbstfreizeit „Heino“ in Holland 19.03. – 26.03.2016 (7 Tage) 13.08. – 20.08.2016 (7 Tage) 08.10. – 15.10.2016 (7 Tage) Kinderfreizeiten 12 | „Ferienhaus Hof 7“ auf der Insel Ameland 14 | „Haus am Seedeich“ auf der Insel Langeoog 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage) 25.07. – 04.08.2016 (10 Tage) Familienfreizeit 16 | „Haus Solingen“ auf der Insel Ameland 02.08. – 15.08.2016 (13 Tage) Freizeit für Menschen mit einer geistigen Behinderung 18 | Hotel „Solimar“ in Colònia de Sant Pere, Mallorca 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage) 20 | Einige Reisebetreuer stellen sich vor 22 | Reisebedingungen (AGB) 24 | Kontakt 4 | Gemeinsam Neues entdecken Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund | 5 Inklusion erleben In der Freizeit können wir gemeinsam herausfinden, wie alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilnehmen können – egal ob mit oder ohne Behinderung. 6 | Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen 19.03. – 26.03.2016 (7 Tage) Unsere Leistungen JJ JJ Summercamp „Heino“ in Holland „Heino“ liegt in der Nähe von Zwolle und ist das größte und schönste Summercamp der Niederlande – umgeben von der wunderschönen Natur Sallands. Der Park verfügt über Fahrräder, die man zum Erkunden der Umgebung mieten kann. Viele Freizeitangebote wie Schwimmbad, Sporthalle, Badesee, Tierwiese, Ponytrail, Minigolf, Lagerfeuer, Disco sowie Kino machen die Freizeit zu einem spannenden Erlebnis. Im gemütlichen Restaurant gibt es ein schmackhaftes und täglich wechselndes Tagesmenü: Suppe, Hauptgericht, eine Auswahl an frischem Gemüse, Salat-Buffet und Nachspeisen. Osterfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen Vor- und Nachtreffen Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ 7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern JJ 7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4) JJ Freizeitprogramm JJ JJ JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) Sicherungsschein Preis pro Kind: 555,00 € (Zuschüsse möglich) Osterferien | 7 Spiel, Sport & Abenteuer Summercamp „Heino“ in Holland „Heino“ liegt in der Nähe von Zwolle und ist das größte und schönste Summercamp der Niederlande – umgeben von der wunderschönen Natur Sallands. Der Park verfügt über Fahrräder, die man zum Erkunden der Umgebung mieten kann. Viele Freizeitangebote wie Schwimmbad, Sporthalle, Badesee, Tierwiese, Ponytrail, Minigolf, Lagerfeuer, Disco sowie Kino machen die Freizeit zu einem spannenden Erlebnis. Im gemütlichen Restaurant gibt es ein schmackhaftes und täglich wechselndes Tagesmenü: Suppe, Hauptgericht, eine Auswahl an frischem Gemüse, Salat-Buffet und Nachspeisen. 8 | Freizeit für Kinder mit und ohne Behinderungen Sommerfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen 13.08. – 20.08.2016 (7 Tage) Unsere Leistungen JJ JJ Vor- und Nachtreffen Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ 7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern JJ 7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4) JJ Freizeitprogramm JJ JJ JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) Sicherungsschein Preis pro Kind: 555,00 € (Zuschüsse möglich) Sommerferien | 9 Bewährte Qualität seit mehr als vier Generationen. Lassen Sie sich von uns überzeugen! Herbstfreizeit in Holland für Kinder mit und ohne Behinderungen 08.10. – 15.10.2016 (7 Tage) Unsere Leistungen JJ JJ Vor- und Nachtreffen Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ 7 Übernachtungen in Mehrbettzimmern JJ 7x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4) JJ Freizeitprogramm JJ JJ JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) Sicherungsschein Preis pro Kind: 555,00 € (Zuschüsse möglich) H. R. Libhöfer Berggate 51, 44809 Bochum, Tel. 0234-52 25 24, Fax 0234-52 34 83 [email protected], www.libhoefer.com Herbstferien | 11 Nordsee pur Die holländische Nordseeinsel Ameland ist gerade bei Kindern ein beliebtes Ferienziel. Eine aufregende Zeit mit Ausflügen zu den Seehundbänken, zum Leuchtturm und nach Nes steht den Kindern bevor. Die wunderschöne Insel mit endlosen Stränden und wunderschöner Landschaft erwartet unsere Gruppe. Ein erfahrenes Mitarbeiterteam sorgt für ein abwechslungsreiches Programm mit Spielen, Basteln, Disco, Sport und vielem mehr. Das „Ferienhaus Hof 7“ liegt im Zentrum des Ortes Ballum. Die Unterbringung erfolgt in Doppel- oder Mehrbettzimmern. Auf dem großen Gelände rund ums Haus erwartet die Gäste ein Spiel- und Bolzplatz. Mit dem Fahrrad können die Kinder die Insel auf gut ausgebauten Radwegen am besten kennenlernen. 12 | Kinderfreizeit Freizeit für Kinder auf der Insel Ameland 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage) Unsere Leistungen JJ Vor- und Nachtreffen JJ Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour JJ 14 Übernachtungen in Mehrbettzimmern JJ 14x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4) JJ Freizeitprogramm JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) JJ Sicherungsschein JJ Preis pro Kind: 785,00 € (Zuschüsse möglich) Sommerferien | 13 Sonne & Seeluft genießen Die Insel Langeoog gehört zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, einem insgesamt 240.000 Hektar großen Naturschutzgebiet. Langeoog ist ca. 15 km lang und besitzt einen extra langen und breiten Bade- und Burgenstrand. Unzählige Spiel-, Sport und Freizeitmöglichkeiten machen Langeoog so interessant. Im Sand toben, Sandburgen bauen und im Meer schwimmen – alles ist möglich auf der Insel. Mit Glück sind sogar die Seehunde aus der Nähe zu sehen. Da auf der Insel keine Autos fahren dürfen, ist auch für die nötige Sicherheit und eine gesunde Luft gesorgt. Das Haus „Seedeich“ liegt in den Dünen und verfügt über einen Essens-/Tagesraum mit TV, Video, Beamer, DVD und Karaoke-Anlage. Zur Ausstattung gehören weiterhin Tischtennisplatte, Turnierkicker und transportable Volleyballnetze für den Strand. Ein Fußballplatz und die Sporthalle im Dorf stehen zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in 2- bis 6-Bettzimmern. 14 | Kinderfreizeit Freizeit für Kinder auf der Insel Langeoog 25.07. – 04.08.2016 (10 Tage) Unsere Leistungen JJ Vor- und Nachtreffen JJ Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour JJ 10 Übernachtungen in Mehrbettzimmern JJ 10x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 4) JJ Freizeitprogramm JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) JJ Sicherungsschein JJ Preis pro Kind: 895,00 € (Zuschüsse möglich) Sommerferien | 15 Zeit füreinander 16 | Familienfreizeit Freizeit für Familien auf der Insel Ameland 02.08. – 15.08.2016 (13 Tage) Ameland ist ein Paradies voller Abwechslung und Abenteuer für Kinder und Familien. Da kommt garantiert keine Langeweile auf. Der 27 Kilometer lange, feine Sandstrand bietet ideale Voraussetzungen für Ihren Urlaub. Egal ob Sie nach dem Baden einfach in der Sonne entspannen wollen oder sich lieber als Drachenlenker betätigen, hier ist genügend Platz für alle. Mit dem Fahrrad lernen Sie die Insel am besten kennen. Ungefähr 100 Kilometer Radwege führen durch abwechslungsreiche Landschaft wie das Naturschutzgebiet „Het Oerd“ oder die flachen Polder an der Innenseite des Wattenmeerdeiches. Ein besonderer Highlight ist der Ausflug zu den Robbenbänken. Unsere Leistungen Die Unterkunft „Solingen“ liegt im Zentrum des Ortes Ballum. In traditionell friesischer Atmosphäre fühlen sich die Gäste sofort heimisch. Die acht Ferienwohnungen für 2 bis 6 Personen sind mit kombinierten Wohn- und Schlafräumen, Küche sowie Dusche und WC ausgestattet. Ein großer Aufenthaltsraum mit TV und die gemütliche Zimmer lassen auch bei schlechtem Wetter keine Langeweile aufkommen. Ein großzügiger Garten mit Terrasse und Liegewiese lädt ein zu Sport, Spiel und Kennenlernen ein – hier lernen sich die Gäste schnell kennen. JJ Vortreffen JJ Hin- und Rückfahrt mit dem Bus ab Dortmund-Busbahnhof JJ Fährüberfahrten, Gepäcktransport zum Haus und retour JJ 13 Übernachtungen JJ 13x Vollverpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen) JJ Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung JJ Stundenweise Kinderbetreuung (max. 3 Std./Tag) JJ Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Reiserücktritt) JJ Sicherungsschein JJ Preise: Erwachsene 765,00 € Kinder 10-13 J. 715,00 € Kinder 5-9 J. 675,00 € Kinder 3-4 J. 625,00 € (Zuschüsse möglich) Sommerferien | 17 Der Sonne entgegen Im Nordosten der Insel Mallorca, rund 60 km von der Inselhauptstadt Palma entfernt liegt Colònia Sant Pere an einem der schönsten Küstenabschnitte Mallorcas, an der Ostseite der Bucht von Alcudia mit Blick auf das Cap Formentor. Der Ortskern bietet landestypische Restaurants an der Strandpromenade und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Das Hotel „Solimar“ lädt dazu ein, Ruhe und Sonne im Wintergarten, auf der Sonnenterasse und der großen Poollandschaft zu genießen. Die Zimmer verfügen über DU/ WC, Sat-TV und einen großen Balkon. Am Morgen stärken sich die Gäste an einem Frühstücksbuffet für den Tag, am Abend stehen dann je nach Geschmack drei Menüs zur Auswahl. 18 | Freizeit für Menschen mit Behinderung Freizeit für Menschen mit Behinderung auf Mallorca 09.07. – 23.07.2016 (14 Tage) Unsere Leistungen JJ JJ JJ JJ Vor- und Nachtreffen Flug ab Flughafen Dortmund, Düsseldorf oder Köln/Bonn Transfer zum/ab Flughafen (außer Flughafen Dortmund) Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren JJ Transfer zum/vom Hotel JJ 14 Übernachtungen JJ JJ 14x Halbpersion (Frühstücksund Abendbuffet) JJ JJ JJ JJ Freizeitprogramm Versicherungen (Gruppenhaftpflicht, Unfall, Auslandskrankenversicherung) Preis im DZ p.P.: 1.595,00 € Zur Finanzierung der Freizeit durch die Pflegekassen beraten wir Sie gern. Reiserücktrittskostenversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden. Betreuung durch ehrenamtliche Reisebegleitung (1 : 3) Flugreise | 19 Einige Reisebetreuer stellen sich vor Stephanie Ashauer Stefanie, 26, ist nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin und mehreren Praktika in einem Kindergarten tätig. Regelmäßig nimmt sie an Weiterbildungen als Übungsleiterin im Breitensport für Kinder sowie an den Erste-Hilfe-Maßnahmen teil. Steffi begleitet seit sechs Jahren unsere Kinderfreizeiten. Jessica Kowalski Jessica, 28, hat nach ihrer Ausbildung zur Erzieherin in einem Kindergarten gearbeitet. Zurzeit studiert sie Heilpädagogik in Bochum und begleitet unsere Freizeiten für Menschen mit geistigen Behinderungen bereits seit zehn Jahren. Thorsten Bode Thorsten, 40, hat Sozialpädagogik studiert und war kurze Zeit in der stationären Jugendhilfe tätig. Zurzeit ist Thorsten in einem Jugendheim in der Kinder- und Jugendwohngruppe als Dipl.-Sozialpädagoge beschäftigt. Thorsten begleitet bereits seit 13 Jahren unsere Kinderfreizeiten. Dorian Bojahra Dorian, 29, studiert nach seiner Ausbildung als Einzelhandelskaufmann Soziale Arbeit in Dortmund. In seiner Freizeit engagiert er sich eifrig bei verschiedenen Sozialverbänden. Dorian begleitet unsere Freizeiten für Menschen mit geistigen Behinderungen seit drei Jahren. 20 | Reisebetreuer Wir brauchen Dich! Betreuer gesucht! Auch im Sommer 2016 brauchen wir wieder viele neue Betreuer/innen. Wir werden Euch im Frühjahr 2016 in unserer Betreuerschulung intensiv auf Eure Tätigkeit vorbereiten. Meldet Euch an, wir freuen uns auf Euch! Wer Interesse hat setzt sich bitte telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung: Johanna Blacha Silberstraße 28a, 44137 Dortmund Tel. (0231)18 71 51-12 [email protected] Reisebetreuer | 21 § 1 Zustandekommen des Reisevertrages (1) Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer (gilt gleichermaßen für Damen und Herren) dem Veranstalter der Reise den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich. (2) Der Reisevertrag mit den Teilnehmern kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters an den Teilnehmer zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. (3) Die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist. Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgt durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, weil ihm über eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter vor, aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen. § 2 Leistungen des Veranstalters (1) Der Umfang der Leistungen des Veranstalters ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeit- punkt der Reise gültigen Prospekt. (2) Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter vertrieben werden sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotelleitung, öffentliche Verkehrsmittel usw.) sind für den Veranstalter nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. § 3 Zahlung, Anzahlung (1) Auf den Reisepreis ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins (gem. § 651 k BGB) eine Anzahlung von 50,00 € / Person fällig. Eine Nichtzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. (2) Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig. § 4 Leistungs- und Preisänderungen (1) Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstal- 22 | Reisebedingungen ter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss dem Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt oh- ne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. § 5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung (1) Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. (2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter folgende Entschädigung pro Person zu: bis 3 Monate vor Reisebeginn: 50 €; bei Flug- und Schiffsreisen ab Buchung bis 30 Tage vor Reisebeginn sofort 30% vom Reisepreis ab 89. Tag bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn: 20% v. Reisepreis ab 44. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn: 30% v. Reisepreis ab 29. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 50% v. Reisepreis ab 14. Tag bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn: 70% v. Reisepreis ab 6. Tag bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn: 80% v. Reisepreis am Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise: 95% v. Reisepreis Für bestimmte Reiseziele gelten besondere Stornobedingungen, die Ihnen bei der Buchung ausgehändigt werden. (3) Storniert in einem Doppelzimmer nur eine Person, so trägt die verbleibende Person, soweit sie das Doppelzimmer als Einzelzimmer weiterhin nutzen möchte, den dafür anfallenden Zuschlag. (4) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. § 6 Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer (1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. (2) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. (3) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. die Reiseleitung eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstal- ter oder seiner Reiseleitung verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Kündigt der Teilnehmer den Reisevertrag, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem Gesetz. § 7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. § 8 Kündigung oder Rücktritt durch den Veranstalter (1) Der Veranstalter kann den Reisevertrag nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters oder der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich im erheblichen Maße vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die Reiseleitung nimmt die Interessen des Veranstalters wahr. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. 2) Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten: a) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage der Reise informieren. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Der Teilnehmer kann in diesem Falle an einer anderen Reise des Veranstalters teilnehmen. b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei öffentlich geförderten Reisen, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung der Bewilligung oder die eingeschränkte Bewilligung und den neuen Reisepreis informieren. § 9 Haftung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. § 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Der Veranstalter informiert im Reisekatalog oder gesondert über die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. § 11 Verjährung, Abtretungsverbot (1) Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Teilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen. (2) Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach einem Jahr. § 12 Sonstiges (1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solcher bleibt unberührt. (2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Krankenversicherungskarte und / oder den Auslandskrankenschein (Anspruchsbehandlung E 111) mitzunehmen. Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz: Die Beförderung wird nicht vom Caritasverband selbst, sondern von einem Unternehmen durchgeführt, das Inhaber einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist. Reisebedingungen | 23 unterstützen beraten pflegen fördern Silberstraße 28a, 44137 Dortmund Ihre Ansprechpartnerin: Johanna Blacha Tel. (0231) 18 71 51-12, Fax (0231) 18 71 51-15 [email protected] www.caritas-dortmund.de Sprechzeiten: Mo 9-13 Uhr Di 13-16 Uhr Mi 9-16 Uhr Do 13-16 Uhr Fr 9-14 Uhr den Sie und Bilder fin Weitere Infos und.de ritas-dortm a .c w w w r unte derfreizeiten. im Kapitel Kin Für ein Finanzierungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Das Anmeldeformular senden wir Ihnen auf Wunsch zu. unterstützen beraten pflegen fördern Freizeiten 2016 der Caritas Dortmund
© Copyright 2024 ExpyDoc