NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V NFV-Kreis Friesland -Spielausschuss- NFV-Kreis Wilhelmshaven -Spielausschuss- Ludger Petroll Koppenstraße 69 26316 Varel Tel.: 04451 83933 Mobil: 0152 02477860 [email protected] [email protected] Werner Eden Oldeoogestr. 17 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9288742 Mobil: 0177 2314869 [email protected] [email protected] Stand: 18.07.16 NFV Kreise Friesland und Wilhelmshaven Gemeinsame Ausschreibung Saison 2016/2017 Spielbetrieb Kreisklassen 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Allgemeines Aufgrund des Beschlusses der Vorstände der NFV- Kreise Ammerland, Friesland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch und Wilhelmshaven vom 07.05.2016 wird es über das Gebiet der vorgenannten NFV-Kreise einen gemeinsamen Spielbetrieb ab der Saison 2017/2018 geben. Der Spielbetrieb wird ab der Saison 2017/2018 in nachfolgend angeführten Spielklassenebenen durchgeführt: Fusionsliga : 1 Staffel (über das gesamte Gebiet) Fusionsklasse A: 2 Staffeln (regional eingeteilt nach bisher Kreisliga 2 und Kreisliga 3) Fusionsklasse B: 4 Staffeln (regional eingeteilt nach Kreisgebieten) Fusionsklasse C: 5 Staffeln (regional eingeteilt nach Kreisgebieten) Fusionsklasse D: bis zu 4 Staffeln (eingeteilt nach Anzahl der vorhandenen Mannschaften) Die Sollzahlen der Staffeln der neuen Spielklassen laut Punkt 1.2 betragen: Fusionsliga: 16 Fusionsklasse: A 14 Fusionsklasse: B 14 Fusionsklasse: C 12 Fusionsklasse: D nicht festgelegt-richtet sich nach der Anzahl der vorhanden Mannschaften. Die Regelungen für den Spielbetrieb Altherren/Altsenioren Ü40 sowie Pokal ab der Saison 2017/2018 werden noch gesondert festgelegt. Für die Durchführung der Spiele haben nur die Ordnung und Satzung des NFV, des DFB und diese Ausschreibung Gültigkeit. 1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 2. 2.1 2.2 3. 3.1 3.1.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 Mannschaftsbeiträge und andere Zahlungen Nach § 12 Abs. 2b der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge werden nach erfolgter schriftlicher Mitteilung von der Verbandsgeschäftsstelle abgebucht. Sonstige Kosten, Ordnungstrafen und Gebühren werden durch den zuständigen Kreis nach erfolgter schriftlicher Mitteilung abgebucht. Aufstieg in Bezirksliga / Eingliederung in die neuen Spielklasse Fusionsliga und Fusionsklassen A-B-C-D Aufstieg in die Bezirksliga 2 Der Tabellenerste bzw. die jeweils bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der Kreisliga 2 und Kreisliga 3 steigen in die Bezirksliga 2 auf. Eingliederung in die neue Fusionsliga Der Tabellenzweite bis Tabellensechste der Kreisliga 2 wird in die neue Fusionsliga eingegliedert. Der Tabellenzweite bis Tabellenachte der Kreisliga 3 wird in die neue Fusionsliga eingegliedert. Der Tabellensiebte der Kreisliga 2 und der Tabellenneunte der Kreisliga 3 nehmen zusammen mit den Meistern der 1.Kreisklassen der Kreise Ammerland, Friesland/Wilhelmshaven, Oldenburg-Stadt und Wesermarsch an der Relegation um einen freien Platz in der neuen Fusionsliga teil. Diese wird mit einer Einfachrunde (jeder hat ein Heim-und ein Auswärtsspiel) in zwei Dreier-Gruppen (A und B) gespielt. Die beiden Gruppenersten bestreiten dann auf neutralen Platz ein Entscheidungsspiel um den freien Platz in der neuen Fusionsliga. Die Termine für die Relegationsrunde sind wie folgend festgelegt: 1.Spieltag Mittwoch den 31.05.2017 2.Spieltag Pfingstsamstag den 03.06.2017 3. Spieltag Mittwoch den 07.06.2017 Die Gruppeneinteilungen wurden auf einer Tagung der Kreise am 03.03.2016 festgelegt. Gruppe A: Gruppe B: Siebter Kreisliga 2 Neunter Kreisliga 3 Meister KK1 Friesland/Wilhelmshaven Meister KK1 Ammerland Meister KK1 Wesermarsch Meister KK1 Oldenburg-Stadt Sollte es einen zweiten freien Platz in der neuen Fusionsliga geben, entfällt das Entscheidungsspiel der Relegations-Gruppensieger und beide werden direkt in die neue Fusionsliga eingegliedert. Dieses wäre der Fall bei nur zwei Absteigern aus der Bezirksliga 2 in die neue Fusionsliga. Sollte es einen dritten Platz in der neuen Fusionsliga geben, so werden die beiden Relegation-Gruppensieger und der Zweite der Relegation-Gruppe A direkt in die neue Fusionsliga eingegliedert. Dieses wäre der Fall bei nur einen Absteiger aus der Bezirksliga 2 in die neue Fusionsliga. 2 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 3.3 Eingliederung in die neue Fusionsklasse A 3.3.1 Der Tabellenachte bis Tabellenfünfzehnte der Kreisliga 2 wird in die Staffel 1 (Nord-Staffel) der neuen Fusionsklasse A eingegliedert. Der Bereich der Nord-Staffel umfasst die Vereine aus Friesland/Wilhelmshaven und alle Wesermarschvereine die nördlich der B 437 (einschließlich Jaderberg) beheimatet sind. 3.3.2 Der Tabellenerste und/oder Tabellenzweite der 1.Kreisklasse Wesermarsch wird in Staffel 1 der neuen Fusionsklasse A eingegliedert, wenn er nördlich der B 437 (einschließlich Jaderberg) beheimatet ist. 3.3.3 Der Tabellenerste und/oder Tabellenzweite der 1.Kreisklasse Wesermarsch wird in Staffel 2 der neuen Fusionsklasse A eingegliedert, wenn er südlich der B 437 und nördlich der Hunte beheimatet ist. 3.3.4 Der Tabellenerste bis Tabellenfünfte der 1.Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven wird in Staffel 1 (Nord-Staffel) der neuen Fusionsklasse A eingegliedert. 3.3.5 Sollte der Tabellenerste und Tabellenzweite der 1.Kreisklasse Wesermarsch regional bedingt in Staffel 1 (Nord-Staffel) eingegliedert werden müssen, wird aus der 1.Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven nur der Tabellenerste bis Tabellenvierte in Staffel 1 (Nord-Staffel) eingegliedert. 3.3.6 Die weiteren freien Plätze (bis zur Sollzahl 14) in Staffel 1 (Nordstaffel) der neuen Fusionsklasse A werden in Relegationsspielen der 1. Kreisklasse der Kreise Friesland/Wilhelmshaven und Wesermarsch ausgespielt. 3.4 Eingliederung in die neue Fusionsklasse B 3.4.1 Der Tabellensechste bis Tabellenvierzehnte der 1. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven wird in Staffel 1 der neuen Fusionsklasse B eingegliedert. 3.4.2 Der Tabellenerste bis Tabellenfünfte der 2. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven wird in Staffel 1 der neuen Fusionsklasse B eingegliedert. 3.5 Eingliederung in die neue Fusionsklasse C 3.5.1 Der Tabellensechste bis Tabellendreizehnte der 2. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven wird in l Staffel 1 der neuen Fusionsklasse C eingegliedert. 3.5.2 Der Tabellenerste bis Tabellenvierte der 3. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven wird in Staffel 1 der neuen Fusionsklasse C eingegliedert. 3.6 Eingliederung in die neue Fusionsklasse D 3.6.1 Die restlichen Mannschaften der 3. Kreisklasse Friesland/Wilhelmshaven werden in eine Staffel der neuen Fusionsklasse D eingegliedert. 3.7 Allgemeines zu den Eingliederungen in die neuen Spielklassen 3.7.1 Am Ende der Saison 2016/2017 können bei den Eingliederungen in die neuen Spielklassen noch Fälle auftreten, die in dieser Ausschreibung nicht dargestellt sind. 3.7.2 In diesen Fällen treffen die Spielausschuss-Vorsitzenden der Kreise Ammerland, Friesland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch und Wilhelmshaven gemeinsam die entsprechend notwendigen Entscheidungen. 3.7.3 Eine freiwillige Zurückstufung von Mannschaften für das Spieljahr 2017/2018 ist möglich. Sie gelten gem. § 34 Absatz 4/d der Spielordnung als Absteiger für das Spieljahr 2016/2017. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Spielinstanz bis zur Schließung Meldefenster für das Spieljahr 2017/2018 vorliegen. Die anderen Mannschaften des Vereines verbleiben in der Spielklasse für die sie sich qualifiziert haben. Bei Anträgen die nach der Schließung des Meldefensters eingehen wird nach dem § 34 Absatz 5 der Spielordnung gehandelt." 3 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 3.7.4 3.7.5 3.7.6 3.7.7 3.7.8 3.7.9 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 5. 5.1 5.2 5.3 In die Fusionsliga kann nur eine Mannschaft eines Vereines eingegliedert werden. In der Fusionsklasse A können gemäß den bestehenden Kreistagsbeschlüssen zwei Mannschaften eines Vereines eingegliedert werden. Das kann im Einzelfall auch eine 1. und 2. Mannschaft eines Vereines sein. In den Fusionsklassen B, C und D können auch zwei oder mehr Mannschaften eines Vereines eingegliedert werden. Sollte in einer Staffel eine Mannschaft nicht eingliederungsberechtigt sein, nimmt die nächstfolgende eingliederungsberechtigte Mannschaft deren Platz ein. Für neugegründete Spielgemeinschaften nach dem 01.07.2016 gibt es kein Spielrecht in der neuen Fusionsliga. Diese Spielgemeinschaften haben nur ein Spielrecht in allen Fusionsklassen. Alle bereits vor dem 30.06.2016 bestehenden Spielgemeinschaften haben ein Spielrecht in allen neuen Spielklassen. Punktgleichheit Über die Platzierung in der Tabelle entscheidet bei gleicher Punktzahl die Tordifferenz. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel statt. Zur Eingliederung in die Fusionsklassen B, C und D entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. In einem solchen Fall wird gem. §33 SpO ein Endscheidungsspiel ausgetragen. Bei mehreren Punktgleichen Mannschaften erfolgt eine einfache Endscheidungsrunde. Hier wird die Entscheidung gemäß § 32 Abs.2 der NFVSpielordnung herbeigeführt. Sollzahlen Die Sollzahl der 1. Kreisklasse beträgt 15 Mannschaften. Die Saison 2016/17 wird unter dem Soll mit 14 Mannschaften gespielt. Die 2. Kreisklasse besteht aus 13 Mannschaften für die Saison 2016/17. Die 3. Kreisklasse besteht aus 12 Mannschaften für die Saison 2016/17. 6. 6.1 Spielpläne - Ausschreibung Spielplanerstellung Der Spielplan wird nach dem gültigen Rahmenspielplan des Bezirkes Weser-Ems erstellt. 6.2 Bekanntgabe Die Spielpläne und die Ausschreibung werden nur über das DFBnet (www.dfbnet.org) gemäß § 27 SpO bekannt gegeben. 6.3 Überprüfung der Spielpläne 6.3.1 Die Spielpläne sowie die Ansetzungen ggfs. erforderlicher Nachholspiele sind von den Vereinen hinsichtlich Überschneidungen mit anderen Mannschaften des Vereines zu überprüfen, und Fehler dem Staffelleiter zu melden. 6.4 Verbindlichkeit der Spielansetzungen 6.4.1 Die Verbindlichkeit der Spielansetzung gemäß § 27 (5) SpO ist dann gegeben, wenn die Ansetzung mindestens 7 Tage vorher ins DFBnet eingegeben worden ist. In zwingenden Fällen sind kürzere Ansetzungsfristen zulässig. 4 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 6.4.2 6.4.3 6.5 6.5.1 6.5.2 6.5.3 6.5.4 6.5.5 6.5.6 6.5.7 6.5.8 6.6 6.6.1 6.6.2 6.6.3 6.7 Sind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Entscheidungsspiele oder Nachholspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Vereine, die nach Ende der planmäßigen Serie Mannschaftsfahrten oder ähnliches planen, müssen diese Möglichkeiten einkalkulieren. Der Staffelleiter kann auch an Feier- und an Wochentagen (außer Karfreitag und in der Winterpause) Pflichtspiele ansetzen. Spielverlegungen Bei einer Spielverlegung ist der antragstellende Verein verpflichtet, mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin den Staffelleiter schriftlich (und mit dem schriftlichen Einverständnis des Gegners) zu verständigen. Der Antrag auf Spielverlegung ist im DFBnet beim jeweiligen Spiel über den Button "Antrag Spielverlegung" zu stellen. Dabei erhalten der Spielgegner und der Staffeleiter den Verlegungswunsch zugesandt. Durch den Spielgegner erfolgt in diesem Antrag dann die Angabe, ob dem Verlegungswunsch zugestimmt oder dieser abgelehnt wird, und eine Weiterleitung an den Staffelleiter. Der Staffelleiter trifft dann die endgültige Entscheidung hinsichtlich dem Antrag auf Spielverlegung, und teilt dieses per Mail an die beiden Spielpartner mit. Der Staffelleiter hat die Entscheidung bis max. 5 Tage vor dem Spieltermin zu treffen. Bei kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 5 Tagen vor dem Spieltermin ist der Staffelleiter vorab mündlich zu informieren und anschließend per Mail NFV Postfach(mit schriftlicher Zustimmung des Gegners) zu benachrichtigen. Für jede fristgemäß beantragte Spielverlegung laut Punkt 6.5.2 hat der antragstellende Verein Verwaltungskosten von 15,00 Euro zu entrichten. Für jede kurzfristig beantragte Spielverlegung laut Punkt 6.5.4 hat der antragstellende Verein Verwaltungskosten von 30,00 Euro zu entrichten. Spielverlegungen gelten als genehmigt, wenn sie durch den Staffelleiter im DFBnet eingestellt sind. Bei einem kurzfristigen Spielortwechsel ist der Staffelleiter, Gegner und Schiedsrichter frühzeitig zu informieren. Freundschaftsspiele - Turniere Freundschaftsspiele und Turniere (Halle oder Feld) sind beim Staffelleiter anzumelden. Der Staffelleiter stellt die Freundschaftsspiele im DFBnet ein. Für Freundschaftsspiele und Turniere sind Schiedsrichter über den zuständigen Schiedsrichteransetzer des gastgebenden Vereines anzufordern. Damit gelten die Spiele als angemeldet. Ist das Freundschaftsspiel im DFBnet eingestellt, und nehmen beide Spielpartner im Pflichtspielbetrieb bereits am Spielbericht Online teil, so muss der SBO bei diesem Spiel auch verwendet werden. Winterpause Die Winterpause beginnt am 19.12.2016 und endet am 23.02.2017. Innerhalb dieser Zeit werden keine Pflichtspiele angesetzt. 7. 7.1 7.1.1 Spielplätze und Organisation Spielplätze Alle Spielplätze müssen den DFB-Regeln entsprechen, und sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Sie müssen durch den Kreisspielausschuss abgenommen sein. 7.1.2 Werden für den Spielbetrieb transportable Tore (nicht fest in Bodenhülsen stehende Tore), genutzt so sind diese gemäß den DFB-Regeln fest im Boden zu verankern. 5 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 7.1.3 7.1.4 7.1.5 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 7.2.8 Sind auf dem Sportplatz Trainerbänke vorhanden, so sind diese beim Spiel von dem Trainern/Betreuern/ Auswechselspielern hinsichtlich des Aufenthaltes während des Spieles zu nutzen. Die Anweisungen der aktuellen DFB-Fussball-Regeln zur Technischen Zone ("Coaching Zone") sind zu beachten. Die Technische Zone ist pe Kreide/Farbe/Hütchen zu markieren. In dieser Zone dürfen sich während des Spieles nur Personen aufhalten, die im SBO des Spieles namentlich aufgeführt sind. Der Platzverein hat dafür zu sorgen, dass ein gebrauchsfähiger Sanitäts- und Verbandskasten beim Spiel zur Verfügung steht. Der Ausschank/Verzehr von alkoholischen Getränken unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. Erfrischungsgetränke sollen nur in Papp- bzw. Plastikbechern ausgegeben werden. Spielausfall Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbar sein oder voraussichtlich nicht nutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich, spätestens zum Zeitpunkt des Spielbeginns, gemäß § 28 (1) SpO abzusagen. In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen: der Staffelleiter, der Gegner und der Schiedsrichter. Dabei ist das Senden einer Mail bzw. eines Telefaxes allein nicht ausreichend!! Nach erfolgter Feststellung des Spielausfalles hat der Platzverein (ersatzweise der Staffelleiter) den Spielausfall sofort in das DFBnet einzustellen. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. Nach § 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe (die eindeutig und substantiiert benannt sein müssen (Formulierungen wie "Unbespielbarkeit des Platzes" sind grundsätzlich nicht ausreichend) dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen nach dem angesetzten Spiel im Original vorzulegen. Dieses kann auch eingescannt per Mail im NFV-Postfach erfolgen. Ein Missbrauch dieser Bestimmungen wird gemäß § 28 (5) SpO durch Geldstrafe und Punktabzug geahndet. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen im Sinne von Punkt 7.2.3nicht fristgerecht vorgelegt werden. Ein missbräuchlich abgesagtes Spiel ist seitens der spielleitenden Stelle neu anzusetzen. Dies gilt nicht für Pokalspiele und Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage des Spieljahres. In diesen Fällen erfolgt eine Spielwertung gemäß § 37 (4) SpO. Bei durch den Verband / Bezirk / Kreis veranlassten kompletten Spielabsagen ist auch die Durchführung von Freundschaftsspielen auf Naturrasen untersagt. Ist 10 Tage vor dem Spieltag bekannt, das der Platz nicht zur Verfügung steht, ist nach § 23 (3) SpO zu verfahren. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so ist sie verpflichtet, den Nichtantritt im DFBnet frühzeitig einzustellen. Ferner hat er die Info gemäß Punkt 7.2.2 an die Beteiligten weiterzugeben. Am letzten Januar-Wochenende 2017 findet für alle I. Herrenmannschaften (auch höher klassige Vereine) des NFV- Kreises Friesland die Hallenkreismeisterschaft statt. Sofern diese Mannschaften während der Saison selbst Hallenturniere veranstalten bzw. Turniereinladungen anderer Vereine annehmen, wird es ihnen zur Pflicht gemacht, an den Hallenkreismeisterschaften des NFV-Kreises Friesland teilzunehmen. Im NFV-Kreis Wilhelmshaven, haben alle Mannschaften das Recht, an der zum Jahreswechsel stattfindenden Hallenmeisterschaft teilzunehmen. 6 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 7.3 Durchführung der Spiele 7.3.1 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn im Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist. 7.3.2 Es muss damit gerechnet werden, das Vereine Spiele grundsätzlich oder witterungsbedingt auf einen Kunstrasen - oder Hartplatz austragen. Die Mitnahme von geeignetem Schuhwerk ist zwingend erforderlich. Das Spielen mit Schraubstollen-Schuhen auf Kunstrasenplätzen ist untersagt. 7.3.3 Vereine, die Pflichtspiele auf einen Kunstrasen – oder Hartplatz austragen, haben sicherzustellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben wird, mindestens 15 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. 7.4 Spielkleidung 7.4.1 Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitliche Spielkleidung zu tragen. Ist diese bei den Spielpartnern gleich oder ähnlich, so muss die Gastmannschaft gemäß § 21 (2) SpO für eine unterschiedliche Spielkleidung sorgen. Dieses gilt auch für Stutzen. Beide Spielpartner müssen unterschiedliche Stutzen tragen. Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung berechtigt den Schiedsrichter nicht, die Durchführung des Spieles zu verhindern. Er hat den Vorfall im Spielbericht zur Meldung zu bringen. Heimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten. Es sei denn, dass man mit dem Gegner abweichende Vereinbarungen getroffen hat. 7.4.2 Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, in Trikots mit Rückennummern anzutreten und den Spielführer durch Anlegen einer Armbinde deutlich kenntlich zu machen. Die Rückennummern der Spieler muss mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen. Eine Rückennummer darf nicht zweimal bei einem Spiel vergeben werden. 7.4.3 Werden Tapebänder oder ähnliches auf den Stutzen angebracht, so müssen diese die gleiche Farbe haben, wie ein Teil des Stutzens, den sie umschließen. 7.4.4 Werbung auf der Spielkleidung von Spielern (Trikot-Brust, Trikot-Ärmel, Sporthose) ist unter Beachtung der Bestimmungen des DFB und des NFV nach erteilter Genehmigung erlaubt. Die entsprechenden Anträge sind an den zuständigen Kreis zu richten. Die Genehmigungskosten betragen pro Werbefläche 25,00 Euro. 8. 8.1 8.1.1 Spielberichte, Spielerpässe, Spielberechtigungen und Auswechseln von Spielern Spielberichte Bei der Austragung der Meisterschaftsspiele der Kreisklassen ist die Nutzung des "Spielbericht Online" (SBO) zwingend vorgeschrieben. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter bis spätestens 30 Minuten vor dem Spiel durch den Heimverein zusammen mit den Originalpässen der Spieler auszuhändigen. 8.1.2 Kann die Anwendung SBO in Ausnahmefällen nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular gemäß den Punkten 8.1.3 bis 8.1.5 zu verwenden und der Staffelleiter ist darüber umgehend zu informieren. 8.1.3 Das Spielberichtsformular ist vollständig und in gut leserlicher Druckschrift oder per Computer unter der Beachtung der nachfolgend angeführten Punkte auszufüllen: Angabe Spiel-Nr. / Spielklasse / Spielpaarung / Spielort / Datum Ankreuzen des Mannschaftsführers 7 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 8.1.4 8.1.5 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.3.1 8.3.2 8.3.3 Angabe der Werbung auf Spielkleidung der eigenen Mannschaft Angabe der Vereinsnummer Namentliche Auflistung der Spieler plus der maximal 7 vor dem Spiel zu benennenden Auswechselspieler (mit Geburtsdatum und Passnummer sowie voll ausgeschriebenen Vornamen) Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit bestätigt Die ersten 11 auf dem Spielberichtsformular eingetragenen Spieler gelten als die Spieler, die zu Beginn eingesetzt wurden. Änderungen sind durch den Verein dem Schiedsrichter mitzuteilen, der diese im Spielbericht vermerkt. Die Ein- und Auswechselungen sind vom Schiedsrichter deutlich kenntlich zu machen. Für den Fall eines bei Spielbeginn nicht anwesenden Spielers (der auch nicht im Spielbericht vor dem Spiel mit eingetragen worden ist) besteht die Möglichkeit des Einsatzes beim Spiel nur, wenn die Mannschaft nicht vor dem Spiel bereits 7 Auswechselspieler benannt hat. Der Verein hat den Schiedsrichter über diesen Umstand so früh wie möglich zu informieren, und das Eintreffen des Spielers anzuzeigen. Der Schiedsrichter hat den Einsatz zuzulassen. Nach Spielende hat der Schiedsrichter den Spielbericht entsprechend zu vervollständigen. Spielerpässe Die Originalpässe der Spieler sind auch bei Nutzung "Spielbericht Online" (SBO) vom Verein mitzuführen und dem Schiedsrichter vor dem Spiel gemäß § 12 (1) SpO zur Vornahme der Spielerpass- und Identitätskontrolle auszuhändigen. Von am Spiel teilnehmenden Spielern, die ihre Spielerlaubnis gemäß § 4 (1) SpO nicht nachweisen können, sind Nachname/Vorname/Geburtsdatum/Rückennummer durch den Mannschaftsverantwortlichen im Spielbericht einzutragen. Die Identität eines Spielers soll bei einem fehlenden Spielerpass (nur Vorlage eines Ausdruckes aus dem DFBnet Pass Online) gemäß § 4 (1) über einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend im Spielbericht zu vermerken. Sollte ein Spieler sich nicht gemäß § 4 (1) mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, so hat der Schiedsrichter ihn trotzdem zum Spiel zuzulassen. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend im Spielbericht zu vermerken. Spielberechtigungen Gemäß § 12 JO können A-Junioren des älteren Jahrganges (das sind im Spieljahr 2016/2017 die Spieler, die in der Zeit vom 01.01.98 bis 31.12.98 geboren sind) und die A-Junioren, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Für Mannschaften auf Kreisebene findet der § 10 Absatz 4 SpO keine Anwendung. Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie gemäß § 10 Absatz 2 durch das Aussetzen von zwei aufeinanderfolgenden und ausgetragenen Pflichtspielen (hierzu zählen nicht eventuelle Entscheidungs- und Pokalspiele, die nach Ende der Punktspielserie angesetzt sind) freigespielt sind. Die in Punkt 8.3.2 genannte Regelung gilt nicht für Spieler nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des § 10 Absatz 4 SpO die volle Anwendung. 8 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 8.4 8.4.1 Auswechseln von Spielern In Punktspielen sämtlicher Kreisklassen können bis zu vier Spieler einschließlich Torwart eingewechselt werden (Kreistagsbeschluss 2012). 8.4.2 In der 1. Kreisklasse dürfen ausgewechselte Spieler nicht wieder eingewechselt werden. 8.4.3 In der 2. und 3. Kreisklasse darf ein bereits ausgewechselter Spieler wieder in seine Mannschaft Zurückkehren. 8.4.4 Ausgewechselte Spieler unterliegen der Strafgewalt des Schiedsrichters. Spieler, die bereits gespielt haben, sich aber zur Zeit außerhalb des Spielfeldes befinden (ausgewechselt sind), können persönliche Strafen erhalten. Spieler, die sich zur Zeit außerhalb des Spielfeldes befinden und eine Gelb/Rote bzw. Rote Karte erhalten, müssen den Innenraum verlassen und können nicht mehr am Spiel teilnehmen. Die Anzahl der Spieler der Mannschaft ändert sich dadurch nicht. 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 Feldverweis und Rechtsprechung Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre wird geregelt durch die Bestimmungen § 16 (1) SpO und § 41 (1) RuVO. Eine Bestrafung nach § 46 (1) SpO in Verbindung mit Anhang 2 SpO bleibt vorbehalten, sofern nicht die Entscheidung eines Sportgerichtes herbeizuführen ist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine Verhandlung durch das Sportgericht verlangt, so ist dies innerhalb von 3 Tagen dem Staffelleiter schriftlich mitzuteilen. Die Vereine haben die Dauer der Spielsperre gemäß den Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten. Gegen die Entscheidungen des Staffelleiters ist gemäß Satzung § 41 (3) SpO bzw. § 46 (2) SpO die gebührenfreie Anrufung gemäß § 15 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Sportgericht des zuständigen Kreises des jeweilig betroffenen Vereines möglich. 10. Regelung für Gelbe bzw. Gelb-Rote Karte in der 1. Kreisklasse 10.1 Verwarnung (Gelbe Karte) 10.1.1 Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste ausgetragene Punktspiel (im gleichen Wettbewerb = 1. Kreisklasse) gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Gelben Karten, so ist er wieder für das nächste Punktspiel der 1. Kreisklasse gesperrt. 10.1.2 Eine Übertragung der Gelben Karten auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. 10.1.3 Erhält ein Spieler eine Rote Karte oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. 10.1.4 Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich. Es wird empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und sich bei Unklarheiten (z.B. welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit dem Staffelleiter in Verbindung zu setzen. 10.2 Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb-Rote Karte) 10.2.1 Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste ausgetragene Spiel (im gleichen Wettbewerb = 1. Kreisklasse) gesperrt. 10.2.2 Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereines gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von 10 Tagen. 10.2.3 Für die automatische Sperre nach Punkt 10.2.1 und 10.2.2 gilt verbindlich die Regelung des § 10 (6) SpO. 9 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 11. 11.1 11.2 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 Kreissportgerichte Vorsitzender des gemeinsamen Sportgerichtes Kreis Friesland und Kreis Wilhelmshaven: Gerd Kozlowski, An'n swarten Pohl 14, 26340 Zetel Tel: 04453-942067 Mobil: 0173-9783815 Mail: [email protected] Mail: [email protected] In den Sportgerichtsverhandlungen übernimmt der Kreis den Vorsitz, in dem der betroffene Verein beheimatet ist. Die beiden Beisitzer kommen grundsätzlich aus den anderen Kreisen, der Protokollführer kommt aus dem Kreis des federführenden Sportgerichtsvorsitzenden. Schiedsrichteransetzungen Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch die zuständigen Schiedsrichteransetzer der Kreise Friesland und Wilhelmshaven. Anschrift des Schiedsrichter-Ansetzer Kreis Friesland: Manuel Kramer Viktoriastr. 12 26382 Wilhelmshaven Tel: 04421-1424415 Mobil: 0176-21323677 Mail: [email protected] Mail: [email protected] Anschrift des Schiedsrichter-Ansetzer Kreis Wilhelmshaven: Jan Jovan Horvat Rahrdumer Schweiz 31 26441 Jever Mobil: 0176-83009280 Mail: [email protected] Mail: [email protected] Die Schiedsrichterspesen betragen in der 1.-/ 2.-/ 3. Kreisklasse 17,00 Euro. Die Fahrtkosten betragen 0,30 Euro Euro pro Kilometer für den Schiedsrichter. Die Schiedsrichter können in der 1. Kreisklasse FRI/WHV, ohne dass zusätzliche Kosten für die Vereine entstehen, Schiedsrichterassistenten zu ihren Spielleitungen mitnehmen Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen kostenneutral. Nach Abschluss der Saison werden die von den Vereinen gezahlten Schiedsrichterkosten über einen Kostenpool ausgeglichen. Erscheint beim Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so ist gemäß § 30 SpO zu verfahren. In diesem Fall haben beide am Spiel beteiligten Vereine jeweils nach der von ihnen vorgenommenen Freigabe des Spielberichtes Online (SBO) nochmals im SBO den Button "Nichtantritt SR" zu betätigen. Wenn das erfolgt ist, muss sich nach dem Spiel einer der beiden Vereine mit seiner Kennung in den SBO einloggen, und mit dem Ersatz-Schiedsrichter zusammen alle notwendigen Daten des Spieles ein pflegen. Kommt der Spielbericht Online (SBO) im Fall wie unter Punkt 12.7 beschrieben nicht zum Einsatz, so hat der Ersatz-Schiedsrichter dem Staffelleiter neben dem normalen Spielberichtsformular auch schriftlich seine Aufzeichnungen (mit Minutenangaben und Rückennummer) zu den Rubriken "Auswechselungen", "Persönliche Strafen" und Torschützen zu übersenden. 10 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 12.9 Der Schiedsrichter sollte den SBO am Spielort ausfüllen und freigeben, jedoch spätestens am gleichen Tag. Bei Abendspielen muss der Schiedsrichter den SBO am nächsten Tag bearbeitet und freigegeben haben. 12.10 Der Schiedsrichter muss Sonderberichte zu Vorfällen beim Spiel bis spätestens zwei Tage nach dem Spiel dem SBO beifügen sowie dem Staffelleiter per Mail zusenden 13. 13.1 13.2 13.3 14. 14.1 14.2 14.3 15. 15.1 15.2 16. 16.1 16.2 DFBnet --- Ansetzungen, Ergebnisse, Meldungen, elektronisches Postfach Die gastgebenden Vereine sind gemäß § 27 (6) SpO verpflichtet, Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende (ausgehend von der angesetzten Anstoßzeit im DFBnet), dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle/Spielabsagen am Spieltag. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung durch die Vereine kann gemäß Anhang 2, I (16) SpO mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das elektronische Postfach (DFBnet-Mailsystem) ist im Organisationsbereich des NFV eingeführt und somit für alle Vereine verbindlich. Sämtlicher Schriftverkehr (Spielansetzungen, Spielverlegungen, Verwaltungsentscheide, usw.) wird ausschließlich über das elektronische Postfach abgewickelt. Etwaige Rechtsbehelfsfristen werden durch die Zustellung des Schriftverkehres über das elektronische Postfach ausgelöst. Anschriftenverzeichnis Durch den Staffelleiter wird jedem Verein ein aktuelles Anschriftenverzeichnis zur Saison 2016/2017 zugestellt. Die Angaben aus dem Vereinsmeldebogen sind maßgebend für die Spielinstanz. Änderungen (Personen, Adressen, Telefonnummern, Spielkleidung) sind im Vereinsmeldebogen ein zupflegen und dem Staffelleiter umgehend bekannt zu geben. Für die Verbandsmitarbeiter ist für die Zustellung von Benachrichtigungen das elektronische Postfach maßgebend. Irgendwelche Nachteile daraus gehen zu Lasten der Vereine. Fairnesswertung Fairnesssieger ist die Mannschaft mit den wenigsten Strafpunkten. Als Grundlage für die Bewertung gelten folgende Richtlinien: a) Nichtantreten, Spielabbruch, Sportgerichtsverfahren (schuldhaft) = 10 Punkte b) Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) = 5 Punkte c) Matchstrafe (Gelb-Rote Karte) = 3 Punkte d) Verwarnung (Gelbe Karte) = 1 Punkt Bei mehr als 40 Punkten oder einem unter den Punkten a) und b) angeführten Vergehen kommt die Vergabe des Fairnesspreises für die betreffende Mannschaft nicht mehr in Betracht. Ordnungsstrafen und Kostenrahmen Folgende Ordnungsstrafen und Kosten werden aufgrund des Beschlusses der Vorstände der Kreise Friesland und Wilhelmshaven, unter Vorgabe der Mindeststrafen der NFVSatzung und –Ordnung festgesetzt. Ordnungsstrafen: 16.2.1 Nichtanforderung Schiedsrichter (Freundschaftsspiele/Turniere) 16.2.2 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel 16.2.3 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel auf Wangerooge 25,00 Euro bis 150,00 Euro bis 250,00 Euro 11 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 16.2.4 Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll gemäß § 11 SpO je Schiedsrichter für Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Kreisliga 100,00 Euro für Vereine mit Seniorenmannschaften bis zur Landesliga 200,00 Euro 16.2.5 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht durch Vereine bis 20,00 Euro 16.2.6 Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet 10,00 Euro 16.2.7 Kein Freiumschlag für Papier-Spielbericht 10,00 Euro 16.2.8 Fehlender oder unvollständiger Spielerpass 5,00 Euro 16.2.9 Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung (trotz Aufforderung des SR) 10,00 bis 25,00 Euro 16.2.10 Nichtmeldung / Verspätete Meldung des Spielergebniss oder Spielausfalls 10,00 bis 25,00 Euro 16.2.11 Spielen ohne Spielberechtigung (für die Mannschaft) 25,00 Euro 16.2.12 Spielen ohne Spielerlaubnis (für den Verein) 100,00 Euro 16.2.13 Nicht ordnungsgemäße Meldung von Freundschaftsspielen / Turnieren 50,00 Euro 16.2.14 Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen 40,00 Euro (bei Kreistagen erfolgt eine Verdoppelung des Betrages) 16.2.15 Spielen mit Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung 30,00 Euro 16.2.16 Unsportliches Verhalten nach Spielschluss bis 100,00 Euro 16.2.17 Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von verlangten Meldungen 16.2.18 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes durch Schiedsrichter 16.2.19 Verspätete oder Nichtfreigabe des SBO durch Schiedsrichter 16.2.20 Verspätete oder Nichteinsendung des Sonderberichtes durch Schiedsrichter 16.2.21 Missbräuchlich abgesagtes Pflichtspiel (Geldstrafe) plus zusätzlich Punktabzug 3 Punkte 16.2.22 Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung (pro Spieler) 16.2.23 Im Übrigen finden die Strafbestimmungen gemäß Anhang 2 SpO Anwendung 25,00 Euro bis 15,00 Euro bis 15,00 Euro bis 15,00 Euro 100,00 Euro 5,00 Euro 16.3 Kostenrahmen 16.3.1 16.3.2 16.3.3 16.3.4 16.3.5 Kosten für eine Spielverlegung Kosten für eine kurzfristige Spielverlegung (unter 5 Tagen) Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung Bearbeitungskosten bei Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) Verwaltungskosten für alle anderen Strafen im Einzelfall 17. 17.1 Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird seitens des NFV eine gemeinsame Begrüßungskultur am Spieltag eingeführt. Die Begrüßungskultur soll am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen: Vor dem Spiel: Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s) Falls angeordnet ca. 10 Min. vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ in der Kabine Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(gespann) Team-Shakehand inkl. der Trainer nach Vorbild UEFA-Spiele (Mittelkreis) Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten 17.2 15,00 Euro 30,00 Euro 80,00 Euro 40,00 Euro 5,00 Euro 12 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 18. 18.1 Schlussbemerkungen --- Rechtsbehelf Die vom Kreisvorstand und seinen Organen angesetzten Kreistage, Arbeitstagungen, Staffeltage, Lehrabende, Info-Veranstaltungen usw. sind für die Vereine Pflichtveranstaltungen. 18.2 Erfüllung des Schiedsrichter-Soll: 18.2.1 Die Richtlinien für den erforderlichen Leistungsnachweis gemäß § 11 (3) SpO von den durch die Vereine gemeldeten Schiedsrichtern legt der jeweilige KreisSchiedsrichterausschuss laut Beschluss fest. 18.2.2 Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll gemäß § 11 SpO wird pro fehlendem Schiedsrichter gemäß Anhang 2, I (11) SpO eine Ordnungsstrafe laut Punkt 16.2.4 erhoben. 18.2.3 Erfüllt ein Verein auch im darauf folgenden Spieljahr das Schiedsrichter-Soll nicht, kann dem Verein für jeden fehlenden Schiedsrichter zusätzlich zur Geldstrafe ein Punkt abgezogen werden. Der Punktabzug erfolgt bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereines im Verbandsgebiet. 18.3 Die Abschlusstabellen gemäß § 31 (1) SpO werden nach Abschluss der Spielserie über das DFBnet bzw. das elektronische Postfach bekannt gegeben. 18.4 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt. 18.5 Verstöße gegen diese Ausschreibung werden entsprechend den Bestimmungen der SpO und der RuVO geahndet. 18.6 Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 15 (1) RuVO innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen Kreissportgericht möglich. 19. Zusammensetzung der Spielklassen FRI/WHV 1. Kreisklasse: Staffelleiter: Werner Eden Oldeoogestr. 17, 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9288742 Mobil: 0177 2314869 [email protected] [email protected] 01. VFL Wilhelmshaven I 02. VFL Wilhelmshaven II 03. SW Middelsfähr/Mariensiel 04. RW Sande II 05 SV Gödens II 06. FSV Jever 07. SG Dangastermoor/Obenstrohe 08. FC Zetel 09. FC Zetel II 10. SV Wilhelmshaven II 11. ESV Wilhelmshaven 12. ESV Wilhelmshaven II 13. SV Astederfeld 14. SG Wangerland/Tettens II 13 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 2. Kreisklasse: Staffelleiter: Tobias Zahn Gustav-Noske-Straße.18, 26386 Wilhelmshaven Tel.: 04421 3705447 Mobil: 0174 1933878 [email protected] [email protected] 01. WSC Frisia Wilhelmshaven III 02. BV Bockhorn II 03. TV Neuenburg 04. Heidmühler FC III 05. STV Wilhelmshaven III 06. TUS Varel 09 II 07. VFL Wilhelmshaven III 08. SG Dangastermoor/Obenstrohe II 09. SG Sengwarden/Fedderwarden 10. TUS Büppel II 11. FC Nordsee Hooksiel II 12. VFL Wilhelmshaven IV 13. WSC Frisia Wilhelmshaven IV 3. Kreisklasse: Staffelleiter: Werner Eden Oldeoogestr. 17, 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9288742 Mobil: 0177 2314869 [email protected] [email protected] 01. SG Wangerland/Tettens III 02. SV Gödens III 03. TUS Wangerooge 04. TUS Sillenstede II 05. ESV Wilhelmshaven III 06. SG Sengwarden/Fedderwarden II . gez. Ludger Petroll Vorsitzender Spielausschuss NFV-Kreis Friesland 07. WSC Frisia Wilhelmshaven V 08. SV Astederfeld II 09. SV Wilhelmshaven III 10. SV Wilhelmshaven IV 11. SG Sengwarden/Fedderwarden II 12. FSV Jever II gez. Werner Eden Vorsitzender Spielausschuss NFV-Kreis Wilhelmshaven 14
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