FLüCHTLINgE

Subsidiärer Schutz
Diese Schutzform erhalten Menschen, denen in ihrem
Herkunftsland eine konkrete Bedrohung ihres Lebens,
zum Beispiel durch Folter oder Todesstrafe, droht, unabhängig von der dortigen politischen Gesamtsituation. Diese Flüchtlinge erhalten nur eine befristete
Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, die dann erneut
beantragt werden muss.
Stichwort Kriminalität:
In Sachsen wurden 2015 insgesamt 108.640 Menschen
einer Straftat verdächtigt davon waren 29.273 nicht
deutscher Staatsbürgerschaft. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen befanden sich insgesant 5260
Asylsuchende. Davon sind 4.816 Asylsuchende (4,43%
der Gesamttatverdächtigen) einer Straftat verdächtig,
die der allgemeinen Kriminalität zugeordnet wird.
Allerdings wird die Aussagekraft der Zahlen dadurch
verzerrt, dass Nichtdeutsche allein aufgrund ihrer
Herkunft, schneller unter Tatverdacht geraten, als
Deutsche.
Über die Anzahl von Straftaten 2015 in Glauchau, bei
denen Asysluchende der Tat verdächtigt werden, kann
keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Polizei hier keine gesonderten Zahlen aufführt. Es ergibt
sich aber aus einem Vergleich der Zahlen im Jahr 2014
und 2015, das trotz gestiegener Anzahl der Asylsuchenden kein entsprechender Anstieg von Straftaten
zu verzeichnen ist. Im Jahr 2014 führt die polizeiliche
Kriminalstatistik für den Landkreis Zwickau 1773
Straftaten in Glauchau auf, bei denen 82 Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft ermittelt worden sind. Im
Jahr 2015 wurden 1579 Straftaten in Glauchau begangen, wobei 104 Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft ermittelt wurden. Dem gegenüber hat sich im
gleichen Zeitraum die Anzahl der Asylsuchenden von
ca. 185 auf ca. 400 erhöht, also verdoppelt.
Hierzu muss ergänzt werden, das der Begriff „nichtdeutsche Tatverdächtige“ nicht nur Asylsuchende
sondern auch alle anderen Menschen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft mit einbezieht. Über die Zusammensetzung dieser Gruppe, im Bezug auf die Herkunft
und die Kriminalität, kann keine klare Aussage getroffen werden.
Übrigens: Grundsätzlich muss sich jeder, der in
Deutschland einer Straftat überführt wird, vor einem
Gericht verantworten. Asylsuchende sind davon nicht
ausgenommen. Laut Asylpacket II kann ein Asylsuchender, der zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr
verurteilt wird, nach Verbüßung dieser Strafe ausgewiesen werden.
weitergehende Infos zur Thematik gibt es z.B. unter:
www.saechsischer-fluechtlingsrat.de
www.asylfakten.de
Das Wohnprojekt „Asyl“ des
Diakoniewerks Westsachsen erreichen Sie über:
[email protected]
In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig auch
die Angriffe auf Asylunterkünfte zu erwähnen. Laut
Statistik des Freistaates Sachsen vom Januar 2015 sind
folgende Zahlen ermittelt worden:
Vom Jahr 2014 bis 2015 wuchs die Anzahl der Asylunterkünfte in Sachsen von 66 auf 225. Gleichzeitg stieg die
Anzahl an politisch motivierten Angriffen von 31 auf 118.
Auf das Glauchauer Asylbewerberheim gab es seit dessen Eröffnung 3 Angriffe.
Wussten Sie schon...
... welche Länder wieviel Flüchtende aus
Syrien aufnehmen?
(registriert durch das UNHCR - Flüchtlingshilfswerk
der Vereinten Nationen).
Libanon: 1.048.275 Flüchtlinge bei 4,8 Mio. Einwohnern
Irak: 246.589 Flüchtlinge bei ca. 36 Mio. Einwohnern
Ägypten: 120.491 Flüchtlinge bei ca. 88 Mio. Einwohnern
Türkei: 2.744.915 Flüchtlinge bei ca 78 Mio. Einwohner
Lybien: 28.027 Flüchtlinge bei 6,25 Mio. Einwohnern
Jordanien: 651.114 Flüchtlinge bei 6,5 Mio. Einwohnern,
(wobei für Jordanien lediglich die Gesamtzahl aller
Flüchtlinge angegeben wird)
Deutschland: 159.000 Flüchtlinge bei ca. 80 Mio Einwohnern. (Asylanträge nach Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge)
Das UNHCR kommentiert auf seiner Homepage die
Zahlen wie folgt: „Die Anzahl der Syrer, die in Europa
ankommen und internationalen Schutz suchen, steigt
immer noch an. Dies ist aber immer noch wenig, verglichen mit den Nachbarländern Syriens, da nur etwas
mehr als 10% der ingesamt Flüchtenden in Europa
Schutz suchen.“
KLEINER
FAKTENCHECK
www.kultur knall.or g
Quellen: Diakoniewerk Westsachsen, Bundesamt für Migration und
Flucht, Informationsübersicht der Sächsischen Staatskanzlei 2015,
Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, Sächsicher Flüchtlingsrat,
www.freiepresse.de, www.pro-asyl.de, www.asylfakten.de
Flüchtlinge
IN GLAUCHAU
Ausgabe III / Juni 2016
In Glauchau leben ca. 280 ( Stand Juni 2016 - Tendenz sinkend) asylsuchende Menschen, die gezwungen waren
aus ihrem Heimatland zu fliehen. Die Motivation
hinter Flucht ist so vielfältig wie die Menschen selbst.
Besonders durch die derzeitige, instabile politische
Lage in vielen Ländern der Erde - hervorgerufen durch
Kriege, politische und religiöse Verfolgung - werden
Menschen genötigt, diesen schwierigen Schritt zu
gehen und ihre Heimat zu verlassen. Der Zusammenbruch einiger arabischer Staaten, in Folge des arabischen
Frühlings, führte zu einem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen. Allein aufgrund des Krieges in Syrien
befinden sich derzeit ca. 6,5 Millionen Menschen innerhalb des Landes und ca. 4,3 Millionen außerhalb
Syriens auf der Flucht. Die nachlassende finanzielle
Unterstützung der Flüchtlinge in den Lagern rund um
Syrien (Türkei, Libanon, Jordanien) führte neben der
zeitweisen Aufhebung der Dublin II/III Regelungen im
letzten Jahr zu einem starken Anstieg der Flüchtlingsbewegungen nach Europa. Durch eine nicht vorhandene,
EU-weite Flüchtlingspolitik fand zudem eine Konzentration der Fluchtbewegungen nach Deutschland und
Schweden statt. Zum gegewärtigen Zeitpunkt ist der
Flüchtlingstrom durch das Deutschland-Türkei-Abkommen zum Erliegen gekommen.
Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge?
Den größten Anteil der Asylsuchenden in Glauchau
bilden syrische Flüchtlinge. Des Weiteren leben Flüchtlinge aus den Balkanstaaten, Afghanistan, Irak, der Russchen Föderation, Lybien und dem Libanon in Glauchau.
Wo werden sie untergebracht?
Circa 95 Flüchtlinge sind im Asylbewerberheim durch
die Campanet GmbH untergebracht. Alleinstehende
Flüchtlinge bilden hier den größeren Anteil, da Familien
in der Regel an das Wohnprojekt „Asyl“ der Diakonie
weitervermittelt werden. Hier werden, im Gegensatz zum
Heim, die Flüchtlinge dezentral untergebracht. Hierfür
wurden Wohnungen für Familien und Wohngemeinschaften bei der Stadtbau Glauchau angemietet. Der
Fokus lag dabei auf längerem Leerstand der Räumlichkeiten. Diese Wohnungen wurden, den Vorschriften
entsprechend, mit einer Grundmöblierung ausgestattet.
Derzeit beinhaltet der Betreuungsvertrag zwischen dem
Landkreis und der Diakonie für das Projekt Asyl die
Betreuung von max. 480 Flüchtlingen für Glauchau,
Meerane und Waldenburg. Allerdings sinkt deren Zahl
stetig, da keine neuen Flüchtlinge mehr ankommen.
Ein Großteil der Flüchtlinge, deren Asylgesuch anerkannt wurde, verlässt die Stadt wieder. Viele Flüchtlinge
erhoffen sich bessere berufliche Perspektiven und einen größeren sozialen Anschluss in Großstädten.
Welche Gelder kommen dabei zum Einsatz?
Sachsen stellt eine Pro-Kopf-Pauschale von ca. 7600 € pro
Flüchtling im Jahr für die Landkreise zur Verfügung.
Diese wird für Miete, Betriebskosten, Gesundheitskosten,
und die Betreuungsprojekte aufgewendet. Für die Unterbringung, basierend auf dieser Pauschale, wurden das
Diakoniewerk Westsachsen und die Campanet GmbH
vom Landkreis Zwickau beauftragt. Des Weiteren erhält
jeder sich im Asylverfahren befindende Flüchtling im
Rahmen dieser Pauschale monatlich Geld zum Lebensunterhalt: Erwachsene 325 € und Kinder ca. 225 € nach
Asylbewerber-Leistungsgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt
werden in Glauchau die Leistungen für Asylsuchende
nicht in Sachleistungen ausgegeben.
Asylsuchende dürfen die ersten 3 Monate nach der Registrierung nicht arbeiten. Als Ausnahme davon gelten
1,05 Eur-Jobs für gemeinnützige Zwecke. Unter anderem
beschäftigt der Bauhof in Glauchau Asylsuchende auf
dieser Basis. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist können sie
reguläre Jobs annehmen, wenn kein Deutscher, EU-Bürger oder sonstig Berechtigte Anspruch auf eine eventuelle Stelle erheben und die Ausländerbehörde zustimmt.
Neben bürokratischen und sprachlichen Hürden gibt
es u.a. Vorbehalte der Arbeitgeber gegen die Einstellung
eines Asylsuchenden wegen der schlechten Planbarkeit
einer Stelle, aufgrund eines unklaren Aufenthaltsstatus.
Welche Hürden gibt es im Alltag?
Für jemanden, der in ein unbekanntes Land mit einer
fremden Sprache kommt, sind die organisatorischen
und bürokratischen Aufwendungen, wie zum Beispiel
Anträge zum Asylverfahren, medizinische Betreuung
oder die Unterbringung der Kinder in Kita und Schule,
ein schwer zu bewältigende Probleme. Unterstützung
erhalten die Flüchtlinge durch sozialpädagogische
Betreuer. Diese werden in Sachsen nach einem Schlüssel
von einem Sozialarbeiter auf 80 bis 150 zu betreuende
Personen eingesetzt. In der dezentralen Unterbringung
setzt die Diakonie in Glauchau eine nach Bedarf variierende Anzahl von momentan bis zu 12 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ein. Des Weiteren beschäftigt
die Campanet GmbH einen Sozialbetreuer.
Zu einem alltäglichen Problem gehören weite Wege und
schwer verständliche Bürokratie. So müssen Asylsuchende zum Beispiel, um einen Arzt besuchen zu können
oder danach zu einem Facharzt überwiesen zu werden,
einen Krankenbehandlungsschein beim Landratsamt
in Zwickau beantragen, wo sie persönlich vorstellig
werden müssen. Die Fahrtkosten hierfür trägt der
Asylsuchende selbst. Eine Entlastung dieser Situation
wäre die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge, die derzeit durch die Sächsische Landesregierung geprüft wird.
Eine weitere bürokratische Hürde war bisher die Auszahlung des Unterhaltes in der Hauptsparkasse in
Zwickau, da der erforderliche Scheck hierfür vorher im
Sozialamt Zwickau abgeholt werden musste. Um diese
umständliche Handhabung zu vereinfachen, wird den
Neuankömmlingen der Unterhalt direkt im Sozialamt
ausgezahlt. Zudem ist es den Flüchtlingen jetzt möglich,
ein Konto zu eröffnen. Trotz dieser Erleichterungen
bleibt die sprachliche Hürde, die in den meisten Fällen
ohne Hilfe Dritter schwer zu überwinden ist.
Gehen die Kinder in die Schule oder die Kita?
Obwohl keine Kitapflicht in Sachsen besteht, werden
vorhandene Plätze trotzdem gern angenommen. Es besteht für Asylsuchende die Möglichkeit diese Plätze zu
beantragen, jedoch kann der steigende Bedarf derzeit
in Glauchau nicht abgedeckt werden. Grundsätzlich
ist ein Kitaplatz für die Kinder integrationsfördernd.
Da in Deutschland eine Schulpflicht besteht, sind
für die Kinder Asylsuchender sogenannte DAZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) eingerichtet worden.
Die Integration in das allgemeine Schulsystem erfolgt
in mehreren Stufen, je nach dem Lernfortschritt der
Schüler. DAZ-Klassen für die mittlere Reife gibt es in
der Wehrdigt- und Lehngrundschule. Grundschul-DAZKlassen sind in der Rosarium- und Erich-WeinertSchule eingerichtet worden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, den Hort zu besuchen. Zusätzlich gibt es für
berufsschulpflichtige Jugendliche eine DAZ-Klasse in
der Dr. Friedrich-Dittes-Berufsschule.
Wie sieht es mit der Sprache aus?
Grundsätzlich besteht für einen Asylsuchenden im
Zeitraum des Antragsverfahrens kein Recht auf einen
Sprachkurs Deutsch.
Momentan bietet das BAMF einen Sprachkurs Deutsch
für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive (Syrien, Iran,
Irak, Eritrea) an. Weiterführende Sprachkurse zur allgemeinen Integration, ebenso zur Berufsqualifikation,
werden durch verschiedene Bildungsträger, wie der
Benedict School Zwickau, angeboten.
Asylsuchender = ASylsuchender?
In Deutschland gibt es drei Formen des Flüchtlingsschutzes. An jeden Schutzstatus sind unterschiedliche Aufenthaltsrechte geknüpft.
Schutz durch das Asylrecht nach Art.16a GG:
Gilt für diejenigen, die nicht über ein sicheres Drittland nach Deutschland kommen und eine allgemeine
Verfolgung/Bedrohung ihres Lebens aus politischen,
religiösen oder rassistischen Gründen nachweisen
können. Im Falle der Anerkennung erhalten diese Menschen ein Aufenthaltsrecht für mindestens 3 Jahre.
Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention:
Darunter fallen Menschen, die aufgrund von Krisenund Kriegssituationen in ihren Heimatländern nach
Deutschland kommen. Sie werden auch als Kontingentflüchtlinge bezeichnet, zu deren Aufnahme sich
die BRD bereit erklärt hat. Sie bekommen so ebenfalls
ein 3-jähriges Aufenthaltsrecht. Der überwiegende
Teil der syrischen und lybischen Flüchtlinge erhält
z.B. diese Schutzform.