Subsidiärer Schutz Diese Schutzform erhalten Menschen, denen in ihrem Herkunftsland eine konkrete Bedrohung ihres Lebens, zum Beispiel durch Folter oder Todesstrafe, droht, unabhängig von der dortigen politischen Gesamtsituation. Diese Flüchtlinge erhalten nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, die dann erneut beantragt werden muss. Stichwort Kriminalität: In Sachsen wurden 2015 insgesamt 108.640 Menschen einer Straftat verdächtigt davon waren 29.273 nicht deutscher Staatsbürgerschaft. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen befanden sich insgesant 5260 Asylsuchende. Davon sind 4.816 Asylsuchende (4,43% der Gesamttatverdächtigen) einer Straftat verdächtig, die der allgemeinen Kriminalität zugeordnet wird. Allerdings wird die Aussagekraft der Zahlen dadurch verzerrt, dass Nichtdeutsche allein aufgrund ihrer Herkunft, schneller unter Tatverdacht geraten, als Deutsche. Über die Anzahl von Straftaten 2015 in Glauchau, bei denen Asysluchende der Tat verdächtigt werden, kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Polizei hier keine gesonderten Zahlen aufführt. Es ergibt sich aber aus einem Vergleich der Zahlen im Jahr 2014 und 2015, das trotz gestiegener Anzahl der Asylsuchenden kein entsprechender Anstieg von Straftaten zu verzeichnen ist. Im Jahr 2014 führt die polizeiliche Kriminalstatistik für den Landkreis Zwickau 1773 Straftaten in Glauchau auf, bei denen 82 Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft ermittelt worden sind. Im Jahr 2015 wurden 1579 Straftaten in Glauchau begangen, wobei 104 Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft ermittelt wurden. Dem gegenüber hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der Asylsuchenden von ca. 185 auf ca. 400 erhöht, also verdoppelt. Hierzu muss ergänzt werden, das der Begriff „nichtdeutsche Tatverdächtige“ nicht nur Asylsuchende sondern auch alle anderen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit einbezieht. Über die Zusammensetzung dieser Gruppe, im Bezug auf die Herkunft und die Kriminalität, kann keine klare Aussage getroffen werden. Übrigens: Grundsätzlich muss sich jeder, der in Deutschland einer Straftat überführt wird, vor einem Gericht verantworten. Asylsuchende sind davon nicht ausgenommen. Laut Asylpacket II kann ein Asylsuchender, der zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr verurteilt wird, nach Verbüßung dieser Strafe ausgewiesen werden. weitergehende Infos zur Thematik gibt es z.B. unter: www.saechsischer-fluechtlingsrat.de www.asylfakten.de Das Wohnprojekt „Asyl“ des Diakoniewerks Westsachsen erreichen Sie über: [email protected] In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig auch die Angriffe auf Asylunterkünfte zu erwähnen. Laut Statistik des Freistaates Sachsen vom Januar 2015 sind folgende Zahlen ermittelt worden: Vom Jahr 2014 bis 2015 wuchs die Anzahl der Asylunterkünfte in Sachsen von 66 auf 225. Gleichzeitg stieg die Anzahl an politisch motivierten Angriffen von 31 auf 118. Auf das Glauchauer Asylbewerberheim gab es seit dessen Eröffnung 3 Angriffe. Wussten Sie schon... ... welche Länder wieviel Flüchtende aus Syrien aufnehmen? (registriert durch das UNHCR - Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen). Libanon: 1.048.275 Flüchtlinge bei 4,8 Mio. Einwohnern Irak: 246.589 Flüchtlinge bei ca. 36 Mio. Einwohnern Ägypten: 120.491 Flüchtlinge bei ca. 88 Mio. Einwohnern Türkei: 2.744.915 Flüchtlinge bei ca 78 Mio. Einwohner Lybien: 28.027 Flüchtlinge bei 6,25 Mio. Einwohnern Jordanien: 651.114 Flüchtlinge bei 6,5 Mio. Einwohnern, (wobei für Jordanien lediglich die Gesamtzahl aller Flüchtlinge angegeben wird) Deutschland: 159.000 Flüchtlinge bei ca. 80 Mio Einwohnern. (Asylanträge nach Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Das UNHCR kommentiert auf seiner Homepage die Zahlen wie folgt: „Die Anzahl der Syrer, die in Europa ankommen und internationalen Schutz suchen, steigt immer noch an. Dies ist aber immer noch wenig, verglichen mit den Nachbarländern Syriens, da nur etwas mehr als 10% der ingesamt Flüchtenden in Europa Schutz suchen.“ KLEINER FAKTENCHECK www.kultur knall.or g Quellen: Diakoniewerk Westsachsen, Bundesamt für Migration und Flucht, Informationsübersicht der Sächsischen Staatskanzlei 2015, Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, Sächsicher Flüchtlingsrat, www.freiepresse.de, www.pro-asyl.de, www.asylfakten.de Flüchtlinge IN GLAUCHAU Ausgabe III / Juni 2016 In Glauchau leben ca. 280 ( Stand Juni 2016 - Tendenz sinkend) asylsuchende Menschen, die gezwungen waren aus ihrem Heimatland zu fliehen. Die Motivation hinter Flucht ist so vielfältig wie die Menschen selbst. Besonders durch die derzeitige, instabile politische Lage in vielen Ländern der Erde - hervorgerufen durch Kriege, politische und religiöse Verfolgung - werden Menschen genötigt, diesen schwierigen Schritt zu gehen und ihre Heimat zu verlassen. Der Zusammenbruch einiger arabischer Staaten, in Folge des arabischen Frühlings, führte zu einem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen. Allein aufgrund des Krieges in Syrien befinden sich derzeit ca. 6,5 Millionen Menschen innerhalb des Landes und ca. 4,3 Millionen außerhalb Syriens auf der Flucht. Die nachlassende finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge in den Lagern rund um Syrien (Türkei, Libanon, Jordanien) führte neben der zeitweisen Aufhebung der Dublin II/III Regelungen im letzten Jahr zu einem starken Anstieg der Flüchtlingsbewegungen nach Europa. Durch eine nicht vorhandene, EU-weite Flüchtlingspolitik fand zudem eine Konzentration der Fluchtbewegungen nach Deutschland und Schweden statt. Zum gegewärtigen Zeitpunkt ist der Flüchtlingstrom durch das Deutschland-Türkei-Abkommen zum Erliegen gekommen. Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge? Den größten Anteil der Asylsuchenden in Glauchau bilden syrische Flüchtlinge. Des Weiteren leben Flüchtlinge aus den Balkanstaaten, Afghanistan, Irak, der Russchen Föderation, Lybien und dem Libanon in Glauchau. Wo werden sie untergebracht? Circa 95 Flüchtlinge sind im Asylbewerberheim durch die Campanet GmbH untergebracht. Alleinstehende Flüchtlinge bilden hier den größeren Anteil, da Familien in der Regel an das Wohnprojekt „Asyl“ der Diakonie weitervermittelt werden. Hier werden, im Gegensatz zum Heim, die Flüchtlinge dezentral untergebracht. Hierfür wurden Wohnungen für Familien und Wohngemeinschaften bei der Stadtbau Glauchau angemietet. Der Fokus lag dabei auf längerem Leerstand der Räumlichkeiten. Diese Wohnungen wurden, den Vorschriften entsprechend, mit einer Grundmöblierung ausgestattet. Derzeit beinhaltet der Betreuungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Diakonie für das Projekt Asyl die Betreuung von max. 480 Flüchtlingen für Glauchau, Meerane und Waldenburg. Allerdings sinkt deren Zahl stetig, da keine neuen Flüchtlinge mehr ankommen. Ein Großteil der Flüchtlinge, deren Asylgesuch anerkannt wurde, verlässt die Stadt wieder. Viele Flüchtlinge erhoffen sich bessere berufliche Perspektiven und einen größeren sozialen Anschluss in Großstädten. Welche Gelder kommen dabei zum Einsatz? Sachsen stellt eine Pro-Kopf-Pauschale von ca. 7600 € pro Flüchtling im Jahr für die Landkreise zur Verfügung. Diese wird für Miete, Betriebskosten, Gesundheitskosten, und die Betreuungsprojekte aufgewendet. Für die Unterbringung, basierend auf dieser Pauschale, wurden das Diakoniewerk Westsachsen und die Campanet GmbH vom Landkreis Zwickau beauftragt. Des Weiteren erhält jeder sich im Asylverfahren befindende Flüchtling im Rahmen dieser Pauschale monatlich Geld zum Lebensunterhalt: Erwachsene 325 € und Kinder ca. 225 € nach Asylbewerber-Leistungsgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt werden in Glauchau die Leistungen für Asylsuchende nicht in Sachleistungen ausgegeben. Asylsuchende dürfen die ersten 3 Monate nach der Registrierung nicht arbeiten. Als Ausnahme davon gelten 1,05 Eur-Jobs für gemeinnützige Zwecke. Unter anderem beschäftigt der Bauhof in Glauchau Asylsuchende auf dieser Basis. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist können sie reguläre Jobs annehmen, wenn kein Deutscher, EU-Bürger oder sonstig Berechtigte Anspruch auf eine eventuelle Stelle erheben und die Ausländerbehörde zustimmt. Neben bürokratischen und sprachlichen Hürden gibt es u.a. Vorbehalte der Arbeitgeber gegen die Einstellung eines Asylsuchenden wegen der schlechten Planbarkeit einer Stelle, aufgrund eines unklaren Aufenthaltsstatus. Welche Hürden gibt es im Alltag? Für jemanden, der in ein unbekanntes Land mit einer fremden Sprache kommt, sind die organisatorischen und bürokratischen Aufwendungen, wie zum Beispiel Anträge zum Asylverfahren, medizinische Betreuung oder die Unterbringung der Kinder in Kita und Schule, ein schwer zu bewältigende Probleme. Unterstützung erhalten die Flüchtlinge durch sozialpädagogische Betreuer. Diese werden in Sachsen nach einem Schlüssel von einem Sozialarbeiter auf 80 bis 150 zu betreuende Personen eingesetzt. In der dezentralen Unterbringung setzt die Diakonie in Glauchau eine nach Bedarf variierende Anzahl von momentan bis zu 12 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ein. Des Weiteren beschäftigt die Campanet GmbH einen Sozialbetreuer. Zu einem alltäglichen Problem gehören weite Wege und schwer verständliche Bürokratie. So müssen Asylsuchende zum Beispiel, um einen Arzt besuchen zu können oder danach zu einem Facharzt überwiesen zu werden, einen Krankenbehandlungsschein beim Landratsamt in Zwickau beantragen, wo sie persönlich vorstellig werden müssen. Die Fahrtkosten hierfür trägt der Asylsuchende selbst. Eine Entlastung dieser Situation wäre die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge, die derzeit durch die Sächsische Landesregierung geprüft wird. Eine weitere bürokratische Hürde war bisher die Auszahlung des Unterhaltes in der Hauptsparkasse in Zwickau, da der erforderliche Scheck hierfür vorher im Sozialamt Zwickau abgeholt werden musste. Um diese umständliche Handhabung zu vereinfachen, wird den Neuankömmlingen der Unterhalt direkt im Sozialamt ausgezahlt. Zudem ist es den Flüchtlingen jetzt möglich, ein Konto zu eröffnen. Trotz dieser Erleichterungen bleibt die sprachliche Hürde, die in den meisten Fällen ohne Hilfe Dritter schwer zu überwinden ist. Gehen die Kinder in die Schule oder die Kita? Obwohl keine Kitapflicht in Sachsen besteht, werden vorhandene Plätze trotzdem gern angenommen. Es besteht für Asylsuchende die Möglichkeit diese Plätze zu beantragen, jedoch kann der steigende Bedarf derzeit in Glauchau nicht abgedeckt werden. Grundsätzlich ist ein Kitaplatz für die Kinder integrationsfördernd. Da in Deutschland eine Schulpflicht besteht, sind für die Kinder Asylsuchender sogenannte DAZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) eingerichtet worden. Die Integration in das allgemeine Schulsystem erfolgt in mehreren Stufen, je nach dem Lernfortschritt der Schüler. DAZ-Klassen für die mittlere Reife gibt es in der Wehrdigt- und Lehngrundschule. Grundschul-DAZKlassen sind in der Rosarium- und Erich-WeinertSchule eingerichtet worden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, den Hort zu besuchen. Zusätzlich gibt es für berufsschulpflichtige Jugendliche eine DAZ-Klasse in der Dr. Friedrich-Dittes-Berufsschule. Wie sieht es mit der Sprache aus? Grundsätzlich besteht für einen Asylsuchenden im Zeitraum des Antragsverfahrens kein Recht auf einen Sprachkurs Deutsch. Momentan bietet das BAMF einen Sprachkurs Deutsch für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) an. Weiterführende Sprachkurse zur allgemeinen Integration, ebenso zur Berufsqualifikation, werden durch verschiedene Bildungsträger, wie der Benedict School Zwickau, angeboten. Asylsuchender = ASylsuchender? In Deutschland gibt es drei Formen des Flüchtlingsschutzes. An jeden Schutzstatus sind unterschiedliche Aufenthaltsrechte geknüpft. Schutz durch das Asylrecht nach Art.16a GG: Gilt für diejenigen, die nicht über ein sicheres Drittland nach Deutschland kommen und eine allgemeine Verfolgung/Bedrohung ihres Lebens aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen nachweisen können. Im Falle der Anerkennung erhalten diese Menschen ein Aufenthaltsrecht für mindestens 3 Jahre. Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention: Darunter fallen Menschen, die aufgrund von Krisenund Kriegssituationen in ihren Heimatländern nach Deutschland kommen. Sie werden auch als Kontingentflüchtlinge bezeichnet, zu deren Aufnahme sich die BRD bereit erklärt hat. Sie bekommen so ebenfalls ein 3-jähriges Aufenthaltsrecht. Der überwiegende Teil der syrischen und lybischen Flüchtlinge erhält z.B. diese Schutzform.
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