Druckversion des Willkommenspakets - Verwaltung Ruhr

WILLKOMMENSPAKET
für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Ruhr-Universität Bochum in
Wissenschaft, Technik und Verwaltung
inhalt
inhalt
INHALT
Herzlich willkommen! 04
INFORMATIONEN RUND UM IHREN ARBEITSPLATZ
Arbeitszeit07
Arbeitsschutz09
Beschaffung11
Dienstreise13
Das Gesundheitsportal an der RUB
15
Großkundenticket der RUB
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Fortbildung an der RUB
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Korruptionsbekämpfung21
Krankheit und Dienstunfall
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Nebentätigkeiten26
Urlaub und Urlaubsgeld
27
LEISTUNGEN DES ARBEITSGEBERS
Kindergeld32
Jahressonderzahlung33
Vermögenswirksame Leistungen
35
Zusatzversorgung VBL
37
INTERESSENVERTRETUNGEN
Gleichstellungsbeauftragte40
Personalräte42
Schwerbehindertenvertretung45
Selbstverwaltung der RUB
46
INFORMATION UND KOMMUNIKATION
Medien, Öffentlichkeitsarbeit und PR
49
Technikunterstützung, E-Learning & Veranstaltungsmanagement
52
REGENERATION UND ERHOLUNG
Essen und Trinken
56
Kultur und Kreatives
58
Sport61
Bochum entdecken
62
ZU GUTER LETZT: FEHLT WAS?
63
02 03
HERZLICH WILLKOMMEN
AN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM!
Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiter/in an der RUB begrüßen zu dürfen und heißen Sie
– auch im Namen Ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen – ganz herzlich willkommen.
Es ist uns als Universitätsleitung ein großes Anliegen, dass Sie sich schnell bei uns
wohlfühlen und einen guten Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld finden.
Die Phase des Beginns und der Orientierung an einem neuen Arbeitsplatz ist immer
spannend und ereignisreich: Sie werden sicherlich in der nächsten Zeit viele neue Menschen kennenlernen, sich in neue Gebiete einarbeiten und auch einen Eindruck davon
bekommen, wie die RUB als Gesamtorganisation „funktioniert“.
Um Ihnen diesen Einstieg zu erleichtern, haben wir ein Willkommenspaket für Sie
geschnürt: Welche Vorteile habe ich als Mitarbeiter/in der RUB mit dem ÖPNV-Großkundenticket? Was ist im Falle einer Nebentätigkeit zu tun? Welche Regelungen bestehen zum Kindergeldbezug? Wo kann ich mich in der Mittagspause gastronomisch
versorgen? Zu all diesen Themen und vielen mehr finden Sie neben schriftlichen Basisinformationen auch die entsprechenden Kontaktdaten zu den Kolleg/inn/en, die Ihnen
im Zweifelsfall auch persönlich weiterhelfen können.Wir laden Sie herzlich ein, zu stöbern und später bei Bedarf immer mal wieder nachzuschlagen.
Wir wollen mit dem Willkommenspaket dazu beitragen, dass Sie sich schnell und problemlos an der RUB einleben können. Wir freuen uns, dass Sie unsere Universität bereichern und wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in Ihre neue Tätigkeit!
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INFORMATIONEN
RUND UM IHREN
ARBEITSPLATZ
informationen rund um den arbeitsplatz
FLEXIBEL HANDHABBAR
DIE ARBEITSZEITEN
Eine Regelung ist für fast alle Tarifbeschäftigten der RUB gleich: Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einer vollen Stelle – ohne Pausen – 39,83 Stunden. Die Beamtinnen und Beamten haben bei einer Vollzeitstelle in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Für
schwerbehinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung ab 80 Prozent beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Teilzeitregelungen sind mit Zustimmung des/der Vorgesetzten unter Beteiligung des Personaldezernates und des Personalrates möglich. In Bezug auf die
Arbeitszeiten gelten für die Wissenschaft und die zentrale Verwaltung allerdings unterschiedliche Regelungen.
ARBEITSZEITEN IN DER WISSENSCHAFT
In den Fakultäten werden zum großen Teil individuelle Regelungen praktiziert. Als
familiengerechte Hochschule ist die RUB bestrebt, die Arbeitszeit insbesondere auch
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sinnvoll zu gestalten und gegebenfalls für individuelle Bedürfnisse (z.B. Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige) bei der Festlegung der Arbeitszeit eine Lösung zu finden.
ARBEITSZEITEN IN DER VERWALTUNG
In den meisten Bereichen der Verwaltung wurde die Flexible Arbeitszeit eingeführt.
Im Rahmen der Flexiblen Arbeitszeit der Verwaltung gibt es keine Kernarbeitszeit –
stattdessen gelten die „Servicezeiten“ der Verwaltung montags bis donnerstags von
9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Die Rahmenzeit, in der die Beschäftigten
den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können, ist täglich von 6.30 Uhr bis 20 Uhr. Sofern es die dienstlichen Belange erfordern und der/die
Vorgesetzte zustimmt, können auch Arbeitszeiten außerhalb dieser Rahmenarbeitszeit
auf das Zeitkonto angerechnet werden.
Die Arbeitszeiten werden von jedem/jeder Mitarbeiter/in der Verwaltung selbst erfasst („Vertrauensarbeitszeit“) und am Ende eines Monats dem Vorgesetzten zur Abzeichnung vorgelegt. Für die Zeiterfassung werden Ihnen verschiedene Werkzeuge zur
Verfügung gestellt: Diese und die Dienstvereinbarung sowie weitere Informationen
sind im Internet unter www.uv.rub.de/dezernat3/Allgemeines_170910.html abrufbar.
AUSNAHME FÜR DEN TECHNISCHEN DIENST
Für den technischen Bereich des Dezernats 5 gilt die Arbeitszeitflexibilisierung nicht:
Hier sind die Arbeitszeiten montags und dienstags von 7 bis 15.30 Uhr und mittwochs,
donnerstags und freitags von 7 bis 15 Uhr inklusive einer halben Stunden Mittagspause festgesetzt.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des
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Personaldezernats am Ende dieses Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema. Die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel „Interessenvertretungen“.
informationen rund um den arbeitsplatz
AUFGEPASST!
INFORMATIONEN ZUM ARBEITSSCHUTZ
Arbeits- und Gesundheitsschutz haben an unserer Universität einen hohen Stellenwert. Sowohl
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, aber auch aus Fürsorge für die Beschäftigten werden viele
Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit vor Unfällen und
Gesundheitsschäden zu schützen.
VERANTWORTLICHKEITEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN
Für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften –
wie z.B. das Arbeitschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnung – sind die Vorgesetzten der jeweiligen Bereiche verantwortlich. Diese
werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzten beraten und unterstützt.
Aber auch Sie selbst sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt. Das Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet die Beschäftigten, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisungen durch die Vorgesetzten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu
sorgen. Mögliche Gefahren sowie Sicherheitsmängel sind unverzüglich den Vorgesetzten zu melden.
UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN
Die Beschäftigten sind von den Vorgesetzten über Gefährdungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel
oder neuer Technologien erfolgen, dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Jede/r Beschäftigte der Ruhr-Universität ist bei der Unfallkasse NRW unfallversichert.
Sollten Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, melden Sie diesen bitte umgehend Ihrem Vorgesetzten. Die Universität zeigt diesen Unfall dann der
Unfallkasse an.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, BRÄNDEN UND HAUSALARM
In den Fluren, Aufzugvorräumen und Treppenhäusern finden Sie Aushänge mit Verhaltensrichtlinien für Notfälle. Informieren Sie sich über die dort aufgeführten Maßnahmen, damit Sie im Ernstfall schnell und richtig handeln können.
Hausalarm – ein lang anhaltender Klingelton – wird ausgelöst, wenn aufgrund akuter Gefahr, z.B. im Brandfall, die Räumung der Gebäude erforderlich ist. Verlassen Sie
dann bitte möglichst schnell das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege. Türen
im Verlauf dieser Fluchtwege können jederzeit von innen ohne Schlüssel geöffnet werden, da Sie mit einem Panikschloss oder -riegel ausgestattet sind.
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ZENTRALER NOTRUF ÜBER DIE LEITWARTE
Die Leitwarte ist die zentrale Notrufstelle der Universität. Sie ist rund um die Uhr besetzt und unter der Rufnummer -23333 immer erreichbar. Bei Notfällen alarmiert sie
Feuerwehr, Notarzt oder Polizei und zuständige Stellen innerhalb der Universität.
Auch technische Störungen wie Stromausfall, Wasserrohrbruch oder defekte Sanitäranlagen können Sie der Leitwarte melden. Von dort werden dann die zuständigen Mitarbeiter des Dezernats 5 informiert.
UNSER SERVICE: ERSTE-HILFE-KURSE UND FEUERLÖSCHÜBUNGEN
Die Abteilung Arbeitssicherheit bietet für alle Beschäftigten Erste-Hilfe-Lehrgänge
und Unterweisungen in der Handhabung von Feuerlöschern an.
Sie sind interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Bereichs Arbeitssicherheit unter -22311. Aktuelle Termine erfahren Sie auch im Internet: www.
uv.rub.de/hsi.
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Bei bestimmten Tätigkeiten – z.B. im Umgang mit Gefahrstoffen, bei Bildschirmarbeiten oder Lärmarbeit – können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein. Die Untersuchungen, zu denen Sie von Ihren Vorgesetzten angemeldet
werden, erfolgen durch die Arbeitsmediziner/innen des Arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrums Herne (AMVZ).
Vor Dienstreisen in klimatisch extreme Gebiete – wie tropischen Regionen, Polarregionen oder großen Höhen – haben Sie die Möglichkeit einer reisemedizinischen Beratung.
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine kassenärztliche Behandlung durch die Mediziner/
innen des AMVZ.
Weitere Informationen erhalten Sie unter -24400.
VERHALTEN BEI EINEM HAUSALARM
Bei Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Bitte benutzen Sie dann zu Ihrer eigenen Sicherheit die gekennzeichneten Fluchtwege und in keinem Fall die Aufzüge!
HABEN SIE FRAGEN?
Die für Sie zuständigen Ansprechpartner/innen sowie alles Wissenswerte rund um
Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage der Arbeitssicherheit
unter www.uv.rub.de/hsi.
informationen rund um den arbeitsplatz
STIFT UND PAPIER
DIE BESCHAFFUNG UND DAS DRUCKZENTRUM
Bleistift, Anspitzer, Kuli, Radiergummi, Büroklammern, Papier, Ordner, die grünen Umlaufmappen, DV-Verbrauchsmaterial...fast alles, was Sie für Ihren Arbeitsplatz benötigen, lässt sich
schnell an unserer Universität beschaffen. Für die Bestellung von Büroartikeln arbeitet die RUB
mit einem externen Dienstleister zusammen. Für Kopier- und Druckaufträge haben wir dagegen
ein eigenes Druckzentrum.
Bedenken Sie: Zum Jahresende wird es eng. Beachten Sie deshalb die Ausschlussfristen für
Beschaffungen. So stellen Sie sicher, dass die Verrechnung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgt. Die entsprechenden Termine entnehmen Sie den Beschaffungsrichtlinien (Punkt 4.9 Termine: www2.uv.rub.de/dezernat4/zb/beschaffungsrichtlinien.html.de) oder den aktuellen Rundschreiben zum Thema. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 4.
BESCHAFFUNG
Wenn Sie kleinere Anschaffungen, wie z.B. für Büro- und Arbeitsmaterial, tätigen
möchten, steht in die Beschaffungsplattform RUBmarket dafür zur Verfügung. Bevor
Sie diese zum ersten Mal nutzen können, müssen Sie sich jedoch freischalten lassen.
Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular: www2.uv.rub.de/mam/dezernat4/content/
interne_dokumente/antrag-freischaltung-rubmarket-onlineshop.pdf
Sollten Sie in Einzelfällen für kleinere Anschaffungen Ausgaben aus Ihrem privaten
Budget machen, können Sie sich die vorgestreckte Summe über eine Auslagenrechnung erstatten lassen: www2.uv.rub.de/mam/dezernat4/content/auslagenrechnung.
pdf
Bei größeren Anschaffungen gelten besondere Richtlinien, die Sie online nachlesen
können. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner/innen der Zentralen Beschaffung
sowie und alle Formulare.
Die allgemeinen Beschaffungsrichtlinien finden Sie hier: www2.uv.rub.de/dezernat4/
zb/beschaffungsrichtlinien.html.de
Weitere Informationen
Zentrale Beschaffung, E-Mail: [email protected]
Internet: www2.uv.rub.de/dezernat4/zb_extern/index.html.de
DRUCKZENTRUM
Vervielfältigungen oder Fertigungen von Publikationen, Buchdrucken, Vorlesungsmaterialien, Stempeln, Postern, Flyern und Plakaten, auch in größerer Stückzahl, (Drucke
und Kopien in s/w und farbig, bis 1,3 Meter Breite) erledigt unser Druckzentrum (Gebäude UV 01/44-46) kostengünstig und mit Service für Sie.
Um Aufträge (analog oder digital) aufzugeben oder Material im Druckzentrum zu erhalten, benötigen Sie zur internen Verrechnung einen Auftragsschein, welchen Sie unter www.druckzentrum.rub.de/intern/downloads/DZAuftragsschein_Formular.pdf herunterladen können.
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Hierfür benötigen Sie die Angaben über Ihre Finanzstelle und gegebenenfalls ein dezentrales Budget, auf dem die Kosten abgerechnet werden sollen.
Das gesamte Angebot des Druckzentrums finden Sie auch im Intranet der RUB unter: www.druckzentrum.rub.de.
Kopien und Drucke von Forschungs- oder Lehrmaterialien in kleineren Mengen können Sie in den Bibliotheken auf dem Campus mittels der zur Verfügung gestellten Kopierer anfertigen. Dazu benötigen Sie spezielle Kopierkarten (die ServiceCards), die Sie
ebenfalls im Druckzentrum erhalten.
Für Studierende und Aufträge mit Barzahlung stellt das Druckzentrum darüber hinaus ein eigenes Copycenter zur Verfügung, in dem weitgehend der gleiche Service angeboten wird. Hier können alle universitären Aufträge auch ohne Auftragsschein abgewickelt werden.
Weitere Informationen
Öffungszeiten Druckzentrum und Copycenter:
Mo. - Do. von 9 - 16 Uhr, Fr. von 9 - 15 Uhr
Tel. Druckzentrum: -24134, Tel. Copycenter: -27713
E-Mail: [email protected]
informationen rund um den arbeitsplatz
AUSWÄRTS SEIN
DIENSTGÄNGE UND DIENSTREISEN
Ob Dienstgang oder Dienstreise – Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften müssen durch
Ihre Vorgesetzten angeordnet oder genehmigt werden. Dann werden Ihre Reisekosten nach dem
Landes- oder Bundesreisekostengesetz (LRKG/BRKG) vergütet.
Bedenken Sie immer: Treten Sie eine Dienstreise ohne Genehmigung an, haben Sie nicht nur
keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung, sondern Sie verlieren zudem Ihren kompletten Unfallversicherungsschutz.
DIENSTGANG UND DIENSTREISE
Dienstgang und Dienstreise unterscheiden sich durch die Entfernung von Ihrer
Dienststätte.
Bei Dienstgängen bewegen Sie sich außerhalb Ihrer Dienststätte, bleiben jedoch noch
am Dienst- oder Wohnort. Ihr/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r muss den Dienstgang anordnen (hierzu bedarf es keiner Dienstreisegenehmigung).
Bei Dienstreisen im In- oder ins Ausland erledigen Sie Ihre Dienstgeschäfte außerhalb des Dienstortes. Für Ihre Reisekostenvergütung muss die Dienstreise schriftlich
durch die Verwaltung angeordnet und genehmigt werden.
Etwas anders verhält es sich bei einer Fortbildung durch die Hochschulübergreifende
Fortbildung, die Fortbildungsakademie Mont Cenis oder das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik. Solche Reisen bedürfen einer Abordnung, die von der Stabstelle Internen Fortbildung und Beratung ausgestellt wird. Außerdem sollten Sie bei dem
für Sie zuständigen Bereich einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise einreichen.
Wenn Sie eine Fortbildungsreise antreten, die eine Entfernung von 150 km nicht
überschreitet, müssen Sie zunächst prüfen, ob am Reisetag ein Dienstwagen oder ein
Selbstfahrerfahrzeug der RUB zur Verfügung steht. Dazu müssen Sie die Fahrbereitschaft mit einem entsprechenden Formular informieren, das Sie mit der Abordnung
von der Internen Fortbildung und Beratung zugesandt bekommen. Steht kein Fahrzeug zur Verfügung, sollten Sie den ÖPNV benutzen. Die Benutzung Ihres privaten
PKWs ist nur aus triftigen Gründen möglich.
Richten Sie es ein, dass Ihre Reiseanträge eine Woche vor Antritt der Reise in der Reisekostenstelle vorliegen.
WEGSTRECKEN- UND MITNAHMEENTSCHÄDIGUNG
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, über die Fahrbereitschaft der Ruhr-Uni­
versität Bochum einen Dienstwagen in Anspruch zu nehmen. Stehen regel­mäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht zur Verfügung oder liegen triftige Gründe für die
Benutzung eines Kraftfahrzeuges vor, können Sie sich die Benutzung eines privaten
Kraftfahrzeuges genehmigen lassen. Hier­für wird eine Wegstreckenentschädigung von
0,30 Euro pro Kilometer gewährt, wenn die Dienstreise nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet werden kann. Für Reisen nach dem Bundesreisekostengesetzt, z. B.
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bei Drittmittelfinanzierung, gelten andere, meist niedrigere Vergütungs­regelungen.
Für Strecken, die nicht aus triftigen Gründen mit einem privaten Kfz zurückgelegt
werden, beträgt die pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die ersten 50 km
0,30 Euro, ab dem 51. km 0,20 Euro – maximal werden 100 Euro erstattet (§ 6 Abs. 2
LRKG).
Die Entschädigung erhöht sich bei der Mitnahme von Dienstreisenden (bitte namentlich angeben) um 0,02 Euro/Person, von sperrigen Dienstgut oder mit mehr als 40 kg
Gewicht um 0,02 Euro/km.
Beachten Sie bitte: Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten einer Fahrzeug­
vollversicherung abgegolten – bei einem Schadensfall wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.
Passen Sie gut auf sich auf!
WEITERE INFORMATIONEN:
Dienstwagen, Herr Maibom, Tel. -22933
ANTRAG AUF BEREITSTELLUNG EINES DIENSTFAHRZEUGS:
www.uv.ruhr-uni-bochum.de/pvz-planung/i3v/00065700/00103622.PDF
REISEKOSTENSTELLE, DEZERNAT 3:
Sachgebiet 3.6, Petra Euler, UV 2/216, Tel. -29983, Fax: -14667, E-Mail: petra.euler@
uv.rub.de
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE, REISEKOSTENRECHNUNG IM INTRANET:
www.uv.rub.de/dezernat3/Reisekosten_170910.html
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RUNDUM GESUND
GESUNDHEIT AN DER RUB
Die RUB betrachtet die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit, Organisation und
des Verhaltens am Arbeitsplatz als Querschnittsaufgabe, an der viele Akteure mitwirken.
Die Koordination des Themenbereichs liegt beim Dezernat für Organisations- und
Personalentwicklung
Um eine optimale Vernetzung aller relevanten Bereiche zu gewährleisten, wurde der
Steuerkreis Gesundheit eingerichtet. Im Steuerkreis sind sowohl Interessenvertretungen als auch die mit Gesundheitsförderung beauftragten Organisationseinheiten
der RUB vertreten. Alle Informationen rund um den Steuerkreis bietet das Gesundheitsportal der RUB unter www.ruhr-uni-bochum.de/gesundheit
Die Betriebsärztin der RUB, Dr. med. Kirsten Wiegand, führt die arbeitsmedizinische
Vorsorge der RUB-Beschäftigten durch, berät die an der RUB für den Arbeitsschutz
und die Unfallverhütung zuständigen Personen und wirkt beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit an der RUB mit.
Außerdem gibt es an der RUB ein vielfältiges Angebot an Gesundheitskursen, das Sie
unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/fortbildung/16-17/10-gesundheitskurse/ einsehen können. Auch der Hochschulsport bietet in diesem Bereich Veranstaltungen an
– schauen Sie auf den Seiten http://www.hochschulsport-bochum.de vorbei und informieren Sie sich über Teilnahmemöglichkeiten und Kurse!
Darüber hinaus entspricht die Wahl und Zubereitung der Speisen in der Mensa des
Akademischen Förderungswerks den neusten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Daher wird das AKAFÖ als erstes Studierendenwerk in Deutschland seit 2013
mit dem JOB&FIT-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. ausgezeichnet. Die Auswahl umfasst neben vegetarischen Gerichten, Nudelgerichten und einer Rohkosttheke auch ein ausgewogenes Angebot an Fleisch und Fisch. Für Ihr leibliches Wohl ist damit bestens gesorgt.
WEITERE INFORMATIONEN:
Sylvia Steinheuser, Dezernat für Organisations- und Personalentwicklung,
Tel. -29232, E-Mail: [email protected]
Dr. med. Kirsten Wiegand, Betriebsärztin,
Tel. -24400 E-Mail: [email protected]
Akademisches Förderungswerk,
Tel. -11010, www.akafoe.de, E-Mail: [email protected]
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MOBIL IM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR
DAS GROSSKUNDEN-TICKET DER RUB
Seit geraumer Zeit bietet der Personalrat der RUB Ihnen die Möglichkeit, mit dem
Großkunden-Ticket der Ruhr-Universität jederzeit, sowohl auf dem Weg zur Arbeit als
auch in der Freizeit, kostengünstig mobil zu sein.
Ihr Vorteil als Mitarbeiter/in der RUB: Über den GroßkundenTicket-Rabatt können Sie alle Tickets des VRR – Ticket 2000, Ticket 1000, Bärenticket für Senioren und
Young TicketPlus für Auszubildende – zu einem um 10 Prozent reduzierten Preis über
den Personalrat der RUB bestellen.
Alle GroßkundenTickets werden auf Ihren Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Der abgeschlossene Vertrag gilt für alle Mitarbeiter/innen der Ruhr-Universität Bochum. Das Firmenticket kann beim Personalrat beantragt werden.
Mehr Informationen zum Firmenticket und den Bestellschein erhalten Sie im Internet unter www.ruhr-uni-bochum.de/personalrat/firmenticket.
PERSÖNLICHE AUSKÜNFTE ZUM GROSSKUNDENTICKET:
FNO 00/212
Vorsitzender des Personalrats:
Frank Markner, Telefon: -25424, [email protected]
Stellvertreter:
Harald Hönig, Telefon: -27359, [email protected]
Sekretariat, Telefon: -28266, [email protected]
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FORTBILDUNG AN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
An der Ruhr-Universität Bochum schreiben wir Ihre Fortbildung und Beratung groß, denn wir
wissen, dass die ständige Weiterqualifizierung und -entwicklung der Beschäftigten ein Schlüssel
zum Erfolg der Hochschule sind. Daher ist die Fortbildungs- und Beratungslandschaft so breit
gefächert und vielfältig wie die Beschäftigten unserer Universität.
Hier eine Auswahl der Angebote:
▪▪ Für alle Beschäftigten der RUB gibt es im jährlichen Fortbildungsprogramm über
200 interne Fortbildungsveranstaltungen - von der Karriereplanung über den
Bereich „Lehren und Lernen“ bis zur EDV, Sprachen oder Gesundheitsvorsorge.
▪▪ Außerdem können Sie als Beschäftige/r der RUB – in der Regel kostenfrei –
NRW-Fortbildungen bei Fortbildungsträgern des Landes wie der Akademie
Mont-Cenis oder der Hochschulübergreifenden Fortbildung besuchen.
▪▪ Für Führungskräfte aus Verwaltung und Wissenschaft besteht zudem die
Möglichkeit, ein Einzelcoaching in Anspruch zu nehmen – wir vermitteln Ihnen
gerne externe Coaches und erläutern Ihnen die Rahmenbedingungen zur
Finanzierung.
▪▪ Die Research School bietet allen Doktorand/inn/en der RUB eine strukturiere
Promotionsausbildung in einer universitätsweiten Graduiertenschule an. Auch für
Post-Docs gibt es eine Reihe von Angeboten zur Karriereplanung – unter anderem
das renommierte Programm „CoachingPLUS“ der UniversitätsAllianz Ruhr.
▪▪ Das Angebot für Lehrende im Bereich Hochschuldidaktik ist breit gefächert und
reicht von spezifischen Angeboten für einzelne Fachdisziplinen wie die Ingenieurwissenschaften oder die Medizin über ein umfangreiches Hochschuldidaktisches
Qualifizierungsprogramm bis zu Angeboten zum Thema „ELearning“ oder
Unterstützung rund um das Wissenschaftliche Schreiben.
▪▪ Außerdem existieren im Rahmen der Chancengleichheit u.a. zahlreiche MentoringProgramme und Fortbildungsangebote, die sich speziell an Frauen auf
unterschiedlichen Stufen der Wissenschaftskarriere richten.
Haben Sie noch Fragen?
All Ihre Fragen rund um die interne Fortbildung der RUB beantwortet Ihnen das
Fortbildungsportal.
WEITERE INFORMATIONEN
Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fortbildung
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GUT BETREUT
VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
Die Ruhr-Universität Bochum setzt sich für eine Verbesserung der Betreuungsangebote für die
Kinder ihrer Beschäftigten auf unterschiedliche Weise ein. Prokids - Der Familienservice organisiert für Ihre Kinder eine Betreuung in den Schulferien und bietet Ihnen die Vermittlung eines individuellen Betreuungsangebots. Für den allerkleinsten Nachwuchs hat die Elterninitiative UniZwerge stundenweise eine Kurzzeitbetreuung an der Uni aufgebaut. Zudem hat mit Unikids im
Jahr 2011 die Kindertagesstätte der RUB mit einem national einzigartigen Konzept eröffnet.
UNIKIDS
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland stehen oft vor
der schwierigen Entscheidung zwischen Kind(ern) und Karriere. Um ihnen diese
Wahl zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen,
entschied sich die Ruhr-Universität Bochum zum Bau der Kindertagesstätte „UniKids“.
Mit UniKids initiierte die Ruhr-Universität ein Modellprojekt, das deutschlandweit
vorbildlich ist. Die Idee dahinter: Den Beschäftigten und Studierenden der RuhrUniversität sollten flexible Betreuungszeiten und moderne Fördermöglichkeiten
auf dem Campus geboten werden. Das Projekt UniKids entstand in enger Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Bochum und dem Landesjugendamt WestfalenLippe, welche die Konzeption der Kindertagesstätte begleiteten.
Als Betreiber der Einrichtung bot sich das AKAFÖ (Akademisches Förderungswerk) mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Kinderbetreuung auf dem
Campus an. Das AKAFÖ-UniKids-Team strebt eine qualitativ hochwertige und an
internationalen Standards orientierte Betreuung an. Das pädagogische Konzept orientiert sich stark an der individuellen Entwicklung der Kinder. Bei seiner Ausarbeitung wurden aktuelle Ergebnisse aus der frühkindlichen Entwicklungsforschung
berücksichtigt. Bei UniKids werden rund 110 Kinder in sieben Gruppen betreut.
Weitere Informationen:
Kathrin Howe, Leiterin der Kindertagesstätte UniKids
Tel. 11430, E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.akafoe.de/kinder/
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 - 20 Uhr, Kernbetreuungszeit Mo. bis Fr. 8 - 17 Uhr.
informationen rund um den arbeitsplatz
PROKIDS – DAS ANGEBOT
Prokids - Der Familienservice berät Sie in allen Fragen
rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daneben umfasst das Angebot von Prokids:
BETREUUNGSVERMITTLUNG
Sie sind neu in Bochum und suchen für Ihr Kind eine Betreuungsmöglichkeit? Die
Öffnungszeiten der KiTa sind völlig unvereinbar mit Ihrem Job? Sie suchen eine Tagesmutter?
Prokids - Der Familienservice unterstützt Sie bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten im Raum Bochum sowie darüber hinaus in ganz NRW. Dabei arbeitet Prokids
zusammen mit der Firma B.u.K (Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung), einem
ausgewiesenen Dienstleister in Sachen Betreuungsver­mittlung. B.u.K vermittelt professionell ausgebildete Tagesmütter, Kin­der­frauen und Au-pairs, bietet aber auch eine Betreuung im Notfall (z.B. bei Krankheit) oder bei Dienstreisen an.
Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Prokids und B.u.K sind für Sie als
Beschäftigte der RUB kostenlos.
FERIENBETREUUNG
Damit die Schulferien der Kinder nicht zu Stresszeiten für Eltern und Kinder werden,
bietet die RUB seit 2002 ein Ferienprogramm für Schulkinder zwischen 6 und 13 Jahren an. Prokids - Das Elternservicebüro organisiert und betreut mit einem attraktiven
Programm Schulkinder jeweils zwei Wochen in den Sommerferien und mindestens
eine Woche in den Oster- und Herbstferien in der Zeit von 7.45 bis 16 Uhr, wahlweise
halbtags oder ganztags.
PFLEGEBEARTUNG
ProKids - Der Familienservice bietet RUB-Beschäftigten, die mit der Pflege Angehöriger betraut sind, zu ihrer Entlastung und Unterstützung eine regelmäßige, trägerunabhängige Beratung an.
Weitere Informationen:
Uwe Koßmann
UV 2/246, Tel. -27772, E-Mail: [email protected]
Internet: www.rub.de/familiengerecht/prokids
Servicezeiten: Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16:30 Uhr, Mittwoch: 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 12 bis 16 Uhr
BOCHUMER UNI-ZWERGE E. V
Der Verein Bochumer Uni-Zwerge bietet als Elterninitiative eine Kurzzeitbetreuung
für Kinder zwischen einem halben Jahr und ca. drei Jahren an. Dabei ist Eigenengage-
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ment der Nutzer/innen des Angebots ein wichtiges Element, von dem das Projekt lebt.
Zudem beschäftigt die Initiative vier Erzieherinnen, die die Uni-Zwerge kompetent
betreuen. Zu finden sind die Uni-Zwerge im Gebäude GA, Ebene 02 in den Räumen
129/130.
Weitere Informationen:
Telefon: -22044,
E-Mail an den Vorstand: [email protected];
Internet: www.rub.de/uni-zwerge
Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 8.30-16 Uhr
FGH – FAMILIENGERECHTE HOCHSCHULE
Prokids - Der Familienservice und die Bochumer Uni-Zwerge e.V. sind Teil eines
Maßnahmenpakets, das im Juni 2006 in die Zertifizierung der Ruhr-Universität als Familiengerechte Hochschule eingeflossen ist. Dieses Zertifikat wird von der Beruf und
Familie gGmbH der gemeinnützigen Hertie Stiftung vergeben. Bei der Zertifizierung
wurden durch den Auditrat bereits umgesetzte familiengerechte Maßnahmen gewürdigt sowie Potenziale aufgezeigt und verbindliche Zielvereinbarungen getroffen, die
auf die Rahmenbedingungen der Ruhr-Universität zugeschnitten sind. Dabei steht die
Kinderbetreuung im Zentrum der Aufmerksamkeit: Über die bereits bestehenden Angebote hinaus hat die Ruhr-Universität Bochum eine eigene Kindertagesstätte auf dem
Campus gebaut. Daneben gibt es viele Maßnahmen im Bereich Studium, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung, die an der Ruhr-Uni für ein familiengerechtes Arbeits- und Studienumfeld sorgen.
Weitere Informationen: www.rub.de/familiengerecht
informationen rund um den arbeitsplatz
VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION
Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst stellt eine
Aufgabe dar, an der alle Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken
aufgerufen sind. Bedienstete mit Führungsverantwortung sind in besonderem Maße
angesprochen.
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion und die
Erlangung oder das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweise. Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten der
Ruhr-Universität Bochum ihre Tätigkeit uneigennützig und unbestechlich ausüben,
sollten daher folgende Regelungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung allen
Beschäftigten bekannt sein und müssen von allen beachtet werden.
Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Dienst ist
generell für alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum verboten; eine Ausnahme
bedarf der ausdrücklichen oder allgemeinen Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten.
Werden dem/der Beschäftigten (oder seinen/ihren Angehörigen) in Bezug auf sein/ihr
Amt oder seine/ihre dienstliche Tätigkeit von Personen außerhalb der Ruhr-Universität
Bochum oder von Kollegen/Kolleginnen Gegenstände oder Vorteile angeboten, so ist
der/die Beschäftigte verpflichtet, hierüber ihre/seinen Dienstvorgesetzte/n unverzüglich und unaufgefordert zu informieren und, falls er/sie den Gegenstand behalten oder
den Vorteil nutzen möchte, dies genehmigen zu lassen. Verweigert die/der Dienstvorgesetzte die Genehmigung, so muss der/die Beschäftigte den Gegenstand bzw. Vorteil
unverzüglich zurückweisen bzw. zurückgeben (Informations- und Zurückweisungspflicht). Die Annahme von Belohnungen oder Geschenken ohne ausdrückliche oder
allgemeine Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten ist ein Dienstvergehen bzw. eine
Dienstpflichtwidrigkeit. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann schwerwiegende dienst-,
disziplinar- und strafrechtliche Folgen (ggf. nebeneinander) nach sich ziehen.
„Belohnungen“ und „Geschenke“ sind alle Zuwendungen, auf die der/die Beschäftigte keinen Rechtsanspruch hat und die ihn/sie materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen (Vorteil).
Die Abgrenzung zwischen einem persönlichen, von der dienstlichen Tätigkeit unabhängigen Vorteil und dem Vorteil, der in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit gewährt
wird, richtet sich danach, ob der Vorteil auch zugewandt worden wäre, wenn der/die
Beschäftigte nicht die dienstliche Position inne hätte. Dabei ist von einem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit bereits dann auszugehen, wenn diese für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist. Auf den Wert der Belohnung oder des Geschenks
kommt es grundsätzlich nicht an.
Derartige Vorteile können z.B. sein: die Einladung zum Essen, zum Bar- oder Theaterbesuch oder den Besuch von sonstigen Veranstaltungen, die Gewährung eines unüblich hohen Rabatts bei Käufen, ein zu niedrig verzinstes Darlehen, das Preisgeld im
20 21
Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ehrung und die übermäßig hohe Vergütung bei Nebentätigkeiten wie Gutachten, Vorträgen, Beratung, Zahlung von Geld oder
bargeldähnlichen Gutscheinen (Gutscheine, Eintritts-, Telefon-, Geldkarten), das Überlassen von Gegenständen zum privaten Gebrauch (Fahrzeuge, Baumaschinen), Vermittlung und Vergabe von Nebentätigkeiten – auch von Beschäftigungen für die Angehörigen des/der Beschäftigten, das Überlassen von Fahrkarten, Flugtickets, Mitnahme
auf Reisen, Bewirtung, Bezahlung der Unterkunft, das Überlassen von sonstigen Zuwendungen und Geschenken (Schmuck, Geburtstags- und Weihnachtspräsente).
Als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann die Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten (z.hgfB. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber, Kalender,
Schreibblocks), eine übliche und angemessene Bewirtung aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen. Der Übergang von den geringfügigen zu den verbotenen Vorteilen ist allerdings fließend und eine Abgrenzung im Einzelfall daher schwierig. Um erst gar keinen Verdacht aufkommen zu lassen, wird deshalb dringend von der
Annahme jeglicher, auch geringwertiger Vorteile ohne Genehmigung der/des Dienstvorgesetzten abgeraten.
Abschließend wird nochmals betont, dass jede/r Beschäftigte verpflichtet ist, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken zu beachten. Jede/r Beschäftigte
sollte durch ihr/sein Verhalten zeigen, dass sie/er Korruption weder duldet noch unterstützt. Wie ein solches Verhalten konkret aussehen kann, ist dem anliegenden Verhaltenskodex gegen Korruption zu entnehmen. Im Zweifelsfall sollte sich der/die Betroffene mit seinem/ihrer Vorgesetzten oder auch den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des
Personaldezernats beraten.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 76 LBG sowie den Runderlass des Innenministeriums
vom 26.04.2005 (IR 12.02.06) können Sie im Personaldezernat und im Justitiariat einsehen.
WEITERE INFORMATIONEN:
Justitiariat, Anja John, UV 3/346, Tel. -22932
E-Mail: [email protected]
informationen rund um den arbeitsplatz
VERHALTENSKODEX GEGEN KORRUPTION
▪▪ Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.
▪▪ Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten.
▪▪ Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie
eine Kollegin oder einen Kollegen als Zeugin oder Zeugen hinzu.
▪▪ Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
▪▪ Achten Sie auf eine Trennung von Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen.
▪▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.
▪▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die
Korruptionsversuche begünstigen.
▪▪ Lassen Sie sich zum Thema Korruption aus- und fortbilden.
▪▪ Und was tun Sie, wenn Sie sich bereits verstrickt haben? Befreien Sie sich von der ständigen
Angst vor Entdeckung! Machen Sie reinen Tisch! Offenbaren Sie sich aus eigenem Antrieb.
Führen Ihre Angaben zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts, kann dies sowohl bei
der Strafzumessung als auch bei dienstrechtlichen Reaktionen mildernd berücksichtigt werden.
Entnommen aus: Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Korruption 2004 vom
14.11.2005
22 23
GUTE BESSERUNG!
KRANKHEIT UND DIENSTUNFALL
Hat es Sie einmal „erwischt“, müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n unverzüglich (d.h. am
gleichen Tag telefonisch oder per E-Mail) Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen (Anzeigeund Nachweispflichten ergeben sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wenn möglich,
ist sicherlich auch eine Einschätzung hilfreich, wie lange Sie voraussichtlich krank sein
werden.
Dauert Ihre Krankheit über drei Kalendertage hinaus, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche
Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber kann in
Einzelfällen diese Bescheinigung auch schon früher verlangen. Dauert Ihre Krankheit
länger als bescheinigt, dann müssen Sie umgehend (telefonisch, per Fax etc.) Ihre/n
Vorgesetzte/n unterrichten und eine Anschlussbescheinigung nachreichen. Ihr/e
Vorgesetzte/r meldet Ihre Erkrankung mit dem Formular „Krankmeldung“ dem Personaldezernat (Dezernat 3) weiter.
Sind Sie wieder gesund und nehmen Ihre Arbeit wieder auf, dann muss das Formular „Gesundmeldung“ durch den/die Vorgesetze/n beim Personaldezernat eingereicht
werden.
Auch im Urlaub müssen Sie eine Erkrankung der/m Vorgesetzten unverzüglich (z.
B. telefonisch, per Fax) melden. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes über Ihre Krankheitstage ist zwingend erforderlich. Durch die Krankheit wird bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen der Urlaub unterbrochen.
DIENST- ODER ARBEITSUNFALL
Alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum sind bei der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert. Die Landesunfallkasse definiert als Arbeitsunfall, wenn
eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise aus betrieblichen Zwecken, einen Unfall erleidet. Ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein auf äußere Einwirkung beruhendes plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt.
Auch außerhalb Ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit im Betrieb genießen Sie Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen (Achtung: Ausgenommen sind Dienstreisen nach
dem Bundesreisekostengesetz), bei betrieblichen Veranstaltungen, beim Betriebssport,
beim Arbeiten an Telearbeitsplätzen oder beim Befördern und Reparieren von Arbeitsgeräten.
Arbeits- und Wegeunfälle sind umgehend der/m Vorgesetzten zu melden. Diese/r hat
die Pflicht, eine Unfallanzeige zu erstatten, wenn der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit
von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat. Darüber hinaus sind der/die Sicherheitsbeauftragte und der/die Betriebsarzt/ärztin zu informieren. Das Formular „Unfallanzeige“ muss an die Personalabteilung gesandt werden. Nach Prüfung der Angaben
und Unterlagen erhält sie der Personalrat zur Kenntnis und Gegenzeichnung.
Die Abteilung „Arbeitssicherheit“ benötigt die Unfallanzeige zur statistischen Erfas-
informationen rund um den arbeitsplatz
sung und Auswertung und leitet sie anschließend der Unfallversicherung zu.
LOHNFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL
Sollten Sie länger als sechs Wochen krank sein, können für Sie auch die Regelungen
der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wichtig werden. Die genaueren Regelungen
ergeben sich aus §§ 22, 21 TV-L. Sie können sie im Intranet des Personaldezernats unter www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/info_tvl_280910.html nachlesen. Weitere
Informationen, insbesondere auch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Wiedereingliederung nach langer Erkrankung sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten Sie im Personaldezernat.
Achtung: Für Beamtinnen und Beamte gelten die Regelungen bezüglich des Dienstoder Arbeitsunfalls sowie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht, hier können
Sie weitere Informationen zu den dort geltenden Vorschriften im Personaldezernat erhalten.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT:
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer
finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
UND SONST?
Krankmeldungs- und Gesundmeldungsformular, Unfallanzeige für Beschäftigte im Intranet: www.uv.rub.de/dezernat3/Formulare_Zusatzinformationen.html
Gesetzliche Unfallversicherung der RUB: Landesunfallkasse NRW
Internet: www.unfallkasse-nrw.de
24 25
DAZU VERDIENT
NEBENTÄTIGKEITEN
Hier gelten unterschiedliche Regelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte:
Wenn Sie als Beamter/Beamte neben Ihrem Arbeitsverhältnis an der Universität eine
zusätzliche Tätigkeit – entgeltlich oder ehrenamtlich – ausüben, dann müssen Sie diese
anzeigen und genehmigen lassen (§§70 Abs. 2 und 68 Abs. 1 LBG).
Tarifbeschäftigte haben nach TV-L eine Nebentätigkeit nur noch anzuzeigen.
Am Ende des Kalenderjahres schickt Ihnen das Personaldezernat einen Vordruck mit
der Aufforderung, eine Aufstellung Ihrer Nebentätigkeitseinnahmen vorzulegen – unabhängig davon, ob es sich um anzeige- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt. Die Aufstellung muss alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes enthalten.
Die Höchstgrenze bei Verdiensten aus Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst liegt
bei 6.000 Euro im Jahr.
Ausnahmen von der Anzeige- und Genehmigungspflicht bestehen bei der Verwaltung eigenen Vermögens sowie bei selbständig wissenschaftlicher, künstlerischer und
schriftstellerischer Tätigkeit.
Übrigens: Wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit Ressourcen der Universität nutzen, sind
Sie verpflichtet, ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Dieses beträgt bei Einrichtungen 5 Prozent, bei Personal 10 Prozent und bei Material 5 Prozent des vereinbarten Honorars.
Ein entsprechendes Formular zur Abrechnung von Nutzungsentgelt finden Sie auf
den Seiten des Haushaltsdezernats unter unter dem Unterpunkt „Formulare“: www2.
uv.rub.de/mam/dezernat4/content/abrechnung_nutzungsentgelt.pdf.
WEITERE INFORMATIONEN
Personaldezernat, Sachgebiet 3.6, Petra Euler, FNO 143, Telefon –29983, Fax: -14667, EMail: [email protected]
FORMALE ANTRÄGE ZUR NEBENTÄTIGKEIT IM INTRANET
www.uv.rub.de/dezernat3/Nebent%C3%A4tigkeit_170910.html.
informationen rund um den arbeitsplatz
URLAUB UND ARBEITSBEFREIUNG
ERHOLUNGSURLAUB - BILDUNGSURLAUB ARBEITSBEFREIUNG
Als Mitarbeiter/in im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Urlaubs­
arten: Der Erholungsurlaub und die Arbeitsbefreiung sind die wichtigsten.
ÜBRIGENS:
Für Beamtinnen und Beamte gilt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht –
hier gelten allerdings analoge Regelungen nach Freistellungs und Urlaubsverordnung
NRW.
ERHOLUNGSURLAUB
Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie unabhängig vom Alter einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Darüber hinaus steht schwerbehinderten Menschen Zusatzurlaub von fünf Tagen zu.
Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen
des Arbeitsverhältnisses erworben.
Es gibt aber ein paar Besonderheiten, die Sie einkalkulieren müssen, wenn Sie die
Stelle wechseln oder den Urlaub verschieben. Beginnt oder endet Ihr Arbeitsverhältnis
innerhalb des Urlaubsjahres, so erhalten Sie für jeden vollen Beschäftigungsmonat des
Jahres ein Zwölftel Ihres Urlaubsanspruches für das Gesamtjahr. Hierbei wird kaufmännisch gerundet, d.h. Bruchteile bei der Berechung von Urlaubstagen werden bis
0,5 abgerundet – wenn die Rundung 0,5 oder größer ist, wird aufgerundet.
Beachten Sie bitte: Der Beschäftigungsmonat ist nicht mit dem Kalendermonat
gleichzusetzen. Ist die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt, erhalten Sie ein
zwölftel des berechneten Urlaubsanspruchs für jeden vollen Monates des Bestehens
des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch in einem Jahr nicht vollständig nutzen: Behalten
Sie als Stichdatum den 30. September im Auge: Denn bis zum 30. September des Folgejahres kann Ihr Urlaub übertragen werden, darüber hinaus verfällt er.
Für Beamtinnen und Beamte gilt als Stichdatum der 31.12. des Folgejahres.
BILDUNGSURLAUB
Für Ihre berufliche oder politische Weiterbildung können Sie sich als tariflich
Beschäftigte/r bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen – dies ist im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW, GV 1984, S. 678) festgeschrieben. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, so erhöht oder verringert
sich der Anspruch entsprechend. Diese Freistellung ist Ihr „Bildungsurlaub“. Sie können Ihren Anspruch auch zwei Jahre sammeln und für eine inhaltlich längere Weiterbildung nutzen. Die Übertragung muss schriftlich im Jahr der Nicht-Inanspruchnahme dem Personaldezernat angezeigt werden. Eine längere Übertragung ist jedoch nicht
möglich.
26 27
Wenn Ihr/e Arbeitgeber/in Sie für die Weiterbildung freistellt, wird Ihr Arbeitsentgelt
weiter gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Weiterbildung in anerkannten
Bildungseinrichtungen wahrnehmen.
Möchten Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, dann teilen Sie dies mindestens 6
Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Personaldezernat per Antrag auf Freistellung
zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz mit Zeitraum und Thema schriftlich mit. Dem Antrag fügen Sie das
Bildungsveranstaltungsprogramm bei, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte
und Zeitablauf sowie die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub entnehmen lassen.
ARBEITSBEFREIUNG
Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung
nach § 29 TV-L. Ihre Vergütung wird dann fortgezahlt (§ 15 TV-L) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen. Ihren Antrag bewilligt das Personaldezernat. Anlässe sind:
▪▪
▪▪
▪▪
▪▪
▪▪
▪▪
Niederkunft der Ehefrau: 1 Arbeitstag
Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils: 2 Arbeitstage
Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag
Dienstjubiläum 25-, 40-, 50-jährig: 1 Arbeitstag
Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt: 1 Arbeitstag
Im Falle einer schweren Erkrankung eines Kindes vor Vollendung dessen 12. Lebensjahres
gelten besondere Bestimmungen – bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim Personaldezernat.
Eine inhaltsgleiche Regelung enthält für Beamtinnen und Beamte §33 FrUrlV NRW.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT:
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonnummer
finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
FORMULARE UND ANTRÄGE
www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/formularuebersicht.htm
Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem WPR Beratung zum
Thema – die Kontaktdaten finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket!
informationen rund um den arbeitsplatz
28 29
23853
Fr. Weise
28766
Fr. Sadin
27440
Fr. Küpper
27321
Fr. Ernst
27321
Fr. Bieschke
26865
Fr. Dr. Stiller
22960
Fr. Rosenberg
Stellvertreterin
----------------------------------------------------------------
26882
23852
22328
Fr. Grautstück
26055
Fr. Erdlenbruch
Fr. Brochhagen
26650
26885
Fr. Schmid
22959
25486
26283
Fr. Eichenhorst(K+N)
Zeugniserstellung
25432
Fr. Bondzio (X-Z)
Zeugniserstellung
28554
Fr. Gottschalk(V)
+Lehrbeauftragte
26759
25305
Fr. Kelm (W-Z)
26511
27069
Fr. M´Barki(M,T,W)
Fr. Reitz (T-V)
27399
Fr. Lange (Q-S)
22391
Fr. Scherzek (O-P)
27640
Hr. Kedziora (H-N)
25015
Hr. Heinrici (C-G)
24074
Fr. Hoffmann (A,B)
26881
Fr. Jerathe (Azubis)
27611
22137
25065
Fr. Wegner
25065
Fr. Bialek
23044
Fr. Pach
24478
Hr. Konieczny
27555
Fr. Watermeier
27187
Fr. Bungartz
25647
Fr. Schikowski
25488
Hr. Schermeier
23990
Fr. Klask
24453
Hr. Kroeger
Fr. Seburschenich
27835
Fr. Falkowski
Stellvertreterin
-----------------------------------
29983
Fr. Euler
Abteilungsleiterin
Abteilung 3.6
Reisekosten
Beihilfe
-----------------------------------
27772
ProKids
Hr. Koßmann
Hr. Rous
Zentrale Ausbildung
----------------------------------
23684
Hr. Willkomm
Abteilungsleiter
-----------------------------------
Abteilung 3.5
Hilfskräfte
Auszubildende
Lehrbeauftragte
21868
Koordinatorin
+Lehrbeauftragte
28137
Fr. Chur (S+St-W)
Fr. Gode (A,P-R+Sch)
Fr. Tepper
Bochum, 01.03.2016
Familiengerechte Hochschule
Fr. Langner (S+U)
23850
Fr. Wegner(O-R)
25019 (+EU-Gastwiss.)
27147
Fr. Gloszat (I-L)
Fr. Dongenacker(H,J,L)
24074
22961
Hr. Neumann (F-H,X-Z)
27755
Fr. Lupa (B-E)
28340
Fr. Hillebrand (M-O)
24767 (L-Z)
Hr. Zahlmann
28365 (A-K)
StellvertreterInnen
Fr. Buchmann
----------------------------------
22962
Hr. Clemens
Abteilungsleiter
-----------------------------------
Abteilung 3.4
Mitarbeiter in
Technik und Verwaltung
27810
Fr. Hoffmann (E,G)
Stellenausschreibung/
Mutterschutz/Elternzeit
27087
Fr. Hesse (D+F)
Fr. Wobbe (A-C+I)
26554
Fr. Hausemann
Stellvertreterin
27907
----------------------------------
27705
----------------------Fr. von Hof
Stellvertreterin
----------------------------------
Abteilung 3.3
Wissenschaftliche
Mitarbeiter/innen
Fr. Feisel
Abteilungsleiterin
-------------------------------
-----------------------Hr. Weituschat
Abteilungsleiter
Stellv. Dezernent
Fr. Dr. Frohnhaus
Personaldezernentin
Sekretariat/Arbeitsmed.
Fr. Dr. Gerding
Abteilungsleiterin
Abteilung 3.2
Berufungsmanagement
Beamte/Beamtinnen
Abteilung 3.1
Personalcontrolling
Wohnungsfürsorge
Dezernat 3 - Personalangelegenheiten
Ruhr-Universität Bochum
leistungen
des
arbeitgebers
leistungen
des
arbeitgebers
lEiStUnGEn
DES
aRBEitGEBERS
LEISTUNGEN
Leistungen
DES ARBEIT des GEBERS
Arbeitsgebers
3030
31
DAS KINDERGELD
VORAUSSETZUNGEN UND VERFAHREN
Kindergeld wird für Kinder, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, gezahlt, die
in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier ständig aufhalten. Dasselbe gilt,
wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.
Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
gezahlt werden, wenn der/die Geförderte eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein
Studium durchläuft und unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Über das
25. Lebensjahr hinaus gelten Sonderbestimmungen.
BERECHTIGTE
▪▪ im ersten Grad mit den Antragsteller/innen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte,
nichteheliche und adoptierte Kinder)
▪▪ Kinder der Ehegatten/in (Stiefkinder) sowie Enkelkinder, sofern sie im selben Haushalt leben
▪▪ Pflegekinder, mit denen der/die Antragsteller/in durch ein familienähnliches, auf längere
Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern sie im Haushalt aufgenommen sind und auf
eigene Kosten unterhalten werden. Ein Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern
darf nicht mehr bestehen.
AUSZAHLUNG
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger/innen von Versorgungsbezügen ist die zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle
des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Im Falle der RuhrUniversität Bochum ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung – kurz LBV –
verantwortlich. Bei Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland sind je nach Nationalität die Familienkasse oder das LBV zuständig.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall beim Personaldezernat und/oder beim Landesamt für Besoldung und Versorgung, welche Institution (LBV oder in Ausnahmefällen das Arbeitsamt) für die Beantragung und Auszahlung für Sie zuständig ist. Unter
www.lbv.nrw.de erhalten Sie das aktuelle Merkblatt zum Kindergeld vom LBV.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT:
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer
finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
leistungen des arbeitgebers
ALLE JAHRE WIEDER
JAHRESSONDERZAHLUNG NACH § 20 TV-L
Bei der sogenannten Jahressonderzahlung handelt es sich um eine jährliche Zahlung,
die das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt. Alle Beschäftigten, die am 1.
Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch darauf. Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen: E 1 bis E 8:
E 9 bis E 11:
E 12 bis E 13:
E 14 bis E 15:
95 Prozent
80 Prozent
50 Prozent
35 Prozent der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem durchschnittlich in den Monaten Juli,
August und September gezahlten Entgelt (ohne Überstundenentgelt, Leistungs- und
Erfolgsprämien) bemisst. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe
am 1. September. Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die
gezahlten Entgelte der drei oben genannten Monate addiert und durch drei geteilt; dies
gilt insbesondere auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs während dieser Zeit. Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden
Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung
des Entgelts wegen Krankheit oder Urlaub haben. Die Verminderung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein
Tabellenentgelt erhalten haben wegen Grund- oder Zivildienstzeiten, Mutterschutzzeiten, Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres des Kindes oder weil kein Krankengeldzuschuss wegen der Höhe des Krankengeldes gezahlt worden ist. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. ÜBRIGENS:
Für Beamtinnen und Beamte gilt:
bis A6:
60 Prozent
A7-A8:45 Prozent
ab A9:
30 Prozent
Außerdem erhalten alle einen Zuschlag je Kind in Höhe von 25,56 €. nach dem Son-
32 33
derzahlungsgesetz NRW wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren
Sachbearbeiter.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT:
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonnummer
finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema – die Kontaktdaten finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket!
leistungen des arbeitgebers
SPAREN SCHADET NIE!
DIE VERMÖGENSWIRKSAMEN LEISTUNGEN
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die die Arbeitgeberin von Ihrem Gehalt einbehält und für Sie anlegt. Dies geschieht, indem sie auf eine oder mehrere Anlagen überweist, die von den Arbeitnehmer/innen vorher abgeschlossen wurden (§ 2 Abs. 1, Fünftes Vermögensbildungsgesetz VermBG).
Bei bestimmten Tarifvoraussetzungen – wie dem für Sie zuständigen TV-L – können
Sie jedoch vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen zusätzlich zu Ihrem Gehalt beanspruchen. Übrigens: Dies lohnt sich durchaus auch für befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen.
Für Gastwissenschaftler/innen mit kurzem Aufenthalt in Deutschland ist die Inanspruchnahme der vermögenswirksamen Leistungen allerdings nicht sinnvoll. Beachten
Sie hier, dass eine Abmeldung nur zwei Monate lang nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses möglich ist.
Vermögenswirksame Anlagen bestehen zum einen aus der Arbeitgeberleistung, zum
anderen aus einer freiwilligen zusätzlichen Eigenleistung. Vermögenswirksame Leistungen können Sie in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen als Kontensparbeiträge,
Fonds oder als Bausparvertrag anlegen.
Bei bestimmten Anlageformen wie Bausparen, Genossenschaftsbeteiligungen oder
Fonds wird das Sparen vermögenswirksamer Leistungen unter Beachtung von Einkommensgrenzen noch mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt die Arbeitgeberleistung für alle oben genannten Anlageformen 6,65 Euro monatlich, bei Teilzeit entsprechend weniger. Auszubildende
und Beamtenanwärter/innen, deren Bezüge mit Verheiratetenzuschlag monatlich unter 971,45 Euro liegen, erhalten 13,29 Euro.
Die Arbeitgeberleistung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber nicht zusatzversorgungspflichtig.
Bei zusätzlichen Eigenleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie erbringen Sie
monatlich in Kombination mit der Arbeitgeberleistung oder einmalig zum Jahresende.
Eigenleistungen können Sie in beliebiger Zahl erbringen. Sie werden aber nur mit der
Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn Ihre Arbeitgeberin sie für Sie überweist, .
Die Überweisung der Arbeitgeberin müssen Sie beim Personaldezernat beantragen,
erst dann führt sie das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auch aus. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Kreditinstituts oder des Unternehmens
über die von Ihnen gewählte Anlageform. Reichen Sie diese bei Ihrer Personalsachbearbeiterin oder Ihrem Personalsachbearbeiter oder selbst beim LBV ein.
Nicht vergessen: Sie müssen – sofern schon vorhanden – Ihre Personalnummer angeben.
DIE ARBEITNEHMER-SPARZULAGE
Vermögenswirksame Leistungen, wie Bausparen, der Erwerb von Fondanteilen oder
Genossenschaftsbeteiligungen, fördert der Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage, die
34 35
Sie beim Finanzamt zusätzlich beantragen können. Dafür verwenden Sie bitte den Vordruck für die Einkommensteuererklärung.
Es bestehen jedoch Einkommensgrenzen: Sie betragen für Alleinstehende 17.900 Euro jährlich und für zusammenveranlagte Ehegatten 35.800 Euro jährlich. Sie können
sich selbst mit Ihrem letzten Steuerbescheid einschätzen, Grundlage ist jedoch der aktuelle Steuerbescheid.
Das Finanzamt setzt die Sparzulage jedes Jahr nachträglich fest, zahlt sie aber erst
nach dem Ende der Sperrfrist von sechs oder sieben Jahren nach Vertragsabschluss
aus. Ihr Geldanlageinstitut bescheinigt Ihnen die Höhe Ihrer zulagebegünstigten vermögenswirksamen Leistungen und das Ende der Sperrfrist.
WOHNUNGSBAUPRÄMIE
Bei Bausparverträgen können Sie unabhängig von der Arbeitnehmer-Zulage eine
Wohnungsbauprämie erhalten. Sie beträgt bei Alleinstehenden jährlich 10 Prozent von
höchstens 512 Euro (Einkommensgrenze: 26.600 Euro Brutto) und bei Verheirateten
10 Prozent von 1.024 Euro (Einkommensgrenze: 51.200 Euro Brutto). Die Prämie beantragen Sie bitte mit dem Vordruck der Jahreskontenübersicht, den Ihnen Ihre Bausparkasse regelmäßig am Ende eines Jahres zuschickt und die Sie dorthin ausgefüllt
wieder zurücksenden.
Unser Rat: Weil vermögenswirksame Leistungen individuelle Angelegenheiten sind,
wenden Sie sich bei detaillierten Fragen immer an die angegebenen Sachstellen.
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden: E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen
rund um den Arbeitsplatz“.
leistungen des arbeitgebers
SORGENFREI ALTERN
DIE ZUSATZVERSORGUNG DER VBL
Gemäß des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigen des
öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung (ATV)) sind die Beschäftigten, die
unter den Geltungsbereich des TV-L oder TV-Ü fallen, bei der Zusatzversorgungseinrichtung VBL zu versichern.
Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für eine befristete Tätigkeit unter fünf Jahren eingestellt
werden, können sich auf Antrag befreien lassen (es ist allerdings fraglich, ob dies sinnvoll ist, da die meisten Kolleginn und Kollegen nicht wissen, ob und wo sie später im
Öffentlichen Dienst arbeiten werden).
Alle Beschäftigten – außer die Beamtinnen und Beamten, für die andere Vorsorgereglungen gelten – erhalten im Alter eine Zusatzversorgung, die die Rente der gesetzlichen Sozialversicherung ergänzt.
Ausführliche Informationen zur VBL-Klassik werden Ihnen mit den Einstellungsunterlagen überreicht.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben außerdem die Möglichkeit, durch eigene Beiträge eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, die VBL-Extra.
Bitte beachten Sie: Beratung zum Thema erhalten Sie direkt bei der VBL – aus rechtlichen Gründen können im Personaldezernat keine Beratungen durchgeführt werden.
Die An- und Abmeldungen erfolgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW (LBV).
WEITERE INFORMATIONEN
Service-Center VBL: www.vbl.de
IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer
finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“.
Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema – die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel „Interessenvertretungen“.
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interessenvertretungen
interessenvertretungen
intERESSEnVERtREtUnGEn
INTERESSEN­VERTRETUNGEN
Interessen­vertretungen
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AUF DEM WEG ZUR GESCHLECHTERGERECHTEN RUB
DIE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN
Das Thema Gleichstellung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutsamen Faktor
für die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Ruhr-Universität
entwickelt. Eine zentrale Rolle im Gleichstellungsgeschehen der Ruhr-Universität nehmen dabei
– neben anderen Einrichtungen, die die Herstellung von Chancengleichheit verfolgen – auch die
Gleichstellungsbeauftragten ein.
An der Ruhr-Universität werden für alle drei Statusgruppen Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin
aus Technik und Verwaltung sowie die studentische Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Universität bei der Umsetzung ihres Auftrages, Geschlechtergerechtigkeit
für Frauen und Männer zu realisieren. Sie kooperieren dabei eng mit den Fakultäten,
dem Rektorat, dem Senat und der Verwaltung der Ruhr-Universität. Zudem werden sie
durch mehr als 60 dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und den
wissenschaftlichen Einrichtungen ehrenamtlich unterstützt.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE BILDEN
▪▪ Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
▪▪ Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Wissenschaft/Studium und Familie
▪▪ Information über aktuelle gleichstellungsrelevante Entwicklungen in der nationalen und internationalen Wissenschaftspolitik
▪▪ Mitwirkung in Berufungs- und Einstellungsverfahren
▪▪ Mitwirkung bei der Gestaltung einer geschlechtergerechten Personalpolitik
▪▪ Entwicklung und Implementierung gleichstellungspolitischer Instrumente
▪▪ Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung
▪▪ Erarbeitung von Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung
Den Rahmen für die Gleichstellungsarbeit bildet dabei der Gleichstellungsplan für
die gesamte Ruhr-Universität, der alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Flankierend dazu werden – in ebenfalls dreijährigem Turnus – mit den 20 Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen konkrete, den jeweiligen Fachkulturen entsprechende Gleichstellungsziele vereinbart.
DIE AKTUELLEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN
Dr. Beate von Miquel (Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe der Wissenschaftlerinnen)
Silvia Markard (Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe MTV)
N.N. (Studentische Gleichstellungsbeauftragte)
WEITERE INFORMATIONEN
Gleichstellungsbüro FNO 02/012
interessenvertretungen
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 9 - 14 Uhr, Mi. 14 - 17 Uhr
Tel. 0234/32-27837, Fax: -14354, E-Mail: [email protected]
Internet: www.rub.de/chancengleich/kontakt/gleichstellungsbuero/
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INTERESSEN VERTRETEN
DIE PERSONALRÄTE AN DER RUB
Die sozialen und persönlichen Belange von Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes werden im öffentlichen Dienst durch Personalräte vertreten. Um Mitbestimmung zu verwirklichen, übernehmen diese auch an unserer Universität wichtige Funktionen. Die Mitglieder der Personalräte werden jeweils
für vier Jahre gewählt. Die RUB ermutigt engagierte Beschäftigte, für die Personalräte
zu kandidieren.
An der Ruhr-Universität gibt es einen Personalrat für die Beschäftigten aus Technik
und Verwaltung – häufig auch „Personalrat der RUB“ genannt. Die Interessenvertretung für die Mitarbeiter/innen in der Wissenschaft ist der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten, kurz WPR.
Der Personalrat der RUB ist für die Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung
automatisch zuständig. Der WPR hingegen kann für Sie als Wissenschaftler/in in persönlichen Angelegenheiten nur dann formell tätig werden, wenn Sie vor Einleitung einer Maßnahme durch die Dienststelle einen Beteiligungsantrag gestellt haben. Das
entsprechende Formular finden Sie unter www.ruhr-uni-bochum.de/wpr/. Für Beratungen steht der WPR natürlich jederzeit auch ohne Beteiligungsantrag zur Verfügung.
Der Personalrat für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung besteht aus 15 Mitgliedern: dreizehn Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen und zwei der Beamten
und Beamtinnen. Auch der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten
hat 15 Mitglieder, darunter Angestellte und Beamte, unbefristet und befristet Beschäftigte. In beiden Personalräten sind Beschäftigte aus zahlreichen Fakultäten und Institutionen vertreten, die ein breites Erfahrungsspektrum abdecken.
Personalratsmitglieder werden tätig bei direkten Gesprächen mit Kolleginnen und
Kollegen, Vorgesetzten oder der Universitätsleitung und bei formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren durch Information, Diskussion und Abstimmung
mit allen Beteiligten.
IN DIESEN BEREICHEN BERATEN DIE PERSONALRÄTE SIE
In Personalangelegenheiten
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Einstellungen, Beförderung, Eingruppierung
Übertragung anderer Tätigkeiten
Versetzung und Abordnung
Abmahnung, Kündigung
In sozialen Angelegenheiten:
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Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc.
Gesundheits- und Arbeitsschutz, Unfallverhütung
Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden)
Fort- und Weiterbildung
interessenvertretungen
Bei Organisatorischem
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Veränderungen bei Betriebsteilen
Einführung neuer Arbeitsmethoden
Datenschutz
Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen
Außerdem beraten die Personalräte die Gremien der Universität und beteiligen sich
bei der Organisations- und Personalentwicklung.
PERSONALRAT UND PERSONALENTWICKLUNG
Durch das Mitwirken an der Personalentwicklung wollen die Personalräte an der Universität
▪▪ verbesserte Arbeit ermöglichen,
▪▪ qualifizierte, zukunftsfähige, attraktive und sichere Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen,
▪▪ die Teamarbeit und Kooperation zwischen technischem, Verwaltungs- und wissenschaftlichem Personal fördern,
▪▪ Beschäftigte an den Umstrukturierungsprozessen und der Gestaltung der Arbeit beteiligen
▪▪ und die Vorstellungen der Arbeitnehmer/innen geltend machen. Ihre Interessen an der vernünftigen Gestaltung ihrer Arbeitsplätze sollen ernst genommen werden.
Bei den Personalräten finden Sie offene Ohren für Ihre Anliegen und die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen.
WEITERE INFORMATIONEN
Personalrat der RUB
FNO/ 00 /212, Internet: www.uv.rub.de/pers-rat
Vorsitzender: Frank Markner, Tel. -25424
[email protected]
Stellvertreter: Nicole Wesener, Tel. -27179
[email protected]
Stellvertreter: Harald Hönig, Tel. -27359
[email protected]
Sekretariat, Telefon –28266, [email protected]
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Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten
IA 6/36, Internet: www.rub.de/wpr/
Vorsitzender: Dr. Michael Jost, Tel. -26980,
[email protected]
Stellvertreter/innen:
Dr. Luzia Vorspel, Tel. -26981, [email protected]
Ralf Himmelmann, Tel. -24675, [email protected]
Dr. Birgit Hütter, Tel. -23395, [email protected]
Sekretariat Jeannette Ogaza, Tel. -27354, [email protected]
interessenvertretungen
INTEGRIERT
DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG AN DER RUB
Für alle Fragen und Anregungen steht den schwerbehinderten oder gleichgestellt behindeten Menschen die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der RUB beratend und
unterstützend zur Seite.
Immer wieder gibt es Probleme auf dem Weg durch die Uni und am Arbeitsplatz.
Aus diesem Grund ist ein großes Ziel der SBV, die RUB in eine barrierefreie Universität zu verändern. Hindernisse am Arbeitsplatz können meistens durch eine finanzielle
Unterstützung des Landschaftsverbandes oder von anderen Stellen beseitigt werden.
Als Grundlage dient der SBV das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die Richtlinien des Innenministeriums des Landes NRW zum SGB IX und das Behindertengleichstellungsgesetz NRW.
WIR VERTRETEN
▪▪ schwerbehinderte Beschäftigte,
▪▪ den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte,
▪▪ Beschäftigte, die einen Antrag gestellt haben,
▪▪ und Beschäftigte, die einen Antrag stellen wollen.
ZU UNSEREN AUFGABEN GEHÖRT
Die Überwachungsfunktion: Die SBV hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten
schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und
Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem
SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Die Vorsorgefunktion: Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie
Integrationsamt, Arbeitsagentur und Sozialversicherungsträger zu beantragen.
Die Vermittlerfunktion: Die SBV hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch
Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.
Die Unterstützungsfunktion: Bei Anträgen an das Versorgungsamt und die Agentur
für Arbeit hat die SBV die Beschäftigten zu unterstützen.
Die Beratungsfunktion: Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates
sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als
Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu
setzen sind.
DIE SBV
Gebäude: FNO 00/216, Tel. -22925, E-Mail: [email protected] Internet: www.rub.de/sbv
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VON SITZUNGEN, GREMIEN UND MENSCHEN –
DIE RUB IN DER SELBSTVERWALTUNG MITGESTALTEN
Was wäre die Ruhr-Universität Bochum ohne ihre Gremien? Senat und Universitätskommissionen, Ausschüsse und Beiräte auf zentraler Ebene und Fakultätsräte auf der
dezentralen Ebene sind Orte der Entscheidung und Information, die Beteiligung ermöglichen und wichtige beratende Funktionen für die Entscheidungsträger/innen an
der RUB haben.
Die Zusammensetzung dieser Selbstverwaltungsgremien erfolgt nach Statusgruppen:
Dort sind jeweils Professor/inn/en, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/
innen aus Technik und Verwaltung sowie Studierende vertreten. Und insofern haben
Sie als neue Mitarbeiterin/neuer Mitarbeiterin auch die Chance, in diesem Rahmen Ihre Meinung einzubringen und Ihren neuen Arbeitsplatz „Universität“ mitzugestalten.
Dabei bietet die Gremientätigkeit auch einige entscheidende Vorteile für Sie persönlich: Immer über laufende Debatten an der Hochschule informiert zu sein, ist ebenso
ein Effekt wie der „Blick über den Tellerrand“ in andere Fakultäten und Einrichtungen
und der Kontakt zu Kolleg/inn/en aus vielen unterschiedlichen Bereichen.
Sind Sie neugierig auf die Gremientätigkeit geworden? Die Sprecherinnen der einzelnen Gruppenvertretungen beraten Sie gern und freuen sich über Kolleg/inn/en, die
sich für eine Mitarbeit in einem Gremium interessieren!
SPRECHER/INNEN DER VERSCHIEDENEN GRUPPEN IM SENAT
Beate Hackethal, Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung
Fakultät für Biologie und Biotechnologie
Tel. -27377
E-Mail: [email protected]
http://www.ruhr-uni-bochum.de/mtv/
Prof. Dr. Jörg Bogumil, Professoren und Professorinnen
Fakultät für Sozialwissenschaft
Tel. -27805
E-Mail: [email protected]
Marita Schmeink, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Fakultät für Philologie
Tel: 0234/32-22623
E-Mail: [email protected]
interessenvertretungen
kommunikation
und
information
KoMMUniKation UnD inFoRMation
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KOMMUNIKATION UND
INFORMATION
Kommunikation
und
Information
kommunikation und information
IMMER „UP TO DATE“
MEDIEN, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND PR AN DER RUB
An der RUB gibt es viele Quellen, um sich über das Campusleben zu informieren – und auch
viele Möglichkeiten, sich für Ihre eigenen Projekte marketingtechnisch beraten zu lassen und damit selbst einen professionellen Auftritt in den Medien zu haben.
SERVICELEISTUNGEN DES DEZERNATS HOCHSCHULKOMMUNIKATION
Die Homepage der RUB (www.rub.de) und das Aktuell Portal (aktuell.rub.de/) sind
Ihre wichtigsten Plattformen zum Einstieg ins Medienleben unserer Universität. Dort
erfahren Sie täglich alles Aktuelle über Ereignisse des Tages, über Tagungen, Termine,
etc. Mit der Homepage verlinkt ist auch der Veranstaltungskalender der RUB, in den
auch Sie selbst die von Ihnen organisierten besonderen Veranstaltungen, Gastvorträge,
Ringvorlesungen etc. eintragen können.
RUBENS
heißt die Zeitschrift der Ruhr-Universität, die vierzehntägig über das Geschehen auf
dem Campus informiert. Sie liegt an verschiedenen Stellen auf dem Campus, wie in
der Mensa und den Cafeterien, aus. Wenn Sie möchten, können Sie die RUBENS kostenlos abonnieren, sodass sie an Ihren Arbeitsplatz geliefert wird: www.rub.de/rubens/kontakt.htm
Weitere Informationen:
Redaktion RUBENS: Arne Dessaul, UV 0/28, Tel. -23999, E-Mail: arne.dessaul@
uv.rub.de
Internet: www.ruhr-uni-bochum.de/rubens/
RUBIN – WISSENSCHAFTSMAGAZIN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Hinter komplizierten wissenschaftlichen Sachverhalten verbirgt sich manch’ spannende Geschichte, vorausgesetzt, Forschung wird allgemeinverständlich präsentiert:
Dem widmet sich RUBIN – das Wissenschaftsmagazin der Ruhr-Universität Bochum.
Zweimal jährlich gibt es Einblick in aktuelle Forschungsprojekte aus Lebenswissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Ein zusätzliches Sonderheft pro Jahr ist einem speziellen Themengebiet gewidmet.
Weitere Informationen:
Redaktion RUBIN: Dr. Julia Weiler, UV 0/40, Tel. -25228,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.rub.de/rubin/
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PRESSEINFORMATIONEN
werden täglich herausgegeben und informieren die Medien kontinuierlich über die
aktuelle Forschung und Lehre und das Campusleben an der RUB. Wenn Sie selbst etwas melden wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an das Dezernat Hochschulkommunikation; rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail:
Dezernat Hochschulkommunikation
Geschäftszimmer: Susanne Scheepers
Tel. -28830, [email protected]
Internet: www.uv.rub.de/dezernat8/
SOCIAL MEDIA
Über die Sozialen Medien können Sie interaktiv das Leben und Arbeiten an der Uni
verfolgen und auch darüber diskutieren.
Die RUB bei
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Facebook: www.facebook.com/RuhrUniBochum
Twitter: twitter.com/ruhrunibochum
YouTube: www.youtube.com/ruhruniversitaet
Instagram: instagram.com/ruhrunibochum
MARKETING, DESIGN UND FOTOGRAFIE
Die Marke „RUB“ zu etablieren, ist ein weiteres Ziel des Dezernats Hochschulkommunikation. Wenn Sie für Ihre Einrichtung PR-Projekte oder Kampagnen gestalten
möchten oder Fotografien benötigen, wenden Sie sich gerne an die Agentur der RUB.
Die kostenpflichtigen Angebote der Agentur der RUB erstrecken sich über Kampagnenberatung, Kreativleistungen wie Logoentwicklungen und Gestaltung von Printprodukten und Fotografien. Auch bei Fragen zum Corporate Design helfen Ihnen die
Agentur (Printmedien) und das Webteam (Online und Bildschirmmedien) gerne weiter. Wenn Sie Hilfe mit Ihrem universitären Internetauftritt benötigen, wenden Sie sich
an das Webteam.
Weitere Informationen
Webteam: Christian Busche, Tel. -25407, E-Mail: [email protected]
Agentur der RUB: Stefan Weituschat, Tel. -21378, E-Mail: [email protected]
kommunikation und information
WEITERE MEDIEN AN DER RUB
CT DAS RADIO
CT das radio ist das erste 24-Stunden-Campusradio in Deutschland und sendet seit
November 1997 ein Programm für Bochum mit seinen vier Hochschulen (ca. 40.000
Studierende). Das Programm ist über die UKW-Frequenz 90.0 MHz in Bochum und
Umgebung zu empfangen. Des Weiteren strahlt CT das Programm über Kabel in Bochum und Wattenscheid auf 90.8 MHz aus und ist als Stereo-Stream unter www.ctdasradio.de weltweit im Internet in bester Qualität zu empfangen. Immer montags
bis freitags liegt in der Frühschicht von 7 bis 10 Uhr und der Spätschicht von 17 bis
20 Uhr der Fokus auf Information und Unterhaltung. Verschiedene Musikstile haben
Platz in den Specials jeweils von 20 bis 22 Uhr.
Weitere Informationen:
Redaktion CT das radio
Universitätsstraße 150, 44801 Bochum, ICN 02/ 648
Tel. -10900, [email protected]
Internet: www.radioct.de
BOCHUMER STADT- UND STUDIERENDENZEITUNG (:BSZ)
ist eine Zeitung von Studierenden, die mit kritischem Blick über Themen rund um
das studentische Leben in und um Bochum berichten. Sie erscheint alle zwei Wochen,
ist kostenlos und liegt auf dem gesamten Campus in Auslagen, in der Mensa und in
den Cafeterien aus.
Alle Ausgaben und weitere News finden Sie auf der Webseite: www.bszonline.de/
Weitere Informationen
Redaktion: Tel. -26900, E-Mail: [email protected]
TV.RUB
ist das Campusfernsehen der Ruhr-Uni-Bochum. In einer 15- bis 25-minütigen Magazinsendung präsentieren die verschiedenen Moderatoren-Teams interessante Reportagen und Veranstaltungs-Tipps zur Gestaltung eines abwechslungsreicheren
(Studenten-)Alltags in Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet. TV.RUB gehört zur
Lehr- und Lernredaktion (LLR) am RUB-Institut für Medienwissenschaft. In der LLR
können Studierende aller Fachrichtungen erste fernsehjournalistische Erfahrungen
sammeln.
Die aktuelle Sendung von TV.RUB finden Sie hier: tv.rub.de/
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GUT BEGLEITET DURCH DEN ARBEITSALLTAG
TECHNIKUNTERSTÜTZUNG, E-LEARNING UND
VERANSTALTUNGSMANAGEMENT
TELEKOMMUNIKATION
Die IT.SERVICES sind zuständig für den Betrieb und den Ausbau der Telekommunikationsanlage der RUB. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner/innen für alle
Fragen rund ums Telefonieren (Telefonanlage, Telefone, Faxgeräte, Diensthandys, Anrufbeantworter, Teilnehmeränderungen, Störungen etc.).
Auch für die Beschaffung von mobilen Endgeräten und Verträgen sind die
IT.SERVICES verantwortlich. Die Ruhr-Universität profitiert vom Rahmenvertrag des
DFN (Deutsches Forschungsnetz) mit dem Mobilfunkanbieter T-Mobile.
Die IT.SERVICES können daher den Einrichtungen günstige Handytarife und Datenkarten anbieten. Für Mitarbeiter/innen, die die Datenkarten testen wollen oder nur ab
und zu benötigen, empfiehlt sich die Internet-to-go-Ausleihe.
HÖRSAALMEDIENTECHNIK:
In den letzten Jahren wurden immer mehr Räume der RUB medientechnisch ausgestattet oder medientechnisch modernisiert. Dabei wurde auch immer ein Schwerpunkt
auf eine möglichst einheitliche Ausstattung und einfache Bedienung gelegt. Bei Fragen
zur Ausstattung und Bedienung, bei Anregungen oder auch im Fehlerfall können Sie
die IT.SERVICES kontaktieren.
IT-BETREUUNG
Die IT.SERVICES unterstützen sämtliche Bereiche der Universität bei Anschaffung,
Ausbau und Wartung einer passenden IT-Infrastruktur. Zunehmend betreuen die
IT.SERVICES auch Fakultäten, die keine eigene „IT-Betreuung“ haben.
VIDEOKONFERENZEN
Auswahlgespräche mit Bewerber/inne/n an entfernten Orten, Projektmeetings mit
Partneruniversitäten oder Wirtschaftsunternehmen mit gemeinsamer Präsentation –
es gibt viele Gelegenheiten, bei denen eine Videokonferenz hilfreich ist. Wenn da nicht
die Angst vor der Bedienung der Technik wäre.
Seit vielen Jahren gibt es an der RUB eine mobile und drei stationäre Videokonferenzanlagen. Nach der erfolgreichen Integration wird die Bedienung der Videokonferenz so einfach sein wie ein Telefonat.
AUCH ZU HAUSE IM NETZ
Damit Sie das Internet auch von zu Hause aus über die RUB oder über dfn@home
nutzen können, können die IT.SERVICES Ihnen als RUB-Angehörige/r eine eigene
Zugangskennung mit LoginID und Passwort einrichten. Mit diesen Zugangsdaten können Sie das WLAN an der RUB nutzen und sich in sogenannte Hirnports – frei zugängliche Netzwerkdosen auf dem Campus oder in Studentenwohnheimen – einwäh-
kommunikation und information
len. Dies beinhaltet auch eine persönliche E-Mail-Adresse der Form
[email protected].
Zusätzlich können Sie eine eigene persönliche Homepage auf dem Homepage-Server
der Uni ablegen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die IT.SERVICES gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
IT.SERVICES
http://it-services.ruhr-uni-bochum.de/
Persönliche Nachfragen:
Servicecenter der IT.SERVICES
Gebäude NA, Etage 02, Raum 297
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10.00 bis 15.30 Uhr
Telefonsupport:
0234/32-24025
Mo. bis Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
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MODERNE LEHRE GESTALTEN - MIT ELEARNINGUNTERSTÜTZUNG!
Sie möchten zu Ihrer Lehrveranstaltung Unterlagen online stellen, mit Studierenden
auch zwischen den Sitzungen in Kontakt bleiben, einen Test zur Lernerfolgskontrolle
im Internet erstellen oder Sie denken an eine Aufzeichnung Ihrer Vorlesung? Für diese und noch viel mehr Anliegen gibt es in der RUB das RUBeL-Team. Als Lehrende/r
stehen Ihnen auch über unsere Lernplattformen Blackboard und Moodle hinaus nicht
nur weitere technische Werkzeuge, sondern auch ein umfangreiches Supportangebot
zur Verfügung.
Neben wöchentlich stattfindenden Kurzeinführungen zu eLearning-Tools und Workshops gibt es für Lehrende vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. durch den
Einsatz studentischer eTutorinnen und eTutoren oder durch eTeams, die als unmittelbare Ansprechpartner vor Ort in immer mehr Fakultäten vertreten sind. Sie setzen in
Ihrer Lehrveranstaltung schon etwas mehr auf eLearning? Dann kommt sicher die Auszeichnung Ihres Kurses mit dem eLabel in Frage. So sehen Ihre Studierende auf einen
Blick, dass sie von den Vorteilen des eLearning in profitieren können.
ANSPRECHPARTNER STABSSTELLE ELEARNING / RUBEL-VERBUND
Holger Hansen und Simone Henze
Tel. -25900
E-Mail: [email protected]
UNIVERSAAL – DIE VERANSTALTUNGSAGENTUR DER RUB
UNIversaal unterstützt Angehörige und Gäste der Ruhr-Universität bei der Vorbereitung und Realisierung von Veranstaltungen aller Art. Wir bieten Ihnen dabei Betreuung aus einer Hand: Eine Ansprechperson begleitet Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Nachbereitung der Veranstaltung.
Wir möchten, dass Sie sich ganz auf die Inhalte Ihrer Veranstaltung konzentrieren
können. Alles andere übernehmen wir für Sie. Wir buchen die Räume, sorgen für die
technische Ausstattung und organisieren Catering und Dekoration. Gerne stellen wir
Ihnen auch Tagungsunterlagen zusammen oder entwerfen ein Kulturprogramm. Sprechen Sie uns an!
WEITERE INFORMATIONEN UND ANSPRECHPARTNER
Internet: www.rub.de/universaal
Tel. -29090
E-Mail: [email protected]
regeneration und erholung
Regeneration
und
REGEnERation UnD ERholUnG
erholung
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REGENERATION
REGENERATION
regeneration und erholung
GUTEN APPETIT!
ESSEN UND TRINKEN AN DER RUB
Ein Kopf kann nicht frei denken, wenn der Magen leer ist – so lautet das Motto der Campusgastronomie des AKAFÖ (Akademisches Förderungswerk). Und das gilt für Studierende und Uni-Beschäftigte gleichermaßen. Die Mensen und Cafeterien des AKAFÖ verköstigen deshalb sowohl
Studierende als auch Uni-Mitarbeiter/innen mit Mahlzeiten und Leckereien.
Daneben gibt‘s aber noch viel mehr zu entdecken: das Campusrestaurant Q-West, die Strandbar, das Kulturcafé, die kulinarische Vielfalt des Uni-Centers u.v.m.
DIE MENSA DER RUB
hat auf Ebene 01 (Haupteingangsebene) ein großes Foyer, eine Kaffeebar, ein Bistro
und eine Außenterrasse. Hier gibt es ein leckeres Frühstücksangebot, Mittagessen,
Snacks und Kaffeespezialitäten und alles für den süßen Gaumen. Eine Etage tiefer befindet sich die eigentliche Mensa. Im Ausgabebereich werden an Werktagen diverse
Stammessen, Nudeln, Salate und weitere Speisen serviert.
Außerdem gibt es in verschiedenen Gebäuden Cafeterien mit einem Angebot für den
kleinen Hunger sowie das Campusrestaurant Q-West, das mittags und auch abends mit
allerlei kulinarischen Genüssen aufwartet.
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Speiseplänen: www.akafoe.de
CAMPUSNAH VERWÖHNT
Nach dem Essen ein Mokka gefällig? Probieren Sie es doch einmal hier...oder einmal
da...
CAFÉ OLÉ
Ein quirliges Stehcafé im Foyer der Universitätserwaltung. Den Kaffee können Sie
trotzdem immer in Ruhe austrinken: Günstig, lecker und schnell. Und auch für Vitamine ist gesorgt.
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8 - 17 Uhr
DAS KULTURCAFÉ
befindet sich im Studierendenhaus schräg gegenüber der Universitätsverwaltung und
wird vom AStA betrieben. Multiple Choice Breakfast gibt es von 10 - 16 Uhr. Sie können sich außerdem mit Suppen, kleinen Snacks, Broten mit diversen Dips stärken. Regelmäßig überrascht Sie dort abends auch ein Kulturangebot.
Öffnungszeiten: Mo-Do 10-20 Uhr / Fr 10-16 Uhr
DAS UNI-CENTER LÄDT EIN
Nur wenige Schritte sind es über die Uni-Brücke zum kommerziellen Uni-Center. Die kulinarische Angebotspalette ist international, reicht vom deutschen Frühstück bis zur chinesischen
Nudelpfanne oder Kebap und lädt morgens, nachmittags und auch abends nach Konferenzen
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oder Seminaren zum Verweilen und Entspannen ein.
NOCH EIN WENIG WEITER…
... und wenige Gehminuten, rechts ab vom Uni-Center entfernt, am Buscheyplatz gelegen, gibt es noch eine besondere Lokalität zu entdecken:
LE CLOCHARD
ist eine Studierendenkneipe mit irischem Flair und wechselnden Ausstellungen, Internet-Wochenkarte und im Sommer Sitzmöglichkeiten im Biergarten, die lange geöffnet hat.
Öffnungszeiten: Täglich ab 16 Uhr
Weitere Informationen
Tel. 0234/ 701829, E-Mail: [email protected],
Internet: www.clochard-bochum.de
regeneration und erholung
ENTSPANNEN
KULTUR UND KREATIVES
Kunst ist schön, macht aber auch viel Arbeit. Das kulturelle Angebot unserer Universität kann
sich sehen lassen und bietet vor internationalem Background für jeden Geschmack etwas. Ob Sie
durch die Kunstsammlung schlendern oder sich auf dem jährlichen Campusfest amüsieren, im
Botanischen Garten meditieren oder die Angebote des Selbsthilfe-Kommunikationszentrums, der
OASE, in Anspruch nehmen – Kunst und Kultur sind ansteckend!
DAS KULTURBÜRO BOSKOP
ist tätig innerhalb der studentischen Kultur und bietet Kurse und Workshops.
Weitere Informationen: Akafö Bochum, Abteilung Kultur, Sumperkamp 9-15, Zi. 422,
Tel. -11520/-21, E-Mail: [email protected]; Internet: www.akafoe.de/kultur
BOTANISCHER GARTEN
Öffnungszeiten: Sommerhalbjahr (April-September) 9 bis 18 Uhr, Winterhalbjahr
(Oktober-März) 9 bis 16 Uhr; Internet: www.boga.rub.de/
FILMCLUB STUDIENKREIS (FILM SKF)
Di und Do Filme fürs kleine Portemonnaie im HZO 20.
Weitere Informationen: Tel. -23364, Internet: www.rub.de/skf/
KUNSTSAMMLUNG
mit antiker und moderner Kunst und Münzsammlung.
Weitere Informationen: Universitätsbibliothek UB, Ebene 01, Eingang im Süden über
das Forum, Öffnungszeiten: Di. bis So. und an Feiertagen 11 bis 17 Uhr, Tel. -26782,
Internet: www.rub.de/kusa/
KOCHFREUNDE AN DER RUB
Internet: www.rub.de/kochfreunde
OASE: ORT FÜR AUSTAUSCH, STUDIUM UND ENTWICKLUNG
Tel. 0234/79 22 332, E-Mail: [email protected],
Internet: www.rub.de/oase
MUSISCHES ZENTRUM (MZ)
Öffnungszeiten: Vorlesungszeit Mo. - Fr. 8 bis 21 Uhr, Samstag 9 bis 16 Uhr, vorlesungsfreie Zeit Mo. - Fr. 8-18 Uhr
Weitere Informationen: Ebene 0 direkt an der Unibrücke, Tel. -23945, , E-Mail: [email protected], Internet: www.rub.de/mz/
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UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK (UB)
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 bis 24 Uhr, Sa. 11 bis 20 Uhr, So. 11 bis 18 Uhr,
Weitere Informationene: Tel. Servicetheke: -26929 (von 8 bis 18 Uhr, danach AB)
Internet: www.ub.rub.de
regeneration und erholung
HOCHSCHULSPORT BOCHUM
BEWEGTER AUSGLEICH ZUM ARBEITSALLTAG
Die Angebote des Hochschulsports Bochum stehen allen Beschäftigten der RUB offen. Sie können aus über 150 Kursen in mehr als 60 Sportarten wählen. Unser Ziel ist
es, Ihnen Möglichkeiten für einen bewegten, gesundheitsfördernden Ausgleich zum
universitären Arbeitsalltag zu bieten.
Alle Angebote können online unter www.hochschulsport-bochum.de gebucht werden.
Voraussetzung ist der Erwerb einer Sportkarte, die für Beschäftigte 30 Euro pro Semester kostet. Im Anschluss buchen Sie Ihre Wunschkurse, für die möglicherweise ein
geringes Entgelt erhoben wird.
Weitere Informationen
Hochschulsport Bochum, SSC 1/215, Tel. -29430, E-Mail: [email protected]
Internet: www.hochschulsport-bochum.de
ÜBRIGENS:
Auch die Interne Fortbildung und Beratung der RUB bietet ein vielfältiges Sportangebot für Beschäftigte an – mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.uv.rub.de/
ifb/gesundheitskurse/index.html
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BOCHUM ENTDECKEN
ONLINE-DIENSTLEISTUNGEN IN DER STADT
Um mehr über Bochum als Lebensraum zu erfahren, geben wir Ihnen hier ein paar
interessante Link-Tipps:
Stadtverwaltung Bochum online:
www.bochum.de
Fahrplaninformationen:
www.vrr.de
Presse und Stadtmagazine:
www.coolibri.de (Stadtillustrierte)
www.derWesten.de (Westdeutsche Allgemeine Zeitung)
www.stadtspiegel-bochum.de (Stadtanzeiger)
www.bo-alternativ.de (Alternative Stadtnachrichten)
www.bodoev.de (Bochumer und Dortmunder Obdachlosenzeitschrift)
Lokalradio
www.radiobochum.de (98.5 Radio Bochum)
zu guter letzt
ZU GUTER LETZT:
FEHLT WAS?
Ihre Anregungen sind gefragt!
Fehlten Ihnen wichtige Informationen, die Ihnen in den ersten Arbeitswochen weiter geholfen
hätten? Dann geben Sie uns bitte Ihre Anregungen weiter!
Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung entweder per Hauspost an das
Dezernat für Organsations- und Personalentwicklung
z.Hd. Silvia Markard oder Anja Tillmann
UV 2/242
im Hause
oder per E-Mail an:
[email protected]
[email protected]
Wir freuen uns über Ihr Feedback!
DEZERNAT FÜR ORGANISATIONS- UND PERSONALENTWICKLUNG
DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Universitätsstraße 150, UV 2/242
44780 Bochum
0234 / 32-27948 oder -28830
www.uv.rub.de/oepe
Stand des Willkommenspaket: 20.07.2016
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