WILLKOMMENSPAKET für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum in Wissenschaft, Technik und Verwaltung inhalt inhalt INHALT Herzlich willkommen! 04 INFORMATIONEN RUND UM IHREN ARBEITSPLATZ Arbeitszeit07 Arbeitsschutz09 Beschaffung11 Dienstreise13 Das Gesundheitsportal an der RUB 15 Großkundenticket der RUB 16 Fortbildung an der RUB 17 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 18 Korruptionsbekämpfung21 Krankheit und Dienstunfall 24 Nebentätigkeiten26 Urlaub und Urlaubsgeld 27 LEISTUNGEN DES ARBEITSGEBERS Kindergeld32 Jahressonderzahlung33 Vermögenswirksame Leistungen 35 Zusatzversorgung VBL 37 INTERESSENVERTRETUNGEN Gleichstellungsbeauftragte40 Personalräte42 Schwerbehindertenvertretung45 Selbstverwaltung der RUB 46 INFORMATION UND KOMMUNIKATION Medien, Öffentlichkeitsarbeit und PR 49 Technikunterstützung, E-Learning & Veranstaltungsmanagement 52 REGENERATION UND ERHOLUNG Essen und Trinken 56 Kultur und Kreatives 58 Sport61 Bochum entdecken 62 ZU GUTER LETZT: FEHLT WAS? 63 02 03 HERZLICH WILLKOMMEN AN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM! Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiter/in an der RUB begrüßen zu dürfen und heißen Sie – auch im Namen Ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen – ganz herzlich willkommen. Es ist uns als Universitätsleitung ein großes Anliegen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen und einen guten Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld finden. Die Phase des Beginns und der Orientierung an einem neuen Arbeitsplatz ist immer spannend und ereignisreich: Sie werden sicherlich in der nächsten Zeit viele neue Menschen kennenlernen, sich in neue Gebiete einarbeiten und auch einen Eindruck davon bekommen, wie die RUB als Gesamtorganisation „funktioniert“. Um Ihnen diesen Einstieg zu erleichtern, haben wir ein Willkommenspaket für Sie geschnürt: Welche Vorteile habe ich als Mitarbeiter/in der RUB mit dem ÖPNV-Großkundenticket? Was ist im Falle einer Nebentätigkeit zu tun? Welche Regelungen bestehen zum Kindergeldbezug? Wo kann ich mich in der Mittagspause gastronomisch versorgen? Zu all diesen Themen und vielen mehr finden Sie neben schriftlichen Basisinformationen auch die entsprechenden Kontaktdaten zu den Kolleg/inn/en, die Ihnen im Zweifelsfall auch persönlich weiterhelfen können.Wir laden Sie herzlich ein, zu stöbern und später bei Bedarf immer mal wieder nachzuschlagen. Wir wollen mit dem Willkommenspaket dazu beitragen, dass Sie sich schnell und problemlos an der RUB einleben können. Wir freuen uns, dass Sie unsere Universität bereichern und wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in Ihre neue Tätigkeit! grusswort rundinformationen um platz ihren arbeits- inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ 04 05 INFORMATIONEN RUND UM IHREN ARBEITSPLATZ informationen rund um den arbeitsplatz FLEXIBEL HANDHABBAR DIE ARBEITSZEITEN Eine Regelung ist für fast alle Tarifbeschäftigten der RUB gleich: Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einer vollen Stelle – ohne Pausen – 39,83 Stunden. Die Beamtinnen und Beamten haben bei einer Vollzeitstelle in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Für schwerbehinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung ab 80 Prozent beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Teilzeitregelungen sind mit Zustimmung des/der Vorgesetzten unter Beteiligung des Personaldezernates und des Personalrates möglich. In Bezug auf die Arbeitszeiten gelten für die Wissenschaft und die zentrale Verwaltung allerdings unterschiedliche Regelungen. ARBEITSZEITEN IN DER WISSENSCHAFT In den Fakultäten werden zum großen Teil individuelle Regelungen praktiziert. Als familiengerechte Hochschule ist die RUB bestrebt, die Arbeitszeit insbesondere auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sinnvoll zu gestalten und gegebenfalls für individuelle Bedürfnisse (z.B. Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige) bei der Festlegung der Arbeitszeit eine Lösung zu finden. ARBEITSZEITEN IN DER VERWALTUNG In den meisten Bereichen der Verwaltung wurde die Flexible Arbeitszeit eingeführt. Im Rahmen der Flexiblen Arbeitszeit der Verwaltung gibt es keine Kernarbeitszeit – stattdessen gelten die „Servicezeiten“ der Verwaltung montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Die Rahmenzeit, in der die Beschäftigten den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können, ist täglich von 6.30 Uhr bis 20 Uhr. Sofern es die dienstlichen Belange erfordern und der/die Vorgesetzte zustimmt, können auch Arbeitszeiten außerhalb dieser Rahmenarbeitszeit auf das Zeitkonto angerechnet werden. Die Arbeitszeiten werden von jedem/jeder Mitarbeiter/in der Verwaltung selbst erfasst („Vertrauensarbeitszeit“) und am Ende eines Monats dem Vorgesetzten zur Abzeichnung vorgelegt. Für die Zeiterfassung werden Ihnen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung gestellt: Diese und die Dienstvereinbarung sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.uv.rub.de/dezernat3/Allgemeines_170910.html abrufbar. AUSNAHME FÜR DEN TECHNISCHEN DIENST Für den technischen Bereich des Dezernats 5 gilt die Arbeitszeitflexibilisierung nicht: Hier sind die Arbeitszeiten montags und dienstags von 7 bis 15.30 Uhr und mittwochs, donnerstags und freitags von 7 bis 15 Uhr inklusive einer halben Stunden Mittagspause festgesetzt. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des 06 07 Personaldezernats am Ende dieses Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema. Die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel „Interessenvertretungen“. informationen rund um den arbeitsplatz AUFGEPASST! INFORMATIONEN ZUM ARBEITSSCHUTZ Arbeits- und Gesundheitsschutz haben an unserer Universität einen hohen Stellenwert. Sowohl aufgrund gesetzlicher Vorschriften, aber auch aus Fürsorge für die Beschäftigten werden viele Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen. VERANTWORTLICHKEITEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften – wie z.B. das Arbeitschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnung – sind die Vorgesetzten der jeweiligen Bereiche verantwortlich. Diese werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzten beraten und unterstützt. Aber auch Sie selbst sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Beschäftigten, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisungen durch die Vorgesetzten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Mögliche Gefahren sowie Sicherheitsmängel sind unverzüglich den Vorgesetzten zu melden. UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN Die Beschäftigten sind von den Vorgesetzten über Gefährdungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien erfolgen, dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden. GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Jede/r Beschäftigte der Ruhr-Universität ist bei der Unfallkasse NRW unfallversichert. Sollten Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, melden Sie diesen bitte umgehend Ihrem Vorgesetzten. Die Universität zeigt diesen Unfall dann der Unfallkasse an. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, BRÄNDEN UND HAUSALARM In den Fluren, Aufzugvorräumen und Treppenhäusern finden Sie Aushänge mit Verhaltensrichtlinien für Notfälle. Informieren Sie sich über die dort aufgeführten Maßnahmen, damit Sie im Ernstfall schnell und richtig handeln können. Hausalarm – ein lang anhaltender Klingelton – wird ausgelöst, wenn aufgrund akuter Gefahr, z.B. im Brandfall, die Räumung der Gebäude erforderlich ist. Verlassen Sie dann bitte möglichst schnell das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege. Türen im Verlauf dieser Fluchtwege können jederzeit von innen ohne Schlüssel geöffnet werden, da Sie mit einem Panikschloss oder -riegel ausgestattet sind. 08 09 ZENTRALER NOTRUF ÜBER DIE LEITWARTE Die Leitwarte ist die zentrale Notrufstelle der Universität. Sie ist rund um die Uhr besetzt und unter der Rufnummer -23333 immer erreichbar. Bei Notfällen alarmiert sie Feuerwehr, Notarzt oder Polizei und zuständige Stellen innerhalb der Universität. Auch technische Störungen wie Stromausfall, Wasserrohrbruch oder defekte Sanitäranlagen können Sie der Leitwarte melden. Von dort werden dann die zuständigen Mitarbeiter des Dezernats 5 informiert. UNSER SERVICE: ERSTE-HILFE-KURSE UND FEUERLÖSCHÜBUNGEN Die Abteilung Arbeitssicherheit bietet für alle Beschäftigten Erste-Hilfe-Lehrgänge und Unterweisungen in der Handhabung von Feuerlöschern an. Sie sind interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Bereichs Arbeitssicherheit unter -22311. Aktuelle Termine erfahren Sie auch im Internet: www. uv.rub.de/hsi. ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Bei bestimmten Tätigkeiten – z.B. im Umgang mit Gefahrstoffen, bei Bildschirmarbeiten oder Lärmarbeit – können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein. Die Untersuchungen, zu denen Sie von Ihren Vorgesetzten angemeldet werden, erfolgen durch die Arbeitsmediziner/innen des Arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrums Herne (AMVZ). Vor Dienstreisen in klimatisch extreme Gebiete – wie tropischen Regionen, Polarregionen oder großen Höhen – haben Sie die Möglichkeit einer reisemedizinischen Beratung. Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine kassenärztliche Behandlung durch die Mediziner/ innen des AMVZ. Weitere Informationen erhalten Sie unter -24400. VERHALTEN BEI EINEM HAUSALARM Bei Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Bitte benutzen Sie dann zu Ihrer eigenen Sicherheit die gekennzeichneten Fluchtwege und in keinem Fall die Aufzüge! HABEN SIE FRAGEN? Die für Sie zuständigen Ansprechpartner/innen sowie alles Wissenswerte rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage der Arbeitssicherheit unter www.uv.rub.de/hsi. informationen rund um den arbeitsplatz STIFT UND PAPIER DIE BESCHAFFUNG UND DAS DRUCKZENTRUM Bleistift, Anspitzer, Kuli, Radiergummi, Büroklammern, Papier, Ordner, die grünen Umlaufmappen, DV-Verbrauchsmaterial...fast alles, was Sie für Ihren Arbeitsplatz benötigen, lässt sich schnell an unserer Universität beschaffen. Für die Bestellung von Büroartikeln arbeitet die RUB mit einem externen Dienstleister zusammen. Für Kopier- und Druckaufträge haben wir dagegen ein eigenes Druckzentrum. Bedenken Sie: Zum Jahresende wird es eng. Beachten Sie deshalb die Ausschlussfristen für Beschaffungen. So stellen Sie sicher, dass die Verrechnung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgt. Die entsprechenden Termine entnehmen Sie den Beschaffungsrichtlinien (Punkt 4.9 Termine: www2.uv.rub.de/dezernat4/zb/beschaffungsrichtlinien.html.de) oder den aktuellen Rundschreiben zum Thema. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 4. BESCHAFFUNG Wenn Sie kleinere Anschaffungen, wie z.B. für Büro- und Arbeitsmaterial, tätigen möchten, steht in die Beschaffungsplattform RUBmarket dafür zur Verfügung. Bevor Sie diese zum ersten Mal nutzen können, müssen Sie sich jedoch freischalten lassen. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular: www2.uv.rub.de/mam/dezernat4/content/ interne_dokumente/antrag-freischaltung-rubmarket-onlineshop.pdf Sollten Sie in Einzelfällen für kleinere Anschaffungen Ausgaben aus Ihrem privaten Budget machen, können Sie sich die vorgestreckte Summe über eine Auslagenrechnung erstatten lassen: www2.uv.rub.de/mam/dezernat4/content/auslagenrechnung. pdf Bei größeren Anschaffungen gelten besondere Richtlinien, die Sie online nachlesen können. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner/innen der Zentralen Beschaffung sowie und alle Formulare. Die allgemeinen Beschaffungsrichtlinien finden Sie hier: www2.uv.rub.de/dezernat4/ zb/beschaffungsrichtlinien.html.de Weitere Informationen Zentrale Beschaffung, E-Mail: [email protected] Internet: www2.uv.rub.de/dezernat4/zb_extern/index.html.de DRUCKZENTRUM Vervielfältigungen oder Fertigungen von Publikationen, Buchdrucken, Vorlesungsmaterialien, Stempeln, Postern, Flyern und Plakaten, auch in größerer Stückzahl, (Drucke und Kopien in s/w und farbig, bis 1,3 Meter Breite) erledigt unser Druckzentrum (Gebäude UV 01/44-46) kostengünstig und mit Service für Sie. Um Aufträge (analog oder digital) aufzugeben oder Material im Druckzentrum zu erhalten, benötigen Sie zur internen Verrechnung einen Auftragsschein, welchen Sie unter www.druckzentrum.rub.de/intern/downloads/DZAuftragsschein_Formular.pdf herunterladen können. 10 11 Hierfür benötigen Sie die Angaben über Ihre Finanzstelle und gegebenenfalls ein dezentrales Budget, auf dem die Kosten abgerechnet werden sollen. Das gesamte Angebot des Druckzentrums finden Sie auch im Intranet der RUB unter: www.druckzentrum.rub.de. Kopien und Drucke von Forschungs- oder Lehrmaterialien in kleineren Mengen können Sie in den Bibliotheken auf dem Campus mittels der zur Verfügung gestellten Kopierer anfertigen. Dazu benötigen Sie spezielle Kopierkarten (die ServiceCards), die Sie ebenfalls im Druckzentrum erhalten. Für Studierende und Aufträge mit Barzahlung stellt das Druckzentrum darüber hinaus ein eigenes Copycenter zur Verfügung, in dem weitgehend der gleiche Service angeboten wird. Hier können alle universitären Aufträge auch ohne Auftragsschein abgewickelt werden. Weitere Informationen Öffungszeiten Druckzentrum und Copycenter: Mo. - Do. von 9 - 16 Uhr, Fr. von 9 - 15 Uhr Tel. Druckzentrum: -24134, Tel. Copycenter: -27713 E-Mail: [email protected] informationen rund um den arbeitsplatz AUSWÄRTS SEIN DIENSTGÄNGE UND DIENSTREISEN Ob Dienstgang oder Dienstreise – Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften müssen durch Ihre Vorgesetzten angeordnet oder genehmigt werden. Dann werden Ihre Reisekosten nach dem Landes- oder Bundesreisekostengesetz (LRKG/BRKG) vergütet. Bedenken Sie immer: Treten Sie eine Dienstreise ohne Genehmigung an, haben Sie nicht nur keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung, sondern Sie verlieren zudem Ihren kompletten Unfallversicherungsschutz. DIENSTGANG UND DIENSTREISE Dienstgang und Dienstreise unterscheiden sich durch die Entfernung von Ihrer Dienststätte. Bei Dienstgängen bewegen Sie sich außerhalb Ihrer Dienststätte, bleiben jedoch noch am Dienst- oder Wohnort. Ihr/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r muss den Dienstgang anordnen (hierzu bedarf es keiner Dienstreisegenehmigung). Bei Dienstreisen im In- oder ins Ausland erledigen Sie Ihre Dienstgeschäfte außerhalb des Dienstortes. Für Ihre Reisekostenvergütung muss die Dienstreise schriftlich durch die Verwaltung angeordnet und genehmigt werden. Etwas anders verhält es sich bei einer Fortbildung durch die Hochschulübergreifende Fortbildung, die Fortbildungsakademie Mont Cenis oder das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik. Solche Reisen bedürfen einer Abordnung, die von der Stabstelle Internen Fortbildung und Beratung ausgestellt wird. Außerdem sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Bereich einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise einreichen. Wenn Sie eine Fortbildungsreise antreten, die eine Entfernung von 150 km nicht überschreitet, müssen Sie zunächst prüfen, ob am Reisetag ein Dienstwagen oder ein Selbstfahrerfahrzeug der RUB zur Verfügung steht. Dazu müssen Sie die Fahrbereitschaft mit einem entsprechenden Formular informieren, das Sie mit der Abordnung von der Internen Fortbildung und Beratung zugesandt bekommen. Steht kein Fahrzeug zur Verfügung, sollten Sie den ÖPNV benutzen. Die Benutzung Ihres privaten PKWs ist nur aus triftigen Gründen möglich. Richten Sie es ein, dass Ihre Reiseanträge eine Woche vor Antritt der Reise in der Reisekostenstelle vorliegen. WEGSTRECKEN- UND MITNAHMEENTSCHÄDIGUNG Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, über die Fahrbereitschaft der Ruhr-Uni versität Bochum einen Dienstwagen in Anspruch zu nehmen. Stehen regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht zur Verfügung oder liegen triftige Gründe für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges vor, können Sie sich die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges genehmigen lassen. Hierfür wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro pro Kilometer gewährt, wenn die Dienstreise nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet werden kann. Für Reisen nach dem Bundesreisekostengesetzt, z. B. 12 13 bei Drittmittelfinanzierung, gelten andere, meist niedrigere Vergütungsregelungen. Für Strecken, die nicht aus triftigen Gründen mit einem privaten Kfz zurückgelegt werden, beträgt die pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die ersten 50 km 0,30 Euro, ab dem 51. km 0,20 Euro – maximal werden 100 Euro erstattet (§ 6 Abs. 2 LRKG). Die Entschädigung erhöht sich bei der Mitnahme von Dienstreisenden (bitte namentlich angeben) um 0,02 Euro/Person, von sperrigen Dienstgut oder mit mehr als 40 kg Gewicht um 0,02 Euro/km. Beachten Sie bitte: Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten einer Fahrzeug vollversicherung abgegolten – bei einem Schadensfall wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle. Passen Sie gut auf sich auf! WEITERE INFORMATIONEN: Dienstwagen, Herr Maibom, Tel. -22933 ANTRAG AUF BEREITSTELLUNG EINES DIENSTFAHRZEUGS: www.uv.ruhr-uni-bochum.de/pvz-planung/i3v/00065700/00103622.PDF REISEKOSTENSTELLE, DEZERNAT 3: Sachgebiet 3.6, Petra Euler, UV 2/216, Tel. -29983, Fax: -14667, E-Mail: petra.euler@ uv.rub.de ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE, REISEKOSTENRECHNUNG IM INTRANET: www.uv.rub.de/dezernat3/Reisekosten_170910.html informationen rund um den arbeitsplatz RUNDUM GESUND GESUNDHEIT AN DER RUB Die RUB betrachtet die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit, Organisation und des Verhaltens am Arbeitsplatz als Querschnittsaufgabe, an der viele Akteure mitwirken. Die Koordination des Themenbereichs liegt beim Dezernat für Organisations- und Personalentwicklung Um eine optimale Vernetzung aller relevanten Bereiche zu gewährleisten, wurde der Steuerkreis Gesundheit eingerichtet. Im Steuerkreis sind sowohl Interessenvertretungen als auch die mit Gesundheitsförderung beauftragten Organisationseinheiten der RUB vertreten. Alle Informationen rund um den Steuerkreis bietet das Gesundheitsportal der RUB unter www.ruhr-uni-bochum.de/gesundheit Die Betriebsärztin der RUB, Dr. med. Kirsten Wiegand, führt die arbeitsmedizinische Vorsorge der RUB-Beschäftigten durch, berät die an der RUB für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständigen Personen und wirkt beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit an der RUB mit. Außerdem gibt es an der RUB ein vielfältiges Angebot an Gesundheitskursen, das Sie unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/fortbildung/16-17/10-gesundheitskurse/ einsehen können. Auch der Hochschulsport bietet in diesem Bereich Veranstaltungen an – schauen Sie auf den Seiten http://www.hochschulsport-bochum.de vorbei und informieren Sie sich über Teilnahmemöglichkeiten und Kurse! Darüber hinaus entspricht die Wahl und Zubereitung der Speisen in der Mensa des Akademischen Förderungswerks den neusten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Daher wird das AKAFÖ als erstes Studierendenwerk in Deutschland seit 2013 mit dem JOB&FIT-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. ausgezeichnet. Die Auswahl umfasst neben vegetarischen Gerichten, Nudelgerichten und einer Rohkosttheke auch ein ausgewogenes Angebot an Fleisch und Fisch. Für Ihr leibliches Wohl ist damit bestens gesorgt. WEITERE INFORMATIONEN: Sylvia Steinheuser, Dezernat für Organisations- und Personalentwicklung, Tel. -29232, E-Mail: [email protected] Dr. med. Kirsten Wiegand, Betriebsärztin, Tel. -24400 E-Mail: [email protected] Akademisches Förderungswerk, Tel. -11010, www.akafoe.de, E-Mail: [email protected] 14 15 MOBIL IM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR DAS GROSSKUNDEN-TICKET DER RUB Seit geraumer Zeit bietet der Personalrat der RUB Ihnen die Möglichkeit, mit dem Großkunden-Ticket der Ruhr-Universität jederzeit, sowohl auf dem Weg zur Arbeit als auch in der Freizeit, kostengünstig mobil zu sein. Ihr Vorteil als Mitarbeiter/in der RUB: Über den GroßkundenTicket-Rabatt können Sie alle Tickets des VRR – Ticket 2000, Ticket 1000, Bärenticket für Senioren und Young TicketPlus für Auszubildende – zu einem um 10 Prozent reduzierten Preis über den Personalrat der RUB bestellen. Alle GroßkundenTickets werden auf Ihren Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar. Der abgeschlossene Vertrag gilt für alle Mitarbeiter/innen der Ruhr-Universität Bochum. Das Firmenticket kann beim Personalrat beantragt werden. Mehr Informationen zum Firmenticket und den Bestellschein erhalten Sie im Internet unter www.ruhr-uni-bochum.de/personalrat/firmenticket. PERSÖNLICHE AUSKÜNFTE ZUM GROSSKUNDENTICKET: FNO 00/212 Vorsitzender des Personalrats: Frank Markner, Telefon: -25424, [email protected] Stellvertreter: Harald Hönig, Telefon: -27359, [email protected] Sekretariat, Telefon: -28266, [email protected] informationen rund um den arbeitsplatz FORTBILDUNG AN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM An der Ruhr-Universität Bochum schreiben wir Ihre Fortbildung und Beratung groß, denn wir wissen, dass die ständige Weiterqualifizierung und -entwicklung der Beschäftigten ein Schlüssel zum Erfolg der Hochschule sind. Daher ist die Fortbildungs- und Beratungslandschaft so breit gefächert und vielfältig wie die Beschäftigten unserer Universität. Hier eine Auswahl der Angebote: ▪▪ Für alle Beschäftigten der RUB gibt es im jährlichen Fortbildungsprogramm über 200 interne Fortbildungsveranstaltungen - von der Karriereplanung über den Bereich „Lehren und Lernen“ bis zur EDV, Sprachen oder Gesundheitsvorsorge. ▪▪ Außerdem können Sie als Beschäftige/r der RUB – in der Regel kostenfrei – NRW-Fortbildungen bei Fortbildungsträgern des Landes wie der Akademie Mont-Cenis oder der Hochschulübergreifenden Fortbildung besuchen. ▪▪ Für Führungskräfte aus Verwaltung und Wissenschaft besteht zudem die Möglichkeit, ein Einzelcoaching in Anspruch zu nehmen – wir vermitteln Ihnen gerne externe Coaches und erläutern Ihnen die Rahmenbedingungen zur Finanzierung. ▪▪ Die Research School bietet allen Doktorand/inn/en der RUB eine strukturiere Promotionsausbildung in einer universitätsweiten Graduiertenschule an. Auch für Post-Docs gibt es eine Reihe von Angeboten zur Karriereplanung – unter anderem das renommierte Programm „CoachingPLUS“ der UniversitätsAllianz Ruhr. ▪▪ Das Angebot für Lehrende im Bereich Hochschuldidaktik ist breit gefächert und reicht von spezifischen Angeboten für einzelne Fachdisziplinen wie die Ingenieurwissenschaften oder die Medizin über ein umfangreiches Hochschuldidaktisches Qualifizierungsprogramm bis zu Angeboten zum Thema „ELearning“ oder Unterstützung rund um das Wissenschaftliche Schreiben. ▪▪ Außerdem existieren im Rahmen der Chancengleichheit u.a. zahlreiche MentoringProgramme und Fortbildungsangebote, die sich speziell an Frauen auf unterschiedlichen Stufen der Wissenschaftskarriere richten. Haben Sie noch Fragen? All Ihre Fragen rund um die interne Fortbildung der RUB beantwortet Ihnen das Fortbildungsportal. WEITERE INFORMATIONEN Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fortbildung 16 17 GUT BETREUT VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF Die Ruhr-Universität Bochum setzt sich für eine Verbesserung der Betreuungsangebote für die Kinder ihrer Beschäftigten auf unterschiedliche Weise ein. Prokids - Der Familienservice organisiert für Ihre Kinder eine Betreuung in den Schulferien und bietet Ihnen die Vermittlung eines individuellen Betreuungsangebots. Für den allerkleinsten Nachwuchs hat die Elterninitiative UniZwerge stundenweise eine Kurzzeitbetreuung an der Uni aufgebaut. Zudem hat mit Unikids im Jahr 2011 die Kindertagesstätte der RUB mit einem national einzigartigen Konzept eröffnet. UNIKIDS Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland stehen oft vor der schwierigen Entscheidung zwischen Kind(ern) und Karriere. Um ihnen diese Wahl zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, entschied sich die Ruhr-Universität Bochum zum Bau der Kindertagesstätte „UniKids“. Mit UniKids initiierte die Ruhr-Universität ein Modellprojekt, das deutschlandweit vorbildlich ist. Die Idee dahinter: Den Beschäftigten und Studierenden der RuhrUniversität sollten flexible Betreuungszeiten und moderne Fördermöglichkeiten auf dem Campus geboten werden. Das Projekt UniKids entstand in enger Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Bochum und dem Landesjugendamt WestfalenLippe, welche die Konzeption der Kindertagesstätte begleiteten. Als Betreiber der Einrichtung bot sich das AKAFÖ (Akademisches Förderungswerk) mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Kinderbetreuung auf dem Campus an. Das AKAFÖ-UniKids-Team strebt eine qualitativ hochwertige und an internationalen Standards orientierte Betreuung an. Das pädagogische Konzept orientiert sich stark an der individuellen Entwicklung der Kinder. Bei seiner Ausarbeitung wurden aktuelle Ergebnisse aus der frühkindlichen Entwicklungsforschung berücksichtigt. Bei UniKids werden rund 110 Kinder in sieben Gruppen betreut. Weitere Informationen: Kathrin Howe, Leiterin der Kindertagesstätte UniKids Tel. 11430, E-Mail: [email protected] Internet: http://www.akafoe.de/kinder/ Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 - 20 Uhr, Kernbetreuungszeit Mo. bis Fr. 8 - 17 Uhr. informationen rund um den arbeitsplatz PROKIDS – DAS ANGEBOT Prokids - Der Familienservice berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daneben umfasst das Angebot von Prokids: BETREUUNGSVERMITTLUNG Sie sind neu in Bochum und suchen für Ihr Kind eine Betreuungsmöglichkeit? Die Öffnungszeiten der KiTa sind völlig unvereinbar mit Ihrem Job? Sie suchen eine Tagesmutter? Prokids - Der Familienservice unterstützt Sie bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten im Raum Bochum sowie darüber hinaus in ganz NRW. Dabei arbeitet Prokids zusammen mit der Firma B.u.K (Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung), einem ausgewiesenen Dienstleister in Sachen Betreuungsvermittlung. B.u.K vermittelt professionell ausgebildete Tagesmütter, Kinderfrauen und Au-pairs, bietet aber auch eine Betreuung im Notfall (z.B. bei Krankheit) oder bei Dienstreisen an. Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Prokids und B.u.K sind für Sie als Beschäftigte der RUB kostenlos. FERIENBETREUUNG Damit die Schulferien der Kinder nicht zu Stresszeiten für Eltern und Kinder werden, bietet die RUB seit 2002 ein Ferienprogramm für Schulkinder zwischen 6 und 13 Jahren an. Prokids - Das Elternservicebüro organisiert und betreut mit einem attraktiven Programm Schulkinder jeweils zwei Wochen in den Sommerferien und mindestens eine Woche in den Oster- und Herbstferien in der Zeit von 7.45 bis 16 Uhr, wahlweise halbtags oder ganztags. PFLEGEBEARTUNG ProKids - Der Familienservice bietet RUB-Beschäftigten, die mit der Pflege Angehöriger betraut sind, zu ihrer Entlastung und Unterstützung eine regelmäßige, trägerunabhängige Beratung an. Weitere Informationen: Uwe Koßmann UV 2/246, Tel. -27772, E-Mail: [email protected] Internet: www.rub.de/familiengerecht/prokids Servicezeiten: Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16:30 Uhr, Mittwoch: 9 bis 12 Uhr, Donnerstag: 12 bis 16 Uhr BOCHUMER UNI-ZWERGE E. V Der Verein Bochumer Uni-Zwerge bietet als Elterninitiative eine Kurzzeitbetreuung für Kinder zwischen einem halben Jahr und ca. drei Jahren an. Dabei ist Eigenengage- 18 19 ment der Nutzer/innen des Angebots ein wichtiges Element, von dem das Projekt lebt. Zudem beschäftigt die Initiative vier Erzieherinnen, die die Uni-Zwerge kompetent betreuen. Zu finden sind die Uni-Zwerge im Gebäude GA, Ebene 02 in den Räumen 129/130. Weitere Informationen: Telefon: -22044, E-Mail an den Vorstand: [email protected]; Internet: www.rub.de/uni-zwerge Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 8.30-16 Uhr FGH – FAMILIENGERECHTE HOCHSCHULE Prokids - Der Familienservice und die Bochumer Uni-Zwerge e.V. sind Teil eines Maßnahmenpakets, das im Juni 2006 in die Zertifizierung der Ruhr-Universität als Familiengerechte Hochschule eingeflossen ist. Dieses Zertifikat wird von der Beruf und Familie gGmbH der gemeinnützigen Hertie Stiftung vergeben. Bei der Zertifizierung wurden durch den Auditrat bereits umgesetzte familiengerechte Maßnahmen gewürdigt sowie Potenziale aufgezeigt und verbindliche Zielvereinbarungen getroffen, die auf die Rahmenbedingungen der Ruhr-Universität zugeschnitten sind. Dabei steht die Kinderbetreuung im Zentrum der Aufmerksamkeit: Über die bereits bestehenden Angebote hinaus hat die Ruhr-Universität Bochum eine eigene Kindertagesstätte auf dem Campus gebaut. Daneben gibt es viele Maßnahmen im Bereich Studium, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung, die an der Ruhr-Uni für ein familiengerechtes Arbeits- und Studienumfeld sorgen. Weitere Informationen: www.rub.de/familiengerecht informationen rund um den arbeitsplatz VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst stellt eine Aufgabe dar, an der alle Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken aufgerufen sind. Bedienstete mit Führungsverantwortung sind in besonderem Maße angesprochen. Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion und die Erlangung oder das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweise. Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum ihre Tätigkeit uneigennützig und unbestechlich ausüben, sollten daher folgende Regelungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung allen Beschäftigten bekannt sein und müssen von allen beachtet werden. Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Dienst ist generell für alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum verboten; eine Ausnahme bedarf der ausdrücklichen oder allgemeinen Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten. Werden dem/der Beschäftigten (oder seinen/ihren Angehörigen) in Bezug auf sein/ihr Amt oder seine/ihre dienstliche Tätigkeit von Personen außerhalb der Ruhr-Universität Bochum oder von Kollegen/Kolleginnen Gegenstände oder Vorteile angeboten, so ist der/die Beschäftigte verpflichtet, hierüber ihre/seinen Dienstvorgesetzte/n unverzüglich und unaufgefordert zu informieren und, falls er/sie den Gegenstand behalten oder den Vorteil nutzen möchte, dies genehmigen zu lassen. Verweigert die/der Dienstvorgesetzte die Genehmigung, so muss der/die Beschäftigte den Gegenstand bzw. Vorteil unverzüglich zurückweisen bzw. zurückgeben (Informations- und Zurückweisungspflicht). Die Annahme von Belohnungen oder Geschenken ohne ausdrückliche oder allgemeine Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten ist ein Dienstvergehen bzw. eine Dienstpflichtwidrigkeit. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann schwerwiegende dienst-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen (ggf. nebeneinander) nach sich ziehen. „Belohnungen“ und „Geschenke“ sind alle Zuwendungen, auf die der/die Beschäftigte keinen Rechtsanspruch hat und die ihn/sie materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen (Vorteil). Die Abgrenzung zwischen einem persönlichen, von der dienstlichen Tätigkeit unabhängigen Vorteil und dem Vorteil, der in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit gewährt wird, richtet sich danach, ob der Vorteil auch zugewandt worden wäre, wenn der/die Beschäftigte nicht die dienstliche Position inne hätte. Dabei ist von einem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit bereits dann auszugehen, wenn diese für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist. Auf den Wert der Belohnung oder des Geschenks kommt es grundsätzlich nicht an. Derartige Vorteile können z.B. sein: die Einladung zum Essen, zum Bar- oder Theaterbesuch oder den Besuch von sonstigen Veranstaltungen, die Gewährung eines unüblich hohen Rabatts bei Käufen, ein zu niedrig verzinstes Darlehen, das Preisgeld im 20 21 Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ehrung und die übermäßig hohe Vergütung bei Nebentätigkeiten wie Gutachten, Vorträgen, Beratung, Zahlung von Geld oder bargeldähnlichen Gutscheinen (Gutscheine, Eintritts-, Telefon-, Geldkarten), das Überlassen von Gegenständen zum privaten Gebrauch (Fahrzeuge, Baumaschinen), Vermittlung und Vergabe von Nebentätigkeiten – auch von Beschäftigungen für die Angehörigen des/der Beschäftigten, das Überlassen von Fahrkarten, Flugtickets, Mitnahme auf Reisen, Bewirtung, Bezahlung der Unterkunft, das Überlassen von sonstigen Zuwendungen und Geschenken (Schmuck, Geburtstags- und Weihnachtspräsente). Als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann die Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten (z.hgfB. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblocks), eine übliche und angemessene Bewirtung aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen. Der Übergang von den geringfügigen zu den verbotenen Vorteilen ist allerdings fließend und eine Abgrenzung im Einzelfall daher schwierig. Um erst gar keinen Verdacht aufkommen zu lassen, wird deshalb dringend von der Annahme jeglicher, auch geringwertiger Vorteile ohne Genehmigung der/des Dienstvorgesetzten abgeraten. Abschließend wird nochmals betont, dass jede/r Beschäftigte verpflichtet ist, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken zu beachten. Jede/r Beschäftigte sollte durch ihr/sein Verhalten zeigen, dass sie/er Korruption weder duldet noch unterstützt. Wie ein solches Verhalten konkret aussehen kann, ist dem anliegenden Verhaltenskodex gegen Korruption zu entnehmen. Im Zweifelsfall sollte sich der/die Betroffene mit seinem/ihrer Vorgesetzten oder auch den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Personaldezernats beraten. Die Verwaltungsvorschrift zu § 76 LBG sowie den Runderlass des Innenministeriums vom 26.04.2005 (IR 12.02.06) können Sie im Personaldezernat und im Justitiariat einsehen. WEITERE INFORMATIONEN: Justitiariat, Anja John, UV 3/346, Tel. -22932 E-Mail: [email protected] informationen rund um den arbeitsplatz VERHALTENSKODEX GEGEN KORRUPTION ▪▪ Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen. ▪▪ Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten. ▪▪ Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen als Zeugin oder Zeugen hinzu. ▪▪ Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann. ▪▪ Achten Sie auf eine Trennung von Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen. ▪▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten. ▪▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruptionsversuche begünstigen. ▪▪ Lassen Sie sich zum Thema Korruption aus- und fortbilden. ▪▪ Und was tun Sie, wenn Sie sich bereits verstrickt haben? Befreien Sie sich von der ständigen Angst vor Entdeckung! Machen Sie reinen Tisch! Offenbaren Sie sich aus eigenem Antrieb. Führen Ihre Angaben zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts, kann dies sowohl bei der Strafzumessung als auch bei dienstrechtlichen Reaktionen mildernd berücksichtigt werden. Entnommen aus: Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Korruption 2004 vom 14.11.2005 22 23 GUTE BESSERUNG! KRANKHEIT UND DIENSTUNFALL Hat es Sie einmal „erwischt“, müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n unverzüglich (d.h. am gleichen Tag telefonisch oder per E-Mail) Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen (Anzeigeund Nachweispflichten ergeben sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wenn möglich, ist sicherlich auch eine Einschätzung hilfreich, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Dauert Ihre Krankheit über drei Kalendertage hinaus, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber kann in Einzelfällen diese Bescheinigung auch schon früher verlangen. Dauert Ihre Krankheit länger als bescheinigt, dann müssen Sie umgehend (telefonisch, per Fax etc.) Ihre/n Vorgesetzte/n unterrichten und eine Anschlussbescheinigung nachreichen. Ihr/e Vorgesetzte/r meldet Ihre Erkrankung mit dem Formular „Krankmeldung“ dem Personaldezernat (Dezernat 3) weiter. Sind Sie wieder gesund und nehmen Ihre Arbeit wieder auf, dann muss das Formular „Gesundmeldung“ durch den/die Vorgesetze/n beim Personaldezernat eingereicht werden. Auch im Urlaub müssen Sie eine Erkrankung der/m Vorgesetzten unverzüglich (z. B. telefonisch, per Fax) melden. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes über Ihre Krankheitstage ist zwingend erforderlich. Durch die Krankheit wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Urlaub unterbrochen. DIENST- ODER ARBEITSUNFALL Alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum sind bei der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert. Die Landesunfallkasse definiert als Arbeitsunfall, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise aus betrieblichen Zwecken, einen Unfall erleidet. Ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein auf äußere Einwirkung beruhendes plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt. Auch außerhalb Ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit im Betrieb genießen Sie Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen (Achtung: Ausgenommen sind Dienstreisen nach dem Bundesreisekostengesetz), bei betrieblichen Veranstaltungen, beim Betriebssport, beim Arbeiten an Telearbeitsplätzen oder beim Befördern und Reparieren von Arbeitsgeräten. Arbeits- und Wegeunfälle sind umgehend der/m Vorgesetzten zu melden. Diese/r hat die Pflicht, eine Unfallanzeige zu erstatten, wenn der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat. Darüber hinaus sind der/die Sicherheitsbeauftragte und der/die Betriebsarzt/ärztin zu informieren. Das Formular „Unfallanzeige“ muss an die Personalabteilung gesandt werden. Nach Prüfung der Angaben und Unterlagen erhält sie der Personalrat zur Kenntnis und Gegenzeichnung. Die Abteilung „Arbeitssicherheit“ benötigt die Unfallanzeige zur statistischen Erfas- informationen rund um den arbeitsplatz sung und Auswertung und leitet sie anschließend der Unfallversicherung zu. LOHNFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL Sollten Sie länger als sechs Wochen krank sein, können für Sie auch die Regelungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wichtig werden. Die genaueren Regelungen ergeben sich aus §§ 22, 21 TV-L. Sie können sie im Intranet des Personaldezernats unter www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/info_tvl_280910.html nachlesen. Weitere Informationen, insbesondere auch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Wiedereingliederung nach langer Erkrankung sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten Sie im Personaldezernat. Achtung: Für Beamtinnen und Beamte gelten die Regelungen bezüglich des Dienstoder Arbeitsunfalls sowie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht, hier können Sie weitere Informationen zu den dort geltenden Vorschriften im Personaldezernat erhalten. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT: Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. UND SONST? Krankmeldungs- und Gesundmeldungsformular, Unfallanzeige für Beschäftigte im Intranet: www.uv.rub.de/dezernat3/Formulare_Zusatzinformationen.html Gesetzliche Unfallversicherung der RUB: Landesunfallkasse NRW Internet: www.unfallkasse-nrw.de 24 25 DAZU VERDIENT NEBENTÄTIGKEITEN Hier gelten unterschiedliche Regelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte: Wenn Sie als Beamter/Beamte neben Ihrem Arbeitsverhältnis an der Universität eine zusätzliche Tätigkeit – entgeltlich oder ehrenamtlich – ausüben, dann müssen Sie diese anzeigen und genehmigen lassen (§§70 Abs. 2 und 68 Abs. 1 LBG). Tarifbeschäftigte haben nach TV-L eine Nebentätigkeit nur noch anzuzeigen. Am Ende des Kalenderjahres schickt Ihnen das Personaldezernat einen Vordruck mit der Aufforderung, eine Aufstellung Ihrer Nebentätigkeitseinnahmen vorzulegen – unabhängig davon, ob es sich um anzeige- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt. Die Aufstellung muss alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes enthalten. Die Höchstgrenze bei Verdiensten aus Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Ausnahmen von der Anzeige- und Genehmigungspflicht bestehen bei der Verwaltung eigenen Vermögens sowie bei selbständig wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit. Übrigens: Wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit Ressourcen der Universität nutzen, sind Sie verpflichtet, ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Dieses beträgt bei Einrichtungen 5 Prozent, bei Personal 10 Prozent und bei Material 5 Prozent des vereinbarten Honorars. Ein entsprechendes Formular zur Abrechnung von Nutzungsentgelt finden Sie auf den Seiten des Haushaltsdezernats unter unter dem Unterpunkt „Formulare“: www2. uv.rub.de/mam/dezernat4/content/abrechnung_nutzungsentgelt.pdf. WEITERE INFORMATIONEN Personaldezernat, Sachgebiet 3.6, Petra Euler, FNO 143, Telefon –29983, Fax: -14667, EMail: [email protected] FORMALE ANTRÄGE ZUR NEBENTÄTIGKEIT IM INTRANET www.uv.rub.de/dezernat3/Nebent%C3%A4tigkeit_170910.html. informationen rund um den arbeitsplatz URLAUB UND ARBEITSBEFREIUNG ERHOLUNGSURLAUB - BILDUNGSURLAUB ARBEITSBEFREIUNG Als Mitarbeiter/in im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Urlaubs arten: Der Erholungsurlaub und die Arbeitsbefreiung sind die wichtigsten. ÜBRIGENS: Für Beamtinnen und Beamte gilt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht – hier gelten allerdings analoge Regelungen nach Freistellungs und Urlaubsverordnung NRW. ERHOLUNGSURLAUB Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie unabhängig vom Alter einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Darüber hinaus steht schwerbehinderten Menschen Zusatzurlaub von fünf Tagen zu. Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Es gibt aber ein paar Besonderheiten, die Sie einkalkulieren müssen, wenn Sie die Stelle wechseln oder den Urlaub verschieben. Beginnt oder endet Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb des Urlaubsjahres, so erhalten Sie für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres ein Zwölftel Ihres Urlaubsanspruches für das Gesamtjahr. Hierbei wird kaufmännisch gerundet, d.h. Bruchteile bei der Berechung von Urlaubstagen werden bis 0,5 abgerundet – wenn die Rundung 0,5 oder größer ist, wird aufgerundet. Beachten Sie bitte: Der Beschäftigungsmonat ist nicht mit dem Kalendermonat gleichzusetzen. Ist die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt, erhalten Sie ein zwölftel des berechneten Urlaubsanspruchs für jeden vollen Monates des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch in einem Jahr nicht vollständig nutzen: Behalten Sie als Stichdatum den 30. September im Auge: Denn bis zum 30. September des Folgejahres kann Ihr Urlaub übertragen werden, darüber hinaus verfällt er. Für Beamtinnen und Beamte gilt als Stichdatum der 31.12. des Folgejahres. BILDUNGSURLAUB Für Ihre berufliche oder politische Weiterbildung können Sie sich als tariflich Beschäftigte/r bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen – dies ist im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW, GV 1984, S. 678) festgeschrieben. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Diese Freistellung ist Ihr „Bildungsurlaub“. Sie können Ihren Anspruch auch zwei Jahre sammeln und für eine inhaltlich längere Weiterbildung nutzen. Die Übertragung muss schriftlich im Jahr der Nicht-Inanspruchnahme dem Personaldezernat angezeigt werden. Eine längere Übertragung ist jedoch nicht möglich. 26 27 Wenn Ihr/e Arbeitgeber/in Sie für die Weiterbildung freistellt, wird Ihr Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Weiterbildung in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrnehmen. Möchten Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, dann teilen Sie dies mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Personaldezernat per Antrag auf Freistellung zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz mit Zeitraum und Thema schriftlich mit. Dem Antrag fügen Sie das Bildungsveranstaltungsprogramm bei, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und Zeitablauf sowie die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub entnehmen lassen. ARBEITSBEFREIUNG Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L. Ihre Vergütung wird dann fortgezahlt (§ 15 TV-L) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen. Ihren Antrag bewilligt das Personaldezernat. Anlässe sind: ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Niederkunft der Ehefrau: 1 Arbeitstag Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils: 2 Arbeitstage Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag Dienstjubiläum 25-, 40-, 50-jährig: 1 Arbeitstag Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt: 1 Arbeitstag Im Falle einer schweren Erkrankung eines Kindes vor Vollendung dessen 12. Lebensjahres gelten besondere Bestimmungen – bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim Personaldezernat. Eine inhaltsgleiche Regelung enthält für Beamtinnen und Beamte §33 FrUrlV NRW. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT: Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. FORMULARE UND ANTRÄGE www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/formularuebersicht.htm Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem WPR Beratung zum Thema – die Kontaktdaten finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket! informationen rund um den arbeitsplatz 28 29 23853 Fr. Weise 28766 Fr. Sadin 27440 Fr. Küpper 27321 Fr. Ernst 27321 Fr. Bieschke 26865 Fr. Dr. Stiller 22960 Fr. Rosenberg Stellvertreterin ---------------------------------------------------------------- 26882 23852 22328 Fr. Grautstück 26055 Fr. Erdlenbruch Fr. Brochhagen 26650 26885 Fr. Schmid 22959 25486 26283 Fr. Eichenhorst(K+N) Zeugniserstellung 25432 Fr. Bondzio (X-Z) Zeugniserstellung 28554 Fr. Gottschalk(V) +Lehrbeauftragte 26759 25305 Fr. Kelm (W-Z) 26511 27069 Fr. M´Barki(M,T,W) Fr. Reitz (T-V) 27399 Fr. Lange (Q-S) 22391 Fr. Scherzek (O-P) 27640 Hr. Kedziora (H-N) 25015 Hr. Heinrici (C-G) 24074 Fr. Hoffmann (A,B) 26881 Fr. Jerathe (Azubis) 27611 22137 25065 Fr. Wegner 25065 Fr. Bialek 23044 Fr. Pach 24478 Hr. Konieczny 27555 Fr. Watermeier 27187 Fr. Bungartz 25647 Fr. Schikowski 25488 Hr. Schermeier 23990 Fr. Klask 24453 Hr. Kroeger Fr. Seburschenich 27835 Fr. Falkowski Stellvertreterin ----------------------------------- 29983 Fr. Euler Abteilungsleiterin Abteilung 3.6 Reisekosten Beihilfe ----------------------------------- 27772 ProKids Hr. Koßmann Hr. Rous Zentrale Ausbildung ---------------------------------- 23684 Hr. Willkomm Abteilungsleiter ----------------------------------- Abteilung 3.5 Hilfskräfte Auszubildende Lehrbeauftragte 21868 Koordinatorin +Lehrbeauftragte 28137 Fr. Chur (S+St-W) Fr. Gode (A,P-R+Sch) Fr. Tepper Bochum, 01.03.2016 Familiengerechte Hochschule Fr. Langner (S+U) 23850 Fr. Wegner(O-R) 25019 (+EU-Gastwiss.) 27147 Fr. Gloszat (I-L) Fr. Dongenacker(H,J,L) 24074 22961 Hr. Neumann (F-H,X-Z) 27755 Fr. Lupa (B-E) 28340 Fr. Hillebrand (M-O) 24767 (L-Z) Hr. Zahlmann 28365 (A-K) StellvertreterInnen Fr. Buchmann ---------------------------------- 22962 Hr. Clemens Abteilungsleiter ----------------------------------- Abteilung 3.4 Mitarbeiter in Technik und Verwaltung 27810 Fr. Hoffmann (E,G) Stellenausschreibung/ Mutterschutz/Elternzeit 27087 Fr. Hesse (D+F) Fr. Wobbe (A-C+I) 26554 Fr. Hausemann Stellvertreterin 27907 ---------------------------------- 27705 ----------------------Fr. von Hof Stellvertreterin ---------------------------------- Abteilung 3.3 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Fr. Feisel Abteilungsleiterin ------------------------------- -----------------------Hr. Weituschat Abteilungsleiter Stellv. Dezernent Fr. Dr. Frohnhaus Personaldezernentin Sekretariat/Arbeitsmed. Fr. Dr. Gerding Abteilungsleiterin Abteilung 3.2 Berufungsmanagement Beamte/Beamtinnen Abteilung 3.1 Personalcontrolling Wohnungsfürsorge Dezernat 3 - Personalangelegenheiten Ruhr-Universität Bochum leistungen des arbeitgebers leistungen des arbeitgebers lEiStUnGEn DES aRBEitGEBERS LEISTUNGEN Leistungen DES ARBEIT des GEBERS Arbeitsgebers 3030 31 DAS KINDERGELD VORAUSSETZUNGEN UND VERFAHREN Kindergeld wird für Kinder, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier ständig aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben. Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn der/die Geförderte eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft und unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Über das 25. Lebensjahr hinaus gelten Sonderbestimmungen. BERECHTIGTE ▪▪ im ersten Grad mit den Antragsteller/innen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder) ▪▪ Kinder der Ehegatten/in (Stiefkinder) sowie Enkelkinder, sofern sie im selben Haushalt leben ▪▪ Pflegekinder, mit denen der/die Antragsteller/in durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern sie im Haushalt aufgenommen sind und auf eigene Kosten unterhalten werden. Ein Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. AUSZAHLUNG Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger/innen von Versorgungsbezügen ist die zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Im Falle der RuhrUniversität Bochum ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung – kurz LBV – verantwortlich. Bei Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland sind je nach Nationalität die Familienkasse oder das LBV zuständig. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall beim Personaldezernat und/oder beim Landesamt für Besoldung und Versorgung, welche Institution (LBV oder in Ausnahmefällen das Arbeitsamt) für die Beantragung und Auszahlung für Sie zuständig ist. Unter www.lbv.nrw.de erhalten Sie das aktuelle Merkblatt zum Kindergeld vom LBV. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT: Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. leistungen des arbeitgebers ALLE JAHRE WIEDER JAHRESSONDERZAHLUNG NACH § 20 TV-L Bei der sogenannten Jahressonderzahlung handelt es sich um eine jährliche Zahlung, die das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt. Alle Beschäftigten, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch darauf. Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen: E 1 bis E 8: E 9 bis E 11: E 12 bis E 13: E 14 bis E 15: 95 Prozent 80 Prozent 50 Prozent 35 Prozent der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem durchschnittlich in den Monaten Juli, August und September gezahlten Entgelt (ohne Überstundenentgelt, Leistungs- und Erfolgsprämien) bemisst. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei oben genannten Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt insbesondere auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs während dieser Zeit. Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts wegen Krankheit oder Urlaub haben. Die Verminderung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Grund- oder Zivildienstzeiten, Mutterschutzzeiten, Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres des Kindes oder weil kein Krankengeldzuschuss wegen der Höhe des Krankengeldes gezahlt worden ist. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. ÜBRIGENS: Für Beamtinnen und Beamte gilt: bis A6: 60 Prozent A7-A8:45 Prozent ab A9: 30 Prozent Außerdem erhalten alle einen Zuschlag je Kind in Höhe von 25,56 €. nach dem Son- 32 33 derzahlungsgesetz NRW wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT: Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema – die Kontaktdaten finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket! leistungen des arbeitgebers SPAREN SCHADET NIE! DIE VERMÖGENSWIRKSAMEN LEISTUNGEN Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die die Arbeitgeberin von Ihrem Gehalt einbehält und für Sie anlegt. Dies geschieht, indem sie auf eine oder mehrere Anlagen überweist, die von den Arbeitnehmer/innen vorher abgeschlossen wurden (§ 2 Abs. 1, Fünftes Vermögensbildungsgesetz VermBG). Bei bestimmten Tarifvoraussetzungen – wie dem für Sie zuständigen TV-L – können Sie jedoch vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen zusätzlich zu Ihrem Gehalt beanspruchen. Übrigens: Dies lohnt sich durchaus auch für befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen. Für Gastwissenschaftler/innen mit kurzem Aufenthalt in Deutschland ist die Inanspruchnahme der vermögenswirksamen Leistungen allerdings nicht sinnvoll. Beachten Sie hier, dass eine Abmeldung nur zwei Monate lang nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses möglich ist. Vermögenswirksame Anlagen bestehen zum einen aus der Arbeitgeberleistung, zum anderen aus einer freiwilligen zusätzlichen Eigenleistung. Vermögenswirksame Leistungen können Sie in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen als Kontensparbeiträge, Fonds oder als Bausparvertrag anlegen. Bei bestimmten Anlageformen wie Bausparen, Genossenschaftsbeteiligungen oder Fonds wird das Sparen vermögenswirksamer Leistungen unter Beachtung von Einkommensgrenzen noch mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt die Arbeitgeberleistung für alle oben genannten Anlageformen 6,65 Euro monatlich, bei Teilzeit entsprechend weniger. Auszubildende und Beamtenanwärter/innen, deren Bezüge mit Verheiratetenzuschlag monatlich unter 971,45 Euro liegen, erhalten 13,29 Euro. Die Arbeitgeberleistung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber nicht zusatzversorgungspflichtig. Bei zusätzlichen Eigenleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie erbringen Sie monatlich in Kombination mit der Arbeitgeberleistung oder einmalig zum Jahresende. Eigenleistungen können Sie in beliebiger Zahl erbringen. Sie werden aber nur mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn Ihre Arbeitgeberin sie für Sie überweist, . Die Überweisung der Arbeitgeberin müssen Sie beim Personaldezernat beantragen, erst dann führt sie das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auch aus. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Kreditinstituts oder des Unternehmens über die von Ihnen gewählte Anlageform. Reichen Sie diese bei Ihrer Personalsachbearbeiterin oder Ihrem Personalsachbearbeiter oder selbst beim LBV ein. Nicht vergessen: Sie müssen – sofern schon vorhanden – Ihre Personalnummer angeben. DIE ARBEITNEHMER-SPARZULAGE Vermögenswirksame Leistungen, wie Bausparen, der Erwerb von Fondanteilen oder Genossenschaftsbeteiligungen, fördert der Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage, die 34 35 Sie beim Finanzamt zusätzlich beantragen können. Dafür verwenden Sie bitte den Vordruck für die Einkommensteuererklärung. Es bestehen jedoch Einkommensgrenzen: Sie betragen für Alleinstehende 17.900 Euro jährlich und für zusammenveranlagte Ehegatten 35.800 Euro jährlich. Sie können sich selbst mit Ihrem letzten Steuerbescheid einschätzen, Grundlage ist jedoch der aktuelle Steuerbescheid. Das Finanzamt setzt die Sparzulage jedes Jahr nachträglich fest, zahlt sie aber erst nach dem Ende der Sperrfrist von sechs oder sieben Jahren nach Vertragsabschluss aus. Ihr Geldanlageinstitut bescheinigt Ihnen die Höhe Ihrer zulagebegünstigten vermögenswirksamen Leistungen und das Ende der Sperrfrist. WOHNUNGSBAUPRÄMIE Bei Bausparverträgen können Sie unabhängig von der Arbeitnehmer-Zulage eine Wohnungsbauprämie erhalten. Sie beträgt bei Alleinstehenden jährlich 10 Prozent von höchstens 512 Euro (Einkommensgrenze: 26.600 Euro Brutto) und bei Verheirateten 10 Prozent von 1.024 Euro (Einkommensgrenze: 51.200 Euro Brutto). Die Prämie beantragen Sie bitte mit dem Vordruck der Jahreskontenübersicht, den Ihnen Ihre Bausparkasse regelmäßig am Ende eines Jahres zuschickt und die Sie dorthin ausgefüllt wieder zurücksenden. Unser Rat: Weil vermögenswirksame Leistungen individuelle Angelegenheiten sind, wenden Sie sich bei detaillierten Fragen immer an die angegebenen Sachstellen. IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden: E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. leistungen des arbeitgebers SORGENFREI ALTERN DIE ZUSATZVERSORGUNG DER VBL Gemäß des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung (ATV)) sind die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-L oder TV-Ü fallen, bei der Zusatzversorgungseinrichtung VBL zu versichern. Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für eine befristete Tätigkeit unter fünf Jahren eingestellt werden, können sich auf Antrag befreien lassen (es ist allerdings fraglich, ob dies sinnvoll ist, da die meisten Kolleginn und Kollegen nicht wissen, ob und wo sie später im Öffentlichen Dienst arbeiten werden). Alle Beschäftigten – außer die Beamtinnen und Beamten, für die andere Vorsorgereglungen gelten – erhalten im Alter eine Zusatzversorgung, die die Rente der gesetzlichen Sozialversicherung ergänzt. Ausführliche Informationen zur VBL-Klassik werden Ihnen mit den Einstellungsunterlagen überreicht. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben außerdem die Möglichkeit, durch eigene Beiträge eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, die VBL-Extra. Bitte beachten Sie: Beratung zum Thema erhalten Sie direkt bei der VBL – aus rechtlichen Gründen können im Personaldezernat keine Beratungen durchgeführt werden. Die An- und Abmeldungen erfolgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW (LBV). WEITERE INFORMATIONEN Service-Center VBL: www.vbl.de IHRE ANSPRECHPERSON IM PERSONALDEZERNAT Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden – E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen rund um den Arbeitsplatz“. Außerdem bekommen Sie beim Personalrat der RUB und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) Beratung zum Thema – die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel „Interessenvertretungen“. 36 37 interessenvertretungen interessenvertretungen intERESSEnVERtREtUnGEn INTERESSENVERTRETUNGEN Interessenvertretungen 38 39 38 AUF DEM WEG ZUR GESCHLECHTERGERECHTEN RUB DIE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN Das Thema Gleichstellung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutsamen Faktor für die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Ruhr-Universität entwickelt. Eine zentrale Rolle im Gleichstellungsgeschehen der Ruhr-Universität nehmen dabei – neben anderen Einrichtungen, die die Herstellung von Chancengleichheit verfolgen – auch die Gleichstellungsbeauftragten ein. An der Ruhr-Universität werden für alle drei Statusgruppen Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin aus Technik und Verwaltung sowie die studentische Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Universität bei der Umsetzung ihres Auftrages, Geschlechtergerechtigkeit für Frauen und Männer zu realisieren. Sie kooperieren dabei eng mit den Fakultäten, dem Rektorat, dem Senat und der Verwaltung der Ruhr-Universität. Zudem werden sie durch mehr als 60 dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und den wissenschaftlichen Einrichtungen ehrenamtlich unterstützt. INHALTLICHE SCHWERPUNKTE BILDEN ▪▪ Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses ▪▪ Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Wissenschaft/Studium und Familie ▪▪ Information über aktuelle gleichstellungsrelevante Entwicklungen in der nationalen und internationalen Wissenschaftspolitik ▪▪ Mitwirkung in Berufungs- und Einstellungsverfahren ▪▪ Mitwirkung bei der Gestaltung einer geschlechtergerechten Personalpolitik ▪▪ Entwicklung und Implementierung gleichstellungspolitischer Instrumente ▪▪ Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung ▪▪ Erarbeitung von Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung Den Rahmen für die Gleichstellungsarbeit bildet dabei der Gleichstellungsplan für die gesamte Ruhr-Universität, der alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Flankierend dazu werden – in ebenfalls dreijährigem Turnus – mit den 20 Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen konkrete, den jeweiligen Fachkulturen entsprechende Gleichstellungsziele vereinbart. DIE AKTUELLEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN Dr. Beate von Miquel (Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe der Wissenschaftlerinnen) Silvia Markard (Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe MTV) N.N. (Studentische Gleichstellungsbeauftragte) WEITERE INFORMATIONEN Gleichstellungsbüro FNO 02/012 interessenvertretungen Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 9 - 14 Uhr, Mi. 14 - 17 Uhr Tel. 0234/32-27837, Fax: -14354, E-Mail: [email protected] Internet: www.rub.de/chancengleich/kontakt/gleichstellungsbuero/ 40 41 INTERESSEN VERTRETEN DIE PERSONALRÄTE AN DER RUB Die sozialen und persönlichen Belange von Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes werden im öffentlichen Dienst durch Personalräte vertreten. Um Mitbestimmung zu verwirklichen, übernehmen diese auch an unserer Universität wichtige Funktionen. Die Mitglieder der Personalräte werden jeweils für vier Jahre gewählt. Die RUB ermutigt engagierte Beschäftigte, für die Personalräte zu kandidieren. An der Ruhr-Universität gibt es einen Personalrat für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung – häufig auch „Personalrat der RUB“ genannt. Die Interessenvertretung für die Mitarbeiter/innen in der Wissenschaft ist der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten, kurz WPR. Der Personalrat der RUB ist für die Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung automatisch zuständig. Der WPR hingegen kann für Sie als Wissenschaftler/in in persönlichen Angelegenheiten nur dann formell tätig werden, wenn Sie vor Einleitung einer Maßnahme durch die Dienststelle einen Beteiligungsantrag gestellt haben. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.ruhr-uni-bochum.de/wpr/. Für Beratungen steht der WPR natürlich jederzeit auch ohne Beteiligungsantrag zur Verfügung. Der Personalrat für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung besteht aus 15 Mitgliedern: dreizehn Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen und zwei der Beamten und Beamtinnen. Auch der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten hat 15 Mitglieder, darunter Angestellte und Beamte, unbefristet und befristet Beschäftigte. In beiden Personalräten sind Beschäftigte aus zahlreichen Fakultäten und Institutionen vertreten, die ein breites Erfahrungsspektrum abdecken. Personalratsmitglieder werden tätig bei direkten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten oder der Universitätsleitung und bei formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren durch Information, Diskussion und Abstimmung mit allen Beteiligten. IN DIESEN BEREICHEN BERATEN DIE PERSONALRÄTE SIE In Personalangelegenheiten ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Einstellungen, Beförderung, Eingruppierung Übertragung anderer Tätigkeiten Versetzung und Abordnung Abmahnung, Kündigung In sozialen Angelegenheiten: ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc. Gesundheits- und Arbeitsschutz, Unfallverhütung Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden) Fort- und Weiterbildung interessenvertretungen Bei Organisatorischem ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Veränderungen bei Betriebsteilen Einführung neuer Arbeitsmethoden Datenschutz Organisations- und Geschäftsverteilungspläne Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen Außerdem beraten die Personalräte die Gremien der Universität und beteiligen sich bei der Organisations- und Personalentwicklung. PERSONALRAT UND PERSONALENTWICKLUNG Durch das Mitwirken an der Personalentwicklung wollen die Personalräte an der Universität ▪▪ verbesserte Arbeit ermöglichen, ▪▪ qualifizierte, zukunftsfähige, attraktive und sichere Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen, ▪▪ die Teamarbeit und Kooperation zwischen technischem, Verwaltungs- und wissenschaftlichem Personal fördern, ▪▪ Beschäftigte an den Umstrukturierungsprozessen und der Gestaltung der Arbeit beteiligen ▪▪ und die Vorstellungen der Arbeitnehmer/innen geltend machen. Ihre Interessen an der vernünftigen Gestaltung ihrer Arbeitsplätze sollen ernst genommen werden. Bei den Personalräten finden Sie offene Ohren für Ihre Anliegen und die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen. WEITERE INFORMATIONEN Personalrat der RUB FNO/ 00 /212, Internet: www.uv.rub.de/pers-rat Vorsitzender: Frank Markner, Tel. -25424 [email protected] Stellvertreter: Nicole Wesener, Tel. -27179 [email protected] Stellvertreter: Harald Hönig, Tel. -27359 [email protected] Sekretariat, Telefon –28266, [email protected] 42 43 Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten IA 6/36, Internet: www.rub.de/wpr/ Vorsitzender: Dr. Michael Jost, Tel. -26980, [email protected] Stellvertreter/innen: Dr. Luzia Vorspel, Tel. -26981, [email protected] Ralf Himmelmann, Tel. -24675, [email protected] Dr. Birgit Hütter, Tel. -23395, [email protected] Sekretariat Jeannette Ogaza, Tel. -27354, [email protected] interessenvertretungen INTEGRIERT DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG AN DER RUB Für alle Fragen und Anregungen steht den schwerbehinderten oder gleichgestellt behindeten Menschen die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der RUB beratend und unterstützend zur Seite. Immer wieder gibt es Probleme auf dem Weg durch die Uni und am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund ist ein großes Ziel der SBV, die RUB in eine barrierefreie Universität zu verändern. Hindernisse am Arbeitsplatz können meistens durch eine finanzielle Unterstützung des Landschaftsverbandes oder von anderen Stellen beseitigt werden. Als Grundlage dient der SBV das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die Richtlinien des Innenministeriums des Landes NRW zum SGB IX und das Behindertengleichstellungsgesetz NRW. WIR VERTRETEN ▪▪ schwerbehinderte Beschäftigte, ▪▪ den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ▪▪ Beschäftigte, die einen Antrag gestellt haben, ▪▪ und Beschäftigte, die einen Antrag stellen wollen. ZU UNSEREN AUFGABEN GEHÖRT Die Überwachungsfunktion: Die SBV hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Die Vorsorgefunktion: Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsagentur und Sozialversicherungsträger zu beantragen. Die Vermittlerfunktion: Die SBV hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Die Unterstützungsfunktion: Bei Anträgen an das Versorgungsamt und die Agentur für Arbeit hat die SBV die Beschäftigten zu unterstützen. Die Beratungsfunktion: Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind. DIE SBV Gebäude: FNO 00/216, Tel. -22925, E-Mail: [email protected] Internet: www.rub.de/sbv 44 45 VON SITZUNGEN, GREMIEN UND MENSCHEN – DIE RUB IN DER SELBSTVERWALTUNG MITGESTALTEN Was wäre die Ruhr-Universität Bochum ohne ihre Gremien? Senat und Universitätskommissionen, Ausschüsse und Beiräte auf zentraler Ebene und Fakultätsräte auf der dezentralen Ebene sind Orte der Entscheidung und Information, die Beteiligung ermöglichen und wichtige beratende Funktionen für die Entscheidungsträger/innen an der RUB haben. Die Zusammensetzung dieser Selbstverwaltungsgremien erfolgt nach Statusgruppen: Dort sind jeweils Professor/inn/en, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/ innen aus Technik und Verwaltung sowie Studierende vertreten. Und insofern haben Sie als neue Mitarbeiterin/neuer Mitarbeiterin auch die Chance, in diesem Rahmen Ihre Meinung einzubringen und Ihren neuen Arbeitsplatz „Universität“ mitzugestalten. Dabei bietet die Gremientätigkeit auch einige entscheidende Vorteile für Sie persönlich: Immer über laufende Debatten an der Hochschule informiert zu sein, ist ebenso ein Effekt wie der „Blick über den Tellerrand“ in andere Fakultäten und Einrichtungen und der Kontakt zu Kolleg/inn/en aus vielen unterschiedlichen Bereichen. Sind Sie neugierig auf die Gremientätigkeit geworden? Die Sprecherinnen der einzelnen Gruppenvertretungen beraten Sie gern und freuen sich über Kolleg/inn/en, die sich für eine Mitarbeit in einem Gremium interessieren! SPRECHER/INNEN DER VERSCHIEDENEN GRUPPEN IM SENAT Beate Hackethal, Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung Fakultät für Biologie und Biotechnologie Tel. -27377 E-Mail: [email protected] http://www.ruhr-uni-bochum.de/mtv/ Prof. Dr. Jörg Bogumil, Professoren und Professorinnen Fakultät für Sozialwissenschaft Tel. -27805 E-Mail: [email protected] Marita Schmeink, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Fakultät für Philologie Tel: 0234/32-22623 E-Mail: [email protected] interessenvertretungen kommunikation und information KoMMUniKation UnD inFoRMation 46 47 KOMMUNIKATION UND INFORMATION Kommunikation und Information kommunikation und information IMMER „UP TO DATE“ MEDIEN, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND PR AN DER RUB An der RUB gibt es viele Quellen, um sich über das Campusleben zu informieren – und auch viele Möglichkeiten, sich für Ihre eigenen Projekte marketingtechnisch beraten zu lassen und damit selbst einen professionellen Auftritt in den Medien zu haben. SERVICELEISTUNGEN DES DEZERNATS HOCHSCHULKOMMUNIKATION Die Homepage der RUB (www.rub.de) und das Aktuell Portal (aktuell.rub.de/) sind Ihre wichtigsten Plattformen zum Einstieg ins Medienleben unserer Universität. Dort erfahren Sie täglich alles Aktuelle über Ereignisse des Tages, über Tagungen, Termine, etc. Mit der Homepage verlinkt ist auch der Veranstaltungskalender der RUB, in den auch Sie selbst die von Ihnen organisierten besonderen Veranstaltungen, Gastvorträge, Ringvorlesungen etc. eintragen können. RUBENS heißt die Zeitschrift der Ruhr-Universität, die vierzehntägig über das Geschehen auf dem Campus informiert. Sie liegt an verschiedenen Stellen auf dem Campus, wie in der Mensa und den Cafeterien, aus. Wenn Sie möchten, können Sie die RUBENS kostenlos abonnieren, sodass sie an Ihren Arbeitsplatz geliefert wird: www.rub.de/rubens/kontakt.htm Weitere Informationen: Redaktion RUBENS: Arne Dessaul, UV 0/28, Tel. -23999, E-Mail: arne.dessaul@ uv.rub.de Internet: www.ruhr-uni-bochum.de/rubens/ RUBIN – WISSENSCHAFTSMAGAZIN DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Hinter komplizierten wissenschaftlichen Sachverhalten verbirgt sich manch’ spannende Geschichte, vorausgesetzt, Forschung wird allgemeinverständlich präsentiert: Dem widmet sich RUBIN – das Wissenschaftsmagazin der Ruhr-Universität Bochum. Zweimal jährlich gibt es Einblick in aktuelle Forschungsprojekte aus Lebenswissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Ein zusätzliches Sonderheft pro Jahr ist einem speziellen Themengebiet gewidmet. Weitere Informationen: Redaktion RUBIN: Dr. Julia Weiler, UV 0/40, Tel. -25228, E-Mail: [email protected], Internet: www.rub.de/rubin/ 48 49 PRESSEINFORMATIONEN werden täglich herausgegeben und informieren die Medien kontinuierlich über die aktuelle Forschung und Lehre und das Campusleben an der RUB. Wenn Sie selbst etwas melden wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an das Dezernat Hochschulkommunikation; rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail: Dezernat Hochschulkommunikation Geschäftszimmer: Susanne Scheepers Tel. -28830, [email protected] Internet: www.uv.rub.de/dezernat8/ SOCIAL MEDIA Über die Sozialen Medien können Sie interaktiv das Leben und Arbeiten an der Uni verfolgen und auch darüber diskutieren. Die RUB bei ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Facebook: www.facebook.com/RuhrUniBochum Twitter: twitter.com/ruhrunibochum YouTube: www.youtube.com/ruhruniversitaet Instagram: instagram.com/ruhrunibochum MARKETING, DESIGN UND FOTOGRAFIE Die Marke „RUB“ zu etablieren, ist ein weiteres Ziel des Dezernats Hochschulkommunikation. Wenn Sie für Ihre Einrichtung PR-Projekte oder Kampagnen gestalten möchten oder Fotografien benötigen, wenden Sie sich gerne an die Agentur der RUB. Die kostenpflichtigen Angebote der Agentur der RUB erstrecken sich über Kampagnenberatung, Kreativleistungen wie Logoentwicklungen und Gestaltung von Printprodukten und Fotografien. Auch bei Fragen zum Corporate Design helfen Ihnen die Agentur (Printmedien) und das Webteam (Online und Bildschirmmedien) gerne weiter. Wenn Sie Hilfe mit Ihrem universitären Internetauftritt benötigen, wenden Sie sich an das Webteam. Weitere Informationen Webteam: Christian Busche, Tel. -25407, E-Mail: [email protected] Agentur der RUB: Stefan Weituschat, Tel. -21378, E-Mail: [email protected] kommunikation und information WEITERE MEDIEN AN DER RUB CT DAS RADIO CT das radio ist das erste 24-Stunden-Campusradio in Deutschland und sendet seit November 1997 ein Programm für Bochum mit seinen vier Hochschulen (ca. 40.000 Studierende). Das Programm ist über die UKW-Frequenz 90.0 MHz in Bochum und Umgebung zu empfangen. Des Weiteren strahlt CT das Programm über Kabel in Bochum und Wattenscheid auf 90.8 MHz aus und ist als Stereo-Stream unter www.ctdasradio.de weltweit im Internet in bester Qualität zu empfangen. Immer montags bis freitags liegt in der Frühschicht von 7 bis 10 Uhr und der Spätschicht von 17 bis 20 Uhr der Fokus auf Information und Unterhaltung. Verschiedene Musikstile haben Platz in den Specials jeweils von 20 bis 22 Uhr. Weitere Informationen: Redaktion CT das radio Universitätsstraße 150, 44801 Bochum, ICN 02/ 648 Tel. -10900, [email protected] Internet: www.radioct.de BOCHUMER STADT- UND STUDIERENDENZEITUNG (:BSZ) ist eine Zeitung von Studierenden, die mit kritischem Blick über Themen rund um das studentische Leben in und um Bochum berichten. Sie erscheint alle zwei Wochen, ist kostenlos und liegt auf dem gesamten Campus in Auslagen, in der Mensa und in den Cafeterien aus. Alle Ausgaben und weitere News finden Sie auf der Webseite: www.bszonline.de/ Weitere Informationen Redaktion: Tel. -26900, E-Mail: [email protected] TV.RUB ist das Campusfernsehen der Ruhr-Uni-Bochum. In einer 15- bis 25-minütigen Magazinsendung präsentieren die verschiedenen Moderatoren-Teams interessante Reportagen und Veranstaltungs-Tipps zur Gestaltung eines abwechslungsreicheren (Studenten-)Alltags in Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet. TV.RUB gehört zur Lehr- und Lernredaktion (LLR) am RUB-Institut für Medienwissenschaft. In der LLR können Studierende aller Fachrichtungen erste fernsehjournalistische Erfahrungen sammeln. Die aktuelle Sendung von TV.RUB finden Sie hier: tv.rub.de/ 50 51 GUT BEGLEITET DURCH DEN ARBEITSALLTAG TECHNIKUNTERSTÜTZUNG, E-LEARNING UND VERANSTALTUNGSMANAGEMENT TELEKOMMUNIKATION Die IT.SERVICES sind zuständig für den Betrieb und den Ausbau der Telekommunikationsanlage der RUB. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner/innen für alle Fragen rund ums Telefonieren (Telefonanlage, Telefone, Faxgeräte, Diensthandys, Anrufbeantworter, Teilnehmeränderungen, Störungen etc.). Auch für die Beschaffung von mobilen Endgeräten und Verträgen sind die IT.SERVICES verantwortlich. Die Ruhr-Universität profitiert vom Rahmenvertrag des DFN (Deutsches Forschungsnetz) mit dem Mobilfunkanbieter T-Mobile. Die IT.SERVICES können daher den Einrichtungen günstige Handytarife und Datenkarten anbieten. Für Mitarbeiter/innen, die die Datenkarten testen wollen oder nur ab und zu benötigen, empfiehlt sich die Internet-to-go-Ausleihe. HÖRSAALMEDIENTECHNIK: In den letzten Jahren wurden immer mehr Räume der RUB medientechnisch ausgestattet oder medientechnisch modernisiert. Dabei wurde auch immer ein Schwerpunkt auf eine möglichst einheitliche Ausstattung und einfache Bedienung gelegt. Bei Fragen zur Ausstattung und Bedienung, bei Anregungen oder auch im Fehlerfall können Sie die IT.SERVICES kontaktieren. IT-BETREUUNG Die IT.SERVICES unterstützen sämtliche Bereiche der Universität bei Anschaffung, Ausbau und Wartung einer passenden IT-Infrastruktur. Zunehmend betreuen die IT.SERVICES auch Fakultäten, die keine eigene „IT-Betreuung“ haben. VIDEOKONFERENZEN Auswahlgespräche mit Bewerber/inne/n an entfernten Orten, Projektmeetings mit Partneruniversitäten oder Wirtschaftsunternehmen mit gemeinsamer Präsentation – es gibt viele Gelegenheiten, bei denen eine Videokonferenz hilfreich ist. Wenn da nicht die Angst vor der Bedienung der Technik wäre. Seit vielen Jahren gibt es an der RUB eine mobile und drei stationäre Videokonferenzanlagen. Nach der erfolgreichen Integration wird die Bedienung der Videokonferenz so einfach sein wie ein Telefonat. AUCH ZU HAUSE IM NETZ Damit Sie das Internet auch von zu Hause aus über die RUB oder über dfn@home nutzen können, können die IT.SERVICES Ihnen als RUB-Angehörige/r eine eigene Zugangskennung mit LoginID und Passwort einrichten. Mit diesen Zugangsdaten können Sie das WLAN an der RUB nutzen und sich in sogenannte Hirnports – frei zugängliche Netzwerkdosen auf dem Campus oder in Studentenwohnheimen – einwäh- kommunikation und information len. Dies beinhaltet auch eine persönliche E-Mail-Adresse der Form [email protected]. Zusätzlich können Sie eine eigene persönliche Homepage auf dem Homepage-Server der Uni ablegen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die IT.SERVICES gerne zur Verfügung. Weitere Informationen IT.SERVICES http://it-services.ruhr-uni-bochum.de/ Persönliche Nachfragen: Servicecenter der IT.SERVICES Gebäude NA, Etage 02, Raum 297 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10.00 bis 15.30 Uhr Telefonsupport: 0234/32-24025 Mo. bis Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr E-Mail: [email protected] 52 53 MODERNE LEHRE GESTALTEN - MIT ELEARNINGUNTERSTÜTZUNG! Sie möchten zu Ihrer Lehrveranstaltung Unterlagen online stellen, mit Studierenden auch zwischen den Sitzungen in Kontakt bleiben, einen Test zur Lernerfolgskontrolle im Internet erstellen oder Sie denken an eine Aufzeichnung Ihrer Vorlesung? Für diese und noch viel mehr Anliegen gibt es in der RUB das RUBeL-Team. Als Lehrende/r stehen Ihnen auch über unsere Lernplattformen Blackboard und Moodle hinaus nicht nur weitere technische Werkzeuge, sondern auch ein umfangreiches Supportangebot zur Verfügung. Neben wöchentlich stattfindenden Kurzeinführungen zu eLearning-Tools und Workshops gibt es für Lehrende vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. durch den Einsatz studentischer eTutorinnen und eTutoren oder durch eTeams, die als unmittelbare Ansprechpartner vor Ort in immer mehr Fakultäten vertreten sind. Sie setzen in Ihrer Lehrveranstaltung schon etwas mehr auf eLearning? Dann kommt sicher die Auszeichnung Ihres Kurses mit dem eLabel in Frage. So sehen Ihre Studierende auf einen Blick, dass sie von den Vorteilen des eLearning in profitieren können. ANSPRECHPARTNER STABSSTELLE ELEARNING / RUBEL-VERBUND Holger Hansen und Simone Henze Tel. -25900 E-Mail: [email protected] UNIVERSAAL – DIE VERANSTALTUNGSAGENTUR DER RUB UNIversaal unterstützt Angehörige und Gäste der Ruhr-Universität bei der Vorbereitung und Realisierung von Veranstaltungen aller Art. Wir bieten Ihnen dabei Betreuung aus einer Hand: Eine Ansprechperson begleitet Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Nachbereitung der Veranstaltung. Wir möchten, dass Sie sich ganz auf die Inhalte Ihrer Veranstaltung konzentrieren können. Alles andere übernehmen wir für Sie. Wir buchen die Räume, sorgen für die technische Ausstattung und organisieren Catering und Dekoration. Gerne stellen wir Ihnen auch Tagungsunterlagen zusammen oder entwerfen ein Kulturprogramm. Sprechen Sie uns an! WEITERE INFORMATIONEN UND ANSPRECHPARTNER Internet: www.rub.de/universaal Tel. -29090 E-Mail: [email protected] regeneration und erholung Regeneration und REGEnERation UnD ERholUnG erholung 54 55 REGENERATION REGENERATION regeneration und erholung GUTEN APPETIT! ESSEN UND TRINKEN AN DER RUB Ein Kopf kann nicht frei denken, wenn der Magen leer ist – so lautet das Motto der Campusgastronomie des AKAFÖ (Akademisches Förderungswerk). Und das gilt für Studierende und Uni-Beschäftigte gleichermaßen. Die Mensen und Cafeterien des AKAFÖ verköstigen deshalb sowohl Studierende als auch Uni-Mitarbeiter/innen mit Mahlzeiten und Leckereien. Daneben gibt‘s aber noch viel mehr zu entdecken: das Campusrestaurant Q-West, die Strandbar, das Kulturcafé, die kulinarische Vielfalt des Uni-Centers u.v.m. DIE MENSA DER RUB hat auf Ebene 01 (Haupteingangsebene) ein großes Foyer, eine Kaffeebar, ein Bistro und eine Außenterrasse. Hier gibt es ein leckeres Frühstücksangebot, Mittagessen, Snacks und Kaffeespezialitäten und alles für den süßen Gaumen. Eine Etage tiefer befindet sich die eigentliche Mensa. Im Ausgabebereich werden an Werktagen diverse Stammessen, Nudeln, Salate und weitere Speisen serviert. Außerdem gibt es in verschiedenen Gebäuden Cafeterien mit einem Angebot für den kleinen Hunger sowie das Campusrestaurant Q-West, das mittags und auch abends mit allerlei kulinarischen Genüssen aufwartet. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Speiseplänen: www.akafoe.de CAMPUSNAH VERWÖHNT Nach dem Essen ein Mokka gefällig? Probieren Sie es doch einmal hier...oder einmal da... CAFÉ OLÉ Ein quirliges Stehcafé im Foyer der Universitätserwaltung. Den Kaffee können Sie trotzdem immer in Ruhe austrinken: Günstig, lecker und schnell. Und auch für Vitamine ist gesorgt. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8 - 17 Uhr DAS KULTURCAFÉ befindet sich im Studierendenhaus schräg gegenüber der Universitätsverwaltung und wird vom AStA betrieben. Multiple Choice Breakfast gibt es von 10 - 16 Uhr. Sie können sich außerdem mit Suppen, kleinen Snacks, Broten mit diversen Dips stärken. Regelmäßig überrascht Sie dort abends auch ein Kulturangebot. Öffnungszeiten: Mo-Do 10-20 Uhr / Fr 10-16 Uhr DAS UNI-CENTER LÄDT EIN Nur wenige Schritte sind es über die Uni-Brücke zum kommerziellen Uni-Center. Die kulinarische Angebotspalette ist international, reicht vom deutschen Frühstück bis zur chinesischen Nudelpfanne oder Kebap und lädt morgens, nachmittags und auch abends nach Konferenzen 56 57 oder Seminaren zum Verweilen und Entspannen ein. NOCH EIN WENIG WEITER… ... und wenige Gehminuten, rechts ab vom Uni-Center entfernt, am Buscheyplatz gelegen, gibt es noch eine besondere Lokalität zu entdecken: LE CLOCHARD ist eine Studierendenkneipe mit irischem Flair und wechselnden Ausstellungen, Internet-Wochenkarte und im Sommer Sitzmöglichkeiten im Biergarten, die lange geöffnet hat. Öffnungszeiten: Täglich ab 16 Uhr Weitere Informationen Tel. 0234/ 701829, E-Mail: [email protected], Internet: www.clochard-bochum.de regeneration und erholung ENTSPANNEN KULTUR UND KREATIVES Kunst ist schön, macht aber auch viel Arbeit. Das kulturelle Angebot unserer Universität kann sich sehen lassen und bietet vor internationalem Background für jeden Geschmack etwas. Ob Sie durch die Kunstsammlung schlendern oder sich auf dem jährlichen Campusfest amüsieren, im Botanischen Garten meditieren oder die Angebote des Selbsthilfe-Kommunikationszentrums, der OASE, in Anspruch nehmen – Kunst und Kultur sind ansteckend! DAS KULTURBÜRO BOSKOP ist tätig innerhalb der studentischen Kultur und bietet Kurse und Workshops. Weitere Informationen: Akafö Bochum, Abteilung Kultur, Sumperkamp 9-15, Zi. 422, Tel. -11520/-21, E-Mail: [email protected]; Internet: www.akafoe.de/kultur BOTANISCHER GARTEN Öffnungszeiten: Sommerhalbjahr (April-September) 9 bis 18 Uhr, Winterhalbjahr (Oktober-März) 9 bis 16 Uhr; Internet: www.boga.rub.de/ FILMCLUB STUDIENKREIS (FILM SKF) Di und Do Filme fürs kleine Portemonnaie im HZO 20. Weitere Informationen: Tel. -23364, Internet: www.rub.de/skf/ KUNSTSAMMLUNG mit antiker und moderner Kunst und Münzsammlung. Weitere Informationen: Universitätsbibliothek UB, Ebene 01, Eingang im Süden über das Forum, Öffnungszeiten: Di. bis So. und an Feiertagen 11 bis 17 Uhr, Tel. -26782, Internet: www.rub.de/kusa/ KOCHFREUNDE AN DER RUB Internet: www.rub.de/kochfreunde OASE: ORT FÜR AUSTAUSCH, STUDIUM UND ENTWICKLUNG Tel. 0234/79 22 332, E-Mail: [email protected], Internet: www.rub.de/oase MUSISCHES ZENTRUM (MZ) Öffnungszeiten: Vorlesungszeit Mo. - Fr. 8 bis 21 Uhr, Samstag 9 bis 16 Uhr, vorlesungsfreie Zeit Mo. - Fr. 8-18 Uhr Weitere Informationen: Ebene 0 direkt an der Unibrücke, Tel. -23945, , E-Mail: [email protected], Internet: www.rub.de/mz/ 58 59 UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK (UB) Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 bis 24 Uhr, Sa. 11 bis 20 Uhr, So. 11 bis 18 Uhr, Weitere Informationene: Tel. Servicetheke: -26929 (von 8 bis 18 Uhr, danach AB) Internet: www.ub.rub.de regeneration und erholung HOCHSCHULSPORT BOCHUM BEWEGTER AUSGLEICH ZUM ARBEITSALLTAG Die Angebote des Hochschulsports Bochum stehen allen Beschäftigten der RUB offen. Sie können aus über 150 Kursen in mehr als 60 Sportarten wählen. Unser Ziel ist es, Ihnen Möglichkeiten für einen bewegten, gesundheitsfördernden Ausgleich zum universitären Arbeitsalltag zu bieten. Alle Angebote können online unter www.hochschulsport-bochum.de gebucht werden. Voraussetzung ist der Erwerb einer Sportkarte, die für Beschäftigte 30 Euro pro Semester kostet. Im Anschluss buchen Sie Ihre Wunschkurse, für die möglicherweise ein geringes Entgelt erhoben wird. Weitere Informationen Hochschulsport Bochum, SSC 1/215, Tel. -29430, E-Mail: [email protected] Internet: www.hochschulsport-bochum.de ÜBRIGENS: Auch die Interne Fortbildung und Beratung der RUB bietet ein vielfältiges Sportangebot für Beschäftigte an – mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.uv.rub.de/ ifb/gesundheitskurse/index.html 60 61 BOCHUM ENTDECKEN ONLINE-DIENSTLEISTUNGEN IN DER STADT Um mehr über Bochum als Lebensraum zu erfahren, geben wir Ihnen hier ein paar interessante Link-Tipps: Stadtverwaltung Bochum online: www.bochum.de Fahrplaninformationen: www.vrr.de Presse und Stadtmagazine: www.coolibri.de (Stadtillustrierte) www.derWesten.de (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) www.stadtspiegel-bochum.de (Stadtanzeiger) www.bo-alternativ.de (Alternative Stadtnachrichten) www.bodoev.de (Bochumer und Dortmunder Obdachlosenzeitschrift) Lokalradio www.radiobochum.de (98.5 Radio Bochum) zu guter letzt ZU GUTER LETZT: FEHLT WAS? Ihre Anregungen sind gefragt! Fehlten Ihnen wichtige Informationen, die Ihnen in den ersten Arbeitswochen weiter geholfen hätten? Dann geben Sie uns bitte Ihre Anregungen weiter! Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung entweder per Hauspost an das Dezernat für Organsations- und Personalentwicklung z.Hd. Silvia Markard oder Anja Tillmann UV 2/242 im Hause oder per E-Mail an: [email protected] [email protected] Wir freuen uns über Ihr Feedback! DEZERNAT FÜR ORGANISATIONS- UND PERSONALENTWICKLUNG DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Universitätsstraße 150, UV 2/242 44780 Bochum 0234 / 32-27948 oder -28830 www.uv.rub.de/oepe Stand des Willkommenspaket: 20.07.2016 62 63
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