PDF direkt öffnen - MdL Dr. Jana Pinka

Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
DRUCKSACHE 6/5801
Kleine Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Jana Pinka,
Fraktion DIE LINKE.
Thema:
Kahlhiebe (Kahlschläge) und Waldumwandlungen bei Sachsenforst und
insgesamt im Sächsischen Wald
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Kahlhiebe und Waldumwandlungen – bitte unterteilen nach
i. rechtlich nicht zu beanstanden und
ii. rechtlich zu beanstanden wurden in Sachsen jeweils in den fünf zurückliegenden Jahren mit jeweils welcher
Flächengröße und welcher Waldbesitzart durch wen genehmigt bzw. festgestellt
und wie viele davon befinden sich im Nationalpark Sächsische Schweiz, dem
Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, den Naturschutzgebiete
Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain?
[Tatbestände der Kahlhiebe und Waldumwandlungen nach SächsWaldG:
a. genehmigungspflichtige Kahlhiebe nach § 19 III SächsWaldG (> 2 ha ohne
Schutzwald),
b. genehmigungspflichtige Kahlhiebe nach § 29 VII SächsWaldG (im Schutzwald),
c. genehmigungspflichtige Waldumwandlungen nach § 8 SächswaldG,
d. nicht genehmigungspflichtige Kahlhiebe jeweils nach § 19 VI SächsWaldG i.v.m.
§ 29 VII SächsWaldG (im Schutzwald),
e. nicht genehmigungspflichtige Kahlhiebe jeweils nach § 19 VI SächsWaldG
außerhalb des Schutzwaldes,
f. nicht genehmigungspflichtige Kahlhiebe (§ 19 I SächsWaldG; < 2 ha)
g. nicht genehmigungspflichtige Kahlhiebe (§ 19 II SächsWaldG, Voranbau etc.),
g. nicht zur Genehmigung beantragte Waldumwandlungen (§ 8 SächswaldG)]
Unterzeichner: Jana Pinka
Ort: Freiberg
Datum: 19.07.2016
Eingegangen am: 19.07.2016
2. Anschlussfrage:
Mit welchen Konsequenzen nach § 53 SächsWaldG sowie ggf. weiteren Auflagen (etwa
Walderhaltungsabgabe) wurden die (ehemaligen) Waldbesitzer die
-
entgegen § 19 Abs. 3 SächsWaldG oder § 29 Abs. 7 SächsWaldG einen Kahlhieb
ohne Genehmigung vornahmen
-
entgegen § 8 Abs. 1 SächsWaldG es unternahmen, Wald ohne Genehmigung in
eine andere Nutzungsart umzuwandeln,
-
entgegen § 8 Abs. 8 SächsWaldG den Baumbestand ohne Genehmigung
beseitigten,
-
nach § 8 Abs. 5 SächsWaldG eine Walderhaltungsabgabe zu entrichten hatten
daraufhin jeweils konfrontiert und welche absolute und relative Fläche jeweils an
Kahlhieben und Waldumwandlungen insgesamt betrifft das in den Jahren jeweils?
3. Wie hat sich die Waldflächenbilanz nach Regionen der Landesdirektion Sachsen und für
den Freistaat Sachsen gesamt (Darstellung bitte analog dem 4. Forstbericht der
Staatsregierung, S. 9) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und welchen absoluten
und relativen Anteil am Flächenabgang nehmen jeweils dabei die
i.
rechtlich nicht zu beanstanden bzw.
ii.
zu beanstanden
Kahlhiebe und Waldumwandlungen sowie
am Flächenzugang jeweils die
i.
im Rahmen der Genehmigung zum Kahlhieb oder der Waldumwandlung oder
ii.
infolge der staatlichen Sanktionen bei unrechtmäßigem Kahlhieb oder
Umwandlung
ergangenen Verpflichtungen zur Wieder- oder Erstaufforstung ein?
4. Durch welche Art von Monitoring stellt die Staatsregierung fest, ob und inwiefern
Kahlhiebverdachtsflächen oder tatsächliche Kahlhiebe bzw. ungenehmigte
Waldumwandlungen vorliegen – inwiefern werden bspw. Befliegungsdaten hinsichtlich
dieser Frage gezielt ausgewertet – und inwiefern werden diese Ergebnisse veröffentlicht
oder zusammenfassend dargestellt (bspw. im Rahmen der Forstzertifizierung)?
5. Welche Fläche nehmen jeweils im Staatswald der jeweils 12 Forstbezirke (ausgenommen
die folgend genannten Schutzgebiete), dem Nationalpark Sächsische Schweiz, dem
Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, den Naturschutzgebiete
Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain
a. die Holzbodenfläche,
b. die Nichtholzbodenfläche
c. die nichteingerichteten Flächen
d. die Naturwaldzellen (Flächen ohne forstliche Nutzung und ohne
Verkehrssicherung, davon Holzbodenfläche)
zum Stand der Jahre 2007, 2012 sowie zum jüngsten erreichbaren Stand ein?
(Bitte dazu die in Sachsen gültige Begriffsdefinition Holzbodenfläche,
Nichtholzbodenfläche und nichteingerichtete Flächen wiedergeben)
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