Wichtige Information zur Einhaltung der Frequenzvorgabe Sehr

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für Niedersachsen
Gesundheitsmanagement ambulant
Unternehmensbereich Heilmittel
Niedersachsenstraße 10
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Gesprächspartner
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Telefon
0541 348-13505
Telefax
0541 348-13559
E-Mail
serviceteam.heilmittelabrechnung
@nds.aok.de
Zeichen/Doku
Datum
19.07.2016
Wichtige Information zur Einhaltung der Frequenzvorgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns ist aufgefallen, dass die wöchentlichen Frequenzvorgaben des Arztes nicht immer
eingehalten werden.
Eine Abweichung von der Frequenz ist nur zulässig, wenn zuvor zwischen dem Heilmittelerbringer und dem Vertragsarzt ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die
einvernehmliche Änderung ist zwingend vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck
(unten links auf der Rückseite) zu dokumentieren.
Ab dem 01. August 2016 (Verordnungsdatum) vergüten wir Behandlungstage nicht mehr,
wenn sie die vorgegebene Frequenz – beziehungsweise die mit dem Vertragsarzt vereinbarte Frequenz – übersteigen.
Hinweis: Fehlt die Vorgabe der Frequenz vom Arzt und ist keine Dokumentation auf der
Rückseite, die eine Vereinbarung mit dem Vertragsarzt bekundet, dann legen wir für die
Prüfung die Frequenzempfehlung aus dem Heilmittelkatalog zugrunde.
Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AOK – Die Gesundheitskasse
für Niedersachsen
Vorstandsvorsitzender: Dr. Jürgen Peter · Vorsitzende des Verwaltungsrates: Bernd Wilkening · Ulrich Gransee (im jährlichen Wechsel)
Internet: www.aok-gesundheitspartner.de/nds