Einwohnergemeinde Zermatt Verwaltungsleitung Kirchplatz 3 Postfach 345 CH-3920 Zermatt Telefon +41(0)27 966 22 66 Fax +41 (0)27 966 22 00 [email protected] www.gemeinde.zermatt.ch Abfallreglement – Revision Informationsveranstaltungen Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) führt im Zusammenhang mit der Revision des Abfallreglements inkl. Gebührenordnung mehrere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung von Zermatt durch. Diese finden wie folgt statt: Datum Zeit Ort Zielgruppe Dienstag, 26. Juli 2016 15.00 Uhr Turnhalle Walka Hotelier-, Gastroverein Dienstag, 2. August 2016 19.30 Uhr Turnhalle Walka Bevölkerung Donnerstag, 4. August 2016 15.00 Uhr Turnhalle Walka Bevölkerung Nach den Informationsveranstaltungen wird die Bevölkerung an der ausserordentlichen Urversammlung vom 16. August 2016 über die Revision des Reglements beraten. Der definitive Entscheid über das revidierte Abfallreglement erfolgt an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016. Ausgangslage Seit der Einführung des Abfallreglements mit dem Verursacherprinzip ab 1. Dezember 2012 haben sich die Gesamttonnagen der einzelnen Abfallfraktionen verändert. Aufgrund dieser Erfahrungen und dem Verhalten der Abfallverursacher konnten die Kosten der einzelnen Abfallfraktionen genau eruiert und verursachergerecht den entsprechenden Kategorien zugeordnet werden. Hinzu kommt, dass mit den bisherigen Abfall- und Wertstoffgebühren die Aufwendungen der Abfallrechnung nicht gedeckt werden können. Aus diesem Grund ist eine Revision des Abfallreglements inkl. Gebührenordnung unumgänglich. Wesentlichsten Änderungen Wegfall der privaten Container Entsorgung nur noch über die öffentlichen Sammelstellen Wegfall des Rabattsystems auf der Grundgebühr die zusätzlichen Container ausserhalb der öffentlichen Sammelstellen generieren der EWG erhebliche Mehraufwendungen Abgabe von Betriebscontainern nur noch auf begründete Anfrage mit Zustimmung der EWG Betriebscontainer nur noch mit Gebührenplomben Einführung einer Abholmarke für alle Betriebscontainer (Betriebsabfälle, bioorganische Abfälle und andere Wertstoffe). Abholservice vor Ort ist kostenpflichtig Definition Spezialfinanzierung und Gebühren – finanztechnische Anpassungen Aufwand für bioorganische Abfälle wird von der Abfallrechnung ausgenommen und der Gemeinderechnung belastet Alle Tarife mit Bandbreiten angegeben der Gemeinderat kann die Tarife innerhalb der Bandbreiten nach Bedarf jährlich neu festlegen Rechnungsstellung klare Definition der Adressaten Einführung neues Abfallreglement Nach der beratenden Urversammlung vom 16. August 2016, der Urnenabstimmung vom 25. September 2016 und der Homologation durch den Staatsrat soll das revidierte Abfallreglement rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zermatt, Juli 2016 EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT
© Copyright 2024 ExpyDoc