Abfallreglement – Revision Informationsveranstaltungen

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Abfallreglement – Revision
Informationsveranstaltungen
Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) führt im Zusammenhang mit der Revision des Abfallreglements inkl. Gebührenordnung mehrere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung von
Zermatt durch. Diese finden wie folgt statt:
Datum
Zeit
Ort
Zielgruppe
Dienstag, 26. Juli 2016
15.00 Uhr
Turnhalle Walka
Hotelier-, Gastroverein
Dienstag, 2. August 2016
19.30 Uhr
Turnhalle Walka
Bevölkerung
Donnerstag, 4. August 2016
15.00 Uhr
Turnhalle Walka
Bevölkerung
Nach den Informationsveranstaltungen wird die Bevölkerung an der ausserordentlichen Urversammlung
vom 16. August 2016 über die Revision des Reglements beraten. Der definitive Entscheid über das revidierte Abfallreglement erfolgt an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016.
Ausgangslage
Seit der Einführung des Abfallreglements mit dem Verursacherprinzip ab 1. Dezember 2012 haben sich
die Gesamttonnagen der einzelnen Abfallfraktionen verändert. Aufgrund dieser Erfahrungen und dem
Verhalten der Abfallverursacher konnten die Kosten der einzelnen Abfallfraktionen genau eruiert und
verursachergerecht den entsprechenden Kategorien zugeordnet werden.
Hinzu kommt, dass mit den bisherigen Abfall- und Wertstoffgebühren die Aufwendungen der Abfallrechnung nicht gedeckt werden können. Aus diesem Grund ist eine Revision des Abfallreglements inkl. Gebührenordnung unumgänglich.
Wesentlichsten Änderungen
 Wegfall der privaten Container  Entsorgung nur noch über die öffentlichen Sammelstellen
 Wegfall des Rabattsystems auf der Grundgebühr  die zusätzlichen Container ausserhalb der öffentlichen Sammelstellen generieren der EWG erhebliche Mehraufwendungen
 Abgabe von Betriebscontainern  nur noch auf begründete Anfrage mit Zustimmung der EWG
 Betriebscontainer nur noch mit Gebührenplomben
 Einführung einer Abholmarke für alle Betriebscontainer (Betriebsabfälle, bioorganische Abfälle und
andere Wertstoffe). Abholservice vor Ort ist kostenpflichtig
 Definition Spezialfinanzierung und Gebühren – finanztechnische Anpassungen
 Aufwand für bioorganische Abfälle wird von der Abfallrechnung ausgenommen und der Gemeinderechnung belastet
 Alle Tarife mit Bandbreiten angegeben  der Gemeinderat kann die Tarife innerhalb der Bandbreiten
nach Bedarf jährlich neu festlegen
 Rechnungsstellung  klare Definition der Adressaten
Einführung neues Abfallreglement
Nach der beratenden Urversammlung vom 16. August 2016, der Urnenabstimmung vom 25. September
2016 und der Homologation durch den Staatsrat soll das revidierte Abfallreglement rückwirkend per
1. Januar 2016 in Kraft treten.
Zermatt, Juli 2016
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT