WM Seminare Das neue europäische Marktmissbrauchsregime MAD/MAR-Umsetzung in Deutschland nach ESMA Level 2 - Maßnahmen und 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz WM - S emi nar 6. Oktober 2016 Mercure Eschborn Ost Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung” Für dieses Seminar wird eine FAO-Bescheinigung mit insgesamt 6,5 Stunden Seminarzeit ausgestellt. Leitung & Moderation Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M. (Harvard), Universität München Referenten Ralf Becker Alexander Fleischmann Dr. Bernd Geier Dr. Karsten Müller-Eising Dr. Corinna Ritz Sebastian de Schmidt Dr. Thorsten Voß Paul Wittnebel Direkt zur OnlineAnmeldung Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Referenten / Zielsetzung / Teilnehmer Referenten Dr. Karsten Müller-Eising Ralf Becker leitet bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstsitz Frankfurt am Main seit 2012 das Referat für Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zuvor war er u.a. stellvertretenden Leiter des Referats für Unternehmensübernahmen. Er ist Mitherausgeber des Kommentars „Just/Voß/Ritz/ Becker: Wertpapierhandelsgesetz“ und durch weitere Veröffentlichungen hervorgetreten. Alexander Fleischmann ist seit 2006 als Rechtsanwalt und Unternehmensjurist tätig. Als Referent wirkt er seit vielen Jahren an der Aus- und Weiterbildung von CompliancBeauftragten mit. Er ist Senior Referent im Compliance Office der DZ BANK AG und war zuletzt u.a. für die Umsetzung der MAD und MAR verantwortlich. Dr. Bernd M. Geier, LL.M. ist Partner im Frankfurter Büro von Dentons. Er berät im Bereich des Aufsichtsrechts, insbesondere der Finanzmarktregulierung. Seine Praxis umfasst die Begleitung von Regulatory Change Projekten (z.B. zur MiFID-Reform), die aufsichtsrechtliche Strukturierung von Transaktionen und die Beratung in Sanierungsund Abwicklungsfragen (BRRD/SRM). Dr. Geier ist Lehrbeauftragter an der Universität Speyer für Bankenaufsichtsrecht und Bankenrestrukturierung. Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M. (Havard) ist seit März 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen u.a. im Bürgerlichen Recht, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Bankrecht mit rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive, Law & Economics. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB). ist Rechtsanwalt und Notar und als Partner bei der internationalen Anwaltssozietät Jones Day in deren Frankfurter Büro tätig. Er verfügt über weit reichende Erfahrungen in den Bereichen M&A, IPOs, Kapitalerhöhungen, Sekundärplatzierungen, Wandelanleihen, öffentliche Übernahmen, sonstige Eigenkapitalbasierte Transaktionen und Refinanzierungen. Er berät internationale Unternehmen, Investoren und Investmentbanken ständig im Kapitalmarktrecht sowie Gesellschaftsrecht, insbesondere Aktienrecht/Übernahmerecht und Restrukturierungsrecht. Er war während der Finanzkrise insbesondere auch im Rahmen der Stabilisierung von Banken tätig. Dr. Corinna Ritz ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstsitz Frankfurt am Main tätig. Sie veröffentlicht regelmäßig zu kapitalmarktrechtlichen Themen (u.a. „Just/Voß/ Ritz/Becker, Wertpapierhandelsgesetz“, "Just/Voß/ Ritz/Zeising: Wertpapierprospektgesetz“, ferner in "Baums/Thoma: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz". Sebastian de Schmidt ist stellvertretender Leiter des Referats Verfolgung von Marktmanipualtion bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt. Dr. Thorsten Voß ist Partner im Frankfurter Büro von WTS Legal. Er berät in- und ausländische Banken, Finanzund Wertpapierdienstleister, Investmentgesellschaften und börsennotierte Emittenten in allen aufsichtsrechtlichen Themen (neben der MAD/MAR zu MiFID II/ MiFIR, AIFMD, UCITS V und VI, KAGB, VermAnlG, AnlVO und Solvency II). Ein Fokus seiner Praxis liegt in der Konzeption von Kapitalanlageprodukten (Wertpapieremissionen und Investmentvermögen) in den Asset-Klassen Real Estate, Private Equity, Infrastruktur und Renewable Energy (Project und Green Bonds) für Initiatoren und Anleger von offenen und geschlossenen Fonds. Er hat zahlreiche namhafte Fondsgesellschaften, institutionelle Anleger und Family Offices bei der Auflegung von Investmentprodukten/CTA-Strukturen sowohl in Deutschland als auch bei der Errichtung von Investmentplattformen im Ausland aufsichtsrechtlich beraten. Als früherer Mitarbeiter der BaFin hat Dr. Thorsten Voß zudem umfassende Erfahrung in der Beratung zur Vermeidung von behaupteten Kapitalmarktverstößen/Capital Markets Compliance. Er ist Mitherausgeber und -autor von Kommentaren zum WpHG („Just/Voß/Ritz/Becker“), WpPG („Just/ Voß/Ritz/Zeising“), VerkProspG („Arndt/Voß“) und KAGB/VermAnlG („Arndt/Voß/Bruchwitz“) (alle im Programm der « gelben Reihe » des Verlages C.H. Beck), Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance sowie regelmäßiger Moderator von und Referent bei führenden Fachkonferenzen. Paul Wittnebel Stv. Leiter Compliance bei der Sparkasse Krefeld, ist seit mehr als 25 Jahren im Wertpapiergeschäft aktiv und beschäftigt sich seit 1994 mit dem Thema Compliance, davon viele Jahre als ComplianceBeauftragter bzw. Leiter WpHG-Compliance. Herr Wittnebel ist seit Jahren als Referent zu Compliance-Themen und in der Vermittlung von Fachwissen zu Finanzinstrumenten tätig. Zielsetzung Marktmissbrauch und Insiderhandel werden künftig in Europa einheitlich geahndet und deutlich schärfer bestraft. Nachdem schon im April 2016 zwei finale Texte für Level 2 – Maßnahmen zur weiteren konkretisierenden Ausgestaltung der MAR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, hat im Mai auch der Bundesrat dem 1. FimanoG zugestimmt, danach sollen Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu fünf Mio Euro geahndet werden, besonders schwere Fälle werden als Verbrechen eingestuft und mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Sind Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, hängt das drohende Bußgeld vom Konzernumsatz ab. Die delegierte EU-Verordnung befasst sich mit Ausnahmeregelungen, Präzisierung der Indikatoren für marktmanipulatives Verhalten, Schwellenwerte für die Offenlegung von Insiderinformationen, Arten von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften (Director‘ Dealings) auslösen. Die EU-Durchführungsverordnung präzisiert die Regelungen zu Director‘ Dealings weiter und enthält eine Formatvorlage für die Meldung dieser Geschäfte. Alle Regelungen zum Marktmissbrauchsregime finden ab Juli 2016 Anwendung. Die Veröffentlichung weiterer Level 2 – Maßnahmen steht noch aus. Auf den ersten Blick scheint das neue Regelwerk nicht viel Neues zu bringen, auf den zweiten Blick haben die Regelungen es jedoch in sich und werfen noch eine Reihe von Fragen auf: Welche Handelsplätze werden erfasst, für welche Finanzinstrumente gelten die Regelungen, wie können Marktteilnehmer die relevanten Finanzinstrumente und Geschäfte erfassen, welche Datenbestände müssen aufgebaut werden? Das setzt grundsätzlich eine IT-Infrastruktur voraus, die in der Lage sein muss, z.B. abhängige Instrumente/Geschäfte zuzuordnen und damit korrelierende Instrumente/ Geschäfte zu erkennen; von der Aufsicht werden pragmatische Lösungen eingefordert. Das WM-Seminar bereitet Marktteilnehmer (Banken, Emittenten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Fondsanbieter u.a.) auf die anstehende "Scharfschaltung" der neuen Bestimmungen vor, stellen diese neuen Regelungen doch erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Marktteilnehmer in den Bereichen, Handel, Legal, Compliance und IT dar, Prozesse und Strukturen müssen an die neue Rechtslage angepasst werden. Programm Programm – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Leitung und Moderation Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M. (Harvard), Universität München Sanktionen im Kapitalmarktrecht – verschärfte Rahmenbedingungen für Marktteilnehmer ØEckpunkte des neuen Sanktionsregimes Programm ØStruktur und Inhalt der neuen Straf- und Bußgeldtatbestände Die wichtigsten Änderungen im Marktmissbrauchsrecht aus Sicht der Praxis – Überblick Ø Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionsentscheidungen Ø Ausweitung der Sanktionsbewehrung RA Dr. Karsten Müller-Eising, Partner, Jones Day Ralf Becker, Leiter des Referats für Ordnungswidrigkeiten, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Überarbeitung des Verbots der Marktmanipulation durch MAR, CS-MAD und das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz Veröffentlichung von Insiderinformationen (Ad hoc-Publizität): Neues für den Freiverkehr? ØNeufassung des Tatbestandes ØNeufassung der Rechtsfolgen bei Verstößen ØFallbeispiele „altes“ vs. „neues“ Recht Sebastian de Schmidt, Referat Verfolgung von Marktmanipulation, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marktsondierungen: Aufsichtsrechtliche Neuerungen für den Sales-Bereich ØAnwendungsfälle und bisherige Handhabung Ø Neue Definition und Einordnung Ø Neue Verhaltens- und Aufzeichnungspflichten Ø Praktische Auswirkungen der Regelungen Alexander Fleischmann, Kapitalmarkt-Compliance, DZ BANK AG Eigengeschäfte von Führungspersonen (Directors‘ Dealings) und Insiderlisten ØErfasste Geschäftsarten ØHandelsverbote ØFormat, Inhalt und Aktualisierung von Insiderlisten Dr. Corinna Ritz, Referat Insiderüberwachung, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ØOffenlegungspflicht am Open Market nach Art. 17 MAR ØSpezifikationen und Dokumentationsanforderungen beim Aufschub der Veröffentlichungspflicht ØInformationslecks und Gerüchte ØGestreckte Sachverhalte: die Lafonta-Entscheidung RA Dr. Thorsten Voß, Partner, WTS Legal Praktische Erfahrungen aus der Umsetzung der MAR ØAusgestaltung der internen Compliance, insb. Chinese Walls ØBelehrungen und Schulungen RA Dr. Bernd Geier, Partner, Dentons Europe LLP Marktmissbrauch: Ein neues Thema für kleine und mittel große Sparkassen? ØBestandserhebung ØSensibilisierung und Schulung ØIT-Umgebung ØProzesse Paul Bernd Wittnebel, stv. Leiter Compliance, Sparkasse Krefeld Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main Anmeldung zum Seminar Nr. S16-822N (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Das neue europäische Marktmissbrauchsregime am 6. Oktober 2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 Datum 6. Oktober 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. www.wm-seminare.de www.wertpapiermitteilungen.de Veranstaltungsort Mercure Eschborn Ost Helfmann-Park 6 65760 Eschborn/Frankfurt Telefon: +49 6196 901 0 Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg & Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations, vier Wochen lang kostenlos und den Regulierungs-Newsletter der unverbindlich erhalten. Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV Seite 717 Univ.-Prof. Dr. Jens Koch, Bonn Bearbeitungsentgelte im Kreditgeschäft – ein Blick nach vorn Seite 726 Rechtsanwälte Dr. Heiner Hugger, LL.M., und Dr. David Pasewaldt, LL.M., Frankfurt a. M. Sanktionsverfahren der Börsen und Einstellungsmöglichkeiten nach dem Opportunitätsprinzip Seite 729 BGH, 21.10.2015 – I ZR 51/12 Zur Verpflichtung einer Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung Seite 732 BGH, 17.3.2016 – III ZR 47/15 Zur Frage, ob ein Anleger zur Meidung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit gehalten ist, nach Kenntniserlangung eines bestimmten Beratungsmangels den Prospekt und die Beratungsdokumentation auf das Vorliegen weiterer Beratungsmängel durchzusehen und auszuwerten Seite 734 BGH, 8.3.2016 – VI ZR 516/14 Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger Seite 742 OLG Stuttgart, 30.3.2016 – 9 U 171/15 Zum Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife Postverlagsort Frankfurt a. M. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort 16 AUS DEM INHALT: 1.Teilnehmer: Name, Vorname Firma/Institut D 22085 C 23. April 2016 70. Jahrgang Seiten 717-764 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. · Fax +49 69 2732 200 WM Seminare
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