Das neue europäische Marktmissbrauchsregime

WM Seminare
Das neue europäische
Marktmissbrauchsregime
MAD/MAR-Umsetzung in Deutschland nach ESMA Level 2 - Maßnahmen
und 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz
WM - S emi nar
6. Oktober 2016
Mercure Eschborn Ost
Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung”
Für dieses Seminar wird eine
FAO-Bescheinigung mit insgesamt
6,5 Stunden Seminarzeit ausgestellt.
Leitung & Moderation
Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M. (Harvard), Universität München
Referenten
Ralf Becker
Alexander Fleischmann
Dr. Bernd Geier
Dr. Karsten Müller-Eising
Dr. Corinna Ritz
Sebastian de Schmidt
Dr. Thorsten Voß
Paul Wittnebel
Direkt zur OnlineAnmeldung
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Referenten / Zielsetzung / Teilnehmer
Referenten
Dr. Karsten Müller-Eising
Ralf Becker
leitet bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) am Dienstsitz Frankfurt
am Main seit 2012 das Referat
für Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zuvor war er u.a. stellvertretenden Leiter
des Referats für Unternehmensübernahmen. Er ist
Mitherausgeber des Kommentars „Just/Voß/Ritz/
Becker: Wertpapierhandelsgesetz“ und durch weitere Veröffentlichungen hervorgetreten.
Alexander Fleischmann
ist seit 2006 als Rechtsanwalt und Unternehmensjurist tätig. Als Referent wirkt er seit vielen Jahren
an der Aus- und Weiterbildung von CompliancBeauftragten mit. Er ist Senior Referent im Compliance Office der DZ BANK AG und war zuletzt u.a. für
die Umsetzung der MAD und MAR verantwortlich.
Dr. Bernd M. Geier, LL.M.
ist Partner im Frankfurter Büro
von Dentons. Er berät im Bereich
des Aufsichtsrechts, insbesondere der Finanzmarktregulierung.
Seine Praxis umfasst die Begleitung von Regulatory Change Projekten (z.B. zur MiFID-Reform), die aufsichtsrechtliche Strukturierung
von Transaktionen und die Beratung in Sanierungsund Abwicklungsfragen (BRRD/SRM). Dr. Geier
ist Lehrbeauftragter an der Universität Speyer für
Bankenaufsichtsrecht und Bankenrestrukturierung.
Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M.
(Havard)
ist seit März 2016 Inhaber des
Lehrstuhls für Bürgerliches
Recht und Wirtschaftsrecht
an der Humboldt-Universität
zu Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen
u.a. im Bürgerlichen Recht, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Bankrecht mit rechtsvergleichender
und interdisziplinärer Perspektive, Law & Economics. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB).
ist Rechtsanwalt und Notar und
als Partner bei der internationalen Anwaltssozietät Jones Day
in deren Frankfurter Büro tätig.
Er verfügt über weit reichende
Erfahrungen in den Bereichen M&A, IPOs, Kapitalerhöhungen, Sekundärplatzierungen, Wandelanleihen, öffentliche Übernahmen, sonstige Eigenkapitalbasierte Transaktionen und Refinanzierungen.
Er berät internationale Unternehmen, Investoren
und Investmentbanken ständig im Kapitalmarktrecht sowie Gesellschaftsrecht, insbesondere
Aktienrecht/Übernahmerecht und Restrukturierungsrecht. Er war während der Finanzkrise insbesondere auch im Rahmen der Stabilisierung von
Banken tätig.
Dr. Corinna Ritz
ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstsitz Frankfurt
am Main tätig. Sie veröffentlicht regelmäßig zu
kapitalmarktrechtlichen Themen (u.a. „Just/Voß/
Ritz/Becker, Wertpapierhandelsgesetz“, "Just/Voß/
Ritz/Zeising: Wertpapierprospektgesetz“, ferner in
"Baums/Thoma: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz".
Sebastian de Schmidt
ist stellvertretender Leiter des
Referats Verfolgung von Marktmanipualtion bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt.
Dr. Thorsten Voß
ist Partner im Frankfurter Büro
von WTS Legal. Er berät in- und
ausländische Banken, Finanzund Wertpapierdienstleister,
Investmentgesellschaften und
börsennotierte Emittenten in allen aufsichtsrechtlichen Themen (neben der MAD/MAR zu MiFID II/
MiFIR, AIFMD, UCITS V und VI, KAGB, VermAnlG,
AnlVO und Solvency II). Ein Fokus seiner Praxis liegt
in der Konzeption von Kapitalanlageprodukten
(Wertpapieremissionen und Investmentvermögen)
in den Asset-Klassen Real Estate, Private Equity,
Infrastruktur und Renewable Energy (Project und
Green Bonds) für Initiatoren und Anleger von offenen und geschlossenen Fonds. Er hat zahlreiche
namhafte Fondsgesellschaften, institutionelle
Anleger und Family Offices bei der Auflegung von
Investmentprodukten/CTA-Strukturen sowohl in
Deutschland als auch bei der Errichtung von Investmentplattformen im Ausland aufsichtsrechtlich
beraten. Als früherer Mitarbeiter der BaFin hat Dr.
Thorsten Voß zudem umfassende Erfahrung in der
Beratung zur Vermeidung von behaupteten Kapitalmarktverstößen/Capital Markets Compliance. Er
ist Mitherausgeber und -autor von Kommentaren
zum WpHG („Just/Voß/Ritz/Becker“), WpPG („Just/
Voß/Ritz/Zeising“), VerkProspG („Arndt/Voß“) und
KAGB/VermAnlG („Arndt/Voß/Bruchwitz“) (alle im
Programm der « gelben Reihe » des Verlages C.H.
Beck), Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of
Finance sowie regelmäßiger Moderator von und
Referent bei führenden Fachkonferenzen.
Paul Wittnebel
Stv. Leiter Compliance bei der
Sparkasse Krefeld, ist seit mehr
als 25 Jahren im Wertpapiergeschäft aktiv und beschäftigt
sich seit 1994 mit dem Thema
Compliance, davon viele Jahre als ComplianceBeauftragter bzw. Leiter WpHG-Compliance. Herr
Wittnebel ist seit Jahren als Referent zu Compliance-Themen und in der Vermittlung von Fachwissen zu Finanzinstrumenten tätig.
Zielsetzung
Marktmissbrauch und Insiderhandel werden künftig in Europa einheitlich geahndet und deutlich
schärfer bestraft. Nachdem schon im April 2016
zwei finale Texte für Level 2 – Maßnahmen zur weiteren konkretisierenden Ausgestaltung der MAR im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
worden sind, hat im Mai auch der Bundesrat dem
1. FimanoG zugestimmt, danach sollen Verstöße
einzelner Personen mit Geldbußen bis zu fünf Mio
Euro geahndet werden, besonders schwere Fälle
werden als Verbrechen eingestuft und mit bis zu
zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Sind Verstöße
einem Unternehmen zuzurechnen, hängt das drohende Bußgeld vom Konzernumsatz ab.
Die delegierte EU-Verordnung befasst sich mit Ausnahmeregelungen, Präzisierung der Indikatoren für
marktmanipulatives Verhalten, Schwellenwerte für
die Offenlegung von Insiderinformationen, Arten
von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von
Eigengeschäften von Führungskräften (Director‘
Dealings) auslösen.
Die EU-Durchführungsverordnung präzisiert die
Regelungen zu Director‘ Dealings weiter und
enthält eine Formatvorlage für die Meldung dieser Geschäfte. Alle Regelungen zum Marktmissbrauchsregime finden ab Juli 2016 Anwendung.
Die Veröffentlichung weiterer Level 2 – Maßnahmen steht noch aus.
Auf den ersten Blick scheint das neue Regelwerk
nicht viel Neues zu bringen, auf den zweiten
Blick haben die Regelungen es jedoch in sich und
werfen noch eine Reihe von Fragen auf: Welche
Handelsplätze werden erfasst, für welche Finanzinstrumente gelten die Regelungen, wie können
Marktteilnehmer die relevanten Finanzinstrumente
und Geschäfte erfassen, welche Datenbestände
müssen aufgebaut werden? Das setzt grundsätzlich eine IT-Infrastruktur voraus, die in der Lage
sein muss, z.B. abhängige Instrumente/Geschäfte
zuzuordnen und damit korrelierende Instrumente/
Geschäfte zu erkennen; von der Aufsicht werden
pragmatische Lösungen eingefordert.
Das WM-Seminar bereitet Marktteilnehmer (Banken, Emittenten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Fondsanbieter u.a.) auf die anstehende
"Scharfschaltung" der neuen Bestimmungen vor,
stellen diese neuen Regelungen doch erhebliche
zusätzliche Anforderungen an die Marktteilnehmer
in den Bereichen, Handel, Legal, Compliance und IT
dar, Prozesse und Strukturen müssen an die neue
Rechtslage angepasst werden.
Programm
Programm – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Leitung und Moderation
Prof. Dr. Lars Klöhn LL.M. (Harvard), Universität München
Sanktionen im Kapitalmarktrecht – verschärfte Rahmenbedingungen für Marktteilnehmer
ØEckpunkte des neuen Sanktionsregimes
Programm
ØStruktur und Inhalt der neuen Straf- und Bußgeldtatbestände
Die wichtigsten Änderungen im Marktmissbrauchsrecht
aus Sicht der Praxis – Überblick
Ø
Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionsentscheidungen
Ø
Ausweitung der Sanktionsbewehrung
RA Dr. Karsten Müller-Eising, Partner, Jones Day
Ralf Becker, Leiter des Referats für Ordnungswidrigkeiten, Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Überarbeitung des Verbots der Marktmanipulation durch
MAR, CS-MAD und das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz
Veröffentlichung von Insiderinformationen
(Ad hoc-Publizität): Neues für den Freiverkehr?
ØNeufassung des Tatbestandes
ØNeufassung der Rechtsfolgen bei Verstößen
ØFallbeispiele „altes“ vs. „neues“ Recht
Sebastian de Schmidt, Referat Verfolgung von Marktmanipulation, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marktsondierungen:
Aufsichtsrechtliche Neuerungen für den Sales-Bereich
ØAnwendungsfälle und bisherige Handhabung
Ø Neue Definition und Einordnung
Ø Neue Verhaltens- und Aufzeichnungspflichten
Ø Praktische Auswirkungen der Regelungen
Alexander Fleischmann, Kapitalmarkt-Compliance, DZ BANK AG
Eigengeschäfte von Führungspersonen (Directors‘ Dealings)
und Insiderlisten
ØErfasste Geschäftsarten
ØHandelsverbote
ØFormat, Inhalt und Aktualisierung von Insiderlisten
Dr. Corinna Ritz, Referat Insiderüberwachung, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ØOffenlegungspflicht am Open Market nach Art. 17 MAR
ØSpezifikationen und Dokumentationsanforderungen beim Aufschub
der Veröffentlichungspflicht
ØInformationslecks und Gerüchte
ØGestreckte Sachverhalte: die Lafonta-Entscheidung
RA Dr. Thorsten Voß, Partner, WTS Legal
Praktische Erfahrungen aus der Umsetzung der MAR
ØAusgestaltung der internen Compliance, insb. Chinese Walls
ØBelehrungen und Schulungen
RA Dr. Bernd Geier, Partner, Dentons Europe LLP
Marktmissbrauch: Ein neues Thema für kleine und mittel­
große Sparkassen?
ØBestandserhebung
ØSensibilisierung und Schulung
ØIT-Umgebung
ØProzesse
Paul Bernd Wittnebel, stv. Leiter Compliance, Sparkasse Krefeld
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-822N
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar Das neue europäische Marktmissbrauchsregime
am 6. Oktober 2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis
pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der
Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf 
mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR
168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen.
Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle
Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine
Aufwandsent­schä­di­gung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei
Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen
keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche
gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche
Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage
bitte hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
·
Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
Datum
6. Oktober 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
www.wm-seminare.de
www.wertpapiermitteilungen.de
Veranstaltungsort
Mercure Eschborn Ost
Helfmann-Park 6
65760 Eschborn/Frankfurt
Telefon: +49 6196 901 0
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
&
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations,
vier Wochen lang kostenlos und den Regulierungs-Newsletter der
unverbindlich erhalten.
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
Seite 717
Univ.-Prof. Dr. Jens Koch, Bonn
Bearbeitungsentgelte im Kreditgeschäft – ein Blick nach
vorn
Seite 726
Rechtsanwälte Dr. Heiner Hugger, LL.M., und
Dr. David Pasewaldt, LL.M., Frankfurt a. M.
Sanktionsverfahren der Börsen und Einstellungsmöglichkeiten nach dem Opportunitätsprinzip
Seite 729
BGH, 21.10.2015 – I ZR 51/12
Zur Verpflichtung einer Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung
Seite 732
BGH, 17.3.2016 – III ZR 47/15
Zur Frage, ob ein Anleger zur Meidung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit gehalten ist, nach Kenntniserlangung eines bestimmten Beratungsmangels den Prospekt und die
Beratungsdokumentation auf das Vorliegen weiterer Beratungsmängel durchzusehen und auszuwerten
Seite 734
BGH, 8.3.2016 – VI ZR 516/14
Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die
Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger
Seite 742
OLG Stuttgart, 30.3.2016 – 9 U 171/15
Zum Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der
Zuteilungsreife
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift
für Wirtschafts- und Bankrecht drei
Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
16
AUS DEM INHALT:
1.Teilnehmer: Name, Vorname
Firma/Institut
D 22085 C
23. April 2016
70. Jahrgang
Seiten 717-764
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
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Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
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Fax +49 69 2732 200
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