W3-Professur für Öffentliches Recht

In der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist zum 1. Oktober 2017 eine
W3-Professur für Öffentliches Recht
(Nachfolge Prof. Dr. Morlok)
zu besetzen.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Öffentliche Recht in seiner
gesamten Breite in Forschung und Lehre vertritt. Erwartet wird die
Bereitschaft zur Mitarbeit als Direktor/in am Institut für Deutsches
und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung.
Neben Erfolgen in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel und in
Publikationen in international angesehenen Fachzeitschriften werden
sehr gute Leistungen in der universitären Lehre der Rechtswissenschaften und hohes Engagement in der universitären Selbstverwaltung erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gem. § 36 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen
werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter
behinderter Menschen im Sinne des SGB IX ist erwünscht.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verfügt über einen Dual
Career Service und ist Mitglied im Dual Career Netzwerk Rheinland.
Nähere Informationen unter www.dualcareer-rheinland.de.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen
Unterlagen (jedoch ohne Publikationen) unter Angabe der
Kennziffer 18 B 16 – 3.1 bis zum 11.08.2016 an den
Dekan der Juristischen Fakultät der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Herrn Univ.-Prof. Dr. Lothar Michael
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt
werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.