In der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist zum 1. Oktober 2017 eine W3-Professur für Öffentliches Recht (Nachfolge Prof. Dr. Morlok) zu besetzen. Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Öffentliche Recht in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre vertritt. Erwartet wird die Bereitschaft zur Mitarbeit als Direktor/in am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung. Neben Erfolgen in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel und in Publikationen in international angesehenen Fachzeitschriften werden sehr gute Leistungen in der universitären Lehre der Rechtswissenschaften und hohes Engagement in der universitären Selbstverwaltung erwartet. Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gem. § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX ist erwünscht. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verfügt über einen Dual Career Service und ist Mitglied im Dual Career Netzwerk Rheinland. Nähere Informationen unter www.dualcareer-rheinland.de. Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (jedoch ohne Publikationen) unter Angabe der Kennziffer 18 B 16 – 3.1 bis zum 11.08.2016 an den Dekan der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Herrn Univ.-Prof. Dr. Lothar Michael Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.
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