Wir machen Schifffahrt möglich. Pressemitteilung Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken Bismarckstraße 133 66121 Saarbrücken Baden in der Saar Elisabeth Richrath Telefon 0681 6002-330 Telefax 0681 6002-155 Zentrale 0681 6002-0 Telefax 0681 6002-155 [email protected] www.wsa-saarbruecken.wsv.de In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden. Seite 1 von 1
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