Pressemitteilung - Baden in der Saar

Wir machen Schifffahrt möglich.
Pressemitteilung
Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Saarbrücken
Bismarckstraße 133
66121 Saarbrücken
Baden in der Saar
Elisabeth Richrath
Telefon
0681 6002-330
Telefax
0681 6002-155
Zentrale 0681 6002-0
Telefax
0681 6002-155
[email protected]
www.wsa-saarbruecken.wsv.de
In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage:
Ist das Baden in der Saar erlaubt?
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser
ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten.
Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das
Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag
erhebliche Gefahren ausgehen.
Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.
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