Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 29 AUSGEGEBEN AM 20. Juli 2016 INHALT INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL __________________________________ 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE ___________________________ 13 Personal-Mitteilungsblatt 2 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Die Medizinische Universität Wien ist mit über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 7.500 Studierenden eine der größten medizinischen Universitätseinrichtungen im EU-Raum. Die Medizinische Universität Wien hat als zentrale Aufgabe das gemeinsame Betreiben von Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung, das im Klinischen Bereich im Zusammenwirken mit dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/innen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reisekosten in Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch haben. An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und Schmerztherapie mit der Kennzahl: 11692/16, voraussichtlich ab 22. August 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Anästhesiologie und Intensivmedizin“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Anästhesiologie und Intensivmedizin an. Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11692/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie / Klinische Abteilung für Immundermatologie und infektiöse Hautkrankheiten mit der Kennzahl: 8448/16, voraussichtlich ab 3. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an. Personal-Mitteilungsblatt 3 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Mindestens 24 Monate im Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie mehrere Monate Turnus, dokumentierte Weiterbildung im Sonderfach Humangenetik. Durch Publikationen ausgewiesene vertiefte wissenschaftliche Expertise in der genomischen Analyse melanozytärer Tumoren und von Lymphomen der Haut, mehrjährige Forschungsaufenthalte im Ausland, Einwerben von Stipendien und Forschungs-Drittmitteln. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 8448/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie / Klinische Abteilung für Immundermatologie und infektiöse Hautkrankheiten mit der Kennzahl: 9077/16, voraussichtlich ab 3. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an. Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 31. Dezember 2016. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Mindestens 18 Monate Ausbildungszeiten im Sonderfach „Hautund Geschlechtskrankheiten“, inklusive Erfahrung in der Diagnostik und Therapie der HIV-Erkrankung und allergologischer Erkrankungen. Dokumentierte Expertise in der Betreuung von Patienten mit Hauterkrankungen nach Transplantation. Forschungsaufenthalte im Ausland. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 9077/16 Personal-Mitteilungsblatt 4 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin III / Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie mit der Kennzahl: 11636/16, ehestmöglich eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Innere Medizin“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Innere Medizin an. Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 8. Jänner 2017. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Klinische Erfahrung in Innerer Medizin, Journaldienstfähigkeit, wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Gastroenterologie und Hepatologie, Erfahrung mit klinischen Studien im Bereich der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zöliakie, Bereitschaft und Interesse an der Mitwirkung an Lehre, Teamfähigkeit, Englisch in Wort und Schrift. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11636/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde / Klinische Abteilung für Pädiatrische Kardiologie mit der Kennzahl: 11402/16, voraussichtlich ab 22. August 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Kinder- und Jugendheilkunde“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Kinder- und Jugendheilkunde an. Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 18. Juli 2017. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Personal-Mitteilungsblatt 5 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse für kardiale Erkrankungen im Kindesalter, erwünscht aber nicht Voraussetzung sind Kenntnisse in kardialer und echokardiographischer Diagnostik. Willkommen sind Interesse an wissenschaftlicher Auseinandersetzung auf dem Gebiet Kinderkardiologie (z.B. Diplomarbeit). Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11402/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle mit der Kennzahl: 11726/16, voraussichtlich ab 16. August 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Hygiene und Mikrobiologie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Hygiene und Mikrobiologie an. Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische Erfahrung in angewandter Krankenhaushygiene, Infektiologie, Klinische Erfahrung (Turnus, tw. absolvierte Facharztausbildung), Präventivmedizin, Mikrobiologie, Immunologie und Epidemiologie, Erfahrung bei wissenschaftlichen Arbeiten und universitärer Forschung (in Form von Publikationen). Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11726/16 An der Medizinischen Universität Wien ist am Zentrum für Medizinische Physik und Biomedizinische Technik mit der Kennzahl: 11972/16, voraussichtlich ab 1. September 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Assistentin / einem Assistenten (postgraduate) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.696,50 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an. Personal-Mitteilungsblatt 6 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 30. September 2017. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes (Diplom) Studium der medizinischen, technischen oder generellen Physik, Teilnahme am PhD-Programm der Medizinischen Universität Wien. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürgern müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Aneignung medizinischer Grundkenntnisse, die für die Weiterentwicklung der PET/MR erforderlich sind. Einschlägige Erfahrungen mit der tomographischen und molekularen Bildgebung, inkl. PET, PET/CT und PET/MR. Erfahrung im Postprocessing von quantitativen Bilddaten. Sehr gute Kenntnisse von gängigen Programmiersprachen. Tiefergehende Englischkenntnisse in Wort/Schrift. Die Gruppe von Univ.-Prof.Dr. Thomas BEYER am Zentrum für Medizinische Physik und Biomedizinische Technik der Medizinischen Universität Wien sucht eine PhD-Studentin / einen PhD-Studenten für eine freie Position. Der gesuchte Mitarbeiter / Die gesuchte Mitarbeiterin hält einen Abschluss in Physik oder in einem vergleichbaren Studium. Der Kandidat / Die Kandidatin wird im Bereich der angewandten, kombinierten PET/MR Bildgebung in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe bestehend aus Techniker / Technikerinnen, Naturwissenschaftler / Naturwissenschaftlerinnen und Mediziner / Medizinerinnen arbeiten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit wird im Bereich der quantitativen Bildgebung mit der kombinierten PET/MR liegen, wobei besondere Forschungsaufgaben im Bereich der neurologischen und onkologischen Anwendung definiert sind. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11972/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurologie mit der Kennzahl: 12141/16, voraussichtlich ab 1. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Neurologie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Neurologie an. Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Klinische Erfahrung, facheinschlägige wissenschaftliche Tätigkeit, Teamfähigkeit. Personal-Mitteilungsblatt 7 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 12141/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Physikalische Medizin und Rehabilitation mit der Kennzahl: 10723/16, voraussichtlich ab 1. September 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Fachärztin / einem Facharzt zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 4.962,16 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Physikalische Medizin und Rehabilitation an. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 6 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium mit facheinschlägigem Doktorat. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt / Fachärztin für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Qualifikation in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Ausgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit für das in Frage kommende Fach. Praktische Erfahrung mit der Durchführung klinischer Studien. Praktische Erfahrung in Medizinischer Trainingstherapie mit onkologischen Patienten. Praktische Erfahrung mit Methoden aus der Klinischen Pharmakologie (z.B. Planung klinischer Studien, Microdialyse). Kenntnisse aus dem Themenkomplex Herzratenvariabilitätsmessung (HRV-Messung). Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 10723/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie / Klinische Abteilung für Sozialpsychiatrie mit der Kennzahl: 12093/16, voraussichtlich ab 16. August 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin an. Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 31. Oktober 2016. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Personal-Mitteilungsblatt 8 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an und Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten im Gebiet der Sozialpsychiatrie sowie klinisch-praktische Erfahrung mit spezieller Berücksichtigung der Sozialpsychiatrie. Wir ersuchen für die Bewerbung das unter http://www.meduniwien.ac.at/psychiatrie abrufbare CV Template zu verwenden. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 12093/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin / Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologie und Kinderradiologie mit der Kennzahl: 11408/16, voraussichtlich ab 1. September 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Radiologie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Radiologie an. Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11408/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin / Klinische Abteilung für Neuroradiologie und muskuloskeletale Radiologie mit der Kennzahl: 11555/16, voraussichtlich ab 1. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Radiologie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Radiologie an. Personal-Mitteilungsblatt 9 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 31. Mai 2019. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11555/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin / Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologie und Kinderradiologie mit der Kennzahl: 11805/16, voraussichtlich ab 13. September 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Radiologie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.891,34 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Radiologie an. Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 28. Februar 2017. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11805/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Abteilung für Kieferorthopädie mit der Kennzahl: 11095/16, voraussichtlich ab 14. September 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden mit einer Assistentin / einem Assistenten (postgraduate) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.945,73 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 6 Jahren. Personal-Mitteilungsblatt 10 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium verbunden mit dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, abgeschlossenes Diplomstudium der Zahnmedizin oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürgern müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische und theoretische Erfahrung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie erwünscht. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11095/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Abteilung für Kieferorthopädie (ERASMUS) mit der Kennzahl: 11102/16, voraussichtlich ab 3. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden mit einer Assistentin / einem Assistenten (postgraduate) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.945,73 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 3 Jahren. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium verbunden mit dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, abgeschlossenes Diplomstudium der Zahnmedizin oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Bereitschaft zur Absolvierung eines Lehrganges für Kieferorthopädie im Ausmaß von 20 Wochenstunden. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürgern müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische und theoretische Erfahrung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie erwünscht. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11102/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Abteilung für Kieferorthopädie (ERASMUS) mit der Kennzahl: 11104/16, voraussichtlich ab 3. Oktober 2016 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden mit einer Assistentin / einem Assistenten (postgraduate) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.945,73 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 3 Jahren. Personal-Mitteilungsblatt 11 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium verbunden mit dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, abgeschlossenes Diplomstudium der Zahnmedizin oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Bereitschaft zur Absolvierung eines Lehrganges für Kieferorthopädie im Ausmaß von 20 Wochenstunden. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürgern müssen gewährleistet sein. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische und theoretische Erfahrung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie erwünscht. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Kennzahl: 11104/16 Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses laut Angestelltengesetz. Die näheren Regelungen ergeben sich aus dem Universitätsgesetz und dem Kollektivvertrag der Universitäten. http://www.meduniwien.ac.at/homepage/fileadmin/HPRelaunch/pdforganisation/personalabteilung/KollV_2011_01_DV_GOED.pdf Personal-Mitteilungsblatt 12 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/innen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reisekosten in Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch haben. An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin I / Klinische Abteilung für Onkologie mit der Kennzahl: 10266/16 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Dokumentationsassistentin / Dokumentationsassistenten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 1. Oktober 2016 (befristet bis 30. Juni 2017) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 960,80 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Aufgabengebiet: Sekretärin zur Unterstützung im Klinik- und Onkologiesekretariat der Universitätsklinik für Innere Medizin I. Berufserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Englischkenntnisse, Organisationstalent, belastbar, Erfahrung in administrativen und organisatorischen Arbeiten, sehr gute PC-Kenntnisse: MS Office, Excel, Datenmanagement (FODOK, MedCampus), Dokumentation und Korrespondenz. Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert. Kennzahl: 10266/16 An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin III / Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie mit der Kennzahl: 9812/16 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Biomedizinischen Analytikerin / Biomedizinischen Analytikers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) ehestmöglich (befristet bis 22. November 2018) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.263,47 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Aufgabengebiet: Forschung Berufserfordernisse: Diplom für eine/n Biomedizinische/n Analytiker/in. Gewünschte Qualifikationen: Mehrjährige Mitarbeit in einem Forschungslabor. Erfahrung in molekularbiologischen Techniken (Western Blot, PCR), Zellkultur, immunologischer Labortechniken (ELISA) und Immunhistochemie, Kenntnisse auf dem Gebiet tierexperimenteller Arbeiten erwünscht. Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung sowie zur Kooperation innerhalb der bestehenden Arbeitsgruppen im Forschungslabor, englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Option auf Wochenstunden-Erhöhung ist gegeben. Kennzahl: 9812/16 Personal-Mitteilungsblatt 13 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE An der Medizinischen Universität Wien ist am IT Systems & Communications mit der Kennzahl: 10419/16 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Systemadministratorin / Systemadministrators (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 1. September 2016 zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.219,70 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Aufgabengebiet: Wartung und Betriebserhaltung von Linux Servern (RHEL, SUSE) und VMware Clustern; Scripterstellung zur Steigerung der Betriebseffizienz; Erstellung von Hosting- und HousingKonzepten; Betreuung (Second und Third Level Support) der Mitarbeiter der Abteilung und der Medizinischen Universität Wien (Berechtigungsvergabe, technisches Komplement bei der Bereitstellung von Services für die gesamte Serverlandschaft der Abteilung). Berufserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation Gewünschte Qualifikationen: Linux Kenntnisse, Optional Kenntnisse von SAN Technologien, Scripting Kenntnisse sowie Lernbereitschaft. Ausbildungs- oder Berufserfahrungsschwerpunkt IT, mindestens 1 Jahr Berufserfahrung, Teamgeist, Lösungsorientierung, Flexibilität, Kundenorientierung, Kommunikationsfreudigkeit, hohes Maß an Eigeninitiative. Kennzahl: 10419/16 An der Medizinischen Universität Wien ist am IT Systems & Communications mit der Kennzahl: 10420/16 eine Ersatzkraftstelle einer / eines vollbeschäftigten Netzwerktechnikerin / Netzwerktechnikers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 2. November 2016 (befristet bis 2. September 2017) zu besetzen. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.921,50 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Aufgabengebiet: Für die Verkabelungs-, Netzwerk- und Telefonieinfrastrukturbetreuung in unseren Instituten und Kliniken suchen wir eine / einen teamorientierte/n, flexible/n Mitarbeiterin / Mitarbeiter, der gerne mit Kunden und Teamkollegen Lösungen eigenverantwortlich erarbeitet und umsetzt: Berufserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation ( HTL oder FH Ausbildung) Gewünschte Qualifikationen: Einschlägige Erfahrung in dem Bereich Netzwerktechnik (Cisco) und Netzwerkkenntnisse in Linux und Windows vorhanden sein. Kennzahl: 10420/16 Hinweis: Die Bewerbungsfrist beträgt 21 Tage ab Erscheinungsdatum. Bewerbungen: Bewerbungsformulare sind an die Medizinische Universität Wien, Abteilung Personal und Personalentwicklung, 1090 Wien, Spitalgasse 23, zu richten bzw. elektronisch an [email protected]. Formulare sind in der Abteilung Personal und Personalentwicklung erhältlich bzw. stehen auf der Website www.meduniwien.ac.at zum Download zur Verfügung. Personal-Mitteilungsblatt 14 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE Bitte Kennzahl unbedingt anführen! Sollten Sie Fragen zu den Ausschreibungen haben, so kontaktieren Sie bitte eine/n unserer Mitarbeiter/innen. Redaktionsschluss in der Abteilung Personal und Personalentwicklung für das nächste Personalmitteilungsblatt ist Dienstag, 26. Juli 2016, 15:00 Uhr Personal-Mitteilungsblatt 15
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