Wettlaufbedingungen 2016

Wettlaufbedingungen
Schäferlauf Wildberg 2016
am 17. Juli 2016
Alle Schäfer, Schäferinnen und Schäfertöchter werden zur Teilnahme am
Wettlauf
um die Schäferkönigskrone** eingeladen.
Für die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:
Für Schäfer
Mindestalter 14 Jahre (vollendet), hauptberufliche Schäfer oder ledige Söhne von
Mitgliedern des Landesschafzuchtverbandes und im Besitz von Schafen.
Für Schäferinnen und Schäfertöchter
Mindestalter 14 Jahre (vollendet), hauptberufliche Schäferinnen oder ledige
Töchter von Mitgliedern des Landesschafzuchtverbandes und im Besitz von Schafen.
Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Alle, die sich am Wettlauf beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Anmeldung unter
Angabe der genauen Anschrift bis spätestens drei Tage vor dem Schäferlauf an den
Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Heinrich-Baumann-Straße 1-3
70190 Stuttgart
Telefon 0711 1665540
e-Mail: [email protected]
zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Würde der Schäferkönigin und des
Schäferkönigs insgesamt sechsmal, davon in der gleichen Stadt höchstens dreimal
errungen werden kann.
Alle Wettlaufteilnehmer sollten sich zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr im Stadtbauamt,
Marktstraße 1 (gegenüber dem Rathaus) bei den Vertretern des
Landesschafzuchtverbandes und der Stadtverwaltung melden.
**Die Sieger beim Schäferlauf werden zum Wildberger Schäferkönigspaar 2016
gekrönt und erhalten Wert- und Sachpreise.
Stadt Wildberg, Tel. 07054 2010
e-Mail: [email protected]