Wettlaufbedingungen Schäferlauf Wildberg 2016 am 17. Juli 2016 Alle Schäfer, Schäferinnen und Schäfertöchter werden zur Teilnahme am Wettlauf um die Schäferkönigskrone** eingeladen. Für die Teilnahme gelten folgende Bedingungen: Für Schäfer Mindestalter 14 Jahre (vollendet), hauptberufliche Schäfer oder ledige Söhne von Mitgliedern des Landesschafzuchtverbandes und im Besitz von Schafen. Für Schäferinnen und Schäfertöchter Mindestalter 14 Jahre (vollendet), hauptberufliche Schäferinnen oder ledige Töchter von Mitgliedern des Landesschafzuchtverbandes und im Besitz von Schafen. Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V. Alle, die sich am Wettlauf beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Anmeldung unter Angabe der genauen Anschrift bis spätestens drei Tage vor dem Schäferlauf an den Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V. Heinrich-Baumann-Straße 1-3 70190 Stuttgart Telefon 0711 1665540 e-Mail: [email protected] zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Würde der Schäferkönigin und des Schäferkönigs insgesamt sechsmal, davon in der gleichen Stadt höchstens dreimal errungen werden kann. Alle Wettlaufteilnehmer sollten sich zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr im Stadtbauamt, Marktstraße 1 (gegenüber dem Rathaus) bei den Vertretern des Landesschafzuchtverbandes und der Stadtverwaltung melden. **Die Sieger beim Schäferlauf werden zum Wildberger Schäferkönigspaar 2016 gekrönt und erhalten Wert- und Sachpreise. Stadt Wildberg, Tel. 07054 2010 e-Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc